Wolfgang Waldmüller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Gesetzesänderung zum Baugesetzausführungs…, Baugesetzbuchausführungsgesetz – unglaublich! –, (Heiterkeit bei Minister Dr. Wolfgang Blank) es ist wichtig und gut, dass es kommt, damit Rechtssicherheit besteht, überhaupt keine Frage, aber so der große Wurf ist es dann nun doch nicht. (Rainer Albrecht, SPD: Doch! – Marcel Falk, SPD: Aus Ihrer Sicht.) Bitte?! (Marcel Falk, SPD: Aus Ihrer Sicht.) Du musst lauter reden, sonst verstehe ich dich nicht. (Marcel Falk, SPD: Aus Ihrer Sicht. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Wir haben ja, wir haben ja den aktuellen … Also erst mal kurz dazu, das ist wichtig und richtig, weil es außerhalb von Eignungsgebieten ist, und das ist beim Repowering. Deswegen kann es nicht sein, dass es da nicht geregelt ist. Es ist nur die Frage, was ist geregelt. Und da geht es um die Abstände, diese 800 Meter und 1.000 Meter. Und da muss man sich die Frage stellen: Ist das noch zeitgemäß? Ist das denn richtig? Und wir haben ja eine Situation – das wisst ihr alle – im Lande, wo es massive Missstimmung gibt zum Ausbau der Windkraftanlagen. Es ist geschuldet dem Wind-an-Land-Gesetz im Bund, der Privilegierung dort und der Festlegung – dort auch im Baugesetzbuch – der 1.000 Meter, und wir im Land müssen dies leider umsetzen. Wir haben oft genug hier im Plenum die Position der CDU vertreten, dass es der falsche Ansatz ist, dass die Flächenziele falsche Ansätze sind, und wir haben auch hier kritisiert, dass hier im Raumordnungsgesetz die Zielsetzung, sogar bei 2,1 noch höher ausbauen zu können, eben verankert worden ist. (Rainer Albrecht, SPD: Hat der Bund uns vorgegeben.) Wir haben also immer unsere Zielsetzung, unsere Art und Weise. Wir lehnen grundsätzlich die Energiepolitik, was den Wind angeht, in der Form, wie es gemacht wird, lehnen wir grundsätzlich ab. Und warum, das habe ich Ihnen oft genug hier gesagt. Deswegen werden wir uns auch, werden wir uns enthalten. Und warum, da komme ich jetzt zurück zu den Abständen als solches. Wir haben schon, ich sage mal, eine Änderung. Wir haben, als vor 20 Jahren wir angefangen haben, Windräder aufzustellen, da haben wir Nabenhöhen gehabt, ich sage mal, zwischen 80 und 120 Meter, und heute haben wir sie nahezu verdoppelt. Wir liegen bei 160 bis 200 Metern Nabenhöhe. Und ich habe jetzt nachgelesen – es ist allerdings ein Einzelfall –, dass eine Gesamthöhe, also mit der Spitze des Windrades, da liegen wir bei 364 Metern Gesamthöhe. Das ist höher als fast alle Bauwerke in Deutschland. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und das ist natürlich eine andere Situation, wenn ein solches Ding, ich sage mal, in 1.000 Metern Entfernung steht, als wenn eins vor 20 Jahren mit 18 Meter Höhe entsteht, aber trotzdem bleiben wir bei der gleichen Entfernung. Im Wirtschaftsausschuss, auf Nachfrage, ist gesagt worden, geht nicht, in der Länderöffnungsklausel beziehungsweise im Baugesetz des Bundes sind die 1.000 Meter verankert, wir können nicht ändern. Wenn ich das aber will, dass ich sage, nein, das ist nicht angemessen, dann reicht es mir nicht aus zu sagen, ja, der Bund ist schuld und wir lassen das mal. Und Sie wissen, dass es in Rheinland-Pfalz auch Gesetzgebung gibt, die dann allerdings vom Gericht gekippt wurde, aber man muss in die Begründung dieses Gesetzes reingucken, und da steht ganz klar drin, dass, wenn man also die „Flächenziele“ – in Anführung –, die „Flächenziele“ in einem Land nachweisen kann, trotzdem man Abstände verändert, dann ist es sehr wohl möglich, Abstände zu verändern. Und diese Chance, das überhaupt anzugehen, das haben Sie hier ausgelassen, und das finde ich nicht in Ordnung, weil die Bedrängungswirkung bei diesen Anlagen von heute im Vergleich zu gestern, was den Schattenschlag angeht und was die Lärmbelästigung angeht und so weiter, erheblich größer ist und auch eine ganz andere Bedrängungswirkung von diesen Anlagen ausgeht. Deswegen ist das meines Erachtens nicht richtig. Es ist richtig, damit überhaupt was geregelt ist, ja, deswegen habe ich gesagt, okay, aber wir stimmen, wir enthalten uns deshalb, weil es nicht richtig ist, (Petra Federau, AfD, und Horst Förster, AfD: Genau!) damit sich zufrieden zu geben (Petra Federau, AfD: Richtig!) aufgrund der aktuellen jetzigen Gegebenheiten. Und Sie kennen das Thema „Akzeptanz in der Bevölkerung“, wie auch immer. Die Akzeptanz ist – und ich rede jetzt mal von meinem Planungsverband – nicht mehr gegeben, in keinster Weise. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und es wird auch nicht durch diese Regelung eine größere Akzeptanz geben, (Rainer Albrecht, SPD: Also bei meinem Planungsverband ist es gegeben.) wenn Sie in 1.000 Meter Wohnbebauung (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) beispielsweise eine 230-Nabenhöhe-Anlage hinstellen. Da wird es nicht besser. (Petra Federau, AfD: Richtig!) Und wenn Sie denn schon nicht unseren Anträge im Plenum damals zugestimmt haben, jetzt in der Tat eine Kehrtwendung, weil Ihnen die Bürger aufs Dach steigen und weil Wahlen sind, (Rainer Albrecht, SPD: Aufs Dach gehören Photovoltaikanlagen.) dann sagen, dann machen Sie doch wenigstens, jetzt gehen Sie doch das Thema an! Es darf jetzt nicht bei diesem Thema bleiben, das muss angegangen werden. Wir werden, Sie werden da mit Sicherheit von uns noch darüber hören. Wir werden das noch weiterhin begleiten. Bei dem Antrag enthalten wir uns. Wir erlauben uns, im nächsten Landtag dann dementsprechend noch Vorschläge zu machen, denen Sie dann noch zustimmen können. (Rainer Albrecht, SPD: Was heißt das, im nächsten Landtag?) Ich hoffe, dass wir es bis dahin, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) ich hoffe, dass bis dahin bei Ihnen die Einsicht dann einzieht, dass das hier nicht der richtige oder nicht der endgültige Weg ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Beifall und Zuruf von Horst Förster, AfD)
