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Marc Reinhardt

CDU 08.10.2025 Sitzungen 8/115

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es eben vom Finanzminister gehört und auch von Herrn Schmidt jetzt schon zweimal, (Rainer Albrecht, SPD: Jetzt hören wir es zum dritten Mal!) ursächlich ist eine Entscheidung aus dem Jahr 2024 des Bundesfinanzhofs über einen Fall in Niedersachsen, das, wie schon erwähnt ist, den Ländern verbietet, kommunale Aufgaben selber wahrzunehmen und so, dass hier die Gewerbesteuer dann eben an das Land fließt. Unsere Landesregierung schlägt jetzt hier die Lösung vor, dass wir uns der Hansestadt Rostock bedienen, und stellt auch den Ausgleichsmechanismus vor, wie wir vom Finanzminister gehört haben, wie das Geld dann auch wieder in den kommunalen Finanzausgleich fließt und dann auch an alle Kommunen verteilt wird. Ich will nach dem ersten Durchgucken sagen, dass uns dieser Gesetzentwurf grundsätzlich geeignet erscheint, das tatsächlich auch alles zu erfüllen. Wir werden uns das natürlich in der Ausschussberatung sehr genau angucken, ob das dann auch tatsächlich alles so eintrifft, wie das dort beschrieben ist, gehen aber erst einmal grundsätzlich davon aus, dass wir hiermit diese Rechtswidrigkeit heilen können und somit auch das Geld dem Land und den Kommunen weiterhin in vollem Umfang und auch gerecht zur Verfügung steht. Deshalb stimmen wir selbstverständlich der Ausschussüberweisung zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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