Franz-Robert Liskow
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne zunächst einmal mit dem Mediengesetz. Der Gesetzentwurf greift zentrale Punkte auf, zum Beispiel die Anpassung an den Medienstaatsvertrag, die Förderung lokaler Fernsehveranstalter und die Einführung von Barrierepflichten, und er strebt eine Modernisierung des bisherigen Landesrundfunkgesetzes an. Allerdings gibt es im Entwurf an einigen Stellen zumindest Dinge, die genau abzuwägen sind. Da viele Entscheidungen künftig im Ermessen der Landesmedienanstalt liegen – beispielsweise die Genehmigungspflicht für den Haushalt entfällt –, stärkt das natürlich die Selbstverwaltung der Landesanstalt, aber es schwächt natürlich zeitgleich auch die demokratische Kontrolle. Zudem bleibt offen, ob die vorgesehenen Fördertatbestände zum Beispiel für private regionale Fernsehveranstalter ausreichend finanziert und abgrenzbar sind, sodass sie nicht zu Dauersubventionen verkommen. Die Auswertung der Beteiligungsobergrenze von Rundfunkveranstaltern an Tageszeitungen auf 50 Prozent ist in Zeiten von Konzentration und Plattformdominanz zumindest diskussionswürdig. Die Flexibilisierung bei der Zusammensetzung des Medienausschusses erscheint wiederum ein sehr pragmatischer Ansatz zu sein. Insgesamt bietet der Entwurf sinnvolle Ansätze für eine moderne Regelung. Ob die Kontrollmechanismen, die Abgrenzung der Ermessensspielräume und eine sorgfältige Ausfinanzierung der Fördermaßnahmen bereits gegeben sind, wird dann Gegenstand der Beratungen im Ausschuss sein. Interessant ist natürlich an anderer Stelle der Medienstaatsvertrag. Dieser regelt die Finanzierung des Rundfunks neu, bleibt aber in der Logik voll bei der bisherigen Beitragsfinanzierung. Und wir wissen alle, die Debatten um den öffentlichen Rundfunk sind sehr intensiv, insbesondere über die Beiträge meistens mühsam und unerfreulich. Und deswegen konzentriert sich dieser Gesetzesentwurf vorausschauend ausschließlich auf die jetzige Ausgestaltung. Aber der Rundfunk bekommt eben das Geld nicht nur der Form nach automatisch, weswegen viele eben davon ausgehen, es sei eine Steuer. Der Rundfunk legt die Höhe ja auch de facto selbst fest. Die sogenannte KEF muss den Beitrag zwar absegnen, aber danach müssen die Landesregierungen und die Landesparlamente noch zustimmen. Aber die Beitragshöhe wird vom Rundfunk eben selbst vorgeschlagen. Und hier kommt noch hinzu, zuletzt hat sich ein Landesparlament geweigert, die Erhöhung einfach so durchzuwinken. Deswegen entschied das Bundesverfassungsgericht, dass es im Ergebnis eigentlich vollkommen egal ist, was die Landesparlamente sagen, der Beitrag wird trotzdem erhöht. Und um diesen Parlamenten also diese sogenannte Pflichtübung zu ersparen, die am Ende keinerlei Auswirkung hat, gibt es jetzt eben einen neuen Staatsvertrag, und über den reden wir heute. Und seine Botschaft lautet im Kern, die Parlamente müssen künftig nicht mehr zustimmen, sie können lediglich ein Veto einlegen. Abhängig davon, wie sehr der Beitrag erhöht wird, müssen dann mehr oder weniger Parlamente ein Veto einlegen. Wir stimmen dann also heute oder demnächst mehr oder weniger – in Anführungszeichen – unserer eigenen Arbeitserleichterung zu. Das ist natürlich eine sehr schlanke Regelung. Und wenn man in der Logik der bisherigen Rundfunkbeiträge argumentiert, dann ist dieser Staatsvertrag natürlich absolut konsequent in der Umsetzung. Ich denke, wir haben darüber trotzdem im Ausschuss noch intensiv zu beraten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
