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Rainer Schmeltzer

09.03.2023 Sitzungen 18/25

Herzlichen Dank, Herr Minister Krischer. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/2548. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/2548 mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex angenommen. Wir kommen zu: 18 Gesetz zur Zustimmung zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung des WDR-Gesetzes (20. Rundfunkänderungsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/3063 erste Lesung 09.03.2023 Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Liminski das Wort. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht im Fokus wie selten zuvor, und in Zeiten der Coronapandemie und massiver russischer Desinformationskampagnen im Zuge des Ukraine-Konfliktes hat sich doch gezeigt: Es ist wichtig, einen robusten, einen unabhängigen, einen vielfältigen, einen breit aufgestellten und gesellschaftlich verankerten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu haben. Es muss daher unser aller gesellschaftliches und auch demokratisches Anliegen sein, einen solchen öffentlich-rechtlichen Rundfunk sicherzustellen. Dazu gehört an erster Stelle – und das will betonen –, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst jeden Tag daran arbeitet, das zu erfüllen, was ihm nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht ins Pflichtenheft geschrieben hat. Er soll – ich zitiere – ein Vielfalt sicherndes Gegengewicht sein. Durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen soll er die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Gesellschaft informieren. – Zitat Ende. Das, meine Damen und Herren, ist ein sehr hoher publizistischer Anspruch an die Redaktionen und Journalistinnen und Journalisten. Und umso schwerwiegender ist auch der Vertrauensverlust im Zuge der Vorfälle und Vorgänge vor allem beim rbb, die wir hier schon mehrfach diskutiert haben. Ich habe bereits bei diesen Diskussionen deutlich gemacht, dass diese Vorgänge nicht zu akzeptieren sind. Sie haben der Glaubwürdigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks massiv geschadet. Es ist daher notwendig und richtig, dass die Rundfunkanstalten an der Verbesserung ihrer Compliance-Systeme, ihrer Transparenz und ihrer Gremienaufsicht arbeiten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist das Mindeste – und ich will es so deutlich sagen –, aber es wird nicht reichen. Deshalb wird die Rundfunkkommission der Länder weitere begleitende regulatorische Maßnahmen auf den Weg bringen. Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, auf den sich die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bereits im letzten Jahr verständigt haben, wird ein erster wichtiger Schritt mit Blick auf das programmliche Angebot und die Stärkung der Kontrolle gegangen. Die wichtigsten Reformelemente dieses Medienänderungsstaatsvertrags sind erstens eine Profil-Landtag schärfung, zweitens eine Flexibilisierung in der Angebotsgestaltung und drittens die Einführung neuer Instrumente für die Gremien für die Qualitätssicherung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit. Mit dem heute vorgelegten 20. Rundfunkänderungsgesetz bitten wir als Landesregierung um Zustimmung zu diesen Reformmaßnahmen. Mit den zugleich vorgelegten Änderungen am WDR-Gesetz werden die Anpassungen entsprechend nachvollzogen. Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, um noch etwas zu den weiteren Schritten, die jetzt zu gehen sind, sagen, die mindestens genauso wichtig wie dieser Medienänderungsstaatsvertrag sind. Der Rundfunk selbst muss, auch im Sinne des Beitrags, an seinen Angeboten, an seinen Strukturen arbeiten. Er muss die Reformen, die er bereits begonnen hat, konsequent und zügig fortführen. Wir brauchen ein plurales Angebot mit hohen Qualitätsanforderungen, und wir brauchen ein ausgeprägtes Kostenbewusstsein. Die Zusammenarbeit der Anstalten darf nicht die Ausnahme, sondern sie muss der Regelfall sein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Landesregierung wird neben diesem Beitrag der Anstalten selbst im Länderkreis für eine weitere Fortentwicklung des gesetzliches Rahmens werben und sich dafür einsetzen. In dem Zuge möchte ich etwas zum Zukunftsrat sagen, den wir gestern in der Rundfunkkommission der Länder beschlossen und heute kommuniziert haben. Das ist ein unabhängiges Expertengremium, das Impulse dafür liefern soll, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Zukunft aussehen wird, der einerseits publizistisch stark, andererseits gesellschaftlich akzeptiert sein soll. Der Zukunftsrat ist in dieser Zusammensetzung und mit diesem Auftrag ein geeignetes Instrument, um binnen Jahresfrist Vorschläge zu erarbeiten, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Jahre nach 2030 entwickelt werden kann. Ich verspreche mir von diesem Zukunftsrat, so wie wir ihn nun zusammengesetzt haben, parteiübergreifend mit Rückendeckung ausgestattet, innovative Impulse für einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit breiter Akzeptanz in der Bevölkerung. All das zeigt, dass wir noch viel vor uns haben. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag ist dabei ein wichtiger Schritt; er kann aber nur ein Schritt sein. Gehen Sie diesen Weg bitte mit, indem Sie dem Gesetzentwurf zustimmen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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