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Dr. Hartmut Beucker

AfD 09.03.2023 Sitzungen 18/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen, sehr geehrte Herren! Frau Kollegin Bongers und Herr Kollege Dr. Pfeil, es wäre nicht nur richtig, wenn man gute Ideen aus der Opposition aufgreifen würde, sondern auch demokratisch. Daher überrascht es gerade uns nicht, dass das hier eher wenig zu erwarten ist. Die CDU muss sich nach diesem Antrag den Vorwurf gefallen lassen, dass sie die Regierungsverantwortung in der letzten Legislaturperiode nicht mit dem erforderlichen Weitblick genutzt hat. Der demografische Wandel ist keine überraschende Entwicklung in der Justiz. Es ist schon ein Kunststück, wie die Antragsteller in der Ausgangslage eine der größten zukünftigen Herausforderungen in der Justiz beschreiben und gleichzeitig den Eindruck vermitteln, alles sei in Ordnung, jedenfalls in der Vergangenheit alles gut gelaufen, und verantwortlich für diesen Weckruf sei im Grunde genommen nur der demografische Wandel. 09.03.2023 Für Sie ist die Herausforderung also so groß, dass nur ein neues Handlungskonzept helfen kann. Dem alten Konzept, sofern Sie eins hatten, bescheinigen Sie gleichwohl, es habe hervorragend gewirkt. Die klügsten Köpfe des Landes seien gewonnen worden, der Berufseinstieg sei in der Vergangenheit attraktiv gewesen, nun müsse er noch attraktiver werden. In den vergangenen Jahren sei in verschiedenen Geschäftsbereichen der Justiz schon viel geschehen, um den Berufseinstieg zu erleichtern und den Interessen der Proberichter gerecht zu werden. Viele Berufseinsteiger mit entsprechenden Noten – das ist ein ganz entscheidender Aspekt – entscheiden sich nach dem zweiten Staatsexamen eher für eine Karriere in der Großkanzlei als für die Richterrobe. Das ist ein vielschichtiges Problem, auf das Sie aber eher nicht eingehen. Sie gehen ausschließlich auf justizinterne Abläufe ein. Sie wollen gute Kommunikation zwischen den Beteiligten pflegen, Einführungsfortbildungen hinterfragen, ein Mehr an Mentorenprogrammen oder Informationsangeboten bei der Einarbeitung. Das alles ist gut gemeint und nicht von vornherein abwegig. Entscheidend ist für viele dieser High Potentials aber eben das Gehalt – 100.000 Euro aufwärts für Einsteiger – und ein ansprechendes Büro mit neuester technischer Ausstattung. Wie wir bereits gehört haben, kommen da außerdem wieder die Themen „Digitalisierung“ und „KI“ ins Spiel. Frisches Obst, Getränke, moderne Aufenthaltsräume – da kann die Amtsstube nun mal nicht mithalten. Es ist aber auch noch mehr, nämlich auch die Arbeitsbelastung. Erst im vergangenen Herbst hat der Bund der Richter und Staatsanwälte in NRW den Ministerpräsidenten auf die dringend gebotene Anpassung der Besoldung und darauf, dass einfach zu wenige Richter da sind, aufmerksam gemacht. Der Deutsche Richterbund beklagt, die Justiz sei in vielen Bereichen zu dünn besetzt, um alle Aufgaben in angemessener Zeit erledigen zu können. Am gravierendsten sei das in der Strafjustiz, sagt Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. In NRW fehlen knapp 200 Staatsanwälte. Solange die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen den dringend erforderlichen Personalaufwuchs bei den Staatsanwaltschaften und die Besoldungserhöhung nicht als Teil der Lösung ansehen, bleibt der Vorwurf im Raum stehen, dass Sie das Ausmaß des Fachkräftemangels in der Justiz nicht ernst nehmen. Der vorliegende Antrag benennt eigentlich lediglich das Problem und legt den fehlenden Mut zur Wahrheit offen. Um mit gutem Willen die Zustände zu verbessern, stimmen wir dem Antrag aber in Gottes Namen zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD) Landtag

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