landtag-mv.de ↗

Christine Klingohr

SPD 08.10.2025 Sitzungen 8/115

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir schaffen heute ein modernes und zeitgemäßes Krankenhausgesetz, welches aktuellen Anforderungen an Qualitätsstandards, Patientenorientierung und Krisenresilienz gerecht wird. Allen voran die Vereinfachung der Investitionsfinanzierung ist ein wichtiger Schritt. (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes tritt an das Präsidium heran. – Vizepräsidentin Beate Schlupp spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Die zuvor verschiedenen Förderungen für kurz- und langfristige Anlagegüter werden auf eine Investitionspauschale umgestellt. Alle Krankenhäuser erhalten damit zukünftig eine jährlich vom Land zu zahlende und festgelegte Investitionspauschale. (Die Abgeordnete Christine Klingohr wendet sich an das Präsidium. – Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes kehrt zu seinem Platz zurück.) Danke schön! (Unruhe bei Julian Barlen, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Alle Krankenhäuser erhalten damit zukünftig eine jährlich vom Land zu zahlende und festgelegte Investitionspauschale, mit der sie eigenverantwortlich wirtschaften können. (Stephan J. Reuken, AfD: Wer ist denn Ihr PGF?) Wir sind der Landesregierung dankbar, dass sie diesen Gesetzentwurf entwickelt und vorgelegt hat. Zumindest ganz knapp möchte ich auf die Eckpunkte des Gesetzes eingehen. Durch Patientenfürsprecher für jede Klinik, die die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte benennen können, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ganz neue Töne.) wird die Patientenzentrierung im Krankenhaus gestärkt. Durch Stationsapotheker wird die Qualität in der Krankenhausbehandlung gestärkt, die in jedem Krankenhaus eingesetzt werden sollen. Sie haben die Aufgabe, im Rahmen der Zusammenarbeit mit ärztlichem und pflegerischem Personal zu einer sicheren, zweckmäßigen so- wie wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie beizutragen, indem sie vorgesehene Medikamente auf Wechselwirkungen, auf ihre Risiken und Nebenwirkungen sowie auf risikoärmere Alternativen überprüfen und das ärztliche und pflegerische Personal beraten. Durch Notfallpläne soll die Krisenresilienz verbessert werden, denn das Gesetz sieht vor, dass Krankenhäuser innerhalb von zwei Jahren die Kapazitäten aufbauen, um den Ausfall technischer Basisversorgung wie Strom, Wärme, Wasser, medizinische Gase ausgleichen zu können. Außerdem müssen Notfallpläne einmal im Jahr erprobt werden, um im Krisenfall reaktionsfähig zu sein. (Unruhe im Präsidium – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann machen wir Ältestenrat!) Im Sozialausschuss haben wir etliche Änderungsvorschläge beraten und beschlossen. Auch heute liegt noch ein weiterer Änderungsantrag vor, der konkretisiert, welches Vorgehen bei einem Wechsel des Krankenhausträgers angewendet wird. Auf die übrigen Änderungen will ich etwas ausführlicher eingehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wahnsinn!) Um den heutigen Änderungsantrag unserer Fraktion und der Fraktion Die Linke knapp zu skizzieren: Neben einer Reihe von redaktionellen Änderungen haben wir die im Gesetzestext verwendeten Begrifflichkeiten geschärft, damit sie anschlussfähig an die aktuell gängige Verwendung im fachlichen Kontext sind. Wir bekräftigen zudem, dass auch Krankenhäuser Umgebungen sind, die diskriminierungsfrei und barrierefrei sein sollen. Auch das haben wir auf unserem letzten Parlamentarischen Abend der Heilberufekammern gerade gehört und auch ausgewertet. Zudem haben wir die Modalitäten der Tätigkeitsdauer der Patientenfürsprecher konkretisiert. Mit Blick auf die Krankenhausplanung stellen wir sicher, dass Kliniken nicht aus dem Krankenhausplan herausfallen können, wenn der Träger wechselt. Ein erteilter Bescheid über die Aufnahme in den Krankenhausplan behält somit auch für einen neuen Träger seine Gültigkeit. Hinsichtlich der Landeskrankenhausförderung und der durch das Land zur Verfügung gestellten Investitionspauschale haben wir die Möglichkeit geschaffen, in begründeten Einzelfällen bereits unterjährige Abschlagszahlungen zu leisten. Auch die Änderungsanträge von CDU und AfD befassen sich mit der Frage der Auszahlung der Investitionspauschale. Dem Vorschlag einer zweimal im Jahr angesetzten Auszahlung können wir uns nicht anschließen. Dies würde den bürokratischen Aufwand verdoppeln, ohne den Kliniken einen maßgeblichen Zuwachs an Handlungsfreiheit zu bescheren. Wir haben anhand der Stellungnahme des deutschen Instituts der Wirtschaftsprüfer einerseits eine Verschlankung der zu prüfenden Sachverhalte vorgenommen und andererseits eine Konkretisierung eingeführt, was der exakte Zweck der Prüfung sein soll. Auch hiervon erhoffen wir uns eine Vereinfachung des Prozesses und weniger bürokratischen Aufwand. Um noch auf die Änderungsanträge der Opposition einzugehen: Wir haben in der Gesundheitskommission MV unter maßgeblicher Beteiligung der Krankenhäuser, Unikliniken, Krankenkassen, der Ärzteschaft und der Wissenschaft beschlossen, dass Rechte, Bedürfnisse und Erwartungen der Patientinnen und Patienten die maßgebliche Rolle in der medizinischen Versorgung spielen müssen. Mit dem Landeskrankenhausgesetz wird dieser Anspruch gestärkt. CDU und AfD scheinen dieses Verständnis nicht so einwandfrei zu teilen. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Selbstbestimmung bleibt dabei auf der Strecke. Den Vorschlag, die Maßnahmen zur Herstellung der Krisenresilienz abzuschwächen und zu verzögern, müssen wir entschieden ablehnen. Es ist gut, dass nun übergeordnete Steuerungsstrukturen festgelegt und umfangreichere Bevorratungspflichten vorgegeben werden. Mit dem Landeskrankenhausgesetz wird aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen und die Krisenresilienz gestärkt. Ich werbe um die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf, einschließlich der vorgeschlagenen Änderungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

Alle Reden von Christine Klingohr Protokoll ↗