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Bettina Martin

08.10.2025 Sitzungen 8/115

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist ein prioritäres Ziel der Landesregierung, den Hochschulen unseres Landes die bestmöglichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sie ihre Leistungs- und Innovationsfähigkeit auch und gerade in diesen finanziell herausfordernden Zeiten weiterentwickeln können. Und dafür sind selbstverständlich die Zielvereinbarungen von großer Bedeutung. Den Hochschulen kommt in einer Zeit der tiefgreifenden Veränderungen eine ganz besondere Rolle zu bei uns im Land. Sie sind die Motoren unseres Landes, sie setzen Impulse für Innovationen, sie stoßen Transformationsprozesse an und begleiten sie, sie bilden hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus, die wir dringend benötigen selbstverständlich, und sind auch Magneten für junge Menschen, die zu uns ins Land kommen. Sie sind – und das nicht zuletzt – auch Orte des Dialogs und der geistigen Auseinandersetzung. Die Hochschulen sind somit von großer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die Hochschulplanung ist also von grundlegender Wichtigkeit. (Beifall Dr. Robert Northoff, SPD) Die Hochschulplanung für den Zeitraum 2026 bis 2030 hat mit der Erarbeitung der Eckwerte der Hochschulentwicklung begonnen. Ihnen hat der Landtag in seiner 102. Sitzung am 9. April 2025 auch zugestimmt. Gemäß Paragraf 15 Absatz 2 des Landeshochschulgesetzes schließt das Wissenschaftsministerium spätestens sechs Monate danach, nach Zustimmung des Landtages zu den Eckwerten, mit den Hochschulen Vereinbarungen über ihre jeweiligen Entwicklungs- und Leistungsziele, die sogenannten Zielvereinbarungen. Diese Frist kann in diesem Jahr nicht eingehalten werden. (Marc Reinhardt, CDU: Ein Skandal!) Für diesen Fall, dass die Frist nicht eingehalten werden kann – es ist eben auch kein Skandal –, (Marc Reinhardt, CDU: Doch!) sieht nämlich Paragraf 15 Absatz 6 des Landeshochschulgesetzes vor, dass die Landesregierung „wegen unvorhergesehener Entwicklungen Abweichungen von den Festlegungen und Fristen ... beantragen“ kann. Und genau ein solcher Antrag liegt Ihnen heute vor. Und selbstverständlich werden wir als Landesregierung die Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen in diesem Jahr auch abschließen. So ist der Antrag auch formuliert. Der ursächliche Grund für die Notwendigkeit einer Fristverlängerung liegt darin, dass es eine zeitliche Verzögerung gab bei der Aufstellung des Bundeshaushaltes. Und, das möchte ich hinzufügen, für die Aufstellung der zukünftigen Hochschulfinanzierung im Kontext des Doppelhaushaltes 2026/2027 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung waren verlässliche Informationen zum Verfahren des Sondervermögens des Bundes nicht vorhanden, aber wir brauchten diese unabdingbar. Und ich möchte einen Satz noch hinzufügen, nämlich ich möchte daran erinnern, dass wir zum Beispiel im Rahmen des Sondervermögens, das uns als Land 1,92 Milliarden Euro, was uns vorliegt, dass wir 150 Millionen für den Bereich Hochschulen, Forschung, Studierendenwerke reserviert haben. Und auch das muss selbstverständlich in den Haushaltsverhandlungen mitberücksichtigt werden. Dadurch mussten wir eben auch den Beginn der Verhandlungen mit den einzelnen Hochschulleitungen, jeweils immer eine Verhandlung, über die Entwürfe der Zielvereinbarungen später beginnen. Inzwischen sind diese Gespräche, diese Verhandlungen mit den einzelnen Hochschulen erfolgt. Und als nächster Schritt ist natürlich jetzt erforderlich, dass sich die Hochschulgremien damit befassen beziehungsweise dem auch zustimmen. Und wenn die Senate der Hochschulen über die Entwürfe der Zielvereinbarungen befunden haben, dann erst kann eine erneute Ressortabstimmung stattfinden. Und daran möchte ich erinnern, dass natürlich die Senate auch erst dann tagen, wenn das Semester wieder beginnt. Und das war bekanntlich jetzt im Oktober. Insofern, auch da ist eine Beschleunigung nicht möglich gewesen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Gesetzgeber hat für solche unvorhergesehenen Situationen die erwähnte Fristverlängerung vorgesehen. Ich bitte Sie daher, den Abschluss der Verhandlungen mit den Hochschulen des Landes über die Zielvereinbarung zu ermöglichen. Ich bitte Sie, dem vorliegenden Antrag auf Terminverlängerung bis zum Ablauf des vierten Quartals 2025 zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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