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Paul-Joachim Timm

AfD 08.10.2025 Sitzungen 8/115

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, mit den Zielvereinbarungen, die in Paragraf 15 Landeshochschulgesetz zu finden sind, soll bekanntlich ein Rahmen für die innovative und leistungsstarke Entwicklung der Hochschulen gesetzt werden, damit die Hochschulen auch Planungssicherheit für die Jahre 2026 bis 2030 haben. Zumindest in der umfänglichen Unterrichtung zu den Eckwerten der Hochschulentwicklung auf Drucksache 8/4471 hat die Landesregierung einen Überblick zur Lage der Hochschulen und den Wissenschafts- und Forschungsbedingungen abgegeben. So weit, so unkonkret. Der Antrag heute ist noch mal ein richtiges Kabinettsstückchen, wenn man in der Plenardebatte heute vom 8. Oktober, also einen Tag vor Fristende am morgigen Tag, dem 9. Oktober, über eine Fristverlängerung abstimmt. (Zuruf von Christian Albrecht, Die Linke) Ich kann die Spannungskurve etwas runternehmen: Wir werden heute zustimmen, wissen aber, dass die Leidtragenden natürlich wieder die Hochschulen sind. Sie müssen mit der Verschiebung umgehen und haben weiter wenig Planungssicherheit. So viel zur Wichtigkeit der Hochschulen, wie sie die Ministerin wohl gerade meinte. Spannend wäre natürlich gewesen, was Sie gemacht hätten, wenn der TOP heute hinten runtergefallen wäre. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mitglieder des Wissenschafts- und Europaausschusses erinnern sich vielleicht an die Expertenanhörung zu den Eckwerten am 9. April in diesem Jahr, auch wenn es schon etwas zurückliegt. Dort wurde von den Anzuhörenden deutlich gemacht, dass die Finanzmittel für die Hochschulinfrastruktur aus den verschiedenen Fördertöpfen eben nicht auskömmlich sind. Beispielsweise wird über die unbefristete Bund-Länder-Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ der Aufgabe der Kofinanzierung zwar formal nachgekommen, aber in anderen Bundesländern – und das gehört zur Ehrlichkeit dazu – gibt es halt Geld von oben. So nicht in M-V: Bei den Grundmitteln für Professuren verhält es sich so, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern 50.000 Euro pro Professur an Grundmitteln haben. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 70.000 Euro, woran – und das sieht ein Blinder mit Krückstock – ein klarer Wettbewerbsnachteil für unser Bundesland abzuleiten ist. Ein weiterer Kritikpunkt war – und das ist gerade im Bereich der Gebäudesanierung, der Neubauten und Geräteausstattung deutlich geworden – der riesige Finanzbedarf, der dort auf uns lauert und der bis dato nicht abgedeckt war. Der Wunschzettel ist lang, und ja, Projekte wie die Mensa Rostock und die Strömungshalle scheinen nun mit dem anteiligen Ausnutzen des Sondervermögens unkomplizierter zu realisieren zu sein. Die Darlegung der finanziellen Budgets und deren Fortschreibungen setzen den Rahmen dessen, was in Zukunft machbar sein wird. Scheinbar war es Ihnen nicht möglich, dies innerhalb der Fristsetzung zu bewerkstelligen, und Sie geben als Ursachen – die Ministerin hat es ja gerade gesagt – hierfür den bis dato fehlenden Bundeshaushalt und auch die Verständigung über die Art und Weise des auszugebenden Sondervermögens an. Auch wenn wir die Verschiebung von wichtigen politischen Vorhaben auch an anderer Stelle im Wissenschaftsressort nur zu gut kennen, kaufen wir Ihnen an dieser Stelle tatsächlich ab, dass es schwierig ist, zeitlich zu planen, wie man mit dem Geld aus Berlin nun verfährt. Sie haben sich sicherlich auch nicht zu träumen gewagt, wie astronomisch hoch sich der Bund mit den Sonderschulden zulasten zukünftiger Generationen dann tatsächlich verschulden wird. Da Sie ja immer noch verhandeln, möchte ich Ihnen an dieser Stelle mit auf den Weg geben, dass es durchaus finanziell problematisch ist, dass die Hochschulen zunehmend zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, ohne dafür zusätzliche Mittel zu erhalten, Stichwort „Third Mission“. Dies geht zulasten des eigenen Budgets, was ursprünglich für die Kernaufgabe, für Lehre und Forschung, vorgesehen war, und wir als AfD möchten, dass das Geld tatsächlich nur dafür aufgewandt wird. Die Hochschulen können nämlich nicht sinnvoll planen, wenn sich die Rahmenbedingungen ständig ändern, Sie ihnen immer weitere Aufgaben auftragen, ohne die Finanzierung zu sichern. So kann man schlecht arbeiten. Zum Aspekt der Forschungsförderung fällt mir noch ein, dass es das Wirtschaftsministerium war, was Ende August einen Zuwendungsbescheid für ein Verbundforschungsprojekt zwischen Unternehmen der Medizintechnik der Universität Rostock und der Universitätsmedizin Rostock über 8,2 Millionen Euro bekanntgegeben hat. Sie haben sicherlich alle das in der „Ostsee-Zeitung“ so zur Kenntnis genommen. Unsere Wissenschaftsministerialvertretung im Ausschuss äußerte sich auf Nachfrage, dass es sich dabei vermutlich – so sicher war man sich nicht – um EFRE-Mittel handelt. Ich möchte dies zur Transparenz hier noch mal erwähnen, denn es wäre in erster Linie wohl besser, den Aspekt Forschung gleich ganz glasklar beim Wissenschaftsministerium anzusiedeln, um punktgenau zu planen und zu steuern, eben auch mit den EFRE-Mitteln. Wie ja bereits angekündigt, werden wir dem Antrag um Fristverlängerung heute zustimmen, aber der Versuch, die Gründe für die Abschiebung in erster Linie mit externen Auswirkungen zu erklären, wie dem Bundeshaushalt, das halten wir doch für etwas schwach auf der Brust. Andere Bundesländer schaffen es ja auch fristgemäß, sich zu einigen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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