Barbara Becker-Hornickel
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ja, der vorliegende Entwurf des Krankenhausgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern enthält für uns durchaus noch Unklarheiten und Risikofaktoren, die für uns eine Zustimmung so nicht ermöglichen. Ihre Begeisterung, Herr Koplin, das kann ich so nicht mittragen. Ich sehe uns eher bei dem durchaus kritischen Beitrag der CDU zu diesem Gesetz. Natürlich, es gibt Positives. Das nicht zu sehen, wäre hier völlig falsch, besonders das Selbstbestimmungsrecht der Patienten, Barrierefreiheit, aber ich denke, das sind alles Dinge, die die Zeit mit sich bringt und die eigentlich unausweichlich sein müssen. Das Ziel des Gesetzes soll es ja sein, die Krankenhausversorgung zu sichern und bürokratische Hürden zu reduzieren. Das ist, wenn man sich mit dem Gesetz beschäftigt, so nicht nachvollziehbar, wo denn hier die bürokratische Reduktion ist. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und es bleiben durchaus auch noch wichtige Aspekte aus unserer Sicht unzureichend geregelt. Wir befürchten, dass zum Beispiel bei der Wirtschaftsprüfung einfach droht, dass zusätzlicher Aufwand für Krankenhäuser und Wirtschaftsprüfer entsteht. Zudem sind die Vorgaben zu Verwendungsnachweisen unpräzise und könnten zu widersprüchlichen Interpretationen führen. Darüber hinaus fehlt ein eindeutig klarer Fokus auf ärztliche Weiterbildung. Hier erinnere ich an dieser Stelle auch noch mal an die Anhörung, die wir hatten, wo genau dieses Thema sehr ausführlich behandelt wurde. Und auch die Besonderheiten als Flächenland sehen wir hier in diesem Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt. Die Leistungsgruppen und -planungen berücksichtigen weder die ambulante Versorgung noch verbindliche Weiterbildungsabschnitte. Fakultative Angebote müssten ärztlich begleitet sein, sonst drohen Haftungsrisiken und gesundheitliche Nachteile für die kranken Menschen. Zudem ist die Digitalisierung und Telemedizin unzureichend verankert. Nur eine vollständige Anbindung an die Telematikinfrastruktur kann einen sicheren Informationsaustausch und sektorenübergreifende Versorgung gewährleisten. Gleichzeitig werden ambulante Bedarfsplanung und Investitionsförderung strukturell benachteiligt, während Fördermittel fast ausschließlich dem stationären Bereich zugutekommen. Ein solches Gesetz schafft keine klare Verlässlichkeit, erhöht bürokratischen Aufwand und riskiert die Qualität der Versorgung. Die Freien Demokraten fordern klare, transparente Regelungen, die sowohl den stationären als auch den ambulanten Bereich berücksichtigen und die Weiterbildung des medizinischen Nachwuchses stärken. Wir werden dieses Gesetz ablehnen, wir haben schlicht und einfach mehr erwartet. – Danke! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
