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Angela Erwin

CDU 09.03.2023 Sitzungen 18/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachwuchsgewinnung ist eine der größten Herausforderungen, auch in der Justiz. Wir kämpfen auf dem Arbeitsmarkt um die besten und klügsten Juristen und konkurrieren dabei mit Großkanzleien und Unternehmen. Daher bedarf es einer Weiterführung der Attraktivitätsoffensive in der Justiz. Ende Januar haben wir uns bereits gemeinsam für eine effiziente und produktivere Justiz eingesetzt – eine Justiz, die den Anforderungen moderner, digitaler und flexibler Arbeitswelt schon heute, aber noch viel mehr in der Zukunft gewachsen ist. Wir, CDU, Grüne und FDP, haben den Weg freigemacht, um die Möglichkeiten für mobiles Arbeiten in der Justiz unbürokratisch und unkompliziert zu schaffen und weiter zu fördern. Heute geht es nun darum, dem Gerüst der attraktiven und wettbewerbsfähigen Justiz einen weiteren wichtigen Baustein hinzuzufügen. Liebe Herr Kollege Dr. Pfeil, Sie sagten im Januar-Plenum bereits, dass Sie voller Vorfreude auf die weiteren angekündigten Bausteine für eine Fortsetzung der Attraktivität in der Justiz blicken. Ich glaube, Sie werden mit dem heutigen Antrag – zumindest in meinen Augen – nicht enttäuscht. In unserem zweiten Antrag geht es nämlich um die Nachwuchsförderung. Wir wollen ein neues Rahmenkonzept für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Probedienst schaffen, und dies unter Einbindung – und das ist ganz wichtig – der Praxis und auch der Betroffenen. So soll der richterliche und staatsanwaltliche Beruf für junge Volljuristinnen und Volljuristen noch attraktiver gestaltet werden. Junge Juristinnen und Juristen durchleben ihre Probezeit sehr unterschiedlich. Proberichter können im Gegensatz zu den bereits ernannten Richtern mehr oder weniger nach Bedarf eingesetzt werden. Die Folge: Sie können manchmal leider auch kurzfristig an andere Gerichte abgeordnet oder an Gerichten sowie Kammern gleichzeitig eingesetzt werden. Das erfordert allerdings oftmals ein hohes Maß an Flexibilität in örtlicher wie auch in fachlicher Hinsicht. 09.03.2023 Oberstes Ziel – ich glaube, da sind wir uns hier alle einig – ist es, unser juristisches System zu stärken und weiterzuentwickeln. Aber dafür brauchen wir auch die besten und die klügsten Köpfe. Gerade deshalb muss sichergestellt sein, dass der Probedienst junge Leute anspricht und auch begeistert. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen wir den Probedienst noch attraktiver gestalten. Jungen Juristinnen und Juristen wollen wir eine noch bessere Ausbildung und eine breitere Unterstützung ermöglichen und so ihr großes Potenzial ausschöpfen. Als konkrete Maßnahmen fordern wir daher unter anderem ein verbessertes Onboarding – Stichwort: Informationsangebote –, die Ausweitung von Mentorenprogrammen, zeitnahe und umfassende Fortbildung, regelmäßige Feedbackgespräche sowie weniger Rotationen und eine möglichst wohnsitznahe Verwendung, und das alles selbstverständlich unter Berücksichtigung einer funktionierenden Rechtspflege. Das Ziel des neuen Rahmenkonzeptes ist ganz klar: Wir wollen junge Menschen für den Beruf des Richters oder Staatsanwalts begeistern. Sie sollen sich für eine Karriere in der Justiz entscheiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam den Herausforderungen des demografischen Wandels auch in der Justiz begegnen. Lassen sie uns gemeinsam für einen noch attraktiveren Probedienst für Juristinnen und Juristen werben. Lassen Sie uns gemeinsam den Berufseinstieg in der Justiz weiter verbessern. Und lassen Sie uns gemeinsam die Ausgestaltung des Probedienstes fortentwickeln. Nur so ist die Attraktivierung der Justiz kein Thema der Zukunft, sondern der Gegenwart. Ich werbe daher um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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