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Constanze Oehlrich

GRÜNE 08.10.2025 Sitzungen 8/115

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der derzeit gültigen Fassung des Paragrafen 5 Absatz 2 unseres Landesverfassungsschutzgesetzes informiert der Verfassungsschutz die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitlichdemokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zufolge soll der Verfassungsschutz nur noch die staatlichen Stellen informieren. Die AfD beklagt, dass die Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes eine Stigmatisierung der als Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestuften Vereine oder Parteien mit sich bringe. Sehr geehrte Kolleg/-innen, aber das ist ja gerade genau der Sinn dieser Vorschrift. Die Bürger/-innen sollen über Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung informiert und dadurch in die Lage versetzt werden, ihnen mit politischen Mitteln zu begegnen, verfassungsfeindliche Vereine eben nicht mehr mit ihrer Spende, verfassungsfeindliche Parteien eben nicht mehr mit ihrer Stimme zu unterstützen. Sehr geehrte Kolleg/-innen, unsere Landesverfassung schützt die Meinungsfreiheit, ja, aber sie schützt auch die demokratische Ordnung vor denen, die sie abschaffen wollen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wer sind denn immer diese Leute?) Der Gesetzentwurf der AfD würde die öffentliche Wirksamkeit des Verfassungsschutzes neutralisieren und damit ein Element des Frühwarnsystems unserer Demokratie deutlich schwächen. Meine Fraktion, das habe ich hier im Landtag schon mehrfach gesagt, ist für mehr öffentliche Berichterstattung durch den Verfassungsschutz und nicht für weniger. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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