Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums aus Pasewalk. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Abgeordneten Herrn Damm. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Hier kommt verdientes Lob für SPD und Linke. Mit der Öffnungsklausel für Kommunen und einem weiteren übernommenen Punkt aus unserem Änderungsantrag sind Sie im Ausschuss bereits einen Schritt näher an eine praxistaugliche Lösung zum vorliegenden Gesetzentwurf gekommen. Kommunen können nun akzeptierte Standorte beim Repowering verantwortlich weiter nutzen. Das stärkt ihre Planungshoheit, die Wertschöpfung und Akzeptanz vor Ort und vor allem den Klimaschutz. Doch bei allem Fortschritt, ohne tragfähige Übergangsregelungen für offene Anträge bleibt der Entwurf unausgewogen. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Aktuell laufen in M-V 302 Genehmigungsverfahren mit insgesamt 1.274 Windenergieanlagen, also durchschnittlich gut vier pro Verfahren. Davon wiederum sind 95 Anträge noch unvollständig. Ein Drittel aller Verfahren ist unvollständig. Hochgerechnet ergeben sich sozusagen bis zu 400 Anlagen, die durch das Raster der aktuellen Übergangsregelung im Gesetz fallen würden. Wie viele davon wiederum nicht in einem Windenergieeignungsgebiet liegen, lässt sich an dieser Stelle ohne vernünftige Geodatenanalyse natürlich nur schwer abschätzen. Aber verantwortungsvolle Politik kann nicht praktisch ohne Vorwarnung Investitionsentscheidungen in Millionenhöhe von einem auf den anderen Tag durch neue Gesetzgebung abwürgen, Projekte mit bestehenden Netzanbindungen, Projekte aus zukünftigen Beteiligungsgeldern, Hoffnungen auf Investitionen in Gemeinden schaffen. Deshalb fordern wir eine sechsmonatige Übergangsfrist und einen Bestandsschutz für alle laufenden Verfahren. Der Gedanke dahinter ist schlicht und einfach: laufende Verfahren in der Rechtsordnung bei Antragstellung fortführen, Investitionen absichern und Härtefälle vermeiden. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Die Expert/-innen im Ausschuss, die Expert/-innen im Anhörungsverfahren, haben dabei deutlich gemacht, pauschale Abstände sind kein Mittel für Akzeptanz. Diese entsteht durch Beteiligung, Transparenz und lokale Wertschöpfung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darum freuen wir uns wirklich, dass unser Antrag im Ausschuss, die Entscheidung bei den Kommunen vor Ort zu lassen, eine Mehrheit gefunden hat. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Ich bitte Sie, stimmen Sie heute noch der Übergangsregelung zu, (Rainer Albrecht, SPD: Nein.) die wir auch im Ausschuss beantragt hatten und zu der es damals offenbar noch Verständigungsprobleme gab! Sie hatten ja Ihre Zustimmung schon erklärt, dann noch mal wegen Unklarheiten zurückgezogen. Wir dürfen die Zukunftsbranche Wind in unserem Bundesland durch Investitionsunsicherheit nicht vertreiben. Viel zu oft ist die Landesregierung aber zuletzt genau auf diesem Weg unterwegs. Statt den Ausbau zu beschleunigen, wurde die Ausweisung von Windvorranggebieten von 2,1 auf 1,4 Prozent der Landesfläche mit Wohlwollen aus Schwerin in den Planungsverbänden reduziert. Das verengt Spielräume, verschärft Zielkonflikte und konterkariert die eigenen Bekenntnisse der Landesregierung zum 2-Prozent-Ziel. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Dazu kommt jetzt noch in der letzten Woche die MPK Ost. Die Forderung von Frau Ministerpräsidentin Schwesig nach einer Länderöffnungsklausel im WindBG, weg von Flächenzielen hin zu technologieoffenen Terawattstundenzielen, ist in sich bereits unlogisch. Erstens. Wind- und Solarenergieleistung in einen Topf zu werfen, ist aufgrund der unterschiedlichen Volllaststundenzahlen erst mal völlig unsinnig. Und zweitens, Terawattstundenziele für Wind und Solar müssen am Ende ohnehin wieder in Flächen übersetzt werden. Nur so funktioniert ja die bewährte, geordnete Raumplanung. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Nur dann kann rechtssicher geplant, beteiligt und auch genehmigt werden. Wir setzen deshalb auf klare Flächenziele, kluge kommunale Öffnung und geordnetes Repowering. Das bringt Akzeptanz, Netznähe und echte Klimawirkung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir werden, wenn unsere Anträge übernommen werden, auch dieses Paket dann mittragen, bei einer Ablehnung natürlich nicht. Es braucht aus unserer Sicht dringend Verlässlichkeit statt Investitionsunsicherheit für diese Branche in unserem Bundesland. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
