Raphael Tigges
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Künstliche Intelligenz beeinflusst heute schon einen Großteil unseres alltäglichen Lebens, unserer Gesellschaft und auch der Wirtschaft: Ob bei Smart Homes, personalisierter Werbung oder bei automatisierten Produktionsabläufen in der Industrie – sie ist allgegenwärtig. Auch bei uns in der politischen Debatte, in der öffentlichen Debatte ist das Thema seit geraumer Zeit natürlich angekommen. Erst gestern debattierten wir hier an gleicher Stelle über KI-Anwendungen im Justizbereich. Heute debattierten wir unter TOP 7 zu ChatGPT und daher auch die Frage der SPD: Wer ist eigentlich zuständig? Wir sehen an diesen Punkten, dass wir – um die Antwort vorwegzunehmen – eine allumfassende Zuständigkeit haben in ganz vielen Bereichen, und dass es nicht die eine Zuständigkeit gibt. Mit diesem Antrag kümmern wir uns nun um die Chancen von KI im Bildungswesen und in der Forschung, denn auch im Bildungsbereich nehmen der Einfluss und die Möglichkeiten von KI immer weiter zu. Und da stellen wir uns die Fragen: Wie gehen wir mit diesen humanen Fähigkeiten von KI zukünftig Landtag um? Wie gehen wir mit der Lern- und Problemlösekompetenz von KI richtig und effektiv um? Unsere Hochschulen arbeiten bereits vielfach an den Themen der KI. Wissenschaftler tun das auch, aber auch Experten der Wirtschaft sprechen hierbei von der nächsten Stufe der technischen Evolution; ähnlich dem Aufkommen des Internets oder – wie Kollegen Freimuth es heute sagte – dem sogenannten iPhone-Faktor, der in unserer Gesellschaft auch vieles bewegt hat. Die Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz im Bildungswesen sollten wir zunächst einmal als Chance zur Verbesserung, Ergänzung und Optimierung im Kontext des Lehrens und Lernens begreifen und nicht per se als Bedrohung oder als etwas, das verboten gehört. Es geht uns darum, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen und sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Studierende für den Umgang mit KI und ähnlichen Anwendungen zu sensibilisieren und vorzubereiten. Mögliche Risiken, die dabei entstehen, sind realistisch und vernünftig zu analysieren und einzuordnen. Eine große Herausforderung besteht dabei sicherlich darin, zu klären, wie künftig die selbstständige Leistungserbringung nachgehalten werden kann und wie sich Prüfungsanforderungen bzw. die Anforderungsbereiche des Wissenstransfers und der Reflektion des Gelernten verändern müssen. Wie schaffen wir es künftig, KI sinnvoll in Lernprozesse der Bildungskette zu integrieren, ohne dabei didaktische oder pädagogische Voraussetzungen zu vergessen? Ein zentraler Punkt ist für uns auch allgemein die Stärkung der Medienkompetenz im Umgang mit KI für Schülerinnen und Schüler aber auch für die Lehrenden in unseren Bildungseinrichtungen. Weiterbildung und Qualifizierung unserer Lehrkräfte steht für uns dahin gehend auch mit auf der Tagesordnung und ganz oben auf der Agenda. Viel lässt sich vielleicht noch gar nicht dazu absehen, wozu KI im Bildungsbereich zukünftig fähig sein wird, und vor allem auch, wie und an welchen Stellen sie für Lehrende und Schülerinnen nützlich sein kann. In Gesprächen, die wir führen, sagen uns Lehrkräfte und Experten, dass sie sich von solchen intelligenten und analytischen Anwendungen erhoffen, die Lehre allgemein und die individuelle Förderung von Studierenden im Besonderen verbessern zu können. Daher wollen wir mit unserem Antrag die Forschung in diesem Bereich voranbringen und unterstützen. Es gilt, die herausragende Expertise der KI-Forschung in Nordrhein-Westfalen, die es bereits gibt – das haben wir heute Mittag an dieser Stelle auch schon einmal gehört –, mit Blick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen weiter zu stärken und dadurch auch den 09.03.2023 Dialog mit Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft weiter untermauern zu können. Ein erster und richtiger Schritt ist, dass die Ruhr-Universität Bochum zum Beispiel aktuell ein Gutachten im Rahmen des Projektes „KI:edu.nrw“ erarbeitet, um die Auswirkung etwa von generierten Texten auf das Studium an Hochschulen beurteilen zu können. Laut der landesweiten Kompetenzplattform KI.NRW gibt es mittlerweile mehr als 200 Akteure und Einrichtungen, die sich mit ganz unterschiedlichen Projekten rund um das Thema „KI“ befassen und hier für uns sehr wertvoll sind. In vielen anderen Ländern – das wissen wir auch – ist man im Umgang mit KI schon viel weiter. In den USA beispielsweise oder im asiatischen Raum wird der Ansatz noch viel stärker verfolgt, jungen Menschen beizubringen, mit KI umzugehen, wie KI funktioniert und welchen Nutzen sie hat. Das wird heute schon in viele Prozesse eingebunden. Es reicht nicht, besorgt zu sein, denn eines ist sicher: Die Technik wird nicht mehr weggehen. Wir müssen uns wie bei vielen anderen Entwicklungen einen Umgang damit überlegen, ihn finden und dafür sorgen, dass KI im Bildungswesen sinnvoll angewendet wird. Lassen Sie uns gemeinsam dafür arbeiten. Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit und Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
