Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut bringe ich ein Gesetz mit, was nicht sofort die Begeisterung aller künftig Beratenden aufrufen wird, weil es in der Tat vornehmlich interne Sachverhalte mit dem Landesbeamtengesetz und dem Landesdisziplinargesetz sowie der Landesbesoldungsordnung betrifft. Ich würde gleichwohl dafür werben, dass wir damit relevante Punkte anfassen. Um Ihnen ein Gefühl zu geben, wir werden erstens die Einführung der pauschalen Beihilfe mit diesem Gesetz, wenn Sie es mittragen, umsetzen. Was ist der Hintergrund? Hintergrund ist, dass Beamtinnen und Beamte eine teilweise freie Heilfürsorge haben, zu gut Deutsch, sie bekommen einen Teil der Arzt-, Krankenhaus- und was weiß ich für Behandlungskosten ersetzt, den restlichen Teil müssen sie aber im Zweifel privat versichern. Nicht alle Kolleginnen und Kollegen möchten das. Vor dem Hintergrund gibt es die Alternative, dass ich mich natürlich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern kann. Dann habe ich aber einen festen Versicherungsbetrag pro Monat, der bisher nicht unterstützt wird. Und die Überlegung ist, genau diese Alternative zuzulassen und dann mit einer pauschalen Beihilfe pro Monat Zuschüsse zu geben, sodass die Kolleginnen und Kollegen dann mit dieser anderen Versicherungsart nicht alleine dastehen. Sie finden darüber hinaus in diesem Gesetzentwurf relevante verfassungsrechtliche Sachverhalte umgesetzt. Das Beurteilungswesen, eine jahrzehntealte Tradition, die bei Beförderungen, bei Versetzungen und Ähnlichem eine Rolle spielt, ist seit einigen Jahren deutlich unter richterlichen Druck geraten. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Hintergrund ist, dass sie bislang in erster Linie auf Erlasslagen beruhte und die Gerichte davon ausgehen, dass wir dafür eine detailliertere gesetzliche Regelung brauchen. Auch die schlagen wir Ihnen mit diesem Gesetz jetzt vor. Zu guter Letzt wollen wir das Gesetz, die Novellierung im Landesbeamtengesetz nutzen, um an verschiedenen Stellen den auch in der öffentlichen Verwaltung zunehmenden Fachkräftemangel ein Stück weit in den Blick zu nehmen und Attraktivität zu steigern, sowohl der kommunalen als auch des Landesarbeitgebers, in diesem Fall Dienstherrn, als Dienstherr von Beamtinnen und Beamten zu steigern. Sie finden dann einige Detailregelungen als Anregungen für das Landesdisziplinar- und Landesbesoldungsgesetz. Was heißt das im Beurteilungswesen? Das Beurteilungswesen würde jetzt eine sogenannte Ermächtigungsgrundlage erhalten, zu gut Deutsch, im Landesbeamtengesetz werden die groben Rahmenbedingungen des Beurteilungsrechts geregelt, alles andere würden Sie nach unserem Vorschlag in eine Rechtsverordnung verweisen. Wir kriegen damit dann aber die richterlichen Maßgaben umgesetzt. Und wir würden dann auch alte streitige Fragen mit erledigen, nämlich zum einen, wie gehen wir mit der Beurteilung von freigestellten Personalratsmitgliedern um, die im Zweifel mehrjährig freigestellt sind, dann gibt es niemanden mehr, der sie beurteilen kann und beurteilen darf, die Frage, wie gehen wir damit um. Und darüber hinaus würden wir gerne mit Ihrer Unterstützung eine Grundlage schaffen für Assessment Center. Die werden auch heute schon eingesetzt, wenn Sie Bewerbungsverfahren durchführen. Es gibt aber Bedenken, ob die ebenfalls eine gesetzliche Regelung brauchen. Auch die würden wir mit Ihrer Hilfe gerne vorsorglich schaffen. Darüber hinaus spüren wir bei der Einstellung vor allen Dingen, ich sage mal, von Quereinsteigerinnen und -einsteigern, dass wir immer mal wieder mit dem tradierten Beamtenrecht in Konflikt geraten, und da würden wir mit Ihrer Hilfe gerne an drei Stellen Veränderungen vornehmen: Erstens würden wir gerne Beschäftigten mit langjähriger Berufserfahrung erleichtern, in die verschiedenen Beamtenlaufbahnen einzusteigen. Wer über viele Jahre in der Kommunalverwaltung bewiesen hat, dass er eine Vielzahl von Menschen führen kann, und sehr detaillierte, sehr unterschiedliche inhaltliche Fragen gelöst hat, dem werden wir kaum bei einem Wechsel zum Landesgesetzgeber oder umgekehrt vorwerfen können, dass er von den jeweiligen Disziplinen keine Ahnung hat oder keine Menschen führen kann. Wir würden gerne hier flexibler, eben auch dann mit – in Anführungszeichen – „Seiteneinsteigern“ umgehen. Wir würden zum Zweiten mit Ihrer Hilfe gern eine Experimentierklausel vorsehen. Gerade bei technischen Berufsgruppen sind wir mit den jetzigen Regelungen – ich studiere an einer Hochschule bis zu einem anerkannten Abschluss, komme dann in die Verwaltung und muss dann noch mal zwei Jahre in eine sogenannte Vorbereitungszeit, werde am Ende dann erneut quasi halbwegs geprüft und erst dann bin ich Beamter, der in diesem technischen Berufsbereich tätig sein kann –, das ist schwer vermittelbar, weil die gleichen Bauingenieure gehen im Zweifel zu einem großen Bauunternehmen oder einem Planungsbüro, und das sagt, ab morgen ist die Baustelle mit 15 Millionen Euro Auftragsvolumen deine, und zwar als Chef und nicht wie bei uns dann zunächst noch mal in einer halben Ausbildung. Und das gilt erst recht für Biologen, Chemiker und andere technische Berufe. Wir würden gerne hier die Möglichkeit eröffnen, die sofort in eine vollwertige Beamtenstelle zu nehmen und dann parallel zu ihrer Tätigkeit das, was man an Verwaltungswissen braucht, an spezifischen öffentlich-rechtlichen Regelungen kennen muss, berufsbegleitend den Kolleginnen und Kollegen vermitteln. In der freien Wirtschaft würde man von Traineeprogrammen sprechen, also nichts Unbekanntes. Aber auch das würden wir gerne uns ermöglichen. Und zu guter Letzt würden wir bei der Übernahme von Zeitsoldatinnen und -soldaten, Berufssoldatinnen und -soldaten gerne einen Weg gehen, der ebenfalls mit den tradierten Regeln bricht. Was ist der Hintergrund? Wir gewinnen zuweilen Soldatinnen und Soldaten mit 12, 15 und 16 Jahren Berufserfahrung. Die haben schon große militärische Organisationen geführt, und wenn sie zu uns kommen, sagen wir, jetzt fängst du aber wieder ganz hinten an, dass du schon mal bei der Bundeswehr im Zweifel 200/300/400 Mann geführt hast, und das über Jahre, ist für uns keine Führungserfahrung, wenn du Beamter wärst in einer anderen Einrichtung, würden wir dich mit all deinen Beamtenerfahrungen übernehmen und du könntest sofort gleichwertig einsteigen, bei uns aber nicht. Wir glauben, dass an der Stelle eine Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten naheliegend ist, mit deren Erfahrungsschätzen. Auch da würden wir gerne im Landesbeamtengesetz entsprechende Anpassungen vornehmen. Zu guter Letzt brauchen wir Ihre Hilfe, um die digitale Akte einzuführen, die speziell die Personalaktenführung ermöglicht. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Grundlage, damit wir auch dort zur digitalen Personalakte, die längst in Vorbereitung ist, kommen und die entsprechenden Möglichkeiten haben. Wir würden darüber hinaus gerne die Zuverlässigkeitsprüfung geringfügig bei Polizistinnen und Polizisten, aber auch in den anderen sicherheitsrelevanten Bereichen ausweiten. Bislang ist nur bei denen, die erstmalig zu uns kommen, eine entsprechende Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich. Wir würden gerne auch bei Wechslern oder denen, die uns verlassen haben und später wiederkommen, beim jeweiligen Einstieg in den Landesdienst Mecklenburg-Vorpommern diese Prüfung vorschalten. Und ein ganz kleiner letzter Punkt, der aber zum Beispiel in Wismar eine zentrale Rolle spielt, aber auch in fünf anderen Städten, Berufsfeuerwehrkameradinnen und -kameraden haben in der Regel einen 24-Stunden-Dienst. Wenn sie eine sogenannte Wechselschicht haben – acht Stunden früh, acht Stunden spät und acht Stunden Nacht –, dann, sagt das Landesbeamtengesetz, darf ich deutlich früher in den Ruhestand gehen, weil das den Körper ordentlich schleift mit diesen Schichtdiensten. Bei denjenigen, die 24 Stunden haben, hat die Rechtsprechung gesagt, das ist ja keine Wechselschicht, die sind ja gleichförmig 24 Stunden unterwegs. Ich fürchte – ich habe diesen Dienst nie getan –, dass 24 Stunden mindestens genauso sehr körperlich in die Knochen gehen wie die Nachtschichten, die wir in anderen Bereichen haben. Wir regen deshalb an, das gleichzustellen und zu sagen, selbstverständlich ist auch ein solcher Dienst mit seiner hohen 24-Stunden-Belastung ebenfalls ein Grund, entsprechend früher in den Ruhestand eintreten zu können. Das sind die Punkte, die Sie finden werden, daneben Detailpunkte, mit denen ich Sie dann erst im Innenausschuss behellige. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich freue mich auf die Fachberatung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
