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Simone Oldenburg

08.10.2025 Sitzungen 8/115

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir machen die Schulen fit für eine bessere Digitalisierung. Wir entlasten die Schulleitungen beim Datenschutz. Wir sichern eine gelingende Einführung des Rechtsanspruches auf den Ganztag in der Grundschule. Wir stärken die Demokratie und wir geben den Lehrkräften mehr Sicherheit und Rückhalt in der Gestaltung eines demokratischen Schulalltags. Das sind die wesentlichen Bestandteile der achten Novelle des Schulgesetzes. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke) Weil wir unbedingt weitere Verbesserungen im Bereich der Digitalisierung ermöglichen möchten (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) und wissen, dass dies ein enormer Kraftakt ist, wollen wir die sehr gute Zusammenarbeit mit den Schulträgern auch künftig beibehalten und intensivieren, denn wir haben durch unsere Zusammenarbeit mit ihnen in der Vergangenheit erlebt, welche riesigen Chancen für die Entwicklung der IT-Infrastruktur entstehen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Deshalb werden wir gemeinsam weitere Infrastrukturkomponenten zur Schulverwaltung sowie zur Unterrichtsorganisation landesweit einführen und somit die entstehenden Synergieeffekte für die Schulen sinnvoll nutzen. Gemeinsam werden wir eine Bildungsinfrastruktur aufbauen, zu der ein Schulverwaltungssystem, ein Stundenplaner, ein elektronisches Klassenbuch und ein Kommunikationssystem gehören. Darüber hinaus sichert ein Portal den Zugang der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und perspektivisch auch der Eltern zu den digitalen Lehr- und Lernmitteln und zum Kommunikationssystem. Und wir berufen einen Ausschuss zur Steuerung der Bildung in der digitalen Welt als zentrales Gremium ein, damit eine nachhaltige Infrastruktur aufgebaut werden kann. Dieser Ausschuss verfolgt hauptsächlich das Ziel, mehr Bildungsgerechtigkeit durch strukturelle, lernförderliche Entscheidungen für die Schülerinnen und Schüler in unserem Land zu erreichen. Sehr geehrte Damen und Herren, gern möchte ich einen zweiten wesentlichen Aspekt dieser Schulgesetznovelle näher betrachten, und zwar die stärkere Betonung des Demokratieauftrages unserer Schulen. Zahlreiche Rückmeldungen aus dem Schulalltag sowie langjährige Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen, die in den verschiedenen Phasen der Bildung und Ausbildung von Lehrkräften tätig sind, zeigen, dass es bei Lehrerinnen und Lehrern immer wieder Unsicherheiten gibt. Gleichzeitig steht die Demokratiebildung an Schulen unter einem starken öffentlichen Legitimationsdruck. Deshalb wurde die Landesregierung bereits mit dem Antrag „Schulen bei Gewalt und Extremismusprävention stärken“ aufgefordert, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Lehrkräfte und des unterstützenden pädagogischen Personals mit Blick auf die Vermittlung und Verteidigung demokratischer Grundwerte im Rahmen der Schulgesetznovelle deutlicher herauszustellen und dabei stets den Beutelsbacher Konsens aus dem Jahr 1976 einzuhalten, denn so wird gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Urteile selbstständig zu bilden, und keine einseitige Meinung des Lehrers Raum greift. Dieses Überwältigungs ... (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Dieses Überwältigungsverbot gilt es neben dem Kontroversitätsgebot einzuhalten, denn es besagt, dass das, was in Wissenschaft und Politik kontrovers behandelt wird, auch im Unterricht kontrovers zu behandeln ist. Auch daraus ergibt sich, dass Lehrerinnen und Lehrer keineswegs politisch neutral sein müssen. Sie dürfen sehr wohl ihre eigene politische Meinung ausdrücken, aber sie müssen dabei dafür sorgen, dass auch andere Auffassungen zur Geltung kommen. Die äußere Grenze dessen findet sich in den Grundsätzen der freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Um hier den Lehrkräften einen sicheren Handlungsrahmen zu geben, wird der Bildungs- und Erziehungsauftrag in Hinblick auf den Beutelsbacher Konsens konkretisiert. Damit verdeutlichen wir, inwieweit ein aktives Eintreten für die Demokratie an Schulen möglich und notwendig ist und in welchem Rahmen politische Bildung mit dem Ziel einer ergebnisoffenen politischen Urteilsbildung von Schülerinnen und Schülern erfolgen muss. Sehr geehrte Damen und Herren, eine weitere Neuerung im Schulgesetz ergibt sich aus der ab dem 1. August 2026 geltenden Umsetzung der Einführung des Rechtsanspruches für ganztägige Förderung von Grundschulkindern und dem daraus resultierenden Kooperationsgebot zwischen Kitas, Horten und Grundschulen. Alle Grundschulkinder werden ab dem Schuljahr 2029/2030 einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf ganztägige Förderung im Umfang von acht Zeitstunden täglich an fünf Tagen in der Woche haben. Und im Rahmen der Umsetzung dieses bundesgesetzlichen Anspruches werden Schule und Hort künftig als kooperative Bildungseinrichtung arbeiten. Dazu erfolgt eine Anpassung der Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen dahin gehend, dass sie künftig auch nach dem Übergang in die Schule eng zusammenarbeiten und die Grundsätze für eine Zusammenarbeit dann in Kooperationsvereinbarungen festgelegt werden. Bislang regelt das Schulgesetz nämlich nur eine Kooperation für den Übergang vom Kindergarten in die Schule, aber eben nicht während der Grundschulzeit. Und in Mecklenburg-Vorpommern wird es auch weiterhin eine 50-stündige Betreuung geben, natürlich nach Abzug der Schulzeit für die Kinder. Die 40 Stunden Rechtsanspruch sind das eine, die 50 Stunden, die wir bisher hatten in Mecklenburg-Vorpommern, bleiben natürlich ebenfalls erhalten. Sehr geehrte Damen und Herren, am Ende des Beteiligungsprozesses wird es ganz gewiss noch weitere kleinere oder auch größere Änderungen an dieser Novelle geben. Wie zielführend die Anhörungen sein können, macht das Ergebnis unserer gemeinsamen Diskussion zur siebten Novelle deutlich, als wir uns intensiv mit der Notwendigkeit der Zensierung durch die Lehrkräfte der Digitalen Landesschule austauschten. Diese Anregungen haben wir umgehend in die achte Schulgesetznovelle aufgenommen, und ich freue mich auf die Anhörung und auf eine rege und anregende Diskussion in den kommenden Wochen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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