Ina Blumenthal
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Liminski! Liebe Medienschaffende und Medienkonsumierende! Die Einigung der Länder zum Dritten Medienstaatsvertrag und in Nordrhein-Westfalen damit verbunden das 20. Rundfunkänderungsgesetz, darf ich mit den Worten meiner geschätzten Kollegin, Frau Staatssekretärin Heike Raab aus Rheinland-Pfalz, kommentieren. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird durch die Reform geschärft. Unterhaltung bleibt ein wichtiger Teil des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Sender, muss aber dem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen. Die Flexibilisierung soll ermöglichen, dass sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf geänderte Mediennutzung und digitale Transformation besser einstellen kann.“ Die Einigung auf den Inhalt des Dritten Medienstaatsvertrags wurde vor der Kenntnisnahme der Vorfälle im rbb bekannt, und die anschließende Debatte über die Nachbesserung im Bereich der Compliance-Regeln ist bisher noch nicht Teil des Gesetzes. Hier und heute ist das aber auch erst die Einbringung. Ich möchte aber der geneigten Zuhörerin, dem geneigten Zuhörer auch mit auf den Weg geben, dass es in der SDP, der CDU und sicherlich auch bei der FDP doch erhebliche Unterschiede in der Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt. So darf ich wiederum mit Erlaubnis des Präsidenten die Pressemitteilung vom 06.09.2022 von Herrn Minister Liminski zitieren. Der sagt: „Der Dritte Medienänderungsstaatvertrag macht dem ÖRR klare Profilvorgaben, schärft insbesondere seine Kernaufgaben in den Bereichen Kultur, Bildung und Information und formuliert Anforderungen für unparteiliche und vielfältige Berichterstattung.“ Sie hören, meine sehr geehrten Damen und Herren, von Unterhaltung ist da längst keine Spur mehr, und was „unparteilich“ für die Form des Kommentars bedeuten soll, wird der Minister bestimmt in der nächsten Ausschusssitzung erklären. Zudem hat sich die neue Regierung noch nicht vom Papier der Mittelstands- und Wirtschaftsunion distanziert, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk rigoros zusammenstreichen möchte. Aber natürlich werben wir von der SPD bundesweit für eine zügige Ratifizierung und Zustimmung des Landtags für den Gesetzentwurf und damit für die Zustimmung NRWs zum bundesweiten Konsens der Staatskanzleien zu diesem Thema. Aber wir werden auch weiterhin kritisch die Äußerungen der Landesregierung zum Thema Landtag „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ beobachten und auch kommentieren. Ein Ausverkauf des gut laufenden Programms des WDR zur Gewinnmaximierung einiger weniger Medienmogule in Deutschland wird es mit uns nicht geben. Wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) und wir brauchen einen guten und zuverlässigen und in der Fläche verfügbaren privat organisierten Journalismus. Gerade zur Stärkung des Letzteren geht hier auch noch einmal ein Appell an die Bundesregierung, diesen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – stärker zu unterstützen. Herr Minister Liminski, ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, denn wir stimmen der Überweisung natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
