Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag gibt die Gelegenheit, die Maßnahmen der Landesregierung und des Bundes zur Unterstützung der Kultureinrichtungen angesichts steigender Energiepreise darzustellen. Wie Sie wissen, hat der Bund mittlerweile den Kulturfonds Energie auf den Weg gebracht. Der Förderzeitraum läuft rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Die Landesregierung wird die Bundesmittel aus dem Kulturfonds Energie, wie angekündigt, jeweils auf 100 % aufstocken. Antragsberechtigt zum Kulturfonds Energie sind sowohl öffentliche wie auch private Kultureinrichtungen, die kulturelle Zwecke und Aktivitäten verfolgen, zum Beispiel Museen, Bibliotheken, Archive, Theater, Kinos, Opern- und Konzerthäuser, Kunst- und Kulturzentren oder Einrichtungen für Live-Aufführungen. Hier stockt das Land um 50 % auf, wenn es sich um öffentliche Kultureinrichtungen handelt, und um 20 % bei privaten Einrichtungen. Das gilt auch für Einrichtungen der kulturellen Bildung und der Soziokulturellen Zentren. Antragsberechtigt sind außerdem Kulturveranstalter, die ticketbasierte Veranstaltungen im Bereich „Kunst und Kultur“ in geschlossenen Räumen durchführen. Kulturveranstalter erhalten eine Förderpauschale, die sich an der Raumgröße orientiert. Es ist uns gelungen, den Verwaltungsaufwand bei der Antragstellung noch einmal erheblich zu reduzieren. Es muss nur ein einziger Antrag für die Bundesund Landesförderung gestellt werden, da die Aufstockung durch die einzelnen Bundesländer automatisch berechnet wird. Außerdem wird der Förderbeitrag in einer Summe ausgeschüttet. Das ist eine sehr große Erleichterung. Bund und Länder arbeiten zudem an einem Modell, das es beispielsweise Kommunen oder Landschaftsverbänden ermöglichen soll, Sammelanträge für ihre Kultureinrichtungen zu stellen, um diese zu entlasten und Synergien zu nutzen. Insgesamt stellt das Land für die Aufstockung der Bundeshilfen 92,7 Millionen Euro in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung. Je genauer wir die Bedeutung der einzelnen Energieträger in der Versorgung der Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen kennen, desto zielgerichteter können wir unterstützen. Deshalb hat die Plattform kultur-klima des Landes und der Landschaftsverbände eine sehr interessante Umfrage gestartet. Das Ergebnis ist: Von 753 Kultureinrichtungen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, decken 70 % ihren Energiebedarf mit Gas, 40 % mit Strom, 22 % mit Fernwärme und 9 % mit Öl. Landtag Bislang werden im Kulturfonds Energie nur leitungsgebundene Energieträger berücksichtigt, also Gas, Strom und Fernwärme, während andere Energieträger wie Öl und Holzpellets außen vor bleiben. Nordrhein-Westfalen setzt sich entschieden dafür ein, diese mit einzubeziehen, da natürlich auch hier teils massive Preisanstiege zu verzeichnen sind. Leider hat der Bundesfinanzminister sich hierzu bislang nicht durchringen können – zum Nachteil der Kultur in Nordrhein-Westfalen. An dieser Stelle noch ein paar Rahmendaten zum Kulturfonds Energie: Am 25. Januar hat der Haushaltsausschuss des Bundestages eine erste Tranche in Höhe von 375 Millionen Euro freigegeben. Die Antragsplattform, die von Hamburg zur Verfügung gestellt und betreut wird, ist seit dem 15. Februar freigeschaltet. Anträge können derzeit zunächst als Entwurf eingereicht und bearbeitet werden. Voraussichtlich Mitte März können die Anträge dann gestellt werden. Darüber hinaus gab es erste bundesweite Informationsveranstaltungen, um auf die Plattform aufmerksam zu machen. Sie sehen: Das Land unterstützt gemeinsam mit dem Bund tatkräftig und entschlossen die Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen dabei, die Energiekostensteigerung abzufedern. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
