Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Krischer in Vertretung für Minister Dr. Limbach. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung der Justiz sowie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Unterstützung des Justizpersonals sind in der Tat Themen, die derzeit in aller Munde sind. Das hat auch die Debatte gezeigt. Diese Themen werden zu Recht diskutiert, denn es geht darum, die Funktionsfähigkeit der Justiz angesichts eines sich verändernden Umfelds zu sichern. Immer zahlreicher drängen Legal-Tech-Anbieter auf den Markt, Rechtsanwält*innen setzen im Rahmen ihrer Arbeit trainierte Software ein und kriminelle Machenschaften verlagern sich von der analogen in die digitale Welt. In dieser Situation muss die Justiz handeln. Sie darf nicht nur bloß Zuschauerin eines sich verändernden Umfelds sein, sondern sie muss die Vorteile der Digitalisierung aktiv für sich selbst nutzen. (Beifall von der FDP) Gleichzeitig müssen wir uns der Gefahren bewusst sein, die der Einsatz von Automatisierungssoftware birgt. Systeme Künstlicher Intelligenz können diskriminieren, indem sie Daten nutzen, die Gegenstand verzerrter menschlicher Wahrnehmung waren. Weitere Gefahren drohen durch den Automation Bias – also durch die Neigung, sich zu sehr auf entscheidungsunterstützende automatische Systeme zu verlassen – sowie durch den Blackbox-Effekt. Damit ist der Effekt gemeint, dass Ergebnisse des Systems nicht transparent und nachvollziehbar sind. Diesen Gefahren muss bei der Entwicklung der Software und ihrem späteren Einsatz entgegengewirkt werden. Unter Berücksichtigung der genannten Gefahren hat sich die Justiz unseres Landes bereits erfolgreich in Digitalisierungsprojekten engagiert und wird dies weiterhin tun. Unser Land hat ein elektronisches Aktensystem entwickelt, das Funktionen wie einen Textvergleich, eine Normenverweisanalyse und eine Landtag inhaltliche Durchdringung der elektronischen Akte enthält. Dieses System der elektronischen Akte wird zwischenzeitlich nicht nur von unserer Justiz, sondern auch von der Justiz in Niedersachsen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Bremen und im Saarland verwendet. Wenn das kein Kompliment ist! Wir in Nordrhein-Westfalen sind im bundesweiten Vergleich mit dem Roll-out der elektronischen Akte mit am weitesten. Darüber hinaus ist unser Land Kooperationspartner der Projekte „Digitale Rechtsantragstelle“ und „Einführung eines zivilgerichtlichen Onlineverfahrens“. Das Ziel beider Projekte ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen niedrigschwelligen digitalen Zugang zur Justiz zu ermöglichen und die Justiz gleichzeitig personell zu entlasten. Es ist wichtig, dass wir diesen Bereich weiterhin aktiv mitgestalten. Dabei dürfen wir jedoch nicht in einen blinden Aktionismus verfallen. Die Anschaffung etwaiger Automatisierungssoftware und die Aufnahme neuer Projekte bedürfen immer noch einer sorgfältigen Prüfung sämtlicher Umstände. Aus diesem Grund ist der Antrag im Ergebnis abzulehnen; denn er fordert pauschal die Anschaffung von Software, die entweder noch nicht ausgereift ist oder sich noch nicht ohne Weiteres in das bestehende E-Akten-System integrieren lässt. Die sieben Projekte, auf die der Antrag abzielt, befinden sich teilweise noch in der Entwicklung. So hat die Pilotierung im Rahmen des Projekts „Digitale Rechtsantragstelle“, an dem wir im Übrigen als Kooperationspartner beteiligt sind, noch nicht einmal begonnen. Die entsprechende Software kann daher gar nicht eingekauft werden. Des Weiteren wurde die erwähnte Anwendung Codefy aus Bayern für die Anbindung des dortigen E-Akten-Systems entwickelt. Sie lässt sich nach den Ausführungen der Sachverständigen gerade nicht ohne Weiteres in das nordrhein-westfälische E-Akten-System integrieren. Meine Damen und Herren, der Antrag zeigt, dass die Projektlandschaft in den Bereichen KI und Legal Tech unübersichtlich ist und die Anschaffung von Software sowie die Aufnahme neuer Projekte aufmerksam geprüft werden muss. Denn eine Verschwendung von Steuergeldern sowie parallele Entwicklungen müssen verhindert werden. Aus meiner Sicht ist daher die Grundvoraussetzung für jegliches Engagement die kurzfristige Erstellung einer schriftlichen Übersicht über die zahlreichen aktuellen Einzelprojekte der Bundesländer und des Bundes, auf die die Justizverwaltungen jederzeit Zugriff haben sollten. Die derzeit bestehende Übersicht in dem im Antrag erwähnten Grundlagenpapier muss aktualisiert werden und eine größere Detailtiefe erhalten. Nur so werden seriöse Bewertungen und ein 09.03.2023 Vergleich der Projekte auch für die Zukunft ermöglicht. Daran arbeiten wir bereits. Zum Schluss: Der Bedarf, die Gefahren sowie der Einsatz von Steuergeldern – das kann gar nicht oft genug betont werden – müssen für die Justiz im Mittelpunkt stehen; denn „Justiz“ bedeutet nicht „Maschine“, sondern „Mensch“. Der Antrag ist aus diesen Gründen abzulehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
