Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man muss es und ich kann es nicht anders sagen, das neue Landeskrankenhausgesetz bleibt weit unter seinen Möglichkeiten. Als Riesenbefreiungsschlag für die Krankenhauslandschaft Mecklenburg-Vorpommern angekündigt und auch als Befreiungsschlag zum Bürokratieabbau angepriesen, stellt es sich im Rahmen der Anhörung anders heraus. Es ist vielmehr ein Verordnungseröffnungsgesetz – an den Bestimmtheitsgrundsätzen lässt sich durchaus zweifeln – und ein Bürokratieverlagerungsgesetz – aus dem Ministerium heraus und in die Krankenhäuser hinein. Und man könnte ja dann meinen, dann gibt es wenigstens einen Personalabbau in den Ministerien – nein, auch hier ist es das Gegenteil. Das liegt aber vor allem an der Schaffung neuer Informationspflichten, neuer Prüfungsrechte und weitreichender Eingriffsmöglichkeiten, die durch das neue Landeskrankenhausgesetz geschaffen werden. Zahlreiche neue Rechtsverordnungen können auf den Weg gebracht werden, natürlich ohne, dass Mitbestimmungs- und Eingriffsmöglichkeiten des Landtages bestehen. Darüber hinaus werden vor allem auf die Krankenhäuser neue Aufgaben übertragen – und das, meine Damen und Herren, ist unsere Kritik –, selbstverständlich, aus Ihrer Sicht, ohne Gegenfinanzierung. Zum Beispiel eben die Betreuung von (Der Abgeordnete Thomas Krüger niest.) Patientenfürsprechern, … Gesundheit! (Thomas Krüger, SPD: Danke! – Heiterkeit bei Christine Klingohr, SPD) … Stationsapothekern, Leiter der Krankenhausalarmeinsatzplanung oder die Beauftragung externer Sachverständiger und so weiter, und so weiter. Man kann festhalten, und ich zitiere aus der Stellungnahme der Landeskrankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern: „Zusammenfassend sehen wir den Gesetzentwurf mit großer Sorge. Er ist von einem politischen Regulierungs- und Kontrollwillen gezeichnet und widerspricht der Finanzierungspflicht des Landes für seine Krankenhäuser.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat die Anmerkungen ernst genommen und in sechs Anträgen über 50 Änderungen vorgeschlagen, die von Ihnen allesamt abgelehnt wurden. Beispielhaft möchte ich einige vortragen. Wir vermissen ausdrücklich in diesem vorliegenden Gesetzentwurf ein klares Bekenntnis zur Trägervielfalt, die im aktuell geltenden Gesetz ja noch vorhanden ist. Ich nehme an, dass die Streichung auf Ihr Bestreben, der Linksfraktion zurückgeht. Dabei erinnere ich gern daran, dass gerade in der aktuell angespannten Situation und in dieser Zeit eine Trägerpluralität zur Stabilität beiträgt und dies auch zukünftig gelten wird. Ebenso vermissen wir eine klare Zielstellung, die das Bekenntnis zum Erhalt aller 37 Krankenhäuser auch gesetzlich formuliert. Als CDU-Fraktion hatten wir dazu eine Mindestvorgabe zur Erreichbarkeit von Grundversorgern und Notaufnahmen vorgeschlagen. Derartiges jedoch fehlt im Gesetzentwurf. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Investitionsförderung. Die Umstellung auf Pauschalförderung ist ein richtiger Schritt, bringt jedoch in der Förderung keinen Cent mehr. Und das Delta liegt heute bereits bei rund 100 Millionen Euro jährlich. Und als Aufgabe des Transformationsfonds – falls Sie jetzt den anführen wollen – ist diese Ausgabe nicht gedacht, jedenfalls nicht für das regulär jetzt zu deckende Defizit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das neue Landeskrankenhausgesetz sollte nach Worten der Ministerin vor allem auch Bürokratie abbauen, die Patientenversorgung verbessern und die Krisenresilienz stärken. Abschließend muss ich jedoch feststellen, das neue Landeskrankenhausgesetz sorgt für mehr Bürokratie, zusätzliche Kosten und verschlechtert wegen Unregulierung die medizinische Versorgung, indem Gelder von anderer Stelle durch neue Aufgaben gebunden werden. Während das aktuelle Landeskrankenhausgesetz nach Aussagen der Landeskrankenhausgesellschaft zu den besten in Deutschland gehörte, erleben wir jetzt eine Verschlechterung und keine Verbesserung der Situation. Wir werden daher das neue Landeskrankenhausgesetz und die Beschlussempfehlung ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)
