Torsten Koplin
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz soll das Landarztgesetz ablösen. Das ist gut so, denn das Landarztgesetz hat sich bekanntermaßen alleinig auf die hausärztliche Versorgung fokussiert. Wir wollen und müssen aber Absolventinnen und Absolventen der Human- und Zahnmedizin sowie der Pharmazie für unser Land gewinnen. Das ist notwendig, um die ärztliche, zahnärztliche und pharmazeutische Versorgung und den öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken. Dies tun wir, weil es einerseits gilt, der demografischen Entwicklung und dem Fachkräftebedarf zu entsprechen, andererseits gibt es noch einen weiteren Faktor, der mit Blick auf die Ausübung des Arztberufes zunehmend berücksichtigt werden muss, nämlich die Zunahme der Angestelltenverhältnisse. Sie sind Ausdruck eines sich verändernden Verständnisses vom Arbeitsleben, besser gesagt vom zunehmenden Bedürfnis, Berufs- und Privatleben in Einklang zu bringen, was sich dann in zahlreichen Teilzeittätigkeiten bei gleichzeitiger Besetzung einer Art Stelle widerspiegelt. Allein in unserem Bundesland hat sich die Anzahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte, ob bei einem Vertragsarzt oder in einem medizinischen Versorgungszentrum, in den letzten zehn Jahren auf nunmehr fast 900 verdoppelt. Wir stehen in Mecklenburg-Vorpommern also gleichzeitig vor vier Herausforderungen. Einer höheren Anzahl potenzieller Patientinnen und Patienten stehen weniger Ärztinnen und Ärzte gegenüber, die zudem eine geregelte Arbeitszeit haben möchten. Und außerdem leben wir in einem Flächenland mit einer tendenziell sinkenden Bevölkerung. Nun werden der medizinische und der medizintechnische Fortschritt immer auch Entlastung generieren, aber immer werden wir Ärztinnen und Ärzte brauchen, die sich der medizinischen Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten annehmen. Die hier und da auch in der Literatur beschworene Ära einer Medizin ohne Ärzte ist nichts als eine Mär. Voraussetzung für die Ausübung eines Arztberufes ist in Deutschland ein erfolgreich absolviertes Medizinstudium, das man an rund 40 Universitäten, davon 35 staatlichen, absolvieren kann. Aktuell gibt es circa 9.000 Medizinstudienplätze in Deutschland. Das sind damit etwa 4,4 Prozent der Studierenden, die in den Fächern Human- und Zahnmedizin studieren. Diese Quote beträgt in Mecklenburg-Vorpommern überdurchschnittliche 12,5 Prozent. Und, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es gibt mit aktuell 580.900 Ärztinnen und Ärzten so viele wie nie zuvor in Deutschland. Und trotzdem haben wir ein Problem, Arztsitze zu besetzen oder aber den Patientinnen und Patienten den Zugang zum Haus- oder Facharzt zu ermöglichen. Die Zahl berufstätiger Ärzte hat sich seit 1990 um mehr als 83 Prozent erhöht und lag 1924 bei 437.200. Die Zahl der Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit hat sich im gleichen Zeitraum fast verdreifacht und belief sich im Jahr 2024 auf 143.700 Ärzte. Auch für Mecklenburg-Vorpommern lässt sich eine vergleichbare Entwicklung verzeichnen. Aktuell haben wir 2.358 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Vor einigen Jahren waren es circa 2.100. Die Zahl offener Hausarztsitze hat sich von circa 120 auf gegenwärtig 81 verringert. Gleichwohl es fehlen Ärztinnen und Ärzte, und was die Situation noch angespannter sein lässt, sie sind bei Haus- wie bei Fachärzten zwischen Land und Stadt sehr ungleich verteilt. Es gilt, Ursachen hierfür, den Ursachen hierfür nachzugehen und die Umstände zu beseitigen, die einer Niederlassung in unserem Bundesland im Wege stehen. Denn es gibt auch Bewerberinnen und Bewerber, die sich nicht niederlassen dürfen, weil es nach den geltenden Maßstäben keine freien Sitze gibt, und doch haben wir Aufnahmestopps in Haus- und Facharztpraxen, in Regionen, in denen die Menschen händeringend versuchen, in einer Praxis als Patientin und Patient aufgenommen zu werden. So entstehen paradoxe Situationen wie in Anklam oder anderswo im Land, dass beispielsweise um eine Behandlung bei einem Dermatologen selbst im Krankenhaus vergebens nach gesucht wird und man vom Terminservice mit wochenlanger Wartezeit allenfalls einen Termin in Lübeck, also außerhalb unseres Landes zugewiesen bekommt. Es ist also gut und richtig, dass die Landesregierung die Landarztquote jetzt auf andere Fachbereiche ausweiten will. Dies wird, so jedenfalls ist es unsere Wahrnehmung, allseits begrüßt, wohl wissend, dass uns die Absolventinnen und Absolventen nach erfolgreichem Abschluss erst in sechseinhalb bis elf Jahren zur Verfügung stehen. Wir müssen alle uns selbst zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um die Situation zu verbessern. Neben Investitionskostenzuschüssen bei Zulassung von bis zu … gibt es, neben den Investitionskostenzuschüssen bei Zulassung gibt es für die Hausärztinnen und Hausärzte 125.000 Euro Zuschüsse, Zuschüsse für die Anstellung von Ärzten bei der Schaffung zusätzlich besetzter Arztstellen für Hausärzte. Diese werden mit bis zu 40.000 Euro gefördert und für Fachärzte bis zu 20.000 Euro. Bei einer Übernahme von Umzugskosten oder die Übernahme von Umzugskosten wird mit bis zu 10.000 Euro gefördert. Es gibt ebenfalls Zuschüsse für Gehaltskosten, für die Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten zur Vorbereitung auf die Praxisübernahme, und zwar bis zu 2.000 Euro pro Monat für längstens zwölf Monate, all das bereitgestellt durch die Kassenärztliche Vereinigung unseres Landes. Das Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz reiht sich als ein wichtiger Baustein in die Bemühungen zur verbesserten ambulanten medizinischen Versorgung ein. Daneben müssen wir auch in andere Bundesländer schauen, wie mein Kollege Referent Jörg Böhm immer anmahnt, denn man muss ja das Rad nicht immer neu erfinden. Möglicherweise ist der neue Assistenzstudiengang in Niedersachsen tatsächlich ein Weg, um Hausärztinnen und Hausärzte zu entlasten. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie uns also weiter Wege beschreiten, auf dass wir uns als Land der Möglichkeiten beweisen, etwa der Möglichkeit einer guten, flächendeckenden medizinischen Versorgung und der Möglichkeit, seinen Arztberuf zur Zufriedenheit aller ausüben zu können. – Ihnen vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
