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Dorothee Feller

09.03.2023 Sitzungen 18/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte bereits im vergangenen Dezember im Schulausschuss sehr deutlich gemacht, dass die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends 2021 alarmierend sind. Wir werden zeitnah wirksame Maßnahmen ergreifen und haben schon erste Schritte zur Vorbereitung des kommenden Schuljahres unternommen. Auf der einen Seite haben wir umgehend den Fokus der Schulen auf die Verbesserung der Basiskompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen gelenkt. Auf der anderen Seite müssen wir die Schulen mit ihren aktuellen Ausgangslagen und Herausforderungen ernst nehmen und unterstützen, um sie nicht zu überlasten. Bei allen Maßnahmen berücksichtigen wir deshalb auch immer den Lehrkräftemangel und die Sicherung der Unterrichtsversorgung. Uns allen ist es sehr wichtig – das weiß ich auch aus zahlreichen Gesprächen in den Schulen –, an diesen Themen und Herausforderungen gemeinsam intensiv zu arbeiten, um die Lernleistung unserer Kinder zu verbessern. Wo stehen wir im Moment? Aktuell erarbeitet eine hausinterne Arbeitsgruppe ein Handlungskonzept, welches die bereits gestarteten Fachoffensiven für die Fächer Deutsch und Mathematik als Ansatzpunkt nimmt. Die wissenschaftsbasierte Fachoffensive Deutsch greift selbstverständlich die bedeutsamen Themenfelder „Sprach- und Leseförderung“ auf, und zwar deutlich umfassender, als dies im Antrag gefordert wird. Ein einheitliches Gesamtsprachförderkonzept, wie hier gefordert, würde den unterschiedlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht gerecht werden, da die Schulen in unserem Land sehr unterschiedliche Voraussetzungen haben. Zur Forderung, umfängliche Mittel für die Anschaffung von Büchern und die Ausstattung von Schulbibliotheken bereitzustellen, stelle ich klar: Die Ausstattung von Schulbibliotheken gehört zu den schulischen Sachkosten. Diese sind nach § 93 Abs. 3 Schulgesetz bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft durch den Schulträger zu tragen. Bezogen auf die Forderung zur Einführung einer Bundeslesekonferenz gilt: Dies ist keine Angelegenheit der Länder, sondern des Bundes. Allerdings liegt die Bildungshoheit in den Ländern. Zudem wundere ich mich, dass im vorliegenden Antrag eine Begrenzung der digitalen Ausstattung von Grundschülerinnen und Grundschülern gefordert wird. Dies ist weder zeitgemäß, noch entspricht es der Lebensrealität vieler Kinder. Grundschulen brauchen die nötigen Mittel, um die Chancen der Digitalisierung und der damit einhergehenden Fähigkeiten der Kinder zu nutzen. Das bedeutet nicht, dass es in Landtag der Folge zu Einschränkungen bei der Lese- und Schreibkompetenz kommen darf. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗