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Plenarprotokoll 8/115

08.10.2025 · 292 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (31)SPD (24)CDU (22)FDP (19)Die Linke (16)GRÜNE (14)fraktionslos (5)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte, Platz zu nehmen. Ich begrüße Sie zur 115. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 115., 116. und 117. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich höre und sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 115., 116. und 117. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns erreichte die traurige Nachricht, dass unsere ehemalige Abgeordnete und Finanzministerin Sigrid Keler am 20. September 2025 im Alter von 83 Jahren verstorben ist. Sigrid Keler war von 1990 bis 2006 Mitglied des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern und damit eine Demokratin der ersten Stunde dieses Hohen Hauses. In dieser Zeit hat sie die Arbeit des Parlaments maßgeblich mitgeprägt. Von 1990 bis 1996 war Sigrid Keler Vorsitzende des Finanzausschusses und hat sich hier sowie von 1996 bis 2008 als Finanzministerin des Landes für – und so haben wir sie alle gut gekannt – nachhaltige Haushaltspolitik und für solide Finanzen eingesetzt. Für Sigrid Keler war es immer wichtig, für die kommenden Generationen Verantwortung zu übernehmen und sich klar am Gemeinwohl zu orientieren. Dies spiegelte sich auch in ihrer Finanzpolitik wider. So ist es Sigrid Keler gelungen, im Jahr 2006 erstmals einen ausgeglichenen Landeshaushalt ohne neue Schulden vorzulegen. Damit hat sie Geschichte in der Finanzpolitik unseres Landes geschrieben. Und auch nach ihrer Zeit in der Politik gab es für Sigrid Keler keine Zeit des Ausruhens. Als erste Frau war sie Vorstandsmitglied des FC Hansa Rostock und zeichnete sich dort natürlich für die Finanzen des Vereins verantwortlich. Außerdem war Sigrid Keler im Aufsichtsrat der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzende des Verwaltungsrates des Norddeutschen Rundfunks. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir trauern um eine sehr starke Frau und Politikerin, die sich mit Mut, klarer Haltung und Verantwortungsbewusstsein für das demokratische Gemeinwesen eingesetzt hat. Wir werden Sigrid Keler ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt ihrer Familie. Ich darf Sie nun bitten, sich für eine Schweigeminute von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach so einer Schweigeminute ist es immer schwer, wieder zur Tagesordnung zu gehen. Insofern mache ich es auch gleich ohne große Umschweife. Zu Beginn der Oktobersitzungswoche unseres Parlaments möchte ich – und darauf hatten wir uns im Ältestenrat verständigt – drei Ereignisse würdigen, die untrennbar miteinander verbunden sind: den 35. Jahrestag der Deutschen Einheit, das 35-jährige Bestehen unseres Bundeslandes wie auch des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern und nicht zuletzt die friedliche Revolution von 1989, die überhaupt erst den Weg hin zu Freiheit und Demokratie möglich gemacht hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Freitag haben wir die Deutsche Einheit gefeiert. Immer wieder ist das ein besonderer und ganz wunderbarer Tag. Am 3. Oktober 1990 konnte vollzogen werden, was allein dank des Mutes so vieler Menschen in der DDR möglich geworden war. Friedlich und gewaltfrei hatten sie im Herbst des Vorjahres auf Straßen und Plätzen demonstriert für Veränderungen, Freiheit und Demokratie. Sie taten dies, ohne zu wissen, ob sie am Ende erfolgreich sein würden, und riskierten viel. Erreicht haben sie, was kurze Zeit zuvor noch unerreichbar schien: Die Mauer begann zu bröckeln und die innerdeutsche Grenze war plötzlich keine mehr. Die Wiedervereinigung Deutschlands wurde durch die friedliche Revolution überhaupt erst möglich. Niemals werden wir diejenigen vergessen, die damals dabei waren und so viel Mut bewiesen haben – 35 Jahre Deutsche Einheit, 35 Jahre Mecklenburg-Vorpommern und 35 Jahre Landtag Mecklenburg-Vorpommern wären ohne sie nicht möglich gewesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, „Eine Hoffnung lernt laufen“, so lautete das Motto der Demonstrationen in Waren (Müritz) am 16. Oktober 1989. Etwa 400 Menschen nahmen an diesem ersten größeren Demonstrationszug im Norden teil, auf den viele weitere folgten. So gab es am 18. Oktober 1989 Umzüge in Greifswald und in Neubrandenburg mit Tausenden Teilnehmern, am 19. Oktober in Rostock oder am 23. Oktober hier in Schwerin mit 40.000 Teilnehmern. Auch in den kleineren Städten und Gemeinden wurde demonstriert, so etwa in Anklam oder Gadebusch, Demmin, Parchim, Loitz oder Wittenburg. Die Menschen begehrten damals auf gegen ein System, das sie unterdrückte und schikanierte, ein System, das mit Schießbefehl die Ausreise seiner Bürgerinnen und Bürger verhinderte. Sie begehrten auf in völliger Ungewissheit darüber, welche konkreten Folgen dies am Ende haben würde für sie selbst oder auch für ihre Familie. Schließlich waren die Mittel und Methoden politischer Verfolgung in der DDR ebenso vielfältig wie menschenverachtend und reichten von Bespitzelung und Befragung bis zur Zersetzung und Inhaftierung. Und wenn wir heute von der friedlichen Revolution sprechen, dürfen wir nicht vergessen, dass das Friedliche dieser Revolution erst mit ihrem Ende Gewissheit wurde. Niemand konnte wissen, wie die Partei- und Staatsmacht reagiert. Der Mut derjenigen, die seinerzeit gewaltfrei demonstrierten, ist in der jüngsten deutschen Geschichte beispiellos. Es ist mir deshalb ein tiefes Bedürfnis, mich im Namen des gesamten Hauses bei den Menschen zu bedanken, die sich damals mutig erhoben und gewaltlos eine Diktatur beendet haben. In der Folge konnte die jüngere Generation – ich selbst war zur Wende 14 Jahre alt – in einem vereinten und freiheitlich-demokratisch verfassten Deutschland und einem friedlichen Europa heran- oder aufwachsen. Es boten und bieten sich bis heute bei allen – auch unter den aktuell bestehenden Herausforderungen – eine Vielzahl von Möglichkeiten, die die Menschen vor 1989 nicht ansatzweise hatten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dreieinhalb Jahrzehnten wurde aus zwei getrennten Staaten am 3. Oktober ein neues vereintes Deutschland. Dieser Tag steht für Freiheit, Demokratie und den Glauben daran, dass Menschen gemeinsam Großes erreichen können. Und erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung, die vielleicht auch auf den einen oder anderen von Ihnen zutrifft: Ohne die friedliche Revolution und all das, was die Menschen in der DDR in der Folge errungen und auf den Weg gebracht haben, hätte ich meinen aus Mecklenburg-Vorpommern stammenden Mann nicht kennengelernt und mit ihm eine Familie gründen können. Die friedliche Revolution und in der Folge das Zusammenwachsen dessen, was zusammengehört, begreife ich als persönliches Glück. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Herbst 1989 hielt auf dem Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommerns die Demokratie Einzug. Diese zu bewahren, ist unser aller Aufgabe und ganz sicher wesentliches Vermächtnis derjenigen, die die Revolution getragen haben mit der Überzeugung, dass ein anderes, besseres Morgen möglich ist. Für diese Zukunft arbeitet vom ersten Tag an unser Parlament. Am 26. Oktober 1990 eröffnete der Alterspräsident Dr. Friedrich Täubrich die erste Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern hier im Schweriner Schloss. Zum ersten Präsidenten des Landtages wählten die Abgeordneten Rainer Prachtl, zum ersten Ministerpräsidenten bestimmten sie Professor Dr. Alfred Gomolka. Schwerin wurde Landeshauptstadt. Wichtige Grundlagen für unser junges Bundesland wurden geschaffen. In den ersten Jahren galt es, dem Land eine Struktur zu geben. Der Landtag leistete hier nicht zuletzt bei der Gesetzgebung Herausragendes. Den Abgeordneten der ersten Jahre kann dafür nicht genug gedankt werden. Mit dabei waren aus unserem Kreise bereits seit 1990 Till Backhaus und seit 1994 Harry Glawe. Lieber Till, lieber Harry, ihr habt euch in einer entscheidenden Phase gemeinsam mit vielen anderen um Mecklenburg-Vorpommern verdient gemacht. Dafür danken wir euch von ganzem Herzen. Das werden wir euch nicht vergessen. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Ich danke aber auch denjenigen, die in den vergangenen 35 Jahren Verantwortung getragen haben in der Politik, in der Verwaltung, in der Zivilgesellschaft. Vor allem aber danke ich den Bürgerinnen und Bürgern, die aktiv am demokratischen Leben teilnehmen, ob durch Engagement in Vereinen, durch Mitwirkung in Gemeinden oder eine kritische Stimme in einer Debatte. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Meine Damen und Herren, so mühevoll die Demokratie errungen wurde, so wenig selbstverständlich ist ihr Fortbestand, wenn wir uns nicht alle ins Zeug legen. Demokratie ist anstrengend. Sie erfordert täglich Pflege im Großen wie im Kleinen. Demokratie ist nur stark, wenn wir alle sie leben, täglich durch unser Handeln im Parlament, im Betrieb, im Verein und auch in den Familien. Angriffe auf die Würde von Menschen, auf Rechtsstaatlichkeit oder auf die Meinungs- und Pressefreiheit dürfen wir niemals hinnehmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Petra Federau, AfD, Sandy van Baal, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Wer den Parlamentarismus schwächen will, greift letztlich die Grundlage unseres friedlichen Zusammenlebens an. An dieser Stelle möchte ich ganz besonders die junge Generation ansprechen, und ich freue mich, dass wir heute eine Schulklasse aus Wismar auf der Besuchertribüne haben. Ihr seid/Sie sind die Zukunft unseres Landes, die neue Ideen einbringen, Veränderung vorantreiben und für eine offene, vielfältige Gesellschaft sorgen. Ihr habt in der heutigen Zeit so viele Möglichkeiten, die Welt aktiv mitzugestalten, sei es im beruflichen oder im sozialen Engagement oder eben auch durch Einmischen im politischen Entscheidungsprozess. Die Herausforderungen unserer Zeit sind groß, aber ich bin überzeugt, dass wir sie nur mit eurem, mit Ihrem Engagement meistern können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Freiheit bedeutet Verantwortung. Freiheit braucht jedoch auch Institutionen, die ihr dauerhaft einen Raum geben. Der Landtag, dieses Schloss ist ein solcher Ort. Demokratie lebt vom Mitmachen, vom Zuhören und vom respektvollen Diskutieren. Demokratie lebt vom Mitmachen, vom Zuhören und vom respektvollen Diskutieren – man kann es nicht oft genug wiederholen. Nur gemeinsam und generationsübergreifend können wir unser Land weiterentwickeln. Lassen Sie uns gemeinsam Mecklenburg-Vorpommern entlang den Zielen unserer Landesverfassung weiterentwickeln, nicht zuletzt zu einem Land, in dem jede und jeder die Chance hat, Verantwortung zu übernehmen und die Zukunft mitzugestalten! Schauen wir deshalb mit Stolz zurück und mit Zuversicht nach vorn! Mögen die Geschehnisse von 1989 und auch 1990 uns immer daran erinnern, dass Freiheit, Einheit und Demokratie keine Selbstverständlichkeit sind, sondern Aufgaben, die wir gemeinsam bewahren und weiterentwickeln müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Danke schön! Nach diesen Worten steigen wir jetzt ein in die etwas nüchternere Tagesordnung. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die 115., 116. und 117. Sitzung den Abgeordneten Christian Albrecht zum Schriftführer. Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf die zurückliegenden Geburtstage kommen. Im Oktober gratuliere ich recht herzlich nachträglich Martin Schmidt, und einen runden Geburtstag hatte unser Finanzminister Herr Dr. Geue. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der CDU hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Echte Wachstumsimpulse statt Schönfärberei – Mecklenburg-Vorpommern braucht eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik“ beantragt. Aktuelle Stunde Echte Wachstumsimpulse statt Schönfärberei – Mecklenburg-Vorpommern braucht eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik Gemäß Paragraf 66 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 56 Minuten. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Peters.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft ist alles nichts.“ (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Meine Damen und Herren, dieses Zitat kennen Sie. Es stammt von Ludwig Erhard. Das ist der Erfinder der sozialen Marktwirtschaft, meine Damen und Herren. (Patrick Dahlemann, SPD: Richtig!) Und es wird schon zustimmend bejaht, (Zuruf von Michael Meister, AfD) und das macht mir dann wiederum Mut, (Patrick Dahlemann, SPD: Das ist schon mal gut.) denn ich habe manchmal den Eindruck, dass viele in der Politik das vergessen haben. Denn damit bringt er ja nichts anderes zum Ausdruck, als dass die Wirtschaft die Grundlage für Wohlstand, Steuereinnahmen und auch für den Sozialstaat ist, meine Damen und Herren. (Patrick Dahlemann, SPD: So ist es.) Und dabei wird auch für Mecklenburg-Vorpommern immer deutlicher, dass ein Rückgang der wirtschaftlichen Leistungen gleichbedeutend ist mit sinkenden Steuereinnahmen. Und infolge des dritten Jahres der Rezession, infolge der Auswirkungen der desolaten Wirtschaftspolitik der Ampel haben wir es eben mit entsprechenden Konsequenzen zu tun. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Es fehlen Einnahmen in der Staatskasse für Sozialleistungen, für Investitionen und – wie wir in den letzten Tagen ja auch dramatisch gehört haben – für die Kommunen, die Alarm schlagen, dass sie ihre Aufgaben nicht mehr bewerkstelligen können, weil ihnen die finanzielle Grundlage wegbricht, meine Damen und Herren. Und weiterhin kommt es zu Debatten um mehr Schulden und Steuererhöhungen. Und letzteres ist noch mehr Gift für die Wirtschaft. Noch schlimmer, finde ich, meine Damen und Herren, ist, dass Menschen um ihren Arbeitsplatz mittlerweile fürchten müssen, und das nicht unbegründet, wenn wir uns die Arbeitslosenzahlen und die Statistiken anschauen. 6.100 Jobs sind in den letzten drei Jahren in Mecklenburg-Vorpommern weggefallen. Wir haben eine Arbeitslosigkeit im September dieses Jahres von 7,8 Prozent. Und hier lohnt sich ein Vergleich mit den anderen Flächenländern in Deutschland, und da sind wir in Mecklenburg-Vorpommern auf dem letzten Platz. Dazu kommt, die Zahlen der Insolvenzen und Betriebsaufgaben steigen. Die Wirtschaft ist in größter Sorge, auch wenn sich die Stimmung ein wenig verbessert hat, weil insbesondere die neue Bundesregierung Maßnahmen wie den Investitionsbooster eingeführt hat. Und die Staatsmodernisierung beginnt langsam zu wirken, sie wird begonnen, meine Damen und Herren. (Julian Barlen, SPD: Also die meisten sind Maßnahmen, die Sie übrigens bis vor Kurzem abgelehnt haben.) Und wenn wir uns, wenn wir uns die IHK-Konjunkturumfrage von Beginn dieses Jahres noch mal hier im Land Mecklenburg-Vorpommern genau anschauen, dann ist die Lage tatsächlich auch als dramatisch zu beschreiben. 10 Prozent der Unternehmer erwarteten zu Beginn 2025, also nur 10 Prozent, eine Besserung der Geschäftslage, 36 Prozent gar eine Verschlechterung und mehr Unternehmen planten, weniger zu investieren als mehr, und mehr Unternehmen planten, Personal ab- statt aufzubauen. Und, meine Damen und Herren, wenn wir beim Thema Personal sind, dann will ich in aller Deutlichkeit sagen, was uns jetzt wieder seitens der Landesregierung präsentiert wurde: eine Kampagne für die Werbung als Tätigkeit, für die Werbung der Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Dort müssen wir eine Kampagne sehen, wo eine Frau es sich zurückgelehnt in ihrem Stuhl bequem macht. Und die Botschaft ist, im öffentlichen Dienst haben sie die Möglichkeit auf Work-Life-Balance, meine Damen und Herren. Ich finde das aus zweierlei Gründen alles andere als akzeptabel. Erstens ist es ein Schlag ins Gesicht derjenigen fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) und zweitens ist es, ist es ein Affront gegen die Wirtschaft, die nach Fach- und Arbeitskräften sucht. Meine Damen und Herren, das ist nicht akzeptabel. (Unruhe bei Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Wenn Sie sich jetzt anschauen und glauben, wir haben vor dieser Faktenlage eine Landesregierung, die handelt und die das erkannt hat, dann müssen wir leider feststellen, in Mecklenburg-Vorpommern ist das nicht der Fall. Schlimmer noch, den Menschen wird vorgegaukelt, wir lebten im Wirtschaftswunderland Deutschland und man operiert hier mit Zahlen, mit angeblichen Wachstumszahlen, die schlicht und ergreifend nicht stimmen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Neben der Verweigerung des Handelns wird obendrein mit falschen Zahlen agiert, um dieses Nichtstun noch zu rechtfertigen, meine Damen und Herren. 2022, so wurde hier und in mehreren Foren und in den Medien natürlich eine Wachstumszahl von angeblich 3,0 Prozent uns vorgestellt. Wir seien das Wirtschaftswunderland in Deutschland, so hieß es. Meine Damen und Herren, es waren lediglich 1,4. Und es wird noch schlimmer. Wir schauen auf die Zahlen von 2023. Hier sollen es sogar satte 3,3 Prozent Wirtschaftswachstum gewesen sein. Man kam aus den Jubelarien gar nicht mehr heraus – wir waren wieder Wirtschaftswunderland. Dass die allermeisten außerhalb der politischen linken Blase wussten, dass das nicht ganz stimmen kann, das hat trotzdem nicht dazu geführt, dass man wirtschaftsfreundliche Politik gemacht hat in Mecklenburg-Vorpommern. Im Gegenteil, man hat immer noch stoisch behauptet, wir seien in Deutschland auf Platz eins. Die nackte Zahl für 2023 beträgt 0,2 Prozent anstatt 3,3 Prozent. Diese Korrekturen, die sind normal, das gestehe ich jedem zu. Aber hierzu gab es nicht einen Kommentar, weder vom Finanz- noch vom Wirtschaftsminister, schon gar nicht von der Ministerpräsidentin. Und das ist etwas, was ich als unredlich bezeichne, meine Damen und Herren, denn es ist einfach das Kaschieren von Problemen, von einer Realität. Es geht nicht darum, das Land schlechtzureden. Wir haben ein großartiges Land mit vielen fleißigen Unternehmerinnen und Unternehmern, mit vielen Menschen, die anpacken. Aber wir haben schlechte Rahmenbedingungen, und Sie ändern daran nichts, meine Damen und Herren von der Linkskoalition. Das ist das, was problematisch erscheint. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP – Zuruf von Michael Meister, AfD) Und es braucht, und es braucht eben das Gegenteil von linker Politik. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Aha!) Es braucht aber auch keine Politik von Rechten, (Christian Albrecht, Die Linke: Dann seid ihr ja raus! – Heiterkeit bei Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) die mit Austritt aus der EU drohen und mit dem Austritt von anderen internationalen Abkommen, die letztlich bedeuten würden Massenarbeitslosigkeit, Kapitalvernichtung. (Thore Stein, AfD: Aha!) Und Sie stellen das ja gerade mit einem Wirtschaftsforum unter Beweis, wo Sie Menschen einladen, (Thore Stein, AfD: Sie sind herzlich eingeladen!) die die These vertreten, es braucht überhaupt keinen Staat, es braucht nicht mal einen Sozialstaat, meine Damen und Herren. (Thore Stein, AfD: Sie sind herzlich eingeladen!) Das brauchen wir tatsächlich auch nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP) Was es braucht, ist die Politik der Mitte, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) des Aufschwungs und der Zuversicht. (Horst Förster, AfD: Deshalb haben Sie die Investitionsoffensive auch immer abgelehnt in der Vergangenheit. Das passt ja richtig!) Und, meine Damen und Herren, dazu brauchen wir ganz konkrete Maßnahmen, (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Paul-Joachim Timm, AfD) wir brauchen einen Fokus (Zuruf von Thore Stein, AfD) auf den Mittelstand. (Thore Stein, AfD: Machen Sie sich nicht lächerlich hier! – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Christian Winter, SPD) Ich finde es unerträglich, wenn uns ein Tischler, der in der vierten Generation hier in der Region Schwerin tätig ist, sagen muss, dass er aufhören muss, weil er keine Finanzierung bei den Banken bekommt, und wo der Appell deutlich ist, dass beispielsweise die Bürgschaftsbank hier mehr Unterstützung benötigt. Absicherungsmodelle. Ich finde, der Fokus muss sich hier in Mecklenburg-Vorpommern in der Wirtschaftsförderung auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen auch konzentrieren. Wir brauchen weiterhin einen modernen Staat, eine moderne Verwaltung. Und warum ist es nicht möglich, jeden der unzähligen Tausenden Verwaltungsprozesse mal zu prüfen? Warum lässt man das einfach so laufen? Jeder einzelne Verwaltungsprozess muss dahin gehend geprüft werden, ob er von einem Menschen entschieden werden muss oder nicht, von einem KI-Tool beispielsweise. Da gibt es auch Beispiele in Mecklenburg-Vorpommern. Es wird aber in der Regel wenig unterstützt durch die Regierung. Das Ziel muss doch sein, dass wir 2030 alle Antragsverfahren im Land und in den Kommunen digital anbieten. Dieses Ziel ist etwas, was der Wirtschaft auch helfen könnte. Aber das haben Sie nicht einmal. Es interessiert Sie nicht. Und das ist das, was die Menschen in der Wirtschaft umtreibt (Zuruf von Julian Barlen, SPD) und was die eh schon bestehenden Sorgen nochmals vergrößert. (Julian Barlen, SPD: Einfach Quatsch!) Und wir brauchen auch keine weiteren Belastungen. Wir brauchen kein Klimaschutzgesetz, wir brauchen sowieso keine weiteren Regelungen, die auf Bundesebene eh schon bestehen. Wir brauchen Bürokratieabbau. One-intwo-out, warum wird das nicht angewandt? Wir brauchen eine Fokussierung auf technologische Stärken, die Stärkung der Berufsschulen, viele weitere Maßnahmen, die wir Ihnen in den kommenden Monaten vorschlagen. Schluss mit Schönreden, Schluss mit Schlusslicht und Selbstvermarktung! (Zuruf von Christian Winter, SPD) M-V muss wieder Chancenland werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Julian Barlen, SPD: Sagen Sie doch mal, welche zwei Regeln Sie abschaffen wollen!) Dafür muss aber gelten, alles, was wir tun, müssen wir für Mecklenburg-Vorpommern tun, meine Damen und Herren. (Julian Barlen, SPD: Da sind wir uns einig. – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP – Zuruf von Julian Barlen, SPD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Wirtschaftsminister Herr Dr. Blank.

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Dr. Wolfgang Blank

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! Wir vertrauen auf den Standort Deutschland. Wir vertrauen auf den Standort Mecklenburg-Vorpommern. Ich erinnere mich gut an die Worte der Führungsriege der Ypsomed-Gruppe, unter anderem von Simon Michel, Inhaber und CEO von Ypsomed und Schweizer Nationalrat, die in der letzten Woche angesichts des Richtfestes des Unternehmens hier in Schwerin fielen. Ich denke, Herr Michel und seine Kollegen stehen völlig außer Verdacht, dieser Landesregierung das Wort reden zu müssen oder gar einer Schönfärberei zu erliegen. (Julian Barlen, SPD, und Patrick Dahlemann, SPD: So ist es.) Nein, er hat klar dargestellt, warum sich das Unternehmen für den Standort Mecklenburg-Vorpommern/Schwerin entschieden hat und hier seine Produktionskapazitäten verdoppeln wird. (Patrick Dahlemann, SPD: Nun mal zuhören!) Er glaubt fest an die Anpassungsfähigkeit unseres Standortes in schwierigen Zeiten. Er glaubt an die Chancen, die sich aus der Unterstützung und Ansiedlung von krisenresilienten, international ausgerichtet produzierenden Unternehmen ergeben. Und er glaubt auch an die Notwendigkeit, an die strikte Notwendigkeit, dem Klimawandel zu begegnen und die Umweltbilanz seiner Unternehmensgruppe zu verbessern. Im Unternehmen werden bald mehr als Tausend Beschäftigte ihr Geld verdienen, ihre Zukunft absichern und ihre Familien ernähren. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Das ist für mich, das ist für uns zukunftsorientierte Wirtschaft, die wir durch zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik und Maßnahmen begleiten müssen. (Patrick Dahlemann, SPD: Ganz genau.) Die von Ihnen eingeforderten Wachstumsimpulse sind am Beispiel von Ypsomed sehr klar erkennbar an einer verlässlichen Energiepolitik. Ypsomed wird 85 Prozent seiner Energie am Standort selbst generieren durch PV auf dem Dach und eine Windenergieanlage, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ypsomed ist nicht ganz M-V.) maßgeschneiderte Unterstützung bei der Arbeits- und Fachkräftegewinnung. Ypsomed ist fester Partner der von meinem Haus gemeinsam mit dem Innenministerium, den Wirtschaftsverbänden und der Agentur für Arbeit installierten Fachkräfte-Service-Zentrale. Moderne Infrastruktur – wir sind zuversichtlich, dass die Stadt Schwerin in Rekordzeit die Planfeststellung für die Autobahnanbindung des Industriegebietes Göhrener Tannen beantragen kann, mit unserer Unterstützung, mit unserer Begleitung, genauso, wie im Frühjahr der Bahnhof „Schwerin Industriepark“ eröffnet werden konnte, und last, but not least eine enge Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene, mit der Stadt Schwerin, die ebenfalls in Rekordzeit die Bauanliegen der Ypsomed bearbeitet und für einschlägige Genehmigungen gesorgt hat. Hier gilt mein besonderer Dank dem OB, aber auch ausdrücklich seinem Vize, Herrn Nottebaum, die unabhängig von Parteiinteressen sehr eng miteinander für die erforderliche Unterstützung in der Verwaltung gesorgt haben. Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Sebastian Ehlers, CDU – Zuruf von Christian Winter, SPD) Und natürlich sehen wir am konkreten Beispiel auch, woran wir alle noch arbeiten müssen. Es gibt Hausaufgaben. Ein Zitat anlässlich des Richtfestes war: „Es war zugegeben schon einmal einfacher.“ Wir benötigen deutlich mehr Geschwindigkeit bei Planungsprozessen. Vier Jahre von der Entwurfsplanung bis zur Planfeststellung statt acht Jahre sind ein großer Erfolg, aber immer noch viel zu lange. Wir benötigen mehr produzierendes Gewerbe, wir benötigen mehr Handwerk, das für zukünftige Wertschöpfung in unserem Bundesland sorgt. Wir benötigen Arbeits- und Fachkräfte, die in diesen Unternehmen arbeiten. Das ist ein langfristiger Prozess, der uns nicht auf Knopfdruck gelingt. Das Engagement des Unternehmens, sich beim Neubau des regionalen Berufsbildungszentrums in Schwerin, unter anderem auch bei einer Professur zu engagieren, ist hier beispielhaft. Es ist nicht nur eine Einbahnstraße. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) „Mut“, „Innovation“ und „Zusammenhalt“ waren weitere Stichworte, die beim Richtfest fielen. Ich bin überzeugt, dass die Landesregierung auf Kurs ist. Wir stehen für eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik und haben die richtigen Impulse gesetzt. (Thore Stein, AfD: Wow! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ein Punkt, den wir dabei besonders im Blick haben, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) ist natürlich die weitere Stärkung des Wirtschaftsstandortes mit unserer Ansiedlungsoffensive. Die Bedeutung von Ansiedlungen und die Pflege des Bestandes sind für unser Land enorm. Darum kümmert sich auch schon die Invest in MV. Sie tragen zur Wertschöpfung bei. Die Ansiedlung des Logistikzentrums Kühne+Nagel in Wittenburg ist ein aktuelles Beispiel. Die Wollenhaupt Vanille GmbH in Gallin ist ein aktuelles Beispiel. Die Ansiedlung der TecMed GmbH in Schwerin zur Produktion innovativer Insulin-Pods ist ein aktuelles Beispiel, oder auch ein Dauerbrenner, ein Dauerläufer ist die Ansiedlung von Birkenstock in Pasewalk. Mit der neuen Wirtschafts- und Industriemarketing-Kampagne „Wachstum liegt in unserer Natur“ machen wir den Standort noch bekannter und werben seit Anfang September für neue Ansiedlungen und Investitionen. Kern der Kampagne ist, die industrielle Stärke des Landes noch sichtbarer zu machen und sie noch stärker auch in die Wertschöpfungsketten einschließlich der Kleinen und Kleinsten und der Handwerksunternehmen hier einzubinden, national und international. Diese Strategie wurde nicht im luftleeren Raum entwickelt, in den Amtsstuben, sondern gemeinsam mit vielen wichtigen Stakeholdern auf Basis unserer regionalen Innovationsstrategie und dem industriepolitischen Konzept. Dabei sind die Schwerpunkte klar: erneuerbare Energien, Maschinenbau, maritime Wirtschaft, Life Science und Medizintechnik, Holz-, Papier- und Kunststoffverarbeitung, Ernährungswirtschaft, Automotive und Bioökonomie. Das sind die Stärken des Landes, die wir stützen, die wir ausbauen müssen. Und wir haben hierzu zusätzlich leistungsfähige Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Wir haben Unternehmen, die mit Mut, Innovationskraft und Verlässlichkeit den Wandel gestalten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ein weiterer Schwerpunkt unserer zukunftsfähigen Wirtschaftspolitik ist die Arbeits- und Fachkräftesicherung. Die Landesregierung unterstützt hier mit verschiedensten Maßnahmen im Rahmen der Fachkräftestrategie Mecklenburg-Vorpommern. Es sind auch schon genannt worden die Unterstützung der Gründung spezifischer Weiterbildungsverbünde, der Aufbau und Betrieb der Fachkräfte-Service-Zentrale Mecklenburg-Vorpommern, die in Anspruch genommen wird im ganzen Land, die vernetzte Weiterbildungsberatung oder auch eine ergänzende Anschubfinanzierung der Wellcome Center für spezielle Drittstaaten. Das Beispiel der Arbeits- und Fachkräftesicherung zeigt, dass wir auch im Kleinen aktiv und erfolgreich sind. Mein Haus steht im regelmäßigen Austausch auf Augenhöhe mit allen Wirtschaftsverbänden, einschließlich Handwerk, einschließlich VU. Dabei sind wir naturgemäß nicht immer einer Meinung, aber wir sind im Dialog, im konstruktiven Dialog. Die Verabschiedung des Sondervermögens im Investitionsgipfel ist ein Musterbeispiel dafür. Ich habe in meinem Gespräch mit den Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsministern der anderen Länder kein solches regionales Beispiel der Zusammenarbeit gehört, (Patrick Dahlemann, SPD: Das ist der MV-Weg, so ist es.) in dem der Austausch so eng ist wie in Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ein gutes Beispiel für die funktionierende Kommunikation ist, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wie wir gerade auch in der maritimen Wirtschaft den erneuten Strukturwandel gestalten. Und, meine Damen und Herren, wir müssen uns doch ehrlich machen, wir sind doch in einer Transformation. Alles andere wäre Schönfärberei. Da müssen wir uns doch ehrlich machen. Wir müssen den erneuten Strukturwandel begleiten. Wir müssen die veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen bewältigen und neue Chancen zum Beispiel im Bereich der Offshorewindenergie oder auch im maritimen Schiffbau nutzen. Der geplante Einstieg von Rheinmetall bei der Peenewerft in Wolgast lässt neue Aufträge, Wachstum und langfristige Stabilität erwarten. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Da ist die Linke besonders laut.) Dieser Einstieg ist fürwahr nicht vom Himmel gefallen, sondern das Resultat langjähriger Unterstützung vor Ort. Das sind gute Nachrichten für die Beschäftigten vor Ort und die Wirtschaft unseres gesamten Landes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Die Linke) Wir sind mitten in der Transformation. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Die Linke klatscht für Rheinmetall.) Die Botschaft geht an alle. Wir können uns weder von der globalen noch von der bundesweiten Entwicklung abkoppeln. Hohe Energie- und Rohstoffpreise, vergleichsweise hohe Arbeitskosten, globale Lieferkettenprobleme, aber natürlich auch bürokratische Hemmnisse beanspruchen unsere Unternehmen weiterhin stark. Auf dem Arbeitsmarkt ist die aktuelle Wirtschaftslage spürbar in beiden Richtungen. Dazu kommt die nach wie vor hohe Verunsicherung durch die US-Zollpolitik. Sorge haben wir insbesondere, habe ich insbesondere um die kleinsten und kleinen und mittleren Unternehmen, auch viele Handwerkerinnen und Handwerker, denn sie sind von diesen Themen genauso betroffen wie der Rest der Wirtschaft. Sie haben allerdings kaum die Möglichkeit, aufgrund ihrer Größe oder Kleinheit und des fehlenden Specks auf den Rippen, diese Mehrkosten abzufedern. Deshalb benötigen sie Unterstützung. Sie sind zudem vielfach von der Demografie besonders betroffen. Viele suchen unter diesen schwierigen Bedingungen eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Sie sind ganz besonders von der ausufernden Bürokratie betroffen. Hier benötigen wir Regelungen, insbesondere für diese Klientel. Praktikumsprämien, Meister-Extra sind kleine Schritte zur Unterstützung. Ich freue mich sehr über das Programm aus dem Landwirtschaftsministerium, wo es um die kleinteilige Wirtschaft aus dem ELER-Programm genau im ländlichen Raum geht. Die Entlastung bei den Stromkosten wäre ein wichtiges Berliner Signal, gerade auch für diesen Bereich der Wirtschaft gewesen. Und dennoch – kommen wir zu den Zahlen –, trotz der insgesamt angespannten Lage entwickelte sich die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Wachstum von 1,3 Prozent entgegen dem Trend auf Bundesebene deutlich positiv. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Ah!) Nach diesen vorläufigen Zahlen war Mecklenburg-Vorpommern das Bundesland mit dem zweithöchsten Wirtschaftswachstum in Deutschland. Und das ist kein Grund, sich darauf auszuruhen. Es ist eine Zahl, die zeigt, dass wir auf keinem falschen Weg sind. (Patrick Dahlemann, SPD: Das zeigt, von wo wir kommen.) Wir haben die Aufgaben, wir haben die Hausaufgaben klar vor Augen, und wir haben das Vertrauen der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie ich ausführte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und das lässt sich auch für das erste Halbjahr dieses Jahres fortsetzen. Nach den neuesten, ebenfalls vorläufigen Zahlen ist das Bruttoinlandsprodukt auch im ersten Halbjahr preisbereinigt um 2,0 Prozent gewachsen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Auch wenn wir uns in einer wirtschaftlich herausfordernden Lage befinden, hat sich unsere Wirtschaft insgesamt resilient, stabil und robust gezeigt. (Patrick Dahlemann, SPD: So ist es.) Wie sehen nun die Prognosen für die weitere Entwicklung aus? Im kürzlich veröffentlichten Herbstgutachten der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen die Ökonomen für Deutschland vorerst nicht mit einer nachhaltigen Erholung der Wirtschaft. Für 2025 erwarten die Gutachter nach zwei Rezessionsjahren nur ein mageres Wachstum von 0,2 Prozent. 2026 soll es dann wieder bergauf gehen mit einem prognostizierten Anstieg der Wirtschaftsleistung von 1,3 Prozent. Die wirtschaftspolitischen Weichenstellungen der neuen Bundesregierung haben durchaus zu einer Stimmungsaufhellung geführt. Wir benötigen aber nun rasch weitere Impulse, gerade für die Wirtschaft in unserem Land. Die Botschaft aus dem Land nach Berlin ins Kanzleramt, in das Wirtschaftsministerium, in die Häuser ist klar: Berlin, bitte liefern! Wir erhoffen uns rasche Wachstumsimpulse nicht nur durch das Sondervermögen für Länder und Kommunen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) sondern auch durch das neue Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir benötigen eine Runderneuerung mit kräftigen Investitionen in die Infrastruktur, Schulen, Verkehrswege, digitale Netze, aber auch Bildung und Kultur. Mit den durch das Sondervermögen möglich werdenden Investitionen werden wir unsere Wettbewerbsfähigkeit weiter stärken und so nachhaltiges Wirtschaftswachstum generieren. Helfen Sie alle mit, im Nordosten die Ps auf die Straße zu bringen! Dabei ist es gut und richtig, dass vor Ort über die Mittel entschieden werden kann. Wir werden in den nächsten zehn bis zwölf Jahren rund 2 Milliarden Euro aus diesem Topf erhalten. Wie werden die Mittel unbürokratisch – der Finanzminister ist hier stark dran – und zielgerichtet einsetzen, um die Wirtschaft und die Öffentlichkeit und die öffentliche Infrastruktur zu stärken. Ich bin sehr dankbar, dass wir auf dem Investitionsgipfel zwischen Landesregierung, Kommunen, Wirtschaft und Gewerkschaften uns auf den MV-Plan verständigt haben, der Eckpunkte enthält, wie wir die vorgesehenen Mittel einsetzen werden. Auch – wir haben es gesagt – von einer Umsetzung der vom Bundeskabinett beschlossenen Modernisierungsagenda erwarten wir Impulse. Bitte rasch! Demnach plant die Bundesregierung eine Senkung der Bürokratiekosten um 25 Prozent, also rund 16 Milliarden Euro, eine ganz wichtige Maßnahme, ein ganz wichtiger Auftrag an das zuständige Ministerium. Wir haben hier bereits Maßnahmen zur Bürokratieentlastung ergriffen und stehen mit unseren Erfahrungen gerne zur Seite, (Torsten Renz, CDU: Welche denn konkret?) denn unsere Unternehmen brauchen weniger Bürokratie, mehr unternehmerische Gestaltungsräume. (Marc Reinhardt, CDU: Dann fang mal an! – Torsten Renz, CDU: Nennen Sie es mal konkret! – Henning Foerster, Die Linke: Von euren Vorschlägen hab ich nichts gehört!) Wir sind uns im Klaren, dass Bürokratieabbau und Entlastung einen langen Weg und aufwendige Daueraufgaben darstellen, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) die sich an die Rahmenbedingungen anpassen müssen. (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Torsten Renz, CDU) Deshalb sind wir im Dialog mit der Wirtschaft, um Missstände zu benennen und anschließend gemeinsam nach Wegen zu ihrer Lösung zu suchen. Schauen Sie sich die kleine Bauvorlage an! (Patrick Dahlemann, SPD: So ist es. Ganz genau, konkretes Beispiel!) Mecklenburg-Vorpommern ist da durchaus in vielen Bereichen aktiv. Ich darf Ihnen auch sagen, dass unser Haus aktiv ist. Wir haben nicht nur vor, ein Onlineportal einzurichten, sondern wir sind genau an dem Punkt dran, dass wir für die nächsten fünf Jahre eine Arbeitsgruppe eingesetzt haben, die sich um die Prozesse auch kümmern wird, weil wir wirklich auch schauen wollen, wo geht denn der Verwaltungsgang hin. (Heiterkeit bei Patrick Dahlemann, SPD: Seit Ludwig Erhard.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie an den Anfang meiner Ausführungen erinnern, wir haben Vertrauen in den Standort Deutschland, wir haben Vertrauen in den Standort Mecklenburg-Vorpommern, und es war, zugegeben, schon mal einfacher. Wir haben Hausaufgaben. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und das Wirtschaftsministerium stehen den Unternehmerinnen und Unternehmern, aber auch Ihnen gerne zur Seite mit echten Wachstumsimpulsen, einer zukünftigen Wirtschaftspolitik für ein wirtschaftlich starkes, sozial ausgewogenes, solidarisch und nachhaltig ausgerichtetes Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. Ich weise darauf hin, dass damit zusätzliche Redezeit für die Opposition zur Verfügung steht. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle haben gerade die Worte von Herrn Peters und von Minister Dr. Blank vernommen, und die ausformulierte, zärtliche Reserviertheit des Herrn Peters mag noch seinem erträumten Karrierepfad geschuldet sein, noch ein Pöstchen unter Rot-Rot-Grün-Schwarz ergattern zu können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Und, Herr Minister, bei der Umsetzungsträgheit Ihrer Landesregierung, bei gleichzeitiger Massenverschuldung und Megadefiziten (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) das Land hier quasi kabarettistisch noch als Standort Nummer eins und Wirtschaftsmotor Deutschlands darzustellen, das wird sicherlich nicht zu Herrn Peters Ziel führen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Arbeiter und Unternehmer, unsere Leute hier im Land sind am Ende ihrer Kräfte und niemand nimmt Ihnen diesen Quatsch hier ab. Man kann völlig objektiv sagen, diese Landesregierung hat unser Land komplett ruiniert und gehört einfach nur noch abgelöst. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Gehen Sie auf die Straße, gucken Sie nach links und gucken Sie nach rechts! Vier von zehn Leuten, meine Damen und Herren, 38 Prozent der Leute hier im Land sagen ganz klar, der Regierungsauftrag muss zur AfD! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Sie verwechseln das hier, glaube ich, mit dem Parteitag. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Die Bürger wollen einen Regierungswechsel, Herr Barlen, (Julian Barlen, SPD: Sie haben sich im Saal geirrt.) weniger Bürokratie und kein Vergabegesetz, niedrigere Abgaben und keine neue Tourismussteuer, weniger Staat und keine sinnlosen Beauftragten, weniger Windparks und eine bessere Energieversorgung, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Philipp da Cunha, SPD: Eine teure Energieversorgung, oder was?) einen vorbildlichen Staat und keine Skandale um Tourismusverbände und verbrannte Steuerakten. (Julian Barlen, SPD: Sie haben noch was vergessen, was die AfD auch will: weg mit Tariflöhnen, weg mit Mindestlohn, länger arbeiten gehen. Machen Sie mal die gesamte Liste auf hier, nicht nur so ein Stückwerk!) 38 Prozent, Herr Barlen, zeigen Ihnen doch jetzt, sie wollen keine neuen Belastungen, keine Staatsfinanzenkrise, keine Bürokraten wie Sie und vor allem keine weiteren Asylmigranten. Denn es sind keine Fachkräfte für die Wirtschaft. (Julian Barlen, SPD: Jetzt locken Sie die Menschen wieder hinter die Fichte. – Torsten Koplin, Die Linke: Hass und Hetze verbreiten.) Kapieren Sie das endlich mal, Herr Barlen! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich hab noch Taschentücher übrig, Herr Barlen. – Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD) Wenn Sie das nicht schnallen, dann schnallen Sie sich an, wenn die AfD-Alleinregierung im kommenden Jahr den Turbo startet! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Da lachen die Hühner, Herr Kollege! – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Sie machen so viel Wind wie ein eigenes Windrad, Herr Kollege.) Und eines kann ich Ihnen sagen, wir machen das auch gerne ohne Sie von der CDU und natürlich selbstverständlich ohne Sie von der SPD. Denn mit antidemokratischen Gesellschaftsspaltern, die Parteien, Zeitungen und Lesungen verbieten wollen, mit denen wollen wir gar nichts zu tun haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Philipp da Cunha, SPD: Haben Sie mal in den Spiegel geschaut?) Meine Damen und Herren, wir lassen uns natürlich nicht täuschen von dem, was die rote NGO- und Medienmaschinerie und ihre Tastatur-Diener von sich geben. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD: Tastatur-Diener!) Was Frau Schwesig verbreitet, diese Propaganda der SPD mit dem angeblichen Wirtschaftswachstum, ist leicht zu relativieren. Zum einen ist es kein Wohlstandsindikator. Niemand würde behaupten, irgendwelche Dritte-Welt-Länder mit neun Prozent Wirtschaftswachstum haben eine besonders gute Regierung und denen geht es gut. (Julian Barlen, SPD: Ja.) Zum anderen ist dieses Wachstum statistisch, Sie haben es ja gesehen, auch vielfach schon korrigiert worden. Das können Sie auch gerne mal zugeben, Herr Barlen. (Julian Barlen, SPD: Zur Kaufkraft haben wir uns hier in der letzten Sitzung unterhalten. Da war Ihr Herr Schult derjenige, der hier italienische Verhältnisse haben wollte.) Und zum anderen ist es vielfach dadurch entstanden – ich komme gleich mit der Kaufkraft. Bundeswehraufträge, subventionierte Windräder und LNG-Terminals sind eher eine Art indirekte Bundeszuweisung und keine kluge Wirtschaftspolitik der Landesregierung. Und der Rest hier im Land, Herr Dr. Blank, der arbeitet und wirtschaftet nicht Dank dieser Regierung, sondern trotz dieser Landesregierung (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) hart und beschwerlich für unser aller Wohl. Und nur dafür gilt unser Dank! Aber, Herr Barlen, Sie wollen ja mit Kennzahlen um sich schmeißen. (Thomas Krüger, SPD: Woher wollen Sie das wissen?) Das hat ja Frau Schwesig schon getan und ich werde das jetzt auch mal tun. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Beispielsweise bleiben wir beim Bruttoinlandsprodukt (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und kommen zum Bruttoinlandsprodukt pro Kopf. Ja, wie sieht es denn aus mit 37.656 Euro in M-V – Platz 14. Zum Vergleich, in Hamburg liegt es bei ungefähr 84.000. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Sehr unseriös! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Geburtenrate liegt bei 1,29 in M-V. (Zuruf von Henning Foerster, Die Linke) Heute Titelseite in der Zeitung: Platz zwölf, stark am Sinken. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Ein klares Zeichen für die wirtschaftliche Not hier. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Kaufkraft haben Sie eben angesprochen. Schauen Sie doch mal rein, Marktforschungsinstitut GFK ist die Quelle. Mecklenburg-Vorpommern weist im Jahr 2024 eine Kaufkraft pro Einwohner von 24.858 Euro auf, Platz 15. Zum Vergleich, Bayern hat 30.130 Euro, deutlich mehr. (Julian Barlen, SPD: Deshalb treten wir jedenfalls für gute Löhne ein und Sie nicht! Das ist unglaubwürdig, mehr ist das nicht. – Glocke der Präsidentin) Löhne, Herr Barlen, ja, Mediangehalt. Kommen wir mal dazu, mit 39.500 Euro … (Zuruf von Michael Meister, AfD) Danke für diese Steilvorlage! (Julian Barlen, SPD: Deshalb stimmen Sie gegen Mindestlohn und deshalb stimmen Sie gegen Tariflöhne, jawoll! – Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Thore Stein, AfD – Glocke der Präsidentin) … liegt M-V auf dem letzten Platz laut Stepstone Gehaltsreport 2025.

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte, Herr Schmidt! Meine sehr geehrten Damen und Herren, mittlerweile ist die Geräuschkulisse so laut geworden, dass ich den Redner nicht mehr verstehen kann, der auch erheblich gestört ist in seiner Rede. Ich bitte, davon Abstand zu nehmen, sich über die Bänke hinaus zu verständigen. Herr Schmidt, Sie haben wieder das Wort. Bitte schön! (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

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Martin Schmidt AfD

Und da nutzen auch mantraartige Behauptungen der SPD nichts, die ständig von guter Arbeit und guten Löhnen hier philosophieren, (Julian Barlen, SPD: Ne, wir philosophieren nicht, sondern wir machen Gesetze, die Sie ablehnen. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) denn die Ergebnisse sind klar. Bald kommen die Ergebnisse im Dezember von der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, von Ihrem eigenen Statistischen Amt dann erhoben, und man kann bereits jetzt erahnen, dass sich für M-V nichts wesentlich verbesserte in den vergangenen fünf Jahren. Wir könnten weiter diskutieren über Schulabgänger ohne Abschluss. Die Arbeitslosenquote hat Herr Peters eben schon wiedergegeben. Glücksatlas, letzter Platz, Netzabdeckung – ich könnte hier eine halbe Stunde Kennzahlen vorlesen, die aufzeigen, unser Land ist immer irgendwo hinten zu finden, wirtschaftlich unattraktiv, technisch rückständig, (Heiterkeit bei Minister Dr. Wolfgang Blank) und das Ganze hat einen Grund: SPD! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) 35 Jahre Deutsche Einheit, 31 Jahre in der Regierung, 31 Jahre schlechte Politik. Schluss damit! Meine Damen und Herren, Jahrzehnte Sozialismus und Sozialdemokratie haben hier ihre Spuren hinterlassen. (Julian Barlen, SPD: Jo.) Sozial sind diese Jahre nur dem Namen nach gewesen. Für die rote Kaste gab es immer nur das Beste, für die Arbeitnehmer gibt es keine Reste. (Thomas Krüger, SPD: Wer ist denn gegen Mindestlohn? – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und das können wir jetzt auch im Landeshaushalt sehen. (Julian Barlen, SPD: Was zählt, sind Taten! Und da ist die AfD gegen Mindestlöhne, gegen Tariflöhne. Das ist scheinheilig, was Sie da machen! – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Frau Schwesig zum Beispiel erhöht sich wieder einmal die Bezüge, im kommenden Haushalt von jetzt knapp 224.000 Euro auf knapp 228.000 Euro im kommenden Jahr und dann 2027 noch einmal auf knapp 234.000 Euro. Fast eine Viertelmillion Euro Managergehalt im Jahr kassiert dann Frau Schwesig. Und während Frau Schwesig sich ihre Ferienwohnungen der Villa Löwenstein in Kühlungsborn ausbessert, läuft Rentnerin Ute da draußen herum, die nach 40 Jahren Arbeit nun mit Flaschensammeln ihre Rente aufbessert. (Julian Barlen, SPD: Der es übrigens mit der AfD noch schlechter gehen würde, der armen Frau! – Patrick Dahlemann, SPD: Was ist das für eine unsachliche Behauptung?!) Für die Steuerzahler gibt es hingegen nichts. Der aktuelle Landeshaushalt wird zerhackt und zusammengekürzt und türmt ab 2028 dann trotzdem 1 Milliarde Defizit pro Jahr auf. (Patrick Dahlemann, SPD: Was kriegen Sie denn für Ihr 3-Tage-Programm hier?) Und die Kreise, 271 Millionen Euro Defizit dieses Jahr auf Kreisebene und bis zu 500 Millionen Euro im kommenden Jahr wurden uns am Montag im Finanzausschuss durch den Landkreistag prognostiziert. Und da sind wir noch nicht mal bei den Gemeinden. Weniger Geld für die Wirtschaft, für Behinderte, weniger Geld für Kindergärten, weniger Geld für Kommunen, (Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD: Gucken Sie doch mal in den Haushalt!) weniger Geld für alles und jeden, wo alles teurer wird. Kaum etwas Schöpferisches für das Wachstum dieses Landes ist zu erkennen. Das Einzige, was hier kontinuierlich wächst, das sind die Gehälter für die Minister. Die armen linken Minister haben sicherlich auch mit der Inflation zu kämpfen. (Sebastian Ehlers, CDU: Ihr Gehalt wächst auch, Herr Schmidt!) Meine Dekadenzdiagnose: Diese rote Koalition braucht dringend eine Therapie und die heißt, ruhig mal auf der Oppositionsbank ausruhen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Das ist gerade deutlich geworden, dass Sie sich ausruhen! – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Werte Landsleute, wer jetzt aber denkt, dass die CDU hier der große Wunderheiler für unsere verletzte Wirtschaft ist, der kann auch gleich Schirmherrin einer Globuli-Veranstaltung werden, denn wir haben ja im Bund schon die bittere Pille geschluckt. Seit Februar warten wir auf die Merzʼschen Reformen, warten wir auf Entlastung, ja, warten wir auf ein Ende der Rezession. Aber was haben wir bekommen bisher: Massenverschuldung, das Bruttoinlandsprodukt nahezu unverändert im Nullerbereich, die industrielle Produktion sinkt weiterhin, große Unternehmen verlagern ins Ausland, große Betriebe entlassen massenhaft Mitarbeiter, Traditionsmarken verschwinden weiterhin vom Markt. Herr Merz hält unser Land unter der Knute der Sozialdemokratie. Und Herr Peters, der will das genauso für M-V. So sagte er es ja zuletzt in der Zeitung, denn er will keine wirtschaftliche Erneuerung mit der wirtschaftsliberalen Kraft Nummer eins, der AfD! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Julian Barlen, SPD: Chancentod Nummer eins sind Sie!) Und für alle, die hier jeden Morgen um 06:00 Uhr aufstehen und diesen Laden hier am Laufen halten, ist das Zeichen klar: Man kann nur noch die AfD wählen. Die FDP ist tot und die CDU sind Gefangene der SPD, im Bund und auch hier im Land. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Hochmut kommt vor dem Fall!) Für uns – und Sie hören das ja an meinen Worten – ist diese aktuelle Situation kein Zeitpunkt mehr für politische Idylle. Es braucht jetzt eine klare Zielrichtung. Genug mit dem grünen Gesetzesgezeter, Riegel vor für die rote Regulierungswut! Jetzt heißt es, Prioritäten setzen und den Haushalt konsolidieren! Energiewende, Klimaschutz, Migrationskosten, politische Ideologie weg aus dem Haushalt! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Stattdessen konventionelle Wirtschaftspolitik. Fördern Sie Azubis und Handwerker endlich spürbar! Deutlich mehr investives Geld für die Kommunen. Das ist ja unglaublich, wie Sie die Kommunen einkürzen. Und geben Sie das Sondervermögen sinnvoll aus für echte Investitionen in Hafen- und Verkehrsprojekte, in Digitalisierung von Verwaltung und Wirtschaft, nicht, um eigentliche laufende Ausgaben zu decken. Setzen Sie sich im Bund ein für ein Absinken der Lohnnebenkosten, bringen Sie Kernenergie wieder ans Netz, handeln Sie jetzt endlich wirksam für die Menschen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Thomas Krüger, SPD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir eine Kurzintervention durch Herrn Miraß vor. Bitte schön!

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Heiko Miraß SPD

Sehr geehrter Herr Kollege, Sie haben vorhin bei mir durch die Formulierung „Frau Schwesig genehmigt sich eine höhere Besoldung“ den Eindruck erweckt, als ob Frau Schwesig eine aktive Entscheidung dazu trifft. Ist Ihnen bekannt, wie sich die Höhe der Gehälter von Regierungsmitgliedern oder auch hier bei uns im Parlament ergibt? Und wie sieht es bei Ihnen persönlich eigentlich aus? Das sind die Fragen, die ich mir gestellt habe, und ich bin zu dem Ergebnis gekommen, vielleicht sitzen Sie einer falschen Vermutung auf.

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, möchten Sie darauf erwidern?

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Martin Schmidt AfD

Ja, sehr gerne. Natürlich ist mir bekannt, wie das alles zustande kommt, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Na dann sagen Sie es doch! – Jeannine Rösler, Die Linke: Sagen Sie es doch!) nämlich durch – ja, da bin ich doch dabei, lassen Sie mich doch ausreden –, durch die Haushaltsgesetzgebung und die Gesetze dazu. Und die können Sie ja jederzeit anpassen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Genau so sieht es aus, jawoll.) Sie haben ja die Regierungsmehrheit. Aber Sie können sich sicher sein, es werden auch einige Haushaltsänderungsanträge der AfD jetzt noch kommen, die da schon so ein bisschen Kürzungen vornehmen. (Julian Barlen, SPD: Wie ist es denn bei Ihnen? – Jeannine Rösler, Die Linke: Ja, auch bei Ihnen?) Und wenn Ihnen das so leidtut, dann können Sie da auch gerne zustimmen. Und persönlich, da können Sie sich sicher sein, meine Diät, meine Wahlkreispauschale, das landet alles schön in der politischen Arbeit, um Sie zu bekämpfen, bis wir in der Regierung sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Elke-Annette Schmidt, Die Linke – Heiterkeit bei Philipp da Cunha, SPD)

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Birgit Hesse

Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Foerster. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe jetzt davon aus, dass Sie sich wieder vollständig dem nächsten Redner widmen. Vielen Dank! Bitte, Herr Foerster!

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Henning Foerster Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim Blick auf den Tagesordnungspunkt dachte ich offen gestanden, okay, offensichtlich fällt der CDU-Fraktion in diesem Hause nicht mehr allzu viel ein, denn regelmäßig haben wir hier in den letzten Jahren die Wirtschaftsentwicklung reflektiert, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und jedes Mal von Neuem, so wie heute auch, haben die Kolleginnen und Kollegen um Herrn Peters und Herrn Waldmüller dabei versucht, den Eindruck zu erwecken, Rot-Rot fahre die Wirtschaft im Land vor die Wand. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: So ist es.) Und regelmäßig haben Sie mit dieser ebenso langweiligen wie durchschaubaren Strategie in der Debatte letztlich Schiffbruch erlitten. Nun versuchen Sie es also heute erneut. Ich bin ein Freund von Zahlen, Daten und Fakten, (Torsten Renz, CDU: Das ist uns bekannt, Herr Foerster) und da stelle ich mal ganz nüchtern (Torsten Renz, CDU: Das ist uns bekannt.) Folgendes fest: Die Wirtschaft von Mecklenburg-Vorpommern wuchs im ersten Halbjahr 2025 bereits zum dritten Mal in Folge gegen den Bundestrend. (Michael Meister, AfD: Arbeitslosenzahlen!) Und, Herr Peters, soweit mir bekannt ist, werden die Zahlen zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und zum BIP auch nicht in der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, sondern von den Statistischen Bundes- und Landesämtern erhoben. Das sollte eigentlich auch ein CDU-Fraktionsvorsitzender wissen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Marc Reinhardt, CDU: Gucken Sie sich die Zahlen mal an, Herr Foerster!) Während wir, während wir hierzulande einen Zuwachs von zwei Prozent verbuchen konnten, stagnierte die bundesweite Entwicklung. Und woran liegt das nun? (Daniel Peters, CDU: Sie verwenden hier die falschen Zahlen.) Wirtschaftsanalysten sehen darin das Ergebnis einer Konjunkturwelle, die vor allem durch den boomenden Inlandstourismus und darüber hinaus durch eine deutlich geringere Abhängigkeit von den in der Krise befindlichen Industriesektoren angetrieben wird. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wir haben die Tourismusbilanz zur Kenntnis genommen. Im Jahr 2025 haben wir ein positives erstes Halbjahr erlebt, mit einem Zuwachs von 2,6 Prozent bei den Gästeankünften und 0,9 Prozent bei den Übernachtungen im Vergleich zum letzten Jahr. Was die Industrie angeht, gibt es hierzulande bekanntlich keine Standorte mit Tausenden Beschäftigten der Automobilindustrie oder des Maschinenbaus. Beide Branchen stehen seit Längerem unter extremem Druck, und das ist natürlich vor allem ein Problem, insbesondere an den Standorten in Mitteldeutschland, in NRW oder in Baden-Württemberg. Unser Land als zukunftsfähigen Industriestandort zu entwickeln, bleibt dennoch auch ein Ziel für unser Land. Und dafür ist die schon vom Minister angesprochene 450.000 Euro teure Werbekampagne „Wachstum liegt in der Natur“ entwickelt worden, die Mecklenburg-Vorpommern national und international als modernen Wirtschaftsstandort präsentieren soll. Dabei orientieren wir vor allem auf die maritime Industrie, auf die erneuerbaren Energien und natürlich auf die Gesundheitswirtschaft – alles ja Branchen, die hier bereits sehr gut vertreten sind und die dadurch auch sehr gut zu unserem Land passen. Bleibt die Frage, ob die im Vergleich zum Bund vergleichsweise stabile Wirtschaftsentwicklung hierzulande nun nur eine Momentaufnahme oder gar Zufall ist. Letzteres wohl nicht, denn ich habe es gesagt, unsere Wirtschaft zeigt sich bereits im dritten Jahr hintereinander vergleichsweise robust. Und was sagen die Prognosen? Wirtschaftsexperten sehen durchaus die Chance, dass sich dieser Trend in Mecklenburg-Vorpommern weiter fortsetzt. Wir können uns also nicht zurücklehnen – da bin ich mit Ihnen einer Meinung –, müssen aber deshalb auch nicht in Schwarzmalerei verfallen. Und das gefällt Ihnen natürlich nicht, weil, Sie verstehen sich selbst als die Wirtschaftsexperten schlechthin, und Ihre Umfragewerte sind aktuell im Keller, (Marc Reinhardt, CDU: Aber auch bei Ihnen, ne?!) also kommen Sie dann heute mit diesem Thema zur Aktuellen Stunde. Die MV-Koalition arbeitet derweil seriös weiter. Die Fachkräftestrategie wurde, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, erarbeitet, und darin enthaltene Vorhaben wie die Gründung einer Fachkräfte-Service-Zentrale werden umgesetzt. Auf diese Art und Weise wird sowohl die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte erleichtert als auch Unterstützung für Unternehmen und ihre potenziellen Beschäftigten angeboten. Darüber hinaus wurden die Beratungsangebote zur beruflichen Weiterbildung gebündelt, und über einen gemeinsamen Internetauftritt und eine gemeinsame Telefonhotline erhalten Interessenten Informationen über Fortbildungskurse auf verschiedensten Gebieten. Im Handwerk wird die Praktikumsprämie fortgesetzt. Das ist zwingend notwendig, um die Erwerbspotenziale in Mecklenburg-Vorpommern auch auszuschöpfen, denn Sie wissen alle, bis 2030 fehlen uns hierzulande 60.000 Beschäftigte. Fehlende Arbeits- und Fachkräfte zählen für die Unternehmen nach wie vor zu den fünf größten Risiken der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung, und folgerichtig kommt dem Thema „Aus- und Weiterbildung“ auch künftig eine große Rolle zu. Erstmals vergeben wurde im Frühjahr 2025 der Präventionspreis für Betriebliche Gesundheitsförderung. Und das ist gut so, denn viel zu oft wird in der Debatte um die Notwendigkeiten der Fachkräftesicherung vergessen, das Augenmerk auf diejenigen zu richten, die bereits in den Unternehmen tätig sind. Diese Beschäftigten wollen ihre Fähig- und Fertigkeiten möglichst bis zum regulären Renteneintrittsalter zur Verfügung stellen. Und damit das klappt, gebührt dem Thema Gesundheitsprävention mehr Aufmerksamkeit. Zwei mittelständische Unternehmen aus dem Landkreis Rostock waren die Ersten, die für ihr Engagement in der betrieblichen Gesundheitsförderung in der Palmberg Arena ausgezeichnet wurden. Ebenfalls wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes sind Neuansiedlungen von Unternehmen. Als Schweriner Abgeordneter freue ich mich hier beispielsweise über das neue Werk der Junge Fahrzeugbau GmbH. Das Unternehmen will eigenen Angaben zufolge 30 Millionen Euro in den Aufbau der neuen Produktionsstätte investieren und künftig hier Aufbauten für Transporter herstellen. Zu nennen wäre darüber hinaus die Erweiterung der Produktionskapazitäten bei Ypsomed, wo kürzlich – der Minister sagte es – das Richtfest für die neue Produktionshalle gefeiert werden konnte, ein Gewinn für die gesamte Region, denn damit einher geht die Schaffung weiterer neuer und zukunftsfähiger Arbeitsplätze, und – auch das wurde schon erwähnt – es ist auch ein gutes Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Land und Landeshauptstadt. Trotz erheblichem Gegenwind hat sich die MV-Koalition auch für die dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer im Gastgewerbe starkgemacht. Und das ist in Zeiten klammer Haushalte gar keine Selbstverständlichkeit. Dennoch haben die wirtschafts-, arbeitsmarkt- und tourismuspolitischen Sprecher der Koalition immer betont, dass das Gastgewerbe in einem Tourismusland eine herausgehobene Bedeutung hat. (Patrick Dahlemann, SPD: So ist es.) Es leistet gerade im Sommer einen wichtigen Beitrag, damit sich unsere Gäste in ihrem Urlaub bei uns auch wohlfühlen. (Patrick Dahlemann, SPD: Seit Ludwig Erhard.) Und weil uns nicht nur die touristischen Hotspots am Herzen liegen, sondern auch die Gasthäuser im Binnenland, für die kleinen Dorfkneipen haben wir bereits zu Beginn der Legislatur – und daran möchte ich auch erinnern –, fördertechnisch Möglichkeiten geschaffen. Von zentraler Bedeutung bei der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung ist die Ausreichung von GRW-Mitteln. Zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 25. Juni 2025 wurden 287 Anträge von Unternehmen gestellt. Die Gesamtsumme der bewilligten Fördermittel in diesem Zeitraum beträgt mehr als 72 Millionen Euro. Im Bereich der Infrastruktur haben Bildungseinrichtungen mit vier Projekten und circa 21 Millionen Euro besonders profitiert. Für den Bereich der einzelbetrieblichen Förderungen hat besonders das verarbeitende Gewerbe mit 36 Projekten und circa 12 Millionen Euro Fördermitteln profitiert. In beiden Bereichen finden sich klangvolle Namen wie der Hafen Sassnitz, die Störtebeker Brennerei, die TOPREGAL GmbH, die EKATO NORD GmbH oder das Möwe Teigwarenwerk. Meine Damen und Herren, durch das vom Bund aufgelegte Infrastrukturprogramm ergeben sich auch für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern Chancen. Genau deshalb hatte die Landesregierung am 15. Juli zum Investitionsgipfel geladen. Dabei haben sich Landesregierung, Kommunen, Wirtschaft und Gewerkschaften gemeinsam auf einen MV-Plan 2035 verständigt. Der enthält Eckpunkte und Planzahlen, wie die für die Länder und Kommunen vorgesehenen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur hier eingesetzt werden sollen. Unser Land erhält im Rahmen des Investitionspaketes des Bundes rund 1,92 Milliarden Euro für kommunale und landeseigene Projekte. Diese Mittel sollen bis 2035 unter anderem in die Bereiche Bau von Schulen und Kindertagesstätten, Feuerwehrgerätehäuser, Polizei- und Krankenhausinfrastruktur, Digitalisierung, Mobilität und Klimaschutz fließen. Die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel verstärken ganz massiv die Investitionen in wichtigen Bereichen. Und auch das sei erwähnt: Schon jetzt investiert unser Land mehr als 1,6 Milliarden Euro jährlich. Daran halten wir fest und stellen sicher, dass die Mittel aus dem Sondervermögen noch on top dazukommen. So sieht die Wirtschaftspolitik von Rot-Rot aus. (Beifall vonseiten der Faktionen der SPD und Die Linke – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Genau!) Und so verweisen unter anderem auch die Handwerkskammern in ihren Statements auf die mit den geplanten Neubauten und Sanierungen verbundenen Chancen für ihre Betriebe hierzulande. Zusammengefasst: Natürlich gibt es nach Corona, Ukrainekrieg und den Strafzöllen des Donald Trump auch aktuell große Herausforderungen. Hohe Energiekosten, Arbeits- und Fachkräftemangel sowie in Teilen auch bürokratische Hürden zählen dazu. Und dennoch ist das Glas aus meiner Sicht eher halb voll als halb leer. Die hiesige Wirtschaft ist besser aufgestellt als noch zu Zeiten wirklicher Massenarbeitslosigkeit vor 20 Jahren. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Der Tourismus, die Land- und Ernährungswirtschaft, die maritime Industrie und die Gesundheitswirtschaft tragen gemeinsam dazu bei, dass unser Land sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten robuster präsentiert als andere. Darüber darf man sich freuen, freilich ohne den Blick für die zentralen Herausforderungen zu verlieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Horst Förster, AfD: Die Reichensteuer fehlt da.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Studentinnen und Studenten der Fachhochschule Güstrow. Herzlich willkommen hier bei uns im Landtag! Schön, dass Sie heute hier sind! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute sprechen wir in der Aktuellen Stunde auf Antrag der CDU über Wachstumsimpulse und zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik. Hört sich gut an in Zeiten von wenig Wachstum und wirtschaftlich schwieriger Situation. Aber schauen wir uns die beiden Punkte doch mal näher an. Fakt ist, Wachstum gibt es in Zukunft nur noch, wenn die Unternehmen Arbeits- und Fachkräfte finden, um weiterhin ihre Produkte herstellen zu können und ihre Dienstleistungen anzubieten. Mit anderen Worten: Die demografische Entwicklung wird zukünftig das Hauptproblem für die Betriebe im Land und für das Wachstum der Wirtschaft sein. Ausreichend Arbeits- und Fachkräfte sind Wachstumsvoraussetzung, das ist die Basis. Wenn die Basis nicht stimmt, dann kann die Wirtschaftspolitik, dann können die Wachstumsimpulse noch so gut sein, das Wachstum wird irgendwann zum Erliegen kommen, schlicht und ergreifend, weil die Leute fehlen. Das muss uns allen klar sein. Das lässt sich gut an einem Beispiel festmachen. NEPTUN SMULDERS in Rostock möchte in den nächsten Jahren Konverterplattformen für die Offshorewindenergie bauen. (Rainer Albrecht, SPD: Ja, sehr gut! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Braucht er bald nicht mehr, Frau Wegner. Hat sich bald erledigt.) Diese Plattformen, die pro Stück bis zu 2 Milliarden Euro kosten, werden sich positiv auf das Wachstum im Land auswirken. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll, mit gut bezahlten Arbeitskräften! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jaja.) Doch wo sollen die Arbeitskräfte herkommen? Die brauchen schätzungsweise 3.000 zusätzliche Mitarbeitende – Menschen, die wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht haben. Das Beispiel macht deutlich, der Flaschenhals für Wachstum wird bei uns im Land die Demografie sein. Die Zahlen sind sehr eindrücklich. Laut Bundesagentur für Arbeit ist in M-V jeder vierte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bereits älter als 55. Laut Zensus 2022 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern rund 130.000 Personen zwischen 15 und 24 Jahren. Demgegenüber haben wir circa 280.000 Personen zwischen 55 und 64 Jahren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie viele Arbeitslose haben wir?) Und es wird nicht besser. Erst am Montag berichtete der NDR, dass M-V auf einen Negativrekord bei den Geburtenzahlen zusteuert. Im ersten Halbjahr 25 sind neun Prozent weniger Babys geboren als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Dabei hatten wir bereits letztes Jahr schon den zweitniedrigsten Stand seit der Wende. Deswegen müssen wir als Land – das haben ja auch Sie schon gesagt – in Digitalisierung, Automatisierung und Künstliche Intelligenz investieren, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach so, ich dachte in Familien. Das wäre doch logisch, oder?) um die Dämpfung des Wachstums durch die demografische Entwicklung wenigstens teilweise zu kompensieren. (Thore Stein, AfD: Zuwanderung, mehr Hippies.) Daneben müssen wir hier im Land alle erdenklichen Hebel in Bewegung setzen, um Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland nach M-V zu holen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ah!) und sie auch im Land zu halten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was ist denn mit denen, die schon hier sind? Schicken Sie die doch zur Arbeit!) Wir müssen die ausländischen Arbeits- und Fachkräfte, die schon im Land sind, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) möglichst schnell integrieren und in Arbeit bekommen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ah! – Thore Stein, AfD: Wie lange dauert das noch?) Und natürlich müssen wir auch alles daransetzen, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) die wenigen Reserven, die wir im Land noch haben, zu heben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Es geht insbesondere darum, die jungen Leute nach der Schule (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nicht mal Herr Damm klatscht bei Ihnen.) auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit zu begleiten und zu unterstützen. Jede einzelne Arbeitskraft, die auf diesem Weg verloren geht, ist eine zu viel. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Nicht zuletzt brauchen wir aber auch eine bessere Willkommenskultur im Land. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Noch besser?! Ach so!) Rechtsextremismus, Rechtspopulismus und die weitverbreitete feindselige Einstellung (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) gegenüber allem Fremden wirken abschreckend (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Kann ich so nicht erkennen.) auf Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch wenn die anfangen, einen Bogen um M-V zu machen, dann werden die positiven Wachstumszahlen in M-V bald Geschichte sein. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Was definitiv nicht hilft, ist im Übrigen der CDU-Vorschlag, steuerfreie Überstunden einzuführen. Diese Maßnahme erhöht nämlich das Arbeitsvolumen nicht. (Zuruf von René Domke, FDP) Zudem ist Arbeitszeit, die über acht Stunden hinausgeht, auch sehr unproduktive Arbeitszeit. Mehr noch, es passieren mehr Fehler und die Gefahr von Arbeitsunfällen steigt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wollen Sie jetzt den 4-Stunden-Arbeitstag einführen, oder wie?) Selbst der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hat den Vorstoß deutlich kritisiert. Der Wachstumsimpuls ist jedenfalls gleich null – ein richtiger Rohrkrepierer ohne jeden Mehrwert. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war Ihr Wirtschaftsminister. – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und „Rohrkrepierer“ (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ist auch das Stichwort für meinen zweiten Teil der Rede. Was ist denn zukunftsorientierte Wachstumspolitik? Ganz sicher nicht das, was die CDU derzeit auf Bundesebene fabriziert. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na frag doch mal den Habeck!) Es wird Geld für die Ausweitung der Mütterrente und die Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie versenkt. Gleichzeitig wird das Sondervermögen genutzt, um die Löcher im regulären Haushalt zu stopfen. Investitionen, die vorher im Kernhaushalt finanziert wurden, werden jetzt in das Sondervermögen ausgelagert. (Martin Schmidt, AfD: Haben Sie doch zugestimmt.) Statt die Weichen auf Zukunft zu stellen, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) indem ausschließlich zusätzliche Investitionen getätigt werden, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) missbrauchen CDU und SPD im Bund das Sondervermögen als Verschiebebahnhof. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So viel zu zukunftsorientierter Wirtschaftspolitik. Und es wird nicht besser. (Daniel Peters, CDU: Als GRÜNE würde ich mich sehr zurückhalten.) Die CDU-Bundeswirtschaftsministerin Reiche glänzt in erster Linie damit, ihre Pläne von den Energiekonzernen RWE und E.ON abzuschreiben, den Ausbau der Erneuerbaren infrage zu stellen und Deutschland wieder von fossilen Gasimporten abhängig zu machen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, vielleicht hätten Sie sich mal kundig gemacht, wie man es richtig macht.) Auch sonst ist in Berlin weit und breit keine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik zu erkennen. (Heiterkeit bei Martin Schmidt, AfD: Brauchen wir wieder gute Leute wie Herrn Habeck. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die CDU auf Bundesebene dreht das Band wieder zurück und will das längst beschlossene Aus des Verbrennermotors wieder kippen. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Friedrich Merz höchstpersönlich macht sich dafür stark. (Daniel Peters, CDU: Gott sei Dank!) Die Unternehmen brauchen aber Planungssicherheit (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und nicht ständiges Infragestellen von bereits beschlossenen Maßnahmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Fossile Technologien aus dem letzten Jahrtausend mit aller Macht am Leben zu erhalten, ist wirtschaftlich, wirtschafts- und industriepolitisch außerdem der komplett falsche Weg. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, kennen Sie sich ja aus.) Das ist null Komma null zukunftsorientiert, liebe CDU, und es schadet dem Standort Deutschland mittel- und langfristig enorm. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: DIE GRÜNEN haben Deutschland geschadet – nachhaltig. – Zuruf von Michael Meister, AfD) Statt bestehende Strukturen zu konservieren, müssen Voraussetzungen für neue Wertschöpfung geschaffen werden. Und dazu gehört natürlich auch engagierte und ambitionierte Klimapolitik, Klimaschutzpolitik (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Um Gottes willen! Genau damit haben Sie doch alles ruiniert. Sehen Sie das doch endlich mal ein!) und natürlich, lieber Daniel Peters, auch ein Klimaschutzgesetz (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau so!) hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch wir GRÜNEN sehen das so, wenn wir volkswirtschaftlich in Zukunft noch bei den Großen mitspielen wollen, (Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) dann müssen wir voll auf die Zukunft setzen. Dann braucht es zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik auch in Mecklenburg-Vorpommern. Zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik bedeutet aber, grüne Technologien müssen konsequent vorangebracht werden. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Klimaschutz, erneuerbare Energien und Dekarbonisierung sind keine Wachstumsbremsen, sie sind die Wachstumsmotoren des 21. Jahrhunderts. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sehen wir ja gerade. – René Domke, FDP: Genau das glaube ich nicht.) Ja, gucken Sie nach China, da läuft es ja auch, ne? (Michael Meister, AfD: Das hat doch ganz andere Ursachen. – René Domke, FDP: Ja. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wir in M-V müssen die Wertschöpfungspotenziale der erneuerbaren Energien ausschöpfen (Michael Meister, AfD: Das hat doch ganz andere Ursachen. – Zuruf von René Domke, FDP) und die Chancen aus Klimaschutz und Dekarbonisierung aktiv nutzen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Klimaschutz ist längst eine wirtschaftliche Chance für unser Bundesland (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Glocke der Präsidentin) geworden, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn weltweit wächst die Nachfrage nach klimafreundlichen Produkten und Dienstleistungen rasant. (Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und René Domke, FDP) Wir müssen die Chancen der Dekarbonisierung als Innovationsmotor endlich anerkennen und nutzen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: „Innovationsmotor“ – das ist ein Rohrkrepierer!) Nehmen wir das Beispiel der maritimen Wirtschaft. Klimaneutrale Schifffahrt und modernes Schiffsrecycling sind nicht nur ökologisch notwendig, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir können froh sein, dass sie nicht von freier Energie faselt hier.) sondern eröffnen völlig neue Geschäftsfelder und Exportchancen – gerade für unsere Unternehmen im Land, die hier teilweise Vorreiter sind. Wir müssen endlich echte grüne Gewerbegebiete ausweisen mit hundert Prozent Strom und Wärme aus Erneuerbaren, grüne Gewerbegebiete, die intelligente und nachhaltige Mobilitätslösungen nutzen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Habeck hat uns schon genug Wiesen hinterlassen, wo nichts mehr gebaut wird.) die vernetzt, digital und ressourceneffizient sind und damit attraktiv für Unternehmen, die sich in M-V ansiedeln wollen. Wir müssen unsere Verkehrsinfrastruktur fit für die Zukunft machen. Das bedeutet, knappes Geld nicht in sinnlose Neubauten zu stecken, sondern marode Straßen und Brücken zu sanieren und den Schienenverkehr auszubauen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach so, die wollen Sie nicht mehr abreißen, die Straßen?!) Jeder Euro, den wir in die Schiene investieren, zahlt sich mehrfach aus – weniger Staus, geringere Umweltbelastung und Stärkung des Güterverkehrs auf der Schiene. Wir müssen den Forschungsstandort M-V, in den Forschungsstandort M-V investieren und dabei insbesondere die Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz unterstützen. Und, meine Damen und Herren, wir müssen endlich unnötige Bürokratie abbauen, für schnellere Genehmigungsverfahren sorgen und die Digitalisierung in den Unternehmen und den Behörden voranbringen. Liebe Landesregierung, es gibt viel zu tun, packen Sie es an! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Michael Meister, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Winter. (Enrico Schult, AfD: Ist nur noch einer da. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – René Domke, FDP: Mich wundert hier gar nichts mehr.)

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Christian Winter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg/-innen! Die CDU zeichnet hier ein düsteres Bild, beklagt auch in ihrer Pressemitteilung statistische Taschenspielertricks und beweist in erster Linie vor allem auch eine Unkenntnis über das Entstehen und den Umgang mit solchen Statistiken. Die Regierungszeit, die eigene, ist ja auch schon ein bisschen länger her. Zunächst einmal möchte ich aber auch noch klarstellen, weil das klang hier in verschiedenen Reden an, wo solche Zahlen überhaupt herkommen. Hier wurde ja so ein bisschen so getan, als wenn die jetzt irgendwo im Keller des Landesstatistikamtes zusammengeklöppelt werden. Nein, diese Statistiken werden in den gemeinsamen Statistikämtern der Länder und des Bundes zusammen erstellt. Die werden bundesweit veröffentlicht und mit denen wird entsprechend auch gearbeitet. Es ist seit vielen Jahren von den Regierungen Usus – und das kann man auch in den Archiven der Pressemitteilungen vom CDU-, damals CDU-geführten Wirtschaftsministerium, (Patrick Dahlemann, SPD: Seit Ludwig Erhard! – Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) unter anderem vom damaligen Minister Glawe, nachlesen, wie mit solchen Zahlen umgegangen wird, die auch immer im Übrigen mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen sind –, nichtsdestotrotz werden diese Zahlen auch in überregionalen Medien und auch in anderen Bundesländern stets und ständig verbreitet, weil man sie hat. Und so gehen wir auch hier damit um, (Wolfgang Waldmüller, CDU: Eben nicht! Eben nicht!) während die CDU hier ihr Feindbild malt (Patrick Dahlemann, SPD: Ludwig Erhard!) von den rot-roten Wirtschaftsfeinden. Das ist ja noch viel schlimmer, dass Sie uns hier Untätigkeit vorwerfen, dabei ist es mitnichten so, wir führen dieses Land gerade wirtschaftspolitisch investitionsstark, (Unruhe bei Patrick Dahlemann, SPD) industriepolitisch klar, sozial verantwortungsvoll und, das hat der Wirtschaftsminister auch ausgeführt, partnerschaftlich abgestimmt mit der Wirtschaft. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Aha!) Die Ausgangslage ist dabei auch besser, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) als die CDU behauptet, denn unberührt von den Werten 2023, die massiv korrigiert wurden, steht ja für 2024 weiterhin ein sattes Plus dort. Da waren Sie auch nicht ganz klar. Es wurde nie gesagt, dass 2 Prozent das Wirtschaftswachstum für 20..., oder 3 Prozent das Wachstum für 2024 sind, (Daniel Peters, CDU: Doch!) es wurde von vornherein gesagt, das erste Halbjahr. (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU: Nee, nee!) Ich kenne die Pressemitteilung genau. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Erzählen Sie nicht so einen Blödsinn!) Und am Ende wurde jetzt die korrigierte Zahl, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) die kommt immer oder kommt dann die Gesamtzahl für das ganze Jahr, nämlich im März, heraus. Und da wurde dann 1,3 Prozent dargestellt, Platz zwei bundesweit. (Julian Barlen, SPD: Beruhigen Sie sich, Herr Waldmüller!) Genauso wurde auch mit den 2 Prozent (Zuruf von Julian Barlen, SPD) jetzt in der ersten Jahreshälfte 2025 umgegangen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Julian Barlen, SPD: Beruhigen Sie sich!) Auch da macht die Ministerpräsidentin in jeder Rede klar, es geht um die erste Jahreshälfte. Wie soll es auch anders sein, wir sind ja erst im Oktober. Nichtsdestotrotz muss man auch mal feststellen, (Julian Barlen, SPD: Kleinlich!) dass die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern sich stets und ständig seit drei Jahren robuster zeigt als die gesamtdeutsche Wirtschaft. Und das Gleiche ist im Übrigen auch bei der Arbeitslosenquote der Fall, wo wir in allen anderen Bundesländern stärkere Anstiege sehen. M-V ist hier mittlerweile deutlich vor den Stadtstaaten und ist gleichauf immerhin mit Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, beides ja auch CDU-regiert meinem Wissen nach. Das heißt, Sie sehen, auch das, diese Stabilität, diese Resilienz in Krisenzeiten, das ist das Ergebnis vorausschauender, planvoller und vor allem verlässlicher Wirtschaftspolitik in Mecklenburg-Vorpommern. (Patrick Dahlemann, SPD: Ganz genau so ist es, robust.) Und wir machen da weiter, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD – Der Abgeordnete Christian Winter wendet sich an das Präsidium) investieren statt lamentieren. Die CDU bremst und wir handeln, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP) denn wer echte Wachstumsimpulse setzen will, (Beifall Thore Stein, AfD) der muss investieren in diesen Zeiten, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) auf hohem Niveau und mit langfristiger Perspektive, mit dem MV-Plan, den wir umsetzen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) mit konkreten Investitionen in Bildung, (Zuruf von Thore Stein, AfD) Digitalisierung, wirtschaftsnaher Infrastruktur und Forschung. (Patrick Dahlemann, SPD: Berufliche Schulen.) Das hilft vor allem der Bauwirtschaft, weil die Bauwirtschaft, das ist ja der Wirtschaftsbereich, der in den letzten zwei Jahren besonders gelitten hat, wo die Einbrüche massiv waren. (Thore Stein, AfD: Die letzten zwei Jahre?) Und wir haben es hier im Finanzausschuss auch am Montag gehört, als ein Vertreter der Kommunen – übrigens auch ein Vertreter mit CDU-Parteibuch – gesagt hat, ja, diese Investitionen helfen den angespannten kommunalen Haushalten. (Christine Klingohr, SPD: Genau! – Patrick Dahlemann, SPD: Guter Mann!) Auch das ist Produkt der SPD-Politik. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zurufe von Daniel Peters, CDU, und René Domke, FDP) Und es geht ja so weiter. (Zuruf von René Domke, FDP) Im Doppelhaushalt finden Sie 3,36 Milliarden Euro Investitionen für die Kommunen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) für die wirtschaftsnahe Infrastruktur. Diese massiven Investitionen und positiven Impulse für die Konjunktur, für das Wachstum, die hätte es ohne die SPD gar nicht gegeben, weil Sie haben die bis vor einem Jahr blockiert. Natürlich! Es war doch, bis einen Tag nach der Bundestagswahl hat die CDU an der Schuldenbremse festgehalten, während die SPD sich vor Jahren mal auf den Weg gemacht hat und mit der Basis, mit der Wissenschaft zusammen eruiert hat, (Daniel Peters, CDU: Jetzt werfen Sie aber einiges durcheinander: Sondervermögen, Schuldenbremse ...) wie sinnvoll ist überhaupt noch diese Schuldenbremse. Wir haben festgestellt, es braucht neue Schuldenregeln, (Daniel Peters, CDU: Oh, oh, oh, oh, oh!) es braucht massive Investitionen. (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und René Domke, FDP) Bei Ihnen kam sozusagen die Erhellung erst am Tag nach der Bundestagswahl, auch das gehört zur Wahrheit dazu. Wir arbeiten lange an den notwendigen Impulsen (Daniel Peters, CDU: Ah ja!) durch Investitionen, (Patrick Dahlemann, SPD: Wir haben nämlich einen roten Faden.) während Sie vor ein paar Monaten aufgewacht sind. Denn hätten wir Sie nicht überzeugt, es gäbe keinen Deutschlandfonds, es gäbe keine zusätzlichen Investitionen in unsere Schulen, es gäbe keine Entlastung für die Kommunen, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Jeannine Rösler, Die Linke – Zuruf von Daniel Peters, CDU) denn das haben wir, das haben wir ja in dieser Legislatur immer wieder hier am Mikrofon gehört, in der Krise wollte die CDU den Staat kleinhalten, anstatt ihn handlungsfähig zu machen. Doch jetzt ist es auch Zeit, dass die Bundesregierung liefert, (Marc Reinhardt, CDU: Ja.) denn den nationalen Aufschwung, den kann ein Bundesland mit zwei Prozent Anteil an der Gesamtbevölkerung nun wirklich nicht bewerkstelligen. Die Gipfel- und Ruckreden des Kanzlers Merz, die sind ja durchaus richtig, aber jetzt müssen auch Taten folgen. (Marc Reinhardt, CDU: Genau!) Wirtschaftspolitik mit Hand und Fuß, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und Wolfgang Waldmüller, CDU) die liefern wir hier in Mecklenburg-Vorpommern längst. Der Wirtschaftsminister hat ausgeführt, ich muss das jetzt nicht alles wiederholen, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) was wir für Standorterweiterung tun, auch für Neuansiedlungen, unter anderem im Schweriner Gewerbepark, aber auch in Rostock, insbesondere in der maritimen Industrie, da ist ja gerade richtig Musik drin. Und genau das ist ja auch mit dem Industriekonzept 2030 ein Plan, der sich durch SPD-Handeln abzeichnet, den wir sehr gut mit dem Koalitionspartner durchführen und der ja auch ehrlicherweise aus gemeinsamen Koalitionszeiten stammt, also weiß ich gar nicht, warum Sie sich dem verschränken. Was Sie allerdings hier wirklich verheimlichen, das ist, die Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns liegt im Ausbau erneuerbarer Energien. (Thore Stein, AfD: Oha!) Und da kommt jetzt Gegenwind aus Berlin, weil genau da will CDU-Ministerin Reiche bremsen. Das hat eben Frau Wegner hier ausgeführt. Und auch bei den Entlastungen für energieintensive Betriebe ist da relativ wenig zu vernehmen, und da wurde auch die Bremse eingelegt, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) während wir vor Ort hier an einer zukunftsträchtigen Wasserstoffwirtschaft arbeiten, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD und Daniel Peters, CDU) während wir den Breitbandausbau vorantreiben. (Glocke der Präsidentin) Das alles sind reale Standortvorteile, die kommen nicht aus Statistiken, die können Sie sich draußen angucken. Das sind Arbeitsplätze, zum Beispiel hier im Gewerbepark in Schwerin, (Thore Stein, AfD: Breitband gibt es auch woanders, Herr Winter. Ist Ihnen das schon mal aufgefallen?) mit Perspektive, die entstehen. Und was Sie sich auch genau angucken können, ist, Bürokratie wird abgebaut. Es wird an höheren Vergabeschwellen aktuell gearbeitet. Planungs- und Genehmigungstempo ist eingelegt, der MV-Bauturbo kommt, (Thore Stein, AfD: Wann denn? Wann denn?) digitale Verwaltungsprozesse sind unterwegs, Cyber-Schutzschirm für die Kommunen ebenfalls. Und es wurde eben gesagt, im Rekordtempo wurde hier der Ausbau des Ypsomed-Produktionsstandortes genehmigt. Da haben wir Genehmigungstempo, im Rekordtempo, made in M-V. Und Herr Amthor, ehrlicherweise, der hat ja noch nicht mal sein Büro, glaube ich, bezogen. Da wird immer noch gesucht, wer sind die Mitarbeiter, wo sind die. (Enrico Schult, AfD: Na, der wird doch Ministerpräsident hier.) Also die Staatsmodernisierung, die ist hier in vollem Lauf, während Sie sich ehrlicherweise, während Herr Amthor sich da noch sortiert. Unsere Mithilfe hat er gerne, aber jetzt machen Sie nicht vor, dass hier schon irgendetwas passiert ist, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) während im Bund noch der Haushalt aufgestellt wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Gute Arbeit sichern, soziale Marktwirtschaft leben! Starke Wirtschaft braucht starke Beschäftigte. Da gehen wir mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz in M-V voran. Der Bund wird das ja als Vorbild nachmachen. Die Fachkräftestrategie in M-V, das ist ein weiteres Paradebeispiel, wie wir zusammen mit Kammern, Unternehmen und Gewerkschaften hier etwas erarbeitet haben und auf den Weg gebracht haben. Und wenn hier immer fabuliert wird über die Förderung von Ausbildung et cetera, auch hier haben wir mit der Praktikumsprämie ein ganz handfestes Beispiel, das wirkt. Wir schaffen Standortqualität nicht nur in Beton, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) sondern mit Bildung und mit Tarifbindung. Verlässlichkeit ist ein Standortfaktor. Und was die Unternehmen am meisten brauchen, das ist Planungssicherheit. Die bietet Ihnen dieses Land mit einer soliden Finanzlage der öffentlichen Haushalte, gerade wenn wir uns mal mit anderen Bundesländern vergleichen, mit Stabilität und Resilienz in der Krise und – das kann man nicht oft genug betonen – mit echter Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Kommunen, Land, Kammern und Gewerkschaften. Und deswegen ist die Aussage klar, die MV-Koalition ist kein Ort für Symbolpolitik. Sie ist der Anker für wirtschaftliche Verlässlichkeit in stürmischen Zeiten. Zusammenhalt braucht eine wirtschaftliche Grundlage, das ist klar, denn wirtschaftliche Stärke ist kein Selbstzweck. Das hat ja auch Herr Peters ausgeführt. Sie sorgt für soziale Sicherheit und demokratische Stabilität. Aber auch andersherum wird ein Schuh draus. Wir brauchen soziale Sicherheit und demokratische Stabilität, damit auch die Wirtschaft florieren kann. (Julian Barlen, SPD: So ist es.) Die MV-Koalition sorgt auch da dafür, mit beitragsfreier Kita, mit massiven Investitionen in Bildung – und ja, auch berufliche Bildung –, mit Rentensicherheit und Tarifbindung und last, but not least mit einer klaren Haltung gegen Spaltung, Hetze und demokratiefeindliche Parolen, (Nikolaus Kramer, AfD: Hör doch auf damit!) denn wir wissen längst, Fremdenhass und AfD-Wahlerfolge sind mittlerweile echte Standortnachteile (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Die Linke – Enrico Schult, AfD: Jetzt sind wir schuld! Jetzt sind wir schuld! – Zuruf von Thore Stein, AfD) für den deutschen Osten und für Mecklenburg-Vorpommern. Da stellen wir uns dem entgegen. Sehr geehrte Damen und Herren, unser Fazit: Diese Koalition braucht keinen wirtschaftspolitischen Neustart, wir sind längst durchgestartet, und das alles trotz des Gegenwindes in den vielen Krisen der letzten Jahre – mit Substanz, mit einer Strategie, mit Erfolg. Und ich muss auf ein paar Dinge hier auch davor eingehen. Es wurde gerade auch natürlich von Frau Wegner, das habe ich bereits gesagt, viel Richtiges gesagt. Was ja natürlich wieder dem Fass den Boden ausgeschlagen hat, das war Herr Schmidt. Ich muss Ihnen sagen, dass – (Enrico Schult, AfD: Das war eine gute Rede, die er gehalten hat.) Herr, Herr ..., (Julian Barlen, SPD: Nee, das war eine sehr schlechte Rede.) Heiko hat ja gerade noch mal die Vorlage gegeben –, dass Sie nicht einmal wissen, dass auch die Ministerpräsidentin natürlich an einen tariflichen Rahmen gebunden ist und dem unterliegt. Also das war nun wirklich ein Armutszeugnis (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) für Ihre eigene Kompetenz. (Rainer Albrecht, SPD: Aber genau so agieren sie. – Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe. – Der Abgeordnete Christian Winter wendet sich an das Präsidium. – Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Okay, es ist schade, es gab hier einen Zeitmessungsfehler. Deswegen kann ich nicht zu Ende ausführen. Ich möchte am Ende noch mal sagen, Herr Peters, sagen Sie auch was dazu, wie unsere wirtschaftliche Stabilität bedroht ist von den Umplanungen der EU-Finanzen, (Enrico Schult, AfD: Ist er auch Minister jetzt? Darf er auch überziehen?) CDU-gemacht von einer Kommissionssekretärin von der Leyen und unterstützt von einem Kanzler Merz. (Julian Barlen, SPD: Ja, so ist das. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das geht so nicht. Das bedroht wirklich die wirtschaftliche Substanz unseres Landes, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Meine Güte!) während unsere Ministerpräsidentin an jeder Front hier kämpft. Nehmen Sie dazu Stellung! Schmeißen Sie sich da so wie unsere Ministerpräsidentin für M-V mal in die Bresche! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Rainer Albrecht, SPD: Jawoll! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Nur, damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, es gab keinen Fehler, sondern die Zeit ist etwas zu spät angefangen zu laufen. Wir haben aber manuell mitgestoppt. Das passiert immer, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass die fleißigen Menschen hinter uns mitstoppen. Insofern ist die Redezeit tatsächlich komplett ausgefüllt worden. Ich rufe jetzt auf für die Gruppe der FDP Herrn Domke. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD: Sagen wir mal so, sie ist ausgenutzt worden, nicht ausgefüllt worden.)

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René Domke FDP

Sehr geehrte ...

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Nur damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, es gab keinen Fehler, sondern die Zeit ist etwas zu spät angefangen zu laufen. Wir haben aber manuell mitgestoppt. Das passiert immer, dass die fleißigen Menschen hinter uns mitstoppen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann haben Sie ja noch mehr Zeit gehabt.) Insofern ist die Redezeit tatsächlich komplett ausgefüllt worden. Ich rufe jetzt auf für die Gruppe der FDP Herrn Domke. (Thore Stein, AfD: Sagen wir mal so, sie ist ausgenutzt worden, nicht ausgefüllt worden.)

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nullwachstum über mehrere Jahre, monetäre, nicht monetäre Investitionshemmnisse und dennoch, die Staaten um uns herum zeigen eigentlich, wie es geht. Trotz multipler Krisen, die sie auch alle zu bewältigen hatten, stecken wir immer noch im Nullwachstum. Und ehrlich gesagt, ich habe hier wenig, wirklich wenig gehört, wie sich das ändern soll. Was ich gehört habe, waren Schuldzuweisungen. Was ich gehört habe, waren so ein bisschen Mimimi, der andere hat ja gerade das gemacht oder sonst irgendwas. Was nicht zur Sprache kam, ist, (Zuruf von Christian Winter, SPD) wie Sie eigentlich die großen Reformen, den großen Reformbedarf in Deutschland angehen wollen, (Beifall vonseiten der Gruppe der FPD) kein Wort darüber. Woran liegt das? Es fehlt der Mut zu einer Wirtschaftswende. Es fehlt ein Aufbruchssignal. Ich höre das nirgendwo. Und wir haben auch eine unvorstellbare Weinerlichkeit inzwischen in der Gesellschaft, aber leider auch in großen Teilen der Wirtschaft. (Beifall David Wulff, FDP) Und diese Debatte heute führt genau dazu, dass das nicht endet. Wo soll denn da bitte Wachstum, Optimismus – und das brauchen wir für die Wirtschaft – herkommen, wenn wir solche Debatten nach außen senden?! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Und wissen Sie auch was? Das ist eigentlich völlig egal – ich hätte heute ein anderes Wort verwendet –, welches Wachstum Mecklenburg-Vorpommern hat. Glauben Sie ernsthaft, dass bei einer Wirtschaftspolitik, die eigentlich viel globaler ausgerichtet werden muss, das irgendeine Rolle spielt, welches Bundesland in Deutschland mehr Wachstum hat als das andere? (Daniel Peters, CDU: Ja, es geht aber um Glaubwürdigkeit, Herr Domke.) Haben Sie schon, noch überhaupt nicht verstanden, mit wem wir im Wettbewerb stehen? Das können Sie sich sonst wo hinstecken, (Zuruf von Christian Winter, SPD) das ist kein Argument mehr. (Heiterkeit und Zuruf vonseiten der Gruppe der FDP) Weil wir müssen an die großen Reformen ran in diesem Land und nicht ein bisschen, das Bundesland geht den Weg oder das Bundesland geht den Weg. (Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Christian Winter, SPD) Das interessiert doch auf dem globalen Markt überhaupt niemanden mehr. Man versucht doch immer noch, die Herausforderung mit alten Rezepten zu meistern. Das funktioniert doch schon lange nicht mehr. Und machen Sie sich doch einfach mal ehrlich, das ist doch vorbei, schuldenfinanziertes Wachstum kann es gar nicht geben. Das ist ein Irrglaube an sich, und ich werde auch gleich noch mal darauf zu sprechen kommen. Niemand hat hier wirklich angeschnitten, ja, es klingt ein bisschen durch, den Fachkräftemangel. Ja, was wollen wir denn da machen als Bundesland? Was ist das Nächste? Energiekosten, das ist das große Thema, was viele Unternehmen in die Knie zwingt. Ich habe hier keine Lösungsvorschläge gehört außer Schuldzuweisungen. Brauchen wir ein Klimaschutzgesetz oder nicht? Ich war jüngst in Südasien. Die sind längst weiter als wir, aber auch ohne Klimaschutzgesetz. Ein paar Beispiele hat ja Frau Wegner selber gesagt. Die brauchen kein Gesetz, dass der Staat regelt, wo was sich am Markt durchsetzt. Die wissen, wie sie erneuerbare Energien gewinnen und auch einsetzen, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil es der Markt regelt und nicht der Staat ein Gesetz dafür machen muss. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Wettbewerbsnachteile durch viel zu hohe Belastungen: Wo ist denn die Steuerreform, die große? Wo ist denn hier tatsächlich mal ein Belastungsmoratorium für die Unternehmen? Das schafft Wachstum, nichts davon in Ihren Reden. Bürokratismus ist angesprochen worden. Ja, mein Gott, das wissen wir doch schon lange, dass das lähmt. Wie lange diskutieren wir über Bürokratismus in Deutschland? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hätten Sie doch abbauen können. Sie waren ein Teil der Bundesregierung.) Sie lehnen aber auch alles ab. Wenn wir sagen, wir müssen bei der Gesetzgebung, wir selber, besser werden, wir müssen die Folgen besser einschätzen, auch für die Wirtschaft, was ist da an Belastungen hinten dran? Alles abgelehnt. Nein, brauchen wir nicht. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wir brauchen nicht noch ein Gremium. Wir brauchen dies nicht, wir brauchen das nicht. Aber mit den Folgen müssen die Unternehmen nun einmal leben und die Bürgerinnen und Bürger im Übrigen auch. Kein Konzept, kein Vorschlag, wie wir da wirklich rangehen. Mut hatte mal Roman Herzog, der gesagt hat, jeden Paragrafen abschaffen, der mit einer ungeraden Ziffer endet, und dann gucken wir mal nach ein paar Jahren, ob überhaupt irgendeiner vermisst, was in diesem Paragrafen stand. Das wäre mal mutig. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Das wäre mal mutig, wirklich beizugehen und die Deregulierung endlich mal voranzubringen. (Torsten Koplin, Die Linke: Unsinn!) Und Planungsunsicherheit: Alleine diese Debatten führen ja schon wieder dazu, dass kein Unternehmer weiß … Die einen wollen mehr Klimaschutz, die anderen wollen Ausstieg aus Europa, die Nächsten wollen das. Was soll denn das für ein Signal sein an die Wirtschaft? Woran soll sie sich denn orientieren? Das funktioniert doch nicht. Vorfahrt, und das habe ich immer wieder gesagt, muss doch gerade auch beim Einsatz der Mittel immer die Wirtschaft haben, das Wachstum haben. Wir müssen doch Wachstum generieren, und das schaffen wir nicht, indem wir die Kernaufgaben, wozu die Landesregierung und die Regierungskoalition nicht in der Lage waren, zum Beispiel Polizeigebäude selber zu sanieren, Schulgebäude selber zu sanieren. Dafür geben wir jetzt Geld aus, dafür geben wir Geld aus, das schafft doch kein Wachstum. Das schafft einen kurzfristigen Effekt für das Bauunternehmen. Aber wer sagt Ihnen eigentlich, dass das Bauunternehmen aus M-V oder überhaupt aus Deutschland kommt? Wir müssen europaweit ausschreiben. Die Wertschöpfung wird ganz woanders versteuert womöglich. Und dann haben wir, dann haben wir keinen Rückfluss. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Dann haben wir keinen Rückfluss, und dann haben Sie genau das. (Christian Winter, SPD: Das wurde im Finanzausschuss doch erklärt, Herr Domke. Haben Sie nicht zugehört?) Warum machen Sie, wo Sie Rekordeinnahmen haben, aus Steuergeldern, warum, warum nehmen Sie Ihre Kernaufgaben nicht ernst und lassen die Wirtschaft einfach in Ruhe machen? (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Warum muss alles reguliert werden? (Christian Winter, SPD: Wenn die Wirtschaft in der Krise ist, dann muss man doch aushelfen. Haben Sie nichts gelernt? – Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Warum muss alles überreguliert werden? Wir haben uns in eine Sackgasse begeben. Und das will ich noch einmal sagen, dieses Wachstumspaket, was Sie auf Kosten der nachfolgenden Generationen sich erkauft haben, das war ja wirklich ein Beutezug der Bundesländer und des Bundes. Ja, endlich können wir mal Aufgaben, die wir im Kernhaushalt haben, finanzieren. Meine Damen und Herren, die Hoffnung, dass das sofort in Steuergelder umschlägt, die kann ich Ihnen nehmen. Wenn Sie alleine die Verlustvorträge, die in Deutschland existieren, mal dagegenrechnen, das wird ganz lange brauchen. Und noch mal, ich habe Ihnen das gesagt, es wird nicht alles hier in den Steuertopf einzahlen. Und deswegen glaube ich niemals, dass Sie das Wachstum, was Sie vor Augen haben, mit Ihrem Schuldenpaket generieren können. Und deswegen hatte ich mich auch sehr gewundert, dass die CDU das vorgeschlagen hat. Sie müssen aufpassen, dass Sie von Ihrem Koalitionspartner in Berlin nicht dazu gedrängt werden, Wachstum abzuwürgen. Und der Vorwurf kam ja schon, dass Sie die Wachstumsbremse sind.

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, …

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René Domke FDP

Interessante Analyse, …

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Birgit Hesse

… ich weise …

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René Domke FDP

… der ich mich an der einen …

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Birgit Hesse

… darauf hin, …

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René Domke FDP

… oder anderen Stelle …

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Birgit Hesse

… dass die Redezeit abgelaufen ist.

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René Domke FDP

… auch anschließen würde. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP – Zuruf von Thore Stein, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Peters.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Domke, diesen Enthusiasmus, den Sie hier an den Tag gelegt haben, den hätte ich mir auch von der FDP gewünscht, als Sie die Bundesregierung mitgeprägt haben. Das Ergebnis war leider eine deutliche Zunahme von Bürokratie, noch mehr Regulierungen für die Wirtschaft. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Entweder hat man Sie nicht gehört, oder Sie haben es an der falschen Stelle gesagt. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und Sie haben ja ausschließlich über Bundespolitik gesprochen. Mein Ansatz und unser Ansatz zielt aber auf die Aufgabe dieses Parlaments und die Aufgabe dieser Landesregierung. Auch ein Land Mecklenburg-Vorpommern hat Steuerungsmöglichkeiten und kann Wirtschaftswachstum begleiten und generieren, meine Damen und Herren. (Zuruf von René Domke, FDP) Das können wir, wenn wir gute Rahmenbedingungen setzen. Und mir geht es vor allem auch darum: Sie haben natürlich recht, Statistik alleine bewirkt gar nichts. Aber es ist ein Ausdruck der Lage, der Situation. Und ich weiß, dass nicht nur die Unternehmensverbände, die Kammern sehr genau hingeschaut haben auf das, was Sie uns vorgegaukelt haben an Wirtschaftswachstum, das so nicht da ist. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit. (Christian Winter, SPD: Wir haben das doch gar nicht vorgegaukelt, das ist die Lage.) Und ich wiederhole es gern noch mal, weil der Livestream während meiner Rede ausgefallen ist: Sie haben immer deutlich gemacht, dass 2023 wir ein Wachstum von 3,3 Prozent haben. Real sind es 0,2 Prozent. (Marc Reinhardt, CDU: Lügner! – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Und warum, warum haben Sie nicht – diese Zahlen liegen seit Wochen vor –, warum hat weder die Regierung noch diese Koalition irgendetwas dazu gesagt, meine Damen und Herren? Das ist das, was schäbig ist, (Zuruf von Christian Winter, SPD) und das gehört aber zur Glaubwürdigkeit in einer wirtschaftspolitischen Debatte einfach dazu. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und das hätte ich mir gewünscht, das ist leider ausgeblieben, meine Damen und Herren. Also es bleibt dabei, keine Statistiken, da gebe ich Ihnen recht, sondern endlich Maßnahmen, und zwar auch Maßnahmen aus der Landesregierung heraus. Ich habe Ihnen einiges vorgeschlagen. Setzen Sie es einfach um! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP – Jeannine Rösler, Die Linke: Ja, was denn?)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der SPD Herr Winter. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Christian Winter SPD

So, sehr geehrte Frau Präsidentin, die Uhr läuft, wunderbar! War ja eine lange Sommerpause, da ist hier, die Technik muss dann auch erst mal wieder klarkommen, alles gut. Ich möchte noch ein bisschen kurz ausführen. Ich habe jetzt ja so schön angesetzt, weil ich das wirklich unterirdisch auch mal wieder von der AfD fand. Ich konnte das schon ausführen. Heiko Miraß hat ja die Vorlage gegeben, dass hier das offensichtlich nicht bekannt ist, wie sie sich so Gehälter, wie die auch gemacht werden. Aber mit Tarifbedingungen haben Sie es ohnehin nicht, das haben wir schon oft am Redepult gehört. Aber ansonsten war Ihre Rede wirklich ein, ich muss sagen, abstoßender Ausdruck von Hybris, und das, obwohl Sie ja gar nicht an der Macht sind. Und nach dieser Rede kann man einfach nur sagen, Gott bewahre davor! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ob Gott Ihnen dabei helfen wird? – Zuruf aus dem Plenum: Genau!) Und auch ansonsten, was Sie hier vorgeturnt haben, Mecklenburg-Vorpommern, alles sei so fürchterlich und so schlimm. Wir müssen auch mal zur Kenntnis nehmen, wo kommen wir denn her? Bei den verfügbaren Einkommen zum Beispiel, da ist Mecklenburg-Vorpommern in den 90er-Jahren von 46,5 Prozent des Bundes. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie können doch die 90er-Jahre, das können Sie doch nicht bringen. Sie sind doch seitdem auch in der Regierung, Herr Winter. Ist doch Quatsch, was Sie erzählen.) Ja, natürlich! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und was passiert? Nüscht! Lohnkiller Pendlerland!) Aber Sie haben doch gesagt, wir haben hier, wir haben hier nichts zustande gekriegt in fast 30 Jahren Regierungsarbeit. Jetzt will ich Ihnen mal sagen, was passiert ist. Früher waren es 46,5 Prozent, heute sind es 91 Prozent. Sie müssen die Dinge doch in der Dynamik betrachten und nicht den aktuellen Status nur. (Thore Stein, AfD: Wir vergleichen, Herr Winter. Wir vergleichen.) Das muss doch auch mal zur Seriosität gewahrt sein. Und wenn Sie rausgehen und schauen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, wir gehen raus, Herr Winter. Kann ich Ihnen auch mal empfehlen rauszugehen.) es ist ja nun beileibe nicht schlechter geworden. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Das wurde auch zu Recht gesagt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Reden Sie mal mit den Leuten!) Ja, ich gehe auch andauernd raus. Ich rede mit den Leuten und die sollen mir dann zeigen, wo ist das Problem. Natürlich gibt es individuelle Probleme, aber wir haben doch hier wirklich einen guten Erhaltungszustand der Infrastruktur, im Übrigen auch der Bildungsinfrastruktur, und zwar, weil die Regierungen unter der SPD-Führung anders als in manch anderen Bundesland kontinuierlich bereits jetzt schon investiert haben. Und da werden wir mit den Milliarden aus dem Bund genauso weitermachen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: So sieht das aus. Das ist die Wahrheit. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Machen Sie einfach so weiter!) Und, Herr Domke, das passt sehr gut, dass ich da gleich ansetzen kann, denn wir modernisieren. Ich kann auf Ihre Rede einfach nur eine Sache antworten, weil Sie sagen, es wäre so vieles unterlassen worden: Wir modernisieren ja nicht nur die Infrastruktur, sondern wir modernisieren auch den Staat. Und Sie sitzen oft genug im Finanzausschuss, wo der Finanzminister regelmäßig darüber berichtet, dass wir da vorangehen, und das wird auch anerkannt. Aber es ist natürlich klar, wenn Bürokratie über Jahrzehnte teilweise aufgebaut wurde, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Durch Sie!) auch alte bundesrepublikanische Demokratie, Bürokratie noch übernommen wurde, das wird auch seine Zeit brauchen, das abzubauen. Es ist nicht so einfach, dass man die mit der Kettensäge hinwegschaffen kann, (René Domke, FDP: Das kann man schon. – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) sondern unser neuer Digitalisierungsminister, der hat es richtig gesagt, wenn sich ein Land über Jahre verknotet hat, dann wird der Entknotungsprozess ein Prozess sein (René Domke, FDP: Manchmal muss ich auch die Schere nehmen.) und nicht von einem Tag auf den nächsten gehen. Also in diesem Sinne, ich finde es jetzt auch erhellend, dass ich noch mal sprechen darf, weil von Daniel Peters habe ich jetzt immer noch nichts dazu gehört. Wir werden ja unter anderem über die GAP, also über die Gemeinsame Agrarpolitik reden und auch die vielen anderen Verschiebungen in der Kohäsionspolitik, die im Raume stehen. Und das hätte wirklich verheerende Folgen für die Förderung unserer ländlichen Räume, (Daniel Peters, CDU: Landespolitisch nichts.) für unsere lokale Wirtschaft und insbesondere auch für die Landwirtschaft. Dazu kam von Ihnen jetzt – (Daniel Peters, CDU: Ich habe auch zur Landespolitik geredet und nicht zur EU-Politik.) ich habe Ihnen noch einmal die Möglichkeit gegeben – nichts. Hier brauchen wir … Ja, aber das sind doch die Auswirkungen des Landes. Das Land Mecklenburg-Vorpommern schwebt ja nicht irgendwo im luftleeren Raum, sondern es ist eng verknüpft mit allem (Daniel Peters, CDU: Sie sind also doch nur Verwalter, und dann noch schlecht. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und natürlich insbesondere auch auf die Europäische Union angewiesen. Und wenn dort einfach alles über den Haufen geworfen wird und unsere Unternehmen gerade keine Planungssicherheit aus Brüssel bekommen und das von Berlin sogar noch unterstützt wird, dann haben wir hier doch ein Problem. (Daniel Peters, CDU: Stimmt doch gar nicht.) Wie gesagt, zwei Prozent der Gesamtbevölkerung, wir können hier nicht den Laden bewegen, (Daniel Peters, CDU: Völlige Ahnungslosigkeit.) aber wir machen unsere Hausaufgaben, deswegen steht die Wirtschaft auch so solide da. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme noch einmal zurück auf die 114. Landtagssitzung vom 15.09.25. Ich hatte angekündigt, noch einmal zu prüfen einen Zwischenruf des Abgeordneten Tilo Gundlack. Der Zwischenruf lautete: „Faschisten unter sich.“ Es war ein Zwischenruf, den er gegenüber dem Abgeordneten der AfD getätigt hat. Das haben wir mittlerweile in der Verwaltung prüfen lassen und ich schließe mich dem Votum der Verwaltung an und erteile Herrn Gundlack daher einen Ordnungsruf. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP – Umbenennung von Ausschüssen, Drucksache 8/5327. Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP Umbenennung von Ausschüssen – Drucksache 8/5327– Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der SPD Herr da Cunha.

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Philipp da Cunha SPD

Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann es relativ kurz machen. Ihnen liegt ein Antrag vor zur Umbenennung von zwei Ausschüssen. Auf der Drucksache 8/42 haben wir in diesem Hohen Hause festgelegt am Anfang der Legislatur, wie unsere Ausschüsse heißen. Mittlerweile hat im Sommer die Landesregierung mit einem neuen Organisationserlass eine kurze Änderung vorgenommen. Der folgen wir an der Stelle einfach, sodass die Ausschüsse in Zukunft auch wieder spiegelbildlich zu den Häusern sind. Und deswegen freuen wir uns über die Zustimmung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Das ist ja völlig klar, dass für diese peinliche Nummer, für diese Personalrochade Sie da nicht viel Redezeit beanspruchen werden. Noch eindeutiger wird natürlich auch dieser Schweriner Weg 2.0. Ein völlig unpolitischer Antrag, wo es hier lediglich um die Umbenennung von Ausschüssen geht, da dürfen wir nicht mit auf die Vorlage rauf – stört uns aber gar nicht, ist alles gar nicht so schlimm, die Quittung dafür werden Sie bekommen. (Horst Förster, AfD: Das ist Spaltung. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und anstatt, anstatt … (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Herr Krüger! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Herr Krüger, atmen Sie doch mal! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Fahren Sie doch mal Ihren Puls runter! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Ich habe doch gerade erst angefangen, also, ganz ehrlich! (Thore Stein, AfD: Wer hat die Bundestagswahl verloren hier im Land, Sie oder wir?) Also anstatt über entscheidende Weichenstellungen in der Digitalisierung zu sprechen, diskutieren wir nun über die Umbenennung von Ausschüssen, meine Damen und Herren. Herr Pegel, der Innenminister für Bau, jetzt nicht mehr Digitalisierung und Inneres, soll auf ganzer Linie bei dem Thema Digitalisierung versagt haben. Und Herr Finanzminister Dr. Geue soll es jetzt besser machen. Herr Geue, wir sind gespannt! (Thore Stein, AfD: Er auch.) Also der Mann, der Innenminister, der irgendwelche Weltraumbahnhöfe erschaffen wollte, digitale MV-Staatsbürgerschaften versprochen hat, in Aussicht stellte und dachte, dass er mit einer Art Landes-Amazon, also seinem MV-Shop, den er da aufbauen wollte, scheint jetzt natürlich unseriös zu sein. Herr Geue soll es richten, also der Mann, der unseren Landeshaushalt in historischer Weise schrottreif geschossen hat, dass bald jeder zehnte Euro trotz aktueller Neuverschuldung fehlt, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und genau aus diesem Grunde sollen sich jetzt also die Ausschüsse komplett umsortieren. Ich habe gelesen, also das ist jetzt zwei Monate her, die Landesregierung erhofft sich davon einen Neustart. (Thore Stein, AfD: Erhoffen wir uns auch 2026.) Doch was soll sich nun alles ändern? Wo ist das DVZ-Gesetz, meine Damen und Herren? Was passiert nun mit dem ZDMV? Welche technischen Lösungen sollen denn nun beschafft werden für Ministerien und Behörden? Über all diese Themen hätten wir zweifelsohne weiterhin uns im Innenausschuss, damit auseinandersetzen können. Und nun müssen sich nicht nur Verwaltung, sondern auch Opposition wieder einmal umorientieren, Abgeordnete und Referenten müssen sich dementsprechend neu sortieren. (Patrick Dahlemann, SPD: Wir werden das schon hinkriegen.) Natürlich bekommen wir das hin, Herr Dahlemann, gar keine Frage, da habe ich gar keine Zweifel. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Auch Sie werden das hinbekommen, zumindest sich zu orientieren. Ob Sie es inhaltlich schaffen, stelle ich mal infrage. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Denn der ohnehin überfrachtete Finanzausschuss, meine Damen und Herren, wird noch weiter befüllt werden, sodass es kaum noch möglich sein wird, sich intensiv … (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und das müssen wir ja hier machen, wir müssen uns intensiv mit den Punkten auseinandersetzen, so! (Torsten Koplin, Die Linke: Haben wir schon gemacht, Herr Kramer.) Aber dass Sie es nicht einmal auf der kleinsten Ebene schaffen – und dazu komme ich jetzt –, das stellen Sie ja immer wieder unter Beweis. Denn auf der Homepage des Innenministeriums wird der Herr Minister Pegel auf seiner persönlichen Seite heute immer noch – eben gerade, fünf Minuten, bevor ich hier ans Pult gegangen bin, habe ich reingeschaut –, werden Sie immer noch als Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung geführt, Herr Innenminister. (Zuruf vonseiten der Faktion der AfD: Hört, hört!) Also, Herr Geue, vielleicht sollten Sie dem mal ein bisschen Vorschub leisten, der Digitalisierung, und beim Innenministerium mal anklingeln, dass sie die Homepage dementsprechend aktualisieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Zwei Monate lang – Leute, und ihr wollt das Land regieren?! So funktioniert es doch nicht. (Torsten Koplin, Die Linke: Jetzt haben Sie es uns aber gegeben.) Dann bin ich am Innenministerium vorbeigegangen, da wurde nicht das Schild ausgewechselt, da wurde einfach „Digitalisierung“ mit Panzertape überklebt. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und Sie wollen dieses Land regieren, meine Damen und Herren, und das seit zwei Monaten?! Sparen Sie sich bitte, sparen Sie sich bitte und sparen Sie uns und sparen Sie dem Steuerzahler allerdings das Geld für die Ausgaben einer neuen Beschilderung! Sparen Sie sich, sparen Sie dem Steuerzahler das Geld für neue Homepages! Lassen Sie das jetzt noch ein Jahr lang sein! Und im Herbst 26, kann ich Ihnen sagen, werden wir die Schilder austauschen an den Ministerien und der Staatskanzlei, und dann werden wir neue Homepages hochladen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Herzlichen Dank! Wir stimmen Ihrem Antrag zu. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Das ist dann aber illegal.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Ehlers. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD und Julian Barlen, SPD)

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Sebastian Ehlers CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon eine bemerkenswerte Schwerpunktsetzung hier der AfD-Fraktion. In der Aktuellen Stunde darf der Fraktionsvorsitzende, der es wahrscheinlich nicht mehr lange sein wird, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Haben Sie ja für gesorgt.) wie wir der Presse entnehmen dürfen, darf er nicht reden. Und dafür darf er zu so bahnbrechenden Anträgen wie Umbenennung von Ausschüssen reden. Herr Kramer, herzlichen Glückwunsch! (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Und das ist vielleicht schon mal ein kleiner Vorgeschmack auf die nächste Wahlperiode, wo Sie ja wahrscheinlich dann in der letzten Reihe Platz nehmen werden, verdrängt von Herrn Holm oder von Herrn Schult. Das entscheiden Sie ja noch an der Stelle. Meine Damen und Herren, was liegt Ihnen vor? Ein eigentlich sehr, sehr trockenes Thema: „Umbenennung von Ausschüssen“. Jetzt könnte man an der Stelle eine Grundsatzdiskussion auch führen, ob das sinnvoll ist oder nicht sinnvoll, was die Landesregierung da gemacht hat. Unser Fraktionsvorsitzender hat dankenswerterweise auch in der Generaldebatte zum Haushalt dazu ausgeführt und ja ausdrücklich auch noch mal das kritisiert, was der Finanzminister seinerzeit ja auch in der Landespressekonferenz gesagt hat, der da ja sinngemäß gesagt hat, es ist eigentlich ganz gut, dass in den letzten vier Jahren da so wenig passiert ist beim Thema Digitalisierung, dann können wir jetzt die neuen Impulse nutzen. Also, dass da vieles in dem Bereich verschlafen wurde, diese Einschätzung, die teilen wir an der Stelle ausdrücklich, aber – und deshalb noch einmal der Appell auch an alle, jetzt hier zuzustimmen – hier geht es jetzt darum, dass wir das, was wir zu Beginn der Wahlperiode miteinander vereinbart hatten, nämlich dass sich die Ausschüsse logischerweise an der Struktur der Ministerien orientieren, dass wir das hier anpassen, darum geht es. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass sich sowohl Abgeordnete als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch an neue Aufgaben und Themengebiete gewöhnen, Stichwort „Verwendungsbreite erhöhen“. So hieß es bei der Bundeswehr zu meiner Zeit oder heißt es, glaube ich, heute auch noch. Von daher bin ich da sehr zuversichtlich, dass man sich da auch an neue Ausschüsse und neue Strukturen dort gewöhnen wird. Und deswegen werbe ich noch mal ausdrücklich dafür, dass wir jetzt hier an der Stelle nicht die Grundsatzdebatte führen über die Digitalisierung und keine Grundsatzdebatte darüber führen, wann, wie, wo welche Schilder ausgetauscht werden. Dafür, finde ich, ist der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern auch der falsche Ort. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Mir liegt noch eine Kurzintervention von dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Kramer vor.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Ehlers, das überlassen Sie doch bitte mir und meiner Fraktion, wen wir hier vorne ans Rednerpult stellen. Und wenn wir der Meinung sind, dass Herr Schmidt in dieser Aktuellen Stunde, wo es um Wirtschaft geht, weil er ja unser wirtschaftspolitischer Sprecher ist, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! Sehr richtig!) die Rede hält, dann überlasse ich ihm die natürlich, dann mache ich das nicht zur Chefsache. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist nämlich Teil unseres grunddemokratischen Gebarens in der AfD-Fraktion. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Interessant finde ich, welchen Schluss Sie daraus ziehen, weil Sie offensichtlich unsere Presse verfolgen. Also ich habe nirgendwo lesen können und dürfen, in keiner Presse, dass ich irgendwann nicht mehr Fraktionsvorsitzender sein sollte. (Thomas Krüger, SPD: Warten Sie es mal ab!) Das wird schon irgendwann der Fall sein, aber nicht dann, wann Sie das sagen, Herr Ehlers. Und dann lesen wir heute in der Presse Ihre Personalvorstellung, also die der CDU, ohne Ihre persönlichen, und ich kann Ihnen nur sagen, im Rahmen dieser Debatte zeigen Sie einfach, wie unseriös Sie sind. Und im Rahmen dieser Debatte zeigen Sie auch, dass Sie weit entfernt sind von Ihrem Ziel, was Eckhardt Rehberg aufgerufen hat, bei der nächsten Wahl 16 Prozent. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, wie weit Sie davon entfernt sind! Machen Sie weiter mit Ihrer links-rot-grünen Politik, Herr Ehlers, dann, werde ich Ihnen sagen, werden Sie nächstes Jahr noch nicht mal mehr eine Fraktion hier haben, sondern Sie werden als Gruppe verbleiben, (Michael Meister, AfD: Das muss das Ziel sein.) gegen die Sie eigentlich rechtlich vorgehen wollten, so hatten Sie es angekündigt. Aber wie schon in der Vergangenheit, als Sie Regierungsverantwortung hatten, waren Sie lediglich immer Ankündigungsminister, Ankündigungspartei, haben aber nie was umgesetzt. Und deswegen sind Sie da, wo Sie jetzt sind, und Sie werden noch weiter sinken. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Herr Ehlers, möchten Sie darauf erwidern?

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Sebastian Ehlers CDU

Es lohnt sich eigentlich nicht, weil bei Ihnen, Herr Kollege Kramer, ist doch eigentlich Hopfen und Malz verloren. Aber ich sage mal, diese unseriösen und unsachlichen Unterstellungen zeigen ja einfach nur mal wieder, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Welche Unterstellungen denn?) dass Sie da auf einem völlig falschen Trip sind. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wo denn?) Und ich kann Ihnen nur eindeutig sagen, Hochmut, meine Herren von der AfD, kommt in der Regel vor dem Fall. Und bisher waren die meisten Wahlergebnisse deutlich schlechter als Ihre Umfragen. Und von daher bin ich auch sehr zuversichtlich, dass sich im nächsten Jahr noch einiges ändern wird. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und ich hoffe, dass sich viele Menschen auch diese Reden, diese unsäglichen Zwischenrufe und Kommentare von Ihnen hier anhören und das sehen und dann auch eine vernünftige Wahlentscheidung im nächsten Jahr treffen werden. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Koplin. Ich sehe und höre, dass die Fraktion Die Linke den Redner zurückgezogen hat. Da auch von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kein Redner festgelegt wurde beziehungsweise angemeldet wurde, hat jetzt für die Gruppe der FDP das Wort Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, selbstverständlich, es macht Sinn, jetzt die Ausschüsse entsprechend so zu strukturieren, wie das halt die Ministerien vorgenommen haben. Allerdings ist das vielleicht doch die Stelle, wo man diese Entscheidung einmal kritisch würdigen darf, denn Digitalisierung hat aus meiner Sicht zu Beginn dieser Legislatur im Innenministerium durchaus seine Berechtigung gefunden. Das Innenministerium, zuständig für innere Verwaltung, zuständig für die Kommunen, dachte ich, total klasse, das ist genau der Ort, wo wir unsere Landesverwaltung und die Kommunen im Bereich Digitalisierung aus einer Hand nach vorne bringen können, weil ich immer noch der Überzeugung bin, gerade was Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung angeht, müssen wir unsere Aufgaben auf staatlicher Seite vernünftig bewältigen. Stattdessen haben wir ein ZDMV, wo keiner hin will, wir haben ein DVZ, was regelmäßig viel zu teuer und ineffizient ist, und ein eGo-MV, der im Wesentlichen ja auch die Kommunen und Landkreise vertritt, der oftmals gar nicht mitspielen darf, und wir mit Lenkungskreis und Lenkungsgruppen und Sonstigem kaum zu Ergebnissen kommen. Konsequenterweise war dann nachher das Finanzministerium unterwegs und hatte, ich glaube, vor zwei Jahren schon die ersten Entwürfe von den sogenannten MOKs vorgestellt, den Modernisierungskonzepten der Landesregierung, wo sich ja schon abzeichnete, dass Herr Geue durchaus Lust auf das Thema hat und mehr machen möchte beim Thema Digitalisierung, aber wohl nicht so richtig die Zuständigkeiten dahinter hat. Ich möchte dem auch jetzt noch mal das Positive abgewinnen wollen. Vielleicht kann man ja den Druck über das Geld erhöhen an der Stelle, wenn man sagt, wenn ihr nicht digitalisiert, wenn wir nicht vorwärtskommen, gibt es keine Kohle. Da erwarte ich aber auch, dass das Geld dafür nicht nur aus Verstärkungsmitteln kommt, sondern auch regulär geplant wird. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und da gibt es genug Konzepte. Und dann können wir, wenn das schon beim Thema Finanzen ist, vielleicht auch dann einmal offen über das Thema Digitalisierungsrendite sprechen. Das darf kein Tabuthema sein, das ist wichtig. Digitalisierung gibt es nicht für umsonst. Wir sind so weit hinterher, dass wir heute investieren müssen. Da muss das Geld für freigemacht werden. Herr Geue, dafür stehen Sie jetzt in der Verantwortung, das Geld dafür zur Verfügung zu stellen. Und dann dürfen wir aber auch hinterher sagen, das müssen wir jetzt an Effekten da mit drinhaben, an Digitalisierungsrenditen erwirtschaftet haben. Ein kleiner Wermutstropfen, den ich hier sehe, ist durchaus die weitere Verantwortungsdiffusion. Das Wirtschaftsministerium hat immer noch Teile, das Innenministerium hat trotzdem noch Teile und derzeit das Finanzministerium mehr oder weniger die Federführung übernommen. Das halte ich für politisch schwierig, gerade nachher bei der konkreten Verantwortungsentscheidung. Und jetzt müssen die Finanzpolitiker dieses Landtages über Digitalisierung reden. Zugegebenermaßen, das war im Innenausschuss manchmal schon sehr schwer und sehr mühsam. (René Domke, FDP: Das können die Finanzer.) Ich habe die Befürchtung, dass die Leute, die alle nur aufs Geld gucken, dass sie sich da dann noch mit neu einarbeiten müssen, so kurz vor Schluss – halte ich auch für schwierig. Aber wie Herr Ehlers schon gesagt hat, sinnvoll ist das jetzt, im Landtag das nachzuvollziehen, was die Regierung hier vorgetragen hat. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/5327. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Und die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/5327 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und Die Linke – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchausführungsgesetzes, Drucksache 8/5119, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 8/5319. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/5367 vor. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Die Linke Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchausführungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5119 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit (5. Ausschuss) – Drucksache 8/5319 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/5367 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr Beitz.

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Falko Beitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seitens meiner Fraktion sage ich, vielen Dank für die guten Beratungen der heute in abschließender Lesung vorliegenden Änderung des Baugesetzbuchausführungsgesetzes! Danke auch explizit an die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den im Ausschuss vorgelegten Änderungsantrag! Der Antrag nahm einzelne Punkte vorweg, die wir als Fraktion sonst heute mit einem eigenen Antrag adressiert hätten, sodass wir diesen Punkten explizit zustimmen konnten. Was mich dann ein wenig verwundert, ist aber, dass Sie dann die im Ausschuss mit großer Mehrheit abgelehnten Punkte hier heute noch einmal abstimmen lassen wollen. Kann man so machen, wird aber am Ergebnis nichts ändern. (Rainer Albrecht, SPD: So ist das. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wesentliche Änderung zur Ersten Lesung des Antrages in diesem Haus ist somit der Punkt, dass dem Bürgerwillen vor Ort mit der jetzt vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses Rechnung getragen wird und in den Fällen, in denen auch Repowering einer Altanlage vor Ort explizit auch dichter als 1.000 Meter erwünscht ist, dieses auch erfolgen kann. Verlässlichkeit im Land für alle Menschen bei den Mindestabständen zu den Windkraftanlagen, Berücksichtigung des Bürgerwillens in den Fällen, in denen davon abgewichen werden soll – so schaffen wir Akzeptanz für die Energiewende, meine Damen und Herren. Für uns ist auch wichtig, dass wir in den Fällen, in denen die Regionalplanung erfolgreich beklagt wird, Sicherheit dahin gehend schaffen, dass auch dann der Mindestabstand greift. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Meine Damen und Herren, wir haben die Debatte bereits in der Ersten Lesung und im Ausschuss geführt, sodass ich es an dieser Stelle mit wenigen Worten belassen möchte. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Für die SPD-Fraktion kann eine erfolgreiche Energiewende nur mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort funktionieren. Darum wollen wir auch noch in diesem Jahr die Novelle des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes hier im Landtag beraten, mit dem wir die finanzielle Beteiligung der Gemeinden und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort an Windkraftanlagen und Solarparks verbessern werden. Ich freue mich auf die Aussprache und bitte um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung und zum Antrag. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Federau.

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit Ihrem Gesetzentwurf versuchen Sie, der zunehmend aufgebrachten Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern ein bisschen Akzeptanz abzuringen, Akzeptanz für noch mehr Windräder, noch mehr Lärm und noch mehr Belastung. (Rainer Albrecht, SPD: Nein, die Windräder werden leiser.) Sie schreiben ganz fürsorglich, es ist „wichtig, dass Beeinträchtigungen der Bürgerinnen und Bürger … so weit wie möglich beschränkt werden“. Das klingt schön, doch gleichzeitig halten Sie am Ziel fest, bis 2035 den gesamten Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wie passt das zusammen? Sie reden von Rücksicht, meinen aber weiterbauen, koste es, was es wolle. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und wie weit die Akzeptanz gesunken ist, hat Ihr eigener Minister Till Backhaus am 29. September in Lützow erlebt. Rund 300 Bürger sagten ihm dort sehr deutlich, das rechnerische Ziel, auf das ja auch in diesem Gesetzentwurf wieder abgestellt wird, ist längst erreicht, und zwar nicht nur rechnerisch, sondern auch nervlich. Werte Antragsteller, Sie selbst haben das Elend der Nichtakzeptanz geschaffen, und jetzt versuchen Sie, es mit ein paar Schönheitsoperationen am Paragrafen 2 über Mindestabstände zu kaschieren. Auf Seite 6 Ihres Gesetzentwurfes steht schwarz auf weiß, „die Leistungsfähigkeit und Größe“ der Windenergieanlagen haben sich „grundlegend geändert“. Deshalb wünschen sich die Menschen in den „vorbelasteten Regionen“ größere Abstände. Ja, das ist richtig erkannt, aber anstatt zu handeln, tun Sie eigentlich nur so. Denn wenn die Anlagen immer größer werden, also oft doppelt so hoch wie zuvor, dann müssen auch die Abstände wachsen, nicht nur dort, wo der Protest laut ist, sondern überall. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) 800 oder 1.000 Meter Abstand sind längst nicht mehr zeitgemäß, wenn die Anlagen doppelt so hoch geworden sind. In fast allen Gemeinden, so wie in Alt Meteln oder Lützow, sagen die Menschen klar, wir wollen keine Windkraftanlagen, (Beifall Thore Stein, AfD) denn trotz des geringeren eingehaltenen Abstands kommen Schattenwurf, Lärm und ein Werteverlust der Häuser um bis zu 23 Prozent, wie Gutachter klar belegen. (Falko Beitz, SPD: Wo haben Sie das denn her?) Werte SPD und Linke, (Rainer Albrecht, SPD: Es will doch gar keiner sein Haus verkaufen. Was soll denn der Unsinn?!) Ihr Ziel, die Akzeptanz der Bürger beim Ausbau der Windenergie zu erhöhen, werden Sie so nicht erreichen. Vertrauen gewinnt man nicht nur mit Textbausteinen, sondern mit wirklichen Taten. Ihr Gesetz ist ein Gesetz ohne Kurswechsel, mit dem Sie auf Probleme reagieren, die Sie selbst geschaffen haben, den unkontrollierten Ausbau der Windkraft ohne Rücksicht auf Natur, (Rainer Albrecht, SPD: Unkontrollierten Ausbau gibt es gar nicht. Dafür haben wir die Planungsregionen.) Landschaft oder betroffene Bürger. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Erst wird das Land zugebaut, und dann wundert man sich über den Protest. (Horst Förster, AfD: Negative Entgelte.) Und jetzt mit schwindendem Vertrauen der Bürger und fallenden Wahlergebnissen kommt eine kleine Korrektur – politische Schadensbegrenzung im Wahlkampfmodus. Beim Repowering wird auf Bundesrecht verwiesen, Abstandsregeln werden ausgehebelt und neue Riesenanlagen rücken dichter somit an die Häuser. Ihre Lösung: ein paar wirklich schwache Zeilen Gesetzestext. Das ist zu wenig, denn am eigentlichen Kurs, dem massiven Windkraftausbau, ändert sich nämlich nichts. Wir als AfD-Fraktion unterstützen die vielen Bürger, die Bürgerinitiativen, die Gemeinden, die sich gegen diese Zumutung wehren. Jede Maßnahme, die ihre Belastung mindert, verdient Unterstützung, auch wenn sie nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Deshalb hatten wir diesen Gesetzentwurf wohlwollend begleitet. Leider hat sich aber nichts Wesentliches verändert, sodass wir uns nur enthalten können. Was unser Land wirklich braucht, ist ein Stopp des weiteren Windkraftausbaus, eine Rückkehr zu Vernunft, Planung und Maß, und genau dafür ist unsere AfD da. Und jetzt noch einmal kurz zum Änderungsantrag der GRÜNEN: Diesen werden wir selbstverständlich ablehnen, will er doch den ohnehin schon nicht so bahnbrechenden Gesetzentwurf deutlich verschlechtern. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Wirtschaftsminister Herr Dr. Blank.

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Dr. Wolfgang Blank

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! (Rainer Albrecht, SPD: Moin!) Danke für die Gelegenheit, das noch mal fachlich einsortieren zu können! Bei der Energieministerkonferenz in Warnemünde haben die verantwortlichen Minister, Senatorinnen und Senatoren gemeinsam festgestellt, dass die Energiewende konsequent und verlässlich fortgeführt werden muss. Dies war auch das gemeinsame Bekenntnis beim Verbändegespräch in der letzten Woche. Wir wollen die mit dem Ausbau der Erneuerbaren verbundenen Wertschöpfungspotenziale für Wirtschaft, Städte und Gemeinden nutzen. Das Stichwort „BüGem“ ist vorher schon angesprochen worden, ein weiterer Baustein. Aber wir müssen uns auch über die Steuerung unterhalten. Das ist Ziel dieses Gesetzes, der Ausbau muss im Sinne der Menschen vor Ort klug gesteuert werden. Hierzu tragen wir mit dem zur Abstimmung stehenden Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchausführungsgesetzes bei. Wir sorgen dafür – es ist genannt worden –, dass die Beeinträchtigungen durch den weiteren Ausbau der Windenergie gesteuert, das heißt in diesem Fall, eingegrenzt werden. Es bestand für die Ausweisung neuer Windenergiegebiete/Vorranggebiete zum Schutz der Wohnbebauung bei uns in Mecklenburg-Vorpommern bereits ein gesetzlicher Vorsorgeabstand von 1.000 beziehungsweise 800 Metern, der im Landesplanungsgesetz und im Erlass meines Hauses zur Festlegung landesweit einheitlicher, verbindlicher Kriterien für Windenergiegebiete vom Februar 2023 geregelt ist. Die Festlegung von Windenergiegebieten ist also bereits an landesrechtliche Mindestabstände gebunden. Die Regelungslücke, die bestand, bezog sich auf Anlagen, die sich außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete befinden, denn für das Repowering dieser Energieanlagen an Altstandorten gelten befristet bis Ende 2030 bundesgesetzliche Sonderregelungen. Diesen Sonderregelungen zur Folge wäre die Errichtung von Neuanlagen, repowerten Neuanlagen unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb von ausgewiesenen Windenergiegebieten zulässig. Dazu ist diese gesetzliche Regelung vorhergesehen. Es würde zu Akzeptanzproblemen führen bei Bürgerinnen und Bürgern und bei den Gemeinden vor Ort. Die 1.000- beziehungsweise 800-Meter-Abstände galten bisher auch nicht in Regionen ohne wirksame planerische Steuerung, wie aktuell noch in Westmecklenburg. Hier liegt aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung für den Bereich der Windenergie kein wirksamer Raumordnungsplan vor. Ich bin daher sehr froh – ein kleiner Einschub, das möchte ich ausdrücklich betonen –, dass der Regionale Planungsverband, Landesverband Westmecklenburg in seiner Verbandsversammlung am 1. Oktober die Teilfortschreibung Energie seines Regionalen Programmes mit der 1,4-Prozent-Flächenkulisse nach einem langjährigen Prozess zum Abschluss gebracht hat. Damit wurde der wesentliche Schritt dafür getan, dass auch hier sehr bald wieder ein gesteuerter Windenergieausbau möglich sein wird. Die hierfür noch erforderliche Rechtsverordnung der Landesregierung befindet sich in Vorbereitung. Zurück zum Baugesetzbuchausführungsgesetz, über das Sie heute entscheiden: Mit diesem Gesetz nutzen wir die Möglichkeit der Länderöffnungsklausel nach BauGB, um die oben beschriebene, gerade beschriebene Regelungslücke zu schließen. Windenergieanlagen, die die genannten Abstände nicht einhalten, sind damit nicht mehr als privilegierte Vorhaben zu betrachten. Ich möchte abschließend noch ausdrücklich die im Zuge des Beratungsverfahrens im Wirtschaftsausschuss in den Gesetzentwurf eingefügte Ausnahmemöglichkeit erwähnen. Demnach gibt es die Möglichkeit einer Ausnahme von der Mindestabstandsregelung, wenn die betroffenen Gemeinden dem zustimmen. Diese Änderung eröffnet kommunale Gestaltungsspielräume, mehr Flexibilität für Windenergieprojekte, denen die betroffenen Gemeinden positiv gegenüberstehen. So können hier die Gemeinden mittels eines Bebauungsplans grundsätzlich ohnehin von den Abstandsvorgaben abweichen. Diese Öffnung dient insofern der Verfahrensvereinfachung und fördert nach meinem Verständnis damit auch die Akzeptanz bei Gemeinden, die das Repowering explizit befürworten, und die gibt es auch. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Wirtschaftsminister! Das Wort hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Gesetzesänderung zum Baugesetzausführungs…, Baugesetzbuchausführungsgesetz – unglaublich! –, (Heiterkeit bei Minister Dr. Wolfgang Blank) es ist wichtig und gut, dass es kommt, damit Rechtssicherheit besteht, überhaupt keine Frage, aber so der große Wurf ist es dann nun doch nicht. (Rainer Albrecht, SPD: Doch! – Marcel Falk, SPD: Aus Ihrer Sicht.) Bitte?! (Marcel Falk, SPD: Aus Ihrer Sicht.) Du musst lauter reden, sonst verstehe ich dich nicht. (Marcel Falk, SPD: Aus Ihrer Sicht. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Wir haben ja, wir haben ja den aktuellen … Also erst mal kurz dazu, das ist wichtig und richtig, weil es außerhalb von Eignungsgebieten ist, und das ist beim Repowering. Deswegen kann es nicht sein, dass es da nicht geregelt ist. Es ist nur die Frage, was ist geregelt. Und da geht es um die Abstände, diese 800 Meter und 1.000 Meter. Und da muss man sich die Frage stellen: Ist das noch zeitgemäß? Ist das denn richtig? Und wir haben ja eine Situation – das wisst ihr alle – im Lande, wo es massive Missstimmung gibt zum Ausbau der Windkraftanlagen. Es ist geschuldet dem Wind-an-Land-Gesetz im Bund, der Privilegierung dort und der Festlegung – dort auch im Baugesetzbuch – der 1.000 Meter, und wir im Land müssen dies leider umsetzen. Wir haben oft genug hier im Plenum die Position der CDU vertreten, dass es der falsche Ansatz ist, dass die Flächenziele falsche Ansätze sind, und wir haben auch hier kritisiert, dass hier im Raumordnungsgesetz die Zielsetzung, sogar bei 2,1 noch höher ausbauen zu können, eben verankert worden ist. (Rainer Albrecht, SPD: Hat der Bund uns vorgegeben.) Wir haben also immer unsere Zielsetzung, unsere Art und Weise. Wir lehnen grundsätzlich die Energiepolitik, was den Wind angeht, in der Form, wie es gemacht wird, lehnen wir grundsätzlich ab. Und warum, das habe ich Ihnen oft genug hier gesagt. Deswegen werden wir uns auch, werden wir uns enthalten. Und warum, da komme ich jetzt zurück zu den Abständen als solches. Wir haben schon, ich sage mal, eine Änderung. Wir haben, als vor 20 Jahren wir angefangen haben, Windräder aufzustellen, da haben wir Nabenhöhen gehabt, ich sage mal, zwischen 80 und 120 Meter, und heute haben wir sie nahezu verdoppelt. Wir liegen bei 160 bis 200 Metern Nabenhöhe. Und ich habe jetzt nachgelesen – es ist allerdings ein Einzelfall –, dass eine Gesamthöhe, also mit der Spitze des Windrades, da liegen wir bei 364 Metern Gesamthöhe. Das ist höher als fast alle Bauwerke in Deutschland. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und das ist natürlich eine andere Situation, wenn ein solches Ding, ich sage mal, in 1.000 Metern Entfernung steht, als wenn eins vor 20 Jahren mit 18 Meter Höhe entsteht, aber trotzdem bleiben wir bei der gleichen Entfernung. Im Wirtschaftsausschuss, auf Nachfrage, ist gesagt worden, geht nicht, in der Länderöffnungsklausel beziehungsweise im Baugesetz des Bundes sind die 1.000 Meter verankert, wir können nicht ändern. Wenn ich das aber will, dass ich sage, nein, das ist nicht angemessen, dann reicht es mir nicht aus zu sagen, ja, der Bund ist schuld und wir lassen das mal. Und Sie wissen, dass es in Rheinland-Pfalz auch Gesetzgebung gibt, die dann allerdings vom Gericht gekippt wurde, aber man muss in die Begründung dieses Gesetzes reingucken, und da steht ganz klar drin, dass, wenn man also die „Flächenziele“ – in Anführung –, die „Flächenziele“ in einem Land nachweisen kann, trotzdem man Abstände verändert, dann ist es sehr wohl möglich, Abstände zu verändern. Und diese Chance, das überhaupt anzugehen, das haben Sie hier ausgelassen, und das finde ich nicht in Ordnung, weil die Bedrängungswirkung bei diesen Anlagen von heute im Vergleich zu gestern, was den Schattenschlag angeht und was die Lärmbelästigung angeht und so weiter, erheblich größer ist und auch eine ganz andere Bedrängungswirkung von diesen Anlagen ausgeht. Deswegen ist das meines Erachtens nicht richtig. Es ist richtig, damit überhaupt was geregelt ist, ja, deswegen habe ich gesagt, okay, aber wir stimmen, wir enthalten uns deshalb, weil es nicht richtig ist, (Petra Federau, AfD, und Horst Förster, AfD: Genau!) damit sich zufrieden zu geben (Petra Federau, AfD: Richtig!) aufgrund der aktuellen jetzigen Gegebenheiten. Und Sie kennen das Thema „Akzeptanz in der Bevölkerung“, wie auch immer. Die Akzeptanz ist – und ich rede jetzt mal von meinem Planungsverband – nicht mehr gegeben, in keinster Weise. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und es wird auch nicht durch diese Regelung eine größere Akzeptanz geben, (Rainer Albrecht, SPD: Also bei meinem Planungsverband ist es gegeben.) wenn Sie in 1.000 Meter Wohnbebauung (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) beispielsweise eine 230-Nabenhöhe-Anlage hinstellen. Da wird es nicht besser. (Petra Federau, AfD: Richtig!) Und wenn Sie denn schon nicht unseren Anträge im Plenum damals zugestimmt haben, jetzt in der Tat eine Kehrtwendung, weil Ihnen die Bürger aufs Dach steigen und weil Wahlen sind, (Rainer Albrecht, SPD: Aufs Dach gehören Photovoltaikanlagen.) dann sagen, dann machen Sie doch wenigstens, jetzt gehen Sie doch das Thema an! Es darf jetzt nicht bei diesem Thema bleiben, das muss angegangen werden. Wir werden, Sie werden da mit Sicherheit von uns noch darüber hören. Wir werden das noch weiterhin begleiten. Bei dem Antrag enthalten wir uns. Wir erlauben uns, im nächsten Landtag dann dementsprechend noch Vorschläge zu machen, denen Sie dann noch zustimmen können. (Rainer Albrecht, SPD: Was heißt das, im nächsten Landtag?) Ich hoffe, dass wir es bis dahin, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) ich hoffe, dass bis dahin bei Ihnen die Einsicht dann einzieht, dass das hier nicht der richtige oder nicht der endgültige Weg ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Beifall und Zuruf von Horst Förster, AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Dr. Trepsdorf.

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Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke

Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin! Frau Federau, leider Gottes muss ich gleich bei meiner ersten Rede hier noch einen kleinen Seitenschlag wagen, denn wir versuchen ja, hier konstruktiv miteinander über die Themen zu sprechen. Und ich erinnere nur, dass Ihr Parteikollege Herr Holm sogar die Stärkung der Atomenergie in Mecklenburg-Vorpommern wieder nach vorn gebracht hat. (Petra Federau, AfD: Genau!) Ich hoffe, Sie sind, (Michael Meister, AfD: Ein sehr guter Mann!) ich hoffe, (Michael Meister, AfD: Ein sehr guter Mann!) ich hoffe, dass Sie tatsächlich bei der Suche nach dem Endlager (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD: Furchtbar!) zwischen Boizenburg und Anklam schon entscheidend weitergekommen sind. (Horst Förster, AfD: Damit Sie mit den Leitungen weiterkommen. Suchen Sie mal nach den Leitungen! – Zuruf von Petra Federau, AfD) Damit werden Sie sicherlich die Herzen der Bürgerinnen und Bürger gewinnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Michael Noetzel, Die Linke) Sie haben gesagt, es geht auch vielfach um Verzicht. Wir verzichten mit diesem Gesetz und der Festschreibung auf ökologische und energiepolitische Unvernunft. Und das soll man der rot-roten Koalition schon zubilligen müssen, denn das ist unsere Aufgabe. Fakt ist, dass wir uns an die Mindestabstände für Windenergieanlagen auch beim Repowering halten und diese verbindlich machen. Und in der Tat schließen wir damit auch eine Regelungslücke, sorgen für Klarheit und stärken die Akzeptanz der Energiewende (Falko Beitz, SPD: Jawoll!) bei den Menschen hier vor Ort in Mecklenburg-Vorpommern. Um unsere klima- und umweltpolitischen Ziele zu erreichen, wie etwa den gesamten Energiebedarf des Landes durch erneuerbare Energien zu decken, ist es wichtig, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Und hierzu gehört fraglos, dass auch die Windenergie ausgebaut wird, denn sie ist die tragende Säule der Energiewende in unserem Land. Gleichermaßen gehört auch dazu, dass die Sorgen der Menschen ernst genommen werden und natürlich auch berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang hat es eine ganze Reihe von Anhörungen und Beteiligungsformaten gegeben. Viele Verbände haben mitgewirkt, der Landkreistag und auch die wissenschaftlichen Stimmen, die bezeugen, wie zum Beispiel Frau Professorin Christina von Haaren von der Leibniz Universität, dass das Gesetz Rechtssicherheit schaffe und gleichzeitig die landesrechtlichen Standards erhalten bleiben. Das ist essenziell, meine sehr verehrten Damen und Herren, für das Vertrauen der Menschen vor Ort. Denn der Unmut entsteht vor allem aus Unsicherheit, und auf die Unsicherheit und auf die Ängste der Bevölkerung setzen Sie. Das ist nicht die Währung, mit der wir arbeiten. Wir arbeiten mit der Währung Vertrauen, Planungssicherheit und wissenschaftliche Seriosität. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Petra Federau, AfD: Sie waren noch nicht bei den Bürgern vor Ort. – Michael Meister, AfD: Sie haben doch die Währung gefährdet mit Ihrer Politik.) Ich möchte an dieser Stelle die große Beteiligung an Anhörungen würdigen. (Zuruf von Michael Meister, AfD) Neben den kommunalen Spitzenverbänden haben auch Fachagenturen der Energiewirtschaft, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Einschätzungen eingebracht. Diese Vielfalt an Perspektiven macht deutlich, welch zentrale Stellung die Windenergie für unser Land einnimmt. Es zeigt sich außerdem, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz auf einem guten Weg sind, den viele Akteure als notwendig erachten und der eben auch die Planungssicherheit und die gesellschaftspolitische Akzeptanz mit nach vorn bringt. Mecklenburg-Vorpommern hat das Potenzial – mein Kollege Herr Beitz ist darauf schon eingegangen –, Vorreiter der Energiewende zu sein, die nicht nur ökologisch notwendig ist, sondern eben auch sozialrechtlich gut gestaltet werden kann. Mit unseren Windstandorten und mit zahlreichen Bürgerenergieprojekten können wir zeigen, dass Klimaschutz und regionale Wertschöpfung zusammengehören. Für uns wurde im Prozess deutlich, dass klare Standards beim Ausbau und vor allem beim Repowering wichtig sind und diese gesichert werden müssen. Abstände dürfen beim Repowering nicht aufgeweicht werden. Mit diesem Gesetz zeigen wir nicht nur, wie wir den Klimaschutz und die Energiewende voranbringen wollen, sondern wie wir gleichzeitig die Menschen in den Gemeinden schützen und beteiligen wollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entgegen aller Unkenrufe, das Baugesetzbuchausführungsgesetz ist trotz seiner typisch amtsdeutschen Bezeichnung kein Hemmnis für die Energiewende, es ist ein wichtiger Baustein für ihr Gelingen. Das Gesetz schafft Verlässlichkeit für Bürgerinnen und Bürger, Rechtssicherheit für die beteiligten Kommunen und eine solide, flächendeckende Grundlage für das Planungs- und Genehmigungsverfahren. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Wer Klimaschutz und die Energiewende will – das betone ich redundant, denn redundant stützt das Verständnis –, muss sie transparent gestalten und die Menschen vor Ort mitnehmen. In diesem Geiste wurden die Buchstaben des Gesetzes zusammengefügt. Wir stimmen für den Gesetzentwurf und tun dies in dem Bewusstsein, dass der Ausbau der Windkraft weiter vorangebracht wird, und zwar so, dass diese Akzeptanz vor Ort findet und die Gemeinden stärkt. Nur so werden wir unserem Ziel für ein klimaneutrales und sozial ausgewogenes, gerechtes Mecklenburg-Vorpommern gerecht. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums aus Pasewalk. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Abgeordneten Herrn Damm. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Hier kommt verdientes Lob für SPD und Linke. Mit der Öffnungsklausel für Kommunen und einem weiteren übernommenen Punkt aus unserem Änderungsantrag sind Sie im Ausschuss bereits einen Schritt näher an eine praxistaugliche Lösung zum vorliegenden Gesetzentwurf gekommen. Kommunen können nun akzeptierte Standorte beim Repowering verantwortlich weiter nutzen. Das stärkt ihre Planungshoheit, die Wertschöpfung und Akzeptanz vor Ort und vor allem den Klimaschutz. Doch bei allem Fortschritt, ohne tragfähige Übergangsregelungen für offene Anträge bleibt der Entwurf unausgewogen. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Aktuell laufen in M-V 302 Genehmigungsverfahren mit insgesamt 1.274 Windenergieanlagen, also durchschnittlich gut vier pro Verfahren. Davon wiederum sind 95 Anträge noch unvollständig. Ein Drittel aller Verfahren ist unvollständig. Hochgerechnet ergeben sich sozusagen bis zu 400 Anlagen, die durch das Raster der aktuellen Übergangsregelung im Gesetz fallen würden. Wie viele davon wiederum nicht in einem Windenergieeignungsgebiet liegen, lässt sich an dieser Stelle ohne vernünftige Geodatenanalyse natürlich nur schwer abschätzen. Aber verantwortungsvolle Politik kann nicht praktisch ohne Vorwarnung Investitionsentscheidungen in Millionenhöhe von einem auf den anderen Tag durch neue Gesetzgebung abwürgen, Projekte mit bestehenden Netzanbindungen, Projekte aus zukünftigen Beteiligungsgeldern, Hoffnungen auf Investitionen in Gemeinden schaffen. Deshalb fordern wir eine sechsmonatige Übergangsfrist und einen Bestandsschutz für alle laufenden Verfahren. Der Gedanke dahinter ist schlicht und einfach: laufende Verfahren in der Rechtsordnung bei Antragstellung fortführen, Investitionen absichern und Härtefälle vermeiden. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Die Expert/-innen im Ausschuss, die Expert/-innen im Anhörungsverfahren, haben dabei deutlich gemacht, pauschale Abstände sind kein Mittel für Akzeptanz. Diese entsteht durch Beteiligung, Transparenz und lokale Wertschöpfung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darum freuen wir uns wirklich, dass unser Antrag im Ausschuss, die Entscheidung bei den Kommunen vor Ort zu lassen, eine Mehrheit gefunden hat. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Ich bitte Sie, stimmen Sie heute noch der Übergangsregelung zu, (Rainer Albrecht, SPD: Nein.) die wir auch im Ausschuss beantragt hatten und zu der es damals offenbar noch Verständigungsprobleme gab! Sie hatten ja Ihre Zustimmung schon erklärt, dann noch mal wegen Unklarheiten zurückgezogen. Wir dürfen die Zukunftsbranche Wind in unserem Bundesland durch Investitionsunsicherheit nicht vertreiben. Viel zu oft ist die Landesregierung aber zuletzt genau auf diesem Weg unterwegs. Statt den Ausbau zu beschleunigen, wurde die Ausweisung von Windvorranggebieten von 2,1 auf 1,4 Prozent der Landesfläche mit Wohlwollen aus Schwerin in den Planungsverbänden reduziert. Das verengt Spielräume, verschärft Zielkonflikte und konterkariert die eigenen Bekenntnisse der Landesregierung zum 2-Prozent-Ziel. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Dazu kommt jetzt noch in der letzten Woche die MPK Ost. Die Forderung von Frau Ministerpräsidentin Schwesig nach einer Länderöffnungsklausel im WindBG, weg von Flächenzielen hin zu technologieoffenen Terawattstundenzielen, ist in sich bereits unlogisch. Erstens. Wind- und Solarenergieleistung in einen Topf zu werfen, ist aufgrund der unterschiedlichen Volllaststundenzahlen erst mal völlig unsinnig. Und zweitens, Terawattstundenziele für Wind und Solar müssen am Ende ohnehin wieder in Flächen übersetzt werden. Nur so funktioniert ja die bewährte, geordnete Raumplanung. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Nur dann kann rechtssicher geplant, beteiligt und auch genehmigt werden. Wir setzen deshalb auf klare Flächenziele, kluge kommunale Öffnung und geordnetes Repowering. Das bringt Akzeptanz, Netznähe und echte Klimawirkung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir werden, wenn unsere Anträge übernommen werden, auch dieses Paket dann mittragen, bei einer Ablehnung natürlich nicht. Es braucht aus unserer Sicht dringend Verlässlichkeit statt Investitionsunsicherheit für diese Branche in unserem Bundesland. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema „erneuerbare Energien“ beschäftigt uns schon lange und immer wieder und jetzt auch mal mit einem konkreten Gesetzentwurf. Ich glaube, in größeren Teilen dieses Plenums sind wir uns durchaus einig, dass der Ausbau von erneuerbaren Energien durchaus wichtig ist. Das ist wichtig für die Energiewende, die wir jetzt angestoßen haben und vielleicht auch konsequenterweise mal durchziehen sollten. Und ich glaube auch, dass gerade das Thema Repowering ein sehr zentrales Element an dieser ganzen Stelle ist, denn wir in Mecklenburg-Vorpommern haben ja schon über Jahrzehnte Windkraftfelder, muss man ja tatsächlich sagen, stehen in diesem Bundesland. Ein gewisser Gewöhnungseffekt ist an der Stelle auch schon eingetreten. Aber wir wissen auch, die alten Anlagen bringen natürlich nicht so viel wie neue, moderne Anlagen. Und deswegen glaube ich, dass neue Technologien ihre Anerkennung finden müssen, ihre Anwendung finden müssen hier in diesem Bundesland. Und deswegen glaube ich schon, dass wir hier beim Thema Repowering eigentlich mehr könnten, als es dieser Gesetzentwurf vielleicht so zulässt. Was auch wichtig ist bei dem ganzen Thema, sind Rechtssicherheit und Planungssicherheit für die ganzen Projektierer, denn irgendwer muss das Ganze am Ende wirtschaftlich umsetzen, das Risiko tragen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn auch hier haben wir heute auch wieder im „Medienspiegel“ lesen können, das Risiko ist nicht gänzlich ohne, es ist da, das ist keine reine Gelddruckmaschine. Das heißt also, mit den ganzen Risiken, die da mit drin sind, brauchen wir Planbarkeit und Rechtssicherheit, die ist wichtig. (Rainer Albrecht, SPD: Genau! So ist es.) Und genauso wichtig – und ich glaube, das ist auch das zentrale Element hier in diesem Baugesetzbuchausführungsgesetz –: die Bürgerbeteiligung, denn die Leute vor Ort, die müssen etwas davon haben. Wer die Windmühle im Garten hat, der muss davon profitieren. Unter Bürgerbeteiligung an der Stelle verstehe ich nicht nur Transparenz und Teilnahme und Diskussion im Beratungsprozess, sondern unter echter Bürgerbeteiligung verstehe ich auch den finanziellen Anreiz dahinter. Und wenn ich dann am Ende sage, ja, da kommt eine große, also ich habe Anlagen schon stehen und jetzt kommen da statt zehn alter drei neue hin und ich kriege vielleicht sogar mehr Ertrag da raus, dann muss das den Bürgerinnen und Bürgern in den Gemeinden vor Ort möglich sein, das Ganze so auch zu machen. Und das finde ich auch gut, dass das hier in dem Gesetzentwurf noch mal mit aufgegriffen wurde. Allerdings, ich habe Zweifel, was die Landesregierung tatsächlich will. Denn im Kontext mit all den ganzen anderen Gesetzen zum Thema Windkraftausbau in diesem Bundesland hatte ich immer eher den Eindruck, die Landesregierung macht das, was unbedingt notwendig ist, und alles andere darüber hinaus versuchen wir zu verhindern. Und deswegen glaube ich auch, dass dieser Gesetzentwurf hier noch seine Schwächen hat. Der ist per se nicht schlecht, aber überzeugen tut er uns nicht. Deswegen werden wir uns am Ende enthalten bei dieser Abstimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und Die Linke eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5119. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5319 anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/5319. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/5367 abstimmen, soweit er Artikel 1 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5367, soweit er Artikel 1 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltungen der Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf Artikel 1 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/5319. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind Artikel 1 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/5319 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/5319. Ich lasse auch hier zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/5367 abstimmen, soweit er Artikel 2 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5367, soweit er Artikel 2 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der fraktionslosen Abgeordneten, Stimmenthaltung der Gruppe der FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/5319 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/5319 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/5319 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5319 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/5319 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung die Abgeordnete Dr. Anna-Konstanze Schröder zur Schriftführerin. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/4870, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 8/5352. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion der AfD auf den Drucksachen 8/5368 bis 8/5373 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/5375 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4870 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/5352 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/5368 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/5369 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/5370 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/5371 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/5372 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/5373 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke – Drucksache 8/5375 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen und meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe Ihnen – im übertragenen Sinne natürlich nur – die Drucksache 8/5352, also die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, sowie meinen abschließenden Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, mit. Der Landtag hat den Gesetzentwurf auf der Drucksache 8/4870 in seiner 105. Sitzung am 14. Mai 25 in einer Ersten Lesung diskutiert und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen. Im Sozialausschuss wurde dieser Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten. Am 9. Juli haben wir eine öffentliche Anhörung dazu durchgeführt. Für die mündlichen Ausführungen der angehörten Sachverständigen sowie für die schriftlich eingereichten Stellungnahmen möchte ich an dieser Stelle im Namen des gesamten Ausschusses meinen herzlichen Dank aussprechen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Es war eine zentrale, es war eine zentrale, nur bereichernde und sehr intensiv geführte Ausschusssitzung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben die Erwartung an uns, an die Politik und insbesondere an dieses Parlament, dass wir die Daseinsvorsorge im Land sicherstellen und dafür die entsprechenden gesetzlichen und finanziellen Weichen stellen. Bei den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Politik steht die Gesundheitsversorgung und in diesem Fall der Zugang zu erreichbaren und qualitativ guten Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern ganz weit vorn auf der Liste. Die Notwendigkeit und Bereitstellung eines funktionierenden Krankenhaussystems in unserem Bundesland wird in diesem Hause unstrittig sein. Ich bin mir aber sicher, dass die Fraktionen im Verlaufe der Aussprache ihre unterschiedlichen Positionen deutlich machen werden, wenn es um den Weg geht, wie das gelingen kann. Dieser Diskussion werde ich natürlich nicht vorgreifen. Klar ist, der Gesetzentwurf enthält eine Anpassung an die aktuell jedenfalls bestehende Bundesgesetzgebung, die Umsetzung von Ideen der Landesregierung im Hinblick auf die stationäre Versorgung. Es soll unter anderem um die Einführung von Förderpauschalen, Bürokratieabbau und die Vorbereitung der Krankenhäuser unter anderem auch auf Großschadensereignisse gehen. In der Anhörung ist deutlich geworden, dass es dazu noch Rede- und Änderungsbedarf hinsichtlich des Gesetzentwurfes gibt und gab. Vielleicht mag es an der einen oder anderen Stelle nicht verwundern, dass zum Beispiel die Landeskrankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern eine umfangreiche Stellungnahme von 35 Seiten zu diesem Gesetz vorgelegt hat. Tatsächlich hat die Krankenhausgesellschaft selbst zu 52 von 58 Paragrafen im Gesetzentwurf Anmerkungen gemacht. Auch hat sie deutlich gemacht, dass sie für die Eile des Gesetzgebungsverfahrens wenig Verständnis aufbringen kann. Die Fraktion der AfD hat insgesamt sechs Änderungsanträge und die Fraktion der CDU fünf Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf gestellt mit jeweils mehrfachen Veränderungsvorschlägen in bestimmten Rechtsnormen, die alle mehrheitlich vom Ausschuss abgelehnt wurden. Auch die Fraktionen der SPD und Die Linke haben einen Änderungsantrag eingebracht, der 23 von 58 Paragrafen adressiert hat. Dieser Antrag ist mehrheitlich vom Ausschuss angenommen worden, diese Änderungen sind in der Beschlussempfehlung dargestellt, ebenso wie die Begründungen aller von den Fraktionen gestellten Anträge. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Die Linke, gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD, CDU, bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 8/4870 mit den beschlossenen Maßgaben und im Übrigen unverändert anzunehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie daher im Namen des Sozialausschusses um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landeskrankenhausgesetz bitten und bedanke mich an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Klingohr. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was ist denn das für eine Reihenfolge?!)

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir schaffen heute ein modernes und zeitgemäßes Krankenhausgesetz, welches aktuellen Anforderungen an Qualitätsstandards, Patientenorientierung und Krisenresilienz gerecht wird. Allen voran die Vereinfachung der Investitionsfinanzierung ist ein wichtiger Schritt. (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes tritt an das Präsidium heran. – Vizepräsidentin Beate Schlupp spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Die zuvor verschiedenen Förderungen für kurz- und langfristige Anlagegüter werden auf eine Investitionspauschale umgestellt. Alle Krankenhäuser erhalten damit zukünftig eine jährlich vom Land zu zahlende und festgelegte Investitionspauschale. (Die Abgeordnete Christine Klingohr wendet sich an das Präsidium. – Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes kehrt zu seinem Platz zurück.) Danke schön! (Unruhe bei Julian Barlen, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Alle Krankenhäuser erhalten damit zukünftig eine jährlich vom Land zu zahlende und festgelegte Investitionspauschale, mit der sie eigenverantwortlich wirtschaften können. (Stephan J. Reuken, AfD: Wer ist denn Ihr PGF?) Wir sind der Landesregierung dankbar, dass sie diesen Gesetzentwurf entwickelt und vorgelegt hat. Zumindest ganz knapp möchte ich auf die Eckpunkte des Gesetzes eingehen. Durch Patientenfürsprecher für jede Klinik, die die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte benennen können, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ganz neue Töne.) wird die Patientenzentrierung im Krankenhaus gestärkt. Durch Stationsapotheker wird die Qualität in der Krankenhausbehandlung gestärkt, die in jedem Krankenhaus eingesetzt werden sollen. Sie haben die Aufgabe, im Rahmen der Zusammenarbeit mit ärztlichem und pflegerischem Personal zu einer sicheren, zweckmäßigen so- wie wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie beizutragen, indem sie vorgesehene Medikamente auf Wechselwirkungen, auf ihre Risiken und Nebenwirkungen sowie auf risikoärmere Alternativen überprüfen und das ärztliche und pflegerische Personal beraten. Durch Notfallpläne soll die Krisenresilienz verbessert werden, denn das Gesetz sieht vor, dass Krankenhäuser innerhalb von zwei Jahren die Kapazitäten aufbauen, um den Ausfall technischer Basisversorgung wie Strom, Wärme, Wasser, medizinische Gase ausgleichen zu können. Außerdem müssen Notfallpläne einmal im Jahr erprobt werden, um im Krisenfall reaktionsfähig zu sein. (Unruhe im Präsidium – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann machen wir Ältestenrat!) Im Sozialausschuss haben wir etliche Änderungsvorschläge beraten und beschlossen. Auch heute liegt noch ein weiterer Änderungsantrag vor, der konkretisiert, welches Vorgehen bei einem Wechsel des Krankenhausträgers angewendet wird. Auf die übrigen Änderungen will ich etwas ausführlicher eingehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wahnsinn!) Um den heutigen Änderungsantrag unserer Fraktion und der Fraktion Die Linke knapp zu skizzieren: Neben einer Reihe von redaktionellen Änderungen haben wir die im Gesetzestext verwendeten Begrifflichkeiten geschärft, damit sie anschlussfähig an die aktuell gängige Verwendung im fachlichen Kontext sind. Wir bekräftigen zudem, dass auch Krankenhäuser Umgebungen sind, die diskriminierungsfrei und barrierefrei sein sollen. Auch das haben wir auf unserem letzten Parlamentarischen Abend der Heilberufekammern gerade gehört und auch ausgewertet. Zudem haben wir die Modalitäten der Tätigkeitsdauer der Patientenfürsprecher konkretisiert. Mit Blick auf die Krankenhausplanung stellen wir sicher, dass Kliniken nicht aus dem Krankenhausplan herausfallen können, wenn der Träger wechselt. Ein erteilter Bescheid über die Aufnahme in den Krankenhausplan behält somit auch für einen neuen Träger seine Gültigkeit. Hinsichtlich der Landeskrankenhausförderung und der durch das Land zur Verfügung gestellten Investitionspauschale haben wir die Möglichkeit geschaffen, in begründeten Einzelfällen bereits unterjährige Abschlagszahlungen zu leisten. Auch die Änderungsanträge von CDU und AfD befassen sich mit der Frage der Auszahlung der Investitionspauschale. Dem Vorschlag einer zweimal im Jahr angesetzten Auszahlung können wir uns nicht anschließen. Dies würde den bürokratischen Aufwand verdoppeln, ohne den Kliniken einen maßgeblichen Zuwachs an Handlungsfreiheit zu bescheren. Wir haben anhand der Stellungnahme des deutschen Instituts der Wirtschaftsprüfer einerseits eine Verschlankung der zu prüfenden Sachverhalte vorgenommen und andererseits eine Konkretisierung eingeführt, was der exakte Zweck der Prüfung sein soll. Auch hiervon erhoffen wir uns eine Vereinfachung des Prozesses und weniger bürokratischen Aufwand. Um noch auf die Änderungsanträge der Opposition einzugehen: Wir haben in der Gesundheitskommission MV unter maßgeblicher Beteiligung der Krankenhäuser, Unikliniken, Krankenkassen, der Ärzteschaft und der Wissenschaft beschlossen, dass Rechte, Bedürfnisse und Erwartungen der Patientinnen und Patienten die maßgebliche Rolle in der medizinischen Versorgung spielen müssen. Mit dem Landeskrankenhausgesetz wird dieser Anspruch gestärkt. CDU und AfD scheinen dieses Verständnis nicht so einwandfrei zu teilen. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Selbstbestimmung bleibt dabei auf der Strecke. Den Vorschlag, die Maßnahmen zur Herstellung der Krisenresilienz abzuschwächen und zu verzögern, müssen wir entschieden ablehnen. Es ist gut, dass nun übergeordnete Steuerungsstrukturen festgelegt und umfangreichere Bevorratungspflichten vorgegeben werden. Mit dem Landeskrankenhausgesetz wird aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen und die Krisenresilienz gestärkt. Ich werbe um die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf, einschließlich der vorgeschlagenen Änderungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes. (Julian Barlen, SPD: Jetzt sind wir aber mal gespannt.)

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Ich möchte natürlich nach der Ministerin sprechen. Ich finde das schon sehr erstaunlich, dass man der Opposition die Möglichkeit nimmt, darauf zu reagieren. (Rainer Albrecht, SPD: Konnten Sie doch im Ausschuss.) Und deswegen werde ich dazu näher ausführen und mich noch mal melden, wenn die Ministerin hier gesprochen hat. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, Die Linke: Sie sind doch Herr des Verfahrens.)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt die Sozialministerin Frau Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir stehen heute vor der Beschlussfassung des neuen Landeskrankenhausgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Die Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes ist eines der zentralen Gesetzgebungsvorhaben meines Ministeriums in dieser Legislaturperiode. Mit dem neuen Gesetz machen wir nicht nur einen großen Schritt in Richtung Umsetzung der Krankenhausreform auf Landesebene, sondern schaffen einen modernen, zeitgemäßen Rahmen für unsere Krankenhäuser. Wir müssen Antworten auf die Entwicklungen der letzten Jahre geben, die unter anderem ganz erhebliche Auswirkungen auf die kritische Infrastruktur haben. Und wir geben mit dem neuen Gesetz Antworten, wir geben Antworten auf die erheblich gestiegene Bedrohungslage in Europa und in Deutschland, wir geben Antworten auf die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie, wir geben Antworten zur notwendigen Stärkung der Krisenresilienz. Wir rücken die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt der Krankenhausversorgung, zum Beispiel durch die Stärkung der Selbstbestimmung der Frau während der Geburt. Wir machen unsere Landeskrankenhausplanung anschlussfähig an die große Krankenhausreform des Bundes, und wir reformieren grundlegend die Landeskrankenhausförderung, indem wir in erheblicher Weise Bürokratie abbauen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das neue Landeskrankenhausgesetz ist ein gesundheitspolitischer Meilenstein. Dazu haben Sie in den Ausschüssen erheblich beigetragen, so liegt ja heute auch ein umfangreicher Änderungsantrag des Sozialausschusses vor und noch ein weiterer Antrag der Regierungsfraktionen. Das zeigt, es wurde bis zum Schluss intensiv und auch kontrovers diskutiert und es wurden Regelungen abgewogen. Es hatten viele Expertinnen und Experten die Möglichkeit, ihre Einschätzung und Sichtweise vorzustellen und einzubringen. Es wurde durch diese Debatte deutlich, wie relevant dieses Gesetz ist und – auch das betone ich hier ausdrücklich – dass es zu vielen Themen sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Das alles wurde nun zusammengebunden und heute muss entschieden werden. Ich glaube, so geht lebendiger Parlamentarismus, so funktioniert gute Gesetzgebung. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich für das Engagement der beteiligten Akteure im Gesetzgebungsverfahren bedanken, um den Gesetzentwurf qualitativ weiter voranzubringen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Koplin, Die Linke) Im Ergebnis, im Ergebnis wurde ein Änderungsantrag des Ausschusses erarbeitet, der noch einmal in wesentlichen Punkten in Auswertung der Beratungen zu einer Verbesserung dieses Gesetzes führt. Lassen Sie mich kurz auf die inhaltlichen Schwerpunkte eingehen: Zuallererst wird noch einmal ein stärkerer Fokus auf die Diskriminierungs- und Barrierefreiheit für die Patientinnen und Patienten gelegt. Dies ist auch für mich ein wichtiges politisches Anliegen. In der Landeskrankenhausförderung wurde eine weitere Entbürokratisierung vorgenommen. Im Antrag wurden damit ausdrücklich auch Hinweise und Empfehlungen von Expertinnen und Experten und der CDU-Fraktion aufgenommen, denn nunmehr ist vorgesehen, dass die Investitionspauschale nicht mehr für einen einzelnen Krankenhausstandort zugewiesen wird, sondern für das Krankenhaus insgesamt. Die Argumentation hat uns überzeugt, und dies erleichtert den Verwaltungsaufwand sowohl für das Krankenhaus als auch für das Ministerium noch einmal und ist gleichzeitig sachgerecht. Jetzt können Sie wirklich einmal sagen, Opposition wirkt, liebe CDU-Fraktion. Die Regierungsfraktionen haben außerdem auf einen zentralen Punkt der Krankenhausgesellschaft zur Landeskrankenhausförderung reagiert, indem die Auszahlung der Pauschale nicht mehr automatisch an eine Voraussetzung gebunden ist. An dieser Stelle wurde stattdessen eine Lösung entwickelt, die es in begründeten Ausnahmefällen ermöglicht, von einer Bewilligung abzusehen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fortführung des Krankenhauses infrage steht. Auch hier haben wir durch einen guten Austausch eine sachgerechte Lösung gefunden, ohne den ursprünglichen Grundgedanken des Gesetzes fallen zu lassen. Außerdem haben wir die Möglichkeit einer unterjährigen Abschlagszahlung für die Pauschale geschaffen, auch dies in der Reaktion auf Einwendungen der Expertinnen und Experten. Zudem liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zu der Beschlussempfehlung vor, den ich sehr begrüße, weil er noch einmal mehr Rechtssicherheit und Klarheit bei einem möglichen Trägerwechsel eines Krankenhauses schafft. Auch im Abschnitt, in dem einzelne Aspekte der Patientenversorgung geregelt werden, gibt es noch Änderungsvorschläge. Sehr unterschiedliche Auffassungen gab es zum Thema der Stationsapothekerinnen und -apotheker, die mit dem Gesetz neu eingeführt werden sollen. Bei der Befassung war für mein Ministerium insbesondere die Stellungnahme der Apothekerkammer hilfreich, aber auch die Krankenhausgesellschaft wurde hier berücksichtigt, indem die Beschreibung des Aufgabenprofils noch einmal überarbeitet wurde. Wir sind davon überzeugt, dass durch die Einführung von Stationsapothekern positive Effekte insbesondere für die Arzneimitteltherapiesicherheit erzielt werden können. Darüber hinaus wurden verschiedene Änderungen vorgenommen, die klarstellenden oder redaktionellen Charakter haben und hierdurch zu einer besseren Anwendbarkeit des Gesetzes führen. Nicht aufgenommen wurde hingegen die Forderung nach einer Änderung der Regelung für die zukünftige Investitionspauschale in Paragraf 22 Absatz 2. Es geht hier um teilstationäre Einrichtungen. Anhand dieses Beispiels möchte ich kurz erläutern, wie dieser Abwägungsprozess läuft. Teilstationäre Einrichtungen erhalten bewusst keinen Mindestbetrag der investiven Förderung nach 22 Absatz 2 Nummer 2. Der Grund hierfür ist, dass der Investitionsaufwand für teilstationäre Einrichtungen typischerweise geringer ist als für vollstationäre Krankenhäuser, da sie weniger umfangreiche bauliche Infrastruktur, weniger Personal, weniger teure medizinische Geräte benötigen. Teilstationäre Häuser konzentrieren sich auf spezifische Leistungen ohne die Notwendigkeit von Betten und umfangreicher Ausstattung für Langzeitaufenthalte, was zu geringeren Baukosten und Anschaffungskosten führt. Wichtig aber ist, teilstationäre Einrichtungen erhalten aber die anderen Anteile der investiven Förderung in Paragraf 22 Absatz 2, die auch einen deutlich größeren Anteil ausmachen werden. Im Ergebnis liegt also eine sachgerechte Differenzierung vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich noch einmal betonen, uns ist bewusst, dass wir mit diesem Gesetz einen ambitionierten und anspruchsvollen Rahmen für unsere Krankenhausversorgung setzen. Das verlangt vielen Akteuren viel ab, ich weiß das. Aber die Zeiten, in denen wir uns befinden, machen das notwendig. Hierbei geben wir den Krankenhäusern dort die notwendige Beinfreiheit, wo sie sie brauchen, und machen insbesondere an den Stellen konkrete Vorgaben, wo es darum geht, die Funktion eines Krankenhauses für die Daseinsvorsorge abzusichern. Das erzeugt nicht nur Freudensprünge bei den Kliniken – jedes Krankenhaus ist auch anders, das Gesetz kann das individuell nicht vollständig abdecken –, aber ich bin jedenfalls davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz eine gute Grundlage für eine leistungsfähige und moderne Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern schaffen, die den Bedarfen unserer Bevölkerung auch gerecht wird. Auch hier gilt, wir müssen alle dabei mit anpacken, es geht nur gemeinsam, gerade in diesen Zeiten. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man muss es und ich kann es nicht anders sagen, das neue Landeskrankenhausgesetz bleibt weit unter seinen Möglichkeiten. Als Riesenbefreiungsschlag für die Krankenhauslandschaft Mecklenburg-Vorpommern angekündigt und auch als Befreiungsschlag zum Bürokratieabbau angepriesen, stellt es sich im Rahmen der Anhörung anders heraus. Es ist vielmehr ein Verordnungseröffnungsgesetz – an den Bestimmtheitsgrundsätzen lässt sich durchaus zweifeln – und ein Bürokratieverlagerungsgesetz – aus dem Ministerium heraus und in die Krankenhäuser hinein. Und man könnte ja dann meinen, dann gibt es wenigstens einen Personalabbau in den Ministerien – nein, auch hier ist es das Gegenteil. Das liegt aber vor allem an der Schaffung neuer Informationspflichten, neuer Prüfungsrechte und weitreichender Eingriffsmöglichkeiten, die durch das neue Landeskrankenhausgesetz geschaffen werden. Zahlreiche neue Rechtsverordnungen können auf den Weg gebracht werden, natürlich ohne, dass Mitbestimmungs- und Eingriffsmöglichkeiten des Landtages bestehen. Darüber hinaus werden vor allem auf die Krankenhäuser neue Aufgaben übertragen – und das, meine Damen und Herren, ist unsere Kritik –, selbstverständlich, aus Ihrer Sicht, ohne Gegenfinanzierung. Zum Beispiel eben die Betreuung von (Der Abgeordnete Thomas Krüger niest.) Patientenfürsprechern, … Gesundheit! (Thomas Krüger, SPD: Danke! – Heiterkeit bei Christine Klingohr, SPD) … Stationsapothekern, Leiter der Krankenhausalarmeinsatzplanung oder die Beauftragung externer Sachverständiger und so weiter, und so weiter. Man kann festhalten, und ich zitiere aus der Stellungnahme der Landeskrankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern: „Zusammenfassend sehen wir den Gesetzentwurf mit großer Sorge. Er ist von einem politischen Regulierungs- und Kontrollwillen gezeichnet und widerspricht der Finanzierungspflicht des Landes für seine Krankenhäuser.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat die Anmerkungen ernst genommen und in sechs Anträgen über 50 Änderungen vorgeschlagen, die von Ihnen allesamt abgelehnt wurden. Beispielhaft möchte ich einige vortragen. Wir vermissen ausdrücklich in diesem vorliegenden Gesetzentwurf ein klares Bekenntnis zur Trägervielfalt, die im aktuell geltenden Gesetz ja noch vorhanden ist. Ich nehme an, dass die Streichung auf Ihr Bestreben, der Linksfraktion zurückgeht. Dabei erinnere ich gern daran, dass gerade in der aktuell angespannten Situation und in dieser Zeit eine Trägerpluralität zur Stabilität beiträgt und dies auch zukünftig gelten wird. Ebenso vermissen wir eine klare Zielstellung, die das Bekenntnis zum Erhalt aller 37 Krankenhäuser auch gesetzlich formuliert. Als CDU-Fraktion hatten wir dazu eine Mindestvorgabe zur Erreichbarkeit von Grundversorgern und Notaufnahmen vorgeschlagen. Derartiges jedoch fehlt im Gesetzentwurf. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Investitionsförderung. Die Umstellung auf Pauschalförderung ist ein richtiger Schritt, bringt jedoch in der Förderung keinen Cent mehr. Und das Delta liegt heute bereits bei rund 100 Millionen Euro jährlich. Und als Aufgabe des Transformationsfonds – falls Sie jetzt den anführen wollen – ist diese Ausgabe nicht gedacht, jedenfalls nicht für das regulär jetzt zu deckende Defizit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das neue Landeskrankenhausgesetz sollte nach Worten der Ministerin vor allem auch Bürokratie abbauen, die Patientenversorgung verbessern und die Krisenresilienz stärken. Abschließend muss ich jedoch feststellen, das neue Landeskrankenhausgesetz sorgt für mehr Bürokratie, zusätzliche Kosten und verschlechtert wegen Unregulierung die medizinische Versorgung, indem Gelder von anderer Stelle durch neue Aufgaben gebunden werden. Während das aktuelle Landeskrankenhausgesetz nach Aussagen der Landeskrankenhausgesellschaft zu den besten in Deutschland gehörte, erleben wir jetzt eine Verschlechterung und keine Verbesserung der Situation. Wir werden daher das neue Landeskrankenhausgesetz und die Beschlussempfehlung ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Recht ist dieses Gesetz, das neue Landeskrankenhausgesetz, als ein Meilenstein bezeichnet worden, als ein ganz wichtiges Gesetzesvorhaben für diese Legislaturperiode – aus einem ganz einfachen Grund: Krankenhäuser sind existenziell wichtig für alle, die sie benötigen und die die Leistungen von Krankenhäusern in Anspruch nehmen wollen. Und im Gegensatz zu meiner Vorrednerin bin ich der festen Überzeugung, dass wir es mit einem fortschrittlichen Gesetz zu tun haben, eines, das nicht Entwicklungen nachvollzieht oder bei Anpassungen, die erforderlich sind aufgrund veränderter Regelungen auf Bundesebene, etwas nachvollzieht, sondern dass wir absehbare Entwicklungen vorausschauend annehmen und damit umgehen und entsprechende Regelungen und Rahmensetzungen geben. Das ist eine neue Qualität, sehr geehrte Damen und Herren, und deswegen sage ich mit Fug und Recht, das ist ein fortschrittliches Gesetz. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Es, es schafft die Möglichkeiten, soweit es in unseren, in unsere Zuständigkeit fällt, dazu beizutragen, dass die Krankenhausstandorte, so, wie wir es versprochen haben, erhalten bleiben können. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben Sie nicht reingeschrieben.) Und es ist gut, es ist gut für Patientinnen und Patienten. Drei Beispiele möchte ich nennen. Die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher, das ist keine Selbstverständlichkeit, das ist äußerst wichtig, weil wir ja wissen über die Asymmetrie – die Götter in Weiß auf der einen Seite und diejenigen, die Hilfe benötigen in einer zuweilen auch hilflosen Situation. Da ist es wichtig, jemanden zu haben, an den man sich wenden kann und Dinge besprechen kann, die man mit dem Arzt, mit der Ärztin, mit der Pflegerin, mit dem Pfleger nicht besprechen kann oder nicht möchte. (Katy Hoffmeister, CDU: Und wer bezahlt das?) Des Weiteren, des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das geht dann zulasten des Pflegepersonals, oder wie?) dass die Barrierefreiheit verankert ist, und zwar dergestalt, dass sie als Sollregelung, möglichst barrierefrei, diskriminierungsfrei, dass wir für diejenigen, die Erklärungsbedarfe haben oder die in Sachen Verständnis – Lesehilfen und so weiter – Ansprüche geltend machen, dass die eine Unterstützung erfahren. Das ist ausgesprochen wichtig für diejenigen, die es betrifft. Und zum anderen ist es aber auch die Umsetzung einer Pflicht, die uns seit 2009 obliegt, nämlich die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Und, die Ministerin hat es bereits gesagt, die Stärkung der Selbstbestimmung der Frauen bei der Geburt, das ist ein ganz konkretes Beispiel, wie das, was wir in der Gesundheitskommission besprochen haben und mit Empfehlungen versehen haben, wie sich das jetzt faktisch in Gesetzestext umsetzt. Dieses Gesetz ist gut für die Krankenhäuser. Zum einen – das ist hier mehrfach betont worden und zu Recht – das bürokratisch aufwendige Verfahren der Inanspruchnahme von Investitionsförderung, langlebige Wirtschaftsgüter auf der einen Seite und kurzlebige auf der anderen Seite, mit den ganzen damit verbundenen Verfahren, dass damit Schluss gemacht wird, es Pauschalen gibt. Das ist berechenbar und, was gut ist, die Krankenhäuser können diese Mittel auch über Jahre hinweg ansparen und somit auch die bedarfsentsprechend notwendigen großen Investitionen vornehmen, wenn es denn notwendig ist. Und in Sachen Liquidität – das ist für Krankenhäuser, für viele Krankenhäuser ein elementar entscheidender Punkt, auch finanziell liquide zu sein –, dass wir hier Regelungen mit eingepflegt haben, die gewährleisten in begründeten Fällen vorzeitige Zahlungen an die Krankenhäuser entsprechend dessen, was vorgesehen ist und sie somit so manche Klippe nehmen können. Es ist gesagt worden, gemutmaßt worden von Frau Hoffmeister, dass Die Linke ja wohl dahinterstecken müsse, wenn jetzt die Trägervielfalt nicht mehr auftaucht im Gesetz. (Torsten Renz, CDU: Ja, die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß.) Selbstverständlich kann man, kann man das rein… Nein, nein, also die Trägervielfalt ist eine große Stärke, das ist gar keine Frage. Dass wir öffentliche Einrichtungen präferieren und kein großes Interesse daran haben, dass Krankenhäuser zu einer Gelddruckmaschine für Aktionärinnen und Aktionäre werden, das liegt auf der Hand, das ist gar nicht die Frage. (Torsten Renz, CDU: Also doch keine Trägervielfalt.) Die Haltung kennen Sie ja von uns. (Katy Hoffmeister, CDU: Was ist mit dem Deutschen Roten Kreuz?) Aber die Mutmaßung schlägt insofern fehl, weil wir diese Regelung, die Sie an der Stelle vermissen, ja im SGB V Paragraf 112 und folgende haben und im SGB IX gibt es dazu auch eine Bezugnahme. Also im Bundesrahmen ist das enthalten, und da müssen wir, haben wir uns gesagt, nicht alles doppelt und dreifach aufschreiben, (Torsten Renz, CDU: Wie mit dem Beutelsbacher Konsens, wollen Sie jetzt ins Schulgesetz schreiben.) also um zu erklären, um zu erklären und aufzuklären an dieser Stelle. Aber weil ich gerade bei der, bei der CDU bin: Sie stellen ja seit einigen Monaten die Bundesgesundheitsministerin, und ich habe so ein bisschen den Verdacht, dass es sich mehr und mehr, dass sie sich mehr und mehr als eine Entschleunigungsministerin präsentiert. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Denn wir brauchen Planungssicherheit für die Krankenhäuser, es ist ein Anpassungsgesetz zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angekündigt worden – ich weiß nicht, warum es noch nicht da ist, (Zurufe von Katy Hoffmeister, CDU, und Torsten Renz, CDU) ich weiß nicht, warum es nicht kommt. Wir haben aber Ansprüche daran, zum Beispiel, dass die Interessen von Flächenländern berücksichtigt werden und dass wir Sicherheiten schaffen für gerade kleine Krankenhäuser. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das ist unser Anspruch an das CDU-geführte Bundesgesundheitsministerium, und ich hoffe, Sie patzen da nicht, (Torsten Renz, CDU: Ja, ja, ist klar.) sondern nutzen an der Stelle auch Ihre Einflussmöglichkeiten, (Andreas Butzki, SPD: Macht doch!) um den Vorgang zu beschleunigen. Und zu guter Letzt, das will ich gerne noch sagen: Dieses, dieses Landeskrankenhausgesetz, das ich in höchsten Tönen lobe, ist auch gut für die Allgemeinheit, weil wir Erfahrungen aus dem Umgang mit der Corona-Pandemie ziehen, dass geregelt wird, wie gehen wir mit Gefahrenlagen um, wie bereiten wir uns darauf vor, wer steuert, wo sind die Kompetenzen. Das ist elementar wichtig, wenn eine solche Gefahrenlage dasteht, dass wir keine Zeit verlieren, dass wir uns der Erfahrungen, die wir gemacht haben, besinnen. Insofern, rundum, wir werden Erfahrungen auch mit diesem Gesetzentwurf, mit diesem Gesetz dann sammeln. Und ich bin mir sicher, dass wir weiterhin eine gute Entwicklung unserer Krankenhauslandschaft haben, erst recht mit diesem Gesetz. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Neubrandenburg und Umgebung. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Abgeordneten Herrn Dr. Terpe. (Torsten Renz, CDU: Sag mal, was los ist in der Fraktion!)

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Verehrte Kollegin… (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe wendet sich an das Präsidium.) Frau Präsidentin! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Regelungstatbestände des Gesetzes belegen die Notwendigkeit der Neufassung des Krankenhausgesetzes und sind Folge – da muss man immer wieder drauf hinweisen – der veränderten Rahmenbedingungen für die Krankenhauslandschaft in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern. Paragraf 1 stellt auf die Daseinsvorsorge ab und vollzieht damit einen Paradigmenwechsel weg von der Wettbewerbslastigkeit und wird genaugenommen dem ursprünglichen Sinn einer Krankenhausversorgung gerecht. Folgerichtig betonen in den Paragrafen 5 und folgende, betont das Land seine Zuständigkeit für Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung. Natürlich bedeutet das eine große Verantwortung, der jederzeit nachgekommen werden muss. (Unruhe bei Andreas Butzki, SPD, und Torsten Renz, CDU) Und als Landtag haben wir dafür Sorge zu tragen, dass wir dem auch nachkommen. Und das sind die Investitionsmittel, wo wir jetzt sagen, die Pauschalförderung ist genau das Richtige natürlich, aber trotzdem ist es so, wir müssen in vollem Umfang zusammen mit den Landkreisen diese Investitionen dann auch stemmen. Und wenn wir das nicht machen, dann ist auch so ein schönes Krankenhausgesetz natürlich nur weniger schön. Ob die 60:40-prozentige Regel, Paragraf 12, sachgerecht ist, ist schwer einzuschätzen, in Zeiten klammer Kassen bergen duale Finanzierungslösungen die Gefahr streitiger Auseinandersetzungen. Und ich weise aber darauf hin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass der Gesetzentwurf viele richtige und wichtige Regelungen enthält: Die mittelfristige Umstellung auf pauschale Investitionsfinanzierung habe ich schon angedeutet, Patientenorientierung, Organspenderegister, Arzneimittelkommission, Regelungen zum Katastrophenschutz – hier erlaube ich mir die Anmerkung, dass das steuerfinanzierte Sachen sein müssen, denn da ist es zumindest so, dass es zum Teil investive Maßnahmen sein müssen, aber zum Teil sind es auch Versorgungsmaßnahmen, und darüber muss geredet werden –, schließlich der Einbau von Datenschutz bei den Forschungsdaten, das haben wir ja im Landtag beschlossen. Ich möchte aber auch auf einige kritische Punkte noch mal hinweisen. Paragraf 39, Regelungen zu den Stationsapotheker/-innen, ist nach wie vor widersprüchlich, diese Regelung. Wir erwarten im Grunde genommen mit dem hohen Aufgabenspektrum so was wie eine eierlegende Wollmilchsau, und ob das durch diese Stationsapotheker, die angedacht sind, geleistet werden kann, sei dahingestellt. Wenn ich mir die Antwort noch mal durch den Kopf gehen lasse, die wir gekriegt haben, die sollen auch bei der Visite mitgehen – na, da wird die Zeit gar nicht sein. Und es sind nicht die drei Apotheker, die man braucht für eine Maximalversorgung, sondern zum Beispiel an der UMR sind es 30 Mitarbeiter/-innen in der Apotheke, in der Krankenhausapotheke. Lassen Sie mich auch noch darauf hinweisen, dass wir wiederum ein Gesetzesvorhaben in den Ausschüssen hatten, ohne dass wir die Verordnungsermächtigung kennen. Ich glaube, dass das auf Dauer uns auf die Füße fallen wird, wenn man nicht das Gesamtkonstrukt beschließt. Abschließend bleibt es aber richtig, dass wir ein neues Krankenhausgesetz brauchen, das wie im vorliegenden Fall anschlussfähig ist auch für die Krankenhausreform auf Bundesebene, wo das Gesetz ja noch gilt. Sie zielen jetzt auf 27 ab, da bin ich bei der Verzögerung skeptisch. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katy Hoffmeister, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ja, der vorliegende Entwurf des Krankenhausgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern enthält für uns durchaus noch Unklarheiten und Risikofaktoren, die für uns eine Zustimmung so nicht ermöglichen. Ihre Begeisterung, Herr Koplin, das kann ich so nicht mittragen. Ich sehe uns eher bei dem durchaus kritischen Beitrag der CDU zu diesem Gesetz. Natürlich, es gibt Positives. Das nicht zu sehen, wäre hier völlig falsch, besonders das Selbstbestimmungsrecht der Patienten, Barrierefreiheit, aber ich denke, das sind alles Dinge, die die Zeit mit sich bringt und die eigentlich unausweichlich sein müssen. Das Ziel des Gesetzes soll es ja sein, die Krankenhausversorgung zu sichern und bürokratische Hürden zu reduzieren. Das ist, wenn man sich mit dem Gesetz beschäftigt, so nicht nachvollziehbar, wo denn hier die bürokratische Reduktion ist. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und es bleiben durchaus auch noch wichtige Aspekte aus unserer Sicht unzureichend geregelt. Wir befürchten, dass zum Beispiel bei der Wirtschaftsprüfung einfach droht, dass zusätzlicher Aufwand für Krankenhäuser und Wirtschaftsprüfer entsteht. Zudem sind die Vorgaben zu Verwendungsnachweisen unpräzise und könnten zu widersprüchlichen Interpretationen führen. Darüber hinaus fehlt ein eindeutig klarer Fokus auf ärztliche Weiterbildung. Hier erinnere ich an dieser Stelle auch noch mal an die Anhörung, die wir hatten, wo genau dieses Thema sehr ausführlich behandelt wurde. Und auch die Besonderheiten als Flächenland sehen wir hier in diesem Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt. Die Leistungsgruppen und -planungen berücksichtigen weder die ambulante Versorgung noch verbindliche Weiterbildungsabschnitte. Fakultative Angebote müssten ärztlich begleitet sein, sonst drohen Haftungsrisiken und gesundheitliche Nachteile für die kranken Menschen. Zudem ist die Digitalisierung und Telemedizin unzureichend verankert. Nur eine vollständige Anbindung an die Telematikinfrastruktur kann einen sicheren Informationsaustausch und sektorenübergreifende Versorgung gewährleisten. Gleichzeitig werden ambulante Bedarfsplanung und Investitionsförderung strukturell benachteiligt, während Fördermittel fast ausschließlich dem stationären Bereich zugutekommen. Ein solches Gesetz schafft keine klare Verlässlichkeit, erhöht bürokratischen Aufwand und riskiert die Qualität der Versorgung. Die Freien Demokraten fordern klare, transparente Regelungen, die sowohl den stationären als auch den ambulanten Bereich berücksichtigen und die Weiterbildung des medizinischen Nachwuchses stärken. Wir werden dieses Gesetz ablehnen, wir haben schlicht und einfach mehr erwartet. – Danke! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Um das Wort gebeten hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Herr Koplin sprach von einem Meilenstein, ein Meilenstein sei dieses Gesetz – hoffen wir, dass es nicht die Grüne Meile für einige Krankenhäuser hier im Land wird, denn in diesem Gesetzesentwurf lässt sich natürlich vermissen, wie Frau Hoffmeister es auch schon erwähnte, dass 37 Krankenhausstandorte auch als Krankenhausstandorte erhalten bleiben. Dieses Bekenntnis fehlt, obwohl es von der Ministerpräsidentin immer wieder kundgetan wurde. Wir beraten heute also in Zweiter Lesung über den Entwurf der Landesregierung für ein neues Krankenhausgesetz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Thema betrifft die Grundversorgung, die Gesundheit, ja, das Leben der Menschen in unserem Bundesland. Deshalb war und ist es unsere Pflicht als AfD-Fraktion, diesen Gesetzentwurf nicht nur kritisch zu beleuchten, sondern auch konkrete Alternativen anzubieten. Das haben wir auch getan mit sechs fundierten Änderungsanträgen. Also, worum geht es in diesem Gesetz? Es geht um nichts Geringeres als die Struktur, Finanzierung und Steuerung der Krankenhausversorgung in Mecklenburg-Vorpommern, Ziel laut Landesregierung eine Modernisierung, Qualitätssicherung und stärkere Steuerung durch das Gesundheitsministerium. Das klingt zunächst gut, aber wie so oft steckt der Teufel im Detail, und genau das wurde in den Anhörungen im Sozialausschuss auch deutlich. Die Anhörungen haben gezeigt, die Sorgen aus der Praxis sind groß und sie sind berechtigt. Viele Fachleute von Ärztekammern bis Krankenhausgesellschaft äußerten Kritik an der Bürokratielast, an Datenpflichten und fehlender finanzieller Untersetzung. Daher haben wir als AfD-Fraktion sechs Änderungsanträge eingebracht, je Abschnitt einen konkreten Korrekturvorschlag. Ich möchte die Chance nutzen und auf die zentralen Punkte eingehen. Abschnitt 1, Grundsätzliches und Aufsicht. Hier schaffen wir mit unserem Änderungsantrag Klarheit beim Trägerwechsel. Ein Gesellschafterwechsel ist kein Trägerwechsel, diese Präzisierung vermeidet Rechtsunsicherheiten. Zudem haben wir uns für eine deutlich kontrollierte Rolle der Aufsicht eingesetzt. Die Aufsichtsbehörde soll nicht einfach eingreifen dürfen, ihre Selbsteintrittsrechte werden begrenzt, und das ist auch gut so. Außerdem dürfen Krankenhäuser ausdrücklich auch ambulante Leistungen erbringen. Im Abschnitt 2, der Krankenhausplanung. Planung muss nachvollziehbar und praxistauglich sein, deshalb fordern wir einheitliche Begriffe wie „Fachbereiche“ statt des bisherigen Durcheinanders. Und es braucht eine klare Datengrundlage. Wir sagen, nutzen wir bestehende Daten, vermeiden wir Doppelabfragen, begrenzen wir Auskunftspflichten. Und der Mehraufwand darf nicht zulasten der Krankenhäuser gehen, sondern ist natürlich vom Land zu tragen. Auch bei der Beteiligung setzen wir auf institutionelle Fachkompetenz statt diffuser Patientenfürsprecher ohne klare demokratische Legitimation. (Zuruf von Christine Klingohr, SPD) Abschnitt 3, Krankenhausförderung. Die Realität vieler kommunaler Träger ist, es fehlt an Liquidität. Unsere Lösung: Wo Kommunen nicht investieren können, muss das Land einspringen, sonst verödet die Fläche. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Zudem fordern wir berechenbare Investitionspauschalen mit Mindestbeiträgen und Zuschlägen, etwa für Ausbildungsengagement. Das sorgt für Planungssicherheit. Die Jahresabschlussprüfungen sollen verbindlich geregelt und um eine Fortführungsprognose ergänzt werden, denn nur so wissen wir, wie es um unsere Kliniken wirklich steht. Abschnitt 4, Patientenorientierung. Die Patientenwürde muss im Gesetz stärker verankert sein. Wir bringen das explizit zur Sprache, extra durch klare Regelungen zu Ruhezeiten und Genesungsbedingungen. Zur Aufnahmeverpflichtung sagen wir, sie muss auf den Versorgungsauftrag des SGB V beschränkt und darf nicht unbegrenzt gelten, erst recht bei Kapazitätsmangel. Ebenso klar ist unsere Position zu Schwangerschaftsabbrüchen. Ein gesetzlicher Versorgungsauftrag für Kliniken geht hier zu weit, er greift in die Gewissensfreiheit und Trägerhoheit ein. Wir streichen diese Formulierung. Abschnitt 5, Notfallversorgung und Gefahrenlagen. Hier wurde überzogen in die Autonomie der Krankenhäuser eingegriffen, wir korrigieren das. Krisenmanagement soll maximal 14 Tage gelten, darüber hinaus nur mit Zustimmung des Landtags, meine Damen und Herren. Außerdem, die Einbringung von Vorsorge- und Rehaeinrichtungen darf nur ausnahmsweise erfolgen und nur mit Zustimmung des Trägers. Und beim Datenschutz sagen wir klar, keine Datenerhebung ohne gesetzliche Grundlage, keine automatische Weiterleitung sensibler Daten. Und schlussendlich Abschnitt Nummer 6, Datenschutz und Forschung. Gerade im Bereich mit Gesundheitsdaten brauchen wir größtmögliche Sicherheit. Wir setzen auf Anonymisierung, Pseudonymisierung und ein ausdrückliches Opt-in-Prinzip für die Forschung – keine automatische Datenverarbeitung ohne Einwilligung. Und wer Einsicht in sensible Daten nimmt, etwa bei Zertifizierungsbesuchen, muss der Schweigepflicht unterliegen. Fazit, dieses Gesetz ist in seiner aktuellen Fassung gut gemeint, aber eben nicht gut gemacht. Es belastet die Krankenhäuser, ohne sie wirklich zu stärken, es fördert staatliche Steuerung, aber nicht die Versorgung. Es ist unausgereift und am Ende lückenhaft gedacht. Unsere Änderungsanträge sind praxistauglich, rechtssicher, datenschutzfreundlich und vor allen Dingen patientenorientiert. Wenn Sie es ernst meinen mit unserer zukunftssicheren Krankenhauslandschaft, dann stimmen Sie bitte unseren Anträgen zu, das macht den Gesetzentwurf dann ein wenig besser, aber immer noch nicht perfekt! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf auf Drucksache 8/4870. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 anzunehmen. Ich rufe auf die Paragrafen 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen von SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 3 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5368 abstimmen, soweit er Paragraf 3 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5368, soweit er Paragraf 3 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 3 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 3 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 4 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5368 abstimmen, soweit er Paragraf 4 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5368, soweit er Paragraf 4 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 4 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 4 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 bei Zustimmung durch die Fraktionen SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 5 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5369 abstimmen, soweit er Paragraf 5 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5369, soweit er Paragraf 5 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 5 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 5 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 6 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5369 abstimmen, soweit er Paragraf 6 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5369, soweit er Paragraf 6 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 6 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 6 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 7 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über die hierzu vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5369, soweit er Paragraf 7 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5369, soweit er Paragraf 7 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/5375, soweit er Paragraf 7 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5375, soweit er Paragraf 7 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Wer dem Paragrafen 7 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 7 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 8 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5369 abstimmen, soweit er Paragraf 8 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5369, soweit er Paragraf 8 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 8 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 8 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Ablehnung aller anderen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 9 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5369 abstimmen, soweit er Paragraf 9 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5369, soweit er Paragraf 9 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 9 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 9 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf die Paragrafen 10 und 11 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 10 und 11 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 12 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5370 abstimmen, soweit er Paragraf 12 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5370, soweit er Paragraf 12 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 12 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 12 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 bei Zustimmung durch die Fraktionen SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf die Paragrafen 13 bis 21 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 13 bis 21 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 22 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5370 abstimmen, soweit er Paragraf 22 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5370, soweit er Paragraf 22 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 22 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 22 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf die Paragrafen 23 und 24 entsprechend der Beschlussempfehlung. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 23 und 24 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 25 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5370 abstimmen, soweit er Paragraf 25 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5370, soweit er Paragraf 25 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind in einem Abstimmungsmarathon, ich bitte doch um etwas mehr Ruhe. Das irritiert hier vorne, wir haben eine sehr gute Akustik. Wer dem Paragrafen 25 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 25 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf die Paragrafen 26 bis 28 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 26 bis 28 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 29 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5371 abstimmen, soweit er Paragraf 29 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5371, soweit er Paragraf 29 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wenn hier jemand anders die Abstimmung leiten möchte, dann kann er sich gerne melden, ansonsten bitte ich um Ruhe. Wer dem Paragrafen 29 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Gibt es eine Abstimmung bei der CDU? Wollen wir die Abstimmung noch einmal wiederholen? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Katy Hoffmeister, CDU: Bitte!) Wer dem Paragrafen 29 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 29 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 bei Zustimmung durch die Fraktionen SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 30 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5371 abstimmen, soweit er Paragraf 30 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5371, soweit er Paragraf 30 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 30 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 30 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 31 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5371 abstimmen, soweit er Paragraf 31 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5371, soweit er Paragraf 31 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 31 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 31 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 32 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5371 abstimmen, soweit er Paragraf 32 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5371, soweit er Paragraf 32 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 32 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 32 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 33 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5371 abstimmen, soweit er Paragraf 33 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5371, soweit er Paragraf 33 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 33 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 33 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf die Paragrafen 34 bis 37 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen Paragraf 34 bis 37 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 38 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/5375 abstimmen, soweit er Paragraf 38 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5375, soweit er Paragraf 38 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der CDU, ansonsten Enthaltung angenommen. Wer dem Paragrafen 38 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 38 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 39 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5371 abstimmen, soweit er Paragraf 39 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5371, soweit er Paragraf 39 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 39 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 39 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, Stimmenthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf Paragraf 40 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 40 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 41 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5372 abstimmen, soweit er Paragraf 41 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5372, soweit er Paragraf 41 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 41 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 41 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf die Paragrafen 42 und 43 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 42 und 43 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 44 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5372 abstimmen, soweit er Paragraf 44 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5372, soweit er Paragraf 44 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. (Unruhe bei Harry Glawe, CDU) Wer dem Paragrafen 44 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 44 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt – angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 45. Ich unterbreche gleich diese Abstimmung, wenn jetzt hier nicht Ruhe eintritt. Es gibt Regelungen zum Abstimmungsverhalten, und während der Abstimmung ist von Gesprächen und insbesondere von störenden Gesprächen abzusehen, und ich bitte doch, sich auch daran zu halten. Ich rufe auf den Paragrafen 45 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 45 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 46 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5373 abstimmen, soweit er Paragraf 46 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5373, soweit er Paragraf 46 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 46 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 46 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 47 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5373 abstimmen, soweit er Paragraf 47 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5373, soweit er Paragraf 47 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 47 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 47 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf die Paragrafen 48 und 49 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 48 und 49 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 50 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5373 abstimmen, soweit er Paragraf 50 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5373, soweit er Paragraf 50 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 50 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 50 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 51 der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5373 abstimmen, soweit er Paragraf 51 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5373, soweit er Paragraf 51 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 51 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 51 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf die Paragrafen 52 und 53 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 52 und 53 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 54 entsprechend der Beschlussempfehlung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5373 abstimmen, soweit er Paragraf 54 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5373, soweit er Paragraf 54 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Paragrafen 54 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 54 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf die Paragrafen 55 bis 58 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 55 bis 58 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5352 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/5352 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4870 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/5352 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, Drucksache 8/4993, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 8/5351. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4993 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/5351 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf des Gesetzes auf Drucksache 8/4993. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5351 anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/5351. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/5351 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/5351 (Zuruf von Horst Förster, AfD) zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich lasse nicht noch einmal abstimmen, ich habe es gesehen. Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4993 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/5351 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5016. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5016 – In der 108. Sitzung des Landtages am 25. Juni 2025 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Meister.

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Michael Meister AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor einigen Tagen feierten wir die 35-jährige Wiedervereinigung Deutschlands. Vorausgegangen war am 1. Juli 1990 die Währungsreform, die Einführung der D-Mark in Ostdeutschland. Millionen Menschen hofften nach 40 Jahren sozialistischer Unterdrückung auf einen Neubeginn. Doch der Weg dorthin war hart. 40 Jahre staatlich kontrollierte Planwirtschaft, Ineffizienz und Misswirtschaft hatten das wirtschaftliche Fundament der Deutschen Demokratischen Republik ausgehöhlt. Die Betriebe waren hoch verschuldet, technisch rückständig und abhängig von staatlichen Subventionen. Als die D-Mark kam, mussten die Unternehmen plötzlich auf eigenen Beinen stehen und viele, sehr viele konnten das nicht. Binnen weniger Monate brach die Industrieproduktion um 70 Prozent ein. Die Preise stiegen, viele verloren ihre Arbeit und ihre Sicherheit, nicht, weil die in Ostdeutschland neu eingeführte soziale Marktwirtschaft versagt hätte, sondern weil die Idee der Gleichmacherei, die Idee des Sozialismus nichts hinterlassen hatte, was marktfähig war. Vier Jahrzehnte lang hatte der Staat alles geregelt und kontrolliert: Mietpreise, Löhne, Investitionen, Medien, die politische Opposition, sogar das Denken in den Schulen. Ich persönlich habe da ab und zu heute ein gewisses Déjà-vu, heute, meine Damen und Herren, machen Sie dieselben Fehler wieder, nur eleganter verpackt. Statt Fünfjahresplan heißt es jetzt Klimaziele, statt Parteivorgabe heißt es Transformation und statt Planwirtschaft nennt es der Herr Koplin von den Linken sozialökologischen Umbau der Gesellschaft. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Das Ergebnis ist dasselbe: immer mehr Regulierung, immer mehr Verbote, immer mehr Abhängigkeit vom Staat, Unternehmen wandern ab, Energiepreise explodieren, Innovationen ersticken in Vorschriften. Und während Politiker, die in der freien Wirtschaft längst gescheitert wären, von Gerechtigkeit reden, holen sie die halbe Welt zu uns und überfluten die andere Hälfte mit unseren Steuergeldern. Am Ende bleiben weniger Wohlstand und Sicherheit für uns alle hier im Land. Wir erleben eine Politik, die Gleichheit verspricht und Chancen zerstört, die Freiheit beschwört und Abhängigkeiten schafft, (Beifall Horst Förster, AfD) die Wohlstand verspricht und immer weniger zu verteilen hat. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Die soziale Marktwirtschaft, einst das Erfolgsmodell unseres Landes, wird Stück für Stück ausgehöhlt. Statt fairer Rahmenbedingungen gibt es immer neue Eingriffe: Heizungsverbote, Subventionskaskaden, Bürokratie ohne Ende, Staatsverschuldung ohne Limit. Die Rettung des Klimas, das Gendern und Regenbogenflaggen sind wichtiger geworden als das Beherrschen des Dreisatzes oder der deutschen Rechtschreibung. (Enrico Schult, AfD: So ist es.) Handwerksbetriebe suchen mittlerweile ihre Azubis unter den Abiturienten, weil die Qualität der schulischen Ausbildung bei Realschülern und Hauptschülern oft nicht mehr ausreicht. Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister Dr. Blank, Sie haben in Ihrer ersten Rede zu diesem Gesetzentwurf gesagt, dass Sie in der sozialen Marktwirtschaft geboren und aufgewachsen sind. Ich bin das nicht, ich bin in einem Land geboren und aufgewachsen, in dem der Staat einem die Wohnung zuteilte, man 18 Jahre auf einen Trabant warten musste und die Produkte, die Ostdeutsche herstellten, bei Neckermann und Co in Westdeutschland zu Dumpingpreisen angeboten wurden. Und, sehr geehrter Herr Dr. Blank, bis zum Zweiten Weltkrieg war der größte Exportschlager Ihrer schwäbischen Heimat die Schwarzwälder Kuckucksuhr. Erst nach 1948, nachdem die soziale Marktwirtschaft als Wirtschaftsmodell in Westdeutschland eingeführt worden war, konnten sich Baden und Württemberg zu dem entwickeln, was es heute ist: ein wirtschaftsstarkes Bundesland, das jedes Jahr Milliarden in den Länderfinanzausgleich einzahlt und nichts herausnimmt. Mercedes-Benz, Porsche, ZF Friedrichshafen, SAP, Würth, IBM, HP, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland, Hansgrohe, Heckler & Koch und Diehl – eine ganz kleine Auswahl von Unternehmen aus Ihrem Heimatland, die dazu beigetragen haben, das Baden-Württemberg zu dem wurde, was es ist. Diese Unternehmen haben Wohlstand und sozialen Halt geschaffen durch die soziale Marktwirtschaft. Und Sie, sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister Dr. Blank, Sie sagten außerdem, ich darf zitieren: „So hart der wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel nach der Wiedervereinigung auch war, wir haben ihn gut bewältigt.“ Das, sehr geehrter Herr Dr. Blank, das sehen die Menschen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern aktuell etwas anders. Der NDR schrieb am 3. Oktober: „Seit 35 Jahren ist Deutschland wiedervereint. Doch die Mehrheit der Norddeutschen sieht keine Einheit, sondern Stillstand und ein Auseinanderdriften.“ Eine Mehrheit sieht den Stand der Wiedervereinigung kritisch. Laut der Umfrage sehen viele Bürger im anhaltenden Ost-West-Gefälle bei Löhnen, Renten und Vermögen das größte ungelöste Problem. Nun könnten unruhige Geister von links sagen, seht ihr, die soziale Marktwirtschaft funktioniert ja doch nicht. Verantwortlich für diese schwierige Lage im Osten ist allerdings nicht die soziale Marktwirtschaft, im Gegenteil, sie wäre das Instrument gewesen, um den Osten stark, eigenständig und wohlhabend zu machen. In Ländern wie Baden-Württemberg oder Bayern hat dieses Modell Wohlstand, Innovation und solide Löhne weit über den von SPD und Linken hochgepriesenen Mindestlöhnen hervorgebracht. In Mecklenburg-Vorpommern jedoch hat die SPD, die seit drei Jahrzehnten mitregiert, diese Chance vertan. Statt die soziale Marktwirtschaft als Motor zu nutzen, hat sie sie abgewürgt, sie hat keine Rahmenbedingungen geschaffen, in denen Unternehmergeist, Industrie, Mittelstand gedeihen können. Stattdessen setzen Sie auf Bürokratie, Subventionen und kurzfristige Förderprogramme. M-V lebt von Zuschüssen, Bundesmitteln und EU-Geldern. Eine eigenständige, innovative Wirtschaft ist im Verhältnis zu anderen Bundesländern kaum sichtbar. Das, Herr Wirtschaftsminister, das ist die Wahrheit. Herr Ehlers von der CDU sagt in seiner ersten Rede, unser Antrag zur Änderung der Landesverfassung komme zu spät. Ich darf zitieren: „… bereits 1948 wurde in den … Westzonen die Zwangswirtschaft abgebaut und die soziale Marktwirtschaft eingeführt. Wir als Union haben damals dazu beigetragen, Deutschland mit politischen, moralischen und wirtschaftlichen Weichenstellungen zurück an die Weltspitze zu führen.“ Zitatende. Da, Herr Ehlers, da haben Sie Recht, im Westen schon. In Ostdeutschland marschierte Ihre CDU hingegen stramm an der Seite Stalins, Ulbrichts, Honeckers und Mielkes in die sozialistische Planwirtschaft, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und das 40 Jahre lang. Nun kann man sagen, das ist lange her. Aber wie sieht es denn heute mit den politischen, moralischen und wirtschaftlichen Weichenstellungen der CDU aus? Wie passt es zusammen, dass sich ein Friedrich Merz mit den Stimmen der SED zum Bundeskanzler hat wählen lassen, (Sebastian Ehlers, CDU: Was? – Zurufe von Marcel Falk, SPD, und Harry Glawe, CDU) sich der linksgrünen Realität verweigert und jedes, aber auch wirklich jedes Wahlversprechen gebrochen hat? (Enrico Schult, AfD: So ist es.) Rückkehr zur Kernkraft – Fehlanzeige, Abschaffung des Heizungsgesetzes – Fehlanzeige, Abschaffung des Verbrennerverbots – Fehlanzeige! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Schuldenbremse vor der Wahl versprochen, danach per Finanzstaatsstreich ausgehebelt. Rekordverschuldung statt Haushaltsdisziplin, Stromsteuersenkung – Fehlanzeige, Bürgergeldreform – da bin ich gespannt, was im Herbst passiert. (Enrico Schult, AfD: Windkraftausbau machen wir auch so weiter. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Genau! Wenn man all das berücksichtigt, wundert es eben nicht, dass sich die CDU Mecklenburg-Vorpommern vehement dagegen ausspricht, die soziale Marktwirtschaft in die Landesverfassung aufzunehmen Und dass Herr Koplin von den Linken in seiner ersten Rede für Die Linke die Zeit des Nationalsozialismus bemühen musste, (Thomas Krüger, SPD: Das macht Ihre Partei doch ständig!) um gegen die Verankerung der sozialen Marktwirtschaft in der Landesverfassung zu argumentieren, das sollte man getrost einfach erst einmal so stehen lassen, Herr Krüger. Ich darf nur eines zitieren, Herr Koplin sagte: „Vielmehr ist, so wörtlich, aus den, ich zitiere ‚autoritären Eingriffen der NS-Wirtschaftspolitik zu lernen‘. Welch ein Euphemismus! Nein, präziser gesagt, was für eine Geschichtsverfälschung! Was die AfD, sehr geehrte Damen und Herren, was die AfD als ‚autoritäre Eingriffe‘ bezeichnet, sind unter anderem Zwangsenteignungen, Zwangsarbeit, Raub und unbegrenzte Willkür gewesen.“ Zitatende. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz. – Enrico Schult, AfD: Solche Unwahrheiten werden hier verbreitet!) Herr Koplin, da haben Sie recht! All das hat auch Ihre Partei 40 Jahre lang getan und nichts daraus gelernt. Politische Gefangene mussten für westdeutsche Unternehmen Zwangsarbeit leisten in der DDR, westdeutsche Pharmakonzerne testeten ohne Wissen ostdeutscher Probanden Medikamente an ihnen. Zwangsenteignungen waren in der DDR Alltag, und wer keiner geregelten Arbeit nachging, der durfte damit rechnen, in Haft genommen zu werden. Heute hört man aus Ihren Reihen eher, man solle lieber das eine Prozent der Reichen erschießen oder zu nützlicher Arbeit einsetzen. Für all das zeichnet Ihre Partei verantwortlich. Sehr geehrte Damen und Herren, die Soziale Marktwirtschaft ist das Gegenmodell zu den Wirtschaftssystemen beider Diktaturen auf deutschem Boden. Sie ist kein kalter Manchesterkapitalismus, sondern eine Ordnung mit wirtschaftlicher Vernunft und sozialer Rückendeckung für die, die Unterstützung wirklich benötigen. Die soziale Marktwirtschaft ist das Fundament, auf dem unsere Demokratie aufgebaut ist, und deshalb ist es wichtig, diese auch in der Landesverfassung zu verankern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Robert Northoff.

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder unseres Parlaments! Verehrte Gäste! Wir diskutieren heute in Zweiter Lesung den Antrag der AfD, die Landesverfassung zu ergänzen und die soziale Marktwirtschaft dort zu verankern. Lassen Sie mich es vorab noch einmal wiederholen: Die grundsätzliche Ausrichtung der Wirtschaft in Richtung auf eine soziale Marktwirtschaft ist seit Langem bewährt und in den letzten Monaten, ehrlich gesagt, hier im Lande auch nicht wirklich in der Diskussion gewesen. Wie schon in der Ersten Lesung verdeutlicht, im Rahmen der gegebenen Gesetze ist die Freiheit des Marktes ein wichtiges Strukturmerkmal für die Regelung von Angebot und Nachfrage und insbesondere die Monopolisierung, die gelegentlich entsteht, und die dabei entstehenden Unwuchten müssen durch staatliche Eingriffe kontrolliert werden. Artikel 15, da haben Sie Recht, würde zwar die Möglichkeit der Vergesellschaftung von Gütern eröffnen, aber selbst Die Linke, ich glaube, da kenne ich Torsten Koplin gut genug, hat im Augenblick andere Themen, als das in dieser Veranstaltung hier sozusagen zu ihrem Hauptthema zu machen. Und das ist ja auch naheliegend, denn nach Artikel 73 des Grundgesetzes sind die Freizügigkeit des Warenverkehrs und die Einheit des Handelsgebietes Gegenstand der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes. Nicht zu vergessen die Zuständigkeiten der Europäischen Union für den freien Warenverkehr nach außen. Außerdem, der Begriff „soziale Marktwirtschaft“, diesen Begriff einfach nur plakativ als kurze Floskel zu benutzen und in die Landesverfassung aufzunehmen, das ist aus meiner Sicht keine seriöse Politik. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die AfD begründet die Aufnahme der sozialen Marktwirtschaft in die Landesverfassung zunächst mit einem Übermaß an staatlichen Eingriffen – wir reden ja von heute und nicht von der DDR –, es fehle an Marktwirtschaft. Sie stuft unter anderem Subventionen, Rettungspakete für Unternehmen, Teilstaatlichkeiten von Unternehmen, Mietpreisbremse, Förderprogramme, Umlagen, sogar die Vermögensteuer als so gut wie nicht vereinbar mit der sozialen Marktwirtschaft ein. Das überrascht mich jetzt schon, denn selbst der große Vater der sozialen Marktwirtschaft, Ludwig Erhard, hat sie seinerzeit eingeführt. Und wenn ich das einmal weiter mir anschaue, die Widersprüche in der AfD-Argumentation sind, glaube ich, deutlich, denn entgegen der in ihrem Gesetzentwurf allgegenwärtigen Ablehnung staatlicher Eingriffe gibt es ja jede Menge Dinge, die sie selbst schon gefordert hat. Das ergibt sich aus Ihren Anträgen, ich will nur ein paar erwähnen: „Sofortmaßnahmen für Unternehmer und Landwirte“, 2024, „Förderprogramme mit Zukunft: Digitalisierung, Automatisierung und Robotisierung“, „Zuwendungen an Auszubildende in Berufen mit Fachkräfteengpass“, (Enrico Schult, AfD: Alles gute Anträge! – Thore Stein, AfD: Wichtige!) Förderung der Restauratoren-Ausbildung. Ich will damit nur sagen, Sie sprechen sich hier für die freie Marktwirtschaft aus, haben aber pausenlos irgendwelche Eingriffe hier auf Ihrem Zettel. Das passt doch nicht zusammen in dem Zusammenhang. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Warum also das Festhalten an Ihrem Antrag? Nun, ich glaube, ich fühle mich bestätigt darin, dass hier von der AfD mal wieder populistisch ein Schaufensterthema aufgerufen wird, was im Kern eigentlich auf Demokratiebashing oder Migrationsfeindlichkeit hinauskommt. (Thore Stein, AfD: Demokratiebashing?! Boa, das ist doch billiges Niveau!) Denn die Wirtschaftspolitik der AfD ist weder einem freien Warenverkehr offen, noch ist sie wirklich sozial. Vor allem aber, noch mal: Jeder, der die deutsche Wirtschaft kennt, weiß doch die große Bedeutung des Exports für Deutschland. Florierender Export setzt etwas voraus: die Freizügigkeit von Kapital, von Gütern, von Dienstleistungen und vor allem auch von Arbeitskräften. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Michael Meister, AfD: Marktwirtschaft!) Die AfD will aber genau diese Säulen systematisch zerstören – ich habe das das letzte Mal schon gesagt –: raus aus dem Euro, kein einfacher Kapitalfluss mehr, raus aus der EU, (Glocke der Vizepräsidentin) kein einfacher Export mehr von Waren, die Migration stoppen. Wo sollen unsere Arbeitskräfte herkommen? Das, was ihr macht, die Politik der nationalen Alleingänge, steht einer sozialen Marktwirtschaft diametral entgegen. Der Ansatz ist auch nicht sozial. Für mich heißt „sozial“ Chancengleichheit, Sicherheit, Fairness. Die AfD verspricht Milliarden Euro an Steuersenkungen, das würde zu einer massiven Staatsverschuldung führen. Zusammen mit dem Zusammenbruch des deutschen Exports drohen sinkende Einkommen, höhere Preise, stärkere soziale Polarisierung. Die wichtigsten Grundlagen, denen ich ja durchaus zustimme, der sozialen Marktwirtschaft sind ja im Übrigen bei uns auch im Grundgesetz schon geregelt, und zwar in Artikel 20. Wir sind ein sozialer Staat! Artikel 17 der Landesverfassung betont die Verpflichtung zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und von angemessenem Wohnraum. Auch hier haben wir das Problem erkannt und dort, ich finde, gut geregelt. Uns jetzt festzulegen in Richtung auf ein bestimmtes Wirtschaftssystem brauchen wir in diesem Zusammenhang nicht. Einen auf das Wirtschaftssystem bezogenen Zielkonflikt, der die soziale Marktwirtschaft derzeit infrage stellen würde, sehe ich nicht. Ich kann daher zusammenfassen, angesichts der für mich sehr widersprüchlichen Argumentation bei der AfD erscheint mir der Antrag nicht seriös und ich muss ihn ablehnen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Sebastian Ehlers. Und bevor er hier erscheint, begrüße ich auf der Besuchertribüne Studierende der Fachhochschule Güstrow. Seien Sie uns recht herzlich willkommen!

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Sebastian Ehlers CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf der AfD, wonach die Landesverfassung um das Staatsziel „soziale Marktwirtschaft“ erweitert werden soll. Wir als Vertreter der Partei, wo die soziale Marktwirtschaft ja zum Markenkern gehört, haben Ihnen bereits in der Ersten Lesung erklärt, warum wir das ablehnen. Dabei bleiben wir auch heute. Es ist zwar schön, dass die AfD Erfolgsrezepte einer von ihr ansonsten so verhassten und so bezeichneten Altpartei übernimmt, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Wir beziehen uns auf Ludwig Erhard, nicht auf Sie!) aber es ist in der Politik wie in der Schule: Abschreiben bringt nichts und am Ende muss man sich an der eigenen Leistung messen lassen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Während unsere wirtschaftspolitische Denkrichtung auf die Ideen von Alfred Müller-Armack und Ludwig Erhard und ihr Konzept der sozialen Marktwirtschaft zurückgeht, schwebt der AfD wirtschaftspolitisch in Wirklichkeit etwas völlig anderes vor. Das bezeichnen Sie intern gerne als Sozialpatriotismus, nur ist die Haltung eher sozialistisch als sozial, und das, was Sie patriotisch nennen, ist viel eher nationalistisch. (Thore Stein, AfD: Das ergibt dann alles zusammen?!) Der Grund, weshalb Sie von der AfD mit diesem Gesetzentwurf kommen, ist in keinem Fall, dass Sie nun auf die Linie der CDU eingeschränkt wären. Vielmehr wissen Sie ganz genau, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) dass ein Bundesland sein Wirtschaftssystem nicht über die Landesverfassung regeln kann. Ich habe es in der Ersten Lesung gesagt und wiederhole es hier gerne noch einmal, denn Wiederholen festigt ja bekanntlich: Wirtschaftspolitik ist in Deutschland ganz überwiegend Sache des Bundes. Währungs-, Geld- und Notenbankpolitik, Außenhandel, wirtschaftlicher Wettbewerb, für all das ist der Bund und nicht der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Das bedeutet, wir können hier kein eigenes Wirtschaftssystem festlegen, selbst wenn wir es wollten. Es geht also weder um die soziale Marktwirtschaft noch um unsere Landesverfassung. Bei der Begründungsrede hatte ich auch den Eindruck gehabt, dass es hier wenig um die Verfassung geht, sondern um eine grundsatzpolitische Debatte zur Wirtschaftspolitik. Sie wollen Ihre tausendfach erzählte Märchengeschichte weitererzählen, wonach die AfD heute die Politik vertrete, die die CDU vor 30 oder 40 Jahren vertreten habe. (Enrico Schult, AfD: Wir sehen das jedenfalls so.) Gerade im Bereich der Wirtschaftspolitik zeigt sich, wie falsch diese Darstellung ist. Während wir als Union seit Ende der 40er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts dafür gearbeitet haben, Ludwig Erhards Versprechen, Wohlstand für alle, einzulösen, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) sind Sie mit Ihrem Sozialpatriotismus in ganz anderen Gefilden unterwegs, meine Herren von der AfD. Bei Ihnen geht es um einen reduzierten Sozialstaat, der sich vor allem um die ethnischen Deutschen kümmert. Anders ausgedrückt, bei der CDU gilt das Ziel „Wohlstand für alle“, bei der AfD eher die Losung „Geld für die, die wir für Deutsche halten“, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Zuruf vonseiten der Fraktion Die Linke: Das stimmt!) Diese Entwürfe sind aus unserer Sicht nicht miteinander vereinbar, weil sie von etwas völlig anderem ausgehen. Bei der sozialen Marktwirtschaft steht immer der Mensch im Mittelpunkt, bei Ihren Träumereien dagegen steht der Staat im Mittelpunkt. Während wir bis heute davon überzeugt sind, dass die Menschen selbst am besten wissen, wie sie mit ihrem Geld umgehen sollen, denkt man bei der sogenannten Alternative völlig anders. Sie meinen, dass Politiker das Recht haben zu bestimmen, welche Bürger sozialstaatliche Leistungen erhalten und welche nicht. Manche gehen sogar noch weiter und bringen Wirtschaftsleistungen mit staatsbürgerlichen Rechten in Verbindung. So phantasierte ja vor einigen Jahren der AfD-Vorsitzende aus Sachsen, Herr Urban, gerne darüber, Empfängern von Bürgergeld, Wohngeld oder BAföG das Wahlrecht zu entziehen. (Zuruf von Henning Foerster, Die Linke) Doch nichts davon, meine Damen und Herren, wird es mit uns als Union geben. An der Stelle will ich das noch einmal eindeutig unterstreichen. Wir setzen auf die normative Kraft des Faktischen. Das erklärt übrigens auch, und darüber haben wir auch in der Ersten Lesung gesprochen, warum die soziale Marktwirtschaft nicht im Grundgesetz steht. Weil der Rahmen des Grundgesetzes so gesetzt ist, dass sie die einzig logische Konsequenz ist. Niemand, meine Damen und Herren, ich sage noch einmal, niemand, der bei klarem Verstand ist, wünschte sich nach dem Wirtschaftswunder der alten Bundesrepublik das Dritte Reich zurück. Niemand, der die Realität anerkennt, wünscht sich heute Planwirtschaft, Staatssozialismus und Schießbefehl zurück. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Wirklich niemand?) Jetzt ein Staatsziel in die Landesverfassung zu schreiben, das längst Realität ist, ist überflüssig. (Zuruf von Michael Meister, AfD) Man könnte auch sagen, das Ziel ist längst erreicht, Mission abgeschlossen. Dafür, meine Damen und Herren, braucht es weder Ideologie noch Symbolpolitik. Wir brauchen ein neues Denken – unser Fraktionsvorsitzender hat es heute Morgen auch gesagt in der Aktuellen Stunde –, wir brauchen ein neues Denken in unserem Staatswesen, einen stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalt und mehr Vertrauen in die, die hart arbeiten und unser Land am Laufen halten. Das ist unser Credo, unser Kurs, unsere Politik, die wir in den letzten Jahrzehnten auch so getragen haben. Lassen Sie es mich deswegen noch einmal zusammenfassen, wir teilen das Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft als Leitidee unserer Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich, aber wir lehnen es ab, diese Idee zum politischen Instrument zu machen. Die Überlegenheit der sozialen Marktwirtschaft hat sich in den vergangenen Jahrzehnten mehr als eindrucksvoll bewiesen. Sie ist das erfolgreichste Wirtschaftssystem, was unser Land in den letzten Jahrhunderten jemals hatte. Deswegen brauchen wir hier an der Stelle Ihren Gesetzentwurf nicht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat sich jetzt noch einmal eine Nachfrage ergeben, aber eigentlich war die Rede schon zu Ende. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Wie bitte? (Zuruf von Thore Stein, AfD) Na ja, das war schon wirklich der letzte Zug. Herr Ehlers, würden Sie die Nachfrage noch zulassen wollen?

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Sebastian Ehlers CDU

Bitte sehr!

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön!

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Enrico Schult AfD

Vielen Dank, Herr Ehlers! Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich denke schon, dass ich noch rechtzeitig hier war, ich habe Herrn Ehlers ja noch gehört, die letzten Worte seiner Rede. Herr Ehlers, Sie sprachen an, dass niemand, der bei klarem Verstand ist, sozusagen ein anderes Wirtschaftssystem sich wünscht. Nun hat ja gerade Heidi Reichinneck, die Vorsitzende der Linken, hat ja gefordert sozusagen, ja, wir wollen wieder den Sozialismus zurück. Sie arbeiten ja mit dieser Partei zusammen auf Bundesebene, (Jeannine Rösler, Die Linke: Falsch!) vielleicht ab 2026 auch auf Landesebene. Meinen Sie nicht, dass es notwendig ist, das noch einmal klar in die Landesverfassung zu schreiben? Weil das ist ja durchaus, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) es ist ja durchaus so, dass Gedankengänge, Gedankenspiele vorhanden sind, das Wirtschaftssystem noch mal wieder zu hinterfragen, insbesondere bei der Partei im linken Spektrum oder vielleicht auch bei den Parteien im linken Spektrum dieses Plenums. (Daniel Peters, CDU: Das ist fast schon manisch!)

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Elke-Annette Schmidt

Ich gehe davon aus, dass Sie antworten wollen, Herr Ehlers. Bitte schön!

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Sebastian Ehlers CDU

Diese Annahme ist richtig, Frau Präsidentin! Herr Schult, vielleicht müssen Sie uns noch mal erklären, wo wir auf Bundesebene mit den Linken zusammenarbeiten. (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) In meiner Erinnerung zumindest haben wir eine Koalition mit den Sozialdemokraten auf Bundesebene. Wenn Sie da eine andere Wahrnehmung haben, müssen Sie das noch mal sagen. (Zuruf von Michael Meister, AfD) Und die Vorlage bringt mich noch mal zu dem Punkt, ganz klar zu zeigen, warum es wichtig ist, dass die politische Mitte dieses Land gestaltet, denn wir brauchen weder Ihren nationalistischen Kram, noch brauchen wir irgendwelche Sozialismusfantasien von Frau Reichinneck. Deutschland ist stark, wenn es auf die Marktwirtschaft und die soziale Marktwirtschaft setzt. Daran arbeiten wir weiter, dafür brauchen wir es aber nicht in der Landesverfassung zu verankern, weil – Landesverfassung – wir sind als Land schlicht auch gar nicht zuständig für die Wirtschaftspolitik unseres Landes. – Ganz herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin. (Michael Meister, AfD: Jetzt aufmerksam, Herr Koplin!)

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! (Zuruf von Michael Meister, AfD) Stichwort ist gegeben worden, „Sozialismus“, also die Frage von Herrn Schult und die damit verbundene Debatte ist eine Scheindebatte, die Sie führen. Im Grundgesetz ist keine Wirtschaftsordnung verankert, im Grundgesetz ist die Staatsform verankert. Und welches Wirtschaftssystem gewählt wird, das kann ein sozialistisches sein, (Michael Meister, AfD: Um Gottes willen, das ist ja vorbei!) das kann ein kapitalistisches sein, das ist offen, das will ich Ihnen gerne sagen. Und neben der Tatsache, dass Sie hier Scheindebatten führen, führen Sie auch ein Blendwerk auf, sehr geehrte Damen und Herren, und dazu möchte ich gerne argumentieren. Wir erleben heute ein Schauspiel der politischen Verblendung. Die AfD präsentiert sich als Anwältin der sozialen Marktwirtschaft, als Verteidigerin eines Systems, das sie erstens, wie die Reden von Herrn Abgeordneten Schmidt aus ihren Reihen regelmäßig beweisen, nie verstanden und zweitens, wenn Sie ehrlich wären, zutiefst verabscheuen. Das ist ein hartes Urteil oder eine harte Bewertung, die ich hier finde, (Horst Förster, AfD: Wahnvorstellung, oder was?) aber ich sage Ihnen ganz ehrlich, es hat heute in der Aktuellen Stunde schon einmal eine Rolle gespielt, Sie tummeln sich im Umfeld von Herrn Sellner und mutmaßlich wird es heute auch zu einer Veranstaltung mit dieser Person kommen. (Thore Stein, AfD: Was haben wir damit zu tun?) Das ist jemand, das ist jemand, der die demokratischen Grundstatuten unterhöhlen will, (Zuruf von Horst Förster, AfD) der gegen das Grundgesetz argumentiert. Und mit solchen Leuten, und sich mit solchen Leuten gemeinzumachen (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Thomas Krüger, SPD: So ist es.) und an anderer Stelle hier in Nadelstreifen sozusagen der sozialen Marktwirtschaft das Wort reden, ist wahrlich schizophren, sehr geehrte Damen und Herren. (Zuruf vonseiten der Fraktion Die Linke: Unglaubwürdig!) Sie füllen, sehr geehrte Damen und Herren, Sie füllen Ihren Antrag mit den Erfolgszahlen jener Wirtschaftsordnung, die in Nachkriegstrümmern den sozialen Ausgleich und die Solidarität erfunden hat. Was Sie verschweigen, der Erfolg der sozialen Marktwirtschaft ist nicht das Resultat eines entfesselten Marktes, sondern das Ergebnis staatlicher Eingriffe, Sozialgesetze, aktiver Umverteilung und einer Politik, die Gerechtigkeit und Zusammenhalt über Profit stellt. Die soziale Marktwirtschaft, (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Genau!) die soziale Marktwirtschaft ist eben nicht der blinde freie Markt und sie ist schon gar nicht der Wolfsweg des Raubtierkapitalismus, den die AfD so gerne predigt. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Tun wir das?) Sie ist der Weg, der mit staatlicher Regulierung die schlimmsten Auswüchse von Markt und Plan verhindert mit Kartellgesetzen, Sozialversicherungen, Mitbestimmung, Schutz für Schwache, mit Rente und Arbeitslosenversicherung. Das ist der Kern, aber davon lese ich in Ihrem Antrag nichts – kein Wort zur Rentenversicherung, keines zur sozialen Sicherung, zur Modernisierung des Fortschritts, zur Bildung für alle. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Das kann man doch alles in die Landesverfassung schreiben.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die AfD will die soziale Marktwirtschaft gegen die Feinde der Freiheit verteidigen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Doch wer wie Sie Hass sät, der spaltet die Gesellschaft. Sie verwässern den Begriff „sozial“ zur ideologischen Nebelwand, Reden von Freiheit, aber meinen nur die Freiheit für wenige, nicht für alle. „Sozial“ ist für Sie ein Fremdwort, das Sie nur dann benutzen, wenn es den eigenen Machtinteressen dient. Ihre, (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke – Zuruf von Thore Stein, AfD) Ihre politische DNA ist soziale Kälte und ethnische Spaltung. Sie sind nicht die Partei der sozialen Wärme, Sie sind die Partei der sozialen Fraktur, des Gegeneinanders und der Eiszeit der Gerechtigkeit. Ihre Absicht ist klar, mit Ihrer angeblichen Rettung der sozialen Marktwirtschaft wollen Sie den Staat aus der Verantwortung für die Schwächsten nehmen, private Profite absichern und den öffentlichen Schutz aushebeln. Sie verklären Wettbewerbs- und Marktprinzipien zu vermeintlichen Heilsbringern, während Sie jede Form von solidarischem Ausgleich untergraben. Davon zeugen Ihre Anträge regelmäßig. Wer Ihre Verklärung der Nachkriegsgeschichte liest, findet bei Ihnen nicht den Staat als Garant für sozialen Zusammenhalt, sondern die verzerrte Glorifizierung eines Marktes, den Sie am liebsten gänzlich entfesseln würden – Herr Schmidt vor wenigen Stunden. Der Erfolg nach dem Zweiten Weltkrieg war nicht der Sieg des Profits, sondern der Triumph der Arbeitslosenversicherung, der Rentenreform, der tariflichen Mitbestimmung, der demokratischen Beteiligung – alles Errungenschaften staatlicher Regulierung und sozialer Politik. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke – Zuruf vonseiten der Fraktion Die Linke: Genau!) Die Sozialstaatlichkeit ist keine technokratische Fußnote, sondern eine bewusste Entscheidung für ein besseres Miteinander, auch als Lehre aus der DDR-Zeit. Unser System ist ideologisch, und das ist richtig so. Es bietet Platz für alle, selbst für diejenigen, die es zerstören wollen erstaunlicherweise – leider! Und deshalb lehnen wir Ihre Versuche kategorisch ab, die Verfassung in ihr Gegenteil zu verkehren. Solidarisch war die AfD nie und solidarisch wird sie offenbar auch nicht sein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner. (Zuruf von Thore Stein, AfD)

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Kolleg/-innen der AfD, (Thore Stein, AfD: Sehr freundlich!) ein bisschen frage ich mich ja schon, ob Sie die staatliche Ordnung der Bundesrepublik so richtig verstanden haben und sie Ihnen wirklich am Herzen liegt. Ja, die soziale Marktwirtschaft ist ein Erfolgsmodell der Bundesrepublik, (Thore Stein, AfD: Ein paar Stellschrauben gibt es da schon.) die die freie Marktwirtschaft mit sozialen Planken einhegt. Sie setzt der freien Marktwirtschaft Grenzen, um einen fairen Ausgleich zu schaffen und Schwächere zu schützen. Sie ist Teil des Sozialstaatsprinzips und deshalb auch im Grundgesetz nicht ausdrücklich geregelt. Weitergedacht ist sie auch Richtschnur für staatliches Handeln überhaupt. Es geht um den gerechten Ausgleich zwischen dem Recht auf freie Entfaltung des Einzelnen und der Gemeinschaftsgebundenheit, ohne die eine Gesellschaft nicht funktionieren kann. Und genau das versuchen Sie zu zerstören, diese Gemeinschaftsgebundenheit! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Enrico Schult, AfD: Die ist doch gar nicht mehr da.) Wenn ich all das rekapituliere, frage ich mich, wie ausgerechnet Sie sich hier als Schutzpatronin der sozialen Marktwirtschaft gerieren können, (Thore Stein, AfD: Schutzpatronin?) Sie, die allzu oft doch eher als Verfechterin des ungezügelten freien Marktes auftreten. Es ist schon mehrfach darauf hingewiesen worden, dass durch die Aufnahme des Begriffs der sozialen Marktwirtschaft in die Landesverfassung sich an der wirtschaftlichen Situation in M-V und Deutschland rein gar nichts ändern würde. Unseren Wohlstand bewahren wir nicht, wenn wir den Begriff der sozialen Marktwirtschaft in die Landesverfassung schreiben, wir haben sie doch längst. Der Schlüssel zur Erhaltung des Wohlstands liegt darin, uns als Volkswirtschaft an die veränderte Wirklichkeit anzupassen und uns dem Fortschritt nicht zu verschließen sowie im Hinblick auf den Klimawandel die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Dann werden wir als Standort Deutschland auch zukünftig eine gute Rolle in der Welt spielen. Wir stimmen der von Ihnen vorgeschlagenen Verfassungsänderung nicht zu. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete René Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte erwartet, wenn Sie noch einmal reden zu dem Thema, dass Sie auch auf unsere Forderungen eingegangen wären, einfach mal zu benennen, was Ihnen denn jetzt eigentlich fehlt, von wegen, dass die soziale Marktwirtschaft nicht verankert sei. Ich hatte schon beim letzten Mal darauf hingewiesen, dass die soziale Marktwirtschaft, die ja für wirtschaftliche Freiheit, für Wettbewerb steht, für Eigentumsrechte, individuelle Verantwortung natürlich Ausdruck findet gleich in mehreren Grundrechten unserer Verfassung. Und ein großer Teil unserer heutigen Wirtschaftsordnung beruht ja zudem auch noch auf europarechtlichen Freiheiten: Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, gemeinsame Zusammenarbeit in Europa. Das sind alles Errungenschaften, die Wachstum, Wohlstand und Frieden sichern, und genau diese Errungenschaften, denen begegnen Sie ja mit großer Skepsis, weil Sie ein, ja, fast europafeindliches oder EU-feindliches Programm verfolgen. Sie träumen vom Dexit, Sie betreiben damit eine Politik, die eigentlich gar nicht wirtschaftliche Vernunft ausdrückt, sondern auf nationale Abschottung zielt, und das kann nicht funktionieren, das hat mit sozialer Marktwirtschaft aus meiner Sicht wenig zu tun. Ich denke, es ist vieles gesagt worden, in der Landesverfassung hätte es sowieso keinen Einzug gefunden. Aber ich will Sie noch einmal erinnern, wir haben das Privateigentum in Artikel 14 geschützt, auch das Eigentum von Unternehmen ist dort inbegriffen, die wirtschaftliche Nutzbarkeit von Eigentum ist inbegriffen. Artikel 12 sichert die Berufsfreiheit, die Gewerbefreiheit, die freie Wahl von Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte. Artikel 11 garantiert das Recht, an jedem Ort im Bundesgebiet Aufenthalt und Wohnung zu nehmen. Artikel 9 schützt die Vereinigungsfreiheit, das Recht, Gesellschaften zu gründen, ihnen beizutreten oder diesen auch fernzubleiben. Artikel 2 garantiert die allgemeine Handlungsfreiheit, also auch die Freiheit, Verträge zu schließen und die Inhalte selbst zu bestimmen. Artikel 9 Absatz 3 sichert schließlich das Koalitionsrecht. Das ist auch der Teil der sozialen Selbstverwaltung in unserer Arbeits- und Wirtschaftsordnung. Sagen Sie doch einfach, was Ihnen fehlt! Wo haben Sie ein Problem mit dem Grundgesetz, mit unserer Verfassung, was fehlt Ihnen? Ich finde, die soziale Marktwirtschaft ist gut ausgedrückt allein in diesen Freiheiten. Und das Gute ist, in Deutschland – anders als in Autokratien, denen Sie auch manchmal etwas näherstehen als alle anderen, (Michael Meister, AfD: Das sagen Sie mal der SPD!) dort kann man das nämlich nicht einklagen –, hier in Deutschland hat das Verfassungsrang, und Sie können sich auf diese Grundsätze der Verfassung immer wieder berufen und können das sogar einklagen. In unserem Rechtsstaat ist das möglich, und ich denke, wir sollten die Verfassung nicht überfrachten. Es hatte einen Grund, warum die Mütter und Väter der Verfassung keine Wirtschaftsordnung vorgegeben haben, aber die Rahmensetzung dafür vorgegeben haben. Und viel lieber kämpfe ich um jede Einzelne dieser Freiheiten, als dass ich die Verfassung überfrachte mit Forderungen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) die eigentlich gar keinen Eingang finden sollten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5016. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5016 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Ablehnung aller übrigen Abgeordneten abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes, auf Drucksache 8/5017. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5017 – In der 108. Sitzung des Landtages am 25. Juni 2025 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Wer sich heutzutage rechts des herrschenden Meinungskorridors bewegt, läuft Gefahr, damit nicht nur Teil eines demokratisch delegitimierten Spektrums zu sein, sondern mit allerlei Kampfbegriff-Etiketten belegt zu werden, von extremistisch über gesichert extremistisch bis hin zu verfassungsfeindlich, ein großer semantischer Popanz, der nur ein Ziel verfolgt, die Bekämpfung rechtsoppositioneller Kräfte und das Instrument, mit dem man sich bedient, eine staatliche Sicherheitsbehörde, die sich offiziell gerne fast schon in Orwellʼscher Manier als Frühwarnsystem der Demokratie bezeichnet, aber in Wahrheit ein Inlandsgeheimdienst ist, der in weisungsgebundener Abhängigkeit zur herrschenden Ideologie agiert. Die Methodik des Verfassungsschutzes haben wir bereits an mehreren Stellen hier im Plenum thematisiert. Die Analysen dieses Geheimdienstes sind auf einem handwerklichen Niveau, das jeder wissenschaftlichen Mindestanforderung spottet. Eine seriöse Analyse arbeitet falsifizierbar, vollständig und gegenprüfbar, meine Damen und Herren. Was wir aber in einschlägigen Texten finden, ist oft das Gegenteil, zirkuläre Argumente, weil beobachtet und darum extremistisch, und weil extremistisch, daher beobachtet, selektive Zitatführung und bewusste Kontextverkürzung. So werden Programmpassagen, die soziale Ordnung, Souveränität oder Leitkultur bejahen, kurzerhand als delegitimierend etikettiert, nicht weil der Beleg stimmt, sondern weil es in das Deutungsschema des Verfassungsschutzes passt, so geschehen bei Ihrem Amtskollegen in Brandenburg, wonach der Selbstanspruch als politisch soziale und ordnungsliebende Kraft angeblich ein Indiz für die Delegitimierung anderer Parteien sei. Missverständnisse und Umetikettierungen liefern dann das, wenn es die Behörde politisch braucht. Begriffe wie der politisch mediale Komplex werden plötzlich als verschwörungsideologisch interpretiert, obwohl solche Begriffe früher unter den klügeren Linken noch zu den Grundlagen einer marxistischen Klassentheorie gehört hatten, meine Damen und Herren. Diese Schlamperei hat schließlich auch Folgen. Kommunen kündigen Veranstaltungsorte, Banken verweigern Unternehmern mit falscher Gesinnung die Konten, Ehrenamtliche verlieren Ansehen, Familien werden sozial beargwöhnt, alles wohlgemerkt ohne ein Urteil, ohne Tat, nur auf Basis eines Berichts. Das ist eine inoffizielle Sanktionslogik, die unserem Rechtsstaat fremd sein sollte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und sie erzeugt einen Erziehungseffekt, meine Damen und Herren, den viele inzwischen zu Recht anprangern. Der Staat nutzt Etiketten als Waffe im Meinungskampf, statt den Wettbewerb um die besseren Argumente zu schützen. Wer dabei an historische Erfahrungen denkt, liegt nicht verkehrt. Die DDR lehrte uns, wie schnell ein Sicherheitsapparat den politischen und sozialen Raum strukturieren kann, wenn man ihm Deutungsmacht lässt. Der freiheitliche Staat schützt die Verfassung, indem er nämlich die Freiheit schützt, nicht indem er politische Meinungsabweichungen sanktioniert. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Lassen Sie mich mit einer Grundsatzbemerkung schließen: Der freiheitliche Verfassungsstaat ist stark, weil er seinen Gegnern rechtsstaatlich begegnet, nicht weil er sie etikettiert. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es braucht Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Der Staat aber braucht keine pädagogische Behörde, die den politisch diskursiven Raum vorsortiert. Meine Damen und Herren, Gefahrenabwehr gehört ins Polizeirecht, Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaften, Spionageabwehr in die Fachstellen, politischer Streit und Dissens gehören aber auch in die politische Öffentlichkeit. Dazu braucht es keinen Verfassungsschutz als Schiedsrichter. Wer sich wirklich um die Verfassung sorgt, beendet die Berichtspolitik. Wer Sicherheit will, trennt Aufklärung von Meinungen. Wer Freiheit will, schützt die Reputation der Bürger vor exekutiver Prangerwirkung. Stimmen Sie daher unserem Gesetzentwurf zu, denn ab Herbst 2026 werden wir unsere Forderungen selbstverständlich allein umsetzen! – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Ralf Mucha.

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Ralf Mucha SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch diesmal werden wir den Antrag der Fraktion der AfD ablehnen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Kein Lernprozess!) Mit diesem Antrag versucht die AfD, die Landesverfassungsschutzbehörden zum Schweigen zu bringen, zumindest gegenüber der Öffentlichkeit. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das stimmt.) Künftig, so will es die AfD, sollen nur noch staatliche Stellen darüber informiert werden, wenn Organisationen als Gefährdung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestuft werden. Das ist nicht nur durchschaubar, das ist geradezu absurd, denn ausgerechnet eine Partei, die selbst vom Bundesamt für Verfassungsschutz seit dem 2. Mai 2025 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist, will verhindern, dass solche Erkenntnisse öffentlich gemacht werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Man möchte … (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ja, Ihre Erklärungen und Ihre Träumereien habe ich deutlich gehört. Die AfD will sich selbst schützen, nicht unsere Demokratie. (Thore Stein, AfD: So, so!) Und während sie die dokumentierte Arbeit unserer Sicherheitsbehörden der Öffentlichkeit vorenthalten möchte, verbreitet sie selbst auf digitalen Plattformen wie TikTok täglich Verschwörungserzählungen, Angstkampagnen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war aber Herr Barlen, das ist euer Mann gewesen!) Hetze und Desinformationen, verpackt als angebliche Meinungsfreiheit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das muss man sich einmal vorstellen, die gesammelten Analysen des Verfassungsschutzes sollen geheim bleiben, aber die erfundenen Phantasien, Lügen und menschenverachtenden Narrative der AfD dürfen frei im Netz zirkulieren! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Junge, Junge, Junge!) Das ist nicht nur heuchlerisch, das ist gefährlich. (Marcel Falk, SPD: So ist es.) Wir als SPD sagen ganz klar, Demokratie braucht Transparenz. Demokratie braucht eine informierte Öffentlichkeit. Demokratie braucht Bürgerinnen und Bürger, die wissen, wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift und wie. Das Bundesverfassungsgericht hat es in seiner Entscheidung vom 2. März 1977 unmissverständlich formuliert, dass staatliche Öffentlichkeitsarbeit nicht nur erlaubt, sondern notwendig ist. Nur wer informiert ist, kann sich eine eigene Meinung bilden, politisch mitwirken und demokratische Prozesse mitgestalten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und genau das ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes, nicht politische Gegner zu diskreditieren, (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Aha!) wie es die AfD behauptet, sondern rechtzeitig zu warnen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie denn?) vor denen, die unsere Demokratie aushöhlen wollen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir lehnen diesen Antrag daher entschieden ab, weil er die Öffentlichkeit entmündigt, weil er demokratische Kontrolle schwächen will, weil er ein Frontalangriff auf politische Teilhabe ist und weil er einmal mehr offenbart, wie wenig die AfD von freiheitlich-demokratischer Grundordnung tatsächlich hält. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes unsere Auffassung schon mehr als deutlich gemacht, denke ich. Seitdem hat sich weder an der Rechtslage noch an unserer Auffassung etwas geändert. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nur die Prozente.) Die Öffentlichkeit soll weiterhin informiert und die Verfassungsschutzberichte und Informationen sollen weiterhin im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit an die Öffentlichkeit übermittelt werden, so, wie das Gesetz es in der jetzigen Fassung vorsieht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden die AfD nicht dabei unterstützen, durch Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes eine Regelung speziell für ihre eigene mögliche Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung zu schaffen. Wir wollen, dass die Öffentlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin durch den Verfassungsschutz über Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (Zuruf von Thore Stein, AfD) und den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder informiert wird. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und informiert werden will die AfD offensichtlich auch. Jedenfalls hat sie im September 2025 in einer Kleinen Anfrage nach dem Zeitplan der Landesregierung für das Landesverfassungsschutzgesetz gefragt. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist meine Anfrage.) Darauf sind wir allerdings auch gespannt. Und wir blicken in diesem Zusammenhang interessiert nach Nordrhein-Westfalen, wo das Landesverfassungsschutzgesetz nach 30 Jahren grundlegend novelliert wird und sich nach Erster Lesung im September gerade zur Beratung in den Fachausschüssen befindet. Mit dem Gesetz werden die Regelungen zur Informationsbeschaffung durch den Verfassungsschutz systematisiert und das Nachrichtendienstrecht insgesamt modernisiert. Die Verfassungsschutzbehörde erhält einen überarbeiteten Rechtsrahmen, der mehr Handlungssicherheit bei der Datenerhebung im virtuellen Raum bietet und eine Informationserhebung und -analyse auf dem Stand der Technik ermöglicht. Die Arbeit der Verfassungsschutzbehörde soll durch eine Erweiterung der rechtlichen Befugnisse zur Datenerhebung effektiver werden. Schwerpunkte sind unter anderem die erweiterten Befugnisse zur Gewinnung relevanter Erkenntnisse, eine verstärkte Kontrolle eingriffsintensiver Maßnahmen und gerichtsfester Übermittlungsvorschriften nach dem Vorbild des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Das alles werden Regelungen sein, die der Intention und den Grundstrukturen der AfD komplett gegen den Strich gehen. Wir sind hingegen bereit dafür. Meine Fraktion lehnt Ihren Gesetzentwurf auch in Zweiter Lesung ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit der Ersten Lesung im Juni hat sich nichts geändert. Die AfD ist nach wie vor eine extrem rechte Partei. Sie ist und bleibt ein Hort von Rassisten, Chauvinisten, völkischen Nationalisten, Verfassungsfeinden und Demokratieverächtern und, wie wir seit letzter Woche wissen, auch von mindestens einem verurteilten Spion. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Die liebevoll und innig gepflegten Kontakte weiterer AfD-Funktionäre nach Russland und anderen autoritären Staaten lassen ahnen, dass es nicht der einzige Landesverräter in den Reihen dieser extrem rechten Partei ist. Was möchte die Partei nun mit diesem Gesetzentwurf? Sie möchte verhindern, dass der Verfassungsschutz genau das tut, also genau das gegenüber der Öffentlichkeit erklärt, dass die AfD eine extrem rechte Partei ist. Meine Damen und Herren, ich bleibe bei meiner Einschätzung, die ich auch in der Ersten Lesung bereits vertreten habe, es braucht keinen Verfassungsschutz, um die demokratiefeindliche und menschenverachtende Ausrichtung prägender Parteipersönlichkeiten zu sehen. Die Herabwürdigung ganzer Bevölkerungsgruppen und das Verächtlichmachen demokratischer Institutionen sind das Kerngeschäft der AfD. Das haben journalistische und antifaschistische Recherchen seit Jahren offengelegt. Das kann jeder sehen, der es sehen möchte. Führende AfD-Funktionäre machen nicht mal einen Hehl aus ihrer Gesinnung, denn das, was das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Gutachten zusammengetragen hat, sind in erster Linie öffentlich einsehbare Posts ihrer Funktionäre. Also zum Verständnis, das haben sie selber in ihre Social-Media-Kanäle gerotzt, damit es die ganze Welt sieht, (Jens-Holger Schneider, AfD: Was haben sie?!) wie gerade jüngst in Stralsund, wo der Landesvorsitzende der AfD erneut bewies, wie er zur Demokratie steht und von demokratischem Geschwätz faselte und dass Kinder mit Demokratieerziehung umgedreht werden sollen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Ihrer Demokratieerziehung, Ihrer! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wow! Wow, kann ich da nur sagen! (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und herzlichen Glückwunsch, meine Damen und Herren von der CDU! Wir sind für Sie linksradikal und solche Leute, mit denen man unter keinen Umständen zusammenarbeiten kann, (Nikolaus Kramer, AfD: Zu Recht! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber mit den rechtsextremen Demokratieverächtern arbeiten Sie zusammen, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) hofieren sie, wählen sie zu stellvertretenden Kreistagspräsidenten, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) und das, obwohl erklärtes Ziel die Vernichtung der CDU ist! (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD – Ann Christin von Allwörden, CDU: Alles klar!) Super Taktik! Aber sei es drum, arbeiten Sie sich ruhig weiter an uns ab, das wird die Demokratie retten! (Horst Förster, AfD: Ihre Argumente sind erbärmlich!) Meine Damen und Herren, zu dem großen Haufen Menschenverachtung, der bereits freiwillig in die Öffentlichkeit hinausposaunt wurde, können wir noch mal unzählig geleakte Chats, die bis zur NS-Verherrlichung reichen, und eine enge personelle Vernetzung und Verzahnung am äußersten rechten Rand bis hin zum Rechtsterrorismus hinzuzählen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt reichts aber, Herr Noetzel!) Erst in der letzten öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses bestätigte ein Behördenmitarbeiter, dass ein früherer Kopf einer verbotenen Neonazi-Kameradschaft inzwischen zum Chef-Einflüsterer in der Landes-AfD geworden ist. (Thore Stein, AfD: Wer denn?) Da kommt vor aller Augen das zusammen, was zusammengehört. Wir werden auch weiterhin darauf hinweisen, dass die AfD eine Gefahr für unser friedliches und solidarisches Miteinander sowie für die demokratische Kultur und unsere Institutionen ist. Und wenn der Verfassungsschutz als selbsternanntes Frühwarnsystem dies mit einer gewöhnlichen Verzögerung von mehreren Jahren ebenfalls feststellt, ist inhaltlich daran nichts auszusetzen. Den Gesetzentwurf lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Den Zwischenruf des Abgeordneten Förster „Sie sind erbärmlich!“ weise ich als nicht parlamentarisch … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Einen Moment mal, „Ihre Argumente“ hat er gesagt! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Gut, wenn dem so ist. Wir werden das noch mal im Protokoll prüfen, (Thore Stein, AfD: Sehr schön, danke schön!) dann werde ich entsprechend reagieren. (Thore Stein, AfD: Danke!) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete, die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der derzeit gültigen Fassung des Paragrafen 5 Absatz 2 unseres Landesverfassungsschutzgesetzes informiert der Verfassungsschutz die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitlichdemokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zufolge soll der Verfassungsschutz nur noch die staatlichen Stellen informieren. Die AfD beklagt, dass die Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes eine Stigmatisierung der als Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestuften Vereine oder Parteien mit sich bringe. Sehr geehrte Kolleg/-innen, aber das ist ja gerade genau der Sinn dieser Vorschrift. Die Bürger/-innen sollen über Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung informiert und dadurch in die Lage versetzt werden, ihnen mit politischen Mitteln zu begegnen, verfassungsfeindliche Vereine eben nicht mehr mit ihrer Spende, verfassungsfeindliche Parteien eben nicht mehr mit ihrer Stimme zu unterstützen. Sehr geehrte Kolleg/-innen, unsere Landesverfassung schützt die Meinungsfreiheit, ja, aber sie schützt auch die demokratische Ordnung vor denen, die sie abschaffen wollen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wer sind denn immer diese Leute?) Der Gesetzentwurf der AfD würde die öffentliche Wirksamkeit des Verfassungsschutzes neutralisieren und damit ein Element des Frühwarnsystems unserer Demokratie deutlich schwächen. Meine Fraktion, das habe ich hier im Landtag schon mehrfach gesagt, ist für mehr öffentliche Berichterstattung durch den Verfassungsschutz und nicht für weniger. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie schon in der Ersten Lesung, so auch in der Zweiten Lesung ohne Änderung, die AfD möchte nicht als Beobachtungsfall (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie müssen es nicht immer nur auf unsere Partei beziehen, es geht um eine generelle Frage.) oder gar als gesichert rechtsextrem eingestuft werden oder benannt werden. Und ich muss sagen, aus Ihrer Perspektive kann ich das Anliegen durchaus nachvollziehen. Es ist natürlich immer blöd, wenn man irgendwie mit einem Label gestempelt wird, Aber fairerweise, hat es bisher geschadet? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Geschadet hat es ja offensichtlich – zumindest den Umfragen zufolge – nicht. Deswegen ist da die große Empörung an dieser Stelle vielleicht auch ein wenig herbeigeredet. Wenn ich mir überlege, was andere Einstufungen im Verfassungsschutzbericht zu diversen als linksextrem eingestuften Bands aus dem vorpommerschen Raum gebracht haben, in der Regel höhere Verkaufszahlen bei den Tonträgern oder wie auch immer man das früher noch so genannt hat. Und im Wesentlichen ist das also eigentlich nur eine Information an der Stelle. Wir rekurrieren ja immer nur oder Sie rekurrieren ja immer nur auf Ihre Einstufung und auf den Bericht generell und auf den Stempel von politischen Parteien. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Es geht um ganz generell.) Was ist aber genau, wenn ich mir den Verfassungsschutzbericht angucke, mit islamistisch geprägten Gruppierungen, ob Salafisten oder Sonstige da mit drin sind? Was ist mit den linksradikalen Gruppierungen, die genauso unterwegs sind? (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Was ist mit den Reichsbürgern, die da genauso mit drin sind, oder sonstigen Extremisten? Nach Ihrem Vorschlag, so, wie der hier auf dem Tisch liegt, sollen dafür nur bestimmte Behörden informiert werden und nicht mehr die Öffentlichkeit. Und das halte ich für falsch. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das halte ich auch inhaltlich für falsch an dieser Stelle, denn das Gleiche beträfe ja auch das Thema Spionageabwehr und die ganzen Sabotagegruppen, die noch unterwegs sind. Das sind reale Gefahren, mit denen wir uns in diesem Land auseinandersetzen müssen. (Beifall René Domke, FDP – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Lesen Sie es durch! Im Bericht steht das mit drin, das, was damit aber erzeugt wird – (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) und das ist ja der zentrale Punkt, mit diesem Verfassungsschutzbericht wird die Öffentlichkeit informiert –, wir erzeugen damit eine Wahrnehmung von verschiedenen Problemfeldern, die unsere Demokratie und unseren Staat gefährden. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und die Menschen sind in der Lage, sich selbst ein Bild zu machen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, eben nicht! Sie kriegen es ja vorgekaut!) auf Grundlage der Informationen, die da mit drin sind. Selbstverständlich sind die doch in der Lage. Wenn das so wäre, würden Sie doch nicht mit den Umfragen so dastehen. (Heiterkeit bei Jens-Holger Schneider, AfD: Oha!) Und ich bin auch überzeugt, dass das hier so richtig ist, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) weil das stärkt die Resilienz der Gesellschaft. Das stärkt die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie, wenn wir eine vernünftige Grundlage haben. Würden wir das nach Ihrer Vorstellung einfach in irgendwelche Aktenschränke packen, in irgendwelche Behörden mit rein, würde das alles weg sein. (Thore Stein, AfD: Wir sind bei 50 Prozent. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und das sind die Argumente, die gegen Ihren Antrag sprechen, und deswegen stimmen wir auch dagegen. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Ann Christin von Allwörden, CDU – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Kennen Sie das Beispiel der Republikaner?)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Niemand hat die Absicht, im VS einen Missbrauch zu konstruieren, niemand hat die Absicht. Und wir brauchen hier ja heute auch nicht um den heißen Brei herumzureden, meine Damen und Herren Abgeordnete, gerade aus dem linken Spektrum, die politische Lage spitzt sich zu. Die jüngste Umfrage hat das deutlich gemacht. Und das ist gut so, denn dadurch werden wir auch jetzt bald die Frage ins Zentrum rücken können, wie wir mit dem Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig umgehen wollen, denn dieser Verfassungsschutz erlebt wohl gerade seine größte Krise in seiner Geschichte, und das hat eine Ursache, die wir im realen Alltag dieser Behörde erleben. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sehr richtig!) Meine Damen und Herren, dazu eine Vorbemerkung des FAZ-Journalisten Jasper von Altenbockum. Gerade nach 35 Jahren Deutscher Einheit hat er treffend festgestellt, ich zitiere: „Was Opposition ist, wird“ derzeit „neu ausgehandelt. Für eine wachsende Wählerschaft … ist ganz offenbar nicht ausschlaggebend, was dieser Verfassungsschutz dazu zu sagen hat.“ Zitatende. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Meine Damen und Herren, woran mag das wohl liegen? Begriffe aus dem Kontext nehmen und einen anderen Sinnhorizont unterstellen, das ist die Methode einer öffentlich verbrauchten Behörde auch in Mecklenburg-Vorpommern. Es geht gerade mit Blick auf die große Bedeutung der Meinungsfreiheit für unsere Demokratie darum, diese nicht durch Dekontextualisierung anzugreifen. Wer nun aber AfD-Politiker wie Björn Höcke zum Beispiel bewusst einen anderen Sinnzusammenhang unterstellt, und das ohne echten Beleg, der greift unsere Demokratie frontal an! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und wer dann sogar so weit geht, dass Alice Weidels Äußerung von den „Windmühlen der Schande“ als extremistisch gebrandmarkt werden kann, nur weil ebenfalls dekontextualisiert Herr Höcke einmal von einer Schande gesprochen hat, der führt in meinen Augen etwas Böses im Sinn, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gegen die Demokratie ist das!) und das ist dieser Verfassungsschutz mit seiner Dekontextualisierung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Genau das tut er im Jahr 2025, und nicht die Zitate von Weidel oder Höcke sind problematisch, weil sie das Wort „Schande“ benutzen, nein, es ist der Verfassungsschutz selbst, der mit einem solchen Auftreten massiv zu seiner eigenen Schande beiträgt. Wer so arbeitet, schützt nicht die Verfassung, er schadet der Demokratie! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Richtig!) Und an die SPD hier einmal ganz deutlich gerichtet: Was sagt Ihr SPD-Parteifreund Mathias Brodkorb eigentlich zum Verfassungsschutz in Bund und Ländern? Er sagt, diese Behörde ist für ihn in Bund und Ländern geprägt davon, ich zitiere, „ein erstaunliches Ausmaß an Fehlerhaftigkeit“, Zitatende, an den Tag zu legen. Und genau das korrespondiert auch mit der Feststellung eines renommierten Staatsrechtlers, der ehemals zur AfD feststellen konnte, dass rund 80 Prozent der dort festgestellten inkriminierten Aussagen entweder vollkommen haltlos oder in absurder Weise aufgeführt wurden. Es ist keine Beweisführung, die der VS hier leistet, es ist ein wild gewordenes Aufschreiben von kritischen Handlungen, von kritischen Haltungen, was finster an die DDR erinnert. Meine Damen und Herren, natürlich gibt es hierfür plakative Beispiele, auch aus Mecklenburg-Vorpommern. Der Fall Horst Förster etwa, (Zuruf von Thore Stein, AfD) mein geschätzter Fraktionskollege, ist Teil des AfD-Gutachtens, wie ich im Übrigen auch. Er wird aufgrund der Verwendung des ethnischen Volksbegriffes dort genannt. Herr Förster hat nun als ehemaliger Richter die Einleitung eines Disziplinarverfahrens selbst beantragt, da er sich zu Unrecht einem Verdacht an seiner Verfassungstreue ausgesetzt sieht. Dieser Antrag liegt seit mehreren Monaten beim Justizministerium und wurde nun an den Präsidenten des Landgerichts Neubrandenburg abgegeben. Es fand bis heute keine Anhörung, seit Mai, glaube ich, keine Anhörung des Betroffenen statt. Das Muster ist klar, man setzt unbegründet einen Verdacht in die Welt, der wirken soll, und lässt sich jede Zeit, diesen auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. (Nikolaus Kramer, AfD: Genau!) Das ist reale Amtsführung einer linken Justizministerin. (Heiterkeit bei Ministerin Jacqueline Bernhardt) Frau Bernhardt ist die Gesinnungsgenossin des Verfassungsschutzes. Sie darf sich hier heute gerne noch dazu erklären, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Oder das Beispiel Junge Alternative MV. Auch dieser gehörte ich bis vor Kurzem noch an, jetzt bin ich leider zu alt dafür. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Liest man hierzu das Kapitel im jüngsten Verfassungsschutzbericht, erfährt man, was heutzutage Kontaktschuld heißt und wie komplett konstruiert einem Geschichtsrevisionismus unterstellt wird. Als studierter Mensch, der natürlich auch quellenorientiert wissenschaftlich arbeiten gelernt hat im Studium, muss man die Frage an die Verfassungsschutzbehörde dieses Landes ganz offensiv stellen: Wie kann man nur so stümperhaft linke Erwartungshaltungen bedienen? Ihre Arbeit ist eine Schande für Ihre eigene Behörde! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und, meine Damen und Herren, es kommt ja nicht von ungefähr, dass jüngst selbst Bundesjustizministerin Hubig – im Übrigen ebenfalls SPD – davon sprach, dass keine ausreichenden Belege für ein Verbot meiner Partei vorliegen würden. Und dennoch wird das systematische Anbräunen von Oppositionellen, in Anlehnung an Neo Rauch, den vielleicht für einige bekannten Künstler, durch den Verfassungsschutz gerade von linker Seite hier weiter gefördert und gepredigt – die anwesenden Redner dieser Debatte haben es ja mal wieder paradehaft demonstriert –, damit ihr Dogma einer ominösen Brandmauer am Leben gehalten wird. Gerade dieser schwelende Zustand büßt langsam, aber sicher jede Wirksamkeit ein. Und damit sind wir bei Ihnen, Herr Wulff. Sie haben recht, dieser Verfassungsschutz hat so schlecht gearbeitet, dass die Bürger es ihnen nicht mehr abkaufen (David Wulff, FDP: Das hab ich so nicht gesagt, nee, nee!) und uns eben gerade trotzdem wählen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, eine grundsätzliche Reform des Verfassungsschutzes kann unserer Ansicht natürlich nicht ausbleiben. Aufmerksame Beobachter werden vielleicht mitbekommen haben, dass wir uns hierzu mit anderen AfD-Fraktionen bereits im intensiven Austausch befinden. Heute haben wir gefordert, mit unserem Gesetzesantrag, dass wir die Berichtsöffentlichkeit des Verfassungsschutzes einschränken wollen, eben wegen der Missbrauchsgefahr, die für uns vollkommen evident ist. Aber es wird nicht reichen. Wenn wir Regierungsgestaltungsmacht haben, dann wird es um eine vollkommen umfangreiche Neuaufstellung dieser Behörde gehen müssen, damit wir die anständigen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes vor dem Missbrauch Ihres Machtkartells zukünftig schützen können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Philipp da Cunha, SPD: Sie wollen sie umbauen, um politische Gegner zu verfolgen.) Da werden wir wohl auch – Sie können das gerne hören – an einer Umbenennung dieser Behörde zum Beispiel nicht vorbeikommen. (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Die nächste Novelle – deswegen meine Kleine Anfrage, Frau von Allwörden –, (Philipp da Cunha, SPD: Da bin ich gespannt.) sie kommt vermutlich noch in dieser Legislatur, sie wird uns Gelegenheit geben, an einem alternativen Geheimdienst zu arbeiten, der das Vertrauen der Bürger zurückgewinnt und der dann endlich wieder damit anfängt, die echten Gefahren für die politische Ordnung in den Fokus zu nehmen und diese zu bekämpfen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Torsten Koplin, Die Linke, und Michael Noetzel, Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es wird jetzt noch mal Redebedarf angemeldet für den Fraktionsvorsitzenden der AfD Herrn Kramer. (Nikolaus Kramer, AfD: Wie viel hab ich noch?) Wir gucken noch mal nach. Das kann nicht mehr so ganz viel sein, nicht mal eine Minute, also 57 Sekunden.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Und genau das, was wir hier eben erleben mussten, diesen Ausruf von Herrn da Cunha, dass wir, wenn wir in Regierungsverantwortung wären, den Verfassungsschutz dazu ausnutzen würden, unseren politischen Gegner zu überwachen, Herr da Cunha, (Jeannine Rösler, Die Linke: Das haben Sie doch gesagt!) ist genau ein Beleg dafür, dass dieser Verfassungsschutz reformiert werden muss, meine Damen und Herren, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) genau solche Aussprüche (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist eine Frechheit!) oder Aussprüche wie von Herrn Haldenwang, meine Aufgabe mit meiner Behörde ist es, „die Umfragewerte der AfD zu senken“, oder auch, ich glaube, es war der Landesverfassungsschutz des Landes Niedersachsen, die gesagt haben: „Wir sind Antifa“. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Da habe ich keine Fragen mehr, da ist dieser Gesetzentwurf so was von richtig und so was von wichtig, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie wollen dem nicht zustimmen, Sie werden dem nicht zustimmen, aber irgendwann werden wir die Mehrheit in diesem Land haben, (Rainer Albrecht, SPD: Das glaub ich nicht!) und dann wird dieses Gesetz, wird dieser Landesverfassungsschutz und auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und alle 15 anderen Landesverfassungsschutzämter irgendwann reformiert werden, damit sie endlich zu ihrer originären Aufgabe zurückkehren, (Zuruf von Horst Förster, AfD) nämlich die Verfassung zu schützen und uns Bürger zu schützen. Dafür ist nämlich die Verfassung da, vor einem übergriffigen Staat zu schützen. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5017. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5017 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der Gruppe der FDP abgelehnt. Somit ist ebenfalls der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5017 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes, auf Drucksache 8/5300. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/5300 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

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Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bittet die Landesregierung um Zustimmung zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Wir stehen im Bereich der Juristenausbildung vor großen Herausforderungen. Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, neue Erwartungen an Studium und Berufseinstieg verändern einfach die Anforderungen an die juristische Ausbildung. Damit sie zukunftsfest bleibt, müssen wir sie an diese Entwicklung anpassen. Und genau das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ich möchte Ihnen die drei zentralen Punkte der Gesetzesänderung gerne vorstellen: Erstens modernisieren wir die Prüfungsleistungen. Die klassische wissenschaftliche Studienarbeit, allgemein bekannt unter „Hausarbeit“, verliert durch frei verfügbare KI-Programme zunehmend an Aussagekraft. Gleichzeitig steigt die Gefahr, dass Studierende, die eben sich an die Regeln halten und diese KI-Programme nicht nutzen, benachteiligt werden. Deshalb geben wir der Universität Greifswald künftig die Möglichkeit, anstelle der schriftlichen Studienarbeit andere Prüfungsleistungen wie zum Beispiel Klausuren oder mündliche Leistungen vorzusehen. So sichern wir Fairness, so sichern wir Chancengleichheit und ermöglichen der Universität die notwendige Flexibilität. Zweitens führen wir die elektronische Aktenführung im Bereich der Prüfungs- und Widerspruchsakten beim Landesjustizprüfungsamt ein. Bisher waren die Prüfungs- und Widerspruchsakten noch vollständig in Papierform enthalten. Nach dem E-Government-Gesetz sind wir ohnehin verpflichtet, die E-Akte einzuführen. Mit der Gesetzesänderung schaffen wir nun die rechtliche Grundlage dafür. Das macht die Verwaltung moderner, effizienter und nachhaltiger. Und drittens – das ist der Hauptteil dieses Gesetzentwurfes und meines Erachtens der wichtigste Teil – ist hierin vorgesehen die Einführung des integrierten Bachelor of Laws. Der wichtigste Bestandteil der Reform, wie gesagt, ist die Einführung eines zusätzlichen universitären Abschlusses. Studierende der Rechtswissenschaft an der Universität Greifswald sollen künftig nach Abschluss aller universitären Prüfungsleistungen den Grad eines Bachelor of Laws erwerben können. Dieser Abschluss ersetzt selbstverständlich nicht die erste juristische Staatsprüfung und das Examen. Wer weiterhin Richter/-in, Staatsanwält/-in, Notar/-in oder Rechtsanwält/-in werden möchte, muss weiterhin das erste juristische Staatsexamen bestehen. Aber Studierende, die die staatliche Pflichtfachprüfung nicht bestehen, sollen künftig nicht mehr – nach vier bis fünf Jahren in der Regel – ein Studium haben, ohne Abschluss dastehen. Das wollen wir den Studierenden nehmen. Mit dem Bachelor of Laws können sie in die öffentliche Verwaltung oder in die Wirtschaft gehen und dort juristisch qualifiziert arbeiten. Bei meinen Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmern kommt auch positives Feedback auf genau die Einführung des Bachelor of Laws, das mir widerspiegelt, dass sie nicht immer unbedingt einen Volljuristen bräuchten, sondern einen Menschen mit juristischem Sachverstand. Dieser integrierte Abschluss bringt mehrere Vorteile: Erstens. Er entlastet die Studierenden. Bisher endete das Studium, das Jurastudium, bei Nichtbestehen des ersten Staatsexamens ohne jeden Abschluss, trotz zahlreich erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen, die eigentlich den Anforderungen eines Hochschulabschlusses entsprechen. Das hat einen enormen psychischen Druck erzeugt. Jede und jeder, die dieses Studium absolviert hat, weiß, wovon ich rede. Der integrierte Bachelor nimmt diesen Druck und sorgt für die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen. Zweitens. Er stärkt den Studienstandort Greifswald. Die Universität selbst hat diesen Schritt angestoßen und auch die Studierenden begrüßen ihn ausdrücklich. In vielen anderen Bundesländern gibt es den integrierten Bachelor of Laws bereits. Wenn wir ihn nicht einführen, verliert Mecklenburg-Vorpommern an Wettbewerbsfähigkeit. Das können wir uns angesichts des Fachkräftemangels und der Notwendigkeit, Nachwuchs zu gewinnen, nicht leisten. Und der dritte Grund ist, schließlich erschließt der neue Abschluss neues Fachkräftepotenzial. Der Bachelor ermöglicht es, mehr Studierende zum Abschluss zu bringen, auch solche, die das Examen eben nicht bestehen. Damit gewinnen wir zusätzlich juristisch ausgebildete Fachkräfte für die Verwaltung, für die Wirtschaft. Zum Vergleich: Von allen Studienanfänger/-innen in Greifswald schließen derzeit nur rund 30 Prozent das erste Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern ab. Ein Teil wechselt das Bundesland, andere brechen das Studium ab und wieder andere bestehen eben das Examen nicht. Das wollen wir ändern, indem wir den Druck mindern und neue Perspektiven eröffnen. Die geplanten Änderungen sind praxisnah, rechtlich fundiert und verursachen keine Mehrkosten für den Landeshaushalt. Ich bitte Sie daher herzlich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Und ein Letztes: Mein Dank gilt der Universität Greifswald, dem Fachschaftsrat und dem Landesjustizprüfungsamt für die gute, konstruktive Zusammenarbeit eben bei der Einführung des Bachelor of Laws. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5300 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung in den Wissenschafts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages, auf Drucksache 8/5301, in Verbindung mit Erster Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Mediengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/5315. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages (Erste Lesung) – Drucksache 8/5301 – Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Mediengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/5315 – Das Wort zur Einbringung hat der Parlamentarische Staatssekretär Herr Patrick Dahlemann. Parlamentarischer Staatssekretär Patrick Dahlemann: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Mediengesetzgebungen in Deutschland dienen dem Austausch freier Meinungsäußerungen, Schutz, Sicherheit gleichzeitig von Personen und Gesellschaft. Wir wollen mit ihnen ein Umfeld schaffen, das den Austausch von Informationen ermöglicht, ohne die Grundrechte zu verletzen. Die Freiheit von Meinungen und Medien braucht aber dafür einen Rahmen. Dieser Rahmen umfasst außerdem den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit seinem Anspruch an Qualität und Bildungsauftrag gleichermaßen mit einer Faktengrundlage. Diesen Rahmen stellen der Medienstaatsvertrag auf Bundesebene und auf Landesebene bisher unser Landesrundfunkgesetz dar. Mit den vorliegenden Entwürfen erneuern wir heute beide. Zunächst zum Achten Medienänderungsstaatsvertrag und zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag: Der öffentlichrechtliche Rundfunk ist innerhalb unserer Medienlandschaft eine wichtige Säule unserer Demokratie, denn die öffentlich-rechtlichen Medien informieren die Menschen – unabhängig, seriös, gut recherchiert, unabhängig von Quoten und wirtschaftlichen Zwängen. Über Inhalt und Geschmack darf man sich glücklicherweise in unserem Land streiten, und das ist auch gut so, aber wir können uns auf einen Faktencheck und auf eine Hintergrundrecherche in der Regel als hohen Standard verlassen. Im Juli haben Sie in diesem Haus dem Siebten Medienänderungsstaatsvertrag zugestimmt, dem Reformstaatsvertrag. Sie haben damit den Weg frei gemacht für einen umfassenden Erneuerungsprozess des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es macht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schlanker, digitaler und nachhaltiger und verpflichtet im Übrigen unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu mehr Transparenz, Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Die Umsetzung ist mitten im Gange. Der Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag ergänzt den Reformstaatsvertrag und sorgt dafür, dass nun auch das Beitragsverfahren schlanker aufgestellt wird. Im Moment erfolgt die Beitragsfestsetzung über ein dreistufiges System, erstens der Bedarfsanmeldung durch die Rundfunkanstalten, zweitens prüft die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, kurz KEF, den angemeldeten Bedarf, und der dritte Schritt besteht aus mehreren Verfahrensstufen: zunächst der Beschluss des Entwurfs der Medienstaatsvertragsänderungen durch die MPK, Ministerpräsidentenkonferenz, dann der Beschluss dieser in den einzelnen Kabinetten und die Einbringung des Entwurfs mit anschließenden Diskussionen und abschließend der Beschluss aller 16 Landtage. Sie sehen, besonders die dritte Stufe ist extrem umfänglich. Nun soll diese dritte Stufe mutig reformiert werden. Die Empfehlung der KEF kann künftig unmittelbar in eine Beitragsfestsetzung münden, wenn die empfohlene Erhöhung nicht mehr als fünf Prozent beträgt. Das verkürzt das Verfahren um mehrere Monate und wird viel Zeit und Bürokratie einsparen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es ist zugleich ein Sparanreiz für die Anstalten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da lachen ja die Hühner!) Die Rechte der Länder und insbesondere der Parlamente gehen dabei keineswegs verloren. Die Länder können Widerspruch gegen diese automatisierte Festlegung einlegen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir haben eine Mehrheitsentscheidung.) Wie viele Länder Widerspruch einlegen müssen, damit das bisherige Verfahren greift, hängt von der geplanten Beitragserhöhung ab. Bis 2 Prozent Erhöhung müssen drei Länder Widerspruch einlegen, ab 2 bis 3,5 Prozent liegt das Quorum bei zwei Ländern und bis 5 Prozent reicht der Widerspruch eines einzigen Landes aus, um das ursprüngliche Verfahren wieder in Kraft treten zu lassen. Für alles darüber hinaus bleibt es, wie gesagt, bei dem bisherigen Verfahren. Mit dieser Reform verschlanken wir also das gesamte Verfahren und sorgen dafür, dass die Beitragsfestsetzung weniger ein politisches Pingpongspiel ist, sondern stärker orientiert an dem tatsächlichen Bedarf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir blicken gleichzeitig in diesem Tagesordnungspunkt ganz konkret auf die Medienlandschaft unseres Landes. Ihnen liegt der vollständige Neuerlass des bisherigen Landesrundfunkgesetzes als Mediengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vor. Die Landesregierung hat, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Landesrundfunkgesetz auf seine Aktualität geprüft und notwendige Anpassungen vorgenommen. Das bisherige Landesrundfunkgesetz muss zunächst einmal an den Medienstaatsvertrag angeglichen werden. Die Teile des geltenden Landesrundfunkgesetzes, die sich bewährt haben, bleiben selbstverständlich enthalten und werden in das neue Mediengesetz überführt. Dopplungen zwischen Medienstaatsvertrag und Landesmediengesetz wurden gestrichen. Viele Elemente sind im Geiste des Bürokratieabbaus und der Doppelverweisungen entsprechend berücksichtigt. Wir wollen mit dem Mediengesetz außerdem verlässliche Rahmenbedingungen für private Medienangebote in Mecklenburg-Vorpommern schaffen und die erforderlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung der Medienwelt verbessern. Wir weiten deshalb die Beteiligungsobergrenzen von Rundfunkanstalten aus. Das spiegelt längst die realistische Medienlandschaft in unserem Land wider. Ein „Nordkurier“ kann auch Lokal-TV und eine „Ostsee-Zeitung“ genauso bewegtes Bild wie der NDR. Das macht Investitionen in kleinere und regionale Medien leichter, weil sich regionale TV-Anbieter selbst so nicht tragen würden. Außerdem blicken wir auf das Digital Audio Broadcasting, also der digitale Hörfunk erlaubt mehr Programme auf einer Frequenz und zusätzliche Dienste. Der Rundfunk wird dadurch günstiger, effektiver und nutzerfreundlicher. Wir wollen die Bedingungen für den Umstieg in die Digitalisierung des Hörfunks in unserem Bundesland verbessern. In Zukunft wird es deshalb grundsätzlich keine Neuausschreibung von frei gewordenen UKW-Frequenzen mehr geben. Die Rundfunkunternehmen sollen langsam zu DAB+ wechseln. Was heißt das? Rauschfreier Empfang, größere Senderreichweite, Zusatzinformationen wie Titel oder Cover – all das sind Instrumente, die ohne Internetverbindung oder Datenvolumen den Konsum dieser Medien leichter und besser machen. Außerdem ermöglichen wir die verstärkte Zusammenarbeit privater Rundfunkanstalten untereinander mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Hier will ich auf Ostseewelle und NDR 1 Radio MV als die beiden beliebtesten Radioformate in unserem Land hinweisen. Damit können auch Infrastrukturen wie zum Beispiel DAB+ Multiplexe gemeinsam genutzt werden. Hier sind wir sehr konkret im Gespräch. Auch die lokalen und regionalen Fernsehangebote sind ein bedeutender Teil unserer Medienlandschaft. Bürgerinnen und Bürger sollen sich über das, was in ihrem Dorf passiert, in ihrer Stadt, unmittelbar um den eigenen Kirchturm herum, auch im Bewegtbild informieren können. Wir richten ein neues System ein, mit dem die Förderung kommerzieller, privater, lokaler und regionaler Fernsehangebote ermöglicht wird. Hierzu kann die Landesmedienanstalt lokale und regionale Fernsehveranstalter mit der öffentlichen Aufgabe betrauen, ein qualitätvolles regionales Informationsprogramm mit engem Regionalbezug herzustellen und auch entsprechend zu verbreiten. Aber wir verbessern nicht nur die Bedingungen für kommerzielle Anbieter, private Bürgermedien sind auch wichtiger Bestandteil unserer Medienlandschaft. Bürgerinnen und Bürger können selbst Filme, Radiosendungen, Onlinemedien produzieren, sich über mediale Wirkungsweisen informieren, über lokale Fragen oder politische Themen diskutieren. Ob das Lokalradio Rostock LOHRO, TV:Schwerin, Grevesmühlen TV oder ein jeweiliger Anbieter Ihrer Wahl – ich glaube, wir wissen, was die Menschen dort leisten. Sie bieten den Menschen in unserem Land die Möglichkeit, unabhängig von großen Medienkonzernen auch ganz eigene Themen, Meinungen und kulturelle Vielfalt öffentlich zu machen, und fördern so demokratische Teilhabe und Medienkompetenz. Die Möglichkeiten werden gern und auch begeistert genutzt. Wir wollen diesen wichtigen Kulturbestandteil im lokalen Raum unbedingt erhalten und auch stärken. Die privaten Bürgermedien werden deshalb erstmals gesetzlich benannt, definiert und können nun auch Fördermöglichkeiten zur Unterstützung im Bereich der außerschulischen Vermittlung von Medienkompetenz und Medienbildung bekommen. Außerdem entlasten wir die Landesmedienanstalt und ihre Nutzer von Bürokratie. Wir führen die Möglichkeit des zulassungsfreien Rundfunks ein und verschlanken Abläufe zum Beispiel durch Übertragung bestimmter Entscheidungen in die originäre Zuständigkeit der Direktorin oder des Direktors. Außerdem entfällt die Genehmigungspflicht eines Haushaltsplans und die Veröffentlichungspflicht im Amtsblatt. Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Angebote des privaten Rundfunks nutzen können. Deshalb regelt das Landesmediengesetz auch die Bestimmungen zur Barrierefreiheit noch einmal neu. Das Landesmediengesetz trägt dazu bei, dass unsere Medienlandschaft regional besonders und abwechslungsreich bleibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erneuern den Rahmen für freie Medien und unabhängige Informationen im Land und Bund. Er wird einerseits weniger bürokratisch und aufwendig und andererseits regionaler und bunter. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle, mich bei meinen Mitarbeitern zu bedanken. Wir sind in unzähligen Gesprächen mit den Medienschaffenden in unserem Land, aber auch mit denen, die die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer vertreten, vor der Verbandsanhörung im Austausch gewesen. Das waren intensive anderthalb Jahre für uns, und deswegen ist das Einbringen hier im Landtag zugleich für uns die Zielgerade. Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen dafür setzen, dass die Medienlandschaft in unserem Land wehrhaft bleibt, unsere Demokratie damit gestärkt und die Vielfalt entsprechend auch Rückenwind erfährt! Ich freue mich auf die Beratungen und bitte um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine verbundene Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Ich hoffe ja wohl nicht, dass wir schon auf der Zielgeraden sind, Herr Staatssekretär, wie Sie es hier so schön formuliert haben. Sie haben ja die Verbandsanhörung hinter sich und haben hinter verschlossenen Türen unter sich alles verhandelt. Das kann ja nicht sein, dass man hier in diesem Fall keine Anhörung macht. Wir wollen in beiden Fällen, zu beiden Gesetzesänderungen hier oder zu beiden Vertragsänderungen selbstverständlich Anhörungen haben. (Thomas Krüger, SPD: Dann beantragen Sie es doch einfach!) Machen wir auch, Herr Krüger. Das machen wir auch. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das geben wir hier kund. Das darf ich doch, das ist ja mein demokratisches Recht, darauf zu reagieren und zu replizieren, was der Staatssekretär gesagt hat. Oder sehe ich das falsch, Herr Krüger? Nein?! Danke schön! (Thomas Krüger, SPD: Habe ich gesagt, dass es falsch ist?) Zwei große medienpolitische Vorhaben (Thomas Krüger, SPD: Wurde nicht behauptet, Herr Kollege.) stehen hier heute zur Debatte, (Thomas Krüger, SPD: Wurde nicht behauptet.) der Achte Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, also das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags und ein neues Mediengesetz für Mecklenburg-Vorpommern – zwei Gesetzentwürfe, die vieles regeln wollen, aber am eigentlichen Kernproblem komplett vorbeigehen. Denn was fehlt, ist eine echte Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von Grund auf. Was fehlt, ist ein mutiger Schritt, um veraltete Strukturen abzubauen, die Bürger zu entlasten und wieder Vertrauen in die Medien zu schaffen. Was fehlt, ist ein klares Bekenntnis zu mehr Unabhängigkeit, mehr echter Vielfalt, Herr Dahlemann, und zu weniger politischem Einfluss, das zu allem. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Stattdessen erleben wir Verwaltungslogistik, Stillstand und Beitragserhöhung im Automatismus. Beginnen wir beim Rundfunkbeitrag: Der Vorschlag, das Verfahren zu vereinfachen, ist vordergründig eine organisatorische Maßnahme. Doch in der Praxis bedeutet es vor allem weniger Kontrolle, weniger Mitsprache und mehr Kosten – intransparent für die Bürger. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Denn künftig soll es reichen, wenn nicht nur Länder aktiv widersprechen, dann wird eine Beitragserhöhung einfach wirksam, ein Beitrag, der heute schon mehrere Milliarden Euro im Jahr generiert und der regelmäßig steigt, obwohl Reformen seit Jahren ausbleiben. Stattdessen erleben wir Vettern- und Misswirtschaft, wie beim rbb mehrfach nachgewiesen. (Patrick Dahlemann, SPD: Haben Sie nicht zugehört?! Wir haben gerade über die Reform gesprochen.) Fragen Sie doch mal draußen im Land, wie viele Bürger sich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch repräsentiert fühlen, Herr Dahlemann! (Patrick Dahlemann, SPD: Fragen Sie mal, wie viele Menschen gerne das „Nordmagazin“ gucken!) Die Antworten sind einseitige Berichterstattung, (Patrick Dahlemann, SPD: Fragen Sie mal, wie viele Leute gerne den „ZDF-Fernsehgarten“ in Schwerin erlebt haben!) belehrender Ton, Missbrauch öffentlicher Mittel. Da kennen Sie sich alle mit aus, ich weiß. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das Vertrauen ist tief erschüttert, und dennoch, es wird weiter Geld eingesammelt, unabhängig von Einschaltquote, unabhängig vom täglichen Bedarf. (Patrick Dahlemann, SPD: Ein Glück! Das ist ein Gewinn unseres Systems.) Wir als AfD-Fraktion sagen ganz klar, die Zeit des Zwangsbeitrages muss sich ändern. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ja, es ist ein Zwangsbeitrag, meine Damen und Herren. Dieses Modell ist eben kein Zukunftsmodell mehr. Wir brauchen ein System, das freiwillig funktioniert, weil die Inhalte überzeugen, und nicht, weil man dazu gezwungen wird. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Kommen wir noch zum heutigen Mediengesetz für Mecklenburg-Vorpommern: Auch hier sehen wir Reformansätze, zum Beispiel bei der Struktur der Landesmedienanstalt, bei Aufsichtsfragen oder der Transparenz, aber auch hier gilt, vieles bleibt beim Alten. Die Besetzung der Gremien bleibt ein Spiel der bekannten Interessenten statt echter Bürgerbeteiligung. Unabhängigkeit gibt es nur auf dem Papier. Staatsferne bleibt eine Formel, nicht gelebte Praxis. Was wir bräuchten, ist ein mutiges Signal für mehr Vielfalt für Medien, die nicht von Regierungsnähe oder Projektförderung abhängig sind, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Richtig!) für Journalismus, der unabhängig recherchiert und nicht gefördert wird, weil er politisch ins Bild passt. Wir sehen mit Sorge, dass journalistische Projekte zunehmend staatlich mitfinanziert werden, gerade aus Landesmitteln. Wer bezahlt, bestimmt am Ende auch den Ton. (Petra Federau, AfD: Genauso ist es.) Und genau das untergräbt die Pressefreiheit auf leisen Sohlen. Was heißt das für uns als AfD-Fraktion? Wir werden beide Gesetzesentwürfe im Ausschuss genau prüfen, wir werden einige Änderungsvorschläge einbringen, (Thomas Krüger, SPD: Na dann mal los!) und wir werden wie in der Vergangenheit unermüdlich auf strukturelle Missstände im öffentlich-rechtlichen System hinweisen, Herr Krüger. (Thomas Krüger, SPD: Ja.) Denn Medienpolitik darf kein Verwalten von Altlasten sein, sie muss den Mut haben, Dinge grundlegend zu verändern, sie muss das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen, nicht deren Geduld weiter strapazieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Schauen Sie die Studien an!) Ein kurzer Blick zurück: Als wir im Sommer aufgedeckt haben, dass Journalisten über Förderprogramme aus der Staatskanzlei bezahlt wurden und dabei über Regierungsthemen berichten, da hieß es, das sei normal. Aber für viele Bürger ist das eben nicht normal, für viele ist das ein Zeichen dafür, wie nah Medien und Macht zusammengerückt sind. Und genau das macht eine breite Debatte über die Zukunft des Rundfunks so wichtig, nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch und vor allem grundsätzlich. Was wollen wir mit diesem System erreichen? Wen soll dieses System erreichen? Und wie sorgen wir dafür, dass es wieder seinem eigentlichen Auftrag gerecht wird? Zwei Gesetze, viel Text, wenig Veränderung, wir sehen, die Rundfunkpolitik in Deutschland ist träge, selbstbezogen und reformunwillig. Doch wir sagen, es geht auch anders: mit echter Bürgernähe, mit fairer Finanzierung ohne Zwangsbeitrag (Thomas Krüger, SPD: Schlagworte. Machen Sie es doch mal ganz konkret!) und mit einem Medienrecht, das nicht die Politik schützt, Herr Krüger, sondern die Meinungsfreiheit, Herr Krüger. (Thomas Krüger, SPD: Ja, alles Schlagworte!) Dafür steht die AfD-Fraktion, (Thomas Krüger, SPD: Alles Schlagworte!) und daran werden wir beide Gesetzentwürfe im weiteren Verfahren messen. (Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Vielen Dank, meine Damen und Herren!

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Franz-Robert Liskow. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie müssen ja fürchterlich viel Angst haben. – Zuruf von Enrico Schult, AfD)

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Franz-Robert Liskow CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne zunächst einmal mit dem Mediengesetz. Der Gesetzentwurf greift zentrale Punkte auf, zum Beispiel die Anpassung an den Medienstaatsvertrag, die Förderung lokaler Fernsehveranstalter und die Einführung von Barrierepflichten, und er strebt eine Modernisierung des bisherigen Landesrundfunkgesetzes an. Allerdings gibt es im Entwurf an einigen Stellen zumindest Dinge, die genau abzuwägen sind. Da viele Entscheidungen künftig im Ermessen der Landesmedienanstalt liegen – beispielsweise die Genehmigungspflicht für den Haushalt entfällt –, stärkt das natürlich die Selbstverwaltung der Landesanstalt, aber es schwächt natürlich zeitgleich auch die demokratische Kontrolle. Zudem bleibt offen, ob die vorgesehenen Fördertatbestände zum Beispiel für private regionale Fernsehveranstalter ausreichend finanziert und abgrenzbar sind, sodass sie nicht zu Dauersubventionen verkommen. Die Auswertung der Beteiligungsobergrenze von Rundfunkveranstaltern an Tageszeitungen auf 50 Prozent ist in Zeiten von Konzentration und Plattformdominanz zumindest diskussionswürdig. Die Flexibilisierung bei der Zusammensetzung des Medienausschusses erscheint wiederum ein sehr pragmatischer Ansatz zu sein. Insgesamt bietet der Entwurf sinnvolle Ansätze für eine moderne Regelung. Ob die Kontrollmechanismen, die Abgrenzung der Ermessensspielräume und eine sorgfältige Ausfinanzierung der Fördermaßnahmen bereits gegeben sind, wird dann Gegenstand der Beratungen im Ausschuss sein. Interessant ist natürlich an anderer Stelle der Medienstaatsvertrag. Dieser regelt die Finanzierung des Rundfunks neu, bleibt aber in der Logik voll bei der bisherigen Beitragsfinanzierung. Und wir wissen alle, die Debatten um den öffentlichen Rundfunk sind sehr intensiv, insbesondere über die Beiträge meistens mühsam und unerfreulich. Und deswegen konzentriert sich dieser Gesetzesentwurf vorausschauend ausschließlich auf die jetzige Ausgestaltung. Aber der Rundfunk bekommt eben das Geld nicht nur der Form nach automatisch, weswegen viele eben davon ausgehen, es sei eine Steuer. Der Rundfunk legt die Höhe ja auch de facto selbst fest. Die sogenannte KEF muss den Beitrag zwar absegnen, aber danach müssen die Landesregierungen und die Landesparlamente noch zustimmen. Aber die Beitragshöhe wird vom Rundfunk eben selbst vorgeschlagen. Und hier kommt noch hinzu, zuletzt hat sich ein Landesparlament geweigert, die Erhöhung einfach so durchzuwinken. Deswegen entschied das Bundesverfassungsgericht, dass es im Ergebnis eigentlich vollkommen egal ist, was die Landesparlamente sagen, der Beitrag wird trotzdem erhöht. Und um diesen Parlamenten also diese sogenannte Pflichtübung zu ersparen, die am Ende keinerlei Auswirkung hat, gibt es jetzt eben einen neuen Staatsvertrag, und über den reden wir heute. Und seine Botschaft lautet im Kern, die Parlamente müssen künftig nicht mehr zustimmen, sie können lediglich ein Veto einlegen. Abhängig davon, wie sehr der Beitrag erhöht wird, müssen dann mehr oder weniger Parlamente ein Veto einlegen. Wir stimmen dann also heute oder demnächst mehr oder weniger – in Anführungszeichen – unserer eigenen Arbeitserleichterung zu. Das ist natürlich eine sehr schlanke Regelung. Und wenn man in der Logik der bisherigen Rundfunkbeiträge argumentiert, dann ist dieser Staatsvertrag natürlich absolut konsequent in der Umsetzung. Ich denke, wir haben darüber trotzdem im Ausschuss noch intensiv zu beraten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gar nicht so viel zum Medienstaatsvertrag sagen. Wir begrüßen die gefundene Lösung zur Berechnung der Gebühren. Wir werden nicht müde zu betonen, dass eine gesicherte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Medien auch hier in diesem Land wichtig ist. Und dieser Punkt bringt uns zum zweiten vorliegenden Gesetzentwurf. In einer digitalen und zunehmend komplexen Medienwelt sind Bürgerinnen und Bürger tagtäglich mit einer Vielzahl an Informationen, Meinungen und Nachrichten konfrontiert. Dieser Umstand bringt nicht nur Vorteile mit sich, denn es gibt zunehmend auch gezielte Desinformationen, Cybermobbing und Hasskultur. (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes bittet um das Wort für eine Anfrage.) Und dies stellt uns vor große gesellschaftliche Herausforderungen, denen wir begegnen müssen. Nein danke!

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten …

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Michael Noetzel Die Linke

Mit der Novellierung des Landesmediengesetzes modernisieren wir nicht nur die gesetzlichen Grundlagen und die Rahmenbedingungen, in denen der Rundfunk, Bürgermedien, Medienschaffende und nicht zuletzt auch Medienbildende in diesem Land agieren und arbeiten können, wir bauen bürokratische Hürden ab, stärken die Rolle der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern und weiten die Fördermöglichkeiten für Bürgermedien sowie privater, lokaler und regionaler Fernsehangebote aus. Leider bleiben wir aus meiner Sicht an dieser Stelle ein Stück weit hinter unseren Möglichkeiten zurück. Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, kurz MMV, wird eines der wichtigsten Kompetenzzentren für Medien und Medienbildung in unserem Bundesland und ist mit einer Fülle an Aufgaben betraut, die in den letzten Jahren immer mehr geworden ist. Neben der Aufsichtsfunktion über unterschiedliche Medien im Land ist eine ihrer Kernaufgaben die Unterstützung und Förderung von Medienvielfalt, Medienkompetenz und Medienbildung. Die finanziellen Mittel, mit denen die MMV auskommen muss, haben jedoch kaum zugenommen. Wegen steigender Kosten bleibt immer weniger für ihre Kernaufgaben und gezielte Förderung übrig. Die Frage ist: Wie viel Medienbildung wollen und können wir uns leisten? Aus meiner Sicht ist Medienkompetenz ein zentraler Baustein für den Schutz unserer Demokratie. Die Medienanstalt M-V wird durch Mittel der Rundfunkbeiträge finanziert. Problematisch ist nicht nur aus meiner Sicht, dass die eigentlichen Mittel der Medienanstalt auch noch durch den sogenannten Vorwegabzug reduziert werden, der dann dem NDR zugutekommt. Dafür mag es vernünftige Gründe geben, löst aber nicht das Problem der Medienanstalt. (René Domke, FDP: Ja, da müssen wir drüber reden.) Andere Bundesländer haben bereits reagiert und den Abzug abgesenkt, andere haben erst gar keinen. Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass wir gerade Medienbildung nicht unterschätzen dürfen. Um unsere Demokratie zu schützen und unsere Gesellschaft gegen Desinformation und Spaltung zu wappnen, müssen wir Medien verstehen und einordnen können. Wir sollten diesem Zweig Beachtung schenken und den Akteuren und Akteurinnen im Land zeigen, dass wir ihre Arbeit schätzen, brauchen und unterstützen wollen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Ausschussberatung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor durch Herrn de Jesus Fernandes. Bitte schön!

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Noetzel, die Jugendorganisation Ihrer Partei ruft offen dazu auf, die Pressefreiheit mit Füßen zu treten und gegen Meinungsvielfalt einzutreten. Mit einem Druckexemplar zusammen mit der Amadeu Antonio Stiftung, zusammen mit einem Logo der Antifa wird in einem Stadtteil aufgerufen, eine Redaktion aktiv zu bekämpfen. Das hat mit Meinungsfreiheit nichts mehr zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das hat mit Pressefreiheit nichts mehr zu tun. Das ist Ihr radikaler Kern, dass Sie mit Gewalt gegen die Grundfeste dieser Republik ankämpfen. (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Da ist die Maske runter, Herr Noetzel. Da würde mich echt mal interessieren, was Sie dazu sagen. (Andreas Butzki, SPD: Bisschen lauter bitte!)

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?

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Michael Noetzel Die Linke

Ja, ich muss nur gucken, dass ich keinen Ordnungsruf kriege.

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Elke-Annette Schmidt

Ja, da würde ich drum bitten.

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Michael Noetzel Die Linke

Ich darf ihn ja nicht der Lüge bezichtigen. Doch, das darf ich, ich darf ihn nur nicht als „Lügner“ bezeichnen. Gut, ich glaube Ihnen kein Wort. Punkt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegenden Gesetzentwürfe beschäftigen sich mit wesentlichen Fragen der Medienpolitik. Wie soll der öffentlichrechtliche Rundfunk in Zukunft finanziert werden? Welche Anforderungen wollen wir an kommerzielle und nicht kommerzielle Medienangebote im Land stellen, und wie können wir diese fördern? Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht bei all diesen Fragen vor allem eine im Mittelpunkt: Wie können wir sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen, aber auch die privaten Medien im Land weiter ihren wesentlichen Beitrag zum Wohle der Meinungsvielfalt und der Demokratie leisten können? Denn unabhängige Medien, egal ob bundesweit, regional oder lokal, sind der beste Schutz vor Desinformation. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleiches gilt für die Landesmedienanstalten. Deren unverzichtbare Arbeit im Bereich der Medienbildung ist ja auch vor nicht einmal zwei Wochen von der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der ostdeutschen Länder, der sogenannten Ost-MPK, wieder betont worden. Beim Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge ergibt sich für uns ein zwiespältiger Eindruck, denn dass darin die von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs vorgeschlagene Anpassung der Beiträge um 0,8 Prozent pro Jahr ausgesetzt werden sollte, ist eigentlich ein Skandal. 0,8 Prozent pro Jahr, das ist deutlich weniger als die Inflation der letzten Jahre. Im Klartext bedeutet dies, die öffentlich-rechtlichen Angebote müssen gekürzt werden, verlieren an Vielfalt und Qualität. Die geplante Neuregelung des Verfahrens zur Gebührenfestsetzung mag eine gute Idee sein, die Kombination mit der Aussetzung des bisherigen Verfahrens halten wir aber für falsch. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auch beim Mediengesetz haben wir viele Fragen. Wie wirken sich die veränderten Zahlungskriterien auf die Vielfalt der Bürgermedien im Land aus? Können diese wie bisher gefördert werden? Es ist auch angesprochen worden, natürlich muss da auch Geld zur Verfügung gestellt werden, wenn man das will. Ist die Zusammensetzung des Medienausschusses, die weitgehend identisch mit der bisherigen Regelung im Rundfunkgesetz ist, noch zeitgemäß, oder müssen wir andere bürgernähere Vertretungen haben? Sind die dort vorgesehenen Gruppen in der Lage, die Vielfalt der heutigen Gesellschaft abzubilden? Unsere Gesellschaft ändert sich ja stündlich und die Vielfalt hoffentlich auch. Welche Mittel wären notwendig, um die vorgeschlagene Beauftragung kommerzieller, privater, lokaler und regionaler Fernsehsender tatsächlich umzusetzen? Und wo soll auch da das Geld herkommen? Der Entwurf des Haushaltsplans jedenfalls schweigt sich dazu bisher aus. Und nicht zuletzt schafft dieser Entwurf des Mediengesetzes es, die Hürden für die verschiedensten Akteure im Bereich der Medienkompetenzbildung so niedrig anzusetzen, dass wir hier niemanden verlieren. Medienbildung – noch einmal als Erinnerung – ist eines der wesentlichen Mittel, die es Mediennutzerinnen und -nutzern ermöglicht, Desinformationen zu erkennen, also ein wichtiger Beitrag für unsere Demokratie. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Philipp da Cunha, SPD) Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig in diesem Bereich engagieren, brauchen mehr denn je unsere Unterstützung. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wie Sie sehen, haben wir viele Fragen. Diese betreffen nicht nur finanzielle und organisatorische Aspekte. Daher beantragen wir zusätzlich zu den bisher beabsichtigten Überweisungen, den Entwurf eines Mediengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Beratung in den Bildungs- und den Wissenschafts- und Europaausschuss zu überweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Nadine Julitz.

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Nadine Julitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut, dass wir heute über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sprechen, über eine Institution, die für viele Menschen in unserem Land weit mehr ist als nur Fernsehen oder Radio. Für viele Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern ist der NDR, ist das „Nordmagazin“, ist NDR 1 Radio MV ein Stück Heimat, ein Stück Verlässlichkeit und vor allem eine vertrauenswürdige Stimme in einer lauten Welt. Unsere Demokratie braucht unabhängige, starke Medien, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wer gehört da eigentlich alles zu, zur Demokratie?) sie braucht Journalistinnen und Journalisten, die sorgfältig recherchieren, die nachfragen, die Missstände benennen, auch dann, wenn es unbequem ist. Gerade in Zeiten, in denen Falschinformationen und Hasskampagnen über soziale Netzwerke verbreitet werden, brauchen wir Orte der Wahrheit, Orte der Einordnung, Orte des Vertrauens. Und genau das ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Er gehört zur Grundversorgung, er gehört zur demokratischen Infrastruktur unseres Landes. Er informiert, er bildet, er unterhält, und das unabhängig von wirtschaftlichen oder politischen Interessen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, das ist eine Errungenschaft unserer Demokratie. Wir als SPD-Fraktion sagen deshalb klar, wir stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und das kann man trotz oder gerade auch bei der Forderung zur Reform. In den letzten Jahren haben wir erlebt, wie fragil Vertrauen in öffentliche Institutionen sein kann. Vertrauen muss jeden Tag neu verdient werden, auch von den öffentlichrechtlichen Sendern. Aber das ist kein Grund, den Auftrag infrage zu stellen, im Gegenteil, es ist ein Auftrag, besser zu werden, offener zu werden, moderner zu werden. Das Vertrauen in unabhängigen Journalismus ist das Fundament einer freien Gesellschaft. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das stimmt.) Wenn dieses Vertrauen verloren geht, dann verlieren wir Orientierung und Zusammenhalt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darum ist es so wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nur sendet, sondern auch zuhört, dass er die Lebensrealität der Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern widerspiegelt und zeigt, wir sind Teil dieser Gemeinschaft, wir sind Teil dieses Landes. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, der öffentlichrechtliche Rundfunk muss sich verändern. Er muss zeitgemäßer, er muss transparenter und effizienter werden. Die Menschen haben ein Recht darauf zu wissen, wofür ihr Rundfunkbeitrag verwendet wird. Aber wer Reform sagt, darf nicht Abriss meinen. Reform heißt, Strukturen verbessern, Vielfalt sichern, neue Wege gehen, nicht kaputtsparen. Wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der junge Menschen erreicht, der digital stark ist, der regional bleibt und der gleichzeitig den hohen journalistischen Anspruch behält, der ihn auszeichnet. Mit dem von Patrick Dahlemann beschriebenen Weg im Achten Staatsvertrag kann und soll diese Reform gelingen. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern müssen wir darauf achten, dass die regionale Berichterstattung nicht ausgedünnt wird. Wenn über dieses Land berichtet wird, dann darf das nicht aus Hamburg geschehen, sondern aus Rostock, aus Schwerin, aus Greifswald oder aus Neubrandenburg. Der NDR hat einen klaren Auftrag, und wir erwarten, dass dieser Auftrag ernst genommen wird, denn regionale Vielfalt ist demokratische Vielfalt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist kein Luxus, er ist Schutzraum für Wahrheit, für Demokratie und für Zusammenhalt. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Glauben Sie das eigentlich wirklich, was Sie da erzählen?) Wer ihn schwächen will, schwächt am Ende nicht die da oben, sondern die demokratischen Stimmen der vielen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Stimme, die unabhängig informiert, die Missstände anspricht, die unsere Gesellschaft zusammenhält, auch in schwierigen Zeiten. Anders, als von Herrn de Jesus Fernandes behauptet wurde, sind die Umfragewerte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht so schlecht und vor allem zuletzt auch wieder gestiegen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: War aber auch ein Faktencheck.) 67 Prozent der Befragten halten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für unverzichtbar, und das über fast alle Parteilager hinweg. Einzig bei den Anhängern der AfD sind die Mehrheitsverhältnisse umgekehrt. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sind ja gar nicht so wenige Menschen.) Und auch mit dem Mediengesetz gehen wir mit der Zeit, mit der stetigen Digitalisierung und einer vielfältigen Medienlandschaft. Beim Thema Medienbildung schließe ich mich dem Kollegen Noetzel an: Das bleibt eine Aufgabe für die nächsten Jahre. Wir als SPD-Fraktion stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber eben auch zu den nötigen Reformen. Wir stehen zu einem starken, modernen und regional verankerten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und wir werden weiter daran arbeiten, dass er das Vertrauen der Menschen verdient, jeden Tag, auf allen Kanälen, in allen Regionen unseres schönen Bundeslandes. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, …

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Nadine Julitz SPD

Nein.

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Elke-Annette Schmidt

… Frau Abgeordnete?

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Nadine Julitz SPD

Nein. Danke!

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ach, Kurzintervention war angezeigt?! Ich habe das jetzt so schnell nicht gesehen. Bitte schön, Herr de Jesus Fernandes! (Andreas Butzki, SPD: Schön laut sprechen, dass ich was verstehe!)

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Vielleicht haben Sie ja noch Redezeit, dann können Sie ja selber ans Mikrofon gehen. (Andreas Butzki, SPD: Aber wir wollten Sie ja hören.) Ja, das ist nett von Ihnen. Frau Julitz, Sie haben eben den NDR als „Schutzraum der Wahrheit“ bezeichnet. Meinen Sie das wirklich im Ernst? Und können Sie das begründen? Ist der NDR unfehlbar? Ist der Öffentlich-Rechtliche unfehlbar? Ist das der einzige Schutzraum der Wahrheit, der Vorkämpfer der Demokratie? Ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk würde also laut Ihrer Meinung nach die Demokratie gefährdet, ja gar die Republik zusammenbrechen?! Ist das Ihr Ernst? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Gute Frage!)

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Elke-Annette Schmidt

Also erst mal sind wir in einer Kurzintervention, das wissen Sie, dass da keine Fragen zulässig sind. Sie könnten das jetzt vielleicht noch mal etwas anders formulieren, wie Frau Julitz dazu steht, von mir aus. Frau Julitz, möchten Sie dennoch darauf reagieren, dann würde ich Ihnen die Gelegenheit geben.

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Nadine Julitz SPD

Ja, natürlich. Anders als die AfD haben wir nie behauptet, dass der NDR unfehlbar ist, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Haben Sie doch selber gesagt, dass der NDR unfehlbar ist.) und anders als die AfD jammern wir hier nicht ständig darüber, wenn uns Berichterstattung nicht in den Kram passt. Das haben wir klar und deutlich gesagt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Das hat Herr Dahlemann vorhin deutlich gesagt, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass es unbequem sein kann, dass es jeden von uns mal trifft. Aber genau dafür ist öffentlich-rechtlicher Rundfunk da, dass sie kritisch hinterfragen und dass sie Missstände aufdecken. Und das kann bei allen passieren. Das kann man selber für – wie hat Herr Dahlemann das vorhin genannt? –, für Geschmackssache halten, ob das gut getroffen ist oder nicht. Und genauso halte ich es auch, und so halten wir es alle. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Also Berichterstattung ist Geschmacksache?!) Deswegen ist er nicht unfehlbar, aber wissen Sie, im Gegensatz zu diversen Onlineplattformen und Fake-News-Portalen, die gerade im Zusammenhang mit der AfD im Netz kursieren und Hass verbreiten, … (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Welche meinen Sie denn da?) Oh, da gibt es verschiedene. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sagen Sie mal was!) Gucken Sie sich YouTube an und Ihre Kanäle! (Petra Federau, AfD: Was denn?!) … ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein verlässlicher Partner, was Recherche angeht, was Informationen zum Weltgeschehen betrifft. Und daher, ja, auf die Frage, die nicht zulässig war, ja, genau das meine ich ernst. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Der Ort der Wahrheit, ei, jei, jei!)

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zu den beiden Themen, die vorliegen, gleich eins vorneweg, damit hier kein falscher Eindruck und kein falscher Zungenschlag entsteht: Das grundsätzliche Thema „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ ist für uns erst mal was Positives, und wir wollen keine generelle Abschaffung des öffentlichen Rundfunks, allerdings mahnen wir immer wieder Reformen an. Und Skandale wie beim rbb oder zuletzt beim NDR mit der Moderatorin Julia Ruhs zeigen auch immer wieder, da ist Bedarf da, dass man da auch draufguckt. Das, was wir hier aber vorliegen haben, erweckt … (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Das ist die Aufgabe der Politik.) Moment! Das, was wir hier vorliegen haben, erweckt allerdings erst den Eindruck, wir haben jetzt den Reformstaatsvertrag erledigt, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Da haben Sie gar keinen Einfluss drauf.) Reformen sind erst mal ab, und jetzt gehen wir rein und sagen, okay, jetzt müssen wir aber einmal eine automatische Beitragsklausel mit reinpacken – und ich würde sagen, fünf Prozent pro Jahr könnte man sich nach dem Gesetzentwurf, also, ich habe da noch keine zeitliche Befristung anders gesehen, also die fünf Prozent pro Jahr kann man durchdrücken, wenn es keinen Widerspruch gibt, Widerspruch ist ja auch ein bisschen unbequem –, ich finde, das ist, ehrlich gesagt, eine Frechheit, denn das erweckt erst recht den Eindruck eines Selbstbedienungsladens an der Stelle (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und ohne politischen Druck – gerade über die Gebühren wird es keine Reform geben –, und ohne den politischen Druck, der bisher da war, hätte es diesen Reformstaatsvertrag mit Sicherheit nicht gegeben. Da gebe ich Brief und Siegel drauf. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Aber der politische Druck ist doch da?!) Der politische Druck ist weg, weil, wenn dennoch als Argument beigefügt wird, mit einer Arbeitserleichterung für die Landtage, dann brauchen wir uns nicht mehr mit der Beitragserhöhung zu beschäftigen, dann ist das für mich ganz das Motto „Kopf aus, Beitrag hoch“. Das kann doch wohl nicht unser Anspruch sein hier an der Stelle! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Beim Mediengesetz: Ich finde es erst mal gut, dass wir das ganze Thema „Lokal-TV/Lokalnachrichten“ dort mehr in den Fokus nehmen. Das hat etwas ganz Besonderes, gerade in den ostdeutschen Bundesländern ist das eine Besonderheit im Vergleich zu den westdeutschen Bundesländern. Finde ich gut, dass ihr das da vernünftig mit drin habt, also, dass ihr es mit drin habt, „vernünftig“ komme ich gleich drauf, weil da ist ein Punkt mit dabei … (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Nee, nee, guck noch mal in den Gesetzesentwurf rein, da müsst ihr in den Ausschüssen noch mal drüber reden! Da steht nämlich drin, dass zugelassene Sender eine Förderung erhalten können. Und dann steht aber in einem anderen Paragrafen drin, was denn die Zulassungsvoraussetzungen sind. Und dummerweise – und das ist jetzt ein handwerklicher Copy-and-Paste-Fehler –, wenn 20.000 Zuschauer die Marke ist, da, wo ich halt eine Zulassung brauche, und alles drunter zulassungsfrei ist, mit Verlaub, 20.000 Zuschauer zeitgleich, außerhalb von Rostock wird es hier kaum irgendwo jemanden treffen. Das heißt also, dass eigentlich alle Sender, die von uns profitieren sollten, von dieser Regelung, davon gar nicht profitieren können, weil die zulassungsfrei sind und nach dem Gesetz, so, wie es drinsteht, gar keine Zulassung kriegen würden. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Was ich aber auch gut finde – man soll ja immer ein bisschen was Positives noch mal mit reinstreuen –, das ganze Thema „Bürgermedien und Medienbildungsprojekte“, zum Beispiel die ComputerSpielSchule in Greifswald, da kann ich in Greifswald fragen, wen ich will, alle loben die ComputerSpielSchule in Greifswald. Das ist total toll, die machen total tolle, die machen total wichtige Arbeit in dem ganzen Bereich Medienbildung. Und das ist auch gut, dass wir das weiterhin unterstützen. Die Frage ist aber: Wie finanzieren wir das künftig? Und wir wissen, an jeder Ecke fehlt das Geld. Wir reden weiter noch über den Haushalt parallel. Der Finanzminister macht dafür ja auch nicht noch irgendwie extra Töpfe locker, das ist auch richtig. Das Ganze wird ja im Wesentlichen auch aus den Rundfunkgebühren am Ende irgendwo mit bezahlt. Und da reden wir aber auch darüber – wie die MMV, die diese ganzen Projekte ja begleiten soll und ausstatten soll mit den Geldern, die sie bekommt, auch hier, das hat Herr Kollege Noetzel ja schon mal angerissen –, den Vorwegabzug noch mal zu diskutieren, dass wir generell diese Finanzgestaltung zwischen NDR und MMV vernünftig hinkriegen. (Beifall René Domke, FDP) Und apropos MMV: Das ist die zentrale Stelle hier im Gesetz für die wichtigen Anliegen. Und die Zusammensetzung des Medienausschusses, da müssen wir wirklich noch mal genauer drübergucken, insbesondere, was das Thema Staatsferne angeht. Denn nur, weil der Tourismusverband nicht mehr existiert, der mittelbar eh immer schon staatsnah war, jetzt die Tourismus GmbH reinzunehmen, die ja nur weisungsgebunden ist, das ist, finde ich, an dieser Stelle auch eine Frechheit. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und die internen Arbeitsweisen müssen auch nicht noch explizit geregelt werden. Da können wir ein bisschen auf Bürokratieabbau und Autonomie pochen. Also wir überweisen gerne in den Ausschuss, aber wir haben noch Redebedarf, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, an dieser Stelle. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5301 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5315 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Beratung an den Finanzausschuss, an den Bildungsausschuss, an den Wissenschafts- und Europaausschuss und an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes, auf Drucksache 8/5314. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/5314 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Bau Herr Christian Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut bringe ich ein Gesetz mit, was nicht sofort die Begeisterung aller künftig Beratenden aufrufen wird, weil es in der Tat vornehmlich interne Sachverhalte mit dem Landesbeamtengesetz und dem Landesdisziplinargesetz sowie der Landesbesoldungsordnung betrifft. Ich würde gleichwohl dafür werben, dass wir damit relevante Punkte anfassen. Um Ihnen ein Gefühl zu geben, wir werden erstens die Einführung der pauschalen Beihilfe mit diesem Gesetz, wenn Sie es mittragen, umsetzen. Was ist der Hintergrund? Hintergrund ist, dass Beamtinnen und Beamte eine teilweise freie Heilfürsorge haben, zu gut Deutsch, sie bekommen einen Teil der Arzt-, Krankenhaus- und was weiß ich für Behandlungskosten ersetzt, den restlichen Teil müssen sie aber im Zweifel privat versichern. Nicht alle Kolleginnen und Kollegen möchten das. Vor dem Hintergrund gibt es die Alternative, dass ich mich natürlich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern kann. Dann habe ich aber einen festen Versicherungsbetrag pro Monat, der bisher nicht unterstützt wird. Und die Überlegung ist, genau diese Alternative zuzulassen und dann mit einer pauschalen Beihilfe pro Monat Zuschüsse zu geben, sodass die Kolleginnen und Kollegen dann mit dieser anderen Versicherungsart nicht alleine dastehen. Sie finden darüber hinaus in diesem Gesetzentwurf relevante verfassungsrechtliche Sachverhalte umgesetzt. Das Beurteilungswesen, eine jahrzehntealte Tradition, die bei Beförderungen, bei Versetzungen und Ähnlichem eine Rolle spielt, ist seit einigen Jahren deutlich unter richterlichen Druck geraten. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Hintergrund ist, dass sie bislang in erster Linie auf Erlasslagen beruhte und die Gerichte davon ausgehen, dass wir dafür eine detailliertere gesetzliche Regelung brauchen. Auch die schlagen wir Ihnen mit diesem Gesetz jetzt vor. Zu guter Letzt wollen wir das Gesetz, die Novellierung im Landesbeamtengesetz nutzen, um an verschiedenen Stellen den auch in der öffentlichen Verwaltung zunehmenden Fachkräftemangel ein Stück weit in den Blick zu nehmen und Attraktivität zu steigern, sowohl der kommunalen als auch des Landesarbeitgebers, in diesem Fall Dienstherrn, als Dienstherr von Beamtinnen und Beamten zu steigern. Sie finden dann einige Detailregelungen als Anregungen für das Landesdisziplinar- und Landesbesoldungsgesetz. Was heißt das im Beurteilungswesen? Das Beurteilungswesen würde jetzt eine sogenannte Ermächtigungsgrundlage erhalten, zu gut Deutsch, im Landesbeamtengesetz werden die groben Rahmenbedingungen des Beurteilungsrechts geregelt, alles andere würden Sie nach unserem Vorschlag in eine Rechtsverordnung verweisen. Wir kriegen damit dann aber die richterlichen Maßgaben umgesetzt. Und wir würden dann auch alte streitige Fragen mit erledigen, nämlich zum einen, wie gehen wir mit der Beurteilung von freigestellten Personalratsmitgliedern um, die im Zweifel mehrjährig freigestellt sind, dann gibt es niemanden mehr, der sie beurteilen kann und beurteilen darf, die Frage, wie gehen wir damit um. Und darüber hinaus würden wir gerne mit Ihrer Unterstützung eine Grundlage schaffen für Assessment Center. Die werden auch heute schon eingesetzt, wenn Sie Bewerbungsverfahren durchführen. Es gibt aber Bedenken, ob die ebenfalls eine gesetzliche Regelung brauchen. Auch die würden wir mit Ihrer Hilfe gerne vorsorglich schaffen. Darüber hinaus spüren wir bei der Einstellung vor allen Dingen, ich sage mal, von Quereinsteigerinnen und -einsteigern, dass wir immer mal wieder mit dem tradierten Beamtenrecht in Konflikt geraten, und da würden wir mit Ihrer Hilfe gerne an drei Stellen Veränderungen vornehmen: Erstens würden wir gerne Beschäftigten mit langjähriger Berufserfahrung erleichtern, in die verschiedenen Beamtenlaufbahnen einzusteigen. Wer über viele Jahre in der Kommunalverwaltung bewiesen hat, dass er eine Vielzahl von Menschen führen kann, und sehr detaillierte, sehr unterschiedliche inhaltliche Fragen gelöst hat, dem werden wir kaum bei einem Wechsel zum Landesgesetzgeber oder umgekehrt vorwerfen können, dass er von den jeweiligen Disziplinen keine Ahnung hat oder keine Menschen führen kann. Wir würden gerne hier flexibler, eben auch dann mit – in Anführungszeichen – „Seiteneinsteigern“ umgehen. Wir würden zum Zweiten mit Ihrer Hilfe gern eine Experimentierklausel vorsehen. Gerade bei technischen Berufsgruppen sind wir mit den jetzigen Regelungen – ich studiere an einer Hochschule bis zu einem anerkannten Abschluss, komme dann in die Verwaltung und muss dann noch mal zwei Jahre in eine sogenannte Vorbereitungszeit, werde am Ende dann erneut quasi halbwegs geprüft und erst dann bin ich Beamter, der in diesem technischen Berufsbereich tätig sein kann –, das ist schwer vermittelbar, weil die gleichen Bauingenieure gehen im Zweifel zu einem großen Bauunternehmen oder einem Planungsbüro, und das sagt, ab morgen ist die Baustelle mit 15 Millionen Euro Auftragsvolumen deine, und zwar als Chef und nicht wie bei uns dann zunächst noch mal in einer halben Ausbildung. Und das gilt erst recht für Biologen, Chemiker und andere technische Berufe. Wir würden gerne hier die Möglichkeit eröffnen, die sofort in eine vollwertige Beamtenstelle zu nehmen und dann parallel zu ihrer Tätigkeit das, was man an Verwaltungswissen braucht, an spezifischen öffentlich-rechtlichen Regelungen kennen muss, berufsbegleitend den Kolleginnen und Kollegen vermitteln. In der freien Wirtschaft würde man von Traineeprogrammen sprechen, also nichts Unbekanntes. Aber auch das würden wir gerne uns ermöglichen. Und zu guter Letzt würden wir bei der Übernahme von Zeitsoldatinnen und -soldaten, Berufssoldatinnen und -soldaten gerne einen Weg gehen, der ebenfalls mit den tradierten Regeln bricht. Was ist der Hintergrund? Wir gewinnen zuweilen Soldatinnen und Soldaten mit 12, 15 und 16 Jahren Berufserfahrung. Die haben schon große militärische Organisationen geführt, und wenn sie zu uns kommen, sagen wir, jetzt fängst du aber wieder ganz hinten an, dass du schon mal bei der Bundeswehr im Zweifel 200/300/400 Mann geführt hast, und das über Jahre, ist für uns keine Führungserfahrung, wenn du Beamter wärst in einer anderen Einrichtung, würden wir dich mit all deinen Beamtenerfahrungen übernehmen und du könntest sofort gleichwertig einsteigen, bei uns aber nicht. Wir glauben, dass an der Stelle eine Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten naheliegend ist, mit deren Erfahrungsschätzen. Auch da würden wir gerne im Landesbeamtengesetz entsprechende Anpassungen vornehmen. Zu guter Letzt brauchen wir Ihre Hilfe, um die digitale Akte einzuführen, die speziell die Personalaktenführung ermöglicht. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Grundlage, damit wir auch dort zur digitalen Personalakte, die längst in Vorbereitung ist, kommen und die entsprechenden Möglichkeiten haben. Wir würden darüber hinaus gerne die Zuverlässigkeitsprüfung geringfügig bei Polizistinnen und Polizisten, aber auch in den anderen sicherheitsrelevanten Bereichen ausweiten. Bislang ist nur bei denen, die erstmalig zu uns kommen, eine entsprechende Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich. Wir würden gerne auch bei Wechslern oder denen, die uns verlassen haben und später wiederkommen, beim jeweiligen Einstieg in den Landesdienst Mecklenburg-Vorpommern diese Prüfung vorschalten. Und ein ganz kleiner letzter Punkt, der aber zum Beispiel in Wismar eine zentrale Rolle spielt, aber auch in fünf anderen Städten, Berufsfeuerwehrkameradinnen und -kameraden haben in der Regel einen 24-Stunden-Dienst. Wenn sie eine sogenannte Wechselschicht haben – acht Stunden früh, acht Stunden spät und acht Stunden Nacht –, dann, sagt das Landesbeamtengesetz, darf ich deutlich früher in den Ruhestand gehen, weil das den Körper ordentlich schleift mit diesen Schichtdiensten. Bei denjenigen, die 24 Stunden haben, hat die Rechtsprechung gesagt, das ist ja keine Wechselschicht, die sind ja gleichförmig 24 Stunden unterwegs. Ich fürchte – ich habe diesen Dienst nie getan –, dass 24 Stunden mindestens genauso sehr körperlich in die Knochen gehen wie die Nachtschichten, die wir in anderen Bereichen haben. Wir regen deshalb an, das gleichzustellen und zu sagen, selbstverständlich ist auch ein solcher Dienst mit seiner hohen 24-Stunden-Belastung ebenfalls ein Grund, entsprechend früher in den Ruhestand eintreten zu können. Das sind die Punkte, die Sie finden werden, daneben Detailpunkte, mit denen ich Sie dann erst im Innenausschuss behellige. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich freue mich auf die Fachberatung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5314 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss und an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich noch ein Ergebnis meiner Prüfung vorstellen. Der Abgeordnete Horst Förster hat bei seinem Zwischenruf tatsächlich die Argumente gemeint und nicht die Person. Insofern ist meine Zurückweisung zurückzunehmen. (Thore Stein, AfD: Das ist sehr nett. Danke!) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, auf Drucksache 8/5316. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/5316 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Frau Simone Oldenburg.

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir machen die Schulen fit für eine bessere Digitalisierung. Wir entlasten die Schulleitungen beim Datenschutz. Wir sichern eine gelingende Einführung des Rechtsanspruches auf den Ganztag in der Grundschule. Wir stärken die Demokratie und wir geben den Lehrkräften mehr Sicherheit und Rückhalt in der Gestaltung eines demokratischen Schulalltags. Das sind die wesentlichen Bestandteile der achten Novelle des Schulgesetzes. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke) Weil wir unbedingt weitere Verbesserungen im Bereich der Digitalisierung ermöglichen möchten (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) und wissen, dass dies ein enormer Kraftakt ist, wollen wir die sehr gute Zusammenarbeit mit den Schulträgern auch künftig beibehalten und intensivieren, denn wir haben durch unsere Zusammenarbeit mit ihnen in der Vergangenheit erlebt, welche riesigen Chancen für die Entwicklung der IT-Infrastruktur entstehen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Deshalb werden wir gemeinsam weitere Infrastrukturkomponenten zur Schulverwaltung sowie zur Unterrichtsorganisation landesweit einführen und somit die entstehenden Synergieeffekte für die Schulen sinnvoll nutzen. Gemeinsam werden wir eine Bildungsinfrastruktur aufbauen, zu der ein Schulverwaltungssystem, ein Stundenplaner, ein elektronisches Klassenbuch und ein Kommunikationssystem gehören. Darüber hinaus sichert ein Portal den Zugang der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und perspektivisch auch der Eltern zu den digitalen Lehr- und Lernmitteln und zum Kommunikationssystem. Und wir berufen einen Ausschuss zur Steuerung der Bildung in der digitalen Welt als zentrales Gremium ein, damit eine nachhaltige Infrastruktur aufgebaut werden kann. Dieser Ausschuss verfolgt hauptsächlich das Ziel, mehr Bildungsgerechtigkeit durch strukturelle, lernförderliche Entscheidungen für die Schülerinnen und Schüler in unserem Land zu erreichen. Sehr geehrte Damen und Herren, gern möchte ich einen zweiten wesentlichen Aspekt dieser Schulgesetznovelle näher betrachten, und zwar die stärkere Betonung des Demokratieauftrages unserer Schulen. Zahlreiche Rückmeldungen aus dem Schulalltag sowie langjährige Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen, die in den verschiedenen Phasen der Bildung und Ausbildung von Lehrkräften tätig sind, zeigen, dass es bei Lehrerinnen und Lehrern immer wieder Unsicherheiten gibt. Gleichzeitig steht die Demokratiebildung an Schulen unter einem starken öffentlichen Legitimationsdruck. Deshalb wurde die Landesregierung bereits mit dem Antrag „Schulen bei Gewalt und Extremismusprävention stärken“ aufgefordert, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Lehrkräfte und des unterstützenden pädagogischen Personals mit Blick auf die Vermittlung und Verteidigung demokratischer Grundwerte im Rahmen der Schulgesetznovelle deutlicher herauszustellen und dabei stets den Beutelsbacher Konsens aus dem Jahr 1976 einzuhalten, denn so wird gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Urteile selbstständig zu bilden, und keine einseitige Meinung des Lehrers Raum greift. Dieses Überwältigungs ... (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Dieses Überwältigungsverbot gilt es neben dem Kontroversitätsgebot einzuhalten, denn es besagt, dass das, was in Wissenschaft und Politik kontrovers behandelt wird, auch im Unterricht kontrovers zu behandeln ist. Auch daraus ergibt sich, dass Lehrerinnen und Lehrer keineswegs politisch neutral sein müssen. Sie dürfen sehr wohl ihre eigene politische Meinung ausdrücken, aber sie müssen dabei dafür sorgen, dass auch andere Auffassungen zur Geltung kommen. Die äußere Grenze dessen findet sich in den Grundsätzen der freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Um hier den Lehrkräften einen sicheren Handlungsrahmen zu geben, wird der Bildungs- und Erziehungsauftrag in Hinblick auf den Beutelsbacher Konsens konkretisiert. Damit verdeutlichen wir, inwieweit ein aktives Eintreten für die Demokratie an Schulen möglich und notwendig ist und in welchem Rahmen politische Bildung mit dem Ziel einer ergebnisoffenen politischen Urteilsbildung von Schülerinnen und Schülern erfolgen muss. Sehr geehrte Damen und Herren, eine weitere Neuerung im Schulgesetz ergibt sich aus der ab dem 1. August 2026 geltenden Umsetzung der Einführung des Rechtsanspruches für ganztägige Förderung von Grundschulkindern und dem daraus resultierenden Kooperationsgebot zwischen Kitas, Horten und Grundschulen. Alle Grundschulkinder werden ab dem Schuljahr 2029/2030 einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf ganztägige Förderung im Umfang von acht Zeitstunden täglich an fünf Tagen in der Woche haben. Und im Rahmen der Umsetzung dieses bundesgesetzlichen Anspruches werden Schule und Hort künftig als kooperative Bildungseinrichtung arbeiten. Dazu erfolgt eine Anpassung der Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen dahin gehend, dass sie künftig auch nach dem Übergang in die Schule eng zusammenarbeiten und die Grundsätze für eine Zusammenarbeit dann in Kooperationsvereinbarungen festgelegt werden. Bislang regelt das Schulgesetz nämlich nur eine Kooperation für den Übergang vom Kindergarten in die Schule, aber eben nicht während der Grundschulzeit. Und in Mecklenburg-Vorpommern wird es auch weiterhin eine 50-stündige Betreuung geben, natürlich nach Abzug der Schulzeit für die Kinder. Die 40 Stunden Rechtsanspruch sind das eine, die 50 Stunden, die wir bisher hatten in Mecklenburg-Vorpommern, bleiben natürlich ebenfalls erhalten. Sehr geehrte Damen und Herren, am Ende des Beteiligungsprozesses wird es ganz gewiss noch weitere kleinere oder auch größere Änderungen an dieser Novelle geben. Wie zielführend die Anhörungen sein können, macht das Ergebnis unserer gemeinsamen Diskussion zur siebten Novelle deutlich, als wir uns intensiv mit der Notwendigkeit der Zensierung durch die Lehrkräfte der Digitalen Landesschule austauschten. Diese Anregungen haben wir umgehend in die achte Schulgesetznovelle aufgenommen, und ich freue mich auf die Anhörung und auf eine rege und anregende Diskussion in den kommenden Wochen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, wir beraten heute über die achte Änderung des Schulgesetzes – digitale Bildungsinfrastruktur, Medienzentren, datenschutzrechtliche Neuerungen, neue Schulverwaltungssoftware und natürlich auch die Demokratiebildung. Die Bildungsministerin führte gerade dazu aus. Wenn man sich die Pressemitteilung allerdings anschaut des Bildungsministeriums, steht natürlich die Demokratiebildung im Vordergrund. Ich habe es nicht anders erwartet, werte Damen und Herren. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Weil es ja richtig ist.) Die Digitalisierung ist nicht das Allheilmittel. Das haben wir als AfD-Fraktion, glaube ich, schon des Öfteren hier an dieser Stelle vorgebracht. Es ist notwendig. Natürlich können die digitalen Techniken den Unterricht bereichern. Die Technik kann unterstützen, sie kann ergänzen, aber sie ist natürlich nicht das Allheilmittel. Und entscheidend ist der Präsenzunterricht, sehr geehrte Damen und Herren, und entscheidend ist der Präsenzunterricht mit einem Lehrer, vorzugsweise mit einem grundständig ausgebildeten Lehrer. Der Präsenzunterricht ist das Fundament jeder Bildung. Lehrerpersönlichkeiten brauchen wir dazu. Und deshalb sind wir, sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich der Digitalen Landesschule durchaus skeptisch. Ich zitiere noch mal aus dem Gesetzentwurf, dort heißt es: „Es verändert sich … das Unterrichten, da zunehmend digitale Lehr- und Lernmittel … zum Einsatz kommen.“ Moderner Unterricht verbessert den Lernerfolg der Schüler, werte Kollegen. Ich meine, meine Fraktion meint, das ist ein fataler Irrweg, denn insbesondere die menschliche Interaktion ist nämlich wichtig und – ich führte es aus – die Lehrerpersönlichkeiten, die Vorbilder. Die Digitale Landesschule kann allenfalls eine Ergänzung sein. Und wer das nicht mehr, wer das nicht sieht, der schaut sich den Distanzunterricht in der Corona-Zeit an, sehr geehrte Damen und Herren. Da hat nichts funktioniert. Das war, das war eine Simulation von Unterricht, und das Ergebnis sehen wir jetzt, sehr geehrte Damen und Herren. Und wenn wir mal schauen in die nördlichen Länder Europas, Schweden, Finnland waren immer Vorreiter des digitalen Lernens, auch die sind zur Einsicht gekommen: übermäßiger Bildschirmgebrauch – Konzentrationsschwächen. Das hat man dort erkannt, und deshalb ist man dort, ja, zurückgerudert und möchte eben nicht mehr so massiv in die digitale Bildung dort investieren. Und die Digitale Landesschule, sehr geehrte Damen und Herren, die auch im Gesetzentwurf thematisiert wird, ist meines Erachtens auch eine teure Symbolpolitik. 2029, 2028/29 soll der Aufbau abgeschlossen sein. Aber wir haben jetzt mittlerweile schon – 2025/2026 – 16 Lehrer, die im aktuellen Haushaltsplan, im Stellenplan nachgewiesen sind, und insgesamt sind es aber 43 Lehrer in der Digitalen Landesschule. Da meinen wir, dass diese Lehrer doch tatsächlich eher vor den Klassen gut aufgehoben wären, als da jetzt in der Digitalen Landesschule irgendwelche Experimente zu fabrizieren. (Beifall Petra Federau, AfD) Und, meine Damen und Herren, ein Punkt des Gesetzentwurfs ist auch die Leistungsbewertung durch die Lehrer der Digitalen Landesschule. Sie müssen sich das so vorstellen, vor jedem Schüler steht ein Bildschirm. Dann haben Sie in der Digitalen Landesschule einen Lehrer, der versucht dann, den Unterricht sozusagen den Schülern zu vermitteln. Und dann soll dieser Lehrer laut dem aktuellen Gesetzentwurf auch Zensuren geben dürfen. Das halten wir für problematisch, weil einerseits ist die Infrastruktur noch gar nicht so, dass man einfach eine vernünftige Internetverbindung hat, dass die, dass das auch nicht abreißt, die Verbindung. Andererseits braucht man eine einwandfreie Akustik, und die Berichterstattung der Medien hat gezeigt, dass es da noch nicht so weit fortgeschritten ist. Wir meinen, die Leistungsbewertung sollte den Lehrern im Präsenzunterricht vorbehalten werden. Wir werden dort aber auf jeden Fall auch noch Änderungsanträge im Ausschuss dazu stellen. Ja, dann führte die Ministerin aus – und wie gesagt, ich hatte ja einige Punkte, die wir noch gerne, die ich noch gerne aufgreifen möchte –, ein Ausschuss, das ist für uns auch doch eher eine bürokratische Gängelung statt pädagogischer Freiheit, denn pädagogische Konzepte für digitales Lernen sollen künftig von Behörden, von Behörden initiiert werden, geplant werden. Der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag, das Bildungsministerium sollen daran beteiligt sein. Da meinen wir, die Freiheit der Lehrer wird dadurch eingeschränkt, das ist weniger Eigenverantwortung für die Lehrer. Und die Lehrer haben uns bestätigt, dass sie sich diese Eigenverantwortung doch durchaus wünschen und nicht die Vorgaben seitens des Ministeriums dort haben wollen. Dazu werden wir auch im Ausschuss noch deutlicher ausführen. Aber es ist natürlich auch der Elefant, der im Raum steht: Demokratiebildung/politische Bildung. Es ist ja immer Ihr Steckenpferd. Das tragen Sie ja wie eine Monstranz vor sich her. Wir haben – das habe ich auch immer an dieser Stelle kritisch angemerkt – ein Problem, das ist die einseitige Fokussierung auf die politische Bildung. Wir haben mittlerweile jetzt schon den Sozialkundeunterricht in der 7. Klasse. Der heißt jetzt auch nicht mehr Sozialkundeunterricht, sondern Politische Bildung und Sozialkundeunterricht. Da meinen wir, das ist falsch. (Thomas Krüger, SPD: Politische Bildung, ist schon klar!) Wir sollen mehr auf die Allgemeinbildung setzen, Herr Krüger. Wir wollen mehr darauf setzen, dass die MINT-Fächer eben auch unterrichtet werden. (Thomas Krüger, SPD: Schon klar!) Und wir stellen uns hierhin und fordern mehr politische Bildung und Demokratieerziehung. (Thomas Krüger, SPD: Sehr klar, was Sie gerade sagen!) Und dann fragen Sie doch mal nach, wie viele MINT-Fächer werden noch gegeben hier in Physik und Chemie! (Julian Barlen, SPD: Das war nicht Ihre Argumentation in Stralsund.) Glauben Sie mir, meine Kinder … (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Glauben Sie mir, meine Kinder gehen auf eine Schule, und ich bekomme das von ganz vielen Eltern gespiegelt. Das ist ein Phantom mit Ihrer Demokratiebildung/politische Bildung, ein Phantom! Kümmern Sie sich um die Allgemeinbildung, (Julian Barlen, SPD: Das war nicht Ihre Argumentation in Stralsund.) kümmern Sie sich um die MINT-Fächer! Und dann haben Sie auch die Absolventen, die Sie später brauchen fürs Studium (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und für eine vernünftige Berufsausbildung. (Julian Barlen, SPD: Keine Sorge! Aber das war nicht Ihre Argumentation in Stralsund.) Denn Ihr Gesetzentwurf, und das sehe ich etwas kritischer als die Bildungsministerin, sie sagt ja, es ist für die Kontroversität notwendig, (Zuruf von Thore Stein, AfD) notwendig, dort den Beutelsbacher Konsens noch mal aufzugreifen. (Julian Barlen, SPD: Er braucht das ein bisschen.) Aber ich zitiere einmal aus dem Gesetzentwurf, sehr geehrte Damen und Herren, dort heißt es, Lehrer müssen „aktiv“ – aktiv! – „die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung … vermitteln“ und schützen. Sie sollen … „Äußerungen und Verhaltensweisen“ aktiv entgegentreten, „die gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung“ und gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“. Das, sehr geehrte Damen und Herren, klingt ja erst mal gut. (Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist gut!) Da kann man ja nichts dagegen einwenden. (Thomas Krüger, SPD: Ist gut!) Doch, sehr geehrte Damen und Herren, wer entscheidet denn, welche Äußerungen und Verhaltensweisen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind? (Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unabhängig demokratische Grundordnung!) Wer entscheidet das? Und die Bildungsministerin hat es ja gerade, (Julian Barlen, SPD: Ja logisch! Wie denn sonst?!) die Bildungsministerin hat ja gerade angekündigt, dass die Lehrer aufgefordert werden, aktiv jetzt dort einzugreifen. (Jeannine Rösler, Die Linke: Wie denn sonst?! – Zurufe von Beatrix Hegenkötter, SPD, und Thomas Krüger, SPD) Entscheidet das zum Beispiel der Schulleiter, Herr Krüger, der Schulleiter der Schule des Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten, der sich nämlich auch im Recht wähnte und die Polizei rief und das Mädel aus dem Unterricht holte? Im Nachhinein gab es eine Klatsche vom Verwaltungsgericht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Oder entscheidet das die Bildungsministerin, Frau Oldenburg, die, die sich den, (Thomas Krüger, SPD: So ist der Rechtsstaat.) die sich den Schüler …, (Julian Barlen, SPD: So ist der Rechtsstaat.) die sozusagen öffentlich forderte, dass der Schüler der Erwin-Fischer…, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) der Erwin-Fischer-Schule nach einer angeblich rechtsextremen Geste (Zuruf von Michael Meister, AfD) im Konzentrationslager Auschwitz von der Schule verwiesen oder verwiesen werden soll? Da wurde per Klage wieder zurückgerudert. Und genau das ist das Problem, sehr geehrte Damen und Herren, (Jeannine Rösler, Die Linke: Das Problem sind Sie!) dass Sie die Politik in die Klassen, in die Schulen hineintragen. Das ist eine Erwartungshaltung gegenüber der Lehrerschaft. Und diese Erwartungshaltung ist unredlich und diese Erwartungshaltung ist deplatziert, weil … (Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Jeannine Rösler, Die Linke) Nein, nein, Sie haben es doch gerade gehört. Sie hören doch, (Zuruf von Michael Meister, AfD) Sie hören, dass diese Lehrer aufgefordert werden, sich aktiv, ihre politische Meinung (Zuruf von Horst Förster, AfD) aktiv dort zu kommunizieren. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sich aktiv vor das Grundgesetz zu stellen! – Glocke der Präsidentin) Und, Herr Krüger, Herr Krüger … (Thomas Krüger, SPD: Ich weiß nicht, was Sie von mir wollen.) Ja, weil Sie mich immer so schön angucken, deshalb muss ich, muss ich Sie direkt ansprechen. Können Sie – gerne auch Ihre Kollegen, da besteht ja offensichtlich noch Beratungsbedarf und Informationsbedarf –, glauben Sie denn ernsthaft, dass, wenn ein Schüler dort sitzt (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) und der Lehrer kommuniziert aktiv seine politische Meinung, ob er nun AfD wählt oder SPD, (Julian Barlen, SPD: Nein, darum geht es nicht.) interessiert mich gar nicht, (Julian Barlen, SPD: Das ist falsch, das ist falsch! – Zuruf von Nadine Julitz, SPD) aber meinen Sie dann, dass der Schüler hinkommt und sagt, ja, Herr Lehrer, (Julian Barlen, SPD: Nein!) ich meine aber in der 9. Klasse, ich habe aber eine ganz andere Meinung dazu, (Jeannine Rösler, Die Linke: Ja, selbstverständlich!) weil so und so und so? Darum geht es. (Julian Barlen, SPD: Darum geht es nicht.) Es ist das Überordnungs- und Unterordnungsgebot an den Schulen. (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie werden keinen Schüler finden, der sich demonstrativ gegen seinen Lehrer stellt. (Julian Barlen, SPD: Das ist eine absichtliche Falschdarstellung.) Er will nämlich noch gute Noten haben. (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deshalb ist dieser Passus im Schulgesetz, ist überflüssig. Er schränkt, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) er schränkt die Debatte massiv ein. (Zuruf von Jeannine Rösler, Die Linke) Und er würde beispielsweise, ja, wie gesagt, diese, (Zuruf von Horst Förster, AfD) diese Pluralität, diese Diskussion in den Klassen würde er einschränken, abschwächen. (Jeannine Rösler, Die Linke: Genau das Gegenteil!) Und das lehnen wir als AfD ab, sehr geehrte Damen und Herren. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Denn echte Demokratiebildung entsteht nicht durch staatliche Belehrungen, sondern über die freie Diskussion. Wer Schülern beibringt, dass es richtige und falsche Meinungen gibt, untergräbt genau jene demokratische Müdigkeit, (Thomas Krüger, SPD: Nein, es gibt keine richtigen und falschen Meinungen.) die er vorgibt zu fördern. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Dieser Gesetzentwurf ist kein Schritt in die richtige Richtung, sehr geehrte Damen und Herren, er ist ein Schritt zu einer gelenkten Schule. Deshalb werden wir im Ausschuss als scharfe Kritiker dieses Gesetzentwurfes auftreten. Einige Punkte im Bereich der Digitalisierung, insbesondere im Datenschutzbereich, sind gut und richtig, wir stehen dazu, nicht zu viel Digitalisierung, aber die Politisierung der Schule, da haben Sie mit uns einen ganz klaren Gegner. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das sagte ich im Übrigen auch in Stralsund, wenn Sie die Rede mal komplett gehört haben, da haben Sie mit uns einen ganz klaren Gegner. (Julian Barlen, SPD: Den haben wir auch so.) Denn wir wollen Allgemeinwissen, wir wollen Fachwissen, wir wollen die MINT-Fächer dort unterrichtet haben und nicht die politische Bildung und Demokratiebildung, (Zuruf von Horst Förster, AfD) die Sie offensichtlich wie eine Monstranz vor sich hertragen. – Vielen Dank, verehrte Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus der Hansestadt Anklam und Umgebung. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute im Landtag sind! Ich rufe auf für die Fraktion der CDU Herrn Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die letzten Formulierungen, wenn wir von Gegnerschaft sprechen, das hört sich schon immer ein bisschen aggressiv an. Deswegen will ich mal versuchen, das wieder auf die sachliche Ebene zurückzuführen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Sehr gut!) Nichtsdestotrotz ist es dazu gekommen, erwartungsgemäß, dass am Ende Herr Schult, aber auch dann wieder die Vertreter der Koalitionäre von Rot-Rot (Julian Barlen, SPD: Jetzt kommt der Schiedsrichter Renz wieder. Den kennen wir schon.) sich hauptsächlich, (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Friedensrichter! – Julian Barlen, SPD: Blauhelm!) hauptsächlich am Beutelsbacher Konsens abarbeiten, der jetzt neu in den Gesetzentwurf hineinkommt. Insofern ist natürlich auch alles andere kaum noch Gegenstand der Diskussion. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Richtigerweise hat die Ministerin die Inhalte aufgeführt. Klar ist, dass wir jetzt auch gewisse Dinge wie die Digitale Landesschule et cetera gesetzlich verankern müssen. Das ist auch in Ordnung. Nichtsdestotrotz bin ich der Auffassung, dass wir das gut im Auge haben müssen, nicht, dass es eben eine Verlagerung des Unterrichts möglicherweise aufgrund von Lehrermangel dann hin zur Digitalen Landesschule gibt. Das müssen wir also alle gesamtpolitisch im Auge behalten. Ich halte auch nichts davon, hier ein Ausspielen der Thematik „MINT-Fächer gegen Politische Bildung“ zu inszenieren. Fakt ist, unter der Verantwortung von Frau Oldenburg ist es erstmals so in dieser Legislaturperiode seit drei/vier Jahren, dass wir zu Beginn des Schuljahres nicht mehr an allen Schulen den Unterricht mit der Kontingentstundentafel abdecken können. Kann sein, dass das schon vorher der Fall war unter der Führung der SPD. Das weiß ich nicht. Jedenfalls jetzt wird es in den letzten drei Jahren vermeldet, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und das ist eben ein Alarmsignal. Und deswegen müssen wir da alle politische Kraft ansetzen, dass sich das verbessert. Und da sage ich ganz deutlich, wir müssen eben dafür sorgen, dass eben ausreichend Lehrer im MINT-Bereich, aber auch – und das ist wahrscheinlich der Unterschied, Herr Schult –, ich sage ganz deutlich, politische Bildung ist mehr als wichtig, ist extrem wichtig, (Enrico Schult, AfD: Habe ich auch nicht bestritten, Herr Renz.) insbesondere, (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) insbesondere vor der aufgeheizten gesamtgesellschaftlichen Situation, die wir alle erleben. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: So ist es.) Wir erleben die Stärkung der Ränder von rechts und links. Die Mitte wird sozusagen immer schwächer, (Zuruf von Horst Förster, AfD) und das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Und deswegen müssen wir uns mit politischer Bildung, mit der Art und Weise, wie Schule sich in diesen Prozess einbringt, auf alle Fälle auseinandersetzen. Und wenn wir dann konkret diesen Gesetzentwurf nehmen, dann ist es ja wie bei allen Gesetzentwürfen, man macht eine Problembeschreibung, anschließend bietet man eine Lösung an – für Sie, für uns als Landtag – und dann kommt der Gesetzestext dazu. Dieser Gesetzentwurf hat aber eine Besonderheit. Es gibt das Problem der politischen Bildung gar nicht. Und trotzdem, obwohl das Problem gar nicht aufgerufen wird, es wird nicht verschriftet, gibt es eine Lösung. Das ist schon mal etwas ganz Besonderes für uns als Gesetzgeber, dass es eben kein Problem gibt und trotzdem wird Rot-Rot dieses nicht genannte Problem lösen. Aber sei es drum, sei es drum, der Beutelsbacher Konsens aus dem Jahre 1976 – Ältere werden sich daran erinnern. Ich kann mich nicht mehr so genau erinnern an die Entstehung des Beutelsbacher Konsens, aber den einen oder anderen wird es sicherlich geben. (Heiterkeit bei Nadine Julitz, SPD, und Christine Klingohr, SPD) Fakt ist aber, dass wir 1976 eine ganz besondere gesellschaftliche Situation hatten, die sicherlich nicht mit 1990 und auch nicht mit dem Jahre 2025 vergleichbar ist. Deswegen hat sich politische Bildung immer weiterentwickelt. Und politische Bildung und die Akteure haben sich weiterentwickelt, indem es dann zum Beispiel das Münchner Manifest aus dem Jahre 1997 gab, unter anderem auch, weil es neue Bundesländer gab. Und es war eine Fortentwicklung aufgrund der gesellschaftlichen veränderten Bedingungen. Und im Jahre 2015, auch das will ich Ihnen ans Herz legen – ich habe nicht ausreichend Redezeit, ansonsten würde ich Ihnen jetzt die Frankfurter Erklärung zur Politischen Bildung vortragen, dass viele neue Aspekte gesamtgesellschaftlich dazugekommen sind. Und deswegen machen sich Wissenschaftler/Bildungspolitiker auf den Weg und entwickeln auch kritisch den Beutelsbacher Konsens weiter, unter anderem eben im Jahre 2015. Und ich glaube, wir sind alle einer Meinung, dass wir ganz andere Rahmenbedingungen hatten als das, was uns jetzt plötzlich, wo auch immer, im Bildungsministerium einfällt, nämlich im Jahre 2025 oder mit Wirkung auf 2026 jetzt in diesem Gesetzestext den Beutelsbacher Konsens gesetzlich zu verankern. Ich frage mich sowieso, wie erfahrene Schulleiter – ich habe da so ein/zwei im Auge, die auch im Parlament sitzen –, wie konnten diese erfahrenen Schulleiter diesen Konsens, (Andreas Butzki, SPD: Wir haben auch eine Schulleiterin dabei.) der 50 Jahre und länger gelebt wurde, überhaupt aushalten vor Ort, ohne dass es im Gesetzestext war. Und wenn Sie jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, sich diesen Gesetzestext vornehmen – und deswegen beantrage ich auch schon mal die Überweisung in den Rechtsausschuss, weil wir ja rechtssichere Gesetze auf alle Fälle machen wollen –, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) dann müssen Sie mir doch mal erklären, wo ist überhaupt niedergeschrieben, wie der Beutelsbacher Konsens definiert ist. Es gibt Interpretationsspielraum ohne Ende, und diese Kritik, die ich schon, und diese Weiterentwicklung, die ich hier beschrieben habe. Und das machen wir jetzt zum Gesetzestext. Und ich will uns davor bewahren, dass wir glauben, a), dass es rechtssicher ist, dass es nicht mehr Probleme nach sich zieht, und b) – das ist mir ganz wichtig, hätte eigentlich a) sein müssen –, dass wir glauben, die gesamtgesellschaftliche Situation, so, wie sie sich darstellt, diese Spaltung der Gesellschaft, an der viele arbeiten, bewusst oder unbewusst, dass wir glauben, mit so einem Gesetzestext dann hier eine Heilung herbeizuführen. Ich glaube, es ist viel, viel besser, den Weg von Brandenburg – und das empfehle ich dann insbesondere den Kollegen der SPD, gehe ja davon aus, dass Sie nicht unbedingt miteinbezogen worden sind, nachdem wir ja mehrere politische oder mehrere Urteile hatten aufgrund von politischen Situationen, die wir hatten –, den Brandenburgischen Weg. Sie haben eine sehr gute Handlungsempfehlung, wo Schulungen stattfinden mit den Kollegen. Also es ist wirklich sehr zu empfehlen, dass man sich eben auf den Weg macht, die Lehrkräfte mitzunehmen, und die Lehrkräfte eher davor bewahrt, vor dieser Formulierung im Gesetzestext. Wenn es dann so sein soll, weil Sie davon nicht abzubringen sind, werden wir uns natürlich einbringen in die Diskussion. Deswegen werden wir auch eine Überweisung logischerweise in den Ausschuss, dem zustimmen, mit dem Antrag, zusätzlich in den Rechtsausschuss zu gehen. Ansonsten gilt für mich schon immer, Lehrer müssen parteipolitisch neutral sein. Aber Lehrer haben schon immer im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gearbeitet im Unterricht. Und warum das jetzt plötzlich infrage gestellt wird, (Julian Barlen, SPD: Es wird bekräftigt. Es wird nicht infrage gestellt, es wird bekräftigt.) und ob wirklich dann dieser Gesetzestext dazu beiträgt, dass wir dann einen sicheren Handlungsrahmen haben, da habe ich tatsächlich Zweifel. Und insofern lassen Sie uns debattieren, konstruktiv an der Sache orientiert, nicht nur zu diesem Punkt, in den Anhörungen, sondern auch zu allen weiteren Punkten. – Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Butzki.

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Andreas Butzki SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Herrn Renz dankbar, dass er das wieder alles ein bisschen runtergefahren hat und, ich denke, auch einen vernünftigen Redebeitrag hier dargelegt hat. (Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU) Von der Ministerin haben wir die angedachten Neuerungen im Schulgesetz gehört. Ich will das bloß noch mal ganz kurz anreißen. Wir haben das natürlich bei uns im Arbeitskreis alles sehr intensiv diskutiert, uns mit den Veränderungen beschäftigt. Für die Schulen sind doch etliche Verbesserungen vorgesehen, und als sehr wichtig erweisen sich doch die engen Kooperationen zwischen Kita und Hort einerseits und Schule und Grundschule auf der anderen Seite. Und die Grundsätze sollen ja in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten werden. Wie gesagt, das begrüßen wir sehr. Und Schule und Hort sollen sich nun als kooperative Bildungsgemeinschaft betrachten und damit noch stärker als zuvor gemeinsame Verantwortung übernehmen und die Aktivitäten noch besser verzahnen. Ich komme aus einer Zeit, wo das eigentlich selbstverständlich war, und es hat immer gut geklappt. Und ich finde gut, dass wir diese guten Maßnahmen jetzt auch wieder mit reinnehmen wollen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ebenfalls begrüßen wir die Kombination von Präsenzunterricht und digitalen Möglichkeiten. Künftig soll zum Beispiel das Lernen im Klassenzimmer mit E-Learning kombiniert werden. Und ich habe letztens einen Beitrag gesehen über KI und Schule und wie sich jetzt Kinder damit beschäftigen. Wir werden also in den nächsten Wochen, Monaten und wenigen Jahren da eine rasante Entwicklung haben. Und wenn wir da als Schule den Kindern nicht ein gewisses Rüstzeug mitgeben, dass man da auch mit verantwortungsvoll umzugehen hat, dann werden wir sicherlich verlieren. Und gerade in unserem Flächenland, wo wir in einigen Dörfern nur ganz wenige Jugendliche haben und die sich teilweise dann nur mit Avataren dann beschäftigen, dann kann das natürlich schon ein Riesenproblem sein. Dann die Noten. Vorgesehen sind auch Noten in der Digitalen Landesschule. Ich weiß, dass das sehr kritisch und aus verschiedener Sicht dann auch heftig diskutiert werden wird. Und wir sind da auch auf die Anhörung noch mal gespannt. Ich bin auch, da wird es auch Fragen in diese Richtung geben, wie Lehrer und die Verbände und so weiter das einschätzen. (Enrico Schult, AfD: Wie schätzen Sie das ein?) Vorgesehen sind verbindliche Regelungen zu mobilen, zur Nutzung mobiler Endgeräte. Da haben wir in dieser Woche ja noch eine Diskussionsgrundlage. Aber da ist schon erschreckend, dass rund 1,3 Millionen der 10- bis 17-Jährigen ein ernsthaftes Problem mit der Nutzung von digitalen Endgeräten haben. Und da muss man dann aber bundesweit jetzt, aber da muss man natürlich auch bei uns im Land auch gegensteuern. (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Torsten Renz, CDU) Und dann natürlich – die Ministerin hat es auch kurz gesagt –, engere Zusammenarbeit von Land und Schulträgern bei der digitalen Infrastruktur. Wir sind gewaltige Schritte da schon gegangen. Wir sind nun mal ein Flächenland, aber es wird bald so sein, dass wirklich das schnelle Internet an jeder Milchkanne dann da ist. Und dann die harte Diskussion jetzt zur Verankerung des Beutelsbacher Konsens im Schulgesetz. Herr Renz, Sie wissen ja selbst, der Bildungsminister Herr Freiberg hat ja auch „MV-Stallgeruch“, und wir werden uns sicherlich auch mit ihm da noch mal eng in Verbindung setzen – ja, die Landtagspräsidentin weiß es ja, er war einmal der Staatssekretär der Landtagspräsidentin –. (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) und wie gesagt, da setzen wir uns natürlich auch selbstverständlich mit ihm in Verbindung. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und ich will jetzt nicht diese ganzen Verbote, die jetzt alle wiederholen, aber eins will ich hier noch mal ganz, ganz deutlich festhalten, es steht im Grundgesetz, das schützt die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Und dann haben wir im Beamtenrecht beziehungsweise auch Landesrecht, die Lehrer und Lehrerinnen beziehen sich auf das Grundgesetz. Also sie haben voll einzustehen für die freiheitliche Grundordnung. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und der Beutelsbacher Konsens fordert alle Lehrkräfte auf, gegen Extremismus einzustehen, ganz eindeutig. Es gibt kein Neutralitätsgebot gegen Extremismus, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) auch wenn Sie das von der AfD immer behaupten. (Julian Barlen, SPD: Auf den Punkt gebracht! – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und ich kann bloß noch einen Satz dazu sagen: Hören Sie endlich auf, den Konsens in einer Tour umzudrehen! Ich würde Ihnen einfach empfehlen, halten Sie sich selbst an diesen Beutelsbacher Konsens! Dann würde das bei uns hier im Landtag auch wesentlich günstiger und auch vernünftiger ablaufen (Heiterkeit bei Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) als dieses Geschreie, was ich hier heute teilweise schon gehört habe, und gerade in dem Fall auch von Ihrer Fraktion. Wir werden zu dieser Novellierung des Schulgesetzes natürlich eine Anhörung durchführen, und Verbesserungsvorschlägen stehen wir natürlich sehr offen gegenüber, und es ist ja der alte Spruch, es gilt ein Gesetz, es wird nie so verabschiedet werden, wie es eingebracht worden ist. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Zum Rechtsausschuss: Wir hatten uns ja kurz unterhalten darüber, ob man das überweisen soll oder nicht. Aber ich bin der Meinung – der Innenminister könnte mir das vielleicht, könnte mir da vielleicht noch recht geben –, im Innenausschuss wird das eh überprüft, ob alles rechtens ist, oder im Innenministerium, ob die ganze Gesetzesvorlage rechtens ist. Oder ansonsten können wir dann im Rechtsausschuss das gerne machen. (Julian Barlen, SPD: Justizministerin!) Also doch, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) also doch die Justizministerin. Dann, denke ich, sollten wir auch in den Rechtsausschuss überweisen. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Hat der Innenminister grünes Licht gegeben?) Ja, dann machen wir die Überweisung auch. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner. (Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Jutta Wegner GRÜNE

Ich habe ja auch schon fünf Minuten geredet. (Der Schriftführer korrigiert die Redezeiterfassung.) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung schreitet voran und unsere Schulen müssen Schritt halten. Moderne Bildung bedeutet nicht nur neue Techniken, stabile Netze und digitale Lernplattformen, sondern auch die Chance, jungen Menschen kritisches Denken zu vermitteln. In diesem Sinn begrüßen wir die geplanten Schulgesetzänderungen. Wir haben aber auch Fragen und freuen uns deshalb auf die Anhörung, weil die Antworten – anders als Sie, die ja schon alles wissen – haben wir noch gar nicht. Und deshalb haben wir ja auch Anhörungsverfahren. (Enrico Schult, AfD: Ich habe doch gesagt, dass wir Fragen im Ausschuss haben, Frau Wegner.) Na dann ist es ja gut! Wir freuen uns jedenfalls auf die Anhörung und stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfs in den Bildungsausschuss zu. Zunächst habe ich mich allerdings beim Studium, so wie viele andere von Ihnen auch, gewundert über die gesetzliche Verankerung des Beutelsbacher Konsenses. Er schützt Schülerinnen und Schüler vor einseitiger Beeinflussung, und das ist gut. Das Überwältigungsverbot im Konsens stellt sicher, dass niemand im Unterricht zu einer Meinung gedrängt wird, und das Kontroversitätsgebot garantiert, dass gesellschaftlich strittige Themen auch im Klassenzimmer kontrovers behandelt werden. So lernen junge Menschen, eigene begründete Urteile zu bilden, und werden nicht zu bloßen Echokammern politischer Botschaften. Das alles, das klarzustellen, schadet aus meiner Sicht im Gesetz nicht, und schon gar nicht nach dem Vortrag von Ihnen, Herr Schult, in dem Sie versucht haben, uns weiszumachen, dass etwas ganz anderes in diesem Beutelsbacher Konsens steht. (Enrico Schult, AfD: Nee, das habe ich ja gar nicht getan, Frau Wegner.) Ich finde es wichtig, offensichtlich wichtig … (Enrico Schult, AfD: Sie hören mir offensichtlich nicht zu.) Und ich finde es auch wichtig für Lehrkräfte in den Schulen, die zunehmend verunsichert sind, was sie denn sagen dürfen und was sie nicht sagen dürfen, (Horst Förster, AfD: Das ist ja das Problem.) wenn sie hier eine gesetzliche Regelung haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und ja … (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Enrico Schult, AfD) Hören Sie auf zu krakeelen! Und ja, wir hören es ständig: Die Schulen sind linksideologisch. Lassen Sie mich eins klarstellen, (Zuruf von Thore Stein, AfD) das stimmt nicht! Schulen indoktrinieren nicht, sie bilden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer etwas anderes behauptet, verbreitet Falschinformationen, schürt Misstrauen und spielt rechtspopulistischen Parolen in die Hände. Eigentlich ist es geradezu absurd, dass wir den Beutelsbacher Konsens jetzt noch mal gesetzlich verankern, er gilt schließlich seit Jahrzehnten. (Horst Förster, AfD: Richtig!) Schulen bleiben Orte der Orientierung, nicht der Einseitigkeit. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Und sollten Populisten weiterhin behaupten, unsere Schulen seien linksindoktriniert, dann sage ich: Wir brauchen keine neuen Gesetze, sondern ein bisschen Augenmaß und Respekt vor der Realität. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.

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Jeannine Rösler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Wenn wir über Schule reden, dann reden wir über Menschen, über Lehrkräfte, die jeden Tag engagiert Kinder und Jugendliche unterrichten, sie unterstützen und begleiten, sie ermutigen, ihren eigenen Weg zu gehen. Wir reden über junge Menschen, für die die Schule ein sicherer Ort sein soll, ein Lern- und Lebensort, wo sie Freunde treffen, wo sie lernen und wo sie sich entfalten können. Und wir reden über Eltern, die das Vertrauen haben sollen, dass ihr Kind nicht nur einfach unterrichtet, sondern auch fürs Leben stark gemacht wird. Zur Schule gehören auch pädagogische Fachkräfte, Alltagshelfer/-innen, Schulleitungen, Sozialpädagogen, Verwaltungsmitarbeitende, technisches Personal, der Hausmeister oder die Hausmeisterin. All diesen Menschen danken wir. Sie geben jeden Tag ihr Bestes mit Kompetenz, mit Leidenschaft, mit Geduld und manchmal auch mit Improvisation. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und deswegen sind Gesetze niemals nur beschriebenes Papier. Jede Änderung muss den Schulalltag besser machen. Und dazu gehört für uns die landesweite digitale Bildungsinfrastruktur, die so wichtig ist, denn sie sorgt dafür, dass Kinder in Penkun die gleichen Chancen haben wie Kinder in Rostock. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle spüren und erleben es, die Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Werte des Grundgesetzes werden infrage gestellt, werden massiv verächtlich gemacht, allen voran von Leuten, die hier ganz rechts sitzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Thore Stein, AfD: Meinen Sie diese Herrschaften?) Die AfD sagt offen und laut, was sie davon hält, dass in der Schule Werte eines freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens vermittelt werden. (Thore Stein, AfD: Was sagen wir dazu?!) Da redet sich Herr Schult in Rage und macht aus seiner Demokratiefeindlichkeit keinen Hehl. Er diskreditiert Demokratiebildung als demokratisches Geschwätz oder als politische Ideologie oder als Phantom, spricht davon, dass man Kinder umdrehen, sie gar von ihren Eltern entfremden wolle, wenn es in der Schule um Demokratie, Freiheit und Menschenwürde geht. (Thore Stein, AfD: Ah ja!) Und genau deshalb ist es ein starkes und unabdingbares Signal, dass der Beutelsbacher Konsens nun auch ausdrücklich im Schulgesetz verankert wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Schülerinnen und Schüler stellen selbstverständlich auch kritische Fragen. Sie lernen, dass man anderer Meinung sein darf und dass Widerspruch nicht gefährlich ist, sondern Teil einer lebendigen Demokratie. Sie erfahren, dass Argumente und respektvoller Austausch zählen, dass sie ernst genommen und ermutigt werden, auch wenn sie noch jung sind. Das macht sie stark, das gibt ihnen Selbstvertrauen, das macht sie zu mündigen Menschen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und für die Lehrkräfte bedeutet es Klarheit, wenn sie Haltung zeigen, wenn sie ihre Meinung sagen. Aber sie sind auch verpflichtet, andere Perspektiven sichtbar zu machen und diese zu diskutieren. Rechtspopulisten von der AfD versuchen, Lehrkräfte einzuschüchtern. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Wo ist das passiert? Sagen Sie mal ein Beispiel!) Dieses Gesetz setzt deshalb ein klares Zeichen. Unsere Schulen sind keine Spielwiese für Hetze, unsere Schulen sind Orte, an denen Respekt und Toleranz wichtig sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Der Beutelsbacher Konsens schützt die Demokratie vor Verrohung, denn politische Bildung heißt nicht Beliebigkeit, heißt auch nicht, jede Äußerung darf unwidersprochen bleiben. Die Grenze ist ganz klar: Wo der Holocaust geleugnet wird, da endet die Diskussion. Symbole und Parolen der NS-Zeit sind keine andere Perspektive, sie sind verboten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Horst Förster, AfD: Linksextreme Symbole, was ist damit?!) Und wo Menschen herabgewürdigt werden wegen ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Geschlechts oder ihrer Sexualität, da geht es nicht um Meinung, sondern um Menschenfeindlichkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Klar ausgesprochen!) Der Beutelsbacher Konsens, er schützt die Kontroverse, aber er schützt nicht die Verächtlichmachung. Er schützt das freie Denken, aber er schützt nicht Hass und Hetze. Und das ist eine Botschaft, die weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus strahlt. Meine Damen und Herren, viele Eltern kennen den morgendlichen Spagat: Schnell das Kind zur Schule bringen, dann weiter zur Arbeit. In unserem Bundesland brauchen sich die Eltern schon lange nicht mehr die Frage zu stellen, wer kümmert sich nachmittags und können wir uns das leisten. Ab 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung greifen, und das Gesetz sorgt vor: Grundschule und Hort sollen noch mehr miteinander arbeiten. Und für die Kinder heißt das, ein verlässlicher Tagesablauf ohne Brüche, vormittags Unterricht, nachmittags Betreuung, alles Hand in Hand. Und für Eltern heißt es weiter, Planungssicherheit, die seit vielen Jahren, die sie seit vielen Jahren kennen. Für Schulen heißt es, klare Strukturen, klare Kooperationen, klare Verantwortung. Bis 2029 wird jedes Kind der Klassen 1 bis 4 Anspruch auf mindestens acht Stunden Betreuung an fünf Tagen in der Woche haben. Das ist mehr als Organisation, das ist ein Versprechen an die Familien in unserem Land. Lassen Sie mich ebenfalls etwas zur Digitalen Landesschule sagen, denn das Land ist hier wirklich Vorreiter. Der Ausbau schreitet stetig voran und wird hochprofessionell betrieben. Die Digitale Landesschule sorgt dafür, dass Unterricht qualitativ gesichert bleibt, wenn etwa eine Lehrkraft längerfristig ausfällt. Lehrkräfte übernehmen in diesen Phasen nicht nur die Vermittlung von Inhalten, sondern nun per Gesetz auch die Leistungsbewertung, und die Ergebnisse fließen hier direkt an die Stammschule zurück. Die Kinder haben also keine Brüche im Lernprozess. Die Digitale Landesschule macht so als ergänzendes Angebot unser Schulsystem stabiler und resilienter. Meine Damen und Herren, viele Schulleiterinnen und Schulleiter sagen, wir sind nicht nur Pädagoginnen und Pädagogen, wir sind auch Verwalter (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Verwalterinnen nicht vergessen!) und Datenschutzbeauftragte. Dieses Gesetz reagiert. Datenschutz wird landesweit einheitlich geregelt, Medienzentren werden gestärkt und beraten vor Ort, Beschaffungen werden gebündelt, sodass nicht jede Schule einzeln kämpfen muss. Viele Forderungen, die jetzt Gesetz werden, kamen direkt aus den Schulen zu uns, und über die Änderungen werden wir im Ausschuss konstruktiv hoffentlich beraten. Darauf freuen wir uns. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Achte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes betrifft ein Herzstück unserer Gesellschaft – die Bildungschancen junger Menschen. Ich kann nur ein paar Punkte, die uns besonders wichtig sind, hier noch einmal aufführen. Im Gesetz ist verankert, es soll eine landesweite digitale Bildungsinfrastruktur schaffen, den Datenschutz neu ordnen und die Ganztagsbetreuung vorbereiten. Das sind große Aufgaben, die über die Zukunftschancen unserer Kinder entscheiden. Wir erkennen an, die Entlastung der Schulleitungen beim Datenschutz ist sinnvoll und überfällig. Und natürlich ist es richtig, dass wir eine moderne digitale Infrastruktur brauchen, damit Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Wohnort faire Chancen haben. Doch, meine Damen und Herren, der Teufel steckt im Detail. Dieses Gesetz setzt stark auf Zentralisierung. Einheitliche Systeme können zwar Synergien schaffen, aber sie bergen die Gefahr, die Eigenständigkeit der Schulen zu beschneiden. Schulen unterscheiden sich – Profil, Größe und Bedarf –, sie brauchen Freiräume für eigene Lösungen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Finanzierung. Die Landesregierung spricht von Synergieeffekten und Kostenneutralität. Wir fragen, wer trägt am Ende die Kosten für Wartung, Support und Fortbildung. Bleiben Kommunen und Träger allein auf den Ausgaben sitzen? Und die Digitalisierung gelingt nicht nur durch Infrastruktur allein. Ohne begleitende Lehrerfortbildung, Supportstrukturen und Flexibilität droht die schönste Plattform, im Alltag zu scheitern. Hier bleibt der Gesetzentwurf vage. Unser Ziel muss sein, dass Schulen nicht länger nur Vorgaben aus Schwerin umsetzen, sondern auch selbst gestalten können. Deshalb fordern wir mehr Autonomie für die Schulen, klare Finanzierungszusagen und praxisnahe Unterstützung. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Nur dann wird dieses Gesetz nicht nur eine Verwaltungsreform bleiben, sondern ein echter Schritt für die Bildungschancen unserer Kinder. Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu und freuen uns auf die Diskussion zu diesem Thema. – Danke! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, nach dem Wortbeitrag von Frau Rösler muss ich hier ja natürlich noch mal ans Mikro treten und das klarstellen und mit dieser Legendenbildung aufräumen. Frau Rösler, einerseits, wenn Sie auf meine Rede anspielen, die ich in Stralsund gehalten habe, dann sollten Sie sich gerne mal die komplette Rede anhören. Und da ist es in der Tat, dass der Kritikpunkt in erster Linie gegen die massive politische Bildung in unseren Schulen gerichtet war. Und ich führte es vorhin aus, Staatsbürgerkundeunterricht, Politische Bildung, manchmal ist ja auch der, (Thomas Krüger, SPD: Sie haben keinen Staatsbürgerkundeunterricht mitgemacht offensichtlich.) der Graubereich ist ja da schon, oder der Unterschied ist manchmal schon nicht mehr gegeben, sehr geehrte Damen und Herren. Und das führte ich auch aus in Stralsund. Und deshalb sage ich Ihnen noch mal, es kommt doch nicht von ungefähr. Sie glauben doch nicht ernsthaft … Wir sind eine Partei mit 38 Prozent. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Glauben Sie mir, (Julian Barlen, SPD: Welche Umfrage?) wie viele, glauben Sie mir … (Julian Barlen, SPD: Welche Umfrage?) Ich will Ihnen das, (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Patrick Dahlemann, SPD) ich will Ihnen das erklären. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Nein, ich will damit gar nicht anfangen. Glauben Sie mir, wie viele Zuschriften wir bekommen. Glauben Sie mir, wie viele Screenshots ich bekomme von Eltern, wie viele Nachrichten wir bekommen von Schülern. Es ist eine Debatte in der Schule. Es ist eine Debatte, dass sozusagen eine, ja, eine Situation der Unsicherheit da vorherrscht, dass natürlich massive, massiv Lehrer – nicht alle, um Gottes willen, es gibt viele gute Lehrer –, aber einige Lehrer fühlen sich durch Sie ermutigt, jetzt politisch einzugreifen, durch Ihre Argumentation, die Sie hier ständig immer wieder vortragen, (Julian Barlen, SPD: Ja, logisch!) „das Abendland steht vor dem Untergang“. Da fühlen sich einige Lehrer ermutigt zu sagen, jetzt müssen wir, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) jetzt müssen wir vorpreschen und jetzt müssen wir die Schüler wieder auf Kurs bringen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und das, sehr geehrte Damen und Herren, das wollen wir nicht. Und Frau Rösler hat es ja deutlich gemacht, (Julian Barlen, SPD: Jeder Beamte muss gegen Extremismus vorgehen!) Frau Rösler hat es ja deutlich gemacht … (Julian Barlen, SPD: Und das gilt auch für die Schule.) Ja, Herr Barlen, und das ist ja durch die freiheitlichdemokratische Grundordnung … (Julian Barlen, SPD: Und wenn Ihnen das nicht passt, sagt das mehr über Sie aus als über uns. – Horst Förster, AfD: Sie wollen nur bestimmen, das ist das Problem. Sie wollen nicht freies Denken haben.) Darf ich jetzt weitermachen? (Der Abgeordnete Enrico Schult wendet sich an das Präsidium.)

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen, Zwischenrufe sind gestattet, aber nur kurz. Und sofern der Redner dann nicht mehr zu hören ist, bitte ich, davon dann auch Abstand zu nehmen. Herr Schult, Sie haben wieder das Wort!

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Enrico Schult AfD

Vielen Dank! Das ist ja, sehr geehrter Herr Barlen, durch die freiheitlichdemokratische Grundordnung und das Beamtenrecht, ist es ja schon gegeben, dass man sich natürlich dafür einsetzen muss. Und das ist auch jetzt schon gegeben. Ich weiß nicht, was wir jetzt schon in den Schulen gemacht haben (Julian Barlen, SPD: Also gibts gar kein Problem?!) ohne diese Formulierung jetzt hier im Schulgesetz. Denn ich sage es Ihnen noch mal, Frau Rösler sprach von Hass und Hetze. (Jeannine Rösler, Die Linke: Das erleben wir ständig.) Was ist Hass und Hetze? (Zuruf von Jeannine Rösler, Die Linke) Hass und Hetze ist ein unbestimmter Begriff, wenn Sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind, gegen die Menschenwürde, gegen die Gleichberechtigung. Ja, nennen Sie mir Beispiele! Wann muss ein Lehrer tätig werden? (Zurufe von Beatrix Hegenkötter, SPD, und Jeannine Rösler, Die Linke) Wann muss ein Lehrer eingreifen? Wann muss ein Lehrer seine politische Meinung äußern? Nein, wir sind damit auf einem Pfad, (Julian Barlen, SPD: Es geht nicht um die politische Meinung der Lehrer.) der sozusagen problematisch ist für den Umstand, für das Klima in unseren Schulen. (Philipp da Cunha, SPD: Sie haben es wohl nicht verstanden.) Denn wir haben natürlich auch konservative Lehrer. Und die werden jetzt sozusagen genötigt, sich politisch dort auseinanderzusetzen.

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Birgit Hesse

Herr Schult, ich weise darauf hin, …

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Enrico Schult AfD

Deshalb sehen wir das so kritisch, …

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Birgit Hesse

… dass die Redezeit abgelaufen ist. Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

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Enrico Schult AfD

… diesen Gesetzentwurf. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zurufe aus dem Plenum: Nein, nein!) Und deshalb … (Julian Barlen, SPD: Da steht nichts zu im Gesetz!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5316 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Finanzausschuss zu überweisen. Ferner ist durch die Fraktion der CDU beantragt worden, zusätzlich den Gesetzentwurf auch im Rechtsausschuss zu beraten. Ich lasse daher über beides abstimmen. Wir stimmen zunächst darüber ab, den Vorschlag des Ältestenrates, nämlich die Federführung Bildungsausschusses, Mitberatung Innenausschuss und Finanzausschuss. Wer stimmt für diese Überweisung? – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltung? – Danke schön! Damit ist der Vorschlag des Ältestenrates einstimmig angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag durch die Fraktion der CDU und die zusätzliche Beratung/Mitberatung im Rechtsausschuss. Wer stimmt für diese Mitberatung? – (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Die Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltung? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bezüglich der Mitberatung des Rechtsausschusses abgelehnt. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Regelungen zur Übertragung der Befugnisse nach dem Gewerbesteuergesetz für gemeindefreie Gebiete, … (allgemeine Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde um etwas mehr Ruhe bitten, damit ich weiter fortfahren kann. … also, Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Regelungen zur Übertragung der Befugnisse nach dem Gewerbesteuergesetz für gemeindefreie Gebiete und zur Berücksichtigung zusätzlicher Steuereinnahmen im Kommunalen Finanzausgleich Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5317. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Regelungen zur Übertragung der Befugnisse nach dem Gewerbesteuergesetz für gemeindefreie Gebiete und zur Berücksichtigung zusätzlicher Steuereinnahmen im Kommunalen Finanzausgleich Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/5317 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Finanzen und Digitalisierung Herr Dr. Geue.

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bislang hat das Land Mecklenburg-Vorpommern in den gemeindefreien Gebieten in der Ostsee, auf denen Offshorewindanlagen betrieben werden, die Gewerbesteuer erhoben. Rechtsgrundlage war das Gewerbesteuerhebesatzfestsetzungsgesetz. – So etwas können nur Deutsche, solche Worte. – Die Einnahmen wurden nach den Regeln des FAG auf Land und Kommunen verteilt. Der Bundesfinanzhof hat jedoch mit seinem Urteil vom 3. Dezember 2024 klargestellt, dass eine solche Übertragung der Hebebefugnis auf ein Bundesland unzulässig ist. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt diese Rechtsprechung jetzt um. Dazu wird die bisherige Hebeberechtigung des Landes aufgehoben und im Verordnungswege auf eine Gemeinde, konkret auf die Hansestadt Rostock, übertragen. Warum Rostock, das hat gute Gründe. Von den Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern kommen dafür faktisch nur Rostock und Sassnitz in Betracht. Hier ist die Offshorewindenergieerzeugung wirtschaftlich verankert. Für Rostock spricht ganz klar, erstens, der höhere Gewerbesteuerhebesatz, der eine Einnahmeerzielung auf dem bisherigen Niveau des Landes sichern kann, zweitens, die naturgemäß leistungsstärkere Verwaltungsstruktur, mit der die Besteuerung zügig und bürokratiearm umgesetzt werden kann, sowie drittens, die Fähigkeit der Hanse- und Universitätsstadt, mögliche Schwankungen des Gewerbesteueraufkommens in ihrem Haushalt abzupuffern. Damit Rostock keinen unangemessenen Vorteil – und Sassnitz – sowie die anderen Gemeinden keinen Nachteil aus der Entscheidung haben, wird eine neue Finanzausgleichsumlage II eingeführt. Mit ihr werden 99 Prozent der zusätzlichen Einnahmen in den kommunalen Finanzausgleich überführt. Damit wird sichergestellt, dass die Einnahmen weiterhin allen Gemeinden und Landkreisen in Mecklenburg-Vorpommern zugutekommen. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz im FAG sorgt darüber hinaus dafür, dass anteilig auch das Land weiterhin von den Einnahmen profitiert. Rostock behält den letzten Prozentpunkt, 99 plus 1, 100 Prozent, den letzten Prozentpunkt als Ausgleich für die zusätzlichen Verwaltungsaufgaben, die mit dieser neuen Zuständigkeit verbunden sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir also Rechtssicherheit, und wir stellen sicher, dass die Einnahmen aus der Offshorewindkraft für Mecklenburg-Vorpommern erhalten bleiben und weiterhin solidarisch im Land verteilt werden. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr gemi… Herr Minister! (Heiterkeit im Präsidium) Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche, (Heiterkeit bei René Domke, FDP: Das ist ein ernstes Thema, Frau Präsidentin!) Entschuldigung, wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. (Der Abgeordnete Martin Schmidt tritt an das Rednerpult.) Und, Herr Schmidt, was machen Sie jetzt, wenn ich Sie nicht aufrufe? Meine Bitte wäre an die Rednerinnen und Redner – es ehrt Sie, dass Sie früher ans Rednerpult wollen –, aber wenn Sie dann ans Rednerpult gehen, wenn ich Sie aufrufe. In der Tat könnte sich in der Reihenfolge etwas ändern. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Schmidt. (Thore Stein, AfD: Da hast du Glück gehabt!)

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Martin Schmidt AfD

Ja, vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir beraten heute über einen Gesetzentwurf, der sich mit einer eher technischen, tatsächlich aber sehr interessanten Frage beschäftigt: Wer darf künftig die Gewerbesteuer aus gemeindefreien Gebieten erheben, und wie werden diese Einnahmen dann auch gerecht im Land verteilt? Bislang war es so, das hat der Minister auch eben schon erläutert, dass die Gewerbesteuer in gemeindefreien Gebieten, also hauptsächlich außerhalb des Landes, auf dem Meer, in sogenannten Offshorewindenergiegebieten, auf der Ostsee sozusagen an das Land ging. Und dies geschah auf der Grundlage einer landesgesetzlichen Regelung, durch die das Land sich selbst die Aufgaben der Gemeinden übertragen hatte. Das war auch in anderen Bundesländern so. Die angesprochene Klage fand ja auch in Niedersachsen statt, und der Bundesfinanzhof hat am 3. Dezember 2024 eine Entscheidung gefällt, und zwar, dass die Landesregierungen hier verfassungswidrig gehandelt haben. Ein Land darf keine kommunale Steuer wie die Gewerbesteuer oder Grundsteuer selber einziehen. Das ist ausschließlich Aufgabe der Gemeinden. Damit war klar, der Gesetzgeber muss handeln, das Land muss seine Regelung aufheben und nun anpassen. Und genau dies tut dieser Gesetzentwurf hier. Und ja, der schöne Begriff „Gewerbesteuerhebesatzfestsetzungsgesetz“ wird aufgehoben zum 31. Dezember 2025, und das Finanzausgleichsgesetz wird nun angepasst. Künftig wird dann die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als nächstgelegene Gemeinde die Gewerbesteuer aus den Offshoregebieten eintreiben dürfen. Und das klingt zunächst nach einem Glücksfall für die Stadt Rostock. Tatsächlich geht es aber darum, diese Einnahmen danach dann auch gerecht zu verteilen. Deshalb führt das Gesetz die sogenannte Finanzausgleichsumlage II ein. 99 Prozent der zusätzlichen Gewerbe- und Grundsteuereinnahmen aus den Offshoregebieten fließen dann in den kommunalen Finanzausgleich zurück. Nur 1 Prozent verbleibt dann bei Rostock. Damit ist aber gesichert, dass alle Kommunen profitieren hier in unserem Land und nicht nur die Stadt Rostock, also wir stellen Rechtssicherheit her und erfüllen die Vorgaben des Bundesfinanzhofes, wir verhindern finanzielle Schieflagen im kommunalen Finanzausgleich, und wir sorgen dafür, dass die Einnahmen aus der Offshorewirtschaft allen Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns zugutekommen. Dieser Gesetzentwurf ist keine große politische Richtungsentscheidung, sondern eine sachgerechte, faire und verfassungskonforme Anpassung. Er schafft Klarheit, Stabilität und horizontale Gerechtigkeit im Finanzausgleich unseres Landes. Das begrüßen wir von der AfD-Fraktion, auch wenn Sie das nicht sonderlich überraschen sollte, dass wir auch kein großer Anhänger weiteren Windenergieausbaus sind. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es eben vom Finanzminister gehört und auch von Herrn Schmidt jetzt schon zweimal, (Rainer Albrecht, SPD: Jetzt hören wir es zum dritten Mal!) ursächlich ist eine Entscheidung aus dem Jahr 2024 des Bundesfinanzhofs über einen Fall in Niedersachsen, das, wie schon erwähnt ist, den Ländern verbietet, kommunale Aufgaben selber wahrzunehmen und so, dass hier die Gewerbesteuer dann eben an das Land fließt. Unsere Landesregierung schlägt jetzt hier die Lösung vor, dass wir uns der Hansestadt Rostock bedienen, und stellt auch den Ausgleichsmechanismus vor, wie wir vom Finanzminister gehört haben, wie das Geld dann auch wieder in den kommunalen Finanzausgleich fließt und dann auch an alle Kommunen verteilt wird. Ich will nach dem ersten Durchgucken sagen, dass uns dieser Gesetzentwurf grundsätzlich geeignet erscheint, das tatsächlich auch alles zu erfüllen. Wir werden uns das natürlich in der Ausschussberatung sehr genau angucken, ob das dann auch tatsächlich alles so eintrifft, wie das dort beschrieben ist, gehen aber erst einmal grundsätzlich davon aus, dass wir hiermit diese Rechtswidrigkeit heilen können und somit auch das Geld dem Land und den Kommunen weiterhin in vollem Umfang und auch gerecht zur Verfügung steht. Deshalb stimmen wir selbstverständlich der Ausschussüberweisung zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Bruhn.

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Dirk Bruhn Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundesfinanzhof hat am 3. Dezember 2025 entschieden, dass Bundesländer keine Hebeberechtigung für Gewerbesteuer haben, wenn ein Offshorewindpark in einem gemeindefreien Gebiet liegt. Gegenstand war eine Gemeinde in Niedersachsen, die Sitzgemeinde. Die Betreibergesellschaft des Windparks hat in dieser Gemeinde ihren Sitz. An diesem Standort hat die Gesellschaft keine Mitarbeiter und kein sonstiges Betriebsvermögen. Für den gemeinfreien Bereich der 12-Seemeilen-Zone hat das Land Niedersachsen die Hebeberechtigung an sich gezogen. Das Finanzamt teilte den Gewerbesteuermessbetrag auf Sitzgemeinde und Land auf, 30 zu 70. Die Sitzgemeinde bestritt die Zuordnung und klagte auf alleinige Zuordnung und bekam Recht. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Die Bundesländer mit Ausnahme der Stadtstaaten dürfen sich selbst nicht als hebeberechtigte Körperschaft bestimmen. Es besteht die Möglichkeit, per Gesetz beziehungsweise per Rechtsverordnung das Gewerbesteueraufkommen aus gemeindefreien Gebieten einer beziehungsweise mehreren Gemeinden zuzuweisen. Genau das macht jetzt M-V. Dazu bedarf es noch einer Anpassung im FHG, um Verwerfungen im System zu vermeiden. Zum Schluss lassen Sie mich noch sagen, vielleicht wäre das ein Anlass für eine Diskussion auch über den Sinn oder Unsinn unterschiedlicher Hebesätze zu diskutieren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht vorab Transparenz, ich bin Rostocker (Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Dann bist du befangen. – Heiterkeit bei René Domke, FDP: Befangen!) und halte trotzdem die Rede, weil ich für die Haushaltspolitik zuständig bin, aber ihr könnt ja hinterher entscheiden, ob ich befangen war oder nicht. Politik gestaltet die Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders. Der Gesetzgeber, und das sind wir als Parlament, gestaltet mit der Entscheidung über Gesetze, die häufig unmittelbar und erkennbar in die Lebensrealität der Menschen in unserem Bundesland eingreifen. In der Praxis haben wir es manchmal wie im vorliegenden Fall mit Gesetzentwürfen der Regierung zu tun, die auf den ersten Blick so rein gar nichts mit der Lebensrealität der Menschen zu tun haben, bei denen wir auf die Frage, was ändert sich denn mit diesem Gesetz für mich konkret, auf Plattdeutsch „nix“ antworten müssten. Und so einen Gesetzentwurf haben wir heute vorliegen. Trotzdem ist es natürlich notwendig und damit auch richtig, dass es diesen Gesetzentwurf gibt. Die bisher geübte Praxis, die Steuereinnahmen aus den Offshorewindkraftanlagen einfach dem Land zuzuschlagen, ist nach gerichtlicher Entscheidung so nicht mehr zulässig. Daher wird jetzt eine Alternative vorgeschlagen, wie diese nicht unerheblichen Einnahmen weiter dem Land, genauer gesagt der Schlüsselmasse des Finanzausgleichs, zur Verfügung stehen können. Dass die Wahl der für die gemeindefreien Gebiete in Zukunft zuständigen Stadt auf Rostock fällt, wird im Gesetzentwurf nicht konkret begründet – aber der Finanzminister hat es ja begründet –, scheint aber sinnvoll, schon angesichts der Größe der Stadt und damit auch der ohne Zweifel vorhandenen Fähigkeit der Verwaltung, die neuen Steuerfälle zügig zu bearbeiten, und weil Rostock ja auch tatsächlich am Meer liegt und Nachbar dieser gemeindefreien Zonen ist. Gleichzeitig wird vermutlich durch diese Wahl keine Anpassung des Rostocker Gewerbesteuerhebesatzes notwendig werden. Sind dort bisher 465 Prozent Hebesatz gültig, so waren es in den gemeindefreien Gebieten bisher 460. Wenn der Hebesatz von Rostock jetzt einfach auf diese Gebiete angewendet wird, ergibt sich für die Steuerpflichtigen in eben diesen gemeindefreien Gebieten also eine Erhöhung der Gewerbesteuer von circa 1 Prozent, 1,07 genau genommen. Die Einnahmen, die mit 1 Prozent der Einnahmen sicherlich angemessene Kompensation des Aufwandes für die Erhebung wird daher auch nicht zu einer Reduzierung der Beträge führen, welche für die Schlüsselmasse des Finanzausgleichs zur Verfügung stehen. Bis hierhin scheint der Gesetzentwurf schlüssig und sinnvoll. Gern stimmen wir der Überweisung in den Innen- und Finanzausschuss zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.

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Tilo Gundlack SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es kurz machen: Es ist alles gesagt, ich glaube, mehr kann man dazu nicht sagen. Wir stimmen der Überweisung zu. Das war es von meiner Seite. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Na, ganz so einfach ist es jetzt dann doch wieder nicht, (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Doch, das ist es!) aber je komplizierter und je weniger es mit der Lebenswirklichkeit der Menschen zu tun hat, desto schneller sind die Vorlagen hier durch. Das, denke ich mal, ich will das nicht aufhalten. Ich will auch das BFH-Urteil nicht noch einmal vortragen. Ich glaube, das ist jetzt dreimal oder viermal vorgetragen worden, aber natürlich hat das auch immer Kehrseiten. Und zum einen hätte von vornherein bewusst sein können, dass es eben diese gemeindefreien Gebiete gibt. Das heißt, unser Gewerbesteuerrecht geht auf solche Sachverhalte noch viel zu wenig ein. Wir wissen nicht, wo noch Windparks entstehen können, Offshorewindanlagen, und wir müssen uns vor allem auch darüber Gedanken machen, was ist, wenn Anlaufverluste aus solchen Offshorewindparkanlagen entstehen. Wie beteiligt sich dann die Gemeinschaft der Kommunen daran? Nicht, dass die Gewerbeverluste dann nur bei der Hansestadt Rostock landen, und die kann sich dann herzlich bedanken, weil hinterher, die Erträge soll sie verteilen und teilen mit den anderen Gemeinden, aber die Anlaufverluste möglicherweise nicht. Genau darüber muss man diskutieren, auch in der Überweisung. Noch mal, die Komplexität des Gewerbesteuerrechts wird hier einmal mehr deutlich, und Sie kennen die Auffassung unserer Partei auch zur Gewerbesteuer. Wir müssen grundsätzlich noch einmal darüber reden, ob die Gewerbesteuer noch ein angemessenes Finanzierungsinstrument für die Gemeinden ist. Deswegen nehme ich das einmal zum Anlass, auch auf Bundesebene dafür zu werben. Wir sehen gerade jetzt in einer konjunkturellen Lage, die noch einige Wünsche offenlässt, dass es den Gemeinden gerade eben nicht hilft. Da müssen wir wirklich mal schauen, ob wir nicht etwas haben, ein Instrument, was konjunkturunabhängiger ist, wo die Gemeinden tatsächlich auch auf stabile Finanzen zurückgreifen können, und da ist die Gewerbesteuer leider, leider nicht das geeignete Instrument. Dann kommen noch die ganzen Hinzurechnungstatbestände hinzu, die eigentlich auch mit dem Leistungsvermögen nichts mehr zu tun haben. Es lohnt sich also, sich mit der Gewerbesteuer auch hier im Landtag noch mal auseinanderzusetzen. Wir werden da sicherlich auch noch Initiativen anstrengen, aber für heute, für diesen Tatbestand soll das genügen. Wir haben ja noch die Möglichkeit, darüber zu beraten, gerade was Verlustvorträge und so weiter anbetrifft, da bin ich schon gespannt auf die Antworten, wie sich das dann verteilen wird. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5317 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung oder drohenden Unterversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen im Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5318. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung oder drohenden Unterversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/5318 – Das Wort zur Einbringung hat für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Frau Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unsere Einwohnerinnen und Einwohner werden immer älter. Das ist natürlich eine sehr schöne Nachricht, bedeutet aber auch, dass mit dem Altersdurchschnitt im Land auch der Bedarf an medizinischer Versorgung zunimmt. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels und unserer Gegebenheiten als Flächenland stellt uns das für die Zukunft vor einige Herausforderungen. Das haben wir schon früh erkannt und vor nunmehr fünf Jahren die sogenannte Landarztquote eingeführt. Dabei wird ein Anteil der Medizinstudienplätze als Vorabquote an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung tätig zu sein, und das ganz gezielt in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten, oft ländlichen Regionen unseres Landes. Der Weg dahin war lang und steinig. So mussten die Bundesländer damals im Jahr 2019 sogar einen neuen Staatsvertrag zur Hochschulzulassung beschließen, um die Grundlage hierfür zu legen. Aber die schöne Nachricht ist, es hat sich gelohnt. Mecklenburg-Vorpommern gehört seither nicht nur zu den ersten Bundesländern, die auf diese Weise Studienplätze vergeben konnten, sondern das Angebot erfreut sich auch eines ungebrochen großen Interesses der Studierenden. Jahr für Jahr haben wir deutlich mehr Bewerberinnen und Bewerber als Plätze, was zeigt, Mecklenburg-Vorpommern ist für den medizinischen Nachwuchs attraktiv. Und wir haben eine erfolgreiche Stellschraube gefunden, um diese jungen Menschen in unseren ländlichen Raum zu lotsen, und wer sich mit Mitte oder Ende 30 hier ein Leben aufbaut, der bleibt meist auch auf Dauer. Darauf ausruhen wollen wir uns aber nicht, im Gegenteil. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Ärmel hochkrempeln und das Landarztgesetz grundsätzlich überarbeiten, ausbauen und neu fassen. Denn in Mecklenburg-Vorpommern stehen nicht mehr nur Hausärztinnen und Hausärzte vor Nachwuchsproblemen, sondern auch bei Fachärztinnen und Fachärzten, bei der Zahnärzteschaft, bei Apotheken und im öffentlichen Gesundheitsdienst sehen wir Lücken. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt?!) Daher wollen wir zukünftig neben den Studienplätzen in Humanmedizin auch solche in Zahnmedizin und Pharmazie per Vorabquote vergeben, halten anteilige Plätze für den öffentlichen Gesundheitsdienst bereit und ermöglichen ebenfalls eine fachärztliche Tätigkeit, um den ländlichen Raum zu stärken. Für das Auswahlverfahren bedeutet das, dass wir künftig auch noch stärker auf die persönliche Eignung für die Arbeit in den ländlichen Regionen unseres Bundeslandes achten werden. Weiterhin bleibt die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten wichtig, indem Empathie und Sozialkompetenz Schlüsselfaktoren sind, (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auf die wir neben der nicht alleinig entscheidenden Abiturquote achten. Die jeweils zu deckenden Bedarfe legen wir dabei nicht allein fest. Die Vergabe von Studienplätzen in der Human- und Zahnmedizin ist zum Beispiel an die Feststellung eines besonderen öffentlichen Bedarfs im Bereich eines Zulassungsgebiets durch den jeweiligen Landesausschuss und die Ausschöpfung der Mittel des Strukturfonds gemäß 105 Absatz 1a Ziffer 5 des Sozialgesetzbuch gebunden. Im Falle des öffentlichen Gesundheitsdienstes wird der Bedarf hingegen regelmäßig im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden festgestellt. Und bei den Apothekerinnen und Apothekern, die anders als Ärztinnen und Ärzte ohne eine gesetzliche Bedarfsplanung tätig sind, orientieren wir uns an der Landesraumentwicklungsplanung, um die Studierenden vertraglich an die strukturschwachen Räume zu binden. Damit können wir aber auch sicher sein, dass wir im Einklang mit den tatsächlichen Bedarfen und den betroffenen Akteurinnen und Akteuren agieren. Nach jetzigem Stand bedeutet das insgesamt 32 Studienplätze im Studiengang Humanmedizin, 6 für die Zahnmedizin und 7 Studienplätze im Studiengang Pharmazie. Dem öffentlichen Gesundheitsdienst sind davon jeweils 2 Studienplätze der Humanmedizin und jeweils 1 Studienplatz für Zahnmedizin und Pharmazie vorbehalten. Sehr geehrte Damen und Herren, damit möglichst schon im kommenden Jahr Bewerberinnen und Bewerber nach dem neuen Gesetz ausgewählt werden können, um ihr Studium in Rostock oder Greifswald zu beginnen, bringen wir den Antrag heute hier im Landtag ein und machen Tempo. Dem voraus ging nämlich eine verbundene Ressort- und Verbandsanhörung. Für die konstruktive und intensive Zusammenarbeit mit den Ressorts und den Verbänden möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Mit dem so entstandenen und Ihnen nun vorliegenden Entwurf des Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetzes eröffnen wir jungen Menschen eine Perspektive, die ein wirkliches Interesse haben an einer Tätigkeit im ländlichen oder strukturschwachen Raum und die uns gern als Hausarzt, Zahnärztin, als Amtsarzt oder Fachärztin oder Apotheker zur Verfügung stehen würden, auch wenn der Abischnitt vielleicht nicht für den vielerorts sehr strikten Numerus clausus reichen würde. Stattdessen bringen sie zumeist vorherige medizinische Ausbildung oder andere Tätigkeiten im Gesundheitswesen mit und haben im Auswahlverfahren Landeskenntnis, Empathie und Sozialkompetenz bewiesen, Aspekte, die mindestens genauso wichtig sind für einen langfristigen Erfolg auf dem Land. Und auch wenn die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung bundesrechtlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung liegt, so leisten wir aus meiner Sicht mit dem neuen Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz, das in dieser Form übrigens in Deutschland einmalig ist, eine wirksame Unterstützung für eine gute Versorgung im gesamten Land und das auch in Zukunft. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen, obwohl ich hier sehe, dass wir jetzt gerade noch zusätzliches Budget haben. Aber ich gehe davon aus, dass das an mangelndem Widerspruch trotzdem so vorgesehen werden kann. Ich sehe auch dazu keinen Widerspruch, von daher ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Thomas de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrtes Präsidium! Wir beraten heute über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung, der drohenden Unterversorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen, ein Thema, das zweifellos zu den drängendsten Herausforderungen der Gesundheitsversorgung in unserem Bundesland gehört. Der Arztmangel insbesondere im ländlichen Raum ist real. Er ist nicht neu, aber er spitzt sich weiter zu. Die Arztdichte von Haus- und Fachärzten in unserem Land ist rückläufig und die Versorgung wird zunehmend prekärer. Im ländlichen Raum kommt ein Hausarzt auf weit mehr als über 1.000 Einwohner. Mit Stand vom 7. November 2024 sind derzeit 81,5 hausärztliche Versorgungsaufträge nicht besetzt. Zugleich sind viele Haus- und Fachärzte schon über 60 Jahre alt. Nachbesetzungen scheitern oft an fehlendem Nachwuchs, an Bürokratie oder an mangelnder Attraktivität des ländlichen Raums. Doch was sieht der neue Gesetzentwurf der Landesregierung vor? Der Gesetzentwurf versucht durch die Erweiterung der Landarztquote und neue Vertragsmodelle eine frühzeitige Bindung von medizinischem Fachpersonal an unterversorgte Regionen zu schaffen. Bisher galt die Quote nur für Hausärzte, nun soll sie auch gelten für Zahnärzte, Apotheker sowie Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst. Zudem soll auch eine andere Facharztausbildung nach Abschluss des Studiums der Humanmedizin auf Antrag ermöglicht werden, sofern entsprechende Defizite in ländlichen Räumen vorhanden sind. Damit wird auch die Versorgung in anderen Facharztgebieten, wie beispielsweise Augen-, HNO-, Frauenheilkunde, Dermatologie und Urologie sowie Chirurgie, Neurologie und Psychiatrie gestärkt. Das bedeutet konkret, wer einen dieser Studienplätze erhält, verpflichtet sich im Gegenzug, nach der Ausbildung und einer Facharztweiterbildung mindestens zehn Jahre in einem unterversorgten Gebiet zu arbeiten, andernfalls drohen Rückzahlungen von teils über 250.000 Euro. Zweifellos ist es sinnvoll, sich mit gezielter Nachwuchsförderung den Versorgungsproblemen zu widmen. Aber der Versuch, bestimmte Regionen aktiv zu stärken, auch der Versuch, bestimmte Regionen aktiv zu stärken, ist legitim, denn es kann nicht sein, dass Bürger auf dem Land medizinisch abgehängt werden. Ebenso begrüßen wir, dass endlich auch Zahnärzte, Apotheker und andere fehlende Fachärzte stärker in den Fokus rücken, Bereiche, deren Berücksichtigung wir als AfD-Fraktion schon seit Jahren fordern. Aber, meine Damen und Herren, das Konzept überzeugt nicht in allen Punkten. Erstens. Die Zwangsverpflichtungen allein lösen keine Versorgungsengpässe. Wer junge Menschen mit hohen Rückzahlungsverpflichtungen unter Druck setzt, erzeugt keine echte Motivation. Die Regelung riskiert, engagierte Nachwuchskräfte eher abzuschrecken. Zweitens. Die Umsetzung ist unklar. Wie genau wird über die Auswahl entschieden? Wer legt fest, welche Regionen als unterversorgt gelten? (Torsten Koplin, Die Linke: Das ist gerade erläutert worden.) Wie kontrolliert, wer kontrolliert, ob die Verpflichtungen eingehalten werden? Hier bleibt der Gesetzentwurf vage. Drittens. Es fehlt an Begleitmaßnahmen. Die Landesregierung setzt stark auf Verbindlichkeiten, aber zu wenig auf Attraktivität. Wo bleibt die Praxisgründungsförderung? Wo bleibt die Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung, bei Kitaplätzen, bei der Integration ins Gemeindeleben? Gerade im ländlichen Raum reicht ein Studienplatz nicht. Es braucht Rahmenbedingungen, die Menschen langfristig binden. Wir als AfD-Fraktion sagen, Anreize statt Abschreckung, Förderung statt Verpflichtung. (Beifall Thore Stein, AfD – Torsten Koplin, Die Linke: Die Kassenärztliche Vereinigung macht ja auch einiges.) Die medizinische Versorgung muss auch im ländlichen Raum wohnortnah und menschlich bleiben. Es braucht, dazu braucht es weniger Zwangsverpflichtungen, sondern mehr Rahmenbedingungen für Ärzte wie Patienten, die auch attraktiv sind. Statt Strafandrohungen fordern wir echte Anreize, steuerliche Vorteile zum Beispiel für Landärzte, unbürokratische Praxisgründungen, regionale Kooperationsmodelle mit Kliniken oder Pflegeeinrichtungen. Statt Symbolpolitik wie Quotenforderung braucht es eine ehrliche Analyse. Warum wollen junge Ärztinnen und Ärzte nicht in den ländlichen Raum? Was brauchen sie wirklich neben Klinikrotation, Befristung und Leistungsdruck? Wir fordern gezielte Strukturförderung statt zentralistischer Ablenkung. Bessere Infrastruktur in ländlichen Räumen, sichere Verkehrswege für Notfall- und Hausbesuche, Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Meine Damen und Herren, wir erkennen an, dass der Gesetzentwurf auf ein echtes Problem reagiert. Er enthält auch sinnvolle Ansätze, aber er bleibt in der Umsetzung hinter unseren Erwartungen zurück, zu vage, zu einseitig, zu sehr auf Zwang gebaut. Deshalb sagen wir als AfD-Fraktion, wir begleiten das Gesetz konstruktiv im Ausschuss. Wir werden genau hinschauen, wo nachgebessert werden muss. Und wir werden eigene Vorschläge einbringen, wie die medizinische Versorgung in der Fläche langfristig gesichert werden kann, nicht durch Druck, sondern durch echte Perspektiven. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich lese Ihnen mal was vor. „Wir verfügen im Land momentan über 32 Studienplätze, über die wir selbst bestimmen dürfen – 32 Plätze, die die hausärztliche Versorgung sichern sollen. Und eines möchte ich an dieser Stelle ganz klar und deutlich betonen, mit einer Ausweitung der Quote auf weitere Fachbereiche geht jeder Studienplatz, den wir dann für eine fachärztliche Versorgung versehen, letztlich zulasten der Hausärzte. Wir“ dürfen „das eigentliche Ziel der Landarztquote, die hausärztliche Versorgung zu stärken und zu stabilisieren, in seiner Funktion“ nicht „aushebeln. Das würde“ hier ja „niemand … wollen.“ Dieses Zitat stammt, meine sehr geehrten Damen und Herren (Ministerin Stefanie Drese: Von mir.) von Ministerin Drese zum Antrag unserer Fraktion vom 14. Juni 2023. Titel des Antrages war „Erfolgsmodell Landarztgesetz Mecklenburg-Vorpommern ausbauen und erweitern“. Heute nun liegt uns ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der einen Teil dieser langjährigen Forderung der CDU umsetzt. Wir erleben eine Ausweitung auf weitere fachärztliche Bereiche und den öffentlichen Dienst. Darüber hinaus ist die Zahnarzt- und Landarztapothekerquote geplant. Die CDU-Fraktion hat nachweislich bereits eben am 14. Juni 2023, beispielsweise am 10. April 2025 und am 23. Juni 2022 und am 17. Dezember 2021 diese Forderung hier vorgebracht. Die Patentfrage, meine sehr geehrten Damen und Herren, dürfte damit wohl klar sein. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na ja! – Zuruf von Christine Klingohr, SPD) Seitdem sind viele Jahre ins Land gegangen und wertvolle Zeit ist verstrichen. Das eingangs vorgetragene Zitat verdeutlicht, dass es offensichtlich bislang nur vorgeschobene Argumente gegeben hat. Vielleicht erfahren wir sie ja im Laufe der Debatte, warum sie damals wirklich abgelehnt worden sind und was jetzt dafür spricht. (Ministerin Stefanie Drese: Na nicht wegen der Patente.) Problematisch ist in der Tat, dass wir nun mit der vorgesehenen Gesetzesänderung tatsächlich eine Verknappung der Plätze für die hausärztliche Versorgung sehen. Es stehen nach wie vor nur 32 Plätze für die haus- und fachärztliche Versorgung zur Verfügung, und obwohl die Bewerberzahl bereits – das haben Sie ja auch ausgeführt, Frau Ministerin – deutlich für den hausärztlichen Bereich über der Zahl der Studienplätze lag. Auch mit Blick auf die zukünftige Versorgungssituation ist diese Verknappung nicht nachvollziehbar. Als CDU-Fraktion hatten wir daher mit der Ausweitung des Landarztgesetzes auch stets eine Erhöhung der Landarztquote sowie respektive eine Erhöhung der Studienplatzzahl verknüpft. Eine Erhöhung der Landarztquote auf zehn Prozent ist mit Verweis auf den Masterplan Medizinstudium 2020 nach unserer Auffassung möglich. Kann und will man das aber nicht, so wäre auch eine Erhöhung der Studienplatzzahl möglich, denn jede Erhöhung der Studienplatzzahl führt natürlich zu einem entsprechenden Ergebnis. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf verdeutlicht, dass CDU und damit Opposition wirkt, anders, als es die SPD-Fraktion vielleicht hier zu verkaufen versucht. Es war die CDU und der Gesundheitsminister Glawe, der die Landarztquote vorangetrieben hat und eingeführt hat, und es ist die CDU, auf deren Druck die Landarztquote nun auch ausgeweitet wird. Und wenn der vorliegende Gesetzentwurf nur ein erster Schritt ist, so sehen wir ihn, jedenfalls stehen wir selbstverständlich dahinter. Über Details, beispielsweise über die Art der Vergabe und durch wen und wie die Beteiligung dafür aussehen soll, müssen wir allerdings reden. Wir werten es als Teilerfolg und werden natürlich der Überweisung zustimmen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz soll das Landarztgesetz ablösen. Das ist gut so, denn das Landarztgesetz hat sich bekanntermaßen alleinig auf die hausärztliche Versorgung fokussiert. Wir wollen und müssen aber Absolventinnen und Absolventen der Human- und Zahnmedizin sowie der Pharmazie für unser Land gewinnen. Das ist notwendig, um die ärztliche, zahnärztliche und pharmazeutische Versorgung und den öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken. Dies tun wir, weil es einerseits gilt, der demografischen Entwicklung und dem Fachkräftebedarf zu entsprechen, andererseits gibt es noch einen weiteren Faktor, der mit Blick auf die Ausübung des Arztberufes zunehmend berücksichtigt werden muss, nämlich die Zunahme der Angestelltenverhältnisse. Sie sind Ausdruck eines sich verändernden Verständnisses vom Arbeitsleben, besser gesagt vom zunehmenden Bedürfnis, Berufs- und Privatleben in Einklang zu bringen, was sich dann in zahlreichen Teilzeittätigkeiten bei gleichzeitiger Besetzung einer Art Stelle widerspiegelt. Allein in unserem Bundesland hat sich die Anzahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte, ob bei einem Vertragsarzt oder in einem medizinischen Versorgungszentrum, in den letzten zehn Jahren auf nunmehr fast 900 verdoppelt. Wir stehen in Mecklenburg-Vorpommern also gleichzeitig vor vier Herausforderungen. Einer höheren Anzahl potenzieller Patientinnen und Patienten stehen weniger Ärztinnen und Ärzte gegenüber, die zudem eine geregelte Arbeitszeit haben möchten. Und außerdem leben wir in einem Flächenland mit einer tendenziell sinkenden Bevölkerung. Nun werden der medizinische und der medizintechnische Fortschritt immer auch Entlastung generieren, aber immer werden wir Ärztinnen und Ärzte brauchen, die sich der medizinischen Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten annehmen. Die hier und da auch in der Literatur beschworene Ära einer Medizin ohne Ärzte ist nichts als eine Mär. Voraussetzung für die Ausübung eines Arztberufes ist in Deutschland ein erfolgreich absolviertes Medizinstudium, das man an rund 40 Universitäten, davon 35 staatlichen, absolvieren kann. Aktuell gibt es circa 9.000 Medizinstudienplätze in Deutschland. Das sind damit etwa 4,4 Prozent der Studierenden, die in den Fächern Human- und Zahnmedizin studieren. Diese Quote beträgt in Mecklenburg-Vorpommern überdurchschnittliche 12,5 Prozent. Und, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es gibt mit aktuell 580.900 Ärztinnen und Ärzten so viele wie nie zuvor in Deutschland. Und trotzdem haben wir ein Problem, Arztsitze zu besetzen oder aber den Patientinnen und Patienten den Zugang zum Haus- oder Facharzt zu ermöglichen. Die Zahl berufstätiger Ärzte hat sich seit 1990 um mehr als 83 Prozent erhöht und lag 1924 bei 437.200. Die Zahl der Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit hat sich im gleichen Zeitraum fast verdreifacht und belief sich im Jahr 2024 auf 143.700 Ärzte. Auch für Mecklenburg-Vorpommern lässt sich eine vergleichbare Entwicklung verzeichnen. Aktuell haben wir 2.358 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Vor einigen Jahren waren es circa 2.100. Die Zahl offener Hausarztsitze hat sich von circa 120 auf gegenwärtig 81 verringert. Gleichwohl es fehlen Ärztinnen und Ärzte, und was die Situation noch angespannter sein lässt, sie sind bei Haus- wie bei Fachärzten zwischen Land und Stadt sehr ungleich verteilt. Es gilt, Ursachen hierfür, den Ursachen hierfür nachzugehen und die Umstände zu beseitigen, die einer Niederlassung in unserem Bundesland im Wege stehen. Denn es gibt auch Bewerberinnen und Bewerber, die sich nicht niederlassen dürfen, weil es nach den geltenden Maßstäben keine freien Sitze gibt, und doch haben wir Aufnahmestopps in Haus- und Facharztpraxen, in Regionen, in denen die Menschen händeringend versuchen, in einer Praxis als Patientin und Patient aufgenommen zu werden. So entstehen paradoxe Situationen wie in Anklam oder anderswo im Land, dass beispielsweise um eine Behandlung bei einem Dermatologen selbst im Krankenhaus vergebens nach gesucht wird und man vom Terminservice mit wochenlanger Wartezeit allenfalls einen Termin in Lübeck, also außerhalb unseres Landes zugewiesen bekommt. Es ist also gut und richtig, dass die Landesregierung die Landarztquote jetzt auf andere Fachbereiche ausweiten will. Dies wird, so jedenfalls ist es unsere Wahrnehmung, allseits begrüßt, wohl wissend, dass uns die Absolventinnen und Absolventen nach erfolgreichem Abschluss erst in sechseinhalb bis elf Jahren zur Verfügung stehen. Wir müssen alle uns selbst zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um die Situation zu verbessern. Neben Investitionskostenzuschüssen bei Zulassung von bis zu … gibt es, neben den Investitionskostenzuschüssen bei Zulassung gibt es für die Hausärztinnen und Hausärzte 125.000 Euro Zuschüsse, Zuschüsse für die Anstellung von Ärzten bei der Schaffung zusätzlich besetzter Arztstellen für Hausärzte. Diese werden mit bis zu 40.000 Euro gefördert und für Fachärzte bis zu 20.000 Euro. Bei einer Übernahme von Umzugskosten oder die Übernahme von Umzugskosten wird mit bis zu 10.000 Euro gefördert. Es gibt ebenfalls Zuschüsse für Gehaltskosten, für die Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten zur Vorbereitung auf die Praxisübernahme, und zwar bis zu 2.000 Euro pro Monat für längstens zwölf Monate, all das bereitgestellt durch die Kassenärztliche Vereinigung unseres Landes. Das Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz reiht sich als ein wichtiger Baustein in die Bemühungen zur verbesserten ambulanten medizinischen Versorgung ein. Daneben müssen wir auch in andere Bundesländer schauen, wie mein Kollege Referent Jörg Böhm immer anmahnt, denn man muss ja das Rad nicht immer neu erfinden. Möglicherweise ist der neue Assistenzstudiengang in Niedersachsen tatsächlich ein Weg, um Hausärztinnen und Hausärzte zu entlasten. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie uns also weiter Wege beschreiten, auf dass wir uns als Land der Möglichkeiten beweisen, etwa der Möglichkeit einer guten, flächendeckenden medizinischen Versorgung und der Möglichkeit, seinen Arztberuf zur Zufriedenheit aller ausüben zu können. – Ihnen vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute den Gesetzentwurf zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern, ein Thema, das uns alle betrifft und das in unserem Land längst Realität ist. Wer im ländlichen Raum lebt, weiß, der Weg zur nächsten Hausärztin, zum Zahnarzt und in die Apotheke wird immer weiter. Manche Dörfer sind längst weiße Flecken auf der Versorgungskarte. Es ist richtig, dass die Landesregierung hier handelt. Und ja, dieser Gesetzentwurf hält wichtige Fortschritte bereit. Er erweitert den Blick. Nicht nur Hausärzte, sondern auch Zahnärzte, Apotheker/-innen und Fachärzte sollen künftig über Quoten in die Fläche gebracht werden. Die Diskussion darüber, sage ich aus erster Hand, läuft schon seit Jahren. Und als damals das Gesetz, Landarztgesetz eingeführt war, war das längst in der Diskussion, ob man das nicht ausweiten müsste auch auf Fachärztinnen auf jeden Fall. Es stärkt erstmals auch den öffentlichen Dienst, das ist überfällig. Und es setzt mit der Kombination aus Abiturnote, Praxiserfahrungen und Eignungstests auf faire Auswahlkriterien, die nicht nur die Abiturbesten bevorzugen. Da mache ich noch einmal einen ganz deutlichen Punkt, deswegen habe ich vorhin auch bei der Ministerin geklatscht. Da geht es um Sozialkompetenzen und Empathie, ein wichtiger Anreiz auch für junge Studentinnen und Studenten, weil da gibt es viele, die den Beruf dann doch in die Medizin nicht schaffen, weil das nicht entsprechend bisher anerkannt worden ist. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber, meine Damen und Herren, wir dürfen uns nicht der Illusion hingeben, Verpflichtungen allein lösen das Problem. Der Gesetzentwurf setzt stark auf vertragliche Verpflichtungen und Sanktionen, um junge Menschen langfristig an unser Land zu binden. Ich frage Sie: Halten Sie das für den richtigen Weg, Fachkräfte mit Vertragsstrafen statt mit attraktiven Anreizen zu gewinnen? Ich sage Ihnen, wer sich für ein Studium entscheidet, denkt nicht in erster Linie über Vertragsstrafen nach, sondern darüber, wo er oder sie später leben will, wie attraktiv die Region ist, welche Perspektiven geboten werden. Wir brauchen Ärzt/-innen, Zahnärzt/-innen, Apotheker, Fachkräfte, die gerne in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten und nicht nur hier sind, weil sie es müssen. Deshalb, wir brauchen positive Anreize – ich habe bei der Auswahl schon gesagt, dass ist ein positiver Anreiz –, Stipendien, Zuschüsse, Unterstützung für Praxisgründungen, für Wohnen, für Familien. Wir brauchen Flexibilität statt starrer Zehnjahresbindung, lieber gestaffelte Modelle, zum Beispiel fünf Jahre mit Verlängerungsoption. Wir brauchen sozialverträgliche Lösungen. Eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro schreckt nicht nur ab, sie ist für viele schlicht untragbar und übersteigt schlicht auch die Vorstellungskraft. Wenn ich das meiner Tochter erzähle, 250.000, dann kriegt die gleich einen Anfall. Und noch ein Punkt, der mir besonders wichtig ist: die gynäkologische Versorgung. Gerade in ländlichen Regionen haben Frauen oft weite Wege bis zur nächsten gynäkologischen Praxis, weshalb ich die fachärztliche Berücksichtigung der Gynäkologie in dem Gesetzentwurf ausdrücklich befürworten möchte. Das ist im Grunde Grundversorgung der Facharztnotwendigkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Medizinische Grundversorgung heißt auch, dass Frauen nicht strukturell benachteiligt werden dürfen. Und schließlich sei mir die Anmerkung gestattet, dass Versorgung auf dem Land mehr bedeutet als Arztpraxen. Infrastruktur, Digitalisierung und Kinderbetreuung sind entscheidende zusätzliche Faktoren, ob Menschen bleiben. Deshalb reicht es nicht, nur junge Menschen vertraglich zu verpflichten. Wir müssen Mecklenburg-Vorpommern insgesamt attraktiv machen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Klingohr.

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die langfristige Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung sowie der zahnärztlichen Versorgung gehört aktuell zu einer der zentralen Herausforderungen in unserer Gesundheitspolitik. Wir wissen, dass vor allem im ländlichen Raum die ambulante Versorgung vor Herausforderungen und vor einem Wandel steht. Entscheidend ist letztlich, dass wir dafür Sorge tragen, dass angehende Medizinerinnen und Mediziner nach Abschluss ihrer Ausbildung bei uns im Land bleiben und beruflich tätig werden. Mit diesem Ziel wurde das Landarztgesetz auf den Weg gebracht, mit dem junge Menschen einen Studienplatz erhalten, wenn sie sich für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in einer unterversorgten Region verpflichten. Mit der Erweiterung des Landarztgesetzes möchten wir nun auch Zahn- und Fachärzten und Studierenden im Fach Pharmazie diesen Weg eröffnen. Es ist richtig, dass hier im Parlament wiederholt diese Ausweitung der Landarztquote diskutiert wurde. Mit Blick auf die Ausweitung der Landarztquote gilt Folgendes: Die rechtlichen Hürden für die Reglementierung der Studienplatzvergabe sind sehr hoch. Schließlich gilt nach Artikel 12 des Grundgesetzes Ausbildungs- und Berufsfreiheit. Daher muss erst nachgewiesen werden – und schade, dass Frau Hoffmeister gerade nicht hier ist –, dass andere mildere Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung für eine Niederlassung beziehungsweise Tätigkeit in unterversorgten Gebieten erfolglos waren. Die Einführung einer Landzahnarztquote war daher zunächst rechtlich ausgeschlossen. Wir hätten es gar nicht vorher machen können. Deshalb bringen wir diesen Gesetzentwurf jetzt auf den Weg. Nun können wir diesen Schritt aber gemeinsam gehen. Um mehr Ärztinnen und Ärzte langfristig für Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, muss das Land zudem gemeinsam mit den Kammern, Verbänden und Berufsvereinigungen der medizinischen Professionen sowie den Universitäten die Bindung von Absolventinnen und Absolventen im Land intensivieren, um diese nach Abschluss ihrer Ausbildung beziehungsweise ihres Studiums für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in M-V zu gewinnen. Infolge des demografischen Wandels wird die deutsche Bevölkerung im Durchschnitt immer älter, wodurch in den nächsten Jahren mit einem Anstieg des Behandlungsbedarfs gerechnet werden kann. Gleichzeitig wird eine große Zahl an Ärztinnen und Ärzten in den kommenden Jahren in den Ruhestand treten. Um die altersbedingt aus der Patientenversorgung ausscheidenden Ärztinnen und Ärzte zukünftig ersetzen und gleichzeitig den steigenden Behandlungsbedarf auffangen zu können, bedarf es mehr Absolventinnen und Absolventen der Humanmedizin, als aktuell von den Universitäten in Deutschland ausgebildet werden. Gemessen ... (Harry Glawe, CDU: Ganz neue Töne!) Ich bin ja noch nicht zwei Sätze weiter. Sie müssen einen kleinen Moment abwarten, Herr Glawe. Gemessen an unserer Bevölkerungsgröße stellen wir als Bundesland überdurchschnittlich viele Medizinstudienplätze zur Verfügung. (Julian Barlen, SPD: So ist es.) M-V stellt jährlich 418 Studienplätze im Fach Humanmedizin zur Verfügung. Gemessen an der Einwohnerzahl sind das im Vergleich der Bundesländer die zweitmeisten Studienplätze, (Julian Barlen, SPD: Hört, hört!) 26 pro 100.000 Einwohner. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Wir leisten hier also einen guten Beitrag zur ärztlichen Versorgung in Deutschland und tragen damit verbundene hohe Kosten. Zu diesem Schluss kommen nicht nur wir, sondern kommt auch die Expertenkommission, die in ihrem Gutachten UNIMED2030 die aktuelle Situation unserer Universitätsmedizin analysiert. Ich zitiere: „Fachkräftegewinnungsinitiativen dürfen nicht allein auf eine Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze und finanzielle Anreize abheben. So bildet Mecklenburg-Vorpommern im Verhältnis zur Einwohnerzahl überproportional viele Ärzte aus, doch gelingt es in vielen Regionen nicht, eine ausreichende Zahl von ihnen zum Bleiben zu motivieren.“ Ende des Zitats. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, woran liegt das wohl? Fragen Sie sich das doch mal, Frau Klingohr!) Es wäre wünschenswert, wenn die anderen Bundesländer ihre Kapazitäten anheben würden. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass junge Ärztinnen und Ärzte regelmäßiger in Teilzeit arbeiten als früher, häufiger Elternzeit nehmen und weniger Überstunden erbringen. Zudem sind sie zurückhaltender, sich selbstständig niederzulassen, und orientieren sich beruflich und privat eher in Richtung urbaner Zentren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die eine Generation von Flaschen entwickelt haben, die keine Verantwortung mehr übernehmen wollen, nur für sich selbst. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Dieser Entwicklung ist zum Beispiel mittels kooperativer Praxismodelle und innovativer Versorgungsansätze Rechnung zu tragen. Ein zentraler Bestandteil dieser Anpassung wird die Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse von Ärztinnen und Ärzten darstellen müssen. (Harry Glawe, CDU: Selbstständige Ärzte arbeiten 42 Stunden die Woche und Angestellte 40 Stunden die Woche.) Wir stehen für ein Mecklenburg-Vorpommern, in dem alle Menschen gut und gerne leben können und die notwendige Unterstützung und Versorgung erhalten, unabhängig von Alter, Herkunft, Wohnort oder Einkommen. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen, und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir dafür einen weiteren Schritt. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich vorwegstellen, das Anliegen der Landesregierung, die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern, teilen wir ausdrücklich. Gerade Hausärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten sowie der öffentliche Gesundheitsdienst sind das Rückgrat unserer Daseinsvorsorge. Dass hier gehandelt werden muss, steht außer Frage. Doch der Weg, den Sie mit diesem Gesetz wählen, überzeugt uns nicht wirklich. Uns fehlen die attraktiven Anreize. Ich bin dem Dr. Terpe sehr dankbar, dass er da schon Ausführungen gemacht hat, wie eine Flexibilität dort vielleicht auch sehr hilfreich sein könnte. (Christine Klingohr, SPD: Hat Herr Koplin auch gemacht, der hat auch Beispiele ausgeführt.) Mir fehlt hier … In meiner Zeit. Wer sich auf einen Studienplatz über die Quote bewirbt, bindet sich für zehn Jahre an ein Bedarfsgebiet und riskiert beim Vertragsbruch eine Strafzahlung von bis zu 250.000 Euro. Diese Zeit des Studiums ist eine Zeit, in der viele persönliche und auch familiäre Entscheidungen fallen. Und es kann für einige Menschen auch durchaus ein Risiko sein, dass sich die jungen Menschen ausgerechnet gegen Mecklenburg-Vorpommern entscheiden, weil sie sich nicht auf eine so lange Verpflichtung einlassen wollen. Das Verlassen der Zulassung zum Studium, ja, nein, die Zulassung ausschließlich an die Abinote zu binden, dass dieser Weg verlassen wird, ist absolut zu begrüßen. Auch hier sind schon entsprechende Ausführungen gemacht worden. Aber trotzdem, Sie schaffen mit diesem Gesetz keine zusätzlichen Studienplätze, sondern Sie verteilen nur vorhandene um, das habe ich jedenfalls so verstanden. Damit erhöhen Sie nicht die Zahl der Fachkräfte, sie verschieben sie lediglich. Und gleichzeitig bauen Sie ein bürokratisches Konstrukt aus Auswahlverfahren, Vertragsverwaltung, regelmäßiger Evaluation, all das zentral im Ministerium. Wir befürchten mehr Verwaltungslast statt spürbare Entlastung vor Ort. Wir Freien Demokraten sind überzeugt, wer Ärztinnen, Apotheker und Zahnärzt/-innen wieder mehr für den ländlichen Raum gewinnen will, muss sie dafür begeistern, nicht ausschließlich verpflichten. Dazu gehören verlässliche Rahmenbedingungen, finanzielle Förderung beim Aufbau von Praxen, steuerliche Entlastung, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, weniger Bürokratie zum Praxisalltag und eine konsequente Förderung von Telemedizin. Auf all diese Argumente haben wir in all diesen Reden, die wir über die Jahre – Frau Hoffmeister hat es hier sehr schön ausgeführt – schon gehalten haben, immer wieder darauf hingewiesen. Kurzum, das Ziel teilen wir, die Umsetzung halten wir nicht für den richtigen Weg. Und ich danke noch einmal ausdrücklich Herrn Koplin, weil Sie hier Dinge noch gesagt haben – all das, egal ob das Gesetz so kommt oder nicht, das kommt in einigen Jahren –, dass Sie auch darauf hingewiesen haben, wir brauchen diese Fachärzte im ländlichen Raum jetzt und Möglichkeiten, wie man das dann auch gestalten kann. Wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5318 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5334. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/5334 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim Hergehen habe ich gerade gesagt, es ist in der Tat der vierte Antrag zu diesem Thema. Es geht um einen Gesetzentwurf, den wir heute einreichen wollen zum Tariftreue- und Vergabegesetz. Mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Vergabegesetzes verfolgen wir ein klares Ziel, wir wollen die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und natürlich auch mittelstandsfreundlicher gestalten. Die öffentliche Hand vergibt jedes Jahr eine große Zahl an Aufträgen. Das ist in unseren Kommunen und unseren Landesbehörden, aber auch unseren Unternehmen im Land von großer Bedeutung. Was wir aber ebenso feststellen, der bürokratische Aufwand ist gerade bei kleineren Beschaffungsvorgängen unverhältnismäßig hoch. Verfahren dauern zu lange, Ressourcen in Verwaltungen und Betrieben werden gebunden, und am Ende bleibt die Frage: Warum müssen wir hier komplizierter sein als nötig? Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat im August dieses Jahres mit dem Entwurf eines Vergabebeschleunigungsgesetzes genau auf diese Problemlage reagiert. Ein zentrales Thema ist die Anhebung der Wertgrenzen für Direktvergaben. Ziel ist es, Investitionen schneller umzusetzen und Verfahren zu verschlanken. Und wir greifen diesen Impuls auf und gehen ihn Mecklenburg-Vorpommern konsequent den notwendigen Schritt weiter. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir ein praxistaugliches, transparentes und mittelstandsfreundliches System für Vergaben unterhalb der europäischen Schwellenwerte. Andere Bundesländer sind uns da längst voraus. Im Kern sieht unser Entwurf drei Veränderungen vor. Erstens, wir heben die Wertgrenzen für die Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Paragraf 2 Absatz 2 deutlich an. Für Bauleistungen steigt die Grenze von bislang 50.000 Euro auf 500.000 Euro, für Lieferdienste und freiberufliche Leistungen von 10.000 auf 100.000 Euro. Und dabei wird das Vergaberecht an die Realität angepasst und die Zahl der aufwendigen Verfahren erheblich reduziert. Zweitens, wir führen mit einem neuen Paragrafen 4 „Unterschwellenvergabe“ erstmalig eigenständige Regelungen ein. Dort ist klar festgelegt, Bauleistungen können künftig bis zu 150.000 Euro, jetzt 10.000 direkt vergeben werden. Freihändige Vergaben oder beschränkte Abschreibungen sind bis zu 1 Million möglich. Das ist auch jetzt schon in dem jetzigen Erlass der Stand. Und für Lieferdienste und freiberufliche Leistungen gibt es eine Wertgrenze von 100.000 Euro für Direktaufträge, wo wir jetzt 5.000 Euro haben. Und drittens, wir verankern flankierende Sicherungen vor jedem Direktauftrag. Ab 5.000 Euro ist eine Markterkundung verpflichtend. Auftragsaufspaltungen zum Umgehen der Schwellenwerte sind ausdrücklich verboten, und die Pflicht zur Dokumentation bleibt bestehen. Und damit stellen wir sicher, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Gleichbehandlung gehen weiterhin. Meine Damen und Herren, dies ist keine Einladung zu Beliebigkeit oder Willkür. Im Gegenteil, es geht darum, Aufwand und Nutzen in ein vernünftiges Verhältnis zu setzen, Verwaltungsressourcen freizumachen und die Wettbewerbschancen unserer regionalen Unternehmer zu verbessern. Unsere Botschaft lautet: weniger Bürokratie, mehr Effizienz, stärkere Beteiligung der mittelständischen Wirtschaft. Das ist ein Gewinn für Auftraggeber und für Auftragnehmer gleichermaßen und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, die schneller von Investitionen profitieren. Ich lade Sie hiermit recht herzlich ein, diesen Gesetzentwurf konstruktiv in einem weiteren Verfahren zu begleiten. Es ist ein notwendiger, zeitgemäßer Schritt, um öffentliche Beschaffung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest zu machen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 38 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Wirtschaftsminister Herr Dr. Blank. (Marc Reinhardt, CDU: Der kann ja nur dafür sein.)

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Dr. Wolfgang Blank

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auch zu später Stunde ein herzliches Moin! Ich nehme gern zu dem Entwurf, der gerade vorgestellt wurde, Stellung. Im Ziel sind wir uns einig, im Weg nicht, denn wir haben einen schnelleren Weg in der Pipeline bereits. (Michael Meister, AfD: Pipeline ist immer so eine Sache.) Außerdem ist in gebotener Kürze der Gesetzentwurf zum Teil widersprüchlich und auch nicht erforderlich. Das Tariftreue- und Vergabegesetz hat, wie die Bezeichnung schon andeutet, zwei Regelungsgegenstände. Das sind die Mindestarbeitsbedingungen und die Modalitäten der Auftragsvergabe. Für beide Bereiche gelten unterschiedliche Wertgrenzen. Dafür gibt es sachliche Gründe. Die Wertgrenzenregelung in Paragraf 2 Absatz 2 des Gesetzes bezieht sich einzig auf den Komplex Mindestarbeitsbedingungen. Bei der Schaffung dieser Vorschrift war eine Entscheidung zu treffen, in welchem Ausmaß die berechtigten Interessen der Arbeitnehmenden zurücktreten sollen, um die Arbeitgeber bei kleineren Aufträgen von den Anforderungen der Tariftreue zu entlasten. Bei Aufträgen mit geringerem Volumen und deshalb tendenziell geringerem Einsatz von Arbeitnehmenden schien das gerechtfertigt. Bei größeren Aufträgen mit mehr Arbeitnehmenden ist das anders zu betrachten, nicht nur, um die Arbeitnehmenden zu schützen, sondern auch, um die Anbieter vor zum Beispiel Dumpinganbietern zu schützen. Es gibt keinen Grund, die Interessenlage für diesen Teil anders zu bewerten und hier eine Änderung vorzunehmen, schon gar nicht in der im Gesetzentwurf vorgesehenen Form, also einer Erhöhung um das Zehnfache. Kommen wir zum zweiten Teil: Die Wertgrenzen im klassischen Vergabeverfahren sind Gegenstand der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung. Die darin genannten Wertgrenzen sind in der Tat nicht mehr zeitgemäß. Für eine solche Anpassung bedarf es jedoch keiner Gesetzesänderung. Hier reicht eine bürokratieärmere Änderung der Rechtsverordnung völlig aus. Die Landesregierung hat diesen Regelungsbedarf längst erkannt. Unter anderem hat sie deshalb schon im August den Entschließungsantrag zum Bauturbo in den Bundesrat eingebracht. Die Änderung der Verordnung ist längst vorgesehen. So befindet sich der Entwurf der Änderungsverordnung bereits in der Ressortanhörung. Herzlich willkommen! Der Antrag trifft auf offene Türen im Verfahren einer Änderung der Verordnung. (Daniel Peters, CDU: Na denn mal los!) Es ist keine Gesetzesänderung erforderlich, sondern eine Verordnungsänderung. Der Entwurf der Änderungsverordnung, der sich in der Ressortanhörung befindet, so viel kann ich Ihnen sagen, geht so ziemlich an die Grenzen dessen, was mit Blick auf das Haushaltsgrundsätzegesetz des Bundes derzeit rechtlich möglich ist. Die Beträge entsprechen den Vorstellungen des Finanzministeriums, die im Entschließungsantrag zum Bauturbo ihren Ausdruck gefunden haben. Dies bedeutet in Zahlen bei Bauleistungen die Anpassung der Wertgrenze für freihändige Vergaben bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von bis zu 300.000 Euro ohne Umsatzsteuer und für Direktaufträge bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 150.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie bei Liefer- und Dienstleistungen. Die Anpassung der Wertgrenze orientiert sich an den Wertgrenzen anderer Bundesländer – Baden-Württemberg, Brandenburg sind zu nennen – für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben bis zu einem Auftragswert unterhalb des jeweiligen EU-Schwellenwertes und bei Direktaufträgen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro. Zu den weiteren angeführten Punkten möchte ich anfügen, die Regelung von Einzelheiten des Unterschwellenvergabeverfahrens durch den Landtag erscheint nicht zweckmäßig. Der Landtag hat 2023 sinnvollerweise auch die Bestimmung der Wertgrenzen in die Hände des Wirtschaftsministeriums gelegt, das für das öffentliche Auftragswesen zuständig ist, zentral zuständig ist. Ein wesentlicher Sinn der Ermächtigung zum Erlass einer Ministerverordnung liegt darin, in diesem Bereich insgesamt wieder für ein Maß an Flexibilität und Entbürokratisierung zu sorgen. Das liegt auf der Linie des notwendigen Bürokratieabbaus. Gründe, namentlich die Wertgrenzen zu ändern, können immer wieder bestehen. Es wäre ausgesprochen kontraproduktiv, notwendige Reaktionen auf die Bedürfnisse der Praxis jedes Mal einem langwierigen parlamentarischen Verfahren zu unterwerfen. Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht im Übrigen vor, die Regelungen zur Markterkundung zu ändern. Ein guter Grund für diese Änderung ist für mich nicht erkennbar. Nach wie vor ist das Vergaberecht im Unterschwellenbereich Haushaltsrecht, und im Haushaltsrecht gilt der zentrale Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, sozusagen der Grundsatz des gesunden Menschenverstandes. Dieser Grundsatz besteht nach wie vor. Von daher muss es bei einer relativen strikten Pflicht zur Markterkundung bleiben. Naheliegende Erleichterungen sind in der jetzigen Vorschrift ebenso genannt wie in dem Gesetzentwurf. Die verlangte Dokumentation erfordert keine epische Breite, sondern nur eine kurze, markante, unbürokratische Feststellung. Das kann jede Verwaltung leisten und bedeutet daher keine bürokratische Mehrbelastung. Auch die im Gesetzentwurf enthaltene Bestimmung über das Aufspaltungsverbot ist überflüssig.

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Beate Schlupp

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten van Baal?

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Dr. Wolfgang Blank

Ja.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Sandy van Baal fraktionslos

Vielen Dank! Meine Frage ist, Sie haben ja von der Pipeline gesprochen: Bis wann ist die Pipeline denn zu Ende gebaut, also bis wann ist die Verordnung denn fertig, von der Sie sprechen?

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Dr. Wolfgang Blank

Der Termin, da müsste ich mal gucken zum Ende der Ressortanhörung. Das würde ich sonst nachreichen.

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Sandy van Baal fraktionslos

Sehr gerne.

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Dr. Wolfgang Blank

Können wir machen. Das ist drin. Das kriegen wir hin. (Christian Winter, SPD: Zeitnah.) Zeitnah, natürlich immer zeitnah. Offenbar ist bei der Erstellung des Entwurfs übersehen worden, dass Paragraf 16 des Gesetzes eine Verweisung auf Paragraf 3 der Vergabeverordnung des Bundes enthält. Paragraf 3 Absatz 2 regelt das Umgehungsverbot umfassend. Damit kann ich nochmals feststellen, wir sind hier auf dem Weg. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist nicht erforderlich, teilweise widersprüchlich. Wir sehen keine Notwendigkeit für diesen Gesetzentwurf. – Ganz herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Meister.

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Michael Meister AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute über ein Gesetz, das den Anspruch erhebt, fair, sozial und gerecht zu sein, das Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommerns. Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft eine große Lücke, denn was auf dem Papier nach sozialer Verantwortung klingt, entpuppt sich in der Praxis als wirtschaftsfeindliches Hemmnis, gerade jetzt, wo unser Land dringend Entlastung, Innovation und Wachstum braucht. Deutschland steckt wirtschaftlich in der schwersten Krise seit Jahren. Die Bauwirtschaft leidet unter Auftragsrückgang, Materialkosten und Zinsen. Kleine und mittlere Unternehmen kämpfen mit Bürokratie, Personalmangel und einer erdrückenden Steuerlast. In dieser Situation wäre eigentlich eines geboten, Entlastungen, (Zuruf von Christian Winter, SPD) weniger Hürden, schnellere Verfahren, mehr Spielraum für unternehmerische Entscheidungen. (Christian Winter, SPD: Entscheidungsspielraum.) Doch das Tariftreue- und Vergabegesetz geht in die entgegengesetzte Richtung, Herr Winter. Es schafft zusätzliche Berichtspflichten, Nachweispflichten, Kontrollmechanismen, kurz, mehr Aufwand, (Christian Winter, SPD: Wie hoch ist der denn? Erläutern Sie mal!) mehr Kosten, weniger Wettbewerb. Das ist kein Zukunftsprogramm, das ist Gift für unseren Standort hier in Mecklenburg-Vorpommern. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Eine Erhöhung der Wertgrenze für Direktvergaben bei Bauleistungen von 50.000 Euro auf 500.000 Euro wäre in der Tat ein richtiger Schritt, ein echter Fortschritt. Sie erlaubt es Kommunen und öffentlichen Auftraggebern, Projekte schneller, unbürokratischer und ohne aufwendige Ausschreibungsverfahren zu vergeben. Gerade im Baugewerbe, wo jede Woche Verzögerung Geld kostet, ist das ein wichtiger Impuls für Effizienz und Investitionstempo. (Christian Winter, SPD: Kann ja kein Geld kosten, wenn der Baustart noch gar nicht war.) Auch die Anhebung der Wertgrenze für Lieferungen und Dienstleistungen von 10.000 Euro auf 100.000 Euro ist absolut sinnvoll, Herr Winter. Sie verschafft kleineren Gemeinden, Schulen, Kitas und Verwaltungen die Möglichkeit, unkompliziert einzukaufen, statt sich durch monatelange Vergabeverfahren zu quälen, deren Aufwand den Auftragswert oft übersteigt. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Und beide Maßnahmen sind zielgerichtet, pragmatisch und wirtschaftlich vernünftig. Sie schaffen Freiräume, wo bisher lähmende Vorschriften herrschten. (Christian Winter, SPD: Warum haben denn die Vergabeverfahren schon früher so lange gedauert?) Darüber hinaus wäre es sinnvoll, direkt Aufträge bis einschließlich 150.000 Euro zuzulassen, weil diese Schwelle gerade kleine Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert und die lokale Wirtschaft stärkt. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Ein solches Verfahren ermöglicht eine schnelle Reaktion auf dringende Bedarfe, zum Beispiel bei kleineren Bau-, Sanierungs- oder Reparaturmaßnahmen, ebenso eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einer Wertgrenze von einschließlich 1 Million Euro. Diese Flexibilität ist in Zeiten überlasteter Bauämter, Personalmangels und hoher Kosten schlicht notwendig. Sie beschleunigt Projekte, reduziert Verwaltungskosten und hilft, Fördermittel rechtzeitig abzurufen, bevor sie verfallen. Kurz gesagt, die Anhebung der Wertgrenzen ist vernünftig, das Gesetz, in das dieses eingebettet ist, nicht, denn trotz dieser einzelnen Lichtblicke bleibt das Grundproblem bestehen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz basiert auf Misstrauen gegenüber Wirtschaft und Verwaltung. (Christian Winter, SPD: Nein, das basiert auf Vertrauen und starke Tariftreue.) Es tut so, als müsse der Staat die Betriebe erziehen. Es zwingt Kommunen, in die Rolle von Kontrolleuren zu schlüpfen, anstatt ihnen zu vertrauen, dass sie verantwortungsbewusst mit Steuergeldern umgehen. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Kontrolle, Herr Winter, ist bei Ihnen alles. Die Folge: mehr Papier, mehr Prüfaufwand, mehr Frust und weniger Motivation. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Na, ich weiß ja nicht, wie Sie Anreize definieren, sich überhaupt noch an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Schon jetzt berichten viele Handwerksunternehmen, das lohnt sich für uns nicht. Und das ist nicht jetzt einfach hier so hingeschrieben, das habe ich in den letzten Wochen mehrfach von unterschiedlichen Handwerksbetrieben gehört. Und wenn weniger Anbieter teilnehmen, dann steigen in der Konsequenz die Preise. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Damit ist niemandem geholfen, weder dem Land noch den Beschäftigten. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass man soziale Gerechtigkeit durch bürokratische Vorgaben erzwingen kann. Faire Löhne entstehen durch starke Betriebe, nicht durch Formalpflichten. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Ein Gesetz, das Unternehmen mit zusätzlicher Bürokratie bestraft, schwächt die Wirtschaft, senkt die Investitionsbereitschaft und damit langfristig auch die Löhne, die es angeblich schützen will. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit brauchen wir Gesetze, die Wachstum ermöglichen, nicht solche, die es behindern. Darum muss eines ganz klar sein: Anhebung der Wertgrenzen Ja, Tariftreue- und Vergabegesetz in dieser Form Nein. (Thomas Krüger, SPD: Wie denn? Wie denn?) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Niemandem in diesem Saal wird entgangen sein, dass die Preise in den letzten fünf Jahren deutlich gestiegen sind. Besonders in den Jahren 2021 und 2022 sind die Baupreise durch die Decke geschossen. Insofern ist es durchaus legitim, hier im Landtag auch noch einmal über das Thema Wertgrenzen zu diskutieren. Auch die Landesregierung hat sich damit beschäftigt und nach einer Kabinettssitzung im Juli eine Entschließung mit dem Ziel in den Bundesrat eingebracht, Investitionen der öffentlichen Hand in Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden oder Straßen künftig zu vereinfachen. Ein Aspekt, der dabei eine Rolle spielt, ist die Anhebung der Wertgrenzen, alles nachlesbar in der Bundesratsdrucksache 324 dieses Jahres. Änderungen der Wertgrenzen sollten jedoch immer mit Augenmaß erfolgen. Warum? Weil ein Griff ins Regal der Wertgrenzen auch böse Nebenwirkungen haben kann, (Christian Winter, SPD: Ja, richtig!) und die will ich Ihnen kurz vor Augen führen. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Das Thema Direktvergabe klingt verführerisch, einfach ein kurzer Anruf, ein Angebot, fertig, klingt wie Fastfood, geht schnell, schmeckt im ersten Moment lecker, ist am Ende aber ungesund und teuer, denn Wettbewerb findet hier nicht statt. Spricht man mit Leuten, die sich täglich mit öffentlicher Vergabe beschäftigen, hört man häufiger, dass es durchaus gängige Praxis ist, den Haus- und Hofunternehmer bei Direktvergaben zu bevorzugen. Andere Unternehmen, die erfahren gar nicht erst, dass es den Auftrag gibt. Das ist wie ein Fußballspiel, bei dem nur eine Mannschaft aufs Feld darf. Wirklich schneller ist das Ganze auch nicht unbedingt, denn zumindest mir hat man gesagt, dass freihändige Vergaben wie folgt laufen: Drei Angebote einholen, ein bisschen rechnen lassen, dann mit dem wirtschaftlichsten Anbieter ins Gespräch gehen und binnen zwei Wochen ist man in der Regel sauber durch. Bei der Direktvergabe ruft man stattdessen den Nachbarn mit dem Bauunternehmen an, der schickt seine Kalkulation. Und wenn er zufällig 10.000 Euro teurer ist als sein Konkurrent, dann hat man halt Pech gehabt, kein zweites Angebot, keine Vergleichsmöglichkeit. So verbrennen wir Steuergeld wie trockenes Holz im Kamin. Zudem gibt es noch ein gewisses Korruptionsrisiko gratis obendrauf. Sie merken, ich sehe das Thema Direktvergabe durchaus auch ein Stück kritisch. Und dann kommen wir mal zu den Summen, die von der CDU hier auf Landesebene ins Spiel gebracht werden. Da habe ich dann wirklich Bauchschmerzen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Vor allem Ihr Vorschlag, die Schwellenwerte im Tariftreue- und Vergabegesetz derart heraufzusetzen, ist für meine Fraktion indiskutabel. Sie fordern im Antrag nicht mehr und nicht weniger als eine Verzehnfachung der jetzigen Werte. Damit macht man aus dem Gesetz dann tatsächlich einen zahnlosen Tiger. Verwunderlich ist das zwar nicht, denn Sie haben ja von Anfang an gegen das Gesetz polemisiert, und diesbezüglich bleiben Sie sich auch mit diesem Antrag treu. Die Botschaft lautet, keine Tariftreuepflichten mehr, keine Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und kein Schutz der mittelständischen Interessen. Was Sie als CDU-Fraktion hier auf den Tisch legen, ist nichts anderes als der Versuch, das Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern auf Umwegen still und leise zu beerdigen, mit einem kleinen Spaten und ein paar Blumen obendrauf, damit es netter aussieht. Und so wenig überraschend wie Ihr Vorstoß ist unsere Reaktion auf dieses durchschaubare, wenig originelle Manöver. Selbst eine Ausschussberatung wäre hier reine Zeitverschwendung. Wir lehnen den Gesetzentwurf aus inhaltlichen Gründen ab und werden folglich auch der Überweisung in den Wirtschaftsausschuss nicht zustimmen. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr bedauerlich!) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Christian Winter, SPD) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, wir müssen über Bürokratieabbau bei öffentlichen Aufträgen reden. Ja, wir müssen die Wertgrenzen anpassen. Aber nein, der Vorschlag der CDU, diese Grenzen zu verzehnfachen, ist nicht der richtige Weg. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen eine Anpassung mit Augenmaß, die auf der einen Seite Anbieter/-innen bis zu einer vertretbaren Grenze vor aufwendigen Vergabeverfahren bewahrt, auf der anderen Seite aber das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet und den ursprünglichen Sinn der Vergabeverfahren konterkariert. Je höher wir die Wertgrenzen setzen, desto größer ist das Risiko von Missbrauch im Vergabeverfahren. Ich will hier keinen Generalverdacht in den Raum stellen, die allermeisten Vergabeverfahren erfolgen nach ehrbaren Prinzipien, aber wir dürfen auch nicht vergessen, dass Regelungen wie das Vergaberecht nicht vom Himmel gefallen sind. Auch wir GRÜNEN sehen die Notwendigkeit für eine Anhebung der Wertgrenzen. Darüber haben wir ja auch schon mehrfach gesprochen. Auch aus dem Wirtschaftsministerium gab es schon entsprechende Signale. Jetzt ist es eine Verordnungslösung. Vielleicht können wir hier – da bin ich anderer Meinung als Torsten Koplin – mit einer Beratung im Wirtschaftsausschuss zu einer Einigung kommen. Mit einer den aktuellen Verhältnissen angepassten Wertgrenze sollte sich ein Kompromiss finden lassen. Der Vorschlag der CDU würde Mecklenburg-Vorpommern aber im Ländervergleich an die absolute Spitze katapultieren. Für derart hohe Wertgrenzen sehen wir keinen Anlass. Wir GRÜNE stehen darum für einen anderen Weg: Ja zu einer moderaten Erhöhung der Wertgrenzen, die mehr als die Inflation der letzten Jahre ausgleicht, Ja zu weniger Bürokratie für kleine und mittlere Aufträge, aber auch ein klares Ja zu Transparenz und fairen Vergabeverfahren bei größeren Summen, denn vergessen wir nicht, Ausschreibungen haben einen Sinn. Sie sorgen dafür, dass öffentliche Gelder effizient eingesetzt werden. Sie verhindern, dass Vergaben nach sachfremden Erwägungen erfolgen, und sie geben auch kleineren und innovativen Unternehmen eine Chance, sich zu beweisen. Höhere Wertgrenzen wiederum entlasten die Anbieter und die Verwaltung gleichermaßen und sorgen unter Umständen dafür, dass sich für manche Aufträge überhaupt noch Anbieter finden. Auch das muss noch mal erwähnt werden. Wichtig ist, gerade bei einer spürbaren Erhöhung der Wertgrenzen, dass wir Transparenz bewahren. Darum fordern wir, alle Vergaben, auch die unterhalb der Schwellenwerte, sollen in einem öffentlich zugänglichen Register dokumentiert werden. So schaffen wir Bürokratieabbau und Korruptionsprävention. Und noch etwas ist uns wichtig. Auch bei vereinfachten Verfahren müssen ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt werden. Bürokratieabbau darf nicht bedeuten, dass wir plötzlich wieder mehr umweltschädliche Produkte einkaufen oder Aufträge an Unternehmen vergeben, die Tarifflucht betreiben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Winter, SPD) Meine Damen und Herren, die CDU tut so, als wäre maximaler Bürokratieabbau immer gut. (Zuruf von David Wulff, FDP) Wir GRÜNEN sagen, es kommt auf das richtige Maß an. Wir wollen eine intelligente Entbürokratisierung, die Verwaltungen und Unternehmen entlastet, ohne die Kontrolle über öffentliche Gelder aufzugeben. Dem Gesetzentwurf können wir so nicht zustimmen und beantragen deshalb die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Christian Winter.

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Christian Winter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Da sind sie jetzt also, die konkreten Vorschläge für die Wirtschaftsanreize, für die Wachstumsimpulse, die die CDU heute Morgen in der Aktuellen Stunde noch schuldig geblieben ist. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Da wurde ja nur viel fabuliert davon, dass es konkrete Maßnahmen aus der Mitte des politischen Spektrums gibt. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und jetzt haben wir hier diese konkreten Maßnahmen aus der Mitte des politischen Spektrums, und sie sind abgeschrieben bei der MV-Koalition. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das bringt hier also die CDU-Koalition ein. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Sie haben schlicht und ergreifend die Fußnote an Ihrem Antrag vergessen, (Sebastian Ehlers, CDU: Sie sind der Einzige, der „MV-Koalition“ sagt, Herr Winter. Der Begriff hat sich überlebt.) denn es ist ja so, dass unser Ansatz, den wir hier schon berücksichtigt haben bei der Ausarbeitung des MV-Plans, der dann auch mit einer Entschließung in den Bundesrat eingebracht wurde, nämlich den Ansatz, die entsprechenden Wertgrenzen zu erhöhen, dass Sie diesen jetzt hier kopiert haben, kopiert und verschlimmbessert, das sei zur Vollständigkeit dazugesagt. Tatsächlich überarbeitet die Landesregierung – das haben wir gehört – die Wertgrenzen im klassischen Vergabeverfahren mit einer Novellierung der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung, die sich ja aktuell in der Ressortanhörung befindet und noch dieses Jahr, so hörten wir, in Kraft treten soll, eben mit dem Zweck, das Sondervermögen und die damit finanzierten Bauvorhaben schneller auf den Weg zu bringen, um dieses Geld schneller auf oder besser in die Straße zu bringen. Hierbei wird es sich zumeist empfehlen – so sehen Sie das ja auch in Ihrem Entwurf vor –, die EU-Schwellenwerte auszureizen, so, wie Sie das eben abgeschrieben haben in der entsprechenden Entschließung M-V im Bundesrat. Eines unterscheidet das Vorgehen der Koalition jedoch entscheidend von Ihrem Gesetzentwurf, nämlich die Tatsache, die Anforderungen an Tariftreue werden in der Verordnung, die wir auf den Weg bringen, nicht berührt. Die novellierte Verordnung der Landesregierung wird dementsprechend das Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich deutlich beschleunigen, ohne Abstriche bei der Tariftreue zu machen. Das eigentliche Anliegen des Gesetzentwurfs der CDU ist also unter dem Vorwand von Entbürokratisierung, die Wertgrenzen für freihändige und Direktvergaben anzuheben und im gleichen Atemzug die Tariftreue auszuhebeln. Das Ziel wird erreicht, indem die CDU, das haben wir gehört, mit der Verzehnfachung der Wertgrenzenregelung in Paragraf 2 Absatz 2 Satz 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern diese, wie gesagt, verzehnfacht. Dadurch wird die Tariftreue entsprechend deutlicher bei Vergaben berücksichtigt. Da gehen wir nicht mit. Einfache Vergaben mit dem Rückenwind des Sondervermögens funktionieren auch, ohne diese Standards für Arbeitnehmer/-innen auszuhebeln und außer Kraft zu setzen, zumindest für den Bereich. Auch daran erkennen wir, dass die Bundesregierung, also dass das gelingt, das erkennen wir auch daran, dass parallel zum Sondervermögen die Bundesregierung auch an einem Bundestariftreuegesetz, in weiten Teilen übrigens nach Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns, arbeitet und dieses demnächst auf den Weg bringen wird. Der Gesetzentwurf zieht sogar noch neue bürokratische Hürden ein, und zwar, indem es dem aktuellen Mechanismus die Flexibilität nimmt, indem die Regelungen von Einzelheiten des Unterschwellenvergabeverfahrens nun in Gesetzesform geregelt werden sollen. Die aktuelle Herangehensweise, die hat ja gerade den Vorteil, über den Verordnungsweg schnell und unbürokratisch diese Wertgrenzen des Landes anzupassen, anzupassen gerade an die Herausforderungen des soeben beschlossenen Sondervermögens, um so den optimalen Nutzen dieser Investitionen für das ganze Land herauszuholen, ohne weitere Verzögerungen. Und das würde halt auch mit der Annahme Ihres Gesetzentwurfes vermieden werden. Also Sie sehen, das eine ist schon auf dem anderen Weg. Die nachteiligen Auswirkungen, die Sie hier vorschlagen, die beiden immensen Nachteile sind aus unserer Sicht nur abzulehnen. Und damit lehnen wir den Gesetzentwurf und auch die ins Spiel gebrachte Überweisung der GRÜNEN ab. – Ich danke herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe CDU, ist das jetzt schon die Kapitulation vor der SPD? Sind das schon die ersten Anbahnungen für nach der Landtagswahl? (Christian Winter, SPD: Auflösungserscheinungen!) Heute früh kommt die CDU mit einer Aktuellen Stunde und sagt: „Echte Wachstumsimpulse statt Schönfärberei“. Und heute kommt jetzt noch ein Antrag, ein Gesetzentwurf zum Herumdoktern an einem unglaublich schlechten Gesetz, was wir per se ablehnen, (Zuruf von Christian Winter, SPD) das Gesetz mit diesem Tariftreuevergabegesetz. Und, Herr Kollege Dahlemann, ich frage in Richtung Staatskanzlei, in Richtung Wirtschaftsministerium, in Richtung rot-rote Koalition: Wo sind denn die Kennzahlen zu dem Erfolg dieses Gesetzes? (Beifall und Heiterkeit bei Sandy van Baal, fraktionslos: Hier!) Wie ist die Lohnentwicklung in diesem Land? Wie viele tarifgebundene Arbeitsplätze haben wir jetzt durch dieses Gesetz mehr bekommen? (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und wie hat sich denn das tatsächliche Wirtschaftswachstum in diesem Land mit diesem Gesetz entwickelt? Ich bin gespannt auf die Antworten. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Die sind Sie, glaube ich, noch schuldig an der Stelle. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Aber zurück zur CDU mit ihrer Wirtschaftskompetenz. Sie haben Ludwig Erhard heute früh erwähnt, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) aber ignorieren doch grundsätzlich das, was die volkswirtschaftlich theoretischen Unterbauten dahinter sind. Erhard hat gesagt: „Die Volkswirtschaft ist kein Patient, den man …“ (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Heinz oder Ludwig?) Ludwig Erhard, Heinz Erhardt hat es vielleicht auch gesagt. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) „Die Volkswirtschaft ist kein Patient, den man pausenlos operieren kann.“ Die Wirtschaft braucht Ruhe. Die Wirtschaft will nicht mit neuen Sachen wieder drin sein. Aber wer ist die Wirtschaft? Die Wirtschaft, das sind die Unternehmen in ihrer Gesamtheit, mit den Arbeitgebern und mit den Arbeitnehmern. Das sind die Unternehmer, die den Mut haben, das Kapital aufbringen, die Ideen und ihre Arbeit da reinstecken. Aber zu der Wirtschaft gehören auch die Verbraucher, denn wenn es keiner kauft, dann habe ich natürlich irgendwie auch keinen Absatz, also ist meine Wirtschaft, mein Unternehmen, mein Laden auch nicht wirklich tragfähig. Das heißt, wenn ich über die Wirtschaft spreche an der Stelle, rede ich auch von den Verbrauchern. Und die Wirtschaft in dem Kontext braucht faire Rahmenbedingungen. Sie braucht Freiheit, Freiheit, eigenes Risiko eingehen zu dürfen, Freiheit, Gewinne zu erwirtschaften und sie zu behalten, aber auch die Freiheit, die Verluste zu tragen, und ein ganz wichtiges, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) ein ganz wichtiges Prinzip, auch der Erhardʼschen Philosophie oder des volkswirtschaftlichen Unterbaus dahinter, Freiheit, in den Wettbewerb eintreten zu dürfen. Neue Unternehmen in den Markt reinzubekommen bedeutet auch, Wettbewerbshemmnisse abzubauen. Es bedeutet auch, die Hürden niedrig anzusetzen. Und genau mit diesem Gesetz machen Sie es umso schwerer, überhaupt in den Wettbewerb eintreten zu dürfen. Und deswegen lehnen wir diese kleine Rumdokterei an diesem Gesetz von der CDU grundlegend ab, weil das Gesetz an sich Murks ist. Und da bleibt für mich nur ein Punkt: „Mehr Milei wagen“. Und das muss man wirklich noch mal aufgreifen. (Heiterkeit bei Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Sie können ja bei der Frisur anfangen.) Und wenn die Kettensäge aufgrund von irgendwelchen bürokratischen Vorschriften nicht Einsatz findet, dann habe ich noch einen kleinen Fuchsschwanz. Aber damit kommt man auf jeden Fall deutlich besser vorwärts als mit diesen kleinen Arbeiten hier von der CDU. – Danke schön! (Beifall Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Sandy van Baal.

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Sandy van Baal fraktionslos

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vergabegesetze im Allgemeinen waren schon immer komplex, aber was wir aktuell in Mecklenburg-Vorpommern haben, das ist ja auch kein Vergabegesetz. (Christian Winter, SPD: Tariftreue- und Vergabegesetz!) Ja, ich weiß, Sie finden es sozial gerecht, Sie finden es richtig. Ich fand es bekanntermaßen schon immer schlecht. Aber die, die damit arbeiten müssen, die finden es übrigens auch schlecht. Die Unternehmer, die Handwerker, die Betriebe vor Ort, sie verzweifeln daran. (David Wulff, FDP: Selbst die Verwaltung. – Zuruf von Christian Winter, SPD) Fakt ist, immer mehr Unternehmen nehmen gar nicht mehr an den Ausschreibungen teil. Sie merken das doch selbst. Kommunen finden keine Bieter mehr, Projekte bleiben liegen. Und warum? Weil man inzwischen mehr Zeit damit verbringt, Formulare auszufüllen, als tatsächlich zu arbeiten. Das ist absurd, sorry! Dieses Gesetz schadet übrigens nicht nur unseren Unternehmen, es schadet dem ganzen Land. Es lähmt, es bremst. Und was tun Sie, meine Damen und Herren von Rot-Rot? (Torsten Koplin, Die Linke: Wir hören Ihnen zu.) Sie halten an diesem System fest, als wäre es heilig. Und jetzt habe ich heute vernommen, Sie haben etwas in der Pipeline. Wunderbar, gefällt mir! (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die wurde ja gesprengt.) Dann kann man ja die Pipeline mit dem Gesetzentwurf verbinden. Wenn wir es wirklich wollen, wenn wir es zusammen wollen, dann kann man den ganzen Kram zusammenfassen, und dann wären wir im Januar in der Zweiten Lesung damit durch, eben ein paar Sonderausschüsse, Sondertermine, aber wenn wir es wirklich wollen, wäre es im Januar erledigt. Sie reden von Gerechtigkeit, aber Sie schaffen Ungleichheit. Sie reden von Förderung, aber Sie verhindern Fortschritt. Sie reden von Arbeitnehmerrechten, aber Sie vergessen mir hier immer eins: Ohne Arbeitgeber gibt es keine Arbeitnehmer. (Beifall Michael Meister, AfD) Der Gesetzentwurf der CDU ist richtig und wichtig. Er ist ein Schritt in die richtige Richtung. Und was werden Sie wahrscheinlich machen? Sie werden es noch nicht mal in die Ausschüsse, in den Ausschuss überweisen. Sie wollen noch nicht mal darüber mit uns reden. Und das finde ich das eigentlich Traurige, meine Damen und Herren. (Christian Winter, SPD: Wir haben doch mit Ihnen darüber geredet.) Und dann wundern Sie sich, wenn andere politische Kräfte in den Umfragen zulegen, wenn Unternehmer, Selbstständige, Mittelständler sich abwenden. (Der Abgeordnete Christian Winter bittet um das Wort für eine Anfrage.) Politik muss transparent sein. Wenn Ihnen unser Land, unsere Wirtschaft und unsere Zukunft wichtig sind, dann stimmen Sie bitte der Überweisung zu!

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie …

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Sandy van Baal fraktionslos

Vielen Dank!

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Elke-Annette Schmidt

… die Frage des Abgeordneten …

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Sandy van Baal fraktionslos

Nein.

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Elke-Annette Schmidt

Ach, Sie sind auch schon fertig! Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der CDU hat noch mal das Wort der Abgeordnete Wolfgang Waldmüller.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Die Uhr läuft schon, und ich hab noch nicht mal angefangen. Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man der heutigen Debatte zuhört, zeigt das einmal mehr, die Landesregierung und insbesondere die SPD hat die Zeichen der Zeit im Bereich des Vergaberechts nach wie vor nicht erkannt. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig! – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Die aktuellen Regelungen lähmen die Vergabe öffentlicher Aufträge. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Die Wertgrenzen sind – ich will das mal so sagen – schlichtweg ein Witz. Und kommen Sie doch mal bitte aus Ihrem Elfenbeinturm herunter (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) und unterhalten Sie sich mit den Menschen da draußen im Land! Eine Direktvergabe von Bauleistungen von bis zu 10.000 Euro, das ist eine Farce! Jeder Bürgermeister weiß, dass seine neue Rathaustür schnell 30.000 Euro kostet. Und was passiert? Wochenlange Vergabeverfahren, ellenlange Papierstapel. Währenddessen bleibt die Tür kaputt. Oder noch drastischer, das kennen Sie alles aus der Presse: Wir haben öffentliche Gebäude, in denen die Toiletten nicht mehr funktionieren, aber die Gemeinde bekommt diese nicht repariert. Weil das Vergabeverfahren für den kleinen Handwerker vor Ort schlicht umständlich und aufwendig ist und für die großen Unternehmen diese ganze Vergabestellen im eigenen Unternehmen leisten können, ist der Auftrag in dieser Höhe nicht interessant. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Das Ergebnis, die Toiletten bleiben gesperrt. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Und genauso sieht das Bürokratieversagen aus. Und was macht die SPD im Bund gemeinsam mit der CDU/CSU? Längst beschlossen, Wertgrenzen müssen rauf, Bürokratie muss runter, Investitionen müssen schneller fließen im Bund. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Auch hier im Land, wo Sie selbst Verantwortung tragen, blockieren Sie genau das. Das ist Doppelmoral pur! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Christian Winter, SPD: Hä, die Landesregierung machts doch!) Bundesweit mitgestalten im Land, aber die eigenen Kommunen im Regen stehen lassen! (Patrick Dahlemann, SPD: Wat, wat, wat?!) Und das, meine Damen und Herren, ist der Kern des Problems. Die SPD tut auf Landesebene so, als sei alles in bester Ordnung, dabei ist jedem Praktiker in Verwaltung und Wirtschaft längst bekannt – das ist auch gesagt worden –, dass die bisherigen Wertgrenzen schlicht realitätsfern sind. Wir als CDU haben geliefert. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir ein praxisgerechtes Regelwerk für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Wir schaffen höhere Wertgrenzen in den Kommunen, die den Kommunen Luft verschaffen. (Der Abgeordnete Christian Winter bittet um das Wort für eine Anfrage.) Wir sorgen für weniger Bürokratie und dafür, dass Aufträge endlich dort ankommen, …

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine …

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Wolfgang Waldmüller CDU

… wo sie auch hingehören. Bei unseren kleinen und mittelständischen … Wir können nachher gern reden. Die SPD hat heute erklärt, warum sie im Bund für Entlastungen ist, aber in Mecklenburg-Vorpommern dagegen. Einmal mehr zeigt sich, wenn es konkret wird, wenn es also konkret wird, fehlen der Landesregierung Mut und Gestaltungswille. (Marc Reinhardt, CDU: So ist es.) Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie können nicht weiter predigen, wir wollen investieren, wenn Sie gleichzeitig dafür sorgen, dass die Aufträge in der Praxis nicht vergeben werden können. Unsere Bürgermeister, unsere Bauhöfe und unsere kleinen Handwerksbetriebe brauchen Lösungen, nicht neue Hürden. Und wir als CDU sagen, Bürokratie abbauen, Vergabeverfahren vereinfachen, Kommunen handlungsfähig machen. Mit unserem Gesetz geben wir Ihnen genau das an die Hand. Und ich lade Sie ein, stimmen Sie heute nicht gegen die Menschen da draußen, sondern mit uns für mehr Praxisnähe, für mehr Handlungsfähigkeit und für gesperrte Toiletten, die endlich wieder funktionieren! Meine Damen und Herren, wer die heimische Wirtschaft stärken will, wer Investitionen in Infrastruktur klimaneutral nicht länger aufschieben will, wer Bürokratie wirklich abbauen will, der muss diesem Gesetzentwurf zustimmen. Alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht derer, die täglich dafür sorgen, dass dieses Land eben funktioniert. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Jetzt ein paar Worte zu den Redebeiträgen, zunächst zu Herrn Blank. Wissen Sie, Herr Blank, da waren Sie noch nicht da, aber wir machen hier mittlerweile, das ist heute der vierte Anlauf, wir reden das vierte Mal über das Tariftreuegesetz. Wir reden das vierte Mal über Schwellenwerte, über diesen Murks, dieses Tariftreuegesetz beziehungsweise über die nicht akzeptablen Schwellenwerte. Um die geht es heute, um die nicht akzeptablen Schwellenwerte. Das vierte Mal! Und dann kommen Sie heute daher und sagen, wir haben was in der Pipeline. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich sage mal, das ist doch, das ist doch ein Witz! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist doch ein Witz, so dann zu sagen, ja, wir haben da abgeschrieben oder wie auch immer. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der sagt ja auch abends immer noch „Moin“.) Der vierte Anlauf ist das, um das zu ändern. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und dann sagt Herr Blank, man braucht da kein Gesetz, das ist alles Tinnef, es reicht uns eine Verordnung. Und wir wollen aber eine Regelung als vorliegenden Gesetzentwurf. Er soll rechtssicher sein, und er soll parlamentsgebunden sein, das ist das Entscheidende. Und was wir damit verfolgen – deswegen soll es eben gesetzlich geregelt sein, wie es auch in anderen Bundesländern geregelt ist –, das ist kein Novum hier in Mecklenburg-Vorpommern, das findet in anderen Bundesländern so statt. (Christian Winter, SPD: Ja, man kann es so machen.) Zu den Linken: Herr Koplin, Sie haben das ein bisschen leichtfertig gesagt, wie bei der Direktvergabe hier, ich mach mal das, und dann gehts los. (Torsten Koplin, Die Linke: Aber es ist nachvollziehbar, ne?) Ich würde Sie bitten, ich würde Sie bitten … (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Das ist ja nicht so! Ich würde Sie bitten, einfach mal zu hinterfragen, welche Maßnahmen trotzdem mit der Markterkundung bei der Direktvergabe oder bei der unterschwelligen Vergabe notwendig sind. Es ist mitnichten so, dass hier Willkür herrscht und jeder hier rausgeht und sagt, hier, mach mal, mach mal! Das ist eben nicht so und das ist auch ausdrücklich nicht gewollt. Das ist sicher. Und Sie sagen auch, dass wir damit das Tariftreue- und Vergabegesetz aushöhlen. Niemand will faire Löhne abschaffen, im Gegenteil, nur wer fair zahlt, kann überhaupt Fachkräfte gewinnen. Und dann bitte ich Sie, einfach mal auf den Markt zu gucken. Sie bekommen doch gar keinen mehr, ich sage mal, unterhalb des Mindestlohns sowieso nicht, der sowieso eingezogen ist, sondern es ist doch zum Teil schon, wenn Sie Fachkräfte haben wollen, dass die Tarifregelungen überschritten werden, damit Sie überhaupt noch jemanden kriegen. Das heißt, der Markt hat sich komplett verändert. Das ist überhaupt nicht mehr wahr. Und deswegen ist Ihr Argument, dass wir das Tariftreuegesetz aushöhlen wollen oder dergleichen, nicht gegeben. Ich bitte Sie dann trotzdem um Überweisung in den Wirtschaftsausschuss, damit wir darüber gemeinsam beraten können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Winter.

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Christian Winter SPD

Danke erst mal für das Wort! Ich kann das ja verstehen, dass, wenn man so eine Rede hat und die vorlesen muss, dass es dann auch schwierig ist. Aber Sie müssen ja auch zur Kenntnis nehmen, was der Minister gesagt hat, dass einfach damals beschlossen wurde, ab wann das Tariftreuegesetz, ab wann die Tariftreue greifen soll. Da gab es Abwägungen von Interessen. Das ist auch noch nicht so lange her ehrlicherweise, Arbeitgeber/-inneninteressen gegen Arbeitnehmer/-inneninteressen. Da wurde sich auf diese Grenzen festgelegt, und die sind ja auch durchaus praxisnah. Darunter können Sie ja doch eine ganze Menge vergeben. Zumindest wenn Sie vielleicht eine ganz pompöse Rathaustür austauschen wollen, wird es ein bisschen schwierig, aber fürs Schloss sollte es locker reichen. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Und zu den Wertgrenzen, zu den Wertgrenzen im klassischen Vergabeverfahren, da machen wir ja gerade den Weg, den wir hier skizziert haben, sind da mitten dabei. Und Sie müssen ja auch zur Kenntnis nehmen, dass man sich bei der Einführung des Gesetzes aus guten Gründen dafür entschieden hat, dass wir das per Verordnung regeln und dass sich jetzt zeigt, dass das unbürokratischer und flexibler ist. Ja, man kann es natürlich anders machen. Das machen andere Länder auch ganz anders, aber gerade in unserer jetzigen Situation zeigt sich das als Vorteil. Und ehrlicherweise, so, wie die politischen Mehrheiten sind, kann man beides so regeln. Also jeweils richtet sich die Entscheidung nach der politischen Mehrheit. Das eine geht eben schneller, und das ist ja das, was wir in dem Fall bedienen. Wer die Mehrheit hat, der kann es auch auf dem Gesetzesweg machen. Es dauert halt länger. Also hier sind wir ja mal für einen schnelleren Weg. Und warum verhindern Sie den? Das frage ich mich!

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?

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Wolfgang Waldmüller CDU

Na ja, ich tue mich da schwer, bei Herrn Winter zu reagieren, weil Herr Winter in der Realität nicht angekommen ist, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) sondern immer nur die theoretischen, ideologischen Phrasen der SPD wieder bringt. (Julian Barlen, SPD: Das ist aber ganz schön arrogant!) Deswegen fällt mir das immer schwer, weil ich … (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Wenn jemand, wenn etwas arrogant ist, dann ist es die überhebliche Darstellung von Herrn Winter und dieses Sich-witzig-Machen (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) über die Vorschläge der CDU-Fraktion. Das ist überheblich! Wenn jetzt, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) wenn jetzt, wenn Sie natürlich Herrn Blank in Schutz nehmen, das ist klar. Er war damals noch nicht da, keine Frage, das weiß ich auch. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Aber dann würde ich mal zurückgehen, als das damals beschlossen worden ist hier im Landtag, was Sie als IHK-Präsident dazu gesagt haben, da kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie dem zugestimmt haben. Zumindest hat es der Rest der IHK-Präsidenten nicht getan und die Wirtschaft schon gleich gar nicht. Schneller oder nicht schneller, das ist der schnellste Weg, den können wir sofort gehen. Sie haben über – seit 2023 weichen Sie diesem Thema aus, Sie schlafen den Schlaf des Gerechten sozusagen. Und dass wir permanent durch das Zögern der SPD hier im Land – ich denke nur an Wind beispielsweise –, permanent durch das Nichtherangehen der SPD, durch das Zögern der SPD, durch das Nichtentscheiden der SPD das immer nur, Sie werden immer nur von uns oder von wem auch immer getrieben und machen dann irgendetwas, wenn Ihnen die Bürger auf die Füße steigen. Und wenn es jetzt um die Wahl geht, dann ist es auch klar. In dem Fall, ich denke mal, Herr Winter, denken Sie in Ruhe noch mal darüber nach, was in diesem Gesetzentwurf steht! Sehen Sie, wie schnell das gehen kann, und dann sind wir vorbereitet, wenn die Mittel vom Bund auch hier ins Land kommen, damit die Kommunen und die Unternehmer am besten – na, sagen Sie – profitieren können. So meinte ich, Entschuldigung! So, in diesem Sinne, mehr brauchen wir nicht zu reden. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/5334 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss und an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich da nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und SPD, ansonsten Fürstimmen aller übrigen Fraktionen und der Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Bericht gemäß Paragraf 116 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes über die Evaluierung der am 5. Juni 2020 in Kraft getretenen Änderungen des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes auf Drucksache 8/4496, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 8/5350. Unterrichtung durch die Landesregierung Bericht gemäß § 116 des Sicherheits- und der Ordnungsgesetzes über die Evaluierung am 5. Juni 2020 in Kraft getretenen Änderungen des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes – Drucksache 8/ 4496 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/5350 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5350, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 8/4496 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist die Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5350 bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Zustimmung aller übrigen Fraktionen, der Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Beratung des Antrages des Finanzministers – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2023 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht –, auf Drucksache 8/4470, sowie Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht 2025 (Teil 1) Landesfinanzbericht 2025, auf Drucksache 8/4990, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 8/5346. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/5366 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/5376 vor. Antrag des Finanzministers Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2023 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht – – Drucksache 8/4470 – Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht 2025 (Teil 1) Landesfinanzbericht 2025 – Drucksache 8/4990 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 8/5346 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/5366 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/5376 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Die Fraktion der CDU hat beantragt, der Präsidentin des Landesrechnungshofes gemäß Paragraf 86 unserer Geschäftsordnung zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort zu erteilen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst die Präsidentin des Landesrechnungshofes Frau Dr. Martina Johannsen. Präsidentin des Landesrechnungshofes Dr. Martina Johannsen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landesrechnungshof hat mit dem Landesfinanzbericht 2025 seine Bemerkung zur Haushalts- und Vermögensrechnung für das Jahr 2023 vorgelegt. Der Landesfinanzbericht ist nicht nur unsere jährliche Pflichtaufgabe und Pflichtübung, er ist zugleich auch das zentrale Element des parlamentarischen Entlastungsverfahrens. Über die dargestellten Prüfungsergebnisse schafft der Bericht außerdem Transparenz, er benennt Probleme und Risiken und er gibt Empfehlungen, die Ihren Beratungen hier als Haushaltsgesetzgeber eine wichtige Grundlage bieten sollen. Ich möchte Ihnen heute die zentralen Botschaften des Landesfinanzberichts präsentieren und dabei drei Fragen in den Mittelpunkt stellen. Erstens, wo steht das Land finanziell beziehungsweise wo stand es 2023? Über dieses Jahr sprechen wir ja. Welche Risiken bedrohen die künftige Handlungsfähigkeit des Landes? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Politik und Verwaltung? Zunächst einige Worte zur Finanzlage. Das Land plante 2023 mit einem Finanzierungsdefizit von rund 260 Millionen Euro. Im Ergebnis konnte aber ein Überschuss von rund 70 Millionen Euro realisiert werden. Im Ländervergleich war das Platz vier, ein positives Signal für M-V. Auch bei den Investitionen schnitt unser Land auf den ersten Blick wirklich sehr gut ab, im Ländervergleich lagen wir auf Platz eins. Allerdings zeigt sich bei genauerem Hinsehen, dass dieser Spitzenplatz nur dadurch erreichbar war, dass das Land von Bund und EU in erheblichem Umfang Zuweisungen erhalten hat. Werden diese rausgerechnet, also ohne diese Finanzmittel würde M-V im Investitionsranking vom ersten auf den fünften Platz abrutschen. Aus unserer Sicht aber immer noch ein beachtliches Ergebnis angesichts unserer Wirtschaftsschwäche. Das Land ist aber insgesamt eben sehr abhängig von Finanzmitteln des Bundes und auch von Finanzmitteln der EU. Es hat auch kaum Möglichkeiten, seine Einnahmen in nennenswertem Umfang selbst zu beeinflussen, und daher, meine Damen und Herren, ist es aus unserer Sicht umso wichtiger, die Ausgabenseite ganz fest in den Blick zu nehmen. Dazu gehört zum Beispiel das systematische Priorisieren von Aufgaben mit dem Ziel Konsolidierung. Schließlich gehört es zu den wesentlichen Pflichten des Staates, verantwortlich mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger umzugehen. Die Zeiten, in denen es nur um die Steuerung eines maßvollen Ausgabenwachstums gegangen ist, die sind definitiv vorbei. Nach Einschätzung des Rechnungshofs sind für das Jahr 2023 keine substanziellen Einsparerfolge erkennbar, (Marc Reinhardt, CDU: Hört, hört!) sanken doch die Ausgaben nicht im Einklang mit den Einnahmen. Damit komme ich zu meiner zweiten Frage, welche Risiken bedrohen die künftige Handlungsfähigkeit von M-V. Die erste Antwort darauf lautet, das Land droht seine finanzielle Bewegungsfreiheit zu verlieren ohne eine solide und konsolidierungsorientierte Strategie. Diese Strategie muss endlich entwickelt werden und umgehend umgesetzt werden. Politik und Verwaltung sind hier natürlich gleichermaßen gefordert. Mit Blick darauf begrüßen wir als Rechnungshof die Reformbestrebungen der Landesregierung im Sozialbereich. Die mit dem Haushaltsentwurf 26/27 vorgelegten Änderungsvorschläge gehen in die richtige Richtung, und auch wenn die Diskussionen dazu sehr kontrovers, sehr anstrengend, sehr schmerzvoll an der einen oder anderen Stelle sind, müssen sie mangels anderer Optionen dringend bis zu einem erfolgreichen Kompromiss zu Ende geführt werden, am besten natürlich mit allen Beteiligten. Die zweite Antwort lautet, neue Schulden sind kein Ausweg, sie lösen dauerhaft kein einziges Problem, vielmehr geht das Land mit neuen Schulden zusätzliche Risiken ein. Die in diesem Jahr beschlossene Aufweichung der Schuldenbremse, die dem Rechnungshof natürlich leichte Herzrhythmusstörungen beschert hat, eröffnet zwar neue Kreditmöglichkeiten, gleichzeitig steigt aber durch deren Nutzung natürlich auch die Zinslast. Neue Schulden engen so den Handlungsspielraum künftiger Parlamente, Ihres noch auf jeden Fall bis nächstes Jahr, aber dann auch künftiger Parlamente ein. Sie widersprechen außerdem dem Ziel der Generationengerechtigkeit, weil es ja gerade unsere Kinder und Kindeskinder sein werden, (Julian Barlen, SPD: Das sind aber politischen Einschätzungen jetzt!) die für Zins und Tilgung aufkommen müssen. Die dritte Antwort … (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Thore Stein, AfD) Ja, Meinungsfreiheit. Die dritte Antwort, die … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Sehr, sehr gerne, sehr gerne, ich kann damit gut umgehen. Die dritte Antwort lautet, die Personalausgaben des Landes, die werden zwischen 2023 und bis zum Ende des aktuellen Finanzplanungs- oder des Finanzplanungszeitraums für den nächsten Doppelhaushalt um fast genau 1 Milliarde Euro ansteigen. Das ist ein happiger Betrag. Wir haben in unserem Bericht deshalb auch erneut die Personalausgaben, die Stellen und deren Entwicklung in den Blick genommen, weil das ist eine der wenigen echten Stellschrauben im Landeshaushalt, wenn es darum geht, die Ausgaben zu steuern. Zusätzlich geschaffene Stellen müssen ihre Wirkung für eine bessere Aufgabenerledigung auch entfalten können. Wenn diese Stellen aber nicht in den bedürftigen Bereichen oder denen, für die sie ursprünglich geplant waren, eingesetzt werden, zum Beispiel in Schulen oder bei der Polizei, dann tritt die teuer bezahlte Wirkung gar nicht erst ein. Das muss natürlich vermieden werden. Dies führt mich zu meiner letzten Frage: Welche Konsequenzen ergeben sich für Politik und Verwaltung? Das Ergebnis der aufgezeigten Probleme und Risiken kann aus Sicht des Rechnungshofs nur sein, endlich eine nachhaltige Finanzstrategie zu entwickeln, die über Rücklagenabbau und Schuldenaufnahme hinausgeht und die Ausgabensteuerung des Landes in ihren Mittelpunkt rückt. Die konsequente Einhaltung von Haushaltsrecht und Vergaberecht muss eine Selbstverständlichkeit sein. In unserem Bericht haben wir aufgezeigt mit verschiedenen Prüfungsergebnissen, dass dies unter anderem in den sensiblen Bereichen Katastrophenschutz und Integration nicht der Fall ist. Notwendig ist außerdem eine transparente Förderpolitik, die auf klaren Kriterien und Festlegungen beruht. Auch wenn sicher hinter jedem Förderprogramm eine gute politische Absicht steht, führt eine unübersichtliche Förderlandschaft in aller Regel dazu, dass öffentliche Mittel am Ende nicht effizient eingesetzt werden. In Zeiten knapper Finanzen ist das natürlich nicht hinnehmbar. An dieser Stelle begrüßen wir auch ausdrücklich, dass sich das Land dieses Themas ja bereits annimmt im Rahmen der Lenkungsgruppe Förderwesen, und wir begleiten den eingeschlagenen Weg eng und konstruktiv weiter. Ich schaue mal zum Finanzminister, auch wenn ich zu Ihnen als dem Parlament spreche. Ich komme jetzt ohnehin schon wieder zum Ende und möchte den Bogen zum Anfang der Rede schlagen. Mit dem Landesfinanzbericht 2025 haben wir unsere jährliche Pflichtaufgabe erledigt, wenn man so will, es ist aber auf gar keinen Fall eine lästige Pflicht für uns. Und der Landesfinanzbericht erfüllt aus unserer Sicht, ich nenne jetzt nur zwei zentrale Ziele: Er ist ein Arbeitsauftrag für uns alle, nämlich gemeinsam die aufgezeigten Risiken in den Blick zu nehmen, Mängel abzustellen und alle daraus entstehenden Chancen auch zu nutzen. Nur so sichern wir Gestaltungsmöglichkeiten für heute, für morgen und vor allen Dingen für die künftigen Generationen. Der Landesfinanzbericht enthält Zweitens alles, was Sie als Parlament brauchen für die Entlastung der Landesregierung. Auf Seite 74 des Berichts, Sie müssen das jetzt nicht aufschlagen, finden Sie unser diesbezügliches Testat. Und weil das sehr wichtig ist und im weiteren Verlauf dieses TOPs eine hoffentlich gute Rolle spielen wird, lese ich Ihnen dieses noch mal vor: „Der Landesrechnungshof hat bei seiner stichprobenweisen Prüfung für das Haushaltsjahr 2023 keine wesentlichen Abweichungen festgestellt, zwischen den in der Haushaltsrechnung und … Vermögensübersicht und den in den Büchern aufgeführten Beträgen keine wesentlichen Abweichungen, die für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein könnten.“ Damit schließe ich. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bin gespannt auf die Diskussion. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP und Sandy van Baal, fraktionslos)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Martin Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Der Finanzminister und seine Landesregierung können aus unserer Sicht nicht für das Jahr 2023 entlastet werden, denn bereits 2023 wurden fahrlässig Ausgaben und Entscheidungen getroffen, die die aktuelle Staatsfinanzenkrise wesentlich beeinflusst und auch noch verstärkt haben. Mehr noch, es wurde massiv Geld verschwendet und häufig nicht genug kontrolliert, und die Ordnungsmäßigkeit einiger geprüfter Stellenbesetzungsverfahren war nicht gegeben. Auch die Vollständigkeit ist nicht gegeben. Zwei Jahresabschlüsse liegen in der Ausschussdrucksache zur Entlastung nicht vor, Angaben über den Jahresabschluss 2023 für den Landesbetrieb Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung und auch das aktuell sich im Gespräch befindende Landgestüt Redefin hat keinen Jahresabschluss. Und der Landesrechnungshof zeigt vieles Weiteres auf. Vieles wurde auch gerade schon genannt, fehlende Haushaltsdisziplin und Verstöße gegen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit ploppen im Jahr 2023 immer wieder auf. Der Landesrechnungshof hat in mehreren Ressorts gravierende Mängel festgestellt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben in Millionenhöhe wurden ohne Einwilligung des Finanzministeriums getätigt. Allein 2023 wurden laut Tabelle 8 des Landesfinanzberichts mehrere Überschreitungen dokumentiert. Damit wurde gegen das Haushaltsrecht verstoßen (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) und die Budgethoheit des Landtags missachtet. Besonders betroffen ist der Einzelplan 04 – Innenministerium. Hier kritisierte der Landesrechnungshof wiederholt mangelhafte Vergabeverfahren und fehlerhafte Vertragsgestaltung, unter anderem im Zusammenhang mit den IT-Leistungen der DVZ M-V GmbH. Der Bericht nennt fehlerhafte Leistungsbeschreibungen, unklare Abrechnungen und fehlende Wirtschaftlichkeitsnachweise. Meine Damen und Herren, wie oft haben wir im Landtag schon darüber diskutiert, über die ineffiziente Förderpraxis und unübersichtliche Förderlandschaft. Auch hier hat der Hof bemängelt, dass eine Vielzahl von Förderprogrammen undurchsichtige Überschneidungen und unklare Abgrenzung haben. Diese Förderpraxis führt dazu, dass Gelder nicht immer zielgerichtet eingesetzt werden. Einen entsprechenden Landtagsantrag dazu meiner Fraktion haben Sie seinerzeit leider abgelehnt. Spitzenreiter war laut Bericht hier der Einzelplan 10 – Ministerium für Soziales. Zum Beispiel bei der Förderung von Integrationsmaßnahmen wurden laut Bericht mehrfach Projekte mit ähnlichen Zielgruppen gleichzeitig gefördert, ohne hinreichende Wirkungskontrolle, Arbeitszeitnachweise fehlten häufig und persönliche Verpflegung wurde abgerechnet und durchgewunken. Das widerspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Über die Personalausgabenproblematik wurde auch schon referiert, das muss ich nicht wiederholen. Aber wir finden auch fehlende Vorsorge für zukünftige Belastungen, vor allen Dingen bei den Versorgungsverpflichtungen, die laut Hof bald eine Höhe von 9,5 Milliarden Euro aufgebaut haben, ohne ausreichende Rücklagenbildung. Und besonders im Bildungsbereich wurden viele neue Beamte eingestellt, ohne dass die langfristigen Pensionskosten abgesichert sind. Zitat aus dem Bericht: „Während das Land in den vergangenen Jahren kräftig neue Beamtinnen und Beamten … ernannt hat, … scheint der Aspekt der Vorsorge teils aus dem Blick geraten … zu sein.“ Zitatende. Es ist eine Belastung für kommende Generationen, die dem Grundsatz der Nachhaltigkeit widerspricht. Diese Beispiele zeigen, in vielen, vielen Bereichen fehlt es an klarer Steuerung, Kontrolle und Nachvollziehbarkeit. Sehr geehrte Kollegen, die Haushaltsrechnung 2023 weist formell ein positives Ergebnis aus, aber ein Plus auf dem Papier ersetzt keine solide Finanzführung. Angesichts der Verstöße gegen Haushaltsrecht, der ineffizienten Förderpraxis, der mangelnden Vorsorge für Pensionslasten, mangelnder Einsparungen und der mangelnden Kontrolle kann die Landesregierung aus unserer Sicht für das Haushaltsjahr 2023 nicht entlastet werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir fordern stattdessen eine Umsetzung der Rechnungshofempfehlungen, eine Vereinfachung und Bündelung der Förderlandschaft nach wie vor und eine langfristige Strategie zur finanziellen Nachhaltigkeit unseres Landes. Den Kommunen schreibt man immer Haushaltssicherungskonzepte vor. So was müssten Sie sich eigentlich selbst vorschreiben, insbesondere angesichts der historisch hohen Defizite, die uns erwarten in der Mittelfristigen Finanzplanung. Das ist jetzt unsere Pflicht. Nur dann können wir dem Vertrauen der Steuerzahler gerecht werden, die erwarten, dass mit ihren Steuergeldern verantwortungsvoll umgegangen wird. Den Anträgen der CDU werden wir zustimmen. Den Antrag der GRÜNEN lehnen wir ab, wie auch schon im Ausschuss. Dort können Sie ja nachlesen, in der Beschlussempfehlung, warum und weshalb. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Landesrechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, der Landesfinanzbericht 2025 hat gute 190 Seiten, aus unserer Sicht eine fundierte Analyse der Landesverwaltung mit wertvollen Vorschlägen und Empfehlungen, die uns dort der Landesrechnungshof vorgelegt hat. Dafür möchte ich mich zunächst bei Ihnen, Frau Präsidentin, und Ihren Mitarbeitern wie jedes Jahr ganz herzlich bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und der Gruppe der FDP) Der Bericht wurde ausführlich im Finanzausschuss beraten und vor allem von den Oppositionsfraktionen gewürdigt. Für SPD und Linke kann man da maximal die Note „haben teilgenommen“ vergeben, mehr ist da leider nicht möglich. Ich kann es zusammenfassen, die Ergebnisse der Beratungen im Finanzausschuss: Der Landesrechnungshof hat uns in seiner Drucksache 14 Beschlussvorschläge unterbreitet, Rot-Rot hat lediglich vier Punkte aufgegriffen und insgesamt sechs inhaltliche Punkte zustande gebracht. Damit ist einmal mehr es dazu gekommen, dass die Empfehlungen des Landesrechnungshofes durch die Koalition weitgehend ignoriert wurden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Mit unserem Änderungsantrag greifen wir als CDU-Fraktion mit 24 inhaltlichen Punkten die meisten Handlungsempfehlungen des Landesrechnungshofes auf, und hier folgt, auch die Präsidentin hat darüber gesprochen, der sogenannte Evergreen, das Personalkonzept. Der Landesrechnungshof sagt es, wie ich finde, noch recht schmeichelhaft: „… das Zentrale Nachbesetzungsverfahren“ ist nicht „geeignet, den Stellenaufwuchs … zu begrenzen.“ Wir alle wissen, die Haushaltssituation – wir haben das auch an anderen Punkten schon mehrfach gehört – zwingt uns am Ende dazu, dass es auch bei uns in der Kernverwaltung zu einem Stellenabbau kommen muss. Dies ist aus unserer Sicht unumgänglich. Das Ganze kann erreicht werden durch die Optimierung, die Digitalisierung der Landesverwaltung und natürlich auch durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Hier reicht es nicht, sehr geehrter Herr Finanzminister Geue, ich glaube, ich weiß nicht, in der vorvorletzten Finanzausschusssitzung haben Sie es, glaube ich, gesagt, Ihr Personalkonzept sei die Demografie. Das ist in der Tat zu wenig und wird der Aufgabe, vor der wir stehen, aus meiner Sicht nicht gerecht. Beim gesamten Thema Haushaltskonsolidierung zeichnet sich bei der Koalition aus unserer Sicht ein ziemliches Desinteresse ab. Beweis dafür, auch darüber wurde heute schon mehrfach gesprochen, ist die Mittelfristige Finanzplanung, die ungelöste Handlungsbedarfe von 1 Milliarde Euro jährlich ab 2028 aufweist. Abschließend möchte ich noch zum Thema Stellenbesetzungsverfahren kommen. Von 293 geprüften Verfahren war keins fehlerfrei. Bei 205 Verfahren, das sind immerhin 70 Prozent, konnte die Bestenauslese nicht sichergestellt werden. Hier gibt es gegenüber auch dem Landesfinanzbericht 23 keine substanzielle Verbesserung. Das zeigt, dass Stellenbesetzungen mittlerweile ja im negativen Sinne eine Kernkompetenz dieser Landesregierung sind. Wir zeigen mit unseren Punkten auf, dass wir zur Kontrolle der Landesregierung bereit sind. Ich fordere die Koalitionsfraktionen auf, aus ihrem Schlafwagen auszusteigen, die in der Verfassung verankerte Aufgabe wahrzunehmen, die Landesregierung wirksam zu kontrollieren (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) und damit unseren 24 Punkten zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Unruhe im Präsidium) Jetzt wird hier gerade noch was geändert. Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Tilo Gundlack.

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Tilo Gundlack SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst auch der Dank der SPD-Fraktion an den Rechnungshof und die Präsidentin! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von David Wulff, FDP) Ja, da musst du genau hingucken, wer hier spricht, dann weißt du es auch. (Marc Reinhardt, CDU: Oha!) Ich meine das ernst, da verstehe ich auch keinen Spaß. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute haben wir die Gelegenheit, erneut über den Landesfinanzbericht 2025 für Mecklenburg-Vorpommern zu sprechen. Dieser Landesfinanzbericht ist nicht nur eine Momentaufnahme der finanziellen Lage, sondern auch ein wichtiges Werkzeug zur Rückschau und Planung zukünftiger Ausgaben und Steuerung bestehender Programme. In den vergangenen Jahren haben wir zahlreiche Herausforderungen gemeistert oder sind dabei, sei es die Bewältigung der Folgen der Pandemie, die Anpassung an den Klimawandel oder die Sicherstellung von Bildung und Infrastruktur. Der Landesfinanzbericht zeigt uns, wie wir diese Herausforderungen finanziell angehen und welche Fortschritte wir bereits erzielt haben. Ein zentraler Punkt ist die Stabilität unserer Finanzen. Wir haben es, und das sagt ja auch der Bericht, geschafft, die Schuldenquote zu reduzieren und gleichzeitig in wichtige Bereiche wie Bildung, Gesundheit und Infrastruktur zu investieren. Diese Investitionen sind entscheidend, um die Lebensqualität in unserem Land zu erhöhen und unseren Bürgerinnen und Bürgern Perspektiven zu bieten. Natürlich reicht dies alles noch nicht. Es gibt zahlreiche zukünftige Herausforderungen, es wurde auch schon dazu heute einiges gesagt. Besonders hervorzuheben ist die Förderung nachhaltiger Projekte. Mecklenburg-Vorpommern hat das Potenzial, ein Vorreiter im Bereich erneuerbarer Energien zu werden. Die finanziellen Mittel, die wir hierfür bereitstellen, werden nicht nur unserem Klima zugutekommen, sondern auch neue Arbeitsplätze sichern, schaffen und die Wirtschaft weiter ankurbeln. Trotz dieser positiven Entwicklung stehen wir auch vor Herausforderungen. Die demografische Entwicklung zum Beispiel wird unsere finanzielle Situation weiterhin massiv beeinflussen. Es ist unsere Aufgabe, innovative Lösungen zu finden, um auch in Zukunft eine solide Finanzbasis zu gewährleisten. Hier ist die fortschreitende Digitalisierung natürlich ein wichtiger Baustein. Den Landesfinanzbericht haben wir im Finanzausschuss in sechs Sitzungen gemeinsam mit dem Landesrechnungshof und den Fachministerien intensiv beraten. Es waren konstruktive Beratungen, dafür vielen Dank an alle, die daran beteiligt waren! Die Landesregierung konnte aufzeigen, wie die Kritikpunkte des Landes und des Landesrechnungshofs bereits aufgegriffen wurden. Themen waren hier unter anderem – ich habe eine kleine Auflistung – die maschinelle Verarbeitung von ELSTER-Erklärungen, die Durchführung von Feldbestandsprüfungen im Rahmen der Saatenerkennung, die Umsetzung des Konzepts zum Schutz und zur Nutzung der Moore als Teil der Klimaschutzstrategie des Landes, die Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen an kommunalen und vereinseigenen Sportstätten, die Ausgaben für Projekte zur Integration und Partizipation von Migrantinnen und Migranten, Probleme bei der Förderung von Integrationsmaßnahmen, das Archäologische Freilichtmuseum Groß Raden und die Durchführung von Forschungs- und Praxissemestern an unseren Hochschulen. Im Ergebnis der Beratung empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag eine Entschließung sowie die Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofes für das Jahr 2023. Die meisten haben vergessen, den Landesrechnungshof auch zu entlasten, bei den GRÜNEN zumindest im Antrag fehlt das komplett. Mit der Entschließung wird die Landesregierung beauftragt, die Möglichkeiten der maschinellen Verarbeitung von ELSTER-Erklärungen noch stärker zu nutzen, die Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung kostendeckend anzupassen, (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) die Verwendungsnachweisprüfung hinsichtlich der Förderung von Projekten zur Integration schnellstmöglich umzusetzen und bei fehlerhafter Mittelverwendung geleistete Zuwendungen auch zurückzufordern und für die Nutzung der Einrichtung des Freilichtmuseums Groß Raden Gebühren entsprechend der LAKD-Kostenverordnung zu erheben, was, glaube ich, nicht so ganz einfach sein dürfte. Herr Reinhardt kennt das ja. Ich komme kurz zu den Änderungsanträgen. Die Änderungsanträge, hat der Kollege Reinhardt ja schon gesagt, wurden auch bereits im Finanzausschuss beraten und zum großen Teil auch abgelehnt. Das hat auch seine Gründe. Einige Sachen, die darin beschrieben werden, wie auch heute, sind bereits abgearbeitet worden, wurde, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wurde auch schon im Finanzausschuss teilweise angedeutet und auch so gesagt. (Marc Reinhardt, CDU: Das sieht der Landesrechnungshof auch anders.) Der Landesrechnungshof kann das auch anders sehen, ich sehe es ganz anders. (Marc Reinhardt, CDU: Wir auch!) Und darum bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. Die Änderungsanträge lehnen wir ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Landesfinanzbericht 2025 zeigt der Landesrechnungshof wieder einmal eindrucksvoll, warum wir eine unabhängige Einrichtung mit starken Prüfungsrechten brauchen, die der Landesregierung regelmäßig auf die Finger und auf die Augen schaut. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und der erste Teil des Jahresberichts ist dabei nur das Destillat dieser wichtigen Arbeit, welches den dahinterliegenden Aufwand erahnen lässt. Der erste und auch wichtigste Punkt unseres Änderungsantrags ist daher ganz explizit der Dank an den Landesrechnungshof. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die anderen Punkte unseres Änderungsantrages beziehen sich auf verschiedene Feststellungen des Berichtes, bei denen wir auch nach der Beratung in den Ausschüssen nicht davon überzeugt sind, dass die Landesregierung bereits die richtigen Maßnahmen ergriffen hat. Nicht alles ist trivial, aber gerade deswegen muss dort etwas passieren. Beispiel Besoldungsrecht: Die im Bericht erwähnten strukturellen Verwerfungen bergen nicht nur die Gefahr, dass wir als Land unattraktiv als Arbeitgeber werden und damit die Handlungsfähigkeit der Verwaltung gefährden, nein, auch die Gefahr, dass Anpassungen gerichtlich erzwungen werden und wir dann hohe ungeplante Mehrausgaben zu finanzieren hätten. Angesichts der eh schon immer mehr als angespannten Haushaltslage würde das direkt zu Einschnitten in anderen Bereichen führen. Zweites Beispiel, Vergabewesen – ist auch schon genannt worden –: Dass es nach jahrelangen Bemühungen insbesondere im Innenministerium immer noch gravierende Verstöße gegen das Vergaberecht gibt, zeigt, dass es anscheinend schon am Bewusstsein für die Notwendigkeit korrekter Verfahren fehlt. Jede Vergabe ist aber immer auch eine Verwendung von Steuergeld. Hier geht es auch um Vertrauen in das Funktionieren der Verwaltung. Auch dass sich diesmal gezielt Projekte zur Integration und Partizipation von Migrantinnen und Migranten angeschaut wurden, halten wir für sehr richtig. Genau wie in den anderen geprüften Bereichen reichen hier wenige kritische Fälle aus, um einen ganzen Bereich in Verruf zu bringen. Daher muss das Land hier genau hinschauen, um eine missbräuchliche Mittelverwendung in Zukunft auszuschließen. Sehr dankbar sind wir dem Landesrechnungshof auch dafür, dass er sich die selbst gesetzten Ziele des Landwirtschaftsministeriums im Bereich Moorwiedervernässung einmal angeschaut hat (Zuruf von Thore Stein, AfD) mit unserer Meinung nach verheerendem Ergebnis. Auch hier kann man nur vermuten, warum das Ministerium hier nicht selbst die Problematik erkannt und längst gegengesteuert hat. Einer der zentralen Hebel für Klimaschutz im Land scheint völlig aus dem Fokus geraten zu sein. Daher unsere Forderung, auch die umgesetzten Maßnahmen in Zukunft halbjährlich dem zuständigen Ausschuss zu berichten. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und zuletzt, aber nicht last not least, ist auch das Thema Stellenbesetzung wieder sehr prominent in diesem Bericht vertreten. (Marc Reinhardt, CDU: Kernkompetenzen!) Dass die Landesregierung hier aus den seit Jahren (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) bekannten Problemen anscheinend nichts gelernt hat, durften wir ja seit Kurzem wieder im Innenministerium beobachten. Die Frage, wie die Posten innerhalb der Landesverwaltung vergeben werden, ist aber keine Nebensächlichkeit. Die regelmäßig beschriebenen Missstände sind da durchaus geeignet, das Vertrauen zu untergraben. Das muss anders werden. Und zum Schluss, Dank an meinen Kollegen Tilo. Er hat einen Punkt gemacht, in unserem Antrag steht tatsächlich nichts über die Entlastung des Landesrechnungshofes, aber ich bin mir sicher, dass die Präsidentin uns vertraut, dass wir sie entlasten würden.

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht allein der Landesfinanzbericht 2025 und die Daten aus dem Jahr 2023 sind hilfreich für unsere Arbeit. Ich fand auch in besonderem Maße heute die Rede von Frau Dr. Johannsen beachtenswert, weil sie die drei wesentlichen Fragen gestellt hat, also wo haben wir im Jahr 2023 gestanden, wie lässt es sich einordnen, auch im Geleitzug der Länder. Und das ist, weil wir mit der Debatte polemisch heute früh gestartet sind, durchaus sehen (Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU) sehen lassen, bringe ich den Satz noch zu Ende. Also das Zweite ist, die zweite wichtige Frage ist, was ist erhoben worden, wie haben sich die Finanzen in dem besagten Jahr entwickelt, und das Dritte ist, welche Perspektive lässt sich aufzeigen. Und das, was Frau Dr. Johannsen über die perspektivische Entwicklung gesagt hat, ist wichtig – nicht neu für uns, aber wichtig deshalb, damit es hier auch noch mal in Erinnerung kommt. Und wir haben, als wir am 15. September hier die Erste Lesung des nächsten Doppelhaushalts besprochen haben, dieses Thema überhaupt nicht ausgeklammert. Uns ist ja die Situation durchaus bewusst, und es ist eben notwendig zu schauen, was sind denn die Rahmenbedingungen. Und mit dem Blick auf die Rahmenbedingungen will ich gern die Gelegenheit nutzen, um den Haushalt unserer Landesregierung in seiner Bedeutung und Wirkung noch mal zu würdigen. In diesen herausfordernden Zeiten ist eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik das Fundament für Fortschritt, soziale Gerechtigkeit und einen funktionierenden Rechtsstaat. Deshalb stehe ich hier auch im Namen der Linksfraktion, die Entlastung der Landesregierung zu unterstützen, und zwar aus guten Gründen. Bildung ist der Schlüssel zur Chancengleichheit. Mecklenburg-Vorpommern hat mit über 1,7 Milliarden Euro im besagten Jahr so viel wie nie zuvor in Bildung und Kindertagesförderung investiert. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Hört, hört!) Von der frühkindlichen Betreuung bis hin zur Ganztagsbetreuung und Digitalisierung der Schulen schaffen wir die nötigen Rahmenbedingungen für eine generationengerechte Bildungspolitik. Diese Mittelabflüsse bedeuten mehr Fachkräfte, bessere Ausstattung und stärkere Förderung dort, wo sie besonders gebraucht wird. Das ist nicht nur gut für die Kinder, sondern auch die Familien und letztlich für die gesamte Gesellschaft. Die Linken stehen dafür, dass Bildung keine Frage des Geldbeutels, sondern des Rechts auf Entwicklungschancen bleibt. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ein leistungsfähiger Rechtsstaat ist für uns unverzichtbar. Mit über 340 Millionen Euro hat Mecklenburg-Vorpommern die Justiz so gut ausgestattet wie lange nicht mehr. Moderne IT, zusätzliche Stellen und mehr Unterstützung für Opferschutz und Jugendgerichte sorgen dafür, dass das Recht nicht nur gesprochen, sondern auch zugänglich und fair umgesetzt wird. Wir wissen, was eine gut funktionierende Justiz für alle Menschen bedeutet, für die Opfer sowieso, wie für diejenigen, die auf einen Rechtsstaat vertrauen. Die Landesregierung hat hier wichtige Schritte unternommen, für die wir uns ausdrücklich bedanken. Das soziale Netz zu stärken, ist aus unserer Sicht ein unverzichtbarer Teil sozialer Haushaltspolitik. Mecklenburg-Vorpommern hat im Bereich Soziales im besagten Jahr über 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, von der Grundsicherung über Kindertagesförderung bis zur Unterstützung Geflüchteter. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten zeigt sich, wie wichtig eine verlässliche öffentliche Hand ist. Und weil gerade die sozialen Leistungen nicht nur auf den Prüfstand kommen, sondern, also ich meine, an vielen Stellen in Verruf geraten, weil es heißt, ja, es wird uns alles viel zu teuer und so: Dass es so teuer wird, hat doch Gründe, und die liegen über Jahrzehnte zurück. (Thore Stein, AfD: Zuwanderung!) Wenn wir die Zuwanderung nicht hätten, dann könnten wir den Laden abschließen, Herr Stein! Das wissen Sie ganz genau. Sie nutzen das nur, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Sie nutzen das nur für Ihre ideologischen Spielchen. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thore Stein, AfD) So, wir hören selbstverständlich die kritische Stimme des Landesrechnungshofs und nehmen diese ernst. Konstruktive Kritik an der Ausgabenstruktur ist notwendig, um den Haushalt weiterhin transparent, effizient und nachhaltig zu gestalten. Mit Blick auf diese Rückmeldung wird die Landesregierung auch zukünftig verantwortungsvoll handeln. Trotz der Herausforderungen der vergangenen Jahre hält Mecklenburg-Vorpommern die höchste Investitionsquote aller Bundesländer und hat dabei keine Notstandsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ergreifen müssen. Das ist ein Beleg für die solide Finanzpolitik unserer Regierungskoalition und das kluge Krisenmanagement. Ich habe noch ein bisschen mehr auf dem Zettel, aber nicht mehr die Zeit. (Zuruf aus dem Plenum: Schade!) Ich darf für unsere Fraktion sagen, dass wir die Landesregierung gern entlasten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Beutegemeinschaft der öffentlichen Finanzen! (Andreas Butzki, SPD: Oh, oh, oh!) So einfach kommen Sie hier nicht vom Hof, und schon gar nicht vom Rechnungshof. (Thore Stein, AfD: AfD-Sprech hier, unglaublich! – Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wir erleben jetzt doch schon wieder in den Planungen für den Doppelhaushalt 2026/27, dass die Rücklagen weg sind, die Kassen geplündert werden, die Personalkosten steigen mittelfristig auf ein Drittel des Landeshaushalts und die Sozialausgaben auf ein weiteres Drittel. Und die Handlungsbedarfe, die diese Schieflage heute und auch für die Zukunft begründen, die liegen in der Vergangenheit. Und das haben Sie ignoriert, und das rächt sich heute. Und dass wir das jetzt noch im nächsten Doppelhaushalt einigermaßen verstecken können, das liegt nur an der Kameralistik, weil Sie keine Doppik einführen. Aber die Dringlichkeit, den Landeshaushalt auf den richtigen Kurs zu bringen, war auch 2023 schon da, und das wurde nicht umgesetzt. Und deswegen können wir das so nicht stehen lassen. Konkret, in den Einlassungen des Landesrechnungshofes ist der Stellenzuwachs noch mal besonders hervorgehoben, in der Staatskanzlei und in den Ministerien doppelt so hoch wie in den nachgeordneten Behörden. Das heißt also, da, wo die wirkliche Arbeit gemacht wird – Lehrer, Polizei, Straßenbauverwaltung –, da wird der Deckel draufgehalten, die müssen den Innovationsdruck aushalten und umsetzen, (Christine Klingohr, SPD: Was heißt denn „eigentliche Arbeit“? Das ist ja unglaublich, das kann ja wohl nicht wahr sein! Ist das keine Arbeit, oder was?!) gerade im Bereich der Digitalisierung. Und in den großen Häusern hier in Schwerin, da wird der Personalbau aufgebläht, ohne, ohne bei Digitalisierung nachzusteuern, ohne mit Softwarelösungen nachzusteuern, ohne Effizienz und Produktivitätsgewinne innerhalb der Verwaltung. Das wurde nicht gemacht, und das müssen wir hier bemängeln. Die Ordnungsmäßigkeit im Haushaltsvollzug im Innenministerium: 90 Prozent Fehler in den Stichproben! (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und das waren jetzt ja nur die Stichproben, und wenn man das auf alles hochrechnet – und ich hoffe, dass das dann nicht so einfach linear hochzurechnen ist, weil das wäre wirklich katastrophal. Aber wenn eine doch relativ hohe Stichprobengröße mit 90 Prozent Fehlern behaftet ist, dann ist das für mich ein Alarmsignal, wo ich sage, so kommen Sie nicht vom Hof! (Beifall Marc Reinhardt, CDU) Vom verpatzten MV-PC brauchen wir gar nicht erst zu reden. Aber wir brauchen ja auch nicht nur im Innenministerium zu gucken, wir können auch weiter in die allgemeine Haushaltsrechnung gucken: Fast jede vierte Buchung war mit wesentlichen Fehlern behaftet – 25 Prozent Fehler in den Buchungen. Und als Kaufmann sage ich, wer seine Zahlen nicht im Griff hat, der hat seinen Laden nicht im Griff. Die Buchungen müssen ordentlich sein, und würde Herr Domke jetzt hier stehen, der würde Ihnen noch mal etwas über die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung erzählen. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Glauben Sie mir, das macht er auch mit ganz großer Leidenschaft. Hier an dieser Stelle kann ich das aus der Praxis sagen: Die Zahlen müssen stimmen, sonst funktioniert das nicht, und 25 Prozent Fehler sind zu viel! Und dann kommen wir noch mal zum Wirtschaftsministerium. Leistungen über Jahrzehnte nicht ausgeschrieben, läuft ja einfach so weiter. Mal eine aktuelle Markterkundung zu machen, gucken, ob man da irgendwie nicht noch mal nachverhandeln kann – einfach Verträge laufen lassen, seit 1990, vielleicht sogar noch länger, so genau hat man da vielleicht nicht hingeguckt. (Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Aber die Krönung ist doch für mich, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) die Vergabeverfahren, die fehlerhaft bemängelt wurden. Die Vergabeverfahren – und da mag man ja so kreativ sein, wie man möchte –, dieses Vergabegesetz, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) was dieser Landtag hier beschlossen hat, so sehr ich das kritisiere und vorhin gesagt habe, dass es weg muss, die Landesregierung muss sich ja trotzdem dran halten. Dann halten Sie sich auch an Ihr eigenes Gesetz oder passen Ihr Gesetz so an, dass diese Fehler nicht passieren, weil es müssen sich alle an dieses Vergabegesetz halten! Und deswegen: So einfach kommen Sie nicht vom Hof! Die Gesamtentwicklung des Landeshaushaltes halte ich für katastrophal, und das können Sie nur verstecken aufgrund der Kameralistik. Und 2023 wurde nicht gehandelt, davor wurde nicht gehandelt, und in Zukunft sehe ich immer noch nicht, wie Sie den Laden in den Griff bekommen, und deswegen lehnen wir eine Entlastung ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Marc Reinhardt, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle möchte ich allerdings anmerken, dass ich die Begrüßung als „Beutegemeinschaft der öffentlichen Hand“ als unparlamentarisch zurückweise, (Zuruf von Horst Förster, AfD) die Begrüßung als unparlamentarisch zurückweise und bitte darauf hinzuwirken, dass das in Zukunft unterbleibt. (allgemeine Unruhe) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5346 empfiehlt der Finanzausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Ich lasse zunächst über die hierzu vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/5366 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5366 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/5376 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5376 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ablehnung durch die Fraktionen SPD, Die Linke und AfD, ansonsten Stimmenthaltung abgelehnt. Wer der Ziffer I der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5346 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Die Linke, Stimmenthaltung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung angenommen. Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer II seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5346, dem Antrag des Finanzministers auf Drucksache 8/4470 zuzustimmen und der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5346 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller weiteren angenommen. In Ziffer III seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5346 empfiehlt der Finanzausschuss, dem Landesrechnungshof gemäß Paragraf 101 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – (Marc Reinhardt, CDU: Die waren erstaunt, dass wir zustimmen. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer … Wir sind noch in der Abstimmung! Damit ist die Ziffer III der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5346 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 : Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages gemäß Paragraf 15 Absatz 6 des Landeshochschulgesetzes, Drucksache 8/5299. Antrag der Landesregierung Zustimmung des Landtages gemäß § 15 Absatz 6 des Landeshochschulgesetzes – Drucksache 8/5299 – Das Wort zur Begründung hat die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Frau Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist ein prioritäres Ziel der Landesregierung, den Hochschulen unseres Landes die bestmöglichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sie ihre Leistungs- und Innovationsfähigkeit auch und gerade in diesen finanziell herausfordernden Zeiten weiterentwickeln können. Und dafür sind selbstverständlich die Zielvereinbarungen von großer Bedeutung. Den Hochschulen kommt in einer Zeit der tiefgreifenden Veränderungen eine ganz besondere Rolle zu bei uns im Land. Sie sind die Motoren unseres Landes, sie setzen Impulse für Innovationen, sie stoßen Transformationsprozesse an und begleiten sie, sie bilden hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus, die wir dringend benötigen selbstverständlich, und sind auch Magneten für junge Menschen, die zu uns ins Land kommen. Sie sind – und das nicht zuletzt – auch Orte des Dialogs und der geistigen Auseinandersetzung. Die Hochschulen sind somit von großer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die Hochschulplanung ist also von grundlegender Wichtigkeit. (Beifall Dr. Robert Northoff, SPD) Die Hochschulplanung für den Zeitraum 2026 bis 2030 hat mit der Erarbeitung der Eckwerte der Hochschulentwicklung begonnen. Ihnen hat der Landtag in seiner 102. Sitzung am 9. April 2025 auch zugestimmt. Gemäß Paragraf 15 Absatz 2 des Landeshochschulgesetzes schließt das Wissenschaftsministerium spätestens sechs Monate danach, nach Zustimmung des Landtages zu den Eckwerten, mit den Hochschulen Vereinbarungen über ihre jeweiligen Entwicklungs- und Leistungsziele, die sogenannten Zielvereinbarungen. Diese Frist kann in diesem Jahr nicht eingehalten werden. (Marc Reinhardt, CDU: Ein Skandal!) Für diesen Fall, dass die Frist nicht eingehalten werden kann – es ist eben auch kein Skandal –, (Marc Reinhardt, CDU: Doch!) sieht nämlich Paragraf 15 Absatz 6 des Landeshochschulgesetzes vor, dass die Landesregierung „wegen unvorhergesehener Entwicklungen Abweichungen von den Festlegungen und Fristen ... beantragen“ kann. Und genau ein solcher Antrag liegt Ihnen heute vor. Und selbstverständlich werden wir als Landesregierung die Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen in diesem Jahr auch abschließen. So ist der Antrag auch formuliert. Der ursächliche Grund für die Notwendigkeit einer Fristverlängerung liegt darin, dass es eine zeitliche Verzögerung gab bei der Aufstellung des Bundeshaushaltes. Und, das möchte ich hinzufügen, für die Aufstellung der zukünftigen Hochschulfinanzierung im Kontext des Doppelhaushaltes 2026/2027 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung waren verlässliche Informationen zum Verfahren des Sondervermögens des Bundes nicht vorhanden, aber wir brauchten diese unabdingbar. Und ich möchte einen Satz noch hinzufügen, nämlich ich möchte daran erinnern, dass wir zum Beispiel im Rahmen des Sondervermögens, das uns als Land 1,92 Milliarden Euro, was uns vorliegt, dass wir 150 Millionen für den Bereich Hochschulen, Forschung, Studierendenwerke reserviert haben. Und auch das muss selbstverständlich in den Haushaltsverhandlungen mitberücksichtigt werden. Dadurch mussten wir eben auch den Beginn der Verhandlungen mit den einzelnen Hochschulleitungen, jeweils immer eine Verhandlung, über die Entwürfe der Zielvereinbarungen später beginnen. Inzwischen sind diese Gespräche, diese Verhandlungen mit den einzelnen Hochschulen erfolgt. Und als nächster Schritt ist natürlich jetzt erforderlich, dass sich die Hochschulgremien damit befassen beziehungsweise dem auch zustimmen. Und wenn die Senate der Hochschulen über die Entwürfe der Zielvereinbarungen befunden haben, dann erst kann eine erneute Ressortabstimmung stattfinden. Und daran möchte ich erinnern, dass natürlich die Senate auch erst dann tagen, wenn das Semester wieder beginnt. Und das war bekanntlich jetzt im Oktober. Insofern, auch da ist eine Beschleunigung nicht möglich gewesen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Gesetzgeber hat für solche unvorhergesehenen Situationen die erwähnte Fristverlängerung vorgesehen. Ich bitte Sie daher, den Abschluss der Verhandlungen mit den Hochschulen des Landes über die Zielvereinbarung zu ermöglichen. Ich bitte Sie, dem vorliegenden Antrag auf Terminverlängerung bis zum Ablauf des vierten Quartals 2025 zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Timm.

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Paul-Joachim Timm AfD

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, mit den Zielvereinbarungen, die in Paragraf 15 Landeshochschulgesetz zu finden sind, soll bekanntlich ein Rahmen für die innovative und leistungsstarke Entwicklung der Hochschulen gesetzt werden, damit die Hochschulen auch Planungssicherheit für die Jahre 2026 bis 2030 haben. Zumindest in der umfänglichen Unterrichtung zu den Eckwerten der Hochschulentwicklung auf Drucksache 8/4471 hat die Landesregierung einen Überblick zur Lage der Hochschulen und den Wissenschafts- und Forschungsbedingungen abgegeben. So weit, so unkonkret. Der Antrag heute ist noch mal ein richtiges Kabinettsstückchen, wenn man in der Plenardebatte heute vom 8. Oktober, also einen Tag vor Fristende am morgigen Tag, dem 9. Oktober, über eine Fristverlängerung abstimmt. (Zuruf von Christian Albrecht, Die Linke) Ich kann die Spannungskurve etwas runternehmen: Wir werden heute zustimmen, wissen aber, dass die Leidtragenden natürlich wieder die Hochschulen sind. Sie müssen mit der Verschiebung umgehen und haben weiter wenig Planungssicherheit. So viel zur Wichtigkeit der Hochschulen, wie sie die Ministerin wohl gerade meinte. Spannend wäre natürlich gewesen, was Sie gemacht hätten, wenn der TOP heute hinten runtergefallen wäre. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mitglieder des Wissenschafts- und Europaausschusses erinnern sich vielleicht an die Expertenanhörung zu den Eckwerten am 9. April in diesem Jahr, auch wenn es schon etwas zurückliegt. Dort wurde von den Anzuhörenden deutlich gemacht, dass die Finanzmittel für die Hochschulinfrastruktur aus den verschiedenen Fördertöpfen eben nicht auskömmlich sind. Beispielsweise wird über die unbefristete Bund-Länder-Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ der Aufgabe der Kofinanzierung zwar formal nachgekommen, aber in anderen Bundesländern – und das gehört zur Ehrlichkeit dazu – gibt es halt Geld von oben. So nicht in M-V: Bei den Grundmitteln für Professuren verhält es sich so, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern 50.000 Euro pro Professur an Grundmitteln haben. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 70.000 Euro, woran – und das sieht ein Blinder mit Krückstock – ein klarer Wettbewerbsnachteil für unser Bundesland abzuleiten ist. Ein weiterer Kritikpunkt war – und das ist gerade im Bereich der Gebäudesanierung, der Neubauten und Geräteausstattung deutlich geworden – der riesige Finanzbedarf, der dort auf uns lauert und der bis dato nicht abgedeckt war. Der Wunschzettel ist lang, und ja, Projekte wie die Mensa Rostock und die Strömungshalle scheinen nun mit dem anteiligen Ausnutzen des Sondervermögens unkomplizierter zu realisieren zu sein. Die Darlegung der finanziellen Budgets und deren Fortschreibungen setzen den Rahmen dessen, was in Zukunft machbar sein wird. Scheinbar war es Ihnen nicht möglich, dies innerhalb der Fristsetzung zu bewerkstelligen, und Sie geben als Ursachen – die Ministerin hat es ja gerade gesagt – hierfür den bis dato fehlenden Bundeshaushalt und auch die Verständigung über die Art und Weise des auszugebenden Sondervermögens an. Auch wenn wir die Verschiebung von wichtigen politischen Vorhaben auch an anderer Stelle im Wissenschaftsressort nur zu gut kennen, kaufen wir Ihnen an dieser Stelle tatsächlich ab, dass es schwierig ist, zeitlich zu planen, wie man mit dem Geld aus Berlin nun verfährt. Sie haben sich sicherlich auch nicht zu träumen gewagt, wie astronomisch hoch sich der Bund mit den Sonderschulden zulasten zukünftiger Generationen dann tatsächlich verschulden wird. Da Sie ja immer noch verhandeln, möchte ich Ihnen an dieser Stelle mit auf den Weg geben, dass es durchaus finanziell problematisch ist, dass die Hochschulen zunehmend zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, ohne dafür zusätzliche Mittel zu erhalten, Stichwort „Third Mission“. Dies geht zulasten des eigenen Budgets, was ursprünglich für die Kernaufgabe, für Lehre und Forschung, vorgesehen war, und wir als AfD möchten, dass das Geld tatsächlich nur dafür aufgewandt wird. Die Hochschulen können nämlich nicht sinnvoll planen, wenn sich die Rahmenbedingungen ständig ändern, Sie ihnen immer weitere Aufgaben auftragen, ohne die Finanzierung zu sichern. So kann man schlecht arbeiten. Zum Aspekt der Forschungsförderung fällt mir noch ein, dass es das Wirtschaftsministerium war, was Ende August einen Zuwendungsbescheid für ein Verbundforschungsprojekt zwischen Unternehmen der Medizintechnik der Universität Rostock und der Universitätsmedizin Rostock über 8,2 Millionen Euro bekanntgegeben hat. Sie haben sicherlich alle das in der „Ostsee-Zeitung“ so zur Kenntnis genommen. Unsere Wissenschaftsministerialvertretung im Ausschuss äußerte sich auf Nachfrage, dass es sich dabei vermutlich – so sicher war man sich nicht – um EFRE-Mittel handelt. Ich möchte dies zur Transparenz hier noch mal erwähnen, denn es wäre in erster Linie wohl besser, den Aspekt Forschung gleich ganz glasklar beim Wissenschaftsministerium anzusiedeln, um punktgenau zu planen und zu steuern, eben auch mit den EFRE-Mitteln. Wie ja bereits angekündigt, werden wir dem Antrag um Fristverlängerung heute zustimmen, aber der Versuch, die Gründe für die Abschiebung in erster Linie mit externen Auswirkungen zu erklären, wie dem Bundeshaushalt, das halten wir doch für etwas schwach auf der Brust. Andere Bundesländer schaffen es ja auch fristgemäß, sich zu einigen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich verstehe kein einziges Vertröstungs- und Verschiebungsargument. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut!) Und wenn ich es verstehen würde, dann hätte ich vermutlich dafür gar kein Verständnis. Einige klingen wie „Weihnachten kommt jedes Jahr“ und andere klingen wie „Die Gründe sind selbst gesetzt“. Dass es Semesterferien gibt jedes Jahr und deshalb Senate wahrscheinlich nicht tagen oder nur im Umlaufverfahren tagen, ist jedes Jahr so. Dass der Doppelhaushalt in einem Land ansteht für die Landesregierung und für den Landtag, ist mindestens alle zwei Jahre so. Dass das Sondervermögen hinzukommt erfreulicherweise für Strömungshalle und auch für Mensa-Bau, ist für Rostock durchaus erfreulich, hat aber mit der Frage der Eckwerte und der Zielvereinbarung rein gar nichts zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wenn wir schon dabei sind, meine Damen und Herren, dann würde ich dazu neigen zu sagen, wir gucken uns noch mal den Ausgangspunkt an, und das ist die Eckwerte-Arie, meine sehr geehrten Damen und Herren, aber da komme ich noch mal dazu an einer anderen Stelle. Aber auch das Thema ist selbst gesetzt. Und, meine Damen und Herren, ich komme nur zu einem einzigen Schluss: Hochschulen haben in diesem Land einfach keinen Stellenwert für diese Landesregierung. Und das sorgt für Dauerfrust – Dauerfrust bei mir, Dauerfrust bei den Hochschulen und auch bei den Menschen im Land Mecklenburg-Vorpommern. Und hier zeigt der eine oder andere an, dass es ihm genauso geht. Denn worauf kommt es an? Wissenschaft ist ein entscheidender Faktor, meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Entwicklung dieses Landes und für die Zukunft dieses Landes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Politik hat dafür Verantwortung, meine Damen und Herren! Doch die rot-rote Landesregierung handelt bei der Aufstellung der Hochschulen für die kommenden Jahre genau gegenteilig. Sie verbaut Chancen für die Hochschulen und riskiert damit die Zukunft für Mecklenburg-Vorpommern. Das ist nicht hinnehmbar! Während die ganze Welt im Rennen um Wissen, Innovation und kluge Köpfe immer schneller wird, werden die Hochschulen hier im Land zu Krisenbetrieben und zu Sparobjekten. (Harry Glawe, CDU: So ist es.) Ich sage nur „globale Minderausgabe“. Die Landesregierung verhält sich wie ein Insolvenzverwalter, und Sie wissen, dass ich das nicht leichtfertig sage. Aber ich habe den Eindruck, dass Wissenschaft als lästiges Geschäft mitgeschleift wird. Und der heutige Antrag der Landesregierung, die Zielvereinbarung mit den Hochschulen zu verschieben, ist ein weiteres Symptom der Planlosigkeit in der Sache. Er lähmt den Wissenschaftsstandort. Statt klare Perspektiven zu schaffen, setzt die Landesregierung hier auf Stillstand und Verzögerung und richtet damit Schaden an, täglich Schaden an. Und das begann schon mit der Aufstellung der Eckwerte. Ehrlich gesagt, ich erinnere ungern an dieses Komödienstück, aber das tue ich jetzt an dieser Stelle noch mal: erst als quasi letzte Drucksache des Jahres an den Landtag übersandt, dann den Zeitplan für Ausschüsse und Plenarsitzungen nicht im Kopf, sodass der interne Zeitplan des Ministeriums um Wochen gerissen wurde, das alles garantiert mit der durchgängigen Nichteinbeziehung der Betroffenen, der Hochschulen. Und jetzt lassen wir hier eine nächste Frist verstreichen, meine Damen und Herren?! Sie haben damals gesagt auf die Frage, schaffen wir den Zeitplan denn trotzdem noch: Ja, das schaffen wir. Dabei gibt es Vorschläge an Maßnahmen seitens der Hochschulen, wie man nachhaltig und wirksam in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern die dezentrale Hochschullandschaft möglichst effizient gestalten kann. Durch Nutzung von Synergien zwischen den Hochschulen, aber auch durch stärkere Verknüpfungen mit Ressorts wie Wirtschaft und Bildung könnte man die Rollen der Hochschulen als Innovationsmotoren und als Säule für eine wirtschaftliche Entwicklung stärken. Ich war vor ein paar Tagen in Bayern im Gespräch mit den Rektoren der TU München und der LMU und auch mit dem Wissenschaftsminister dort und habe mir München-Garching angesehen. Da geht die Post ab, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da geht es um Wissenschaft, nämlich Wissenschaft, die Wissen schafft, (Julian Barlen, SPD: Ach!) und zwar für die Wirtschaft und für die Region. Das ist jedenfalls hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht hinreichend. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Ich freue mich sehr auf die Reaktionen und die Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen da. (Julian Barlen, SPD: Ja, das glaube ich.) Und es ist immer noch nicht klar, meine sehr geehrten Damen und Herren, welche wissenschafts- und hochschulpolitischen Schwerpunkte dieses Land langfristig setzen wird, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Da können Sie ruhig zuhören! (Zurufe von Franz-Robert Liskow, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Außer den Beteuerungen des Ministeriums im Landtag, so wie letztmalig im Juli dieses Jahres, dass das Land genug Mittel zur Verfügung stellt, fehlt es nach wie vor an einer Wissenschafts- und Forschungsstrategie, und das wissen Sie auch, und zwar immer noch. Und auf die Ergebnisse dieser Expertenkommission bin ich sehr gespannt. Ich freue mich ehrlich gesagt auf die Novemberausschusssitzung und ich bin Ihnen dankbar, dass Sie zugestimmt haben, dass wir das gemeinsam im Ausschuss besprechen können. Und ich freue mich genauso auf einen anderen wichtigen Schritt, nämlich auf den Gesetzentwurf des Landeshochschulgesetzes, der ja für die Novembersitzung angekündigt worden ist. Ich bin sehr gespannt, wie das aussehen wird. Ich finde, wir befinden uns an einem entscheidenden Punkt für die Geschichte dieses Landes mit Blick auf den Wissenschaftsstandort. Es ist ein wichtiger Moment, die richtigen Weichen zu stellen, und wir werden uns bei der Abstimmung enthalten, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil wir einerseits natürlich den Verhandlungen mit den Hochschulen Raum lassen wollen – insbesondere dann, wenn die Eckwerte jetzt noch erweitert und die Zielvereinbarungen noch einen anderen Drive bekommen sollen, dann sind wir sicherlich die Letzten, die das blockieren werden –, aber grünes Licht, meine sehr geehrten Damen und Herren, für Verzögerung, wo Planung und Führung vermisst werden, werden wir natürlich nicht geben. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Marc Reinhardt, CDU: Das haben wir gern gemacht!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Albrecht.

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Christian Albrecht Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wundere mich ein bisschen über die Debatte, die jetzt hier stattfindet. Eigentlich geht es hier ja um den formalen Akt. Frau Ministerin hat ja dargelegt, warum es notwendig ist, hier zu einem Aufschub zu kommen. Ich finde es auch nach wie vor alles schlüssig. Unvorhergesehene Ereignisse haben stattgefunden. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Das sind Dinge, auch gute Dinge … (Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Ja, also haben Sie gedacht, dass es ein Sondervermögen Infrastruktur gibt? (Glocke der Vizepräsidentin) Also Ihr Bundeskanzler hat sich ja noch im Januar/Februar dieses Jahres hingestellt und hat gesagt, das ist Teufelszeug. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Doch, da finden Dinge statt. (Daniel Peters, CDU: Meine Güte, ein bisschen mehr Grundwissen kann man doch aber voraussetzen.) Das ist doch ausgeführt worden. Und was Sie machen, ist eine Behauptung. (Daniel Peters, CDU: Meine Güte, ist das schlecht!) So, fahren Sie sich jetzt erst mal runter, lassen Sie mich aussprechen! So, und das wird ja am Ende, diese Mehrzeit, dieses Mehr an Zeit, was jetzt in die Hand genommen wird, um da zu verhandeln, wird ja zu einer Verbesserung führen gegenüber dem, was wir hatten. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Also ich verstehe nicht, wie man sich jetzt daran stören kann und sich hinstellt und sagt, die Wissenschaft ist uns hier nichts wert. (Unruhe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sind einfach Behauptungen, die Sie in den Raum legen, die Sie überhaupt nicht untersetzen können, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) wenn wir uns doch hinstellen und sagen, wir möchten, dass die Universitäten beteiligt werden, wir möchten, dass die Gremien einbezogen werden, wir möchten, dass dieses Geld, was nicht geplant wird, auch dort einfließt, dass man nicht später einfach daherkommt und irgendwo nach Gusto noch was obendrauf haut, (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) sondern dass das dort sich abbildet. So. Und darum geht es. Und dann kann ich, wenn ich mir das dann anhöre bei der AfD, also da frage ich mich auch: Wann hätte man denn die Verlängerung für diese Frist beantragen sollen? Wir hatten unsere letzte reguläre Sitzung, ich meine, im Juli irgendwann in der Mitte. Da waren viele dieser Themen noch Quark im Schaufenster. Da wusste man eben noch nicht, dass man eine solche Verlängerung brauchen würde. Also da hätte man es nicht machen können. Und jetzt ist halt die nächste reguläre Sitzung. Also das geht überhaupt nicht anders. Dann glaube ich auch nicht, dass es sich hier um eine Hängepartie handelt, sondern es geht ja genau darum, Planungssicherheit für die Universitäten hinzubekommen, eben weil es uns gemeinsam wichtig ist. Und dass man dann vernünftig diskutiert, dass man dann alle einbezieht und eben auch transparent mit den Gremien dort arbeitet und die entsprechenden Beschlüsse auch bei den universitären Gremien herbeiführen kann, also das ist ja auch kein Ausdruck von „Es ist uns egal“, sondern wenn es uns egal wäre, würden wir es einfach durchziehen, ohne zu beteiligen. Es ist das Gegenteil von egal. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Na ja, dann verstehe ich aber Ihr Problem nicht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) So, hier werden alle Leute beteiligt und diese Fristverlängerung ist notwendig, das ist ausgeführt worden, und ich denke, das kann man an der Stelle auch machen. Aber darum geht es Ihnen ja auch gar nicht. Sie haben das hier noch mal als Aufhänger benutzt, um politische Reden zu halten, noch mal Ihre Grundsatzkritik zu äußern. Und vor allen Dingen Frau Hoffmeister hat sich ja noch mal hier hingestellt und einfach Dinge behauptet, die Hochschullandschaft wäre uns an der Stelle egal. Und das möchte ich wirklich mit Entschiedenheit zurückweisen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wenn man sich mal anschaut – das ist auch, wenn wir mal hier bei uns im Land schauen, bei den Eckwerten, Sie haben das kritisiert, wir waren bei der Anhörung alle dabei, wir haben das ja gehört –, aber wenn ich mal in andere Länder schaue, was da ja dräut, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Berlin, CDU-geführt, wo im nächsten Jahr über 100 Millionen eingespart werden, bis zu 1 Milliarde bis 2027, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) da gibt es Einstellungsstopps, da werden bis zu 30 Prozent der Lehre eingeschränkt, da kann man so eine Rede halten und sagen: Die Hochschullandschaft ist Ihnen egal! (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Wir haben es ja geschafft, schon im ursprünglichen Entwurf weitgehend, dass der Kelch an uns vorbeigeht. Und natürlich wünschen wir uns alle miteinander mehr. Wir würden gerne mehr in Forschung reingeben, mehr in Lehre reingeben, all das, aber die Kohle muss ja auch irgendwo herkommen. Und dann frage ich mich, wenn Sie sagen, das ist bei uns kein Schwerpunkt, und Sie diesen Schwerpunkt setzen: Wie wollen Sie das machen? Wo soll es denn herkommen? Wo wollen Sie sparen? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bei Migration! Bei Migration!) Bei der Polizei, bei Lehrerinnen und Lehrern, bei Verkehr, bei Wirtschaft, Infrastruktur? Wo soll das Geld herkommen – wenn wir sagen und ich als Fachpolitiker würde ja sagen, gerne in die Hochschulen –, aber wo nehmen Sie es weg oder wo wollen Sie die Mehreinnahmen generieren? Dass es einen Zensus gibt, der uns Steuereinnahmen kostet, dass wir uns von Krise zu Krise hangeln, einfach weniger …, das haben wir uns ja nicht ausgesucht. So! (Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Katy Hoffmeister, CDU) Und da muss man dann eben auch Vorschläge machen und nicht einfach pauschal anderen unterstellen, es wäre ihnen nichts wert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) So, da würde ich erwarten, dass hier was kommt. Und ich hatte ja gerade gesagt, andere Länder, das geht genau so einen Weg wie in Schleswig-Holstein, wo dann zum Beispiel Verwaltungsgebühren oder Studiengebühren eingeführt werden. Und da wird diese Last, also diese Kosten, die auflaufen, auf die Studierenden dann umgelegt. Auch das machen wir ja nicht. So, und ansonsten – ich bin jetzt schon fast am Ende meiner Redezeit – hatte ich mich eigentlich gar nicht auf eine inhaltliche Debatte hier vorbereitet, denn nach meinem Empfinden ist das hier ein Thema, was eigentlich selbsterklärend ist. Ich freue mich dann aber, die inhaltliche Debatte dann mit etwas mehr Zeit noch mal zu führen, wenn das Thema dann dran ist. Wie gesagt, ich kann nicht verstehen, was Sie hier für Redebeiträge zum Besten gegeben haben. Es waren halt politische Reden, hake ich dann entsprechend ab, aber natürlich werbe ich dafür, dass wir diese Fristverlängerung hier an der Stelle einräumen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wir werden diesem Antrag auf Fristverlängerung zustimmen, aber auch nicht, ohne dabei einige deutliche Worte zu verlieren. Es ist nachvollziehbar, dass die Verhandlungen über die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen mehr Zeit benötigen, wenn sich die Aufstellung des Bundeshaushalts … Also, sorry, das war als Frage gemeint: Ist es nachvollziehbar, wenn sich die Aufstellung des Bundeshaushalts und die Planung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität verzögern? Und das könnte vielleicht als technischer Teil der Begründung durchgehen, ist aber wenig überzeugend. Und ehrlich gesagt, besser als Frau Hoffmeister könnte ich das kaum ausführen. Ja, man fragt sich, ob das überhaupt die ganze Wahrheit ist. Wir wissen zum Beispiel alle, dass die Landesregierung mit Blick auf die Hochschulentwicklung eine eigene, intransparente Kommission, geradezu ein Geheimgremium eingesetzt hat, an dem die Hochschulen selbst nicht offiziell beteiligt waren. Dass deren Bericht länger brauchte und offenbar auch in die neuen Zielvereinbarungen einfließen soll, ist wohl eine mindestens genauso plausible Erklärung wie der Landeshaushalt, der nebenbei gesagt bisher planmäßig beraten wird und keiner Verzögerung unterliegt. Warum deswegen den Zielvereinbarungen eine besondere Hürde in den Weg gelegt wird, kann ich ehrlich gesagt nicht verstehen. Aber egal, ob sich das Geheimgremium nun auf den Zeitplan ausgewirkt hat oder nicht, seine pure Existenz ist intransparent und ein fatales Signal an die verfassten Strukturen unserer Hochschulen. Wer im stillen Kämmerlein Politik macht, ohne die Betroffenen an einen Tisch zu holen, der verspielt Vertrauen und erschwert den dringend nötigen offenen Dialog über die Zukunft der Wissenschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Und jetzt erlauben Sie mir noch wie Frau Hoffmeister ein paar Worte zum Inhalt der Zielvereinbarungen. Sie bürden den Hochschulen eine riesige Stange neuer Aufgaben auf – von Digitalisierung und Internationalisierung über den Aufbau von Transferstrukturen bis hin zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Alles davon ist richtig, alles davon ist wichtig, wenn wir im Wettbewerb um die klügsten Köpfe bestehen wollen, aber nichts davon ist möglich, wenn man den Hochschulen keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung stellt. Die Hochschulen und Studierenden haben das in der Anhörung übrigens unmissverständlich klargemacht. Mehr Leistungen ohne Gegenfinanzierung sind ohne Einsparungen an anderen Stellen schlicht unmöglich. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was es bräuchte, wären Planungssicherheit und Ressourcen für Zukunftssicherung. Nur so hat der Wissenschaftsstandort M-V eine echte Perspektive. Was wir stattdessen sehen, ist eine Überlastung der Hochschulen, die am Ende zulasten der Kernaufgaben geht, und das sind die Forschung und vor allem die Lehre. Ich möchte an dieser Stelle die Studierendenschaft zitieren, die es in ihrer Stellungnahme auf den Punkt gebracht hat: „Dass für diese positive Entwicklungsleistung Kürzungen im Bereich Bildung hingenommen werden, ist die zentrale Tragik dieser Eckwerte.“ Und dem, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist einfach nichts hinzuzufügen. Wenn wir es ernst meinen, dass M-V ein Wissenschaftsland bleiben soll, dann dürfen wir den Hochschulen nicht immer neue Pflichten auferlegen, ohne ihnen auch die Ressourcen zu verschaffen, die dann zu erfüllen. Darum, und nur darum stimmen wir der Fristverlängerung heute zu, in der möglicherweise naiven Hoffnung, dass die Landesregierung die zusätzliche Zeit auch nutzt, um nicht nur Zahlen und Fristen hin und her zu schieben, sondern endlich auch Prioritäten richtig zu setzen und ernsthaft nachzusteuern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal die Wissenschaftsministerin Frau Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde jetzt gar nicht groß auf den Inhalt eingehen, weil ich glaube, wir werden noch genug Zeit haben zu debattieren über die Finanzierung der Hochschulen bei uns im Land. Ich möchte nur eine Behauptung widerlegen oder zumindest dem widersprechen, die gerade gefallen ist, dass die Kommission, die sich mit der Forschungs- und Wissenschaftsstrategie befasst hat hier im Land, hinter verschlossenen Türen getagt hätte, eine Geheimkommission sei und ohne Beteiligung der Wissenschaftsorganisationen – (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) gänzlich ohne Beteiligung, haben Sie sogar gesagt – getagt habe. Das ist schlicht nicht wahr. Die Kommission hat mit allen, zumindest, soweit ich es überblicken kann, mit allen Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen, der außeruniversitären Forschungsinstitute sehr wohl Gespräche geführt. Die waren in den Prozess eingebunden und beteiligt. Das wollte ich nur noch mal ausräumen, weil das einfach eine schlichte Behauptung ist, dass das eine Geheimkommission war. Und wir haben es von Frau Hoffmeister ja gehört, es wird auch einen Ausschuss geben, wo auch über die Arbeit der Kommission gesprochen wird. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Stamer.

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Dirk Stamer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal, man muss sich doch etwas wundern. Man hat ja hier den Eindruck, sich in einer Generaldebatte zum Haushalt zu befinden und nicht in der Beratung zu einem Antrag der Landesregierung. Worum gehts eigentlich, in einem Satz: um eine sachlich begründete Fristverlängerung, damit die Zielvereinbarungen 2026 bis 2030 mit unseren Hochschulen transparent und rechtssicher abgeschlossen werden können. Dies basiert auf der Rechtsgrundlage, die im Landeshochschulgesetz unter Paragraf 15 definiert ist, und zwar bei unvorhergesehenen Entwicklungen von Festlegungen und Fristen abzuweichen, mit Zustimmung des Landtages. Und genau diese Zustimmung wird heute hier eingeholt. Zweitens. Die Zeitschiene: Der Landtag hat am 9. April die Eckwerte der Hochschulentwicklung 2026 bis 2030 beschlossen. Damit lief die 6-Monats-Frist zum Abschluss der Zielvereinbarung am 9. Oktober 2025 ab. Und dieses Datum ist im Rahmen, ist hinsichtlich der Rahmenbedingungen nicht zu halten. Deswegen wird diese Fristverlängerung um knapp oder gut zwei Monate – es geht hier nicht um eine Fristverlängerung über Jahre, sondern um zwei Monate – begründet. Drittens. Die Gründe sind knapp und klar dargelegt worden. Verzögerungen beim Bundeshaushalt und das Verfahren zum Sondervermögen Infrastruktur haben einfach längeren internen Abstimmungsbedarf. Und diese verlässliche Hochschulfinanzierung auch im Doppelhaushalt 2026/2027 abzubilden, hat auch hier einiges an Abstimmungsbedarf erforderlich gemacht. Deshalb starten die Verhandlungen mit den Hochschulen später. Sie schließen in der zweiten Septemberhälfte … Nee, Verzeihung! Die Akademischen Senate brauchen hier natürlich auch noch Zeit, um außerhalb der vorlesungsfreien Zeit, hier ab Oktober, für die Universitäten des Landes zustimmen zu können und dies entsprechend vorher beraten zu können. Ein rechtzeitiger Kabinettsbeschluss mit vorgelagerter Ressortabstimmung ist damit einfach ausgeschlossen. Wichtig ist mir, hier noch einmal zu sagen, diese Verlängerung ist kein Selbstzweck, sondern dient der Qualität und der Verlässlichkeit. Wir geben unseren Hochschulen damit den Raum, Zielvereinbarungen nicht unter Zeitdruck, sondern mit Sorgfalt zu verabschieden, unter Einbeziehung ihrer akademischen Selbstverwaltungsgremien. Planungssicherheit entsteht hier nicht durch Hektik, sondern durch saubere Verfahren. Der Landtag bleibt auch hier Herr des Verfahrens. Die Zielvereinbarungen bedürfen selbstverständlich unserer heutigen Zustimmung. Wir stehen an der Seite unserer Hochschulen als Orte der Forschung, der Lehre und der Ausbildung von Fachkräften von morgen. Und genau das tun wir heute hier. Wir räumen bis Jahresende die notwendige Zeit ein, damit solide, tragfähige Zielvereinbarungen für 2026 bis 2030 vorgelegt werden können. Die SPD-Fraktion unterstützt den Antrag der Landesregierung, da wir an der Seite unserer Hochschulen stehen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Antrag der Landesregierung und verbleibe (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Mit freundlichen Grüßen.) mit besten Grüßen und mit dem Dank bezüglich Ihrer Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Gruppe der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es wird Sie nicht verwundern, dass ich gar nicht anders kann, als in den kritischen Kanon zu diesem Antrag einzustimmen. Bereits im April hat der Landtag die Eckwerte der Hochschulentwicklung bis 2030 beschlossen. Seitdem war klar, bis zum 9. Oktober müssen die Zielvereinbarungen stehen. Nur wenige Tage vor Fristende gesteht die Landesregierung: Wir schaffen es nicht. Die Begründung liest sich, ja, wie ein etwas abenteuerliches politisches Ausweichmanöver. Da ist es der Bundeshaushalt, dann das Sondervermögen, dann Ferien. Das kann auch alles so sein, aber trotzdem nehme ich mir das Recht heraus, hier zu sagen, es gilt einfach, wenn die Planung stimmt, rechtzeitig Prioritäten gesetzt und klare Verfahren organisiert werden, dann stimmen auch die Fristen. Stattdessen hat die Landesregierung die Zeit verstreichen lassen zum Schaden unserer Hochschulen, denn jede Verzögerung bedeutet Unsicherheit. Hochschulleitungen wissen nicht, mit welchen Mitteln sie rechnen können. Senate können nicht seriös planen. Für Lehrende und Studierende bleibt die Zukunft unklar. Das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit der Wissenschaft, sondern Ausdruck von Planlosigkeit. (Beifall David Wulff, FDP) Wir Freie Demokraten fordern Verlässlichkeit. Hochschulen brauchen klare Perspektiven, nicht kurzfristige Verlängerungen. Sie brauchen eine Regierung, die Wissenschaft als Standortfaktor ernst nimmt, nicht als Randnotiz im Schatten von Haushaltsverhandlungen. Die Landesregierung bittet heute um Zustimmung für ihre eigene Verspätung. Wir sagen, Mecklenburg-Vorpommerns Hochschulen verdienen bessere Rahmenbedingungen. Aber trotzdem, es hat, glaube ich, sehr wenig Sinn, sich jetzt diesem Antrag sehr entgegenzustellen. Ich habe heute in all den Diskussionen vernommen, es hilft alles nichts, aber trotzdem, pünktlich ist das alles nicht. Wir werden uns enthalten. – Danke! (Beifall Katy Hoffmeister, CDU, und David Wulff, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Ich habe noch mal das Wort ergriffen, um auf die Ministerin zu reagieren. Ich lese noch mal den Teil aus meiner Rede vor: „Wir wissen zum Beispiel alle, dass die Landesregierung mit Blick auf die Hochschulentwicklung eine eigene, intransparente Kommission, geradezu ein Geheimgremium eingesetzt hat, an dem die Hochschulen selbst nicht offiziell beteiligt waren.“ Jetzt haben Sie mir die Unwahrheit nachgesagt. Ich bleibe dabei, die verfassten Gremien kamen in Ihrer Kommission nicht vor. Die verfassten Gremien hatten mit der Entwicklung des Papiers auch nichts zu tun. Den Hochschulen wurde nach den Beratungen, nach der Erarbeitung des Papiers gnädig gewährt, zwei Stunden Feedback abzugeben. Und ja, ich bleibe dabei, dass das kein angemessener Umgang mit, keine angemessene Beteiligung von unseren in Hochschulentwicklungsfragen nun ja sehr kompetenten Hochschulen in M-V ist. Das sehe ich so, das sehen die Hochschulen so, das sehen einige andere auch so. Bleibt zu hoffen, dass Sie das beim nächsten Mal beherzigen und besser machen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/5299. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/5299 bei Stimmenthaltung durch die Fraktion der CDU, der Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Schaffung der Stelle eines unabhängigen Landesbeauftragten zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung für Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5104. Antrag der Fraktion der AfD Schaffung der Stelle eines unabhängigen Landesbeauftragten zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung für Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/5104 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Die Demokratie hat in den vergangenen Jahren Schaden genommen und viel Vertrauen bei den Bürgern verspielt. Maskendeals der CDU, Aserbaidschan-Affäre der CDU, Vorwärts-Gespräche der SPD, ein ehemaliger deutscher Bundeskanzler mit Gazprom-Fanschal, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) ein anderer ehemaliger deutscher Bundeskanzler vergisst, dass eine Großbank Steuern zahlen muss, ein paar Aktienoptionen in Aussicht für Philipp Amthor, der dafür ja jetzt befördert worden ist zum Staatsminister, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) und wir lasen vom Graichen-Clan der GRÜNEN. Aber es reicht auch, wenn wir einen Blick hier auf das Land werfen: – dubiose Vorgänge um die angebliche Klimaschutzstiftung mit verbrannten Steuerakten, – Tohuwabohu beim Tourismusverband, – Landes- und Fraktionsveranstaltungen, bei denen die eigenen MdL verdienen, – seltsame Beförderungen bei der Polizei, Razzias bei der Polizei, – regierungstragende MdLs vermieten für sechsstellige Beträge Büromaschinen an das Land und andere erhalten Millionen Fördermittel, – Topposten werden mit Parteisoldaten besetzt, Ausschreibungen werden angepasst, oder es werden gar Posten für ehemalige Landesvorsitzende der Partei extra für sie geschaffen. (Enrico Schult, AfD: So ist das.) Die Politik nimmt Einfluss auf die Wirtschaft, und umgekehrt. Politisches Rent-Seeking ist Normalität geworden, Wirtschaft und Staat verflechten sich und versuchen, Kapital aus dem Gegenüber zu schlagen. Meine Damen und Herren, es ist ein Märchen, dass es in Deutschland keine Korruption und keinen Filz gibt. In Deutschland und in M-V gibt es genug Finanzströme, die moralisch höchst fraglich sind, scheinbar aber legal sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Michael Noetzel, Die Linke: Das sagt ein AfDler!) Heute schiebt man eben keinen Briefumschlag oder Aktenkoffer mehr rüber, so, wie das der politische Rand der CDU um die Jahrtausendwende gerne machte. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Heute macht man das etwas geschickter. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Hier gibt es einen Auftrag, (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) oder eine Absprache führt zum besseren Posten. Alle halten dicht, solange man politisch zuverlässig bleibt. (Beatrix Hegenkötter, SPD: Beweisen Sie das! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) „Wer das Geld hat, hat die Macht und wer die Macht hat, hat das Recht“, das sang einst Rio Reiser. (Heiterkeit bei Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Ich dachte, Philip Steinbeck. – Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Wir wollen dem etwas entgegensetzen. Wir wollen einen Landesbeauftragten für Korruptionsbekämpfung, denn den gibt es hier in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht. (Torsten Koplin, Die Linke: Den Bock zum Gärtner machen!) Da sind andere Bundesländer weiter. Und es gibt kaum ein Bundesland, was angesichts der herrschenden Verhältnisse dringender so etwas braucht als Mecklenburg-Vorpommern. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Meine Damen und Herren, dies ist auch keine neue Idee, aber eine notwendige. Schleswig-Holstein zum Beispiel hat bereits eine Stelle eines Antikorruptionsbeauftragten eingeführt. Sie schließt eine Lücke zwischen Landesrechnungshof, Justiz und Verwaltung und ergänzt das Hinweisgeberschutzgesetz. Und was soll der machen, und warum eine unabhängige Stelle nötig ist, fragen sich sicherlich jetzt manche. Ich bin der Überzeugung, wir brauchen eine Unabhängigkeit gegenüber Verwaltung und Politik. Nur ein außerbehördlich stehender Beauftragter kann Fehlverhalten objektiv untersuchen – ohne Befangenheit, ohne Einflussnahme durch Ministerien oder andere Landesorgane. Zudem wollen wir eine nachhaltige Prävention, statt nur reaktives Agieren. Prävention heißt, Strukturen so zu gestalten, dass Korruption von vornherein schwer verfügbar ist. Ein Beauftragter kann Richtlinien evaluieren, Lücken identifizieren und proaktiv Schulungen und Sensibilisierungen in Behörden begleiten. Seine Berichte werden aktiv an die Legislative und die Ministerien übermittelt. Denn die bloße Existenz von Vorschriften – das wissen Sie auch – genügt nicht, deren Wirksamkeit muss auch gemessen, kontrolliert und angepasst werden. Der Landesbeauftragte kann regelmäßig Berichte vorlegen und öffentlich Rechenschaft ablegen, so, wie das in Schleswig-Holstein jetzt stetig passiert. Meine Damen und Herren, oft wird Korruption nicht über große Skandale, sondern über kleine Gefälligkeiten oder Interessenkonflikte sichtbar. Eine unabhängige Stelle kann als Vertrauenskanal dienen, der Anonymität und Schutz bietet. Viele Transparenz- und Antikorruptionsorganisationen betonen regelmäßig, dass eine externe Kontrollinstanz ein bewährtes Instrument ist. In einigen Bundesländern beziehungsweise auch vielen Kommunen existieren bereits derartige Ombuds- oder Antikorruptionsbeauftragte, die mit positiven Erfahrungen im Bereich „Abschreckung und Aufdeckung“ viele gute Erfahrungen gemacht haben. Durch die Einrichtung einer solchen Stelle kann Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter in der Transparenz werden. Die Bürger erhalten mehr Sicherheit, dass öffentliche Mittel verantwortungsvoll verwendet werden. Die Landesverwaltung profitiert von stärkerem Selbstverständnis, Risikoerkennung und besseren Strukturen, Vertrauen wächst, Fehlverhalten wird sichtbarer und sanktionierbar. Daher unterstützen Sie die Schaffung der Stelle eines unabhängigen Landesbeauftragten für Korruptionsprävention und -bekämpfung. Es ist ein Zeichen, dass Mecklenburg-Vorpommern ernst nimmt, was moderne Demokratie ausmacht, Transparenz, Rechenschaft und staatlich politische Integrität. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Herr Christian Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst, weil ja, weil ich gar nicht so viel Kübel an Mist wegschaufeln kann, wie Sie jetzt ausgeschüttet haben (Heiterkeit bei Philipp da Cunha, SPD) über die Kolleginnen und Kollegen der Landesverwaltung und Kommunalverwaltung, mal das deutliche Signal, (Martin Schmidt, AfD: Die kennen wir ja!) dass Sie vermutlich eine der saubersten Verwaltungen in Deutschland finden dürfen, die Sie weltweit suchen können. Und für die meisten Kolleginnen und Kollegen würde ich die Hand ins Feuer legen. (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Das, was Sie hier ausgeschüttet haben über die Beschäftigten, ist unsäglich, meine Damen und Herren! Zum Zweiten verkennen Sie wieder einmal in Gänze die Systeme, die wir bereits haben. Das Rekurrieren auf Schleswig-Holstein lässt im Übrigen außer Betracht, dass diese Stelle gegründet worden ist, bevor das Hinweisgeberschutzgesetz entwickelt wurde. Die Lücke, die man da also in Schleswig-Holstein ausgemacht hat, war genau jene, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) nämlich anonym mich an eine Stelle wenden zu können. Und das Hinweisgeberschutzgesetz, was auf einer EU-Richtlinie basiert, hat das dann im Nachgang geschlossen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber vielleicht einmal zurück. Ich staune immer, was Sie alles in einen Topf werfen. Und vor allen Dingen von einer Partei, die schon Millionen Geldstrafen für unsaubere Parteispenden zahlen musste, meine sehr geehrten Damen und Herren, (Heiterkeit und Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) finde ich das unverschämt, in welch einer Weise Sie hier agitieren und vorgehen. Unverschämt! (Julian Barlen, SPD: Da gibts nur ein müdes Lächeln! – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Aber zurück, weil wir ja vielleicht trotzdem Menschen haben, die mit einer sachlichen Interessenlage dran sind und nicht nur die typische AfD-Kategorie fahren wollen, kübelweise Dreck ausschütten, irgendwas bleibt schon kleben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es gibt seit vielen Jahren – im Übrigen nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, weil Sie die Prävention ansprachen – entsprechende Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption. Wir nennen das eine Korruptionsbekämpfungsrichtlinie. Und weil Sie fragen, was tut ihr eigentlich präventiv: Da steht unter anderem drin, wie erstens Dienstvorgesetzte mit der Korruptionsbekämpfung umzugehen haben. Es ist darüber hinaus dargestellt, welche Instrumente zur Risikominimierung, zu gut Deutsch, zur Prävention genutzt werden müssen, dass zum Beispiel organisatorische Maßnahmen und eine regelmäßige Gefährdungs- und Risikoanalyse durchzuführen sind. Wer tut das? Das tut insbesondere eine gesonderte Ansprechperson, die in jedem Haus, was verstärkt mit Vergaben und korruptionsgefährdeten Bereichen zu tun hat, bestellen muss. Und diese Person genießt ein ganzes Stück weit auch heute schon Unabhängigkeit. Sie nimmt insbesondere auch anonyme Hinweise entgegen. In regelmäßigen Abständen wird damit jeder Beschäftigte und jede Diensteinheit, die also eine besondere Gefährdungslage hat, entsprechend durchgesehen. Und es werden entsprechende Vorschläge und Vorgaben gemacht, wie Risikovorsorge betrieben werden kann. Zweitens, der anonyme Hinweisgeber/die anonyme Hinweisgeberin. Mit dem neu geschaffenen Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes aus dem Juli 2023 ist der Schutz hinweisgebender Personen abgebildet. Aber insbesondere gibt es entsprechende interne Meldestellen der Landesregierung, der Ministerien, der Behörden, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit gleichermaßen unabhängig und nicht weisungsgebunden sind, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) genauso, wie es die Richtlinie der EU vorgibt und das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes gleichermaßen. Und es gibt da noch seit vielen Jahren, von Ihnen auch nur beiläufig erwähnt, den Landesrechnungshof, der im Übrigen – genauso eine unabhängige Stelle – mit beschäftigten Kolleginnen und Kollegen und weitgehenden und tiefen Prüf-, Befragungs- und im Zweifel eben auch dann Darstellungsrechten, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der ist aber unterbesetzt. Der kann doch gar nicht alles prüfen!) öffentlichen Darstellungsrechten versehen ist. Und daneben gibt es, anders als in Schleswig-Holstein, bei uns dann noch einen Bürgerbeauftragten, der gleichermaßen – eine solche Funktion, von Amt her im Übrigen – unabhängig und gleichermaßen nur dem Gesetz unterworfen agieren kann. Und dann, meine Damen und Herren, gibt es, das mag Sie jetzt sehr überraschen – dafür muss man die Gewaltenteilung einmal inhalieren und auch akzeptieren –, mit den Gerichten und der Staatsanwaltschaft eine dritte Gewalt, die Gerichte, insbesondere mit den Staatsanwaltschaften eine ermittelnde Gewalt, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) die gleichermaßen dafür Sorge trägt, dass im Zweifel Vorwürfen nachgegangen wird. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wie ein Beauftragter eine staatsanwaltschaftliche Einheit, ein ganzes Dezernat im Landeskriminalamt, insbesondere einen ganzen Landesrechnungshof ersetzen soll oder wie Sie dann wiederum die Dinge zueinander abgrenzen wollen, bleibt Ihr Geheimnis. Es geht in Wahrheit auch gar nicht um eine sachliche Diskussion und Lösungen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch!) sondern es geht darum, erneut möglichst viel Dreck auszusenden (Beifall Julian Barlen, SPD) und möglichst viel Unsicherheit zu schüren. Noch mal, ich weise das zurück. Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten sauber, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) und die wenigen Ausnahmen sind mit diesen eben genannten Überwachungsinstrumentarien jederzeit auffindbar, und wir haben hinreichend Instrumente. – Vielen Dank für die Diskussion! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Minister! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag soll also nach Willen der AfD einen Korruptionsbeauftragten einsetzen, um Amtsmissbrauch zu verhindern und volkswirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Ich habe mich auch gefragt, als ich das gelesen habe, ob der zahlreichen Skandale und Strafzahlungen, die die AfD ja bereits leisten muss, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) es nicht vielleicht erst mal angebracht wäre, in eigener Sache erst mal intern so einen Korruptionsbeauftragten (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) in der AfD einzusetzen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Da sollten Sie vielleicht erst mal drüber nachdenken. Es ist immer besser, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) erst vor der eigenen Tür zu kehren, (Sebastian Ehlers, CDU: 20 Jahre her!) bevor man anderen etwas unterstellt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Ich will dann noch mal auf die finanzielle Situation des Landes eingehen. Davon haben wir ja heute schon öfter mal was gehört. Die Uhr läuft nicht, nur falls … Ist nicht schlimm, also … (Heiterkeit im Präsidium und auf der Regierungsbank) … auf die finanzielle Situation des Landes eingehen. Wir haben da heute ja schon öfter drüber gesprochen, dass das nicht so richtig rosig aussieht. Und was wir, glaube ich, in dieser Zeit ganz sicher nicht brauchen, ist ein neuer Beauftragter mit einer neuen Behörde – der wird das ja nicht alles alleine machen, der braucht dann sicherlich auch Mitarbeiter – und mit neuer Bürokratie. Das ist sicherlich etwas, was wir in diesem Land zurzeit nicht gebrauchen können. Und wir haben das gerade vom Innenminister gehört, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) es gibt entsprechende Regelungen zur Korruption, die auch in allen Häusern verankert sind. Und wir haben ja auch schon Behörden hier im Land. Wir haben den Landesrechnungshof, wir haben den Bürgerbeauftragten, wir haben den Datenschutzbeauftragten. Wir haben Staatsanwälte, (Unruhe bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Harry Glawe, CDU) wie wir ja im Innenministerium und im LPBK gerade sehen, dass auch die bei so was, wenn sie Hinweise kriegen, sofort aktiv werden und handeln. Und wir haben am Ende auch Gerichte. Und immer, wenn Sie da doch Vermutungen oder Anlass haben, können Sie sich doch an diese Institutionen wenden und dies versuchen, aufklären zu lassen. Insofern ist, glaube ich, mein ganz eindeutiger Eindruck, dass die AfD hier nur von eigenen Problemen versucht abzulenken. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD – Jens-Holger Schneider, AfD: Oha!) Und deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Sie haben es gemerkt, dieser Antrag entbehrt nicht einer gewissen Komik. Eine Partei, die von Skalen über undurchsichtige Geldflüsse, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Von Skalen?!) Korruptionsfälle, illegale Parteienfinanzierung durchsetzt ist, stellt sich hierhin und redet über Korruptionsprävention. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Ja.) Korruption, so kann man es zum Beispiel bei Wikipedia lesen, kommt vom lateinischen „corruptio“ und bedeutet „Verderbnis, Verdorbenheit, Bestechlichkeit“, (Torsten Koplin, Die Linke: Hm! – Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) und „ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung. Der Missbrauch beginnt“ demnach, „wenn im Rahmen einer öffentlichen, privaten, wirtschaftlichen oder politischen Verantwortung Vorteile erlangt werden oder erlangt werden sollen.“ Und da, meine Damen und Herren, meine Dame und Herren von der AfD, (Enrico Schult, AfD: Seien Sie unbesorgt, beim nächsten Mal werden hier mehr Frauen sitzen!) fangen Sie doch bitte in den eigenen Reihen an! Besonders prominente Beispiele sitzen im Bundestag. Ich denke da an Herrn Krah und seinen Mitarbeiter oder an Herrn Bystron oder an die beiden Fraktionsvorsitzenden. (Jens-Holger Schneider, AfD: Oha!) Die haben sich mal eben die Abgeordnetendiäten verdoppeln lassen auf (Enrico Schult, AfD: Jetzt bin ich aber gespannt!) 24.000 Euro. (Der Abgeordnete Julian Barlen pfeift.) 24.000 Euro! (Julian Barlen, SPD: Hört, hört!) Angekommen im System, oder was soll man da sagen?! (Torsten Koplin, Die Linke: Vorteilsnahme!) Verdorben? (Enrico Schult, AfD: Das ist Korruption!) Systempartei, Selbstbedienungsladen? (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, für die AfD scheinen immer nur die anderen das Vertrauen der Bürger/-innen zu missbrauchen. Sie reden im Antrag von zweifelhaften Verflechtungen und lassen dabei ganz zufällig aus, welche undurchsichtigen Beziehungen zu Wirtschaftsbossen, (Unruhe bei Jens-Holger Schneider, AfD) Milliardärinnen und Milliardären Sie haben, (Julian Barlen, SPD: Ein Moloch, die AfD!) die vermutlich wie Sie von der Machtergreifung und prächtigen Geschäften träumen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wenn das nicht demokratiegefährdend (Zuruf von Enrico Schult, AfD) und Stoff für die weitere soziale Spaltung unserer Gesellschaft ist, dann weiß ich auch nicht. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und wenn getroffene Hunde bellen, dann freut man sich. Eine Partei, die ihre menschenverachtenden Ideen mit allen Mitteln gesellschaftstauglich machen will und sich dabei als Retterin der Demokratie oder der Meinungsfreiheit aufspielt, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) will hier die Bevölkerung vor den Schurken (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) aus der Politik beschützen. Meine Damen und Herren, das kann ich beim besten Willen nicht ernst nehmen. Die AfD hat auch hier im Landtag gezeigt, dass das Interesse an Transparenz zum Beispiel durch Meldestellen und Möglichkeiten der Hinweisgabe von Menschen in Behörden und Verwaltungen nicht sehr groß sein kann. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Bei der Einführung des Hinweisgebermeldestellengesetzes Mecklenburg-Vorpommerns im letzten Jahr sucht man vergeblich nach der Zustimmung der AfD. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Hört, hört! So viel zur Transparenz! Sehr geehrte Damen und Herren, erst 2022 wurde die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie in unserem Bundesland neu gefasst. Der Minister hat dazu ausgeführt. Wir können hier also gerne über Korruption und Korruptionsprävention reden, aber wir lassen uns von der AfD nicht veräppeln (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Enrico Schult, AfD) und lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Korruption ist klimaschädlich. „Korruption untergräbt Klimainitiativen auf allen Ebenen, entzieht dringend benötigte Mittel und verhindert sowohl Emissionsminderungen als auch Anpassungsstrategien.“ „Um die Klimaziele zu erreichen, muss Korruption entschieden bekämpft werden.“ Das sind nicht etwa Feststellungen meiner Partei, sondern von Transparency International. Die Nichtregierungsorganisation gibt jährlich den Korruptionswahrnehmungsindex heraus. Deutschland hat in diesem Jahr drei Punkte verloren und liegt auf einem nicht besonders ruhmreichen 15. Platz. Grund dafür sind bestehende Probleme bei der Korruptionsbekämpfung. Als Maßnahmen gegen Korruption empfiehlt Transparency International unter anderem ein Transparenzgesetz, eine Reform der Parteienfinanzierung, eine Enquete-Kommission, um ausländische Einflussstrategien und Korruptionsrisiken zu untersuchen, und eine Ausweitung des Korruptionstatbestandes. Von der Schaffung der Stelle eines/einer unabhängigen Beauftragten zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ist dort nichts zu lesen. Doch mit dieser Forderung verfolgt die AfD-Fraktion sowieso eine ganz eigene Agenda, und die erschließt sich aus der Begründung ihres Antrags. Mit der Einsetzung einer/eines unabhängigen Landesbeauftragten zur Korruptionsbekämpfung will die AfD-Fraktion die Möglichkeit schaffen, „außerhalb des Dienstweges und unter Umgehung von Polizei und Staatsanwaltschaft vertrauliche Mitteilungen zu machen, denen“, so heißt es in der Antragsbegründung, „im erforderlichen Umfang nachgegangen würde“. Das aber ist rechtsstaatlich fragwürdig. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Auch die schleswig-holsteinische Antikorruptionsbeauftragte, die von der AfD-Fraktion als Vorbild diente, gibt ihr unterbreitete Sachverhalte im Zweifel zur weiteren Prüfung an die zuständige Verwaltungs- oder Strafverfolgungsbehörde weiter. Sehr geehrte Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen, einer Umgehung rechtsstaatlicher Verfahren sollten wir mit aller Entschiedenheit entgegentreten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das muss man erst mal herauslesen können!) Hinzu kommt, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) hinzu kommt, dieser Antrag ist ein Frontalangriff auf das von allen demokratischen Fraktionen getragene Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“. Dieses Landesprogramm begreift die Stärkung von Demokratie und Toleranz als Querschnittsaufgabe, bei der staatliche und nicht staatliche Akteure zusammenwirken. Das wird von der AfD-Fraktion unter Verdrehung von Tatsachen als eine Form korrupten Machtmissbrauchs verunglimpft. Wo bitte ist bei einer demokratischen Entscheidung der Machtmissbrauch?! Sehr geehrte Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen, lassen Sie uns diesem Frontalangriff (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) auf unser Landesprogramm gemeinsam entgegentreten! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgesehen, abgesehen davon fehlt der AfD beim Thema Korruptionsbekämpfung jegliche Glaubwürdigkeit. Die Verstrickungen um die AfD-Politiker Petr Bystron und Maximilian Krah sprechen eine deutliche Sprache. Hinweise auf verdeckte Geldzahlungen, Mittelspersonen, (Nikolaus Kramer, AfD: Alles Abgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern?!) Tarnvereine zeigen, die AfD selbst ist das größte Einfallstor für Korruption und illegale Einflussnahme im Parlament. Wenn es der AfD also ernsthaft um Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung gehen würde, (Enrico Schult, AfD: Dann gehen wir ins EU-Parlament!) müsste sie bei sich selbst anfangen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Bei den GRÜNEN anfangen!) Doch darauf können wir lange warten. Wir lehnen den Antrag ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Korruption, Amtsmissbrauch und Haushaltsuntreue sind ernst zu nehmende Themen, und das darf man auch nicht ins Lächerliche ziehen. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Denn gerade das sind auch – und das habe ich erleben dürfen – Waffen, die insbesondere Russland einsetzt, um Nachbarstaaten zu destabilisieren. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Dessen muss man sich bewusst sein, Korruption zersetzt also eine Staatlichkeit und Korruption zersetzt eine Wirtschaft. Und Korruption sorgt dafür, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat so dermaßen erschüttert wird, dass es am Ende nicht mehr da ist. Und deswegen sind wir auch der Meinung, das muss entschlossen und transparent bekämpft werden. Das ist wichtig, und ich denke, dahinter können wir uns alle vereinigen. Was hier aber die AfD vorlegt, das ist ja kein sachlicher Vorschlag für mehr Rechtstreue und mehr Integrität, sondern das war ja ein politischer Rundumschlag bei der Einbringung, die mehr mit Kampfrhetorik als mit tatsächlicher Korruptionsbekämpfung zu tun hat. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Der Vorschlag, eine neue Stelle zu schaffen eines unabhängigen Landesbeauftragten zur Korruptionsbekämpfung, ist zwar erst mal ganz sinnig und nachvollziehbar, (Torsten Koplin, Die Linke: Nee!) aber wenn man sich genau das Ganze anguckt, soll hier eine Schattenzuständigkeit installiert werden, ausgestattet mit Ermittlungs-, Bewertungs- und Veröffentlichungs- und Schulungsbefugnissen außerhalb jeder rechtsstaatlichen Kontrolle, komplett losgelöst von allem. Das ist der Antrag, der vorliegt. Meine Damen und Herren, wir haben heute Strukturen in der Antikorruptionsarbeit: (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Korruptionsbeauftragte in Behörden, Ansprechpersonen in den Ministerien, interne und externe Revisionen, Strafverfolgungsbehörden und klare Regeln für Compliance und Hinweisgeberschutz. Und die Antwort auf Defizite kann jetzt ja nicht sein, neue Strukturen zu schaffen und dann noch mit vagen und verwässerten Zuständigkeiten irgendwie auszustatten. Wenn man die Begründung von der AfD hier liest, dann sieht man, es geht nicht um Korruption, sondern um politische Abrechnungen mit ehemaligen Ministern, mit Parteien, mit ganzen Institutionen und mit einzelnen Politikern. Das hat man auch in der Einbringung, denke ich, sehr klar gehört. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Rundumschlag!) Und dort, wo das vorkommt, das ist in aller Entschiedenheit zu verurteilen, keine Frage! Das, was Sie hier aber vorlegen, hat damit nichts zu tun, mit Ihrem Antrag, sondern Sie wollen die politische Bühne nutzen, Sie wollen die demokratische Auseinandersetzung und die Möglichkeit, alle Vorwürfe, die sich so gesammelt haben, einfach noch mal rauszuhauen, um zu sagen, liebe Parteien auf der linken Seite dann von der AfD, ihr könnt ja alle nichts und ihr seid alle korrupt (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und die AfD ist viel besser. Das ist doch der Tenor, den Sie hier vorgetragen haben. Und das lehnen wir in der Gänze ab. Wir Freien Demokraten stehen klar für Integrität im Amt, für konsequente Aufklärung von Fehlverhalten auf Grundlage von Recht und Verfassung und nicht durch politische Inszenierungen einzelner Parteien. Und daher ist dieser Antrag auch abzulehnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat noch mal das Wort der Abgeordnete Martin Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Damen und Herren! Also nach den ganzen Reden hier hätte ich jetzt eigentlich gedacht, Sie stimmen der ganzen Geschichte zu. (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Ich meine, Sie sagen ja, die AfD ist super gefährlich, Einfallstor für sämtliche Milliardäre, die uns dann kaufen werden, total krass, das wird der Untergang werden überhaupt. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Und dann müssten Sie doch vielleicht damit rechnen, dass, wenn wir im kommenden Jahr (Zurufe von Philipp da Cunha, SPD, und Michael Noetzel, Die Linke) die Regierung hier alleine stellen, dass es vielleicht für Sie als Opposition dann ganz nützlich wäre, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) wenn man einen Antikorruptionsbeauftragten hat, der auch noch mal ein bisschen der AfD über die Finger schaut. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Michael Noetzel, Die Linke: Der kann besser zuhören!) Aber was haben wir hier nicht alles jetzt für Ausreden gehört. Ich fange mal bei Frau Oehlrich an, dass das ja alles hier so außerjuristisch wäre, das geht alles gar nicht und so weiter, das wäre total außerhalb der Demokratie. Dann frage ich mich halt, warum das in Schleswig-Holstein funktioniert, wo ja die GRÜNEN bekanntlich in der Landesregierung sind, warum es da eine Antikorruptionsbeauftragte gibt, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben mich nicht gehört. Darauf bin ich eben eingegangen.) die Hunderte Hinweise im Jahr in ihrem Bericht drin hat und deutlich aufzeigt, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hören Sie einfach genauer zu!) dass es immer und immer wieder doch dort Aufklärungsbedarf gibt und sich das auch wirklich gelohnt hat, diese Stelle einzurichten. (Nikolaus Kramer, AfD: Aha!) Ich frage mich, was es dann wieder hier auszusetzen gibt an der AfD, (Heiterkeit bei Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass wir so verfassungsfeindlich wären, oder was auch immer, weil wir einen Antikorruptionsbeauftragten fordern. (Zuruf von Christian Albrecht, Die Linke) Auch in Richtung CDU, da muss ich Sie fragen, Herr Reinhardt, ja, das macht die CDU dort. Ja, also warum, warum sagen Sie da, dass das alles falsch wäre und nicht stimmt?! Es ist ein legitimes Mittel, eine legitime Stelle, und, ja, da sollte man, denke ich mal, nicht hier mit solch harten Bandagen dann dagegensprechen. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Nee!) Und ja, zu Herrn Pegel, ich habe im Antrag deutlich dargelegt, dass die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie bekannt ist und dass dies hier eine Ergänzung eben dazu ist, zur Justiz, zum Landesrechnungshof und so weiter und zu den behördlichen Beauftragten, die Sie ohnehin schon haben, eben als, ja, Schirmherrin sozusagen dieser ganzen Geschichte. (Michael Noetzel, Die Linke: Das soll der einzige Sinn sein, Schirmherrin zu sein?!) Und der Kübel Dreck, der Kübel Dreck, Herr Noetzel, (Michael Noetzel, Die Linke: Was hat das dann für einen Sinn?!) Herr Pegel, den haben Sie natürlich ausgekippt, und zwar völlig falsch herum. Denn worum gehts denn hier im Kern? Hier gehts darum, wenn jemand versucht, den Staat sozusagen zu missbrauchen, (Torsten Koplin, Die Linke: Ja.) sich den Staat zur Beute zu machen, so, wie Herr Wulff das vorhin formuliert hat, und eben die Steuergelder sozusagen herauszuziehen. Worauf Sie halt die ganze Zeit hier angespielt haben, das sind parteiinterne Geschichten, (Michael Noetzel, Die Linke: Ja, das ist auch Steuergeld.) und das hat mit dieser Sache rein nichts zu tun. (Michael Noetzel, Die Linke: Ist Steuergeld.) Ja genau, die Leute, die Parteien spenden, (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) die zahlen Steuergeld. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Das ist nämlich privates Geld, Herr Noetzel, das wissen Sie. (Michael Noetzel, Die Linke: Und Frau Weidel! – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Und um noch mal, ja, auf Herrn Wulff zurückzukommen, es ist eben doch was anderes, ob man gleich zur Justiz geht oder eben noch eine kleine, niedrigere Schwelle hat. Ja, also nicht jeder will, wenn er irgendwas entdeckt oder vielleicht vermutet, da könnte sich was in der Grauzone befinden, gleich irgendwie bei der Staatsanwaltschaft anrufen oder da eine E-Mail hinschreiben oder gleich zu seinem Dienstherren gehen, sondern da sind viele echt froh, wenn sie vielleicht eine mögliche Verfehlung erst mal irgendwie besprechen können oder anonym mal was, ja, hinterlegen können und bitten, dass das geprüft wird. Also da muss man eben nicht gleich zur höchsten Stelle gehen und erwarten auch von den Leuten, dass gleich was passiert. Das haben wir hier auch gesehen. Ja, wie viele Beauftragte gibt es auch, (Jens-Holger Schneider, AfD: Tourismusverband!) die Dinge bekämpfen sollen, und dann auf einmal trotzdem lesen wir im Landesrechnungshofbericht, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) die und die Ausschreibungen sind alle nicht korrekt gelaufen, Herr Krüger! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Wir sehen, bei der Polizei gabs eine Beförderung, wo alle dagegen sind. Die komplette Polizeibelegschaft, die sagt, das war so nicht richtig. Aber wie viele Leute haben halt aufgrund der Hierarchie geschwiegen?! (Michael Noetzel, Die Linke: Das ist Korruption?! Das ist Korruption?!) Und deswegen sagen wir ganz klar und deutlich: Wir brauchen so einen Antikorruptionsbeauftragten als Ergänzung zur Justiz, zum Landesrechnungshof, zu den einzelnen Beauftragten in den Behörden, in den Ministerien. Und das wäre nicht nur eine Sache zur Bekämpfung, (Torsten Koplin, Die Linke: Richten Sie die mal in Ihrer Partei ein!) sondern auch zur Prävention. Und deswegen fordern wir Sie noch mal auf, hier zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Philipp da Cunha.

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Philipp da Cunha SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für den Großteil der Debatte, ich will jetzt nicht sagen, alles. Der Minister hats ausgeführt, hat auch noch mal drauf hingewiesen, dass natürlich Prävention, gerade bei Korruption, und Korruptionsbekämpfung eines der wichtigsten Sachen sind, die das Vertrauen in den Staat fördern. Aber was wir jetzt gerade gehört haben – und wir haben den Redner, Herrn Schmidt, gerade gehört, der segelt ja irgendwie mit dem Rückenwind der Empörung und hat gar keinen Funkkontakt mehr zur Realität. (Heiterkeit bei Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Also der ist Ihnen irgendwo verloren gegangen, aber wunderbar! (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Das Ganze scheint ja, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) der ganze Antrag, den wir hier haben, so wichtig das Thema „Korruptionsbekämpfung und Prävention“ ist, und da hätten Sie zuhören müssen. Das haben Sie vorhin schon nicht getan, als es auch darum ging, als es um ein Testat ging. Wenn Sie dann sagen, stimmt alles nicht, hier wurde Ihnen gerade alles erklärt. Auch hier haben Sie wieder nicht zugehört. Manchmal fragt man sich, warum Sie denn hier drinsitzen, was Sie in der Zeit machen. Wahrscheinlich … (Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Das will ich gar nicht wissen. Am Ende ist es spannend, dass man hier Ihnen Fragen beantwortet (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und Sie am Ende hier am Rednerpult sind und wirklich von gar nichts wissen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der NDR auch übrigens!) Der Antrag, den wir hier haben, der ist kein Leuchtturmprojekt, das ist eher eine Nebelkerze. Wir haben – es wird behauptet, dass wir in M-V keine wirksame Korruptionsbekämpfung haben –, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Anscheinend nicht!) wir haben es ausgeführt: Wir haben nicht nur die aus der Strafprozessordnung einhergehenden, was die Staatsanwaltschaften angeht, mit den Ermittlungsbefugnissen, mit der Polizei, wir haben die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie, wir haben die Korruptionsbeauftragten in den Ressorts, wir haben den Landesrechnungshof. Wir haben – und das war ja gerade die Lösung, die gesagt, die Sie gesagt haben, mit der Frage, warum denn Schleswig-Holstein was macht. Das hat der Minister Ihnen ja vorhin gesagt, damals gab es noch kein Hinweisgeberschutzgesetz. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Jetzt haben wir es. Das heißt, auch an dieser Stelle haben wir jetzt tatsächlich die Lücken geschlossen. Am Ende, Korruptionsbekämpfung ist ein wichtiges Schwert, was wir brauchen, um das Vertrauen in den Staat zu erhalten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir werden Sie erinnern!) Und Sie haben, als weitere Behauptung war es, dass es halt, ein neuer Landeskorruptionsbeauftragter mit Ermittlungsbefugnissen ist die Lösung. Auch das halte ich für eine Farce. Wir haben Ermittlungsbehörden in diesem Land mit unterschiedlichen Abstufungen. Ich glaube, 152 Strafprozessordnungen ergeben die Richtlinie oder die Grundlage für die Staatsanwaltschaften. Wir haben die Möglichkeiten der Polizei, in dem Zuge Vorermittlungen anzustellen. Wenn wir jetzt hier noch eine Behörde oder einen Landesbeauftragten haben, der nur Teilbefugnisse hat, der vielleicht gar nicht die Strafprozessordnungsgrundlagen nutzen kann, der gar nicht Wohnungen durchsuchen kann und Ähnliches, der klopft dann an und sagt, bitte geben Sie mir mal alle Akten, vielleicht sind Sie ja korrupt, vielleicht ist da was passiert. Dann richtet er vielleicht sogar noch mehr Schaden an, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) als er mit egal was irgendwie später wieder halt gutmachen kann. Und bevor man den anderen dann nämlich wieder den Kurs erklären will oder sollte, sollte man das eigene Boot erst mal abdichten. Die AfD behauptet, dass sie hier die Weste des Saubermanns hat, dass sie gegen Korruption ist. Und die Realität, das wissen wir alle – das war eben auch schon ein Großteil der Debatte, die wir hatten –, sprich, genau das Gegenteil. Wir haben in den jüngsten Tagen die Frage rund um Herrn Krah und seinen Ex-Mitarbeiter, (Martin Schmidt, AfD: Ihr ehemaliges SPD-Mitglied!) der Spionage für China getätigt hat. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir haben hier im Land auch ganz konkrete Fälle. (Julian Barlen, SPD: Bisher laufen die Ermittlungen gegen Krah ja auch weiter.) Für diejenigen, die schon länger dabei sind … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Für diejenigen, die schon länger dabei sind, die können sich entsinnen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Glocke der Vizepräsidentin) wie im Jahr 2016 hier ein Verein …

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Elke-Annette Schmidt

Einen Moment, … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) … einen Moment mal jetzt! Also es ist jetzt wirklich unerträglich laut. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, die Wahrheit ist unerträglich!) Man kann hier den Redner wirklich kaum mehr verstehen. Ich bitte jetzt die letzten Minuten wirklich noch um etwas mehr Disziplin. Danke schön!

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Philipp da Cunha SPD

Wer sich noch an den Landtagswahlkampf 2016 erinnern kann, der hat Plakate gesehen, der hat eine Zeitung – ich glaube, „Extrablatt“ hieß sie – gesehen, von einem angeblichen Verein oder von einem späteren Verein „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheit“ (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) finanziert, der den Wahlkampf mit, wahrscheinlich eine extreme rechtliche Grauzone (Enrico Schult, AfD: Immer!) der Parteienfinanzierung ist, sozusagen eine illegale, drittmittelfinanzierte Wahlkampfwerbung. Und auch da … (Martin Schmidt, AfD: Wir sind jetzt beim Land! – Zuruf von Enrico Schult, AfD) 2016, hier Landtagswahlkampf! (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Das ganze Land war mit dieser mutmaßlich illegalen Parteienfinanzierung, (Jens-Holger Schneider, AfD: Aha, mutmaßlich, mutmaßlich! Oh, oh, oh! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wo keiner, wo keiner irgendwo sagen konnte … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jens-Holger Schneider, AfD: Oh, oh, oh! – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD – Glocke der Vizepräsidentin) Mitten im Landtagswahlkampf AfD-Plakate, möglicherweise von der, ich glaube, die Schweizer, die Schweizer Goal AG, die dahinterstand, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Es wird nicht besser, Herr da Cunha! Es wird nicht besser!) die das Land vollplakatiert hat. Das haben wir das ganze Jahr … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Wie es gerade passt! Wie es gerade passt! – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD – Glocke der Vizepräsidentin)

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Elke-Annette Schmidt

So, ich nutze jetzt die Gelegenheit, dass der Fraktionsvorsitzende offensichtlich eine Zwischenfrage stellen möchte, um jetzt noch mal ein bisschen um Ruhe hier zu bitten. Es ist wirklich gerade sehr laut. Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Philipp da Cunha SPD

Natürlich.

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender!

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! Sehr geehrter Herr Kollege Herr da Cunha, erklären Sie mir doch mal bitte, was diese Beispiele, die Sie gerade aufgezählt haben und – Entschuldigung – die dann auch schon mehrfach jetzt im Verlaufe der Debatte gefolgt sind, mit unserem Antrag zu tun haben! Ich meine, hier gehts ja um einen Korruptionsbeauftragten innerhalb der Verwaltung. Sie führen jetzt hier, also Sie persönlich führen hier irgendwie einen Landtagswahlkampf von 2016 auf. Hat nichts mit der internen Landesverwaltung zu tun. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD) Und dann frage ich mich, (Patrick Dahlemann, SPD: Regeln!) und dann frage ich mich, (Patrick Dahlemann, SPD: Es gibt Regeln!) dann frage ich mich … Frau Präsidentin, ich bin der Meinung, dass das Instrument der Zwischenfrage dazu dient, dass der Abgeordnete hier am Saalmikrofon dem Abgeordneten dort am Pult eine Frage stellen kann. In der Vergangenheit ist es so gewesen, Frau Präsidentin, dass Sie eingewirkt haben, wenn hier von der Seite dazwischengerufen worden ist. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Ich frage mich, Frau Präsidentin, warum Sie jetzt nicht einwirken und ich nicht ungestört meine Zwischenfrage stellen kann. (Julian Barlen, SPD: Kriegt die Präsidentin jetzt noch einen kleinen Vortrag von Ihnen, oder was?!)

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Elke-Annette Schmidt

Stellen Sie doch jetzt bitte Ihre Frage, Herr Fraktionsvorsitzender! Ich hatte vorhin schon mal darum gebeten, etwas mehr Ruhe jetzt hier einziehen zu lassen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) damit man dann auch hier weiter der Debatte folgen kann. Herr Fraktionsvorsitzender, bitte stellen Sie jetzt Ihre Frage!

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Nikolaus Kramer AfD

Also ich frage Sie, was hat Ihr Beispiel mit dem, unserem Antrag zu tun. Und was hat Ihr zweites Beispiel mit dem ehemaligen Mitarbeiter von Herrn Maximilian Krah, was überhaupt gar keinen Landesbezug hat, mit unserem Antrag zu tun? Und wissen Sie, was der für eine partei…, also der ehemalige Mitarbeiter von Herrn Krah, für eine parteipolitische Herkunft hat? (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

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Philipp da Cunha SPD

So viele Fragen auf einmal. Vielleicht fangen wir damit an, was der Herr Schmidt ausgeführt hat, wie auch genau der Punkt ist mit den Millionenspenden, die aus der Schweiz, aus Österreich an die AfD gehen. Ich glaube, 130.000 Euro sind aus der Schweiz gekommen, 2,3 Millionen – Vielleicht kann mir jemand helfen? – sind aus Österreich gekommen. Der Kollege Schmidt Ihrerseits hat gerade von den Geldkoffern gesprochen, Richtung CDU. Ich meine, wenn man sich anschaut, was die AfD in den letzten Jahren, in wenigen Jahren ihrer Existenz halt aufgebaut hat, dann besticht sie in den Jahren alles das, was die Parteien vorher in den deutschen Parlamenten irgendwie an Negativschlagzeilen haben. (Jens-Holger Schneider, AfD: Nicht mal im Ansatz! Nicht mal im Ansatz!) Denn das, was Sie machen, das, wie Sie sich tatsächlich von außerhalb anscheinend hier finanzieren lassen, das verstößt gegen so vieles, was wir als klare Parteienfinanzierung in diesem Land, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) transparente Parteienfinanzierung ohne Strohmänner sehen wollen und wo die Regeln auch hingehen. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Herr Schneider kann Ihnen da auch noch mal ein paar interessante Storys erzählen. – Jens-Holger Schneider, AfD: Ihre Storys! – Julian Barlen, SPD: Herr Schneider, Ihre, nicht meine!) Dann habe ich vielleicht nur noch einen letzten Punkt. Die AfD hat dann ja 2016, hat dann ja 2016, wie sie ist, versucht, im Nachgang diese Millionenspenden alle abzustreiten, hat – ich glaube, Jörg Meuthen, damals Parteivorsitzender –, hat auch noch versucht, sich zu distanzieren. Der Verein, den kennen Sie nicht, Herrn David Bendels kennen Sie nicht, der hat auch nichts mit uns zu tun. Jüngst, in den Tagen, wo Herr Meuthen vor die Presse, oder ich weiß gar nicht, ob er eine Pressemitteilung gemacht hat, hat noch der Landesverband der AfD in Hessen Herrn Bendels auf ein Podium zur Landtagswahl geholt zusammen mit Maximilian Krah. Also die Verbindungen sind da anscheinend alle da. (Enrico Schult, AfD: Da können noch nicht mal Ihre eigenen Leute Ihnen folgen!) Meine Damen und Herren, wir lehnen Ihren Antrag ab. Korruptionsbekämpfung braucht Stärkung der bestehenden Institutionen, nicht symbolische Titel, die mittlerweile längst geschlossen sind durch unser neues, durch unser Hinweisgeberschutzgesetz. Und wer ernsthaft Transparenz fordern möchte, sollte vielleicht im eigenen Laden erst mal aufräumen. Auch ich empfehle Ihnen einen Landesbeauftragten für Korruption innerhalb Ihres AfD-Landesverbandes und Bundesbeauftragten natürlich gerne auch. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es eine Kurzintervention durch Herrn Schmidt. Bitte schön! (Thomas Krüger, SPD: Es wird nicht besser!)

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Martin Schmidt AfD

Ja, vielen Dank! Quid pro quo, Herr da Cunha! Ich sage Ihnen etwas, und Sie sagen mir dann etwas über Sie. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Also Sie haben ja Dinge angesprochen, die ja durchaus richtig sind. (Christian Winter, SPD: Aha!) Es gibt natürlich auch bei allen Parteien immer hin und wieder (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Probleme mit Parteispenden oder Bonusmeilen oder was auch immer, Herr Koplin! Und dafür gibt es ja eine zuständige Stelle: die Bundestagsverwaltung, die ja Gott sei Dank alle diese Hinweise auch prüft, übernimmt, sorgfältig sortiert, gegebenenfalls zu Gericht geht und so weiter. Und da ist doch einfach, da drängt sich doch eigentlich das Ganze auf, dass man solche Stellen auch gar nicht genug haben kann und einfach auch niedrigschwellig solche Hinweise eben – und darum gehts hier ja auch – in der Verwaltung schafft. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Wir reden hier nicht über das Privatgeld, was irgendwelche Leute spenden, was dann möglicherweise verdüst worden ist (Heiterkeit vonseiten der Fraktion Die Linke) von irgendeinem Kreisschatzmeister oder was auch immer. Es geht hier darum, dass Leute, die in diesem Staat, (Zurufe von Michael Noetzel, Die Linke, und Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) die in diesem Staat in der Politik sind, so, wie Sie das auch kennen mit dem „Goldener Hof“ eben, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) dass die eben diese Gelder nicht verwenden. Darum geht es, nicht um Parteiwahlkampf von vor neun Jahren. Da können Sie doch nur sagen, dem stimmen wir zu, wir wollen einen Landeskorruptionsbeauftragten, der solche Dinge prüft. Und ich frage Sie als Parlamentarischen Geschäftsführer zum Beispiel: Haben Sie innerhalb Ihrer Fraktion einen Rechnungsprüfer, der da mal rübergeschaut hat, was bei Ihnen so los ist? (allgemeine Unruhe – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Na logisch!)

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Elke-Annette Schmidt

So, einen Moment, … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Glocke der Vizepräsidentin) … einen Moment mal bitte! Würden Sie mal … (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Also mal einen Moment! Ich unterbreche jetzt auch noch mal die Sitzung, wenn das gewollt ist. Es gibt jetzt verschiedene Dinge. Zum einen sind wir in einer Kurzintervention. Da werden keine Fragen gestellt. Ich weiß nicht, wie oft ich das noch hier erklären soll. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jens-Holger Schneider, AfD: Das war eine rhetorische Frage!) Ich weiß nicht, ob man das immer noch nicht versteht. Zum Zweiten, hier ist schon zum zweiten Mal jetzt der „Golchener Hof“ angesprochen worden. Ich hätte das jetzt hier nach dieser Kurzintervention gesagt, dass ich das prüfe, den Zwischenruf, der vorhin schon kam. Und das, was Sie jetzt hier noch mal angesprochen haben, werde ich noch mal prüfen, inwieweit es hier eine Verunglimpfung eines Unternehmens gibt. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Thore Stein, AfD) Also hören Sie jetzt mal zu! (Thore Stein, AfD: Ja, prüfen Sie noch mal! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Also ist jetzt vielleicht mal ein bisschen Ruhe in diesem Saal, damit wir hier das Ganze zu Ende bringen! (Jens-Holger Schneider, AfD: Junge, Junge, Junge!) So, wir sind jetzt noch – ich habe gesagt, was ich prüfen lasse, und wir sind jetzt in der Kurzintervention. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja wie in der Volkskammer! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Herr da Cunha, Sie hätten jetzt die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Auf die Frage müssen Sie nicht antworten, weil in der Kurzintervention keine Fragen gestellt werden. So, bitte schön!

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Philipp da Cunha SPD

Ja, vielen Dank! Natürlich haben wir einen Prüfer und natürlich haben wir ein Testat. Und natürlich legen wir auch alles dem Landesrechnungshof offen. (Patrick Dahlemann, SPD: Ja, selbstverständlich!) Das ist selbstverständlich. Nur, weil Sie Sachen nicht mögen, sind sie nicht falsch. Und egal, wie weit Sie es in Verruf bringen wollen, (Enrico Schult, AfD: Haben Sie übrigens auch!) wenn die Sachen nicht falsch sind, dann ist es nun mal so. Vielleicht können Sie mir im Gegensatz beantworten, wie hoch die Strafzahlungen der AfD in den letzten zehn Jahren aufgrund von falschen Spenden und dergleichen waren! Also viel Erfolg! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor und ich schließe die Aussprache. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Ich schließe jetzt hier die Aussprache und will zur Abstimmung kommen, und ich bitte jetzt das allerletzte Mal hier um Ruhe. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5104. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen bitte! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/5104 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Ablehnung aller übrigen abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir sind am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 9. Oktober 2025, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 20:40 Uhr

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