Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes unsere Auffassung schon mehr als deutlich gemacht, denke ich. Seitdem hat sich weder an der Rechtslage noch an unserer Auffassung etwas geändert. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nur die Prozente.) Die Öffentlichkeit soll weiterhin informiert und die Verfassungsschutzberichte und Informationen sollen weiterhin im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit an die Öffentlichkeit übermittelt werden, so, wie das Gesetz es in der jetzigen Fassung vorsieht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden die AfD nicht dabei unterstützen, durch Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes eine Regelung speziell für ihre eigene mögliche Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung zu schaffen. Wir wollen, dass die Öffentlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin durch den Verfassungsschutz über Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (Zuruf von Thore Stein, AfD) und den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder informiert wird. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und informiert werden will die AfD offensichtlich auch. Jedenfalls hat sie im September 2025 in einer Kleinen Anfrage nach dem Zeitplan der Landesregierung für das Landesverfassungsschutzgesetz gefragt. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist meine Anfrage.) Darauf sind wir allerdings auch gespannt. Und wir blicken in diesem Zusammenhang interessiert nach Nordrhein-Westfalen, wo das Landesverfassungsschutzgesetz nach 30 Jahren grundlegend novelliert wird und sich nach Erster Lesung im September gerade zur Beratung in den Fachausschüssen befindet. Mit dem Gesetz werden die Regelungen zur Informationsbeschaffung durch den Verfassungsschutz systematisiert und das Nachrichtendienstrecht insgesamt modernisiert. Die Verfassungsschutzbehörde erhält einen überarbeiteten Rechtsrahmen, der mehr Handlungssicherheit bei der Datenerhebung im virtuellen Raum bietet und eine Informationserhebung und -analyse auf dem Stand der Technik ermöglicht. Die Arbeit der Verfassungsschutzbehörde soll durch eine Erweiterung der rechtlichen Befugnisse zur Datenerhebung effektiver werden. Schwerpunkte sind unter anderem die erweiterten Befugnisse zur Gewinnung relevanter Erkenntnisse, eine verstärkte Kontrolle eingriffsintensiver Maßnahmen und gerichtsfester Übermittlungsvorschriften nach dem Vorbild des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Das alles werden Regelungen sein, die der Intention und den Grundstrukturen der AfD komplett gegen den Strich gehen. Wir sind hingegen bereit dafür. Meine Fraktion lehnt Ihren Gesetzentwurf auch in Zweiter Lesung ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
