Dr. Wolfgang Blank
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! (Rainer Albrecht, SPD: Moin!) Danke für die Gelegenheit, das noch mal fachlich einsortieren zu können! Bei der Energieministerkonferenz in Warnemünde haben die verantwortlichen Minister, Senatorinnen und Senatoren gemeinsam festgestellt, dass die Energiewende konsequent und verlässlich fortgeführt werden muss. Dies war auch das gemeinsame Bekenntnis beim Verbändegespräch in der letzten Woche. Wir wollen die mit dem Ausbau der Erneuerbaren verbundenen Wertschöpfungspotenziale für Wirtschaft, Städte und Gemeinden nutzen. Das Stichwort „BüGem“ ist vorher schon angesprochen worden, ein weiterer Baustein. Aber wir müssen uns auch über die Steuerung unterhalten. Das ist Ziel dieses Gesetzes, der Ausbau muss im Sinne der Menschen vor Ort klug gesteuert werden. Hierzu tragen wir mit dem zur Abstimmung stehenden Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchausführungsgesetzes bei. Wir sorgen dafür – es ist genannt worden –, dass die Beeinträchtigungen durch den weiteren Ausbau der Windenergie gesteuert, das heißt in diesem Fall, eingegrenzt werden. Es bestand für die Ausweisung neuer Windenergiegebiete/Vorranggebiete zum Schutz der Wohnbebauung bei uns in Mecklenburg-Vorpommern bereits ein gesetzlicher Vorsorgeabstand von 1.000 beziehungsweise 800 Metern, der im Landesplanungsgesetz und im Erlass meines Hauses zur Festlegung landesweit einheitlicher, verbindlicher Kriterien für Windenergiegebiete vom Februar 2023 geregelt ist. Die Festlegung von Windenergiegebieten ist also bereits an landesrechtliche Mindestabstände gebunden. Die Regelungslücke, die bestand, bezog sich auf Anlagen, die sich außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete befinden, denn für das Repowering dieser Energieanlagen an Altstandorten gelten befristet bis Ende 2030 bundesgesetzliche Sonderregelungen. Diesen Sonderregelungen zur Folge wäre die Errichtung von Neuanlagen, repowerten Neuanlagen unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb von ausgewiesenen Windenergiegebieten zulässig. Dazu ist diese gesetzliche Regelung vorhergesehen. Es würde zu Akzeptanzproblemen führen bei Bürgerinnen und Bürgern und bei den Gemeinden vor Ort. Die 1.000- beziehungsweise 800-Meter-Abstände galten bisher auch nicht in Regionen ohne wirksame planerische Steuerung, wie aktuell noch in Westmecklenburg. Hier liegt aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung für den Bereich der Windenergie kein wirksamer Raumordnungsplan vor. Ich bin daher sehr froh – ein kleiner Einschub, das möchte ich ausdrücklich betonen –, dass der Regionale Planungsverband, Landesverband Westmecklenburg in seiner Verbandsversammlung am 1. Oktober die Teilfortschreibung Energie seines Regionalen Programmes mit der 1,4-Prozent-Flächenkulisse nach einem langjährigen Prozess zum Abschluss gebracht hat. Damit wurde der wesentliche Schritt dafür getan, dass auch hier sehr bald wieder ein gesteuerter Windenergieausbau möglich sein wird. Die hierfür noch erforderliche Rechtsverordnung der Landesregierung befindet sich in Vorbereitung. Zurück zum Baugesetzbuchausführungsgesetz, über das Sie heute entscheiden: Mit diesem Gesetz nutzen wir die Möglichkeit der Länderöffnungsklausel nach BauGB, um die oben beschriebene, gerade beschriebene Regelungslücke zu schließen. Windenergieanlagen, die die genannten Abstände nicht einhalten, sind damit nicht mehr als privilegierte Vorhaben zu betrachten. Ich möchte abschließend noch ausdrücklich die im Zuge des Beratungsverfahrens im Wirtschaftsausschuss in den Gesetzentwurf eingefügte Ausnahmemöglichkeit erwähnen. Demnach gibt es die Möglichkeit einer Ausnahme von der Mindestabstandsregelung, wenn die betroffenen Gemeinden dem zustimmen. Diese Änderung eröffnet kommunale Gestaltungsspielräume, mehr Flexibilität für Windenergieprojekte, denen die betroffenen Gemeinden positiv gegenüberstehen. So können hier die Gemeinden mittels eines Bebauungsplans grundsätzlich ohnehin von den Abstandsvorgaben abweichen. Diese Öffnung dient insofern der Verfahrensvereinfachung und fördert nach meinem Verständnis damit auch die Akzeptanz bei Gemeinden, die das Repowering explizit befürworten, und die gibt es auch. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
