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Dirk Wedel

FDP 09.03.2023 Sitzungen 18/25

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Blick auf die aktuellen Krisen ist es wichtiger denn je, die Demokratie auch in Deutschland immer wieder neu zu stärken. Insbesondere müssen das Verständnis für die Demokratie und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung gefördert werden; schließlich sind die Bürgerinnen und Bürger das Fundament einer funktionierenden Demokratie. (Beifall von der FDP) Wir Freie Demokraten bekennen uns zur repräsentativen Demokratie. Die zentralen Orte der Diskussionen und Entscheidungen sind unsere Parlamente. Auch die repräsentative Demokratie gewinnt aller-09.03.2023 dings durch neue Instrumente der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Wahlen. Wichtig dabei ist, dass entscheidender Adressat und Auftraggeber für mehr Bürgerbeteiligung – etwa durch per Zufallsauswahl besetzte Bürgerräte – die Parlamente sind. Stets muss dabei unmissverständlich klargestellt sein, dass nur das Parlament legitimierte Entscheidungen trifft, der Beratungsauftrag klar eingegrenzt und die Erwartungen klar definiert sind. Bürgerräte, die innerhalb eines begrenzten Zeitraums zu bestimmten politischen Problemstellungen diskutieren und anschließend Empfehlungen abgeben, sind ein modernes und bereits weitverbreitetes Instrument zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung und des Entscheidungsprozesses der Parlamente. So hat die Europäische Union vor einiger Zeit damit begonnen, das Instrument Bürgerräte zu nutzen. Länder wie Irland und Frankreich haben ebenfalls Bürgerräte zu gesellschaftlich kontroversen Themen wie „Abtreibungsrecht“, „gleichgeschlechtliche Ehe“ oder „Klimaschutz“ eingesetzt. Auch wir Politikerinnen und Politiker in Deutschland können von Bürgerräten profitieren. Bürgerräte sind eine Form der Unterstützung der Parlamentsarbeit, vergleichbar mit der Anhörung von Experten und Interessengruppen. Die Bürgerräte fungieren dabei als unabhängiges und vielfältiges Gremium, das uns Politikerinnen und Politikern die Sichtweise unterschiedlichster Milieus näherbringt. Bevölkerungsgruppen, die politisch oft unterrepräsentiert sind, erhalten so die Chance, von den politischen Akteuren gehört zu werden. Wir Liberale sehen in Bürgerräten deshalb einen Mehrwert für unsere Demokratie. Entscheidend ist, dass die Bürgerräte nur unverbindliche Empfehlungen abgeben. Bürgerräte dürfen nicht als Parallelparlament missverstanden werden. Sie können aber dazu beitragen, Unzufriedenheit mit der parlamentarischen Repräsentation abzubauen. Selbstverständlich birgt die Einführung neuer politischer Institutionen im fein austarierten Entscheidungssystem unter dem Grundgesetz auch Risiken. Wird die Rolle von Bürgerräten im politischen System nicht klar definiert und kommuniziert, könnten sie in eine vermeintliche Legitimationskonkurrenz zum Parlament treten. Bürgerräte sind deshalb von vornherein als beratendes Gremium zu verorten, das den gewählten Mandatsträgern des Parlaments zuarbeitet, die die Gesamtverantwortung tragen und am Ende die Entscheidungen treffen. Bürgerräte sind keine Institution, die die Parlamente ersetzen könnten. Nach Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz geht die Staatsgewalt vom Volke aus, und zwar in Form von „Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehen-Landtag den Gewalt und der Rechtsprechung“. Diese bedürfen hierfür einer Legitimation, die sich auf die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger als Staatsvolk zurückführen lässt. Diese Legitimationsanforderungen werden durch Bürgerräte nicht erfüllt. Von einer Abstimmung im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz kann nicht gesprochen werden, weil nicht das gesamte stimmberechtigte Staatsvolk zur Entscheidung aufgerufen ist. Beschlüsse des Bürgerrats können auch nicht über eine Wahl im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz legitimiert werden, weil die am Bürgerrat Teilnehmenden nicht vom Staatsvolk, sondern zufällig ausgewählt werden. Da ihre Beschlüsse rechtlich unverbindlich sind, üben Bürgerräte auch keine Staatsgewalt im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz aus. Genau deshalb haben wir keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Einbeziehung von beratenden Bürgerräten, wie sie bei uns in Deutschland eingesetzt werden. Die FDP-Fraktion hält es für wichtig, die Bürgerinnen und Bürger bewusst in die politische Meinungsbildung einzubinden, auch mithilfe von Bürgerräten. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

Protokoll ↗