Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich lese Ihnen mal was vor. „Wir verfügen im Land momentan über 32 Studienplätze, über die wir selbst bestimmen dürfen – 32 Plätze, die die hausärztliche Versorgung sichern sollen. Und eines möchte ich an dieser Stelle ganz klar und deutlich betonen, mit einer Ausweitung der Quote auf weitere Fachbereiche geht jeder Studienplatz, den wir dann für eine fachärztliche Versorgung versehen, letztlich zulasten der Hausärzte. Wir“ dürfen „das eigentliche Ziel der Landarztquote, die hausärztliche Versorgung zu stärken und zu stabilisieren, in seiner Funktion“ nicht „aushebeln. Das würde“ hier ja „niemand … wollen.“ Dieses Zitat stammt, meine sehr geehrten Damen und Herren (Ministerin Stefanie Drese: Von mir.) von Ministerin Drese zum Antrag unserer Fraktion vom 14. Juni 2023. Titel des Antrages war „Erfolgsmodell Landarztgesetz Mecklenburg-Vorpommern ausbauen und erweitern“. Heute nun liegt uns ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der einen Teil dieser langjährigen Forderung der CDU umsetzt. Wir erleben eine Ausweitung auf weitere fachärztliche Bereiche und den öffentlichen Dienst. Darüber hinaus ist die Zahnarzt- und Landarztapothekerquote geplant. Die CDU-Fraktion hat nachweislich bereits eben am 14. Juni 2023, beispielsweise am 10. April 2025 und am 23. Juni 2022 und am 17. Dezember 2021 diese Forderung hier vorgebracht. Die Patentfrage, meine sehr geehrten Damen und Herren, dürfte damit wohl klar sein. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na ja! – Zuruf von Christine Klingohr, SPD) Seitdem sind viele Jahre ins Land gegangen und wertvolle Zeit ist verstrichen. Das eingangs vorgetragene Zitat verdeutlicht, dass es offensichtlich bislang nur vorgeschobene Argumente gegeben hat. Vielleicht erfahren wir sie ja im Laufe der Debatte, warum sie damals wirklich abgelehnt worden sind und was jetzt dafür spricht. (Ministerin Stefanie Drese: Na nicht wegen der Patente.) Problematisch ist in der Tat, dass wir nun mit der vorgesehenen Gesetzesänderung tatsächlich eine Verknappung der Plätze für die hausärztliche Versorgung sehen. Es stehen nach wie vor nur 32 Plätze für die haus- und fachärztliche Versorgung zur Verfügung, und obwohl die Bewerberzahl bereits – das haben Sie ja auch ausgeführt, Frau Ministerin – deutlich für den hausärztlichen Bereich über der Zahl der Studienplätze lag. Auch mit Blick auf die zukünftige Versorgungssituation ist diese Verknappung nicht nachvollziehbar. Als CDU-Fraktion hatten wir daher mit der Ausweitung des Landarztgesetzes auch stets eine Erhöhung der Landarztquote sowie respektive eine Erhöhung der Studienplatzzahl verknüpft. Eine Erhöhung der Landarztquote auf zehn Prozent ist mit Verweis auf den Masterplan Medizinstudium 2020 nach unserer Auffassung möglich. Kann und will man das aber nicht, so wäre auch eine Erhöhung der Studienplatzzahl möglich, denn jede Erhöhung der Studienplatzzahl führt natürlich zu einem entsprechenden Ergebnis. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf verdeutlicht, dass CDU und damit Opposition wirkt, anders, als es die SPD-Fraktion vielleicht hier zu verkaufen versucht. Es war die CDU und der Gesundheitsminister Glawe, der die Landarztquote vorangetrieben hat und eingeführt hat, und es ist die CDU, auf deren Druck die Landarztquote nun auch ausgeweitet wird. Und wenn der vorliegende Gesetzentwurf nur ein erster Schritt ist, so sehen wir ihn, jedenfalls stehen wir selbstverständlich dahinter. Über Details, beispielsweise über die Art der Vergabe und durch wen und wie die Beteiligung dafür aussehen soll, müssen wir allerdings reden. Wir werten es als Teilerfolg und werden natürlich der Überweisung zustimmen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
