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Dr. Heiko Geue

08.10.2025 Sitzungen 8/115

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bislang hat das Land Mecklenburg-Vorpommern in den gemeindefreien Gebieten in der Ostsee, auf denen Offshorewindanlagen betrieben werden, die Gewerbesteuer erhoben. Rechtsgrundlage war das Gewerbesteuerhebesatzfestsetzungsgesetz. – So etwas können nur Deutsche, solche Worte. – Die Einnahmen wurden nach den Regeln des FAG auf Land und Kommunen verteilt. Der Bundesfinanzhof hat jedoch mit seinem Urteil vom 3. Dezember 2024 klargestellt, dass eine solche Übertragung der Hebebefugnis auf ein Bundesland unzulässig ist. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt diese Rechtsprechung jetzt um. Dazu wird die bisherige Hebeberechtigung des Landes aufgehoben und im Verordnungswege auf eine Gemeinde, konkret auf die Hansestadt Rostock, übertragen. Warum Rostock, das hat gute Gründe. Von den Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern kommen dafür faktisch nur Rostock und Sassnitz in Betracht. Hier ist die Offshorewindenergieerzeugung wirtschaftlich verankert. Für Rostock spricht ganz klar, erstens, der höhere Gewerbesteuerhebesatz, der eine Einnahmeerzielung auf dem bisherigen Niveau des Landes sichern kann, zweitens, die naturgemäß leistungsstärkere Verwaltungsstruktur, mit der die Besteuerung zügig und bürokratiearm umgesetzt werden kann, sowie drittens, die Fähigkeit der Hanse- und Universitätsstadt, mögliche Schwankungen des Gewerbesteueraufkommens in ihrem Haushalt abzupuffern. Damit Rostock keinen unangemessenen Vorteil – und Sassnitz – sowie die anderen Gemeinden keinen Nachteil aus der Entscheidung haben, wird eine neue Finanzausgleichsumlage II eingeführt. Mit ihr werden 99 Prozent der zusätzlichen Einnahmen in den kommunalen Finanzausgleich überführt. Damit wird sichergestellt, dass die Einnahmen weiterhin allen Gemeinden und Landkreisen in Mecklenburg-Vorpommern zugutekommen. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz im FAG sorgt darüber hinaus dafür, dass anteilig auch das Land weiterhin von den Einnahmen profitiert. Rostock behält den letzten Prozentpunkt, 99 plus 1, 100 Prozent, den letzten Prozentpunkt als Ausgleich für die zusätzlichen Verwaltungsaufgaben, die mit dieser neuen Zuständigkeit verbunden sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir also Rechtssicherheit, und wir stellen sicher, dass die Einnahmen aus der Offshorewindkraft für Mecklenburg-Vorpommern erhalten bleiben und weiterhin solidarisch im Land verteilt werden. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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