Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute den Gesetzentwurf zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern, ein Thema, das uns alle betrifft und das in unserem Land längst Realität ist. Wer im ländlichen Raum lebt, weiß, der Weg zur nächsten Hausärztin, zum Zahnarzt und in die Apotheke wird immer weiter. Manche Dörfer sind längst weiße Flecken auf der Versorgungskarte. Es ist richtig, dass die Landesregierung hier handelt. Und ja, dieser Gesetzentwurf hält wichtige Fortschritte bereit. Er erweitert den Blick. Nicht nur Hausärzte, sondern auch Zahnärzte, Apotheker/-innen und Fachärzte sollen künftig über Quoten in die Fläche gebracht werden. Die Diskussion darüber, sage ich aus erster Hand, läuft schon seit Jahren. Und als damals das Gesetz, Landarztgesetz eingeführt war, war das längst in der Diskussion, ob man das nicht ausweiten müsste auch auf Fachärztinnen auf jeden Fall. Es stärkt erstmals auch den öffentlichen Dienst, das ist überfällig. Und es setzt mit der Kombination aus Abiturnote, Praxiserfahrungen und Eignungstests auf faire Auswahlkriterien, die nicht nur die Abiturbesten bevorzugen. Da mache ich noch einmal einen ganz deutlichen Punkt, deswegen habe ich vorhin auch bei der Ministerin geklatscht. Da geht es um Sozialkompetenzen und Empathie, ein wichtiger Anreiz auch für junge Studentinnen und Studenten, weil da gibt es viele, die den Beruf dann doch in die Medizin nicht schaffen, weil das nicht entsprechend bisher anerkannt worden ist. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber, meine Damen und Herren, wir dürfen uns nicht der Illusion hingeben, Verpflichtungen allein lösen das Problem. Der Gesetzentwurf setzt stark auf vertragliche Verpflichtungen und Sanktionen, um junge Menschen langfristig an unser Land zu binden. Ich frage Sie: Halten Sie das für den richtigen Weg, Fachkräfte mit Vertragsstrafen statt mit attraktiven Anreizen zu gewinnen? Ich sage Ihnen, wer sich für ein Studium entscheidet, denkt nicht in erster Linie über Vertragsstrafen nach, sondern darüber, wo er oder sie später leben will, wie attraktiv die Region ist, welche Perspektiven geboten werden. Wir brauchen Ärzt/-innen, Zahnärzt/-innen, Apotheker, Fachkräfte, die gerne in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten und nicht nur hier sind, weil sie es müssen. Deshalb, wir brauchen positive Anreize – ich habe bei der Auswahl schon gesagt, dass ist ein positiver Anreiz –, Stipendien, Zuschüsse, Unterstützung für Praxisgründungen, für Wohnen, für Familien. Wir brauchen Flexibilität statt starrer Zehnjahresbindung, lieber gestaffelte Modelle, zum Beispiel fünf Jahre mit Verlängerungsoption. Wir brauchen sozialverträgliche Lösungen. Eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro schreckt nicht nur ab, sie ist für viele schlicht untragbar und übersteigt schlicht auch die Vorstellungskraft. Wenn ich das meiner Tochter erzähle, 250.000, dann kriegt die gleich einen Anfall. Und noch ein Punkt, der mir besonders wichtig ist: die gynäkologische Versorgung. Gerade in ländlichen Regionen haben Frauen oft weite Wege bis zur nächsten gynäkologischen Praxis, weshalb ich die fachärztliche Berücksichtigung der Gynäkologie in dem Gesetzentwurf ausdrücklich befürworten möchte. Das ist im Grunde Grundversorgung der Facharztnotwendigkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Medizinische Grundversorgung heißt auch, dass Frauen nicht strukturell benachteiligt werden dürfen. Und schließlich sei mir die Anmerkung gestattet, dass Versorgung auf dem Land mehr bedeutet als Arztpraxen. Infrastruktur, Digitalisierung und Kinderbetreuung sind entscheidende zusätzliche Faktoren, ob Menschen bleiben. Deshalb reicht es nicht, nur junge Menschen vertraglich zu verpflichten. Wir müssen Mecklenburg-Vorpommern insgesamt attraktiv machen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
