Dr. Harald Terpe
Verehrte Kollegin… (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe wendet sich an das Präsidium.) Frau Präsidentin! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Regelungstatbestände des Gesetzes belegen die Notwendigkeit der Neufassung des Krankenhausgesetzes und sind Folge – da muss man immer wieder drauf hinweisen – der veränderten Rahmenbedingungen für die Krankenhauslandschaft in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern. Paragraf 1 stellt auf die Daseinsvorsorge ab und vollzieht damit einen Paradigmenwechsel weg von der Wettbewerbslastigkeit und wird genaugenommen dem ursprünglichen Sinn einer Krankenhausversorgung gerecht. Folgerichtig betonen in den Paragrafen 5 und folgende, betont das Land seine Zuständigkeit für Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung. Natürlich bedeutet das eine große Verantwortung, der jederzeit nachgekommen werden muss. (Unruhe bei Andreas Butzki, SPD, und Torsten Renz, CDU) Und als Landtag haben wir dafür Sorge zu tragen, dass wir dem auch nachkommen. Und das sind die Investitionsmittel, wo wir jetzt sagen, die Pauschalförderung ist genau das Richtige natürlich, aber trotzdem ist es so, wir müssen in vollem Umfang zusammen mit den Landkreisen diese Investitionen dann auch stemmen. Und wenn wir das nicht machen, dann ist auch so ein schönes Krankenhausgesetz natürlich nur weniger schön. Ob die 60:40-prozentige Regel, Paragraf 12, sachgerecht ist, ist schwer einzuschätzen, in Zeiten klammer Kassen bergen duale Finanzierungslösungen die Gefahr streitiger Auseinandersetzungen. Und ich weise aber darauf hin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass der Gesetzentwurf viele richtige und wichtige Regelungen enthält: Die mittelfristige Umstellung auf pauschale Investitionsfinanzierung habe ich schon angedeutet, Patientenorientierung, Organspenderegister, Arzneimittelkommission, Regelungen zum Katastrophenschutz – hier erlaube ich mir die Anmerkung, dass das steuerfinanzierte Sachen sein müssen, denn da ist es zumindest so, dass es zum Teil investive Maßnahmen sein müssen, aber zum Teil sind es auch Versorgungsmaßnahmen, und darüber muss geredet werden –, schließlich der Einbau von Datenschutz bei den Forschungsdaten, das haben wir ja im Landtag beschlossen. Ich möchte aber auch auf einige kritische Punkte noch mal hinweisen. Paragraf 39, Regelungen zu den Stationsapotheker/-innen, ist nach wie vor widersprüchlich, diese Regelung. Wir erwarten im Grunde genommen mit dem hohen Aufgabenspektrum so was wie eine eierlegende Wollmilchsau, und ob das durch diese Stationsapotheker, die angedacht sind, geleistet werden kann, sei dahingestellt. Wenn ich mir die Antwort noch mal durch den Kopf gehen lasse, die wir gekriegt haben, die sollen auch bei der Visite mitgehen – na, da wird die Zeit gar nicht sein. Und es sind nicht die drei Apotheker, die man braucht für eine Maximalversorgung, sondern zum Beispiel an der UMR sind es 30 Mitarbeiter/-innen in der Apotheke, in der Krankenhausapotheke. Lassen Sie mich auch noch darauf hinweisen, dass wir wiederum ein Gesetzesvorhaben in den Ausschüssen hatten, ohne dass wir die Verordnungsermächtigung kennen. Ich glaube, dass das auf Dauer uns auf die Füße fallen wird, wenn man nicht das Gesamtkonstrukt beschließt. Abschließend bleibt es aber richtig, dass wir ein neues Krankenhausgesetz brauchen, das wie im vorliegenden Fall anschlussfähig ist auch für die Krankenhausreform auf Bundesebene, wo das Gesetz ja noch gilt. Sie zielen jetzt auf 27 ab, da bin ich bei der Verzögerung skeptisch. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katy Hoffmeister, CDU)
