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Katy Hoffmeister

CDU 08.10.2025 Sitzungen 8/115

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen und meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe Ihnen – im übertragenen Sinne natürlich nur – die Drucksache 8/5352, also die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, sowie meinen abschließenden Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, mit. Der Landtag hat den Gesetzentwurf auf der Drucksache 8/4870 in seiner 105. Sitzung am 14. Mai 25 in einer Ersten Lesung diskutiert und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen. Im Sozialausschuss wurde dieser Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten. Am 9. Juli haben wir eine öffentliche Anhörung dazu durchgeführt. Für die mündlichen Ausführungen der angehörten Sachverständigen sowie für die schriftlich eingereichten Stellungnahmen möchte ich an dieser Stelle im Namen des gesamten Ausschusses meinen herzlichen Dank aussprechen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Es war eine zentrale, es war eine zentrale, nur bereichernde und sehr intensiv geführte Ausschusssitzung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben die Erwartung an uns, an die Politik und insbesondere an dieses Parlament, dass wir die Daseinsvorsorge im Land sicherstellen und dafür die entsprechenden gesetzlichen und finanziellen Weichen stellen. Bei den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Politik steht die Gesundheitsversorgung und in diesem Fall der Zugang zu erreichbaren und qualitativ guten Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern ganz weit vorn auf der Liste. Die Notwendigkeit und Bereitstellung eines funktionierenden Krankenhaussystems in unserem Bundesland wird in diesem Hause unstrittig sein. Ich bin mir aber sicher, dass die Fraktionen im Verlaufe der Aussprache ihre unterschiedlichen Positionen deutlich machen werden, wenn es um den Weg geht, wie das gelingen kann. Dieser Diskussion werde ich natürlich nicht vorgreifen. Klar ist, der Gesetzentwurf enthält eine Anpassung an die aktuell jedenfalls bestehende Bundesgesetzgebung, die Umsetzung von Ideen der Landesregierung im Hinblick auf die stationäre Versorgung. Es soll unter anderem um die Einführung von Förderpauschalen, Bürokratieabbau und die Vorbereitung der Krankenhäuser unter anderem auch auf Großschadensereignisse gehen. In der Anhörung ist deutlich geworden, dass es dazu noch Rede- und Änderungsbedarf hinsichtlich des Gesetzentwurfes gibt und gab. Vielleicht mag es an der einen oder anderen Stelle nicht verwundern, dass zum Beispiel die Landeskrankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern eine umfangreiche Stellungnahme von 35 Seiten zu diesem Gesetz vorgelegt hat. Tatsächlich hat die Krankenhausgesellschaft selbst zu 52 von 58 Paragrafen im Gesetzentwurf Anmerkungen gemacht. Auch hat sie deutlich gemacht, dass sie für die Eile des Gesetzgebungsverfahrens wenig Verständnis aufbringen kann. Die Fraktion der AfD hat insgesamt sechs Änderungsanträge und die Fraktion der CDU fünf Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf gestellt mit jeweils mehrfachen Veränderungsvorschlägen in bestimmten Rechtsnormen, die alle mehrheitlich vom Ausschuss abgelehnt wurden. Auch die Fraktionen der SPD und Die Linke haben einen Änderungsantrag eingebracht, der 23 von 58 Paragrafen adressiert hat. Dieser Antrag ist mehrheitlich vom Ausschuss angenommen worden, diese Änderungen sind in der Beschlussempfehlung dargestellt, ebenso wie die Begründungen aller von den Fraktionen gestellten Anträge. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Die Linke, gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD, CDU, bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 8/4870 mit den beschlossenen Maßgaben und im Übrigen unverändert anzunehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie daher im Namen des Sozialausschusses um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landeskrankenhausgesetz bitten und bedanke mich an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)

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