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Jutta Wegner

GRÜNE 08.10.2025 Sitzungen 8/115

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, wir müssen über Bürokratieabbau bei öffentlichen Aufträgen reden. Ja, wir müssen die Wertgrenzen anpassen. Aber nein, der Vorschlag der CDU, diese Grenzen zu verzehnfachen, ist nicht der richtige Weg. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen eine Anpassung mit Augenmaß, die auf der einen Seite Anbieter/-innen bis zu einer vertretbaren Grenze vor aufwendigen Vergabeverfahren bewahrt, auf der anderen Seite aber das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet und den ursprünglichen Sinn der Vergabeverfahren konterkariert. Je höher wir die Wertgrenzen setzen, desto größer ist das Risiko von Missbrauch im Vergabeverfahren. Ich will hier keinen Generalverdacht in den Raum stellen, die allermeisten Vergabeverfahren erfolgen nach ehrbaren Prinzipien, aber wir dürfen auch nicht vergessen, dass Regelungen wie das Vergaberecht nicht vom Himmel gefallen sind. Auch wir GRÜNEN sehen die Notwendigkeit für eine Anhebung der Wertgrenzen. Darüber haben wir ja auch schon mehrfach gesprochen. Auch aus dem Wirtschaftsministerium gab es schon entsprechende Signale. Jetzt ist es eine Verordnungslösung. Vielleicht können wir hier – da bin ich anderer Meinung als Torsten Koplin – mit einer Beratung im Wirtschaftsausschuss zu einer Einigung kommen. Mit einer den aktuellen Verhältnissen angepassten Wertgrenze sollte sich ein Kompromiss finden lassen. Der Vorschlag der CDU würde Mecklenburg-Vorpommern aber im Ländervergleich an die absolute Spitze katapultieren. Für derart hohe Wertgrenzen sehen wir keinen Anlass. Wir GRÜNE stehen darum für einen anderen Weg: Ja zu einer moderaten Erhöhung der Wertgrenzen, die mehr als die Inflation der letzten Jahre ausgleicht, Ja zu weniger Bürokratie für kleine und mittlere Aufträge, aber auch ein klares Ja zu Transparenz und fairen Vergabeverfahren bei größeren Summen, denn vergessen wir nicht, Ausschreibungen haben einen Sinn. Sie sorgen dafür, dass öffentliche Gelder effizient eingesetzt werden. Sie verhindern, dass Vergaben nach sachfremden Erwägungen erfolgen, und sie geben auch kleineren und innovativen Unternehmen eine Chance, sich zu beweisen. Höhere Wertgrenzen wiederum entlasten die Anbieter und die Verwaltung gleichermaßen und sorgen unter Umständen dafür, dass sich für manche Aufträge überhaupt noch Anbieter finden. Auch das muss noch mal erwähnt werden. Wichtig ist, gerade bei einer spürbaren Erhöhung der Wertgrenzen, dass wir Transparenz bewahren. Darum fordern wir, alle Vergaben, auch die unterhalb der Schwellenwerte, sollen in einem öffentlich zugänglichen Register dokumentiert werden. So schaffen wir Bürokratieabbau und Korruptionsprävention. Und noch etwas ist uns wichtig. Auch bei vereinfachten Verfahren müssen ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt werden. Bürokratieabbau darf nicht bedeuten, dass wir plötzlich wieder mehr umweltschädliche Produkte einkaufen oder Aufträge an Unternehmen vergeben, die Tarifflucht betreiben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Winter, SPD) Meine Damen und Herren, die CDU tut so, als wäre maximaler Bürokratieabbau immer gut. (Zuruf von David Wulff, FDP) Wir GRÜNEN sagen, es kommt auf das richtige Maß an. Wir wollen eine intelligente Entbürokratisierung, die Verwaltungen und Unternehmen entlastet, ohne die Kontrolle über öffentliche Gelder aufzugeben. Dem Gesetzentwurf können wir so nicht zustimmen und beantragen deshalb die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)

Alle Reden von Jutta Wegner Protokoll ↗