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Wolfgang Waldmüller

CDU 08.10.2025 Sitzungen 8/115

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim Hergehen habe ich gerade gesagt, es ist in der Tat der vierte Antrag zu diesem Thema. Es geht um einen Gesetzentwurf, den wir heute einreichen wollen zum Tariftreue- und Vergabegesetz. Mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Vergabegesetzes verfolgen wir ein klares Ziel, wir wollen die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und natürlich auch mittelstandsfreundlicher gestalten. Die öffentliche Hand vergibt jedes Jahr eine große Zahl an Aufträgen. Das ist in unseren Kommunen und unseren Landesbehörden, aber auch unseren Unternehmen im Land von großer Bedeutung. Was wir aber ebenso feststellen, der bürokratische Aufwand ist gerade bei kleineren Beschaffungsvorgängen unverhältnismäßig hoch. Verfahren dauern zu lange, Ressourcen in Verwaltungen und Betrieben werden gebunden, und am Ende bleibt die Frage: Warum müssen wir hier komplizierter sein als nötig? Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat im August dieses Jahres mit dem Entwurf eines Vergabebeschleunigungsgesetzes genau auf diese Problemlage reagiert. Ein zentrales Thema ist die Anhebung der Wertgrenzen für Direktvergaben. Ziel ist es, Investitionen schneller umzusetzen und Verfahren zu verschlanken. Und wir greifen diesen Impuls auf und gehen ihn Mecklenburg-Vorpommern konsequent den notwendigen Schritt weiter. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir ein praxistaugliches, transparentes und mittelstandsfreundliches System für Vergaben unterhalb der europäischen Schwellenwerte. Andere Bundesländer sind uns da längst voraus. Im Kern sieht unser Entwurf drei Veränderungen vor. Erstens, wir heben die Wertgrenzen für die Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Paragraf 2 Absatz 2 deutlich an. Für Bauleistungen steigt die Grenze von bislang 50.000 Euro auf 500.000 Euro, für Lieferdienste und freiberufliche Leistungen von 10.000 auf 100.000 Euro. Und dabei wird das Vergaberecht an die Realität angepasst und die Zahl der aufwendigen Verfahren erheblich reduziert. Zweitens, wir führen mit einem neuen Paragrafen 4 „Unterschwellenvergabe“ erstmalig eigenständige Regelungen ein. Dort ist klar festgelegt, Bauleistungen können künftig bis zu 150.000 Euro, jetzt 10.000 direkt vergeben werden. Freihändige Vergaben oder beschränkte Abschreibungen sind bis zu 1 Million möglich. Das ist auch jetzt schon in dem jetzigen Erlass der Stand. Und für Lieferdienste und freiberufliche Leistungen gibt es eine Wertgrenze von 100.000 Euro für Direktaufträge, wo wir jetzt 5.000 Euro haben. Und drittens, wir verankern flankierende Sicherungen vor jedem Direktauftrag. Ab 5.000 Euro ist eine Markterkundung verpflichtend. Auftragsaufspaltungen zum Umgehen der Schwellenwerte sind ausdrücklich verboten, und die Pflicht zur Dokumentation bleibt bestehen. Und damit stellen wir sicher, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Gleichbehandlung gehen weiterhin. Meine Damen und Herren, dies ist keine Einladung zu Beliebigkeit oder Willkür. Im Gegenteil, es geht darum, Aufwand und Nutzen in ein vernünftiges Verhältnis zu setzen, Verwaltungsressourcen freizumachen und die Wettbewerbschancen unserer regionalen Unternehmer zu verbessern. Unsere Botschaft lautet: weniger Bürokratie, mehr Effizienz, stärkere Beteiligung der mittelständischen Wirtschaft. Das ist ein Gewinn für Auftraggeber und für Auftragnehmer gleichermaßen und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, die schneller von Investitionen profitieren. Ich lade Sie hiermit recht herzlich ein, diesen Gesetzentwurf konstruktiv in einem weiteren Verfahren zu begleiten. Es ist ein notwendiger, zeitgemäßer Schritt, um öffentliche Beschaffung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest zu machen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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