Jörg Blöming
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Finanzierung eines Teils seiner Versorgungsausgaben errichtete das Land im Jahr 1999 die Versorgungsrücklage und im Jahr 2006 den Versorgungsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen. Die beiden Sondervermögen wurden zum 1. Januar 2017 zum Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen zusammengeführt. Der Fonds stellt sicher, dass die Versorgungsleistungen für unsere Beamtinnen und Beamten im Alter finanziert sind. Im Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen haben CDU und Grüne im Jahr 2022 festgeschrieben, dass beim Pensionsfonds die Voraus-09.03.2023 setzungen einer Weiterentwicklung der Anlagerichtlinien zu schaffen sind. Es soll ausschließlich in Aktien investiert werden, die fossile und atomare Energieträger ausschließen. Dieser Grundsatz soll auch bei Unternehmensanleihen berücksichtigt werden. Somit sollen Risiken konsequent abgebaut und zukünftig vermieden werden, die mit auf fossilen Energien aufgebauten Geschäftsmodellen einhergehen. (Beifall von den GRÜNEN) Es gilt festzustellen, dass durch den Ausschluss fossiler und atomarer Energieträger Anlagerisiken minimiert und die Finanzierung der Pensionsansprüche der Beamtinnen und Beamten des Landes gesichert werden. Durch den Ausschluss der Finanzierung von Kohleverstromung wird der vorgezogene Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2030 unterstrichen. Wertpapiere von ethisch bzw. ökologisch problematischen Emittenten werden grundsätzlich nicht erworben. Generell sind alle Anlageentscheidungen im Rahmen einer langfristigen Strategie an den Zielen Sicherheit, Rentabilität und Liquidität auszurichten. Darüber hinaus müssen bei der Anlage der zufließenden Mittel eine angemessene Mischung und Streuung gewährleistet sein. Nach Maßgabe der Allgemeinen Anlagerichtlinien verpflichtet sich das Ministerium der Finanzen, bei der Kapitalanlage Nachhaltigkeitsziele einzubeziehen. Wie bereits gesagt, sieht die Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen für die Wahlperiode 2022 bis 2027 vor, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, einige Anlageklassen auszuklammern. Dies wird beim Pensionsfonds über eine Weiterentwicklung der Anlagerichtlinien erfolgen. Der weitgehende Ausschluss atomarer Energieträger wird vom Pensionsfonds dabei bereits seit 2019 praktiziert. Hier möchten wir mit unserem Antrag einen Anstoß dazu geben, zu überprüfen, ob wir die Ausschlusskriterien noch etwas enger fassen können. Neu zu berücksichtigen ist der Ausschluss von Unternehmen, die ein auf die Gewinnung oder Verwertung fossiler Brennstoffe ausgerichtetes Geschäftsmodell haben. Zur Umsetzung im Aktienbereich wurden die besonderen Anlagerichtlinien für die Verwaltung des Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen durch die Deutsche Bundesbank zum 1. Dezember 2022 geändert. Die erforderlichen Umschichtungen wurden bereits im Dezember 2022 vorgenommen. Wir begrüßen diesen Schritt der Landesregierung und des federführenden Ministeriums der Finanzen aus-Landtag drücklich, die Vorgaben des Zukunftsvertrags in Nordrhein-Westfalen so zeitnah umzusetzen. Mit dem heute zu beratenden Antrag möchten wir die Landesregierung ermuntern, die bereits angestoßene Umsetzung auf ein noch breiteres Fundament zu stellen, indem sie die Ausschlusskriterien auch in die Allgemeinen Anlagerichtlinien aufnimmt. Wir werden heute zustimmen, den Weg zur nachhaltigen Anlagestrategie des Pensionsfonds konsequent fortzusetzen und auch in Zukunft auf Kapitalanlagen im Bereich fossiler und atomarer Energieträger zu verzichten. Den vorliegenden Entschließungsantrag der FDP-Fraktion lehnen wir ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Ralf Witzel [FDP])
