Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/5334 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss und an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich da nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und SPD, ansonsten Fürstimmen aller übrigen Fraktionen und der Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Bericht gemäß Paragraf 116 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes über die Evaluierung der am 5. Juni 2020 in Kraft getretenen Änderungen des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes auf Drucksache 8/4496, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 8/5350. Unterrichtung durch die Landesregierung Bericht gemäß § 116 des Sicherheits- und der Ordnungsgesetzes über die Evaluierung am 5. Juni 2020 in Kraft getretenen Änderungen des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes – Drucksache 8/ 4496 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/5350 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5350, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 8/4496 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist die Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5350 bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Zustimmung aller übrigen Fraktionen, der Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Beratung des Antrages des Finanzministers – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2023 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht –, auf Drucksache 8/4470, sowie Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht 2025 (Teil 1) Landesfinanzbericht 2025, auf Drucksache 8/4990, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 8/5346. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/5366 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/5376 vor. Antrag des Finanzministers Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2023 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht – – Drucksache 8/4470 – Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht 2025 (Teil 1) Landesfinanzbericht 2025 – Drucksache 8/4990 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 8/5346 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/5366 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/5376 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Die Fraktion der CDU hat beantragt, der Präsidentin des Landesrechnungshofes gemäß Paragraf 86 unserer Geschäftsordnung zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort zu erteilen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst die Präsidentin des Landesrechnungshofes Frau Dr. Martina Johannsen. Präsidentin des Landesrechnungshofes Dr. Martina Johannsen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landesrechnungshof hat mit dem Landesfinanzbericht 2025 seine Bemerkung zur Haushalts- und Vermögensrechnung für das Jahr 2023 vorgelegt. Der Landesfinanzbericht ist nicht nur unsere jährliche Pflichtaufgabe und Pflichtübung, er ist zugleich auch das zentrale Element des parlamentarischen Entlastungsverfahrens. Über die dargestellten Prüfungsergebnisse schafft der Bericht außerdem Transparenz, er benennt Probleme und Risiken und er gibt Empfehlungen, die Ihren Beratungen hier als Haushaltsgesetzgeber eine wichtige Grundlage bieten sollen. Ich möchte Ihnen heute die zentralen Botschaften des Landesfinanzberichts präsentieren und dabei drei Fragen in den Mittelpunkt stellen. Erstens, wo steht das Land finanziell beziehungsweise wo stand es 2023? Über dieses Jahr sprechen wir ja. Welche Risiken bedrohen die künftige Handlungsfähigkeit des Landes? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Politik und Verwaltung? Zunächst einige Worte zur Finanzlage. Das Land plante 2023 mit einem Finanzierungsdefizit von rund 260 Millionen Euro. Im Ergebnis konnte aber ein Überschuss von rund 70 Millionen Euro realisiert werden. Im Ländervergleich war das Platz vier, ein positives Signal für M-V. Auch bei den Investitionen schnitt unser Land auf den ersten Blick wirklich sehr gut ab, im Ländervergleich lagen wir auf Platz eins. Allerdings zeigt sich bei genauerem Hinsehen, dass dieser Spitzenplatz nur dadurch erreichbar war, dass das Land von Bund und EU in erheblichem Umfang Zuweisungen erhalten hat. Werden diese rausgerechnet, also ohne diese Finanzmittel würde M-V im Investitionsranking vom ersten auf den fünften Platz abrutschen. Aus unserer Sicht aber immer noch ein beachtliches Ergebnis angesichts unserer Wirtschaftsschwäche. Das Land ist aber insgesamt eben sehr abhängig von Finanzmitteln des Bundes und auch von Finanzmitteln der EU. Es hat auch kaum Möglichkeiten, seine Einnahmen in nennenswertem Umfang selbst zu beeinflussen, und daher, meine Damen und Herren, ist es aus unserer Sicht umso wichtiger, die Ausgabenseite ganz fest in den Blick zu nehmen. Dazu gehört zum Beispiel das systematische Priorisieren von Aufgaben mit dem Ziel Konsolidierung. Schließlich gehört es zu den wesentlichen Pflichten des Staates, verantwortlich mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger umzugehen. Die Zeiten, in denen es nur um die Steuerung eines maßvollen Ausgabenwachstums gegangen ist, die sind definitiv vorbei. Nach Einschätzung des Rechnungshofs sind für das Jahr 2023 keine substanziellen Einsparerfolge erkennbar, (Marc Reinhardt, CDU: Hört, hört!) sanken doch die Ausgaben nicht im Einklang mit den Einnahmen. Damit komme ich zu meiner zweiten Frage, welche Risiken bedrohen die künftige Handlungsfähigkeit von M-V. Die erste Antwort darauf lautet, das Land droht seine finanzielle Bewegungsfreiheit zu verlieren ohne eine solide und konsolidierungsorientierte Strategie. Diese Strategie muss endlich entwickelt werden und umgehend umgesetzt werden. Politik und Verwaltung sind hier natürlich gleichermaßen gefordert. Mit Blick darauf begrüßen wir als Rechnungshof die Reformbestrebungen der Landesregierung im Sozialbereich. Die mit dem Haushaltsentwurf 26/27 vorgelegten Änderungsvorschläge gehen in die richtige Richtung, und auch wenn die Diskussionen dazu sehr kontrovers, sehr anstrengend, sehr schmerzvoll an der einen oder anderen Stelle sind, müssen sie mangels anderer Optionen dringend bis zu einem erfolgreichen Kompromiss zu Ende geführt werden, am besten natürlich mit allen Beteiligten. Die zweite Antwort lautet, neue Schulden sind kein Ausweg, sie lösen dauerhaft kein einziges Problem, vielmehr geht das Land mit neuen Schulden zusätzliche Risiken ein. Die in diesem Jahr beschlossene Aufweichung der Schuldenbremse, die dem Rechnungshof natürlich leichte Herzrhythmusstörungen beschert hat, eröffnet zwar neue Kreditmöglichkeiten, gleichzeitig steigt aber durch deren Nutzung natürlich auch die Zinslast. Neue Schulden engen so den Handlungsspielraum künftiger Parlamente, Ihres noch auf jeden Fall bis nächstes Jahr, aber dann auch künftiger Parlamente ein. Sie widersprechen außerdem dem Ziel der Generationengerechtigkeit, weil es ja gerade unsere Kinder und Kindeskinder sein werden, (Julian Barlen, SPD: Das sind aber politischen Einschätzungen jetzt!) die für Zins und Tilgung aufkommen müssen. Die dritte Antwort … (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Thore Stein, AfD) Ja, Meinungsfreiheit. Die dritte Antwort, die … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Sehr, sehr gerne, sehr gerne, ich kann damit gut umgehen. Die dritte Antwort lautet, die Personalausgaben des Landes, die werden zwischen 2023 und bis zum Ende des aktuellen Finanzplanungs- oder des Finanzplanungszeitraums für den nächsten Doppelhaushalt um fast genau 1 Milliarde Euro ansteigen. Das ist ein happiger Betrag. Wir haben in unserem Bericht deshalb auch erneut die Personalausgaben, die Stellen und deren Entwicklung in den Blick genommen, weil das ist eine der wenigen echten Stellschrauben im Landeshaushalt, wenn es darum geht, die Ausgaben zu steuern. Zusätzlich geschaffene Stellen müssen ihre Wirkung für eine bessere Aufgabenerledigung auch entfalten können. Wenn diese Stellen aber nicht in den bedürftigen Bereichen oder denen, für die sie ursprünglich geplant waren, eingesetzt werden, zum Beispiel in Schulen oder bei der Polizei, dann tritt die teuer bezahlte Wirkung gar nicht erst ein. Das muss natürlich vermieden werden. Dies führt mich zu meiner letzten Frage: Welche Konsequenzen ergeben sich für Politik und Verwaltung? Das Ergebnis der aufgezeigten Probleme und Risiken kann aus Sicht des Rechnungshofs nur sein, endlich eine nachhaltige Finanzstrategie zu entwickeln, die über Rücklagenabbau und Schuldenaufnahme hinausgeht und die Ausgabensteuerung des Landes in ihren Mittelpunkt rückt. Die konsequente Einhaltung von Haushaltsrecht und Vergaberecht muss eine Selbstverständlichkeit sein. In unserem Bericht haben wir aufgezeigt mit verschiedenen Prüfungsergebnissen, dass dies unter anderem in den sensiblen Bereichen Katastrophenschutz und Integration nicht der Fall ist. Notwendig ist außerdem eine transparente Förderpolitik, die auf klaren Kriterien und Festlegungen beruht. Auch wenn sicher hinter jedem Förderprogramm eine gute politische Absicht steht, führt eine unübersichtliche Förderlandschaft in aller Regel dazu, dass öffentliche Mittel am Ende nicht effizient eingesetzt werden. In Zeiten knapper Finanzen ist das natürlich nicht hinnehmbar. An dieser Stelle begrüßen wir auch ausdrücklich, dass sich das Land dieses Themas ja bereits annimmt im Rahmen der Lenkungsgruppe Förderwesen, und wir begleiten den eingeschlagenen Weg eng und konstruktiv weiter. Ich schaue mal zum Finanzminister, auch wenn ich zu Ihnen als dem Parlament spreche. Ich komme jetzt ohnehin schon wieder zum Ende und möchte den Bogen zum Anfang der Rede schlagen. Mit dem Landesfinanzbericht 2025 haben wir unsere jährliche Pflichtaufgabe erledigt, wenn man so will, es ist aber auf gar keinen Fall eine lästige Pflicht für uns. Und der Landesfinanzbericht erfüllt aus unserer Sicht, ich nenne jetzt nur zwei zentrale Ziele: Er ist ein Arbeitsauftrag für uns alle, nämlich gemeinsam die aufgezeigten Risiken in den Blick zu nehmen, Mängel abzustellen und alle daraus entstehenden Chancen auch zu nutzen. Nur so sichern wir Gestaltungsmöglichkeiten für heute, für morgen und vor allen Dingen für die künftigen Generationen. Der Landesfinanzbericht enthält Zweitens alles, was Sie als Parlament brauchen für die Entlastung der Landesregierung. Auf Seite 74 des Berichts, Sie müssen das jetzt nicht aufschlagen, finden Sie unser diesbezügliches Testat. Und weil das sehr wichtig ist und im weiteren Verlauf dieses TOPs eine hoffentlich gute Rolle spielen wird, lese ich Ihnen dieses noch mal vor: „Der Landesrechnungshof hat bei seiner stichprobenweisen Prüfung für das Haushaltsjahr 2023 keine wesentlichen Abweichungen festgestellt, zwischen den in der Haushaltsrechnung und … Vermögensübersicht und den in den Büchern aufgeführten Beträgen keine wesentlichen Abweichungen, die für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein könnten.“ Damit schließe ich. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bin gespannt auf die Diskussion. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP und Sandy van Baal, fraktionslos)
