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Elke-Annette Schmidt

08.10.2025 Sitzungen 8/115

Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5300 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung in den Wissenschafts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages, auf Drucksache 8/5301, in Verbindung mit Erster Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Mediengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/5315. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages (Erste Lesung) – Drucksache 8/5301 – Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Mediengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/5315 – Das Wort zur Einbringung hat der Parlamentarische Staatssekretär Herr Patrick Dahlemann. Parlamentarischer Staatssekretär Patrick Dahlemann: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Mediengesetzgebungen in Deutschland dienen dem Austausch freier Meinungsäußerungen, Schutz, Sicherheit gleichzeitig von Personen und Gesellschaft. Wir wollen mit ihnen ein Umfeld schaffen, das den Austausch von Informationen ermöglicht, ohne die Grundrechte zu verletzen. Die Freiheit von Meinungen und Medien braucht aber dafür einen Rahmen. Dieser Rahmen umfasst außerdem den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit seinem Anspruch an Qualität und Bildungsauftrag gleichermaßen mit einer Faktengrundlage. Diesen Rahmen stellen der Medienstaatsvertrag auf Bundesebene und auf Landesebene bisher unser Landesrundfunkgesetz dar. Mit den vorliegenden Entwürfen erneuern wir heute beide. Zunächst zum Achten Medienänderungsstaatsvertrag und zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag: Der öffentlichrechtliche Rundfunk ist innerhalb unserer Medienlandschaft eine wichtige Säule unserer Demokratie, denn die öffentlich-rechtlichen Medien informieren die Menschen – unabhängig, seriös, gut recherchiert, unabhängig von Quoten und wirtschaftlichen Zwängen. Über Inhalt und Geschmack darf man sich glücklicherweise in unserem Land streiten, und das ist auch gut so, aber wir können uns auf einen Faktencheck und auf eine Hintergrundrecherche in der Regel als hohen Standard verlassen. Im Juli haben Sie in diesem Haus dem Siebten Medienänderungsstaatsvertrag zugestimmt, dem Reformstaatsvertrag. Sie haben damit den Weg frei gemacht für einen umfassenden Erneuerungsprozess des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es macht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schlanker, digitaler und nachhaltiger und verpflichtet im Übrigen unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu mehr Transparenz, Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Die Umsetzung ist mitten im Gange. Der Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag ergänzt den Reformstaatsvertrag und sorgt dafür, dass nun auch das Beitragsverfahren schlanker aufgestellt wird. Im Moment erfolgt die Beitragsfestsetzung über ein dreistufiges System, erstens der Bedarfsanmeldung durch die Rundfunkanstalten, zweitens prüft die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, kurz KEF, den angemeldeten Bedarf, und der dritte Schritt besteht aus mehreren Verfahrensstufen: zunächst der Beschluss des Entwurfs der Medienstaatsvertragsänderungen durch die MPK, Ministerpräsidentenkonferenz, dann der Beschluss dieser in den einzelnen Kabinetten und die Einbringung des Entwurfs mit anschließenden Diskussionen und abschließend der Beschluss aller 16 Landtage. Sie sehen, besonders die dritte Stufe ist extrem umfänglich. Nun soll diese dritte Stufe mutig reformiert werden. Die Empfehlung der KEF kann künftig unmittelbar in eine Beitragsfestsetzung münden, wenn die empfohlene Erhöhung nicht mehr als fünf Prozent beträgt. Das verkürzt das Verfahren um mehrere Monate und wird viel Zeit und Bürokratie einsparen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es ist zugleich ein Sparanreiz für die Anstalten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da lachen ja die Hühner!) Die Rechte der Länder und insbesondere der Parlamente gehen dabei keineswegs verloren. Die Länder können Widerspruch gegen diese automatisierte Festlegung einlegen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir haben eine Mehrheitsentscheidung.) Wie viele Länder Widerspruch einlegen müssen, damit das bisherige Verfahren greift, hängt von der geplanten Beitragserhöhung ab. Bis 2 Prozent Erhöhung müssen drei Länder Widerspruch einlegen, ab 2 bis 3,5 Prozent liegt das Quorum bei zwei Ländern und bis 5 Prozent reicht der Widerspruch eines einzigen Landes aus, um das ursprüngliche Verfahren wieder in Kraft treten zu lassen. Für alles darüber hinaus bleibt es, wie gesagt, bei dem bisherigen Verfahren. Mit dieser Reform verschlanken wir also das gesamte Verfahren und sorgen dafür, dass die Beitragsfestsetzung weniger ein politisches Pingpongspiel ist, sondern stärker orientiert an dem tatsächlichen Bedarf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir blicken gleichzeitig in diesem Tagesordnungspunkt ganz konkret auf die Medienlandschaft unseres Landes. Ihnen liegt der vollständige Neuerlass des bisherigen Landesrundfunkgesetzes als Mediengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vor. Die Landesregierung hat, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Landesrundfunkgesetz auf seine Aktualität geprüft und notwendige Anpassungen vorgenommen. Das bisherige Landesrundfunkgesetz muss zunächst einmal an den Medienstaatsvertrag angeglichen werden. Die Teile des geltenden Landesrundfunkgesetzes, die sich bewährt haben, bleiben selbstverständlich enthalten und werden in das neue Mediengesetz überführt. Dopplungen zwischen Medienstaatsvertrag und Landesmediengesetz wurden gestrichen. Viele Elemente sind im Geiste des Bürokratieabbaus und der Doppelverweisungen entsprechend berücksichtigt. Wir wollen mit dem Mediengesetz außerdem verlässliche Rahmenbedingungen für private Medienangebote in Mecklenburg-Vorpommern schaffen und die erforderlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung der Medienwelt verbessern. Wir weiten deshalb die Beteiligungsobergrenzen von Rundfunkanstalten aus. Das spiegelt längst die realistische Medienlandschaft in unserem Land wider. Ein „Nordkurier“ kann auch Lokal-TV und eine „Ostsee-Zeitung“ genauso bewegtes Bild wie der NDR. Das macht Investitionen in kleinere und regionale Medien leichter, weil sich regionale TV-Anbieter selbst so nicht tragen würden. Außerdem blicken wir auf das Digital Audio Broadcasting, also der digitale Hörfunk erlaubt mehr Programme auf einer Frequenz und zusätzliche Dienste. Der Rundfunk wird dadurch günstiger, effektiver und nutzerfreundlicher. Wir wollen die Bedingungen für den Umstieg in die Digitalisierung des Hörfunks in unserem Bundesland verbessern. In Zukunft wird es deshalb grundsätzlich keine Neuausschreibung von frei gewordenen UKW-Frequenzen mehr geben. Die Rundfunkunternehmen sollen langsam zu DAB+ wechseln. Was heißt das? Rauschfreier Empfang, größere Senderreichweite, Zusatzinformationen wie Titel oder Cover – all das sind Instrumente, die ohne Internetverbindung oder Datenvolumen den Konsum dieser Medien leichter und besser machen. Außerdem ermöglichen wir die verstärkte Zusammenarbeit privater Rundfunkanstalten untereinander mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Hier will ich auf Ostseewelle und NDR 1 Radio MV als die beiden beliebtesten Radioformate in unserem Land hinweisen. Damit können auch Infrastrukturen wie zum Beispiel DAB+ Multiplexe gemeinsam genutzt werden. Hier sind wir sehr konkret im Gespräch. Auch die lokalen und regionalen Fernsehangebote sind ein bedeutender Teil unserer Medienlandschaft. Bürgerinnen und Bürger sollen sich über das, was in ihrem Dorf passiert, in ihrer Stadt, unmittelbar um den eigenen Kirchturm herum, auch im Bewegtbild informieren können. Wir richten ein neues System ein, mit dem die Förderung kommerzieller, privater, lokaler und regionaler Fernsehangebote ermöglicht wird. Hierzu kann die Landesmedienanstalt lokale und regionale Fernsehveranstalter mit der öffentlichen Aufgabe betrauen, ein qualitätvolles regionales Informationsprogramm mit engem Regionalbezug herzustellen und auch entsprechend zu verbreiten. Aber wir verbessern nicht nur die Bedingungen für kommerzielle Anbieter, private Bürgermedien sind auch wichtiger Bestandteil unserer Medienlandschaft. Bürgerinnen und Bürger können selbst Filme, Radiosendungen, Onlinemedien produzieren, sich über mediale Wirkungsweisen informieren, über lokale Fragen oder politische Themen diskutieren. Ob das Lokalradio Rostock LOHRO, TV:Schwerin, Grevesmühlen TV oder ein jeweiliger Anbieter Ihrer Wahl – ich glaube, wir wissen, was die Menschen dort leisten. Sie bieten den Menschen in unserem Land die Möglichkeit, unabhängig von großen Medienkonzernen auch ganz eigene Themen, Meinungen und kulturelle Vielfalt öffentlich zu machen, und fördern so demokratische Teilhabe und Medienkompetenz. Die Möglichkeiten werden gern und auch begeistert genutzt. Wir wollen diesen wichtigen Kulturbestandteil im lokalen Raum unbedingt erhalten und auch stärken. Die privaten Bürgermedien werden deshalb erstmals gesetzlich benannt, definiert und können nun auch Fördermöglichkeiten zur Unterstützung im Bereich der außerschulischen Vermittlung von Medienkompetenz und Medienbildung bekommen. Außerdem entlasten wir die Landesmedienanstalt und ihre Nutzer von Bürokratie. Wir führen die Möglichkeit des zulassungsfreien Rundfunks ein und verschlanken Abläufe zum Beispiel durch Übertragung bestimmter Entscheidungen in die originäre Zuständigkeit der Direktorin oder des Direktors. Außerdem entfällt die Genehmigungspflicht eines Haushaltsplans und die Veröffentlichungspflicht im Amtsblatt. Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Angebote des privaten Rundfunks nutzen können. Deshalb regelt das Landesmediengesetz auch die Bestimmungen zur Barrierefreiheit noch einmal neu. Das Landesmediengesetz trägt dazu bei, dass unsere Medienlandschaft regional besonders und abwechslungsreich bleibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erneuern den Rahmen für freie Medien und unabhängige Informationen im Land und Bund. Er wird einerseits weniger bürokratisch und aufwendig und andererseits regionaler und bunter. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle, mich bei meinen Mitarbeitern zu bedanken. Wir sind in unzähligen Gesprächen mit den Medienschaffenden in unserem Land, aber auch mit denen, die die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer vertreten, vor der Verbandsanhörung im Austausch gewesen. Das waren intensive anderthalb Jahre für uns, und deswegen ist das Einbringen hier im Landtag zugleich für uns die Zielgerade. Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen dafür setzen, dass die Medienlandschaft in unserem Land wehrhaft bleibt, unsere Demokratie damit gestärkt und die Vielfalt entsprechend auch Rückenwind erfährt! Ich freue mich auf die Beratungen und bitte um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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