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Christian Berger

CDU 09.03.2023 Sitzungen 18/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Anfrage befasst sich mit den Fortschritten und Perspektiven der Digitalisierung in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen. Zugegeben: Für die meisten Bürgerinnen und Bürger ist das eher ein trockenes Thema. Eine Große Anfrage der FDP mit insgesamt 133 Fragen, aufgeteilt in 16 Kapitel, macht die Sache sicherlich auch nicht spannender. Ich bin der FDP aber für die Chance dankbar, hier in diesem Hause über die wichtigen Projekte und – das ist noch viel wichtiger – über die wichtigen Fortschritte zu sprechen. Ich möchte dem Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums sowie der gesamten NRW-Finanzverwaltung Danke sagen. Ich danke nicht nur für die ausführliche und fachlich korrekte Beantwortung dieser Großen Anfrage; das ist ja auch Ihr Job. Ich danke vor allem für die besondere Wichtigkeit der Digitalisierung der Finanzverwaltung. Die Ergebnisse zeigen: Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen ist nicht nur ein Lippenbekenntnis. Sie ist wichtig für den besten Service für unsere Bürgerinnen und Bürger, für bessere Effizienz innerhalb der Verwaltung und für mehr Sicherheit. Auch wenn Herr Witzel mir jetzt vielleicht widersprechen wird: Es würde den Rahmen sprengen, über alle genannten Themen zu sprechen. (Ralf Witzel [FDP]: Da sind wir uns völlig ei- nig!) Einige wenige möchte ich jedoch erwähnen. Ich starte mit einer Aussage unseres Finanzministers Dr. Optendrenk, der in einer Pressemitteilung vom 7. März zum digitalen Einkommensteuerbescheid sagte – mit Ihrer Landtag Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich –: „Die Finanzverwaltung ist für die Menschen in Nordrhein-Westfalen da.“ Das ist eine wichtige Aussage und unterstreicht die bisherigen Erfolge. Die Landesregierung hat bedeutende Fortschritte bei der Digitalisierung erzielt. Dies gilt zum Beispiel für die medienbruchfreie Steuerfestsetzung. Es ist nun ein rein digitaler Datenaustausch und läuft nicht nach dem Schema „Computer-Papier-Computer, und einer tippt das Ganze noch mal ab“. Das klingt sehr technisch, stellt aber den hohen Digitalisierungsgrad dar, den das Onlinezugangsgesetz auch einfordert. Mit den Programmen und Funktionen rund um ELSTER haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Erklärungen zu den häufigsten Steuerarten weitgehend und bei der Einkommensteuer sogar vollständig online durchzuführen – inklusive digitalem Einkommensteuerbescheid und der Möglichkeit, über die App zu „Mein-ELSTER“ alles per Smartphone zu bedienen bzw. sogar Komfortfunktionen wie das Scannen von Belegen mit automatischer Datenerkennung und Datenübernahme zu nutzen. Dabei wird mit dem Kompetenzzentrum Barrierefreie IT – kurz: „KomBIT“ – auch an das wichtige Ziel einer digitalen Barrierefreiheit gedacht. Doch die Digitalisierung der Finanzverwaltung richtet sich nicht nur an die Bürgerinnen und Bürger. Auch innerhalb der Verwaltung wird mit der Beteiligung am bundesweiten Projekt KONSENS an der vollständigen und bruchfreien Digitalisierung der verwaltungsinternen Prozesse gearbeitet. Auch die technische Ausstattung mit modernen IT-Geräten – sprich: Computer und dazu passende Peripherie-Hardware – wurde in den letzten Jahren erreicht. Sehen wir uns zu guter Letzt die abschließende Frage der FDP an; die Frage 133. In großer Effizienz spart sich die FDP hier die Frage, ob es überhaupt noch offene bzw. zu bearbeitende Handlungsfelder im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes gibt, sondern sie fragt, welche es denn sind. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das Ministerium hat sehr umfassend und ausführlich mit „keine“ geantwortet. Damit ist alles gesagt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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