Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht vorab Transparenz, ich bin Rostocker (Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Dann bist du befangen. – Heiterkeit bei René Domke, FDP: Befangen!) und halte trotzdem die Rede, weil ich für die Haushaltspolitik zuständig bin, aber ihr könnt ja hinterher entscheiden, ob ich befangen war oder nicht. Politik gestaltet die Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders. Der Gesetzgeber, und das sind wir als Parlament, gestaltet mit der Entscheidung über Gesetze, die häufig unmittelbar und erkennbar in die Lebensrealität der Menschen in unserem Bundesland eingreifen. In der Praxis haben wir es manchmal wie im vorliegenden Fall mit Gesetzentwürfen der Regierung zu tun, die auf den ersten Blick so rein gar nichts mit der Lebensrealität der Menschen zu tun haben, bei denen wir auf die Frage, was ändert sich denn mit diesem Gesetz für mich konkret, auf Plattdeutsch „nix“ antworten müssten. Und so einen Gesetzentwurf haben wir heute vorliegen. Trotzdem ist es natürlich notwendig und damit auch richtig, dass es diesen Gesetzentwurf gibt. Die bisher geübte Praxis, die Steuereinnahmen aus den Offshorewindkraftanlagen einfach dem Land zuzuschlagen, ist nach gerichtlicher Entscheidung so nicht mehr zulässig. Daher wird jetzt eine Alternative vorgeschlagen, wie diese nicht unerheblichen Einnahmen weiter dem Land, genauer gesagt der Schlüsselmasse des Finanzausgleichs, zur Verfügung stehen können. Dass die Wahl der für die gemeindefreien Gebiete in Zukunft zuständigen Stadt auf Rostock fällt, wird im Gesetzentwurf nicht konkret begründet – aber der Finanzminister hat es ja begründet –, scheint aber sinnvoll, schon angesichts der Größe der Stadt und damit auch der ohne Zweifel vorhandenen Fähigkeit der Verwaltung, die neuen Steuerfälle zügig zu bearbeiten, und weil Rostock ja auch tatsächlich am Meer liegt und Nachbar dieser gemeindefreien Zonen ist. Gleichzeitig wird vermutlich durch diese Wahl keine Anpassung des Rostocker Gewerbesteuerhebesatzes notwendig werden. Sind dort bisher 465 Prozent Hebesatz gültig, so waren es in den gemeindefreien Gebieten bisher 460. Wenn der Hebesatz von Rostock jetzt einfach auf diese Gebiete angewendet wird, ergibt sich für die Steuerpflichtigen in eben diesen gemeindefreien Gebieten also eine Erhöhung der Gewerbesteuer von circa 1 Prozent, 1,07 genau genommen. Die Einnahmen, die mit 1 Prozent der Einnahmen sicherlich angemessene Kompensation des Aufwandes für die Erhebung wird daher auch nicht zu einer Reduzierung der Beträge führen, welche für die Schlüsselmasse des Finanzausgleichs zur Verfügung stehen. Bis hierhin scheint der Gesetzentwurf schlüssig und sinnvoll. Gern stimmen wir der Überweisung in den Innen- und Finanzausschuss zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU)
