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Christine Klingohr

SPD 08.10.2025 Sitzungen 8/115

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die langfristige Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung sowie der zahnärztlichen Versorgung gehört aktuell zu einer der zentralen Herausforderungen in unserer Gesundheitspolitik. Wir wissen, dass vor allem im ländlichen Raum die ambulante Versorgung vor Herausforderungen und vor einem Wandel steht. Entscheidend ist letztlich, dass wir dafür Sorge tragen, dass angehende Medizinerinnen und Mediziner nach Abschluss ihrer Ausbildung bei uns im Land bleiben und beruflich tätig werden. Mit diesem Ziel wurde das Landarztgesetz auf den Weg gebracht, mit dem junge Menschen einen Studienplatz erhalten, wenn sie sich für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in einer unterversorgten Region verpflichten. Mit der Erweiterung des Landarztgesetzes möchten wir nun auch Zahn- und Fachärzten und Studierenden im Fach Pharmazie diesen Weg eröffnen. Es ist richtig, dass hier im Parlament wiederholt diese Ausweitung der Landarztquote diskutiert wurde. Mit Blick auf die Ausweitung der Landarztquote gilt Folgendes: Die rechtlichen Hürden für die Reglementierung der Studienplatzvergabe sind sehr hoch. Schließlich gilt nach Artikel 12 des Grundgesetzes Ausbildungs- und Berufsfreiheit. Daher muss erst nachgewiesen werden – und schade, dass Frau Hoffmeister gerade nicht hier ist –, dass andere mildere Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung für eine Niederlassung beziehungsweise Tätigkeit in unterversorgten Gebieten erfolglos waren. Die Einführung einer Landzahnarztquote war daher zunächst rechtlich ausgeschlossen. Wir hätten es gar nicht vorher machen können. Deshalb bringen wir diesen Gesetzentwurf jetzt auf den Weg. Nun können wir diesen Schritt aber gemeinsam gehen. Um mehr Ärztinnen und Ärzte langfristig für Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, muss das Land zudem gemeinsam mit den Kammern, Verbänden und Berufsvereinigungen der medizinischen Professionen sowie den Universitäten die Bindung von Absolventinnen und Absolventen im Land intensivieren, um diese nach Abschluss ihrer Ausbildung beziehungsweise ihres Studiums für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in M-V zu gewinnen. Infolge des demografischen Wandels wird die deutsche Bevölkerung im Durchschnitt immer älter, wodurch in den nächsten Jahren mit einem Anstieg des Behandlungsbedarfs gerechnet werden kann. Gleichzeitig wird eine große Zahl an Ärztinnen und Ärzten in den kommenden Jahren in den Ruhestand treten. Um die altersbedingt aus der Patientenversorgung ausscheidenden Ärztinnen und Ärzte zukünftig ersetzen und gleichzeitig den steigenden Behandlungsbedarf auffangen zu können, bedarf es mehr Absolventinnen und Absolventen der Humanmedizin, als aktuell von den Universitäten in Deutschland ausgebildet werden. Gemessen ... (Harry Glawe, CDU: Ganz neue Töne!) Ich bin ja noch nicht zwei Sätze weiter. Sie müssen einen kleinen Moment abwarten, Herr Glawe. Gemessen an unserer Bevölkerungsgröße stellen wir als Bundesland überdurchschnittlich viele Medizinstudienplätze zur Verfügung. (Julian Barlen, SPD: So ist es.) M-V stellt jährlich 418 Studienplätze im Fach Humanmedizin zur Verfügung. Gemessen an der Einwohnerzahl sind das im Vergleich der Bundesländer die zweitmeisten Studienplätze, (Julian Barlen, SPD: Hört, hört!) 26 pro 100.000 Einwohner. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Wir leisten hier also einen guten Beitrag zur ärztlichen Versorgung in Deutschland und tragen damit verbundene hohe Kosten. Zu diesem Schluss kommen nicht nur wir, sondern kommt auch die Expertenkommission, die in ihrem Gutachten UNIMED2030 die aktuelle Situation unserer Universitätsmedizin analysiert. Ich zitiere: „Fachkräftegewinnungsinitiativen dürfen nicht allein auf eine Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze und finanzielle Anreize abheben. So bildet Mecklenburg-Vorpommern im Verhältnis zur Einwohnerzahl überproportional viele Ärzte aus, doch gelingt es in vielen Regionen nicht, eine ausreichende Zahl von ihnen zum Bleiben zu motivieren.“ Ende des Zitats. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, woran liegt das wohl? Fragen Sie sich das doch mal, Frau Klingohr!) Es wäre wünschenswert, wenn die anderen Bundesländer ihre Kapazitäten anheben würden. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass junge Ärztinnen und Ärzte regelmäßiger in Teilzeit arbeiten als früher, häufiger Elternzeit nehmen und weniger Überstunden erbringen. Zudem sind sie zurückhaltender, sich selbstständig niederzulassen, und orientieren sich beruflich und privat eher in Richtung urbaner Zentren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die eine Generation von Flaschen entwickelt haben, die keine Verantwortung mehr übernehmen wollen, nur für sich selbst. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Dieser Entwicklung ist zum Beispiel mittels kooperativer Praxismodelle und innovativer Versorgungsansätze Rechnung zu tragen. Ein zentraler Bestandteil dieser Anpassung wird die Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse von Ärztinnen und Ärzten darstellen müssen. (Harry Glawe, CDU: Selbstständige Ärzte arbeiten 42 Stunden die Woche und Angestellte 40 Stunden die Woche.) Wir stehen für ein Mecklenburg-Vorpommern, in dem alle Menschen gut und gerne leben können und die notwendige Unterstützung und Versorgung erhalten, unabhängig von Alter, Herkunft, Wohnort oder Einkommen. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen, und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir dafür einen weiteren Schritt. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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