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Martin Schmidt

AfD 08.10.2025 Sitzungen 8/115

Ja, vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir beraten heute über einen Gesetzentwurf, der sich mit einer eher technischen, tatsächlich aber sehr interessanten Frage beschäftigt: Wer darf künftig die Gewerbesteuer aus gemeindefreien Gebieten erheben, und wie werden diese Einnahmen dann auch gerecht im Land verteilt? Bislang war es so, das hat der Minister auch eben schon erläutert, dass die Gewerbesteuer in gemeindefreien Gebieten, also hauptsächlich außerhalb des Landes, auf dem Meer, in sogenannten Offshorewindenergiegebieten, auf der Ostsee sozusagen an das Land ging. Und dies geschah auf der Grundlage einer landesgesetzlichen Regelung, durch die das Land sich selbst die Aufgaben der Gemeinden übertragen hatte. Das war auch in anderen Bundesländern so. Die angesprochene Klage fand ja auch in Niedersachsen statt, und der Bundesfinanzhof hat am 3. Dezember 2024 eine Entscheidung gefällt, und zwar, dass die Landesregierungen hier verfassungswidrig gehandelt haben. Ein Land darf keine kommunale Steuer wie die Gewerbesteuer oder Grundsteuer selber einziehen. Das ist ausschließlich Aufgabe der Gemeinden. Damit war klar, der Gesetzgeber muss handeln, das Land muss seine Regelung aufheben und nun anpassen. Und genau dies tut dieser Gesetzentwurf hier. Und ja, der schöne Begriff „Gewerbesteuerhebesatzfestsetzungsgesetz“ wird aufgehoben zum 31. Dezember 2025, und das Finanzausgleichsgesetz wird nun angepasst. Künftig wird dann die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als nächstgelegene Gemeinde die Gewerbesteuer aus den Offshoregebieten eintreiben dürfen. Und das klingt zunächst nach einem Glücksfall für die Stadt Rostock. Tatsächlich geht es aber darum, diese Einnahmen danach dann auch gerecht zu verteilen. Deshalb führt das Gesetz die sogenannte Finanzausgleichsumlage II ein. 99 Prozent der zusätzlichen Gewerbe- und Grundsteuereinnahmen aus den Offshoregebieten fließen dann in den kommunalen Finanzausgleich zurück. Nur 1 Prozent verbleibt dann bei Rostock. Damit ist aber gesichert, dass alle Kommunen profitieren hier in unserem Land und nicht nur die Stadt Rostock, also wir stellen Rechtssicherheit her und erfüllen die Vorgaben des Bundesfinanzhofes, wir verhindern finanzielle Schieflagen im kommunalen Finanzausgleich, und wir sorgen dafür, dass die Einnahmen aus der Offshorewirtschaft allen Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns zugutekommen. Dieser Gesetzentwurf ist keine große politische Richtungsentscheidung, sondern eine sachgerechte, faire und verfassungskonforme Anpassung. Er schafft Klarheit, Stabilität und horizontale Gerechtigkeit im Finanzausgleich unseres Landes. Das begrüßen wir von der AfD-Fraktion, auch wenn Sie das nicht sonderlich überraschen sollte, dass wir auch kein großer Anhänger weiteren Windenergieausbaus sind. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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