Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bittet die Landesregierung um Zustimmung zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Wir stehen im Bereich der Juristenausbildung vor großen Herausforderungen. Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, neue Erwartungen an Studium und Berufseinstieg verändern einfach die Anforderungen an die juristische Ausbildung. Damit sie zukunftsfest bleibt, müssen wir sie an diese Entwicklung anpassen. Und genau das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ich möchte Ihnen die drei zentralen Punkte der Gesetzesänderung gerne vorstellen: Erstens modernisieren wir die Prüfungsleistungen. Die klassische wissenschaftliche Studienarbeit, allgemein bekannt unter „Hausarbeit“, verliert durch frei verfügbare KI-Programme zunehmend an Aussagekraft. Gleichzeitig steigt die Gefahr, dass Studierende, die eben sich an die Regeln halten und diese KI-Programme nicht nutzen, benachteiligt werden. Deshalb geben wir der Universität Greifswald künftig die Möglichkeit, anstelle der schriftlichen Studienarbeit andere Prüfungsleistungen wie zum Beispiel Klausuren oder mündliche Leistungen vorzusehen. So sichern wir Fairness, so sichern wir Chancengleichheit und ermöglichen der Universität die notwendige Flexibilität. Zweitens führen wir die elektronische Aktenführung im Bereich der Prüfungs- und Widerspruchsakten beim Landesjustizprüfungsamt ein. Bisher waren die Prüfungs- und Widerspruchsakten noch vollständig in Papierform enthalten. Nach dem E-Government-Gesetz sind wir ohnehin verpflichtet, die E-Akte einzuführen. Mit der Gesetzesänderung schaffen wir nun die rechtliche Grundlage dafür. Das macht die Verwaltung moderner, effizienter und nachhaltiger. Und drittens – das ist der Hauptteil dieses Gesetzentwurfes und meines Erachtens der wichtigste Teil – ist hierin vorgesehen die Einführung des integrierten Bachelor of Laws. Der wichtigste Bestandteil der Reform, wie gesagt, ist die Einführung eines zusätzlichen universitären Abschlusses. Studierende der Rechtswissenschaft an der Universität Greifswald sollen künftig nach Abschluss aller universitären Prüfungsleistungen den Grad eines Bachelor of Laws erwerben können. Dieser Abschluss ersetzt selbstverständlich nicht die erste juristische Staatsprüfung und das Examen. Wer weiterhin Richter/-in, Staatsanwält/-in, Notar/-in oder Rechtsanwält/-in werden möchte, muss weiterhin das erste juristische Staatsexamen bestehen. Aber Studierende, die die staatliche Pflichtfachprüfung nicht bestehen, sollen künftig nicht mehr – nach vier bis fünf Jahren in der Regel – ein Studium haben, ohne Abschluss dastehen. Das wollen wir den Studierenden nehmen. Mit dem Bachelor of Laws können sie in die öffentliche Verwaltung oder in die Wirtschaft gehen und dort juristisch qualifiziert arbeiten. Bei meinen Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmern kommt auch positives Feedback auf genau die Einführung des Bachelor of Laws, das mir widerspiegelt, dass sie nicht immer unbedingt einen Volljuristen bräuchten, sondern einen Menschen mit juristischem Sachverstand. Dieser integrierte Abschluss bringt mehrere Vorteile: Erstens. Er entlastet die Studierenden. Bisher endete das Studium, das Jurastudium, bei Nichtbestehen des ersten Staatsexamens ohne jeden Abschluss, trotz zahlreich erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen, die eigentlich den Anforderungen eines Hochschulabschlusses entsprechen. Das hat einen enormen psychischen Druck erzeugt. Jede und jeder, die dieses Studium absolviert hat, weiß, wovon ich rede. Der integrierte Bachelor nimmt diesen Druck und sorgt für die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen. Zweitens. Er stärkt den Studienstandort Greifswald. Die Universität selbst hat diesen Schritt angestoßen und auch die Studierenden begrüßen ihn ausdrücklich. In vielen anderen Bundesländern gibt es den integrierten Bachelor of Laws bereits. Wenn wir ihn nicht einführen, verliert Mecklenburg-Vorpommern an Wettbewerbsfähigkeit. Das können wir uns angesichts des Fachkräftemangels und der Notwendigkeit, Nachwuchs zu gewinnen, nicht leisten. Und der dritte Grund ist, schließlich erschließt der neue Abschluss neues Fachkräftepotenzial. Der Bachelor ermöglicht es, mehr Studierende zum Abschluss zu bringen, auch solche, die das Examen eben nicht bestehen. Damit gewinnen wir zusätzlich juristisch ausgebildete Fachkräfte für die Verwaltung, für die Wirtschaft. Zum Vergleich: Von allen Studienanfänger/-innen in Greifswald schließen derzeit nur rund 30 Prozent das erste Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern ab. Ein Teil wechselt das Bundesland, andere brechen das Studium ab und wieder andere bestehen eben das Examen nicht. Das wollen wir ändern, indem wir den Druck mindern und neue Perspektiven eröffnen. Die geplanten Änderungen sind praxisnah, rechtlich fundiert und verursachen keine Mehrkosten für den Landeshaushalt. Ich bitte Sie daher herzlich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Und ein Letztes: Mein Dank gilt der Universität Greifswald, dem Fachschaftsrat und dem Landesjustizprüfungsamt für die gute, konstruktive Zusammenarbeit eben bei der Einführung des Bachelor of Laws. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
