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Torsten Koplin

Die Linke 08.10.2025 Sitzungen 8/115

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Recht ist dieses Gesetz, das neue Landeskrankenhausgesetz, als ein Meilenstein bezeichnet worden, als ein ganz wichtiges Gesetzesvorhaben für diese Legislaturperiode – aus einem ganz einfachen Grund: Krankenhäuser sind existenziell wichtig für alle, die sie benötigen und die die Leistungen von Krankenhäusern in Anspruch nehmen wollen. Und im Gegensatz zu meiner Vorrednerin bin ich der festen Überzeugung, dass wir es mit einem fortschrittlichen Gesetz zu tun haben, eines, das nicht Entwicklungen nachvollzieht oder bei Anpassungen, die erforderlich sind aufgrund veränderter Regelungen auf Bundesebene, etwas nachvollzieht, sondern dass wir absehbare Entwicklungen vorausschauend annehmen und damit umgehen und entsprechende Regelungen und Rahmensetzungen geben. Das ist eine neue Qualität, sehr geehrte Damen und Herren, und deswegen sage ich mit Fug und Recht, das ist ein fortschrittliches Gesetz. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Es, es schafft die Möglichkeiten, soweit es in unseren, in unsere Zuständigkeit fällt, dazu beizutragen, dass die Krankenhausstandorte, so, wie wir es versprochen haben, erhalten bleiben können. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben Sie nicht reingeschrieben.) Und es ist gut, es ist gut für Patientinnen und Patienten. Drei Beispiele möchte ich nennen. Die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher, das ist keine Selbstverständlichkeit, das ist äußerst wichtig, weil wir ja wissen über die Asymmetrie – die Götter in Weiß auf der einen Seite und diejenigen, die Hilfe benötigen in einer zuweilen auch hilflosen Situation. Da ist es wichtig, jemanden zu haben, an den man sich wenden kann und Dinge besprechen kann, die man mit dem Arzt, mit der Ärztin, mit der Pflegerin, mit dem Pfleger nicht besprechen kann oder nicht möchte. (Katy Hoffmeister, CDU: Und wer bezahlt das?) Des Weiteren, des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das geht dann zulasten des Pflegepersonals, oder wie?) dass die Barrierefreiheit verankert ist, und zwar dergestalt, dass sie als Sollregelung, möglichst barrierefrei, diskriminierungsfrei, dass wir für diejenigen, die Erklärungsbedarfe haben oder die in Sachen Verständnis – Lesehilfen und so weiter – Ansprüche geltend machen, dass die eine Unterstützung erfahren. Das ist ausgesprochen wichtig für diejenigen, die es betrifft. Und zum anderen ist es aber auch die Umsetzung einer Pflicht, die uns seit 2009 obliegt, nämlich die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Und, die Ministerin hat es bereits gesagt, die Stärkung der Selbstbestimmung der Frauen bei der Geburt, das ist ein ganz konkretes Beispiel, wie das, was wir in der Gesundheitskommission besprochen haben und mit Empfehlungen versehen haben, wie sich das jetzt faktisch in Gesetzestext umsetzt. Dieses Gesetz ist gut für die Krankenhäuser. Zum einen – das ist hier mehrfach betont worden und zu Recht – das bürokratisch aufwendige Verfahren der Inanspruchnahme von Investitionsförderung, langlebige Wirtschaftsgüter auf der einen Seite und kurzlebige auf der anderen Seite, mit den ganzen damit verbundenen Verfahren, dass damit Schluss gemacht wird, es Pauschalen gibt. Das ist berechenbar und, was gut ist, die Krankenhäuser können diese Mittel auch über Jahre hinweg ansparen und somit auch die bedarfsentsprechend notwendigen großen Investitionen vornehmen, wenn es denn notwendig ist. Und in Sachen Liquidität – das ist für Krankenhäuser, für viele Krankenhäuser ein elementar entscheidender Punkt, auch finanziell liquide zu sein –, dass wir hier Regelungen mit eingepflegt haben, die gewährleisten in begründeten Fällen vorzeitige Zahlungen an die Krankenhäuser entsprechend dessen, was vorgesehen ist und sie somit so manche Klippe nehmen können. Es ist gesagt worden, gemutmaßt worden von Frau Hoffmeister, dass Die Linke ja wohl dahinterstecken müsse, wenn jetzt die Trägervielfalt nicht mehr auftaucht im Gesetz. (Torsten Renz, CDU: Ja, die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß.) Selbstverständlich kann man, kann man das rein… Nein, nein, also die Trägervielfalt ist eine große Stärke, das ist gar keine Frage. Dass wir öffentliche Einrichtungen präferieren und kein großes Interesse daran haben, dass Krankenhäuser zu einer Gelddruckmaschine für Aktionärinnen und Aktionäre werden, das liegt auf der Hand, das ist gar nicht die Frage. (Torsten Renz, CDU: Also doch keine Trägervielfalt.) Die Haltung kennen Sie ja von uns. (Katy Hoffmeister, CDU: Was ist mit dem Deutschen Roten Kreuz?) Aber die Mutmaßung schlägt insofern fehl, weil wir diese Regelung, die Sie an der Stelle vermissen, ja im SGB V Paragraf 112 und folgende haben und im SGB IX gibt es dazu auch eine Bezugnahme. Also im Bundesrahmen ist das enthalten, und da müssen wir, haben wir uns gesagt, nicht alles doppelt und dreifach aufschreiben, (Torsten Renz, CDU: Wie mit dem Beutelsbacher Konsens, wollen Sie jetzt ins Schulgesetz schreiben.) also um zu erklären, um zu erklären und aufzuklären an dieser Stelle. Aber weil ich gerade bei der, bei der CDU bin: Sie stellen ja seit einigen Monaten die Bundesgesundheitsministerin, und ich habe so ein bisschen den Verdacht, dass es sich mehr und mehr, dass sie sich mehr und mehr als eine Entschleunigungsministerin präsentiert. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Denn wir brauchen Planungssicherheit für die Krankenhäuser, es ist ein Anpassungsgesetz zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angekündigt worden – ich weiß nicht, warum es noch nicht da ist, (Zurufe von Katy Hoffmeister, CDU, und Torsten Renz, CDU) ich weiß nicht, warum es nicht kommt. Wir haben aber Ansprüche daran, zum Beispiel, dass die Interessen von Flächenländern berücksichtigt werden und dass wir Sicherheiten schaffen für gerade kleine Krankenhäuser. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das ist unser Anspruch an das CDU-geführte Bundesgesundheitsministerium, und ich hoffe, Sie patzen da nicht, (Torsten Renz, CDU: Ja, ja, ist klar.) sondern nutzen an der Stelle auch Ihre Einflussmöglichkeiten, (Andreas Butzki, SPD: Macht doch!) um den Vorgang zu beschleunigen. Und zu guter Letzt, das will ich gerne noch sagen: Dieses, dieses Landeskrankenhausgesetz, das ich in höchsten Tönen lobe, ist auch gut für die Allgemeinheit, weil wir Erfahrungen aus dem Umgang mit der Corona-Pandemie ziehen, dass geregelt wird, wie gehen wir mit Gefahrenlagen um, wie bereiten wir uns darauf vor, wer steuert, wo sind die Kompetenzen. Das ist elementar wichtig, wenn eine solche Gefahrenlage dasteht, dass wir keine Zeit verlieren, dass wir uns der Erfahrungen, die wir gemacht haben, besinnen. Insofern, rundum, wir werden Erfahrungen auch mit diesem Gesetzentwurf, mit diesem Gesetz dann sammeln. Und ich bin mir sicher, dass wir weiterhin eine gute Entwicklung unserer Krankenhauslandschaft haben, erst recht mit diesem Gesetz. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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