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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 08.10.2025 Sitzungen 8/115

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegenden Gesetzentwürfe beschäftigen sich mit wesentlichen Fragen der Medienpolitik. Wie soll der öffentlichrechtliche Rundfunk in Zukunft finanziert werden? Welche Anforderungen wollen wir an kommerzielle und nicht kommerzielle Medienangebote im Land stellen, und wie können wir diese fördern? Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht bei all diesen Fragen vor allem eine im Mittelpunkt: Wie können wir sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen, aber auch die privaten Medien im Land weiter ihren wesentlichen Beitrag zum Wohle der Meinungsvielfalt und der Demokratie leisten können? Denn unabhängige Medien, egal ob bundesweit, regional oder lokal, sind der beste Schutz vor Desinformation. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleiches gilt für die Landesmedienanstalten. Deren unverzichtbare Arbeit im Bereich der Medienbildung ist ja auch vor nicht einmal zwei Wochen von der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der ostdeutschen Länder, der sogenannten Ost-MPK, wieder betont worden. Beim Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge ergibt sich für uns ein zwiespältiger Eindruck, denn dass darin die von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs vorgeschlagene Anpassung der Beiträge um 0,8 Prozent pro Jahr ausgesetzt werden sollte, ist eigentlich ein Skandal. 0,8 Prozent pro Jahr, das ist deutlich weniger als die Inflation der letzten Jahre. Im Klartext bedeutet dies, die öffentlich-rechtlichen Angebote müssen gekürzt werden, verlieren an Vielfalt und Qualität. Die geplante Neuregelung des Verfahrens zur Gebührenfestsetzung mag eine gute Idee sein, die Kombination mit der Aussetzung des bisherigen Verfahrens halten wir aber für falsch. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auch beim Mediengesetz haben wir viele Fragen. Wie wirken sich die veränderten Zahlungskriterien auf die Vielfalt der Bürgermedien im Land aus? Können diese wie bisher gefördert werden? Es ist auch angesprochen worden, natürlich muss da auch Geld zur Verfügung gestellt werden, wenn man das will. Ist die Zusammensetzung des Medienausschusses, die weitgehend identisch mit der bisherigen Regelung im Rundfunkgesetz ist, noch zeitgemäß, oder müssen wir andere bürgernähere Vertretungen haben? Sind die dort vorgesehenen Gruppen in der Lage, die Vielfalt der heutigen Gesellschaft abzubilden? Unsere Gesellschaft ändert sich ja stündlich und die Vielfalt hoffentlich auch. Welche Mittel wären notwendig, um die vorgeschlagene Beauftragung kommerzieller, privater, lokaler und regionaler Fernsehsender tatsächlich umzusetzen? Und wo soll auch da das Geld herkommen? Der Entwurf des Haushaltsplans jedenfalls schweigt sich dazu bisher aus. Und nicht zuletzt schafft dieser Entwurf des Mediengesetzes es, die Hürden für die verschiedensten Akteure im Bereich der Medienkompetenzbildung so niedrig anzusetzen, dass wir hier niemanden verlieren. Medienbildung – noch einmal als Erinnerung – ist eines der wesentlichen Mittel, die es Mediennutzerinnen und -nutzern ermöglicht, Desinformationen zu erkennen, also ein wichtiger Beitrag für unsere Demokratie. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Philipp da Cunha, SPD) Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig in diesem Bereich engagieren, brauchen mehr denn je unsere Unterstützung. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wie Sie sehen, haben wir viele Fragen. Diese betreffen nicht nur finanzielle und organisatorische Aspekte. Daher beantragen wir zusätzlich zu den bisher beabsichtigten Überweisungen, den Entwurf eines Mediengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Beratung in den Bildungs- und den Wissenschafts- und Europaausschuss zu überweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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