Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank. – Für die Landesregierung spricht jetzt in Vertretung für Minister Dr. Limbach Ministerin Neubaur. Bitte schön. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie vielleicht schon bemerkt haben, lässt mein Kollege, Herr Justizminister Limbach, eigentlich keine Gelegenheit aus, um Werbung dafür zu machen, dass sich Nachwuchs für eine berufliche Perspektive in der Justiz Nordrhein-Westfalens interessiert, darauf aufmerksam wird und sich dafür entscheidet. An der Stelle darf ich auch sagen: Alle meine Ressortkolleginnen werben an allen Stellen für den öffentlichen Dienst als attraktive Arbeitgeberin, und wir sind uns mindestens in der Sache wie in so vielen anderen einig, dass wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalens da eine Verantwortung haben, den öffentlichen Dienst und hier im Besonderen die Justiz als attraktive Arbeitgeberin für die Zukunft aufzustellen. In den kommenden Jahren wird eine wahre Pensionierungswelle vor allem auf die Justiz zurollen, welche noch mehr Anstrengungen, als bisher schon erbracht, verlangen wird, um die benötigten hochqualifizierten und engagierten Nachwuchskräfte zu gewinnen. Elementarer Bestandteil einer effektiven Nachwuchsgewinnung ist ein gelungener Berufseinstieg, also eine möglichst optimale Gestaltung der regelmäßig dreijährigen Probezeit. Hierzu kann das im Antrag der Regierungsfraktionen angeregte justizweite Rahmenkonzept einen zentralen Baustein darstellen. Das bedeutet nicht, dass bisher nichts gelaufen ist, sondern, dass noch einmal neue, gute Impulse dazukommen. Alle Personalverantwortlichen arbeiten nämlich seit vielen Jahren stetig und engagiert daran, die Rahmenbedingungen für die Einsätze der jungen Richterinnen und Richter, der jungen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der Probezeit weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu gestalten. Dabei schlagen sie auch neue Wege ein, um unter Berücksichtigung der Anforderungen der heute ins Berufsleben tretenden Generation weitere Optimierungen zu erreichen. Auf diese Weise ist in den vergangenen Jahren schon einiges erreicht worden. Beispielhaft seien einige Instrumente genannt, die bereits erfolgreich Anwendung finden: die Einführungsschulungen bereits vor Aufnahme des Dienstes und unmittelbar vor Dienstbeginn, spezielle Pflichtfortbildungen für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in den ersten Dienstmonaten, reduzierte Arbeitspensen in den ersten Dienstmonaten, Ersteinsatz in speziellen Ausbil-09.03.2023 dungskammern mit besonders geeigneten Vorsitzenden, Mentorinnenprogramme und eine örtlich verlässliche Einsatzplanung. Vielleicht darf ich zu dem Beispiel noch näher ausführen. Die meisten Proberichterinnen und Proberichter werden naturgemäß in der ordentlichen Gerichtsbarkeit beschäftigt. Hier wiederum bildet das Oberlandesgericht Hamm den weitaus größten Bezirk, der ganz Westfalen und Lippe umfasst und sich von Siegen bis Detmold, von Essen bis Paderborn – also über insgesamt zehn Landgerichtsbezirke – erstreckt. Bis vor einigen Jahren mussten sich alle Hammer Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger darauf einstellen, während der dreijährigen Probezeit im gesamten Oberlandesgerichtsbezirk verwendet zu werden. Inzwischen können sich die jungen Richterinnen und Richter darauf verlassen, nur in einem einzigen der zehn Landgerichtsbezirke verwendet zu werden, und bei der Auswahl dieses Bezirks werden die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt. Sie können sich vorstellen, dass all dies nicht unerhebliche Anstrengungen für die personalverantwortlichen Stellen bedeutet. Aber nicht zuletzt aufgrund dieser Anstrengungen gelingt es der Justiz bis heute, im harten Wettkampf vor allem mit der freien Wirtschaft zu bestehen und eine Vielzahl der klugen Köpfe für die Justiz zu überzeugen. In den vergangenen Jahren konnten zumeist mehr als die Hälfte der Absolventinnen und Absolventen mit einer Prädikatsnote im zweiten Staatsexamen für die Justiz in Nordrhein-Westfalen gewonnen werden. Nichtsdestotrotz gilt aber natürlich: Jede weitere Verbesserung macht die Justiz zu einer noch attraktiveren Arbeitgeberin. Ich betone dies: Für die Einstellung und Verwendung der Proberichterinnen und Proberichter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gibt es aus guten Gründen nicht die Einstellungspraxis durch das Justizministerium, sondern durch die jeweiligen Obergerichtspräsidentinnen und -präsidenten sowie Generalsstaatsanwälte in der Zuständigkeit. Dieses jetzt beabsichtigte Rahmenkonzept greift und richtet sich gleichermaßen an alle, und deshalb wird es dabei helfen, gemeinsam die schon heute sehr hohen Standards und effektiven Maßnahmen zu einem gelungenen Berufsstart noch weiter zu optimieren. Was ich wahrnehme, ist eine große Einigkeit für gut ausgebildete, gut gelaunte und hochmotivierte Absolventen der juristischen Fakultäten in der ganzen Republik und ein großes Hallo für die Justiz in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
