Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir stehen heute vor der Beschlussfassung des neuen Landeskrankenhausgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Die Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes ist eines der zentralen Gesetzgebungsvorhaben meines Ministeriums in dieser Legislaturperiode. Mit dem neuen Gesetz machen wir nicht nur einen großen Schritt in Richtung Umsetzung der Krankenhausreform auf Landesebene, sondern schaffen einen modernen, zeitgemäßen Rahmen für unsere Krankenhäuser. Wir müssen Antworten auf die Entwicklungen der letzten Jahre geben, die unter anderem ganz erhebliche Auswirkungen auf die kritische Infrastruktur haben. Und wir geben mit dem neuen Gesetz Antworten, wir geben Antworten auf die erheblich gestiegene Bedrohungslage in Europa und in Deutschland, wir geben Antworten auf die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie, wir geben Antworten zur notwendigen Stärkung der Krisenresilienz. Wir rücken die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt der Krankenhausversorgung, zum Beispiel durch die Stärkung der Selbstbestimmung der Frau während der Geburt. Wir machen unsere Landeskrankenhausplanung anschlussfähig an die große Krankenhausreform des Bundes, und wir reformieren grundlegend die Landeskrankenhausförderung, indem wir in erheblicher Weise Bürokratie abbauen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das neue Landeskrankenhausgesetz ist ein gesundheitspolitischer Meilenstein. Dazu haben Sie in den Ausschüssen erheblich beigetragen, so liegt ja heute auch ein umfangreicher Änderungsantrag des Sozialausschusses vor und noch ein weiterer Antrag der Regierungsfraktionen. Das zeigt, es wurde bis zum Schluss intensiv und auch kontrovers diskutiert und es wurden Regelungen abgewogen. Es hatten viele Expertinnen und Experten die Möglichkeit, ihre Einschätzung und Sichtweise vorzustellen und einzubringen. Es wurde durch diese Debatte deutlich, wie relevant dieses Gesetz ist und – auch das betone ich hier ausdrücklich – dass es zu vielen Themen sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Das alles wurde nun zusammengebunden und heute muss entschieden werden. Ich glaube, so geht lebendiger Parlamentarismus, so funktioniert gute Gesetzgebung. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich für das Engagement der beteiligten Akteure im Gesetzgebungsverfahren bedanken, um den Gesetzentwurf qualitativ weiter voranzubringen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Koplin, Die Linke) Im Ergebnis, im Ergebnis wurde ein Änderungsantrag des Ausschusses erarbeitet, der noch einmal in wesentlichen Punkten in Auswertung der Beratungen zu einer Verbesserung dieses Gesetzes führt. Lassen Sie mich kurz auf die inhaltlichen Schwerpunkte eingehen: Zuallererst wird noch einmal ein stärkerer Fokus auf die Diskriminierungs- und Barrierefreiheit für die Patientinnen und Patienten gelegt. Dies ist auch für mich ein wichtiges politisches Anliegen. In der Landeskrankenhausförderung wurde eine weitere Entbürokratisierung vorgenommen. Im Antrag wurden damit ausdrücklich auch Hinweise und Empfehlungen von Expertinnen und Experten und der CDU-Fraktion aufgenommen, denn nunmehr ist vorgesehen, dass die Investitionspauschale nicht mehr für einen einzelnen Krankenhausstandort zugewiesen wird, sondern für das Krankenhaus insgesamt. Die Argumentation hat uns überzeugt, und dies erleichtert den Verwaltungsaufwand sowohl für das Krankenhaus als auch für das Ministerium noch einmal und ist gleichzeitig sachgerecht. Jetzt können Sie wirklich einmal sagen, Opposition wirkt, liebe CDU-Fraktion. Die Regierungsfraktionen haben außerdem auf einen zentralen Punkt der Krankenhausgesellschaft zur Landeskrankenhausförderung reagiert, indem die Auszahlung der Pauschale nicht mehr automatisch an eine Voraussetzung gebunden ist. An dieser Stelle wurde stattdessen eine Lösung entwickelt, die es in begründeten Ausnahmefällen ermöglicht, von einer Bewilligung abzusehen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fortführung des Krankenhauses infrage steht. Auch hier haben wir durch einen guten Austausch eine sachgerechte Lösung gefunden, ohne den ursprünglichen Grundgedanken des Gesetzes fallen zu lassen. Außerdem haben wir die Möglichkeit einer unterjährigen Abschlagszahlung für die Pauschale geschaffen, auch dies in der Reaktion auf Einwendungen der Expertinnen und Experten. Zudem liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zu der Beschlussempfehlung vor, den ich sehr begrüße, weil er noch einmal mehr Rechtssicherheit und Klarheit bei einem möglichen Trägerwechsel eines Krankenhauses schafft. Auch im Abschnitt, in dem einzelne Aspekte der Patientenversorgung geregelt werden, gibt es noch Änderungsvorschläge. Sehr unterschiedliche Auffassungen gab es zum Thema der Stationsapothekerinnen und -apotheker, die mit dem Gesetz neu eingeführt werden sollen. Bei der Befassung war für mein Ministerium insbesondere die Stellungnahme der Apothekerkammer hilfreich, aber auch die Krankenhausgesellschaft wurde hier berücksichtigt, indem die Beschreibung des Aufgabenprofils noch einmal überarbeitet wurde. Wir sind davon überzeugt, dass durch die Einführung von Stationsapothekern positive Effekte insbesondere für die Arzneimitteltherapiesicherheit erzielt werden können. Darüber hinaus wurden verschiedene Änderungen vorgenommen, die klarstellenden oder redaktionellen Charakter haben und hierdurch zu einer besseren Anwendbarkeit des Gesetzes führen. Nicht aufgenommen wurde hingegen die Forderung nach einer Änderung der Regelung für die zukünftige Investitionspauschale in Paragraf 22 Absatz 2. Es geht hier um teilstationäre Einrichtungen. Anhand dieses Beispiels möchte ich kurz erläutern, wie dieser Abwägungsprozess läuft. Teilstationäre Einrichtungen erhalten bewusst keinen Mindestbetrag der investiven Förderung nach 22 Absatz 2 Nummer 2. Der Grund hierfür ist, dass der Investitionsaufwand für teilstationäre Einrichtungen typischerweise geringer ist als für vollstationäre Krankenhäuser, da sie weniger umfangreiche bauliche Infrastruktur, weniger Personal, weniger teure medizinische Geräte benötigen. Teilstationäre Häuser konzentrieren sich auf spezifische Leistungen ohne die Notwendigkeit von Betten und umfangreicher Ausstattung für Langzeitaufenthalte, was zu geringeren Baukosten und Anschaffungskosten führt. Wichtig aber ist, teilstationäre Einrichtungen erhalten aber die anderen Anteile der investiven Förderung in Paragraf 22 Absatz 2, die auch einen deutlich größeren Anteil ausmachen werden. Im Ergebnis liegt also eine sachgerechte Differenzierung vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich noch einmal betonen, uns ist bewusst, dass wir mit diesem Gesetz einen ambitionierten und anspruchsvollen Rahmen für unsere Krankenhausversorgung setzen. Das verlangt vielen Akteuren viel ab, ich weiß das. Aber die Zeiten, in denen wir uns befinden, machen das notwendig. Hierbei geben wir den Krankenhäusern dort die notwendige Beinfreiheit, wo sie sie brauchen, und machen insbesondere an den Stellen konkrete Vorgaben, wo es darum geht, die Funktion eines Krankenhauses für die Daseinsvorsorge abzusichern. Das erzeugt nicht nur Freudensprünge bei den Kliniken – jedes Krankenhaus ist auch anders, das Gesetz kann das individuell nicht vollständig abdecken –, aber ich bin jedenfalls davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz eine gute Grundlage für eine leistungsfähige und moderne Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern schaffen, die den Bedarfen unserer Bevölkerung auch gerecht wird. Auch hier gilt, wir müssen alle dabei mit anpacken, es geht nur gemeinsam, gerade in diesen Zeiten. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
