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Dr. Werner Pfeil

FDP 09.03.2023 Sitzungen 18/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Bereits im Rahmen unseres gestrigen Antrags zur Fortsetzung des Digitalkongresses habe ich die Bedeutung der neuen Technologien für die Justiz hervorgehoben und das auch heute Vormittag bei TOP 10 getan. In dem vorliegenden Antrag geht es nun darum, diese Technologien zur Lösung eines der drängendsten Probleme im Justizbereich heranzuziehen, nämlich dem Personalmangel. Wie heute bereits unter TOP 10 angesprochen, sind Personalmangel und 09.03.2023 Arbeitsüberlastung die zentralen Themen in fast allen Beschäftigungsbereichen der Justiz. Aufgrund des demografischen Wandels wird sich dieses Problem in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen. Hier gilt es, Digitalisierung und KI als Chance zu nutzen. Gerade bei sich wiederholenden standardisierten Aufgaben ohne Abwägungserfordernis bietet sich der Einsatz der Künstlichen Intelligenz an. Auch dieser Antrag knüpft an die Anhörung des Rechtsausschusses vom 18. Januar 2023 an, in der Sachverständige Fragen zu den Einsatzmöglichkeiten und Grenzen für Künstliche Intelligenz in der nordrhein-westfälischen Justiz beantwortet haben. In dem Grundlagenpapier zum Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz, das zur 74. Jahrestagung der Justizministerinnen in Rostock im letzten Jahr präsentiert wurde, sind diverse Einzelprojekte enthalten, die nach Ansicht der Sachverständigen in der Anhörung direkt einsatzbereit sind. Damit sind wir doch schon einen guten Schritt weiter. Hierbei handelt es sich nämlich unter anderem um Programme, die Akten und Gerichtsentscheidungen anonymisieren, Metadaten zusammenfassen und Texte maschinell übersetzen. Interessant ist auch ein Programm zur Zeitstrahlanalyse, das in der Lage ist, die Chronologie eines Sachverhalts zu extrahieren, was für die richterliche Tätigkeit eine erhebliche Zeitersparnis darstellen würde. Aber alle Programme nützen nichts, wenn die Justiz die entsprechende Ausstattung nicht anschafft und diese somit fehlt. Wir fordern daher, die erforderliche Ausstattung und Software anzuschaffen, die eine zeitnahe Anwendung bereits einsatzfähiger Programme in der Justiz möglich machen. Diese einsatzfähigen Programme kennen wir sowohl aus dem Grundlagenpapier – letztes Jahr Rostock – als auch aus der Anhörung. Die Mehrheitsfraktionen von CDU und Grünen werden darauf jetzt vermutlich wieder antworten, sie täten schon alles und der Antrag sei überflüssig. Aber genau diese Antwort ist falsch; denn öffentlich ist die KI-Strategie der Justiz in NRW, wenn es sie denn gibt, bis heute nicht, und mir ist sie auch nicht bekannt. Insbesondere enthält der Bericht des Ministers vom 24. Oktober letzten Jahres unter der Überschrift „Einsatzmöglichkeiten und Grenzen für Künstliche Intelligenz in der Justiz“ keine solche Strategie. Vielmehr werden abstrakte Optionen als Kann-Möglichkeiten vorgestellt. Drei Beispiele. Zu der KI-gestützten Metadatenerkennung heißt es: „In Betracht kommt der Einsatz“. Unter der Überschrift zu der Anonymisierung von Entscheidungen heißt es: „Ein Einsatz von KI kommt […] in Betracht.“ Zu dem Einsatz von Automatisierungssoftware heißt es, ein Zitat: „Eine weitere Einsatzmöglichkeit für KI im weiteren Sinne liegt in …“. Landtag Diese Liste ließe sich weiter fortführen. Überall bleibt es bei Kann-Aussagen. Kann-Aussagen sind aber keine Entscheidungen, und nach den Aussagen der geschätzten Kollegin Frau Erwin gestern im Plenum sind alle im Justizministerium im Gespräch, und das jeden Tag. Praktisch rund um die Uhr wird an dem Thema „Digitalisierung“ in der NRW-Justiz gearbeitet, und die Abstimmung von Wirtschaft, Justiz, Programmierern und Juristen ist in vollem Gange – dies, so Ministerin Neubaur, auch wegen der Vorarbeiten des EDV-Gerichtstages und des E-Justice-Rats. Wunderbar! Wenn das so ist, dann können Sie unserem Antrag ja zustimmen; denn wir fordern nur die Anschaffung all der Programme, die von den Sachverständigen sowieso schon als gut bewertet wurden. Der Justizminister hat bisher keine Strategie bekanntgegeben oder vorgelegt, wie er dem Fachkräftemangel durch den Einsatz von KI und Digitalisierung aufgrund der bisherigen erfolgten Vorarbeiten, die Frau Erwin gestern so hervorgehoben hat, begegnen will. Noch so schöne Kann-Überlegungen helfen nicht, wenn sie nicht in der Praxis umgesetzt werden. Konkrete Beispiele werden vermutlich auch in den nächsten beiden Reden, die hier folgen, nicht aufgezeigt. Wir wollen die Offenlegung der Digitalisierungs- und KI-Strategie des Justizministeriums, und wir wollen, dass das Ministerium die Ausstattung und Software anschafft, um sicherzustellen, dass die in das betreffende System einzubauenden Strukturen und in dem Antrag aufgeführten KI-Projekte zügig und mit Erfolg in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden können. Dem kann man zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD])

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