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Torsten Koplin

Die Linke 08.10.2025 Sitzungen 8/115

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Niemandem in diesem Saal wird entgangen sein, dass die Preise in den letzten fünf Jahren deutlich gestiegen sind. Besonders in den Jahren 2021 und 2022 sind die Baupreise durch die Decke geschossen. Insofern ist es durchaus legitim, hier im Landtag auch noch einmal über das Thema Wertgrenzen zu diskutieren. Auch die Landesregierung hat sich damit beschäftigt und nach einer Kabinettssitzung im Juli eine Entschließung mit dem Ziel in den Bundesrat eingebracht, Investitionen der öffentlichen Hand in Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden oder Straßen künftig zu vereinfachen. Ein Aspekt, der dabei eine Rolle spielt, ist die Anhebung der Wertgrenzen, alles nachlesbar in der Bundesratsdrucksache 324 dieses Jahres. Änderungen der Wertgrenzen sollten jedoch immer mit Augenmaß erfolgen. Warum? Weil ein Griff ins Regal der Wertgrenzen auch böse Nebenwirkungen haben kann, (Christian Winter, SPD: Ja, richtig!) und die will ich Ihnen kurz vor Augen führen. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Das Thema Direktvergabe klingt verführerisch, einfach ein kurzer Anruf, ein Angebot, fertig, klingt wie Fastfood, geht schnell, schmeckt im ersten Moment lecker, ist am Ende aber ungesund und teuer, denn Wettbewerb findet hier nicht statt. Spricht man mit Leuten, die sich täglich mit öffentlicher Vergabe beschäftigen, hört man häufiger, dass es durchaus gängige Praxis ist, den Haus- und Hofunternehmer bei Direktvergaben zu bevorzugen. Andere Unternehmen, die erfahren gar nicht erst, dass es den Auftrag gibt. Das ist wie ein Fußballspiel, bei dem nur eine Mannschaft aufs Feld darf. Wirklich schneller ist das Ganze auch nicht unbedingt, denn zumindest mir hat man gesagt, dass freihändige Vergaben wie folgt laufen: Drei Angebote einholen, ein bisschen rechnen lassen, dann mit dem wirtschaftlichsten Anbieter ins Gespräch gehen und binnen zwei Wochen ist man in der Regel sauber durch. Bei der Direktvergabe ruft man stattdessen den Nachbarn mit dem Bauunternehmen an, der schickt seine Kalkulation. Und wenn er zufällig 10.000 Euro teurer ist als sein Konkurrent, dann hat man halt Pech gehabt, kein zweites Angebot, keine Vergleichsmöglichkeit. So verbrennen wir Steuergeld wie trockenes Holz im Kamin. Zudem gibt es noch ein gewisses Korruptionsrisiko gratis obendrauf. Sie merken, ich sehe das Thema Direktvergabe durchaus auch ein Stück kritisch. Und dann kommen wir mal zu den Summen, die von der CDU hier auf Landesebene ins Spiel gebracht werden. Da habe ich dann wirklich Bauchschmerzen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Vor allem Ihr Vorschlag, die Schwellenwerte im Tariftreue- und Vergabegesetz derart heraufzusetzen, ist für meine Fraktion indiskutabel. Sie fordern im Antrag nicht mehr und nicht weniger als eine Verzehnfachung der jetzigen Werte. Damit macht man aus dem Gesetz dann tatsächlich einen zahnlosen Tiger. Verwunderlich ist das zwar nicht, denn Sie haben ja von Anfang an gegen das Gesetz polemisiert, und diesbezüglich bleiben Sie sich auch mit diesem Antrag treu. Die Botschaft lautet, keine Tariftreuepflichten mehr, keine Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und kein Schutz der mittelständischen Interessen. Was Sie als CDU-Fraktion hier auf den Tisch legen, ist nichts anderes als der Versuch, das Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern auf Umwegen still und leise zu beerdigen, mit einem kleinen Spaten und ein paar Blumen obendrauf, damit es netter aussieht. Und so wenig überraschend wie Ihr Vorstoß ist unsere Reaktion auf dieses durchschaubare, wenig originelle Manöver. Selbst eine Ausschussberatung wäre hier reine Zeitverschwendung. Wir lehnen den Gesetzentwurf aus inhaltlichen Gründen ab und werden folglich auch der Überweisung in den Wirtschaftsausschuss nicht zustimmen. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr bedauerlich!) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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