Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank für die Erwiderung. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Neubaur in Vertretung für Herrn Minister Dr. Limbach. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Eine Sache ist hier gerade wieder passiert: Die antragstellende Fraktion hat sich nicht nur im Antrag, sondern vor allem auch mit den letzten Kurzinterventionen selbst entlarvt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich möchte gerne zur Sache sprechen. Die Verantwortung für den Ausgleich von Schäden, die durch Vermögens- oder Eigentumsdelikte angerichtet werden, tragen diejenigen Personen, die diese Straftaten begangen haben. Die staatliche Unterstützung für die Opfer dieser Form von Kriminalität muss sich in erster Linie darauf richten, die Opfer bei der Verfolgung ihrer Ansprüche auf Rückgabe oder Schadenersatz und bei der Geltendmachung etwaiger Versicherungsleistungen zu unterstützen. Die Polizei Nordrhein-Westfalen richtet ihre Maßnahmen und Ermittlungshandlungen immer auch daran aus, die Tatbeute wiederzubeschaffen oder im Rahmen von Finanzermittlungen Vermögenswerte zu sichern, auf die zur Opferentschädigung zurückgegriffen werden kann. Die Polizei und die Staatsanwaltschaften informieren Geschädigte im Rahmen der §§ 111n Abs. 2, 406i und 406j der Strafprozessordnung über ihre Befug-09.03.2023 nisse und die Möglichkeiten, die aus einer Straftat erwachsenen Ansprüche innerhalb und außerhalb des Strafverfahrens geltend zu machen. Gelingt es, Vermögenswerte zu sichern und zu verwerten, wird der Erlös im Vollstreckungsverfahren ausgekehrt. Eine darüber hinausgehende finanzielle Entschädigung von Opfern von Eigentumskriminalität erfolgt staatlicherseits nicht, und zwar, weil es einen wesentlichen Unterschied zwischen Gewalttaten und Vermögens- bzw. Eigentumsdelikten gibt. Man mag ja an Sachen auch ein Affektionsinteresse haben – ja, aber das Erleiden eines körperlichen oder psychischen Gewaltaktes ist doch eine existenzielle Erfahrung, und diese Erfahrung hinterlässt dauerhafte Spuren. Das ist der tiefere Grund für die Gewährung einer staatlichen Opferentschädigung für Opfer von Gewalttaten. Die staatliche Gemeinschaft steht solidarisch an der Seite der Verletzten und tritt für die besonderen Folgen ein, die eine Gewalttat nach sich zieht. Das soziale Entschädigungsrecht gleicht die Folgen, bestimmte Gesundheitsstörungen, nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen aus. Im vergangenen Jahr hat der Landtag mit der Gründung der „Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen“ die Möglichkeit geschaffen, Opfern von Gewalttaten in Härtefällen Unterstützungsleistungen aus Stiftungsmitteln zuzuwenden. Aus dieser Begründung – weil es einen Unterschied macht: Eigentumsdelikt oder Erfahrung von Gewalt – und weil es eine Verständigung der staatlichen Gemeinschaft gibt, diesen Opfern auch mit staatlichen Mitteln solidarisch zur Seite zu stehen, lehnt die Landesregierung die Änderung des bundesgesetzlichen Opferentschädigungsgesetzes weiterhin ab und beabsichtigt dazu auch keine Initiative. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
