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Thomas de Jesus Fernandes

AfD 08.10.2025 Sitzungen 8/115

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Herr Koplin sprach von einem Meilenstein, ein Meilenstein sei dieses Gesetz – hoffen wir, dass es nicht die Grüne Meile für einige Krankenhäuser hier im Land wird, denn in diesem Gesetzesentwurf lässt sich natürlich vermissen, wie Frau Hoffmeister es auch schon erwähnte, dass 37 Krankenhausstandorte auch als Krankenhausstandorte erhalten bleiben. Dieses Bekenntnis fehlt, obwohl es von der Ministerpräsidentin immer wieder kundgetan wurde. Wir beraten heute also in Zweiter Lesung über den Entwurf der Landesregierung für ein neues Krankenhausgesetz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Thema betrifft die Grundversorgung, die Gesundheit, ja, das Leben der Menschen in unserem Bundesland. Deshalb war und ist es unsere Pflicht als AfD-Fraktion, diesen Gesetzentwurf nicht nur kritisch zu beleuchten, sondern auch konkrete Alternativen anzubieten. Das haben wir auch getan mit sechs fundierten Änderungsanträgen. Also, worum geht es in diesem Gesetz? Es geht um nichts Geringeres als die Struktur, Finanzierung und Steuerung der Krankenhausversorgung in Mecklenburg-Vorpommern, Ziel laut Landesregierung eine Modernisierung, Qualitätssicherung und stärkere Steuerung durch das Gesundheitsministerium. Das klingt zunächst gut, aber wie so oft steckt der Teufel im Detail, und genau das wurde in den Anhörungen im Sozialausschuss auch deutlich. Die Anhörungen haben gezeigt, die Sorgen aus der Praxis sind groß und sie sind berechtigt. Viele Fachleute von Ärztekammern bis Krankenhausgesellschaft äußerten Kritik an der Bürokratielast, an Datenpflichten und fehlender finanzieller Untersetzung. Daher haben wir als AfD-Fraktion sechs Änderungsanträge eingebracht, je Abschnitt einen konkreten Korrekturvorschlag. Ich möchte die Chance nutzen und auf die zentralen Punkte eingehen. Abschnitt 1, Grundsätzliches und Aufsicht. Hier schaffen wir mit unserem Änderungsantrag Klarheit beim Trägerwechsel. Ein Gesellschafterwechsel ist kein Trägerwechsel, diese Präzisierung vermeidet Rechtsunsicherheiten. Zudem haben wir uns für eine deutlich kontrollierte Rolle der Aufsicht eingesetzt. Die Aufsichtsbehörde soll nicht einfach eingreifen dürfen, ihre Selbsteintrittsrechte werden begrenzt, und das ist auch gut so. Außerdem dürfen Krankenhäuser ausdrücklich auch ambulante Leistungen erbringen. Im Abschnitt 2, der Krankenhausplanung. Planung muss nachvollziehbar und praxistauglich sein, deshalb fordern wir einheitliche Begriffe wie „Fachbereiche“ statt des bisherigen Durcheinanders. Und es braucht eine klare Datengrundlage. Wir sagen, nutzen wir bestehende Daten, vermeiden wir Doppelabfragen, begrenzen wir Auskunftspflichten. Und der Mehraufwand darf nicht zulasten der Krankenhäuser gehen, sondern ist natürlich vom Land zu tragen. Auch bei der Beteiligung setzen wir auf institutionelle Fachkompetenz statt diffuser Patientenfürsprecher ohne klare demokratische Legitimation. (Zuruf von Christine Klingohr, SPD) Abschnitt 3, Krankenhausförderung. Die Realität vieler kommunaler Träger ist, es fehlt an Liquidität. Unsere Lösung: Wo Kommunen nicht investieren können, muss das Land einspringen, sonst verödet die Fläche. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Zudem fordern wir berechenbare Investitionspauschalen mit Mindestbeiträgen und Zuschlägen, etwa für Ausbildungsengagement. Das sorgt für Planungssicherheit. Die Jahresabschlussprüfungen sollen verbindlich geregelt und um eine Fortführungsprognose ergänzt werden, denn nur so wissen wir, wie es um unsere Kliniken wirklich steht. Abschnitt 4, Patientenorientierung. Die Patientenwürde muss im Gesetz stärker verankert sein. Wir bringen das explizit zur Sprache, extra durch klare Regelungen zu Ruhezeiten und Genesungsbedingungen. Zur Aufnahmeverpflichtung sagen wir, sie muss auf den Versorgungsauftrag des SGB V beschränkt und darf nicht unbegrenzt gelten, erst recht bei Kapazitätsmangel. Ebenso klar ist unsere Position zu Schwangerschaftsabbrüchen. Ein gesetzlicher Versorgungsauftrag für Kliniken geht hier zu weit, er greift in die Gewissensfreiheit und Trägerhoheit ein. Wir streichen diese Formulierung. Abschnitt 5, Notfallversorgung und Gefahrenlagen. Hier wurde überzogen in die Autonomie der Krankenhäuser eingegriffen, wir korrigieren das. Krisenmanagement soll maximal 14 Tage gelten, darüber hinaus nur mit Zustimmung des Landtags, meine Damen und Herren. Außerdem, die Einbringung von Vorsorge- und Rehaeinrichtungen darf nur ausnahmsweise erfolgen und nur mit Zustimmung des Trägers. Und beim Datenschutz sagen wir klar, keine Datenerhebung ohne gesetzliche Grundlage, keine automatische Weiterleitung sensibler Daten. Und schlussendlich Abschnitt Nummer 6, Datenschutz und Forschung. Gerade im Bereich mit Gesundheitsdaten brauchen wir größtmögliche Sicherheit. Wir setzen auf Anonymisierung, Pseudonymisierung und ein ausdrückliches Opt-in-Prinzip für die Forschung – keine automatische Datenverarbeitung ohne Einwilligung. Und wer Einsicht in sensible Daten nimmt, etwa bei Zertifizierungsbesuchen, muss der Schweigepflicht unterliegen. Fazit, dieses Gesetz ist in seiner aktuellen Fassung gut gemeint, aber eben nicht gut gemacht. Es belastet die Krankenhäuser, ohne sie wirklich zu stärken, es fördert staatliche Steuerung, aber nicht die Versorgung. Es ist unausgereift und am Ende lückenhaft gedacht. Unsere Änderungsanträge sind praxistauglich, rechtssicher, datenschutzfreundlich und vor allen Dingen patientenorientiert. Wenn Sie es ernst meinen mit unserer zukunftssicheren Krankenhauslandschaft, dann stimmen Sie bitte unseren Anträgen zu, das macht den Gesetzentwurf dann ein wenig besser, aber immer noch nicht perfekt! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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