Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unsere Einwohnerinnen und Einwohner werden immer älter. Das ist natürlich eine sehr schöne Nachricht, bedeutet aber auch, dass mit dem Altersdurchschnitt im Land auch der Bedarf an medizinischer Versorgung zunimmt. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels und unserer Gegebenheiten als Flächenland stellt uns das für die Zukunft vor einige Herausforderungen. Das haben wir schon früh erkannt und vor nunmehr fünf Jahren die sogenannte Landarztquote eingeführt. Dabei wird ein Anteil der Medizinstudienplätze als Vorabquote an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung tätig zu sein, und das ganz gezielt in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten, oft ländlichen Regionen unseres Landes. Der Weg dahin war lang und steinig. So mussten die Bundesländer damals im Jahr 2019 sogar einen neuen Staatsvertrag zur Hochschulzulassung beschließen, um die Grundlage hierfür zu legen. Aber die schöne Nachricht ist, es hat sich gelohnt. Mecklenburg-Vorpommern gehört seither nicht nur zu den ersten Bundesländern, die auf diese Weise Studienplätze vergeben konnten, sondern das Angebot erfreut sich auch eines ungebrochen großen Interesses der Studierenden. Jahr für Jahr haben wir deutlich mehr Bewerberinnen und Bewerber als Plätze, was zeigt, Mecklenburg-Vorpommern ist für den medizinischen Nachwuchs attraktiv. Und wir haben eine erfolgreiche Stellschraube gefunden, um diese jungen Menschen in unseren ländlichen Raum zu lotsen, und wer sich mit Mitte oder Ende 30 hier ein Leben aufbaut, der bleibt meist auch auf Dauer. Darauf ausruhen wollen wir uns aber nicht, im Gegenteil. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Ärmel hochkrempeln und das Landarztgesetz grundsätzlich überarbeiten, ausbauen und neu fassen. Denn in Mecklenburg-Vorpommern stehen nicht mehr nur Hausärztinnen und Hausärzte vor Nachwuchsproblemen, sondern auch bei Fachärztinnen und Fachärzten, bei der Zahnärzteschaft, bei Apotheken und im öffentlichen Gesundheitsdienst sehen wir Lücken. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt?!) Daher wollen wir zukünftig neben den Studienplätzen in Humanmedizin auch solche in Zahnmedizin und Pharmazie per Vorabquote vergeben, halten anteilige Plätze für den öffentlichen Gesundheitsdienst bereit und ermöglichen ebenfalls eine fachärztliche Tätigkeit, um den ländlichen Raum zu stärken. Für das Auswahlverfahren bedeutet das, dass wir künftig auch noch stärker auf die persönliche Eignung für die Arbeit in den ländlichen Regionen unseres Bundeslandes achten werden. Weiterhin bleibt die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten wichtig, indem Empathie und Sozialkompetenz Schlüsselfaktoren sind, (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auf die wir neben der nicht alleinig entscheidenden Abiturquote achten. Die jeweils zu deckenden Bedarfe legen wir dabei nicht allein fest. Die Vergabe von Studienplätzen in der Human- und Zahnmedizin ist zum Beispiel an die Feststellung eines besonderen öffentlichen Bedarfs im Bereich eines Zulassungsgebiets durch den jeweiligen Landesausschuss und die Ausschöpfung der Mittel des Strukturfonds gemäß 105 Absatz 1a Ziffer 5 des Sozialgesetzbuch gebunden. Im Falle des öffentlichen Gesundheitsdienstes wird der Bedarf hingegen regelmäßig im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden festgestellt. Und bei den Apothekerinnen und Apothekern, die anders als Ärztinnen und Ärzte ohne eine gesetzliche Bedarfsplanung tätig sind, orientieren wir uns an der Landesraumentwicklungsplanung, um die Studierenden vertraglich an die strukturschwachen Räume zu binden. Damit können wir aber auch sicher sein, dass wir im Einklang mit den tatsächlichen Bedarfen und den betroffenen Akteurinnen und Akteuren agieren. Nach jetzigem Stand bedeutet das insgesamt 32 Studienplätze im Studiengang Humanmedizin, 6 für die Zahnmedizin und 7 Studienplätze im Studiengang Pharmazie. Dem öffentlichen Gesundheitsdienst sind davon jeweils 2 Studienplätze der Humanmedizin und jeweils 1 Studienplatz für Zahnmedizin und Pharmazie vorbehalten. Sehr geehrte Damen und Herren, damit möglichst schon im kommenden Jahr Bewerberinnen und Bewerber nach dem neuen Gesetz ausgewählt werden können, um ihr Studium in Rostock oder Greifswald zu beginnen, bringen wir den Antrag heute hier im Landtag ein und machen Tempo. Dem voraus ging nämlich eine verbundene Ressort- und Verbandsanhörung. Für die konstruktive und intensive Zusammenarbeit mit den Ressorts und den Verbänden möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Mit dem so entstandenen und Ihnen nun vorliegenden Entwurf des Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetzes eröffnen wir jungen Menschen eine Perspektive, die ein wirkliches Interesse haben an einer Tätigkeit im ländlichen oder strukturschwachen Raum und die uns gern als Hausarzt, Zahnärztin, als Amtsarzt oder Fachärztin oder Apotheker zur Verfügung stehen würden, auch wenn der Abischnitt vielleicht nicht für den vielerorts sehr strikten Numerus clausus reichen würde. Stattdessen bringen sie zumeist vorherige medizinische Ausbildung oder andere Tätigkeiten im Gesundheitswesen mit und haben im Auswahlverfahren Landeskenntnis, Empathie und Sozialkompetenz bewiesen, Aspekte, die mindestens genauso wichtig sind für einen langfristigen Erfolg auf dem Land. Und auch wenn die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung bundesrechtlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung liegt, so leisten wir aus meiner Sicht mit dem neuen Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz, das in dieser Form übrigens in Deutschland einmalig ist, eine wirksame Unterstützung für eine gute Versorgung im gesamten Land und das auch in Zukunft. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
