Plenarprotokoll 8/75
13.03.2024 · 319 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (37)SPD (28)GRÜNE (26)Die Linke (22)CDU (20)FDP (11)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie zur 75. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns wurde die traurige Nachricht übermittelt, dass unser ehemaliger Abgeordneter Wolfgang Riemann aufgrund einer schweren Krankheit am 26. Januar 2024 im Alter von 72 Jahren verstorben ist. Wolfgang Riemann war von 1990 bis 2006 Mitglied des Landtages Mecklenburg-Vorpommern und damit ein Demokrat der ersten Stunde dieses Hohen Hauses. Vier Wahlperioden gehörte er dem Landtag an und hatte unter anderem auch als Vorsitzender des Finanzausschusses die Arbeit des Parlaments maßgeblich mitgeprägt. Zwischen den Fraktionen galt er als streitbarer, engagierter und couragierter Mensch und als Mann mit Durchsetzungskraft. Als Bürgermeister der Gemeinde Koserow und als Kreistagsabgeordneter hatte er sich stets für die Interessen seiner Region eingesetzt und hatte immer ein offenes Ohr für die Fragen und Probleme der Menschen vor Ort. Er half und unterstützte, wo immer er konnte. Sein Tod bedeutet einen großen Verlust. Seiner Familie gilt unser besonderes Mitgefühl. Ich darf Sie bitten, sich für eine Schweigeminute von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Vielen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorläufige Tagesordnung der 75., 76. und 77. Sitzung liegt Ihnen vor. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 2 von der heutigen Sitzung abzusetzen. Im Ältestenrat bestand Einvernehmen, zum Tagesordnungspunkt 18 keine Begründung und keine Aussprache vorzusehen. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich sehe und höre, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 75., 76. und 77. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zu den zurückliegenden Geburtstagen im Februar: Steffi Pulz-Debler, Marc Reinhardt, René Domke, Jacqueline Bernhardt, Christian Albrecht, Birgit Hesse, Michael Noetzel, Julian Barlen, Ralf Mucha. Herzlichen Glückwunsch, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu den zurückliegenden Geburtstagen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute ein Geburtstagskind in unseren Reihen. Zu seinem heutigen Geburtstag möchte ich unserem Kollegen Herrn Dr. Till Backhaus ganz herzlich gratulieren. Herzlichen Glückwunsch! Und vielleicht sehen wir ihn ja heute noch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung die Abgeordneten Jutta Wegner und Stefan Reuken und für die 75., 76. und 77. Sitzung die Abgeordneten Dr. Anna-Konstanze Schröder und Dr. Monique Wölk zu Schriftführern. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der SPD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Verlässliche, stabile und zukunftsfeste Rente – Aus Respekt vor geleisteter Arbeit und für ein würdiges Leben im Alter“ beantragt. Aktuelle Stunde Verlässliche, stabile und zukunftsfeste Rente – Aus Respekt vor geleisteter Arbeit und für ein würdiges Leben im Alter Gemäß Paragraf 66 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 75 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr Barlen.
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Verlässliche, stabile, zukunftsfeste Rente – Aus Respekt vor geleisteter Arbeit und für ein würdiges Leben im Alter“ – das ist der Titel unserer Aussprache, und der könnte aktueller nicht sein. Gerade in der letzten Woche hat Bundesminister Heil, hat die Ampel nämlich das Rentenpaket II vorgestellt und damit das Fundament der Rente als echtes Erfolgsmodell der sozialen Sicherung in Deutschland zukunftsfest gemacht. Was steht drin? Erstens. Das Rentenniveau wird bis weit in die 2030er-Jahre hinein bei mindestens 48 Prozent stabilisiert. Zweitens. Die entscheidende Logik und auch Verlässlichkeit, dass die Renten auch künftig steigen, wenn die Löhne steigen, und dass die Rentnerinnen und Rentner dadurch Anteil haben an der Wohlstandsentwicklung in Deutschland, diese Logik und Verlässlichkeit bleibt erhalten. Drittens. Die Altersvorsorge wird nicht privatisiert. Und das alles geht viertens einher mit stabilen Beiträgen und ohne Erhöhung des Renteneintrittsalters. Und fünftens, meine Damen und Herren – das ist wichtig für die politische Redlichkeit –, damit lösen der Bundeskanzler und die Bundesregierung ein, was wir als SPD von Anfang an klar versprochen haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, das Rentenpaket II, die Stabilisierung der Rente bis in die 30-er Jahre hinein, das ist eine gute und eine wichtige Nachricht nicht nur für die heute rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, über 4 Millionen in Ostdeutschland, über 400.000 hier in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch für die heute Erwerbstätigen, die mit der Rente einem Generationenvertrag vertrauen wollen, vertrauen sollen und übrigens auch vertrauen können, der nach getaner Arbeit eben Respekt und Sicherheit bieten muss. Meine Damen und Herren, das durch die vielfältigen Schwarzmaler schon oft totgesagte und nach wie vor im Wesentlichen aber umlagefinanzierte Rentensystem lebt und steht aktuell dank der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt durch eine robuste Beschäftigungssituation mit Millionen zusätzlich sozialversicherten Beschäftigten im Vergleich zum Ende der 90er-Jahre gut da, vor allem aber deutlich besser, als vor wenigen Jahren noch vorausgesagt wurde. Und in Deutschland gibts heute so viel Beschäftigte und damit auch Beitragszahlende wie noch nie. Das ist positiv für die gesetzliche Rentenversicherung. Auch der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt heute beispielsweise deutlich unter dem Satz zu Zeiten von Bundeskanzler Helmut Kohl. Das muss man sich vor Augen halten! Und vor diesem Hintergrund der Entwicklung geht es mit dem Rentenpaket II genau jetzt darum, die Stabilisierung der Rente festzuziehen, sodass diese auch sicher bleibt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge – die sogenannten Babyboomer – in den Ruhestand gehen. Und wenn man darüber spricht, wie man die Rente zukunftsfest macht, auch für diese Zeit in den kommenden 10/20 Jahren, dann kommt es auf zwei Dinge ganz wesentlich politisch an, nämlich erstens, die politische Entscheidung, dieses maßgeblich umlagefinanzierte Rentenniveau langfristig zu stabilisieren und vor allen Dingen dieses Rentenniveau auch stabilisieren zu wollen. Und genau an diesem Punkt werden wir sicherlich die eine oder andere Unterschiedlichkeit hier auch im Verlaufe der Debatte heute hören. Da hat die SPD-geführte Ampel geliefert. Und zweitens … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Genau! Und zweitens kommt es auf gute Arbeitsmarktpolitik an, damit die Fach- und die Arbeitskräftelücke geschlossen wird, weil Voraussetzung für eine starke Rente ist und bleibt immer ein stabiler Arbeitsmarkt. Und deshalb brauchen wir auch in Zukunft möglichst viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit guten Löhnen, die die gesetzliche Rente mit ihren Beiträgen finanzieren. Und deshalb sind Fachkräftesicherung, ist die Arbeitsmarktpolitik, Rentenpolitik, dieser Zusammenhang kann nicht stark genug betont werden. Das bedeutet unter anderem auch für Mecklenburg-Vorpommern, gerade für Mecklenburg-Vorpommern, eine Stärkung der Tarifbindung ist wichtig. Stichwort „Tariftreue- und Vergabegesetz“: Wer war dafür? Wer war dagegen? Ebenso die Investitionen in Prävention, Rehabilitation, gesunde Belegschaften, Weiterbildung und Qualifizierung, die individuelle Unterstützung auch von Langzeitarbeitslosen, damit diese Reserve ihren Weg zurückfindet in die Beschäftigung. Stichwort „Schwerpunkt des Bürgergeldes“: Wer war dafür? Wer war dagegen? Es geht um Arbeitsbedingungen, die ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei unterstützen und es für sie auch attraktiv machen, länger zu arbeiten, wenn sie können und wollen. Stichwort „Wegfall der Hinzuverdienstgrenze“: Es geht um Arbeitsbedingungen, die es Teilzeitkräften, vor allem Frauen, ermöglichen beziehungsweise auch diesen die Chance bieten, ihre Arbeitszeit aufzustocken oder wieder aufzustocken. Stichwort „Ende der Teilzeitfalle“: Es geht um Arbeitsbedingungen auf einem inklusiven Arbeitsmarkt, wo mehr Menschen mit Handicap eine Chance auf Teilhabe am Arbeitsleben haben müssen. Und nicht zuletzt leisten auch die Menschen, die vielen Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland eingewandert sind und sich auf dem Arbeitsmarkt einbringen, einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Rente. Diese Arbeitskräfte zahlen in die soziale Versicherung ein, helfen mit ihren Beitragszahlungen, das Rentensystem zu finanzieren und zu stabilisieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Stichwort „Fachkräftezuwanderungsgesetz“: Wer war dafür? Wer war dagegen? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Entscheidend ist am Ende immer der Zusammenhang: gute Arbeit, gute Löhne und gute Rente, meine sehr verehrten Damen und Herren. Mit Blick auf den Titel unserer Aussprache „Verlässliche, stabile, zukunftsfeste Rente – Aus Respekt vor geleisteter Arbeit und für ein würdiges Leben im Alter“ gibt es leider neben dem Rentenpaket II einen zweiten Grund, warum das Thema sehr aktuell ist. Und das sage ich mit Bedauern, weil dieser Respekt vor der geleisteten Arbeit und dieser Anspruch auf ein würdiges Leben im Alter ist eben nicht selbstverständlich. Das ist eine politische Entscheidung. Es sollte politischer Konsens sein, ist es aber nicht. Vor allem aus konservativen Kreisen, aus rechten Kreisen erleben wir nach wie vor politische Attacken, beispielsweise auf das Renteneintrittsalter selber und dadurch aber auch auf die Höhe der Renten, vor allem derer, die nach Jahrzehnten der harten Arbeit nicht mehr können, die einfach nur ohne Kürzungen in Rente gehen wollen. Und das sind Angriffe auf die Rente, die zeigen, dass genau dieser Respekt vor der harten Arbeit und dass dieser Wunsch nach einem würdigen Leben im Alter eben nicht selbstverständlich ist, sondern von uns ganz aktiv verteidigt werden muss. Und das, meine Damen und Herren, tun wir. Plänen für die Anhebung des Renteneintrittsalters oder gar der Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährige Versicherte erteilen wir weiterhin eine Absage. Viele Menschen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) viele Menschen können am Ende eines harten Arbeitslebens oftmals einfach nicht mehr, für sie würde all das schlicht eine Rentenkürzung bedeuten. Früher mit Abschlägen in Rente gehen zu müssen, das, meine Damen und Herren, machen wir nicht mit. Die SPD ist und bleibt der Garant dafür, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht über 67 Jahren hinaus steigt. Und da bin ich auch dem Bundeskanzler, der Bundesregierung insgesamt, sehr dankbar für diese klare Ansage für stabile Renten. Meine Damen und Herren, wir gehen nämlich einen anderen Weg. Wir sehen gute Löhne, Fachkräftegewinnung und die guten Renten in einem untrennbaren Zusammenhang. Eine starke Wirtschaft mit gut bezahlter Arbeit, eine Willkommenskultur für Fachkräfte, auch solche, die zu uns kommen, und im Ergebnis gute Renten – das hängt eben ganz eng zusammen. Und unterm Strich geht es um die soziale Gerechtigkeit in unserem Land. Wer arbeitet, hat immer mehr, ob am Ende des Monats auf dem Lohnzettel oder eben im Rentenalter. Da geht es um die Lebensleistung von Millionen von Menschen, die sicher sein können, dass dieser Zusammenhang auch in Zukunft gilt. Und dafür treten wir als SPD-Fraktion, dafür treten wir aber auch als gesamtes Bundesland durch die Landesregierung seit vielen Jahren ein, vehement ein. Seit der Wende haben wir uns beispielsweise für die gleichen Renten in Ost und West starkgemacht und dafür gekämpft, dass die Leistung der Menschen für ihre Rente überall in Deutschland gleich viel wert ist. Und ebenfalls seit der Wende ist diese Rentenangleichung vor allem von konservativer Seite blockiert und verzögert worden. Umso erfreulicher ist es, dass die komplette Angleichung Ost und West zum 1. Juli 2023 Wirklichkeit geworden ist. Das ging einher mit einem Rentenplus von 4,4 Prozent im Westen und 5,9 Prozent – gerundet – im Osten. Dafür hat sich Mecklenburg-Vorpommern mit unserer Landesregierung lange engagiert und jetzt ist es endlich Wirklichkeit geworden, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Mehr noch: Schauen wir auf den von Mecklenburg-Vorpommern unterstützten Härtefallfonds für Personen, die durch die Rentenüberleitung Ost benachteiligt worden sind! Auch die eingeführte Grundrente als, ich zitiere, „Mindestmaß an Anstand“, wie es die Ministerpräsidentin rund um die Einführung nannte, war richtig für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Schätzungsweise profitieren rund 70.000 Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern vom Grundrentenzuschlag, oder auch die verstärkte Anrechnung von Kindererziehungszeiten, etwas verkürzt damals immer Mütterrente genannt. Meine Damen und Herren, das sind Beispiele, die ein Herzensthema von uns hier in Mecklenburg-Vorpommern bei der Rente im allerbesten politischen Sinne sind, und deshalb fasse ich zusammen: Erstens. Wir stehen zu unserem Kernversprechen für eine solide Rente, und deshalb ist es sehr wichtig und eine gute Nachricht für alle Rentnerinnen und Rentner, aber auch die heute im Erwerbsleben Befindlichen, dass das Rentenniveau langfristig gesichert bleibt und es in diesem Jahr voraussichtlich eine Rentenerhöhung auch oberhalb der Inflationsrate geben wird. Zweitens. Die andauernden Attacken und Vorstöße konservativer Kreise beispielsweise zu Nullrunden, zu indirekten Kürzungen durch die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte oder ganz generell Erhöhungen beim Renteneintrittsalter, all das weisen wir strikt zurück und sagen ganz klar: Drittens, die Rente muss verlässlich, stabil und zukunftsfest sein. Die Rente muss geleisteter Arbeit den nötigen Respekt zollen. Die Renten müssen weiterhin mit den Löhnen steigen und so mit der allgemeinen Wohlstandsentwicklung Schritt halten. Und die Renten in ganz Deutschland und gerade auch im Osten müssen ein würdiges Leben im Alter ermöglichen. Das ist und bleibt unser Ziel, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) das ist und bleibt unser Ziel und unsere Ansage. Andere reden die Rente seit Jahrzehnten schlecht. Wir sorgen dafür, dass sie stabil und verlässlich ist. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Meister.
Michael Meister AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Barlen, die Worte höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Dass wir uns heute mit diesem äußerst bedeutenden Thema auseinandersetzen müssen, ist schlichtweg ein politisches Armutszeugnis, ein Armutszeugnis für alle hier im Plenarsaal vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD, denn Sie alle waren oder sind seit Jahren, wenn nicht sogar seit Jahrzehnten in Regierungsverantwortung und hätten durchaus die Möglichkeit gehabt, ein wirklich tragfähiges Rentenkonzept vorzulegen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Können Sie mal Ihrs schildern jetzt?!) Lassen Sie uns, lassen Sie uns doch 2026 erst einmal hier in Mecklenburg-Vorpommern in Regierungsverantwortung kommen, dann können wir gerne darüber diskutieren. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh!) So, und wenn ich höre, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Dann präsentieren Sie jetzt Ihr fremdenfeindliches Konzept, oder was?!) wie die einstige Arbeiterpartei SPD auf ihrer Internetseite, Herr Barlen, verkündet: „Wer viele Jahre hart arbeitet, muss auch im Alter gut davon leben können“, dann ist das geradezu absurd, denn das sollte das Normalste von der Welt sein. Schaut man sich das Rentenniveau allerdings in Mecklenburg-Vorpommern an, dann muss man sich fragen, wer hier seit 25 Jahren den Ministerpräsidenten beziehungsweise die Ministerpräsidentin stellt, wer also dafür verantwortlich ist, dass Männer nach 45 Jahren, Arbeitsjahren, lediglich im Durchschnitt 1.310 Euro Rente kassieren, Frauen sogar nur 1.152 Euro. Und zum Vergleich: Bürgergeldempfänger bekommen in Mecklenburg-Vorpommern im Schnitt 1.054 Euro, das sind gerade einmal 98 Euro weniger. Die Tafeln werden dann keinen Unterschied mehr machen zwischen Rentnern, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, und Langzeitarbeitslosen, die einfach keine Lust haben zu arbeiten. Und es ist alarmierend, dass jeder zweite Rentner in Mecklenburg-Vorpommern, der 45 Jahre lang gearbeitet hat, unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze leben muss. Das sind über 88.000 Menschen bei uns im Land, mehr als die Einwohnerzahl von Neubrandenburg und Neustrelitz zusammengenommen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das Problem unseres Rentensystems – und das ist seit Langem bekannt –, das ist der demografische Wandel. Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Doch eine verlässliche, stabile und zukunftsfeste Rente beginnt nicht mit der blinden Forderung nach Massenmigration in unser Sozialsystem, sondern sie beginnt im Kreißsaal, (Thore Stein, AfD: Sehr richtig!) denn die Babys von heute sind die Beitragszahler von morgen. (Julian Barlen, SPD: Na, denn man tau! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Deutschl… (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Enrico Schult, AfD: Dann müssen Sie mal anfangen, Herr Krüger! Sie haben lange genug Zeit gehabt. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD – Glocke der Präsidentin) Deutschland war im Jahr 2022 das Ziel von mehr als 1,5 Millionen Menschen, die ihr Herkunftsland verlassen haben. Die wichtigsten Asylherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan, Eritrea, Iran, Irak, Pakistan und Somalia. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Alles Fachkräfte!) Über 900.000 dieser Migranten erhalten Bürgergeld. 88 Prozent der arbeitslosen Zuwanderer haben keinen Berufsabschluss, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Jetzt spalten Sie schon wieder die Gesellschaft.) nur ein geringer Teil besitzt eine schulische oder betriebliche Ausbildung, Herr Koplin. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Nur spalten, hetzen!) Eine Zuwanderung aus diesen Ländern beziehungsweise Regionen ist offensichtlich nicht geeignet, das Arbeits- und Fachkräfteproblem und somit auf lange Sicht das Rentenproblem bei uns zu lösen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig! – Thore Stein, AfD: Genau so!) Und auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es langfristig unsinnig. Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine sind rund eine Million Menschen nach Deutschland geflohen, und trotz eines relativ hohen Bildungsniveaus hat bislang lediglich jeder fünfte der zugewanderten Personen eine Arbeit gefunden. Auch hier, rund 700.000 ukrainische Staatsbürger beziehen Sozialleistungen. Und selbst wenn man eine weitere Integration in den deutschen Arbeitsmarkt prognostizieren könnte, muss man sich zum Schluss fragen: Was passiert denn nach dem Krieg mit diesen Arbeitskräften? Die meisten ukrainischen Flüchtlinge werden vermutlich wieder in ihre Heimat zurückkehren und reißen damit wieder Löcher in den deutschen Arbeitsmarkt. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben nichts verstanden.) Und aus diesem Grund noch einmal: Die Babys von heute sind die Beitragszahler von morgen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und deshalb, Herr Krüger, und deshalb, Herr Krüger, gehe ich jetzt auf Sie gerne ein in meiner Rede, und deshalb wäre bereits vor zwei Jahrzehnten eine substanzielle Familienförderung zwingend notwendig gewesen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) um dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Und schaut man sich die Geburtenraten der letzten 20 Jahre in Mecklenburg-Vorpommern an, dann wird man dort keine signifikante Steigerung feststellen müssen oder können. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und dann muss man sich fragen, was die Landesregierungen in Mecklenburg-Vorpommern getan haben, um dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. (Thomas Krüger, SPD: Das ist falsch.) Ganz offensichtlich nichts. Das ist umso bedauerlicher, Herr Krüger, als Frau Schwesig von 2013 bis 2017 Bundesfamilienministerin war. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD – Glocke der Präsidentin)
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Herr Abgeordneter! Ich bitte um mehr Ruhe. Ich kann den Abgeordneten nicht mehr verstehen, weil insgesamt die Gespräche (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) und nach wie vor die Gespräche anhaltend sind. Ich bitte um Respekt gegenüber dem Redner, dass er auch zu verstehen ist. Bitte, Herr Meister, Sie haben wieder das Wort.
Michael Meister AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Und am deutschen Steuergeld kann es auch nicht liegen, denn das ist in ausreichendem Maße vorhanden, es befindet sich halt nur viel zu oft nicht in Deutschland. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Anstatt von 2018 bis 2022 130 Milliarden, 130 Milliarden Euro Steuergelder für Entwicklungsleistungen in Afrika, Südamerika oder Asien zu verpulvern, um dort beispielsweise energetische Sanierungen von Wohngebäuden in der Mongolei voranzutreiben, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) um städtische Klimaschutzmaßnahmen in China und Indien zu fördern oder die berühmten Fahrradwege in Peru zu bauen, hätte man auch ein groß angelegtes Familienförderungsprogramm starten können. (Thore Stein, AfD: Richtig!) Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil plant aktuell ein neues Rentenpaket. Ziel ist die dauerhafte Absicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent. Und um dieses zu erreichen, sollen die Rentenbeiträge deutlich von aktuell 18,6 Prozent auf im Jahr 2030 22,3 Prozent angehoben werden. Und das, sehr geehrte Damen und Herren, das dürfte dann für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber recht teuer werden. Für diejenigen, die in den 2030er-Jahren in Rente gehen, ist es eine gute Nachricht, denn man kann davon ausgehen, dass die Renten weiter mit den Löhnen steigen werden. Diejenigen jedoch, die in den 2050er- und 2060er-Jahren in Rente gehen werden, müssen zukünftig wesentlich mehr von ihrem Lohn für die Rentenbeiträge aufbringen. Gleichzeitig werden auch die Arbeitgeber mit höheren Beiträgen belastet. Das wird wiederum dazu führen, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland für viele Unternehmen noch unattraktiver wird. Dass das bereits aktuell der Fall ist, verdeutlicht das Unternehmen STIHL, was seine Produktion aus Deutschland weg in die Schweiz verlagert hat. In die Schweiz! Weiterhin soll das sogenannte Generationenkapital aufgebaut werden. Bis 2036 soll ein Kapitalstock in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro über Darlehen, also Schulden, aus dem Bundeshaushalt einfließen und am Kapitalmarkt angelegt werden. Vorbild ist Norwegen, mit einem Unterschied: Norwegen hat dieses Jahr diesen Kapitalfonds aus Vermögen aufgebaut. Deutschland hingegen will Schulden machen. (René Domke, FDP: Das stimmt doch nicht.) Und da muss man ganz klar sagen, mit deutschem Steuergeld spekuliert man nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ob sich ein solcher finanzieller Aufwand und das Risiko lohnen, ist noch zu hinterfragen, denn sollten die Aktienkurse sinken und die Anlagen weniger Rendite abwerfen, soll der Bund, also der Steuerzahler, wieder einmal die Verluste kompensieren. Das, was die Bundesregierung gerade mit diesem Paket, (Julian Barlen, SPD: Fänden Sie denn den direkten Zusammenhang besser?) mit diesem Paket, mit diesem Rentenpaket macht, ist, Herr Barlen, schlicht einfach und ergreifend billigster, blinder Populismus. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Auf der einen Seite soll das Rentenniveau nämlich konstant bei 48 Prozent gehalten werden, auf der anderen Seite sollen die Rentenbeiträge steigen. Hubertus Heil schafft dadurch Ungerechtigkeit, indem er für die Alten die Leistung konstant hält und die Jungen die Zeche zukünftig bezahlen müssen. Und das wird dazu führen, dass gut ausgebildete junge Fachkräfte das Land verlassen werden. Wer also eine verlässliche, stabile und zukunftsfeste Rente haben will, der darf nicht von Wahlperiode zu Wahlperiode agieren, um die eigene Wählerschaft zu bespielen, Herr Barlen, der muss heute Geld in die Hand nehmen, um langfristig eine familienfreundliche Politik zu gestalten, der muss dafür sorgen, dass Unternehmen Bedingungen vorfinden, die ihnen die Möglichkeit geben, Geld zu verdienen, zu investieren und damit gute Arbeitsplätze zu schaffen. (Julian Barlen, SPD: Erzählen Sie doch mal, was die AfD bei der Rente vorhat!) Die, die arbeiten können und sich weigern, sollten energisch zu ihrem Glück gezwungen werden, und diejenigen, die sich rechtswidrig hier bei uns aufhalten und dem Steuerzahler auf der Tasche liegen, sollten schnellstmöglich das Land verlassen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Jugendweihlinge über die Volkssolidarität Ludwigslust. Herzlich willkommen hier im Landtag! Schön, dass Sie heute hier sind! Ich rufe auf für die Fraktion der CDU Herrn Peters.
Daniel Peters CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Umfragetief für die SPD ist dramatisch. Man verharrt bei 15 Prozent. Also wird wieder in die politische Mottenkiste gegriffen und den Leuten soll weisgemacht werden, die SPD sei der Garant für die Rente. So hat ja der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen es versucht, uns hier auch im Parlament weiszumachen. Und das Ganze wird natürlich auch garniert mit entsprechenden Schmähungen gegenüber der politischen Konkurrenz, heute von Ihnen etwas zurückhaltender. Aber wenn man sich sozusagen die Social-Media-Auftritte Ihrer Kolleginnen und Kollegen auf der Bundesebene und in anderen Landesparlamenten anguckt, dann trifft das nicht nur uns als Union, sondern neuerdings auch die GRÜNEN, wie ich gestern gesehen habe. Da wird dem grünen Finanzminister von Baden-Württemberg vorgeworfen, er würde die Rente mit 70 einfordern. Dabei hat er lediglich auf das, was Sie hier auch unerwähnt gelassen haben, auf die Finanzierungsprobleme des Rentensystems, darauf hat er hingewiesen und wird dann gleich entsprechend mit so stumpfen Methoden niedergewalzt. Und ähnlich stumpf ist das, was bei Ihnen hier auch zwischen den Zeilen durchkam. Da wird dann von rechten konservativen Kreisen gesprochen, und es ist ja nicht unüblich, dass hier, aber auch andernorts, wir mit der AfD auch beim Thema Rente in einem Atemzug genannt werden. Und gestatten Sie mir diesen kurzen Schwenk: Der angebliche Kampf, den Sie ja hier immer ausrufen für Demokratie und gegen Extremismus und vor allem auch das Zusammenstehen der Demokraten, was Sie ja einfordern, das entpuppt sich offensichtlich als Stigmatisierung bürgerlich-konservativer Kreise, (Horst Förster, AfD: Da machen Sie ja fleißig mit.) und Sie engen damit natürlich auch ganz massiv die Meinungsfreiheit ein. (Thore Stein, AfD: Ach Mensch!) Und das ist aber wegweisend für die Demokratie, meine Damen und Herren. Und Rente, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Thore Stein, AfD) Rente als Wahlkampfinstrument, das überrascht jetzt wenig. Das haben wir bei vorherigen Wahlen immer wieder auch erlebt. Aber was versuchen Sie hier eigentlich?! Und das ist auch deutlich geworden. (Julian Barlen, SPD: Die Rente zu sichern.) Erstens versucht die SPD, den Bürgerinnen und Bürgern Angst zu machen, dass irgendwelche Kreise ihnen die Rente streitig machen würden und Rentenkürzungen in irgendeiner Art und Weise vornehmen würden. Zweitens werden unangenehme Entscheidungen in die Zukunft verschoben. Ich stelle fest, dass das Thema Demografie bei Ihnen und in Ihrer Fraktion noch gar nicht angekommen ist. Und drittens, meine Damen und Herren, werden zusätzliche Belastungen auf die kommenden Generationen übertragen und denen aufgebürdet. Und ja, es ist sicherlich ein Akt von Solidarität, auch den Menschen zu erklären, wir wollen das Rentenniveau bei mindestens, haben Sie ja gesagt, 48 Prozent entsprechend einfrieren und hier für Verlässlichkeit sorgen, aber wenn man dieses Versprechen abgibt, muss man den Menschen auch glaubhaft erklären, wie man das finanzieren will. Und ein Blick auf das Verhältnis von Beitragszahler und Rentenbezieher sollte doch gestattet sein. Vor 60 Jahren kamen auf einen Rentner noch sechs Beitragszahler, 1992 waren es drei Beitragszahler, und bis 2050, so wird es prognostiziert, werden es nur noch 1,5 Beitragszahler sein. Auch für Sie unschwer zu erkennen, dass es hier eine riesengroße Finanzierungsproblematik geben wird. Und nun kommen Sie mit einem Thema, sagen Zuwanderung. Ja, wenn ich mir aber die Zuwanderung im Moment anschaue, erleben wir vor allem auch – das ist leider so – eine Zuwanderung in den deutschen Sozialstaat. Und das wird an der Stelle nicht helfen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) sondern eher zusätzlich belasten, meine Damen und Herren. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thore Stein, AfD) Und das ist es auch, warum wir uns mal Ihr Rentenpaket II etwas genauer angucken sollten und was heißt das letztlich. Bis 2040 wird der Rentenbeitragssatz von 18,6 auf 22,3 Prozent steigen, bis 2054 sogar auf 23,5 Prozent. Was heißt das? Der Faktor Arbeit wird verteuert, ganz eindeutig. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und das kann doch auch nicht in Ihrem Interesse sein. Und das Nächste ist, was mir natürlich immer wieder auffällt, dass Sie hier versuchen, auf Tariflöhne und Ähnliches abzustellen. Aber schauen wir doch mal in die Wirklichkeit. Die arbeitende Mitte, ebenso wie Unternehmen im internationalen Vergleich werden besonders in Deutschland sehr, sehr stark belastet. Die SPD hält aber unbeirrt an ihrem Kurs weiter fest. Jüngste Umfragen haben sogar gezeigt, dass gerade Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen den Eindruck haben, dass sich Leistung in Deutschland nicht mehr lohnen würde. Ich nenne nur das Stichwort „Bürgergeld“. Damit haben Sie das eindrucksvoll bewiesen, dass Sie von der Arbeiterpartei zur Partei der subventionierten Arbeitslosigkeit geworden sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und das, meine Damen und Herren, ist doch ein Kernproblem, denn es geht doch auch darum, Arbeit wieder lohnenswert und attraktiv zu machen. Und die zweite Finanzierungssäule, über die ja auch immer wieder gesprochen wird, ist natürlich der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt, aktuell 100 Milliarden Euro. Prognostiziert werden aber auch nach Ihrem Rentenpaket, also nach dem Rentenpaket der Ampel werden es 140 Milliarden sein. Schon jetzt fließen 21 Prozent des Bundeshaushaltes zur Stabilisierung in die Rente, meine Damen und Herren. Und das Problem ist doch – und das wird aus diesen Zahlen deutlich –, Sie wälzen die Problematik der Finanzierung auf die kommenden Generationen ab. Die jungen Menschen sollen das also wieder schultern. Im Übrigen, Herr Barlen, Sie haben die ostdeutsche Perspektive angesprochen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Es ist sicherlich erfreulich, dass der Rentenwert Ost und West demnächst angeglichen sein sollte. Das heißt aber im Umkehrschluss, dass die Höherwertung der ostdeutschen Löhne – und, Herr Barlen, vielleicht haben Sie davon schon mal was gehört –, dass die ostdeutschen Löhne bei der Rentenberechnung höher gewertet wurden, dass das natürlich in diesem Zuge auch wegfällt. Das ist mit Blick auf die ostdeutsche Perspektive mit erwähnenswert, (Thomas Krüger, SPD: Wichtig ist, dass wir Tariflöhne bekommen.) denn es trägt dazu bei, dass die jüngere Generation auch im Osten natürlich zusätzlich belastet wird, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und hier liefern Sie keine Antworten auf die Fragen, wie Sie denn dieses Rentensystem finanziell stabilisieren wollen. Da war in Ihrem Wortbeitrag leider gar nichts davon zu hören. Die Maßnahmen, die Sie nennen, sind leider überwiegend wirkungslos. Was wollen wir als CDU? Ich halte es für richtig, den Faktor Arbeit auch dann noch attraktiv zu gestalten, wenn Menschen schon in Rente sind. Und es gibt viele fitte Rentnerinnen und Rentner. Wir haben das als CDU als Aktivrente bezeichnet, und es wäre natürlich wünschenswert, wenn die, die es können, die, die es können selbstverständlich, (Julian Barlen, SPD: Wie heute schon.) dass die natürlich auch gerne weiterarbeiten dürfen. (Julian Barlen, SPD: Die Zuverdienstgrenze ist weg.) Und dass diese Verdienste, die sie haben, dann auch steuerfrei gestellt werden, das ist doch eine wirkungsvolle Maßnahme, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) wenn es darum geht, den Faktor Arbeit zu fördern. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und natürlich, meine Damen und Herren, sprechen wir uns auch für eine kapitalgedeckte Zusatzrente aus. Und in unserem neuen Grundsatzprogramm werden wir sehr wahrscheinlich auch von dieser verpflichtenden Säule sprechen. Das ist auch ein wichtiger Fakt. Es gehört zur Wahrheit dazu, dass diese private Zusatzversicherung einfach auch sein muss neben der staatlichen Rente. Und ja, es gibt natürlich die kleineren und mittleren Einkommen, und die müssen mit einem staatlichen Zuschuss bei dieser Zusatzrente unterstützt werden. Das ist das Modell von Schweden, übrigens sehr erfolgreich, und dem können wir uns durchaus anschließen. (René Domke, FDP: Das ist der Teil, den die FDP eingebracht hat.) Ein Blick gen Norden ist hier an der Stelle durchaus wünschenswert. Und jetzt komme ich noch mal zur sozialen Gerechtigkeit, die auch Sie wieder hier im Zusammenhang mit der Rente ausgerufen haben. Ich weiß nicht, ob es sozial gerecht ist, wenn jemand, der sieben Jahre lang Bürgermeister oder sieben Jahre lang Landrat ist, das 40. Lebensjahr erreicht hat, schon Anspruch auf ungefähr 3.000 Euro bis zum Lebensende bekommt, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Das ist ein Witz!) ob das im Sinne von sozialer Gerechtigkeit ist und das richtige Signal an die Bevölkerung, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genossenversorgung.) wenn Sie hier auf der anderen Seite von Rentenstabilität schwadronieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Das Motto ist offensichtlich, die Glücksrakete, die Glücksspirale hat ausgedient. Die Sofortrente von Manuela Schwesig soll es geben, allerdings nur für Bürgermeister und Landräte (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) und möglichst natürlich auch mit SPD-Parteibuch. Das wäre Ihre Wunschvorstellung und das sind Ihre kruden Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit, meine Damen und Herren! Und deswegen, was Sie in eigener Verantwortung lösen können beim Thema „Soziale Gerechtigkeit“, das sollten Sie auch tun, und nicht eine ganz kleine Gruppe von Menschen so derart stark überprivilegieren. Ich glaube, das ist ein falsches Signal an die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Rentenpaket II, das am 5. März vorgestellt wurde, verdient eine differenzierte Betrachtung. Aus Sicht der Linksfraktion ist es anerkennenswert, dass das Rentenniveau und das Renteneintrittsalter erhalten bleiben sollen. Das ist ein wichtiges Statement für die Menschen in unserem Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die gesetzliche Rente ist für die übergroße Mehrheit der Rentenbeziehenden die einzige beziehungsweise wesentliche Quelle des Lebensunterhalts. Demzufolge hat sie existenzielle Bedeutung. Zugleich ist der sozialstaatliche Generationenvertrag, der darin besteht, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigte bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und so maßgeblich Renten finanzieren, von elementarem Gewicht für den sozialen Zusammenhalt. Nun soll das Generationenkapital die dritte Säule der gesetzlichen Rentenversicherung werden. Ich werde im Weiteren belegen, dass tatsächlich dieses Generationenkapital die Grundfesten der gesetzlichen Rentenversicherung, die in Verlässlichkeit und Solidarität bestehen, untergraben wird. Ohne Zweifel steht die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung unter Druck, zum einen aufgrund der Kombination aus niedriger Geburtenrate und steigender Lebenserwartung, zum anderen, weil nicht alle in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, das heißt, es einem Teil der arbeitsfähigen Bevölkerung ermöglicht wird, sich der Solidargemeinschaft zu entziehen, zum Dritten, weil die steigende Wertschöpfung aufgrund wachsender Produktivität nicht zu Buche schlägt. Die Ampel-Regierung, besser gesagt zunächst die beauftragten Minister Lindner und Heil samt ihren Ministerien sind auf die famose Idee gekommen, den Kapitalmarkt in die gesetzliche Rentenversicherung einzubinden. (René Domke, FDP: Das war die beste Idee.) Sie nennen das Paradigmenwechsel. Dabei drücken sie schon mal in den Skat, dass der eigentliche Paradigmenwechsel bereits mit der Einführung der Riester-Rente begann, es jetzt nur um eine ganz andere Qualität der kapitalgedeckten Rente gehen wird. Mit der Riester-Rente aber lässt sich derzeit nicht gut argumentieren, die ist nämlich ein Schuss in den Ofen. Mehr als 3,2 Millionen der 16 Millionen Riester-Renten sind wegen schlechter Ertragsaussichten ruhend gestellt worden. Nichtsdestotrotz soll das Generationenkapital des Problems Lösung werden. Mit jeder Menge Pathos erklärt Herr Lindner denn auch auf der Pressekonferenz am 5. März zur Vorstellung des Rentenpaketes wörtlich: „Über ein Jahrhundert wurden die Chancen des Kapitalmarkts … liegengelassen … Jetzt nutzen wir sie.“ Auch lässt sich der Finanz- und Sozialexperte Lindner auf besagter Pressekonferenz zu der Behauptung hinreißen, die ungleiche Verteilung der Vermögen in unserem Land hänge auch damit zusammen, dass viele Bürger sich nicht an den Kapitalmärkten beteiligten. Was für ein Befund! Du bist arm, weil du offenbar nicht an der Börse spekuliert hast. (René Domke, FDP: Weil der Staat die Hälfte wegnimmt. Genau das ist es!) Überhaupt verwendet Minister Lindner die Worte „Kapitalmärkte“ und „Chancen“ geradezu synonym. Welche Risiken Kapitalmarktoperationen, um nicht gleich das böse Wort, aber doch zutreffend, „Spekulationen“ zu verwenden, haben, (Zuruf von René Domke, FDP) wird von ihm nur beiläufig erwähnt, so nach dem Motto, Risiken, ach ja, gibt es auch, die muss man minimieren. Die Risiken von Kapitalmärkten in Betracht zu ziehen, ist aber nicht unerheblich. Da fällt einem doch ganz spontan das Platzen der Dotcom-Blase im März 2000 ein. Hunderttausende Inhaber der massiv beworbenen T-Aktie als „Volksaktie“ wurden auf einen Schlag entreichert. 16.000 Kleinanleger klagten. Das „Manager-Magazin“ titelte am 2. Oktober 2003 „Chronik des Niedergangs“. Des Erinnerns wert sind auch die Börsencrashs infolge der Immobilienkrise 2007 und Folgejahre, die sich zu einer veritablen Banken- und Wirtschaftskrise ausweiteten, oder nicht allzu lange her die Corona-Krise. Den Kapitalmarkt in die gesetzliche Rentenversicherung einzubinden, ist also alles andere als risikoarm. Das aber mal beiseite. Um nicht als Unke dazustehen, stellt sich die Frage, wie hilfreich ist der Aufbau eines Kapitalstocks von 200 Milliarden Euro in der gesetzlichen Rentenversicherung. (René Domke, FDP: Wir hätten gern mehr gehabt.) Das ist bekannt. Zunächst, der Kapitalstock soll bis 2035 ein Gesamtvolumen von 200 Milliarden aufweisen. Ab diesem Jahr sollen – 2024 –, sollen jährlich mit jeweils 3 Prozent dynamisiert 12 Milliarden Euro angelegt werden. Das macht bis 2035 170 Milliarden Euro, ein bisschen drüber. Außerdem soll das Generationenkapital noch Vermögenswerte zur Eigenkapitalbildung – denkbar wären Post- oder Telekom-Aktien, das ist zwar nicht gesagt worden, aber denkbar ist es – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bahn! Wie ist es über die Bahn?) in Höhe von 15 Milliarden Euro übertragen bekommen. Wenn aus alldem – das sind dann 185,3 Milliarden Euro – am Ende des Jahres 2035 der besagte Kapitalstock von 200 Milliarden Euro aufgelegt sein soll, bedarf es einer durchschnittlichen Rendite von 8,6 Prozent, leicht abgerundet. Zu berücksichtigen ist ja noch, die Renditen auf die Staatsanleihen, aus denen sich die jährlichen Darlehen aus dem Bundeshaushalt speisen, sind zu zahlen – aktuell 2,5 Prozent aufwärts. Es bleibt also eine Rendite von circa 6 Prozent. Werden dann noch die Fondsbewirtschaftungskosten und die Kursausschläge in Rechnung gestellt – ich rufe mal in Erinnerung, dass das Ganze ja vom KENFO, von der KENFO-Stiftung bewirtschaftet werden soll, die hat 2022, also im vorletzten Jahr, Haushaltsjahr, einen Wertverlust von 3 Milliarden Euro hinnehmen müssen –, geht das Ganze nicht mehr auf, denn ab 2036 soll das Generationenkapital bereits jährlich 10 Milliarden Euro für die gesetzliche Rentenversicherung abwerfen. Man fragt sich verwundert, wessen Rechenschiebermodells sich die Herren Lindner und Heil bedienen. Die Rechnung ist nicht stimmig, es sei denn, man rechnet wie dazumal das Politbüro der SED, (Sebastian Ehlers, CDU: Oha, Sie kennen sich ja aus! – René Domke, FDP: Da kommen wir gleich noch drauf zu sprechen.) was nicht aufgeht, wird hingerechnet, Hauptsache, es entspricht der Ideologie. Und da bin ich bei Ihnen, denn in der Tat, der ganze Budenzauber mit dem Generationenkapital 1.0, wie Herr Lindner es nennt, (René Domke, FDP: Hat die SPD auch gemacht.) soll offenkundig der kapitalgedeckten Rente alle Scheunentore öffnen. Und Herr Peters ist da gerade sehr deutlich geworden. Aber davon mal abgesehen, die Babyboomer der Jahre 1955 bis 1965 sind spätestens in der zweiten Hälfte der 2030er-Jahre alle in Rente. Das heißt, das Generationenkapital läuft der Generation quasi hinterher. (René Domke, FDP: Hätte viel früher kommen müssen.) Was wir als LINKE stattdessen sehen, was gebraucht wird, ist erstens eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen – (René Domke, FDP: Ja, genau.) das sagt übrigens auch der Caritasverband –, zweitens eine sofortige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, denn wer 10.000 Euro im Monat verdient, soll auch für 10.000 Euro zahlen, und drittens eine Aufhebung der Beitragsäquivalenz. Jetzt gilt ja, wer viel einzahlt, bekommt viel raus. Dann würde gelten, wer viel einzahlt, bekommt nicht mehr ganz so viel raus. Und ein Letztes: Das Wort „Generationenkapital“, an dem wir uns sehr stoßen im Zusammenhang mit der Rente, ist eine Sinnverkehrung, ist ein Hüllwort. Generationenkapital, sehr geehrte Damen und Herren, in Wahrheit bedeutet, dass wir in Kitas und Bildung investieren müssen. Und das machen wir als Koalition aus LINKEN und SPD. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die Aktuelle Stunde ist der Anlass genannt worden. Es ist das Rentenpaket II, was die Ampelregierung auf Bundesebene jetzt in Arbeit hat, sage ich mal so viel. Und lassen Sie mich zunächst ein paar grundsätzliche Bemerkungen über unser Rentensystem verlieren. Es gibt wohl kaum ein prominenteres Beispiel der Sozialstaatsidee in Deutschland als die gesetzliche Rentenversicherung. In ihr verbindet sich der Fleiß der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hinblick auf die Wertschöpfung und den Erwerb lohnabhängiger, individueller Rentenanwartschaften mit einem, wir nennen es Generationenvertrag, indem die arbeitende Nachfolgegeneration die Renten der im Ruhestand befindlichen Seniorinnen und Senioren erarbeitet. Ich finde, ein beeindruckendes Prinzip, respektabel. Ich meine respektabel auch im Sinne, das ist eine Form von Respekt und mutet geradezu familiär an. Ein krisensicheres System ist es, solange die Zahl der Arbeitenden hoch ist und wächst und die der Rentenberechtigten niedrig und die Lebenserwartung im Ruhestandsalter gering oder nicht zu hoch ist – deswegen lange krisenfest. Wir haben aber gelernt, dass der demografische Wandel, gekennzeichnet durch stark gestiegene Lebenserwartung und geringere Geburtenzahlen und viele weitere Faktoren, das Sicherheitsgefühl gerade auch der jüngeren Generation geschwächt hat, ob sie wohl im Alter auch in den Genuss einer ausreichenden Rente kommen. Und ich glaube, jeder hat diese Diskussion auch schon gehört von Jüngeren, die sich darüber Sorgen machen. Das Rentenpaket der Ampelregierung – das ist erst mal die grundsätzliche Einschätzung – erneuert und festigt den Generationenvertrag, und zwar zunächst, weil es zu einer Stabilisierung des Rentenniveaus kommt, also ein garantiertes Mindestniveau eingesetzt wird. Das heißt für die jüngere Generation natürlich das Signal, hier wird etwas garantiert, woran sie in jüngerer Zeit gezweifelt haben. Das Mindestsicherungsniveau auf 48 Prozent wird also zunächst bis zum 1. Juli 2039 verlängert. Und ich verweise darauf, dass ich bereits die Erfahrung seinerzeit im Bundestag gemacht habe, wo nämlich auch von bündnisgrüner Seite über die Garantierente argumentiert wurde. Ich denke, das ist ein, ein wichtiges Signal und stärkt das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung. Insbesondere Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern profitieren von stärkeren und stabileren gesetzlichen Renten, weil für Mecklenburg-Vorpommern die gesetzliche Altersversicherung der wesentliche Grundstock der Altersversorgung ist. Und deswegen ist es richtig, dass hier keine weiteren Kürzungen vorgenommen werden dürfen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist darauf hingewiesen worden, dass Beiträge zur Rentenversicherung wohl steigen werden in der nächsten Zeit, zum Beispiel auf Beträge von 20 Prozent 2028 oder 22,3 Prozent ab 2035. Man muss aber sagen, dass das sozusagen Kalkulationen sind, die deutlich über dem jetzigen Beitragsniveau von 18,6 Prozent liegen, das im Übrigen sehr lange stabil gewesen ist, trotzdem die Demografie auch jetzt schon existiert. Und das hängt mit einer Tatsache zusammen, dass im Rahmen der Überlegung zur Demografiefestigkeit der Rente es sehr richtig ist, nicht nur auf die Zahl der Beitragszahler zu gucken, sondern auch auf die Lohnhöhe, auf die Produktivität. Das heißt, ein guter Arbeitsmarkt, eine hohe Zahl an Erwerbstätigen und gute Löhne tragen bei zur Demografiefestigkeit der Rente. Also es heißt, nicht nur auf die Köpfe schauen, sondern auch die Produktivität sichern. Nun ein paar Ausführungen zum Generationenkapital. Um den Anstieg der Beitragssätze abzubremsen, wird jetzt auf Bundesebene eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung „Generationenkapital“ errichtet. Ziel soll es sein, Erträge zu erwirtschaften, die langfristig mit die Rente finanzieren. Es ist ja nicht so, dass es nicht tatsächlich erfolgreiche, auch Altersversorgungssysteme gibt, die durch Kapitalmarktunterstützung sozusagen stabilisiert werden. Aber was nicht geht, ist, dass so ein Generationenkapital selbst ein Risiko, (René Domke, FDP: Das ist ja so vereinbart.) also man muss da risikoarme Organisationen machen. Und wir sind schon auch der Meinung, wenn man sich jetzt die Zielstellung vorstellt, dass 2036 10 Milliarden Euro aus 200 Milliarden Euro erwirtschaftet werden sollen, dann ist das eine sportliche Herausforderung. Denn das, was sozusagen in Altersversicherungssystemen auf Kapitalbasis heutzutage als ein Zinsniveau angegeben wird, ist so bei vier Prozent, sagen alle Versicherungsmathematiker. Und dies alleine wären schon fünf Prozent, die man erwirtschaften würde 2036. Und dazu kommt ja, dass das Ganze ein Darlehenssystem ist der Bundesregierung. Der Finanzminister gibt ja diese Gelder in das Generationenkapital als Darlehen aus, und das muss bedient werden der Bundeskasse gegenüber. Dieses Darlehen muss also zusätzlich noch erwirtschaftet werden. Deswegen finde ich schon, das ist eine sportliche Übung. Für uns GRÜNE ist wichtig, dass das Generationenkapital nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden darf. Und wir wissen auch, und darauf ist ja auch schon hingewiesen worden, wenn man risikovolle Fonds betreibt, kann es einem immer passieren, dass solche Fonds platzen. Und da ist ja auch dieses Beispiel der Immobilienblase in der USA angesprochen worden. Also hier Vorsicht! Generationenkapital wird nicht unermesslich Rendite erwirtschaften können, und man muss da schon gucken, dass man relativ risikoarm wirtschaftet. (René Domke, FDP: Es gibt keine schlechtere Anlage als die beim Staat.) Nun ein paar Bemerkungen noch zum Beitragssatz und der gesetzlichen Rente versus privater Vorsorge. Allen Verfechtern von weniger gesetzlicher Rente und mehr privater Vorsorge sei ins Buch geschrieben, dass ein Beitragssatz von 22 Prozent in der Rentenversicherung oder 18,6 Prozent plus 4 Prozent privater Riester-Rente auch 22,6 Prozent ergibt und auch jetzt schon die Idee bestand, dass Nebenbei-Kapital sozusagen Renten unterstützen soll. Wir wissen aber, dass das Riester-Renten-Konzept tatsächlich keine Erfolgsgeschichte geworden ist. Also Vorsicht noch mal beim Generationenkapital! Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf. Im Gegensatz zu kapitalgedeckten Versorgungsprodukten ist die gesetzliche Rente durch das Umlageprinzip gesichert. Und noch ein paar Bemerkungen zu der Frage, dass der Steuerzahler sehr viel, nämlich 100 Millionen oder zukünftig vielleicht auch noch mehr, aus der Bundeskasse zuschießt zur Stabilisierung der Renten, ist dadurch begründet, dass das rentenversicherungsfremde Leistungen gewesen sind. (Torsten Renz, CDU: Zum Teil.) Zum Beispiel die gute Entscheidung, niedrige Löhne in Ostdeutschland hochzuwerten, ist aus der Steuerkasse bezahlt worden. Das sind versicherungsfremde Leistungen, die dem ursprünglichen Umlageprinzip nicht entsprachen. Und wenn ich mir da eine private politische Bemerkung noch erlauben darf, ich glaube, dass wir so ein System für alle Geringverdiener in Gesamtdeutschland brauchen würden, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) eine Höherwertung der Rentenansprüche. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich glaube, ich habe rübergebracht, wie wir zu dieser Renten… (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke. (Zuruf von Torsten Renz, CDU)
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Rentenpolitik ist immer Vergangenheitsbewältigung. Und ich fand es schon bemerkenswert, wie wenig auf die Fehler der Vergangenheit eingegangen wurde. Und da muss man wirklich ins Halbrund schauen, da hat, glaube ich, so jeder seinen Beitrag geleistet. Wir fangen mal bei den Vorgängern von Herrn Koplin an. Ich finde das schon bemerkenswert, denn gerade das Modell, was Harald Terpe hier gerade mit angeführt hat, dass ja genau das auch eins der großen Probleme war, warum in die Rentenkasse gelangt werden musste, weil von den Sparbeiträgen der ostdeutschen Rentner, die das ja auch erarbeitet haben, war zur Wiedervereinigung überhaupt nichts mehr da. Und das waren Ihre Vorgänger, die dafür gesorgt haben, dass diese Arbeitsleistung am Ende nicht in eine Rente fließen konnte, sondern aus einem anderen System bezahlt werden musste. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Das ist eigentlich auch die Wahrheit, die da mal ausgesprochen werden muss. Und dann gibt es viele andere Dinge, die in der Vergangenheit schiefgelaufen sind. Und deswegen ist es ja gerade wichtig, ist es ja gerade wichtig, dass wir einen neuen Paradigmenwechsel anstreben, und das Rentenpaket II ist auch nicht weniger als das. Jetzt wurde hier ganz viel herumphilosophiert darüber. Für uns war entscheidend, überhaupt für dieses Rentenpaket, dass es endlich diese zusätzliche kapitalgedeckte Säule gibt, denn das umlagenfinanzierte Rentensystem kann nicht mehr funktionieren. Ich meine, da braucht man nicht Mathematik zu studieren, das kriegt wohl jeder selber zusammengerechnet. Ein paar Beispiele sind ja gebracht worden. Wenn nicht mehr genug Beitragszahler da sind für immer mehr Ältere, für immer mehr Rentner, die auch Gott sei Dank immer älter werden – das ist ja auch eine große Errungenschaft unserer Wohlstandsgesellschaft –, dann müssen sie trotzdem versorgt werden. Und wenn das nicht mehr zusammenkommt, muss ich mir Gedanken machen, wie ich es finanziere. Und dann muss ich auch mal über die Grenzen gucken und muss mal schauen, wie es dann woanders läuft. Wir jedenfalls, unser Interesse war immer – ganz egal mit welchem Koalitionspartner, da war auch die CDU nicht immer an unserer Seite, wenn es um die kapitalmarktorientierte Deckung ging –, wir wollen das Rentenversicherungssystem endlich enkelfit machen, denn das ist es ja, das Versprechen auch an die nachfolgenden Generationen, dass sie nicht nur, dass sie nicht nur … (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Ja, was machen wir denn jetzt, Herr Peters? Jetzt langen wir in den Steuertopf und bezahlen es aus den Steuergeldern, 110 Milliarden jedes Jahr. Ist es da nicht Zeit, ist es da nicht Zeit, sich mal ehrlich zu machen und zu sagen, jetzt nehmen wir mal Geld in die Hand, sparen etwas an und werden aus diesen Renditen heraus die Rente dann auch tatsächlich stabilisieren?! Das ist doch der richtige Weg! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Ja, es ist uns auch zu wenig! Es ist uns auch zu wenig! Aber Sie kennen ja auch unsere Koalitionspartner. Das war schon schwer genug, sie auf diesen Weg mitzunehmen. Es ging vorher aber mit der CDU auch nicht richtig. Also mit dem Einstieg in die Kapitaldeckung schaffen wir ein zweites Standbein oder im Grunde ist es ja sogar ein drittes, denn wir wollen eigentlich ja aus dieser Steuerfinanzierung irgendwann mal herauskommen. Das Rentenniveau wird bei 48 Prozent gesichert, das ist uns ehrlich gesagt zu wenig. Wenn das Modell sich aber rechnet, es sich trägt – das sind ja im Moment alles noch Annahmen –, dann kann es ja auch ein höheres Niveau geben. Wir müssen uns mal vergleichen mit Österreich. In Österreich bekommen Rentner 87,1 Prozent ihres letzten Netto. Das muss man sich mal reinziehen! Und wir reden hier über Errungenschaften bei 48 Prozent. Was machen die anders? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Genau, weil sie mehr Säulen bedienen, aber auch andere Beitragszahler miteinbeziehen, wobei, auch darauf möchte ich gleich eingehen, das wird ja dann immer, das ist ja so ein kleines Märchen, ja, dann nehmen wir auch noch andere Erwerbstätige mit hinein: die Beamten, die Selbstständigen, alle sollen einzahlen. Ja, was Sie aber vergessen, ist, die unterliegen ja auch einem demografischen Wandel. Es ist ja nicht so, dass es nur junge, knackige Beamte gibt, die dann einzahlen würden, und nur wenige alte. Die müssen ja auch versorgt werden. Und das ist ja dasselbe, das ist ja dasselbe auch bei den Selbstständigen. Das geht doch nicht auf! Sie können natürlich erst mal einen Effekt erreichen. Dieser Effekt ist aber ganz schnell verpufft, der ist ganz schnell verpufft. Das heißt, wenn Sie nicht mit dem Geld was Sinnvolles machen, wenn Sie es nicht sinnvoll anlegen – und der Staat ist ganz offensichtlich die schlechteste Anlagestelle für Rendite, das hat eben nicht funktioniert mit unserem Rentenversicherungssystem –, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) das heißt, Sie müssen schauen, wo Sie es sonst machen. Wo ich bei Ihnen bin: Es muss möglichst risikoarm sein. Wir müssen aufpassen! Das können wir uns absolut nicht erlauben, aber ich glaube, es gibt keine politische Kraft, die ein Interesse daran hat, dass die Rentenbeiträge irgendwann verpulvert werden. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das wird nicht passieren. Ich denke mal, dafür gibt es Garantien. Aber ich will Ihnen das trotzdem mal schmackhaft machen, was da zu erreichen ist: In Schweden zum Beispiel werden 2,5 Prozent des Bruttogehalts für die sogenannte Prämienrente angelegt. 2,5 Prozent! Das ist ungefähr auch das, was jetzt draufkommen wird. Wie gesagt, erst mal bleiben die Rentenbeiträge stabil, ab 2028 werden sie dann anziehen. Aber, meine Damen und Herren, wenn die Menschen dann sehen, wenn die Menschen dann sehen, dass da auch mehr bei rauskommt, dann sind sie auch bereit dazu. Und wir haben vorhin das schöne Beispiel gehabt, ich glaube, es war auch Herr Koplin, der sagte, na ja, der Finanzminister Christian Lindner stellt sich dann hin als Sozialexperte und sagt, warum die Leute dann zu wenig aus ihrem Geld machen. Ja, weil die Staatsquote zu hoch ist, weil die Abgabenlast zu hoch ist! Wenn ich den Menschen erst mal 50 Prozent ihres Einkommens wegnehme, weil der Staat ja besser meint, was er mit dem Geld machen könnte, wer hat denn dann noch die Möglichkeiten?! Wir haben immer den jungen Generationen gesagt, ihr müsst für euch selber sorgen, ihr müsst schon mal ansparen. Ja, was sollen sie denn noch machen? Sie sollen jetzt schon mehr Rentner finanzieren mit Beiträgen, dann sollen sie noch privat vorsorgen, dann kriegen wir so eine Riester-Versicherung, die man im Grunde inzwischen in den Mülleimer werfen kann – ich habe auch noch irgendwo ein Zertifikat, mal gucken, was wir da noch rauskriegen –, das ist doch keine Zukunftsperspektive für junge Leute! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Also muss ich doch ran! Und die werden dankbar sein, die werden dankbar sein, wenn daraus auch noch etwas Ertrag generiert wird. Ich will nur mal die Chancen beschreiben. Allein der DAX als Beispiel – finanzielle Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten, wenn wir über den Aktienmarkt reden. Anlagenzeitraum 20 Jahre, kann sogar ja noch mehr sein. Eine Erwerbsbiografie umfasst ja in der Regel nicht nur 20 Jahre, jedenfalls würde ich mir das wünschen, dass die Menschen früher in Arbeit kommen und mehr Beitrag zahlen. Und wir werden über die Flexibilisierung des Renteneintrittsalters auch sicherlich noch mal reden müssen, aber Rendite, durchschnittliche Rendite über die letzten 20 Jahre 8,5 Prozent. Schauen wir wieder nach Schweden! Da gibt es ja diesen Aktienfonds, den staatlichen, den AP7, der hat in den vergangenen Jahren eine durchschnittliche Rendite – das lassen Sie sich mal auf der Zunge zergehen! – von 11 Prozent erwirtschaftet. Ein staatlicher Aktienfonds! Das ist möglich, das … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ja, der legt es ja nicht bei sich selbst an! Und wenn ich dieses Argument dann schon immer höre! Was machen wir denn selber eigentlich? War es nicht so, dass der Finanzminister nicht auch mit den Beamtenpensionen, na nicht zockt, das will ich ihm nicht unterstellen, aber es wird auch angelegt. Auch dort holen wir uns Kapitalerträge, um es zu stabilisieren. Das ist doch kein Modell, was wir im Inland nicht schon kennen. Warum sind wir so zögerlich, so zaghaft, warum sind wir so ängstlich? (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Warum verkaufen wir den Menschen im Land immer diese Vollkaskomentalität und denken nicht darüber nach, sie an den Renditen vernünftig zu beteiligen?! Das wäre mein Wunsch. Und zum flexiblen Renteneintrittsalter: Auch das wird im Ausland erfolgreich praktiziert. Es gibt Unterschiede. Natürlich gibt es Menschen, die schon mit 60 aus dem Arbeitsleben ausscheiden wollen, weil sie einfach durch sind aufgrund der körperlichen Belastung, der seelischen Belastung oder sonst irgendwas. Es gibt aber auch genug andere, die ständig anfragen und sagen, Mensch, ich möchte mich noch einbringen in die Gesellschaft, ich fühle mich noch fit genug. Ja, warum ermöglichen wir das denn nicht? Warum gehen wir nicht diesen Schritt und schaffen da eine Flexibilität? Ich fand das Modell zum Beispiel gut, dass man mit Steuerbegünstigungen arbeiten kann, Anreize schafft. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Meine Damen und Herren, Rentenpolitik, Rentenpolitik ist tatsächlich nicht nur Vergangenheitsbewältigung, es ist auch Zukunftsgestaltung. Und, Herr Barlen, wir werden sicherlich auch in der Ampel – mal gucken, was dann 2025 bei rauskommt, wie sich dann das Ganze dreht –, aber wir suchen ständig Partner, die für uns oder mit uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir das Geld besser anlegen für die Beschäftigten, dass sie am Ende tatsächlich auch das Rentenversprechen auch einlösen. Und ob das jetzt die Sozialdemokraten sind, die dann immer an einem Renteneintrittsalter festhalten wollen … Sie müssen sich auch die demografische Entwicklung wirklich anschauen. Wenn es, wenn es uns gelingt, mehr Arbeitskräfte in Beschäftigung zu bringen, wenn es uns gelingt, mehr Beitragszahler zu bekommen, mag das ja aufgehen. Solange uns das aber nicht gelingt – und da fehlen mir noch die Konzepte –, dann müssen wir es anders machen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne den Seniorenbeirat des Kreistages Ludwigslust-Parchim. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier im Landtag sind! Ich rufe auf für die Landesregierung die Ministerpräsidentin Frau Schwesig.
Manuela Schwesig
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist eine wichtige Aktuelle Stunde, weil es aktuell ist, dass die Bundesregierung das Rentenpaket II beschlossen hat. Und es ist auch eine wichtige Aktuelle Stunde, weil es immer wieder, aber eben auch gerade ganz aktuell Debatten über die gesetzliche Rente gibt, Debatten darüber, ob es Nullrunden für Rentnerinnen und Rentner geben soll. Und das betrifft unser Land elementar, denn 97 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland und damit auch bei uns im Bundesland haben als Rentnerinnen und Rentner nur ein einziges Einkommen, und das ist die gesetzliche Rente. Im Westen sind es 64 Prozent. Dort haben viele noch eine betriebliche Altersvorsorge oder vielleicht ein Einkommen aus privatem Anlagevermögen. Das ist im Osten nicht so, und wir alle wissen, warum: weil es eben wegen der Teilung von Deutschland nicht möglich war, weil es nach der Wende viele gebrochene Erwerbsbiografien gab, weil es gar nicht für unsere Rentnerinnen und Rentner möglich war, betriebliche Altersrenten zu bekommen, weil wir nicht diese Wirtschaftsstruktur in den letzten Jahren hatten und es nicht möglich war, so in privates Anlagevermögen zu investieren. Und deshalb ist die gesetzliche Rente das einzige Einkommen für fast alle Rentnerinnen und Rentner in unserem Land. Und deshalb ist es richtig, sich klar politisch zu positionieren. Und wir tun es als Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. Für uns muss die gesetzliche Rente stabil bleiben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wir erteilen jedem Versuch an Nullrunden, an Kürzungen, an Erhöhung des Renteneintrittsalters eine Absage, denn wir wollen nicht, dass es zu Kürzungen dieser Einkommen kommt. Das ist wichtig für die Rentnerinnen und Rentner in unserem Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und ich bin sehr dankbar, dass es angesprochen worden ist, dass die gesetzliche Rente nicht allein nur entscheidend ist für das Einkommen von Rentnerinnen und Rentnern – und ein Drittel unserer Bevölkerung im Land ist über 65 Jahre –, sondern dass es auch mit Respekt vor Arbeitsleistung zu tun hat. Es ist wichtig, dass diejenigen, die arbeiten gehen, wenn sie arbeiten, mit guten Löhnen, Tariflöhnen mehr haben, als wenn sie nicht arbeiten. Und es ist wichtig, dass diejenigen, die arbeiten gehen, später auch eine Rente haben, die höher ist, als wenn sie nicht arbeiten gegangen wären. Es ist eine Frage des Respekts vor Lebensleistung und Arbeitsleistung. Und deshalb ist die Stabilität der gesetzlichen Rente sehr, sehr wichtig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und die gesetzliche Rente hat auch etwas mit Vertrauen in die Demokratie zu tun, denn es ist – der Kollege Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN hat es hier schon angesprochen –, es ist ein elementarer Punkt unseres Sozialstaates. Und ja, keine Regierung wird nie die Diskussion haben, wie kann es auch finanziert werden. Aber einen Schritt davor muss politisch klar sein, dass der Generationenvertrag, dass die gesetzliche Rente ein ganz wichtiger Stabilitätsanker in unserem Sozialstaat ist und dass es darin weiter Vertrauen geben muss. Und dieses Vertrauen in die gesetzliche Rente, in den Generationenvertrag hat auch mit Vertrauen in die Demokratie zu tun. Und deshalb ist es wichtig, sich um dieses Thema zu kümmern und hier auch klar politisch zu sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und diese gesetzliche Rente stemmen die, die jetzt arbeiten, und verdienen die, die viele Jahre gearbeitet haben. Es geht also um die Menschen, die unser Land gut entwickelt haben, und es geht um die Menschen, die unser Land weiter gut entwickeln werden mit ihrer Arbeitsleistung. Und das gehört zusammengedacht und nicht gegeneinandergestellt. Ich bin dagegen, dass aus dem Generationsvertrag ein Generationskonflikt gemacht wird. Die jungen Menschen von heute haben auch ein Interesse daran, dass ihre Eltern, ihre Großeltern, die hart gearbeitet haben und viel für uns geleistet haben, eine gute, auskömmliche Rente haben. Und die Großeltern von heute und die Eltern von heute haben auch ein Interesse daran, dass ihre jungen Kinder und Enkelkinder gut mit dem Generationsvertrag klarkommen werden. Das müssen wir zusammendenken und nicht die Generationen auseinanderdividieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und deshalb gibt es genau diese zwei Säulen der Stabilität einer gesetzlichen Rente. Es muss darum gehen, dass wir weiter ein gutes wirtschaftliches Wachstum haben, dass wir Menschen haben, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben. Und es gibt eine ganz einfache Formel: Umso mehr Menschen in Arbeit sind, umso besser die Löhne sind, umso stabiler und besser die Rente. Arbeit und guter Lohn gehören zusammen mit stabiler und guter Rente. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und deshalb ist es wichtig, in das wirtschaftliche Wachstum zu investieren, mit stabilen Arbeitsplätzen und mit guten Löhnen. Und hier haben wir Maßnahmen ergriffen, zum Beispiel mit dem Mindestlohn. Der Mindestlohn hat ganz konkret dafür gesorgt, dass die Rente gewachsen ist, nicht das Märchen, was viele erzählt haben, der Mindestlohn wird unser Land zum Untergang bringen, nein, wir haben dafür gesorgt, dass über eine Million Menschen, gerade Frauen in Ostdeutschland, bessere Löhne haben, und wir haben gleichzeitig damit dafür gesorgt, dass die Renten gestiegen sind. Das gehört zusammen. Und so ist es auch mit dem Tariflohn. Eine Unterstützung des Tariftreuegesetzes, dass da, wo wir Steuergelder ausgeben, dafür gesorgt wird, dass Tariflöhne, tarifähnliche Löhne gezahlt werden, hilft den Menschen, die heute in Arbeit sind, und hilft den Rentnern, weil das gut für die Stabilität und die Höhe der gesetzlichen Rente ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und gleichzeitig ist es wichtig, dass wir dafür sorgen, dass es für die Menschen ein sicheres Renteneintrittsalter gibt. Flexibles Renteneintrittsalter ist nicht gleich flexibles Renteneintrittsalter. Die einen verstehen darunter, dass man doch vielen zumuten könnte, noch länger als 67 zu arbeiten, und die anderen – und das sind wir in der Landesregierung – verstehen darunter, dass es sicher sein muss, dass mit einem fixen Renteneintrittsalter, und das ist jetzt bei 67, es keine Abschläge gibt. Und natürlich können die Menschen, die länger arbeiten können und wollen, zusätzlich arbeiten, und es ist richtig, dass da auch an den Hinzuverdienstgrenzen etwas verbessert worden ist, dass diejenigen, die länger arbeiten als Rentnerinnen und Rentner, nicht bestraft werden. Das braucht unsere Volkswirtschaft. Wenn Leute länger arbeiten wollen, auch wenn es vielleicht weniger Stunden sind – das sind die Modelle, die längst vor Ort stattfinden –, dann sollen sie es tun und dann sollen sie auch nicht bestraft werden. Wir können aber nicht alle zwingen, länger als 67 zu arbeiten. Das ist schlichtweg für viele Berufe – in der Pflege, auf dem Bau – gar nicht möglich. Und das Thema Rente hat auch mit der Anerkennung der Lebensrealität vieler Menschen in der Arbeitswelt zu tun, sehr geehrte Abgeordnete. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und deswegen ist für uns klar, dass das Renteneintrittsalter nicht noch weiter erhöht werden darf. Wir sind auch gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente ab 63. Das ist nur für eine bestimmte Generation gemacht worden, für eine bestimmte Generation, die sehr, sehr hart gearbeitet hat. Und es ist ja hier gefragt worden von rechts außen, von der AfD, die kein Rentenkonzept hat, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie lügen!) die noch nichts für die Rente beigetragen hat, ja, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie lügen!) von Ihnen ist gefragt worden nach unserer Verantwortung. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und die kann ich Ihnen sagen: Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Rente stabil bleibt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass das Rentenniveau stabil bleibt. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Wir haben uns für die Angleichung der Rente Ost und West eingesetzt. Wo waren Sie da eigentlich? (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und der Einsatz für die Rente Ost/West, der war gar nicht einfach, weil es nicht gewollt war damals von Frau Merkel und der CDU. Und wir haben darüber lange verhandelt. Und es war eine Voraussetzung, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie kann man nur so viel lügen?!) dass man nicht die Einkommen weiter höher werten kann im Osten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das weiß auch jeder, weil wir schon 100 Prozent Ostangleichung in vielen Bereichen haben. Deswegen konnte man gar nicht an der Höherwertung festhalten. Und entweder wissen Sie es nicht, Herr Peters, oder Sie behaupten es einfach anders, aber es war eine Voraussetzung auch von Ihrer Partei, dass es weiter keine Höherbewertung gibt. Aber die Frage ist richtig, was ist dann die Antwort für die Lohnangleichung Ost/West. Wir kämpfen für die Lohnangleichung Ost/West, zum Beispiel mit dem Tariftreuegesetz, was Sie ablehnen. Sie sorgen nicht dafür, dass die Löhne sich hier im Land verbessern. Wir tun es! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und wir haben auch dafür gesorgt, dass die Grundrente eingeführt wird, weil gerade viele Menschen in unserem Land nach der Wende zu niedrigen Löhnen arbeiten mussten, es oft nicht in das reguläre Renteneintrittsalter geschafft haben, weil sie die gebrochenen Erwerbsbiografien mit unverschuldeter Langzeitarbeitslosigkeit hatten. All das ist Realität der Wendezeit auch in unserem Bundesland. Und deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Menschen, die lange gearbeitet haben, niedrige Löhne hatten oder Kinder erzogen haben oder Angehörige gepflegt haben, eine Rente bekommen, die über Bürgergeldniveau ist. Über 35.000 Menschen in unserem Land profitieren davon, weil wir uns für die Grundrente eingesetzt haben. Und ich war dabei bei den Nachtverhandlungen bis morgens um fünf, weil die CDU nicht diese Grundrente wollte. Wir haben dafür gesorgt, dass Menschen in unserem Land mit kleinem Einkommen eine bessere Rente bekommen, als wenn sie nie gearbeitet hätten, und das heißt, Arbeit muss sich lohnen. Das ist ganz konkret unsere Politik. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und während einige in dieser Debatte auch bundesweit immer versuchen, die gesetzliche Rente kleinzureden, sage ich ganz klar, man muss mal auf die Zahlen und Fakten gucken. Die Zahlen und Fakten zeigen, dass die gesetzliche Rente gerade sehr stabil dasteht, dass wir so viel sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hatten wie noch nie. Und ja, es wird wichtig sein wegen der demografischen Entwicklung, die gesetzliche Rente weiter mit einem Steuerzuschuss zu stabilisieren, und wir stehen ganz klar dafür. Der Steuerzuschuss muss bleiben und er wird sich auch erhöhen, denn für uns ist es wichtig, dass wir die gesetzliche Rente als Einkommen für Rentnerinnen und Rentner in unserem Land garantieren. Da werden wir überhaupt gar keine Luft ranlassen, es ist richtig, dass es einen Steuerzuschuss gibt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und ich finde es schon dreist, dreist, dass es öffentliche Stimmen gibt, aus Politik, aber auch aus Wissenschaft, die sagen, unsere Rentnerinnen und Rentner sollen mal dieses Jahr eine Nullrunde machen, damit der Bundeshaushalt klarkommt. Das finde ich einfach dreist. Es gibt diesen Zusammenhang, dass, wenn Löhne steigen, auch die Renten steigen. Das hat mit der wirtschaftlichen Entwicklung zu tun. Und man kann nicht einfach Rentnerinnen und Rentnern sagen, jetzt gibt es eine Nullrunde, denn diese Nullrunde heißt nicht, ihr bekommt mehr, es ist eine faktische Rentenkürzung. Und das ist nicht in Ordnung, denn die Rentnerinnen und Rentner – noch mal, 97 Prozent haben nur diese Rente, und in unserem Land sind es keine großen Renten, es sind kleinere und mittlere Renten –, die Rentnerinnen und Rentner müssen auch die gestiegenen Preise davon bezahlen. Und ich frage mich wirklich, wer solche Vorschläge macht, ob diejenigen die Realität der Menschen kennen oder ob sie sie kennen und trotzdem die Vorschläge machen. Beides ist fatal. Wir lehnen eine Nullrunde für unsere Rentnerinnen und Rentner ab. Sie haben genau die Erhöhung verdient, die eben berechnet wird anhand der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der Steigerung der Löhne, und das ist auch richtig und wichtig für die Rentnerinnen und Rentner im Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, 73 Prozent der Bürgerinnen und Bürger vertrauen in die gesetzliche Rente. Das sind übrigens mehr Prozent als noch 2020, trotz Pandemie, trotz Energiekrise, trotz Inflation. Das zeigt also, dass Menschen in diesen Generationenvertrag, in diese Säule unseres Sozialstaates vertrauen. Und daran müssen und werden wir weiterarbeiten, dass diese auch stabil bleibt. Und gleichzeitig können wir auch ganz aktuell etwas tun. Wir haben ja das Wachstumschancengesetz, was im Bundestag beschlossen worden ist, im Bundesrat angehalten worden ist, weil wir einmal mit dem Bund über die finanzielle Verteilung sprechen wollten, weil uns die Kommunen in diesem Gesetz zu stark belastet wurden. Wir haben uns jetzt auf einen Kompromiss geeinigt. Und in diesem Wachstumschancengesetz, wie Sie alle wissen, sind sehr, sehr wichtige Entscheidungen für unsere Wirtschaft. Gerade für uns im Bundesland, weil wir kleinere und mittlere Einkommen haben, wäre es wichtig, dass unsere Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Investitionen schneller und stärker abschreiben können und steuerlich entlastet werden. Es wäre wichtig, dass wir die Sonderabschreibung für unsere Bauwirtschaft bekommen, die gerade Probleme hat, und damit auch mehr Wohnungen entstehen. Und, das ist ganz entscheidend, in diesem Wachstumschancengesetz sind auch noch wichtige steuerliche Maßnahmen, zum Beispiel für Rentnerinnen und Rentner. Sie kennen das aus Bürgerveranstaltungen, dass Rentnerinnen und Rentner oft ansprechen, dass es die sogenannte Doppelbesteuerung der Renten gibt. Und in diesem Wachstumschancengesetz wird die Doppelbesteuerung, so, wie sie jetzt ist, abgeschafft. (Beifall René Domke, FDP) Die Rentnerinnen und Rentner werden um 150 Millionen Euro steuerlich entlastet. Und deswegen sagen wir ganz klar als Land – und vielen Dank an unseren Finanzminister, der im Vermittlungsausschuss, in der Arbeitsgruppe mit allen Beteiligten dieses Ergebnis verhandelt hat, mit dem Bundesfinanzminister, der saß auch an meiner Seite im Vermittlungsausschuss –, wir sind uns einig, dass wir das Ergebnis wollen, wir werden dem auch zustimmen. Aber wer blockiert, wer droht, am 22.03. im Bundesrat dieses wichtige Gesetz für unsere Wirtschaft und unsere Rentnerinnen und Rentner zu blockieren? Das sind Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Aus gutem Grund, Frau Schwesig!) Ich fordere Sie auf, im Bundesrat, dass im Bundesrat die CDU-Länder zustimmen, für unsere Wirtschaft, für unsere Arbeit und für unsere Rentnerinnen und Rentner. Da kann man etwas ganz Konkretes tun. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Vielen Dank, dass Sie mir mit Ihren unqualifizierten Zwischenrufen das Stichwort liefern! (Sebastian Ehlers, CDU: Wieso? Die waren qualifiziert! Halten Sie Ihr Wort!) „Landwirte“ ist wirklich ein gutes Stichwort. Ich möchte einmal hier klarstellen, entweder wissen es die Kollegen der CDU nicht, obwohl einige von ihnen selber Mitglieder im Bundesrat waren, oder Sie wissen es und behaupten es anders, wäre auch nicht gut, aber ich will es einmal erklären, wie es gerade ist mit dem Agrardiesel. Es war die CDU, die verhindert hat, dass wir den Agrardiesel in den Vermittlungsausschuss geben konnten und darüber verhandeln konnten. (Sebastian Ehlers, CDU: Geht es noch um Rente?) Sie hatten den Zwischenruf und den greife ich auf in der Debatte. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und das will ich einmal erklären: Wenn wir im Vermittlungsausschuss sind, müssen Gesetze vorher im Bundestag und Bundesrat gewesen sein. Das ist ein demokratisches Prinzip, weil nicht einfach ein Ausschuss über Dinge reden kann, die nicht vorher in den gewählten Parlamenten waren, ist ja völlig klar. Und deshalb wäre es wichtig gewesen, in der letzten Bundesratssitzung den Agrardiesel auf die Tagesordnung zu nehmen im Haushaltsfinanzierungsgesetz, den Vermittlungsausschuss anzurufen – wir wären dafür gewesen –, und dann hätten wir im letzten Vermittlungsausschuss das Wachstumschancengesetz beraten können und das Haushaltsfinanzierungsgesetz mit dem Agrardiesel. Und ich bin sicher, wir hätten eine Einigung gehabt. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha! Das hörte sich aber nicht so an.) Wer hat verhindert, dass der Agrardiesel mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz auf die Tagesordnung vom Bundesrat kam? Wer hat das verhindert? Die CDU! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Sie haben verhindert, dass wir den Agrardiesel im Vermittlungsausschuss hatten und bereden konnten. Und das ... (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Halten Sie Ihr Wort!) Sie haben eine, (Sebastian Ehlers, CDU: Halten Sie Ihr Wort! – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Sie haben (Glocke der Präsidentin) einen Kompromiss zum Agrardiesel verhindert im letzten Vermittlungsausschuss, weil Sie es gar nicht auf die Tagesordnung gesetzt haben, und ich bin sehr gespannt, wie Sie sich beim nächsten Mal verhalten. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Hören Sie auf, die wichtigen Gesetze für unsere Wirtschaft, für unsere Arbeit und für unsere Rentnerinnen und Rentner zu blockieren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Marc Reinhardt, CDU: Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!) Abschließend möchte ich einmal sagen, Rentnerinnen und Rentner in unserem Land sind nicht nur Empfänger von gesetzlicher Rente, sondern diese gesetzliche Rente steht ihnen aufgrund ihrer Arbeitsleistung zu. Rentnerinnen und Rentner in unserem Land leisten auch sehr viel für unser Land. Viele von ihnen arbeiten länger, aber vor allem viele von ihnen engagieren sich im Ehrenamt. Ohne das hohe Engagement der Rentnerinnen und Rentner in unserem Land und auch in den Familien – jeder weiß, ohne Oma geht nichts, das ist auch bei uns zu Hause so –, jeder weiß, die Rentnerinnen und Rentner leisten sehr viel, und deshalb sollten sie auch nicht als Sparschwein der Nation benutzt werden, sondern wir sollten Respekt haben und dafür sorgen, dass sie weiterhin eine auskömmliche Rente haben, und Respekt und Dank und Anerkennung zollen für das, was sie geleistet haben und immer noch für unsere Gesellschaft tun. – Vielen Dank! (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Die Ministerpräsidentin hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle den Hinweis, dass Zwischenrufe sehr wohl gestattet sind, ich bitte aber – und darauf haben wir uns mehrfach auch im Ältestenrat verständigt –, bei den Zwischenrufen auch den respektvollen Umgang zu wahren und bei der Wortwahl zu berücksichtigen, dass wir uns hier in einem Plenum befinden, also im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, wo wir, ich wiederhole es noch mal, vereinbart haben, respektvoll miteinander umzugehen. Ich möchte an dieser Stelle die Zwischenrufe, die ich meine, auch nicht wiederholen. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD noch einmal Herr de Jesus Fernandes. (Thomas Krüger, SPD: Die Rentenkonzepte der AfD, ich bin gespannt.)
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Respekt ist eben auch, wenn man als Ministerpräsidentin hier vorne nicht lügt, meine Damen und Herren. Die AfD hat seit 2020 ein Rentenkonzept, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) viel früher, als die SPD es hatte. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Die SPD ist über 100 Jahre alt, konnte damals überhaupt nichts vorweisen in der Richtung. Und was immer vergessen wird zu erwähnen bei der ganzen Aufregung, die wir eben gerade von der Ministerpräsidentin hier gehört haben, (Thomas Krüger, SPD: Dann erzählen Sie doch mal!) Sie sind in Regierungsbeteiligung seit Ewigkeiten. Sie streuen den Leuten hier nur Sand ins Gesicht. Die Lösungen, die Sie anbieten, sind vermeintlich immer keine, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ja, wo sind denn Ihre Lösungen?) nur wenn es auf den Wahlkampf zugeht, dann machen Sie Versprechungen. Sie hätten das alles schon ändern können in der Vergangenheit, aber Sie haben nichts getan, und ich bezweifle tatsächlich, dass die Casino-Rente, die Sie jetzt auf den Weg bringen, dafür die Lösung ist. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst mal vielen Dank für die Debatte bis jetzt zu diesem wichtigen Thema! Ich glaube, es war nicht nur aktuell angesichts des Rentenpaketes II für ein sicheres Rentenniveau bis in die 30er-Jahre, sondern es war auch wichtig für die Rentnerinnen und Rentner, für die Beschäftigten, die diesem Generationenvertrag trauen wollen, zu wissen, wo die Politik in dieser wirklich lebenswichtigen Frage für die Menschen steht. Und da bin ich auch der Landesregierung, der Ministerpräsidentin sehr dankbar für dieses so klare Bekenntnis zu einer stabilen Rente, zu der Anerkennung der Lebensleistung der Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern, Herr de Jesus Fernandes, nicht erst seit 2020, wo die AfD offensichtlich auf die Idee gekommen ist, mal etwas zur Rente aufzuschreiben, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) sondern die sich, seitdem es die SPD gibt, darauf verlassen können, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass die Interessen der Rentnerinnen und Rentner hier mit großer Ernsthaftigkeit (Zuruf von Petra Federau, AfD) und vor allen Dingen mit großer Schlagkräftigkeit auf der Bundesebene verfolgt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich möchte einmal auf etwas hinweisen, was mir in der Aussprache aufgefallen ist, nämlich, dass die AfD sehr peinlich genau darauf achtet, beim Thema Rente nicht darüber zu sprechen, was die AfD beim Thema Rente vorhat, wenn sie in eine Regierungsverantwortung kommen würde. (Thomas Krüger, SPD: So ist es, genau so! – Zuruf von Petra Federau, AfD) Das ist ein dröhnendes Schweigen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Herr Meister, (Jens-Holger Schneider, AfD: Einfach mal nachlesen!) Herr Meister stellt sich hier an das Pult, schwingt recht große Töne zu einer Wahl 2026, was dann denn hier ablaufen würde im Land, wenn die AfD Regierungsverantwortung hätte, ohne dann aber zu sagen, was passieren würde. Und das würde ich gerne nachholen an dieser Stelle, weil dann kann man nämlich das Bundestagswahlprogramm der AfD für Deutschland sich mal an die Hand nehmen, und was man da liest, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) was man da liest, das zieht einem wirklich die sozialpolitischen Socken aus, muss ich an dieser Stelle ganz klar sagen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Herr Meister, wenn die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, wenn die Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern, die Menschen, die heute arbeiten und darauf vertrauen, dass diese Arbeit auch zu einer guten Rente führt, das lesen, was die AfD vorhat, da können Sie alle die Koffer packen, da wird niemand mehr von der AfD hier einem deutschen Parlament angehören. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Was Sie dort propagieren, ist brutaler Darwinismus gegen die Leute, die hart arbeiten! (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Ich will einmal einsteigen in diese Passage aus dem AfD-Wahlprogramm, dem aktuellen Wahlprogramm zur Bundestagswahl, meine Damen und Herren. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Aktuelle Vorhabenplanung bei der Rente, da ist erst mal die Überschrift: „Freiheit beim Renteneintritt“. Hört sich wunderbar an, also „Freiheit beim Renteneintritt“. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ist es auch!) Dann geht es weiter. Es müsse „ein höheres Maß an Leistungsgerechtigkeit“ eingeführt werden. (Thore Stein, AfD: Ja.) Das hört sich ja auch erst einmal gut an. (Zurufe von Michael Meister, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) Man könnte ja denken, die, die sich von früh bis spät hart abplacken, (Michael Meister, AfD: Genauso sieht es aus!) die Schichtarbeit leisten, die langjährig versichert sind, 45 Beitragsjahre und mehr, die da für jeden Cent, den sie verdienen, hart arbeiten müssen, deren Leistung würde anerkannt werden. Dann muss man allerdings merken, es ist eine Finte, weil es geht der AfD um genau das Gegenteil. Im zweiten Absatz ist zu lesen, es gäbe ja die Menschen, die in ihrer Arbeit aufgehen – ja, selbstverständlich –, die große Freude daran hätten und so lange wie auch nur irgendwie möglich arbeiten wollen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Ist da was schlimm dran?!) Das sind die, die im Job bleiben wollen. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die können das übrigens schon heute. Die Zuverdienstgrenzen bei der Rente sind abgeschafft worden in den letzten Jahren unter SPD-Beteiligung, damit diese Möglichkeiten bestehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und jetzt geht es aber weiter: Die anderen sind nicht die in Ihren Augen, die nach diesem Erwerbsleben, nach der harten körperlichen Arbeit einfach fertig sind, die in Rente gehen wollen, und zwar ohne Abschläge, sondern in den Augen der AfD – ich zitiere – sind das andere, die „für ihren Lebensabend andere Pläne“ haben, die „mehr Zeit mit dem Partner verbringen“ wollen, die „auf Reisen gehen“ wollen „oder sich um die Enkelkinder kümmern“. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist schön. – Zuruf von Petra Federau, AfD) Und die können das ja machen. Und dann kommt der, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) dann kommt der entscheidende Satz: „Die Rentenhöhe hängt … von den eingezahlten Beiträgen und dem Renteneintritt ab.“ (Zuruf von Petra Federau, AfD) „Wer länger arbeitet, bekommt entsprechend mehr Rente.“ Punkt, Ende der Durchsage! (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Michael Meister, AfD) Das heißt, Sie treten hier ganz konsequent dafür ein, dass die, die lange arbeiten können, die viel Geld verdienen, dass die eine hohe Rente bekommen. Und Sie sagen, die Menschen, die ihr Leben lang hart arbeiten, die es verdient haben, nach diesem langen Erwerbsleben in Rente zu gehen und auch eine abschlagsfreie Rente zu bekommen, die haben halt Pech gehabt. Die können ja vielleicht dann in Gedanken mal auf Reisen gehen oder sich um ihren Partner kümmern. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wenn Sie entscheidende Fakten weglassen, sind es auch Lügen, Herr Barlen!) Und, meine Damen und Herren, das ist einfach eine absolute Offenbarung beim Thema „unsoziale Politik der AfD“, und das möchte ich an dieser Stelle einmal festhalten, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) wenn hier von einem so hohen Ross über soziale Gerechtigkeit gesprochen wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Wenn die Rentnerinnen und Rentner sich das einmal anschauen, was die AfD da wirklich im Schilde führt an Ungerechtigkeiten, dann wird bei Ihnen kein Stein auf dem anderen bleiben. (Michael Meister, AfD: Warten Sie doch mal 2026 ab! Warten Sie mal 2026 ab!) Dass Sie darüber hinaus keinerlei Grundlagenverständnis dazu haben, wie eine Rente funktioniert, haben Sie uns hier auch sehr deutlich bewiesen – kein Wort zum Thema Tariftreue, kein Wort zum Thema Mindestlöhne. Das sind alles Themen, wo die AfD politisch nicht mitmacht. Dabei ist es der Zusammenhang: Gute Arbeit, gute Löhne, gute Rente, dass Sie Fachkräftezuwanderung und die Chancen, (Zuruf von Michael Meister, AfD) die darin bestehen für die Firmen, die händeringend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Köpfe suchen, auch sehen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das funktioniert hervorragend, Herr Barlen. – Zuruf von Michael Meister, AfD) Dass Sie das Thema komplett ablehnen und der Chancentod für Mecklenburg-Vorpommern und die Wirtschaft im gesamten Osten sind, haben Sie auch entsprechend bewiesen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und dementsprechend, meine Damen und Herren, müssen wir sagen, bei der AfD gibt es keine politische Linie für soziale Gerechtigkeit und für eine sichere Rente. (Jens-Holger Schneider, AfD: Oha!) Das haben Sie durch Ihre Ausführungen hier heute unter Beweis gestellt, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und, Herr Peters, auch zu Ihrer Seite möchte ich einmal festhalten, es war richtig, das Thema hier auf die Tagesordnung zu setzen. Herr Peters ist gerade, glaube ich, raus kurz und kommt bestimmt gleich wieder. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es gibt eben diese Vorschläge, beispielsweise von Herrn Spahn: Rente mit 63 abschaffen! Es gibt die Vorschläge von Herrn Merz: höheres Renteneintrittsalter. Da sagen wir, das sind nicht die Konzepte, die es braucht, um dieses Generationenversprechen einzulösen und den Menschen nach der langen Erwerbszeit eben einen guten Ruhestand zu ermöglichen. Man darf nicht so die Axt an dieses Erfolgsmodell der deutschen Rente legen. Das lehnen wir ab! Und wir würden vor allem uns sehr freuen, wenn diese Vorschläge nicht immer so ganz selbstverständlich von Menschen kommen, die in ihrem Leben wahrscheinlich niemals auf eine solche Rente angewiesen sein werden. Und, Herr Domke, diese Spitze erlaube ich mir, das gilt auch übrigens für die Beamtinnen und Beamten dieses Landes. Es geht hier um die Menschen, die in die Rentenversicherung einbezahlen, und um deren Interessen kümmern wir uns. Und da gehört für uns dazu, solchen Vorschlägen eine Absage zu erteilen. – Herzlichen Dank für die Aussprache! Die Rente bleibt sicher! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Die Aussprache ist noch nicht zu Ende. Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr de Jesus Fernandes. (Thomas Krüger, SPD: Vielleicht kommt jetzt sein Konzept.)
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Was Herr Barlen hier vorgetragen hat mit sehr viel Schaum vor dem Mund, war wieder nur die Halbwahrheit. Aber die SPD ist dafür bekannt, die Unwahrheit zu sagen und zu lügen und tatsächlich auch die Leute zu täuschen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Meine Damen und Herren, unser Konzept, was wir seit 2020 haben, das setzt eine Rente voraus für jeden erst mal, die auskömmlich ist, keine Flaschensammelrente wie bei Ihnen, was die Leute jetzt gerade haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und wenn sie mehr arbeiten und mehr einzahlen, dann bekommen sie da oben noch etwas drauf, Herr Barlen, ja. Mit einer Mindestrente, die in unserem Konzept steht, sind die Leute gut versorgt und müssen nicht nebenbei noch Sozialleistungen beantragen oder Leergut sammeln, während andere Leute nebenan vom Asylbewerberleistungsgesetz auf der Parkbank sitzen und die Bierdosen den alten Leuten zureichen, damit die dann wenigstens noch einen kleinen Nebenverdienst haben. (Julian Barlen, SPD: Deshalb sind Sie auch gegen Tariftreueregeln, ne?!) So gesehen hier vorne am Burgsee morgens, wenn ich hierherkomme, sehr oft schon. Das kann nicht sein! So geht man nämlich mit Rentnern nicht um! (Julian Barlen, SPD: Deswegen stimmen Sie auch gegen Tarifregeln, ja?!) Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Deshalb stimmen Sie gegen gute Löhne, damit die Leute keine gute Rente bekommen!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir zu dem nächsten Tagesordnungspunkt kommen – wir waren ja gerade in der Aktuellen Stunde –, ist es mir eine Freude, zwei sehr aktuelle Ereignisse heute verkünden zu dürfen. Ich hoffe, ich darf das auch. Wir haben nämlich – und das möchte ich gerne tun im Namen des Landtages – zwei Geburten zu verzeichnen von Mitgliedern des Landtages. Zum einen gratuliere ich recht herzlich dem Fraktionsvorsitzenden der CDU Franz-Robert Liskow, und ich hoffe, ich habe es jetzt richtig mitbekommen, zur Geburt seines Sohnes Johann-Hubert am 07.03.2024. Herzlichen Glückwunsch selbstverständlich auch für die ganze Familie! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und zum anderen möchte ich ganz herzlich unserer Kollegin Nadine Julitz gratulieren. Vielleicht sieht sie uns auch heute zu im Livestream. Auch sie hat einen Sohn bekommen. Und auch da hoffe ich, dass ich den Namen richtig aufgeschrieben habe. Es ist Ludo, und Ludo wurde geboren am 11.03.2024. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Vorschriften, Drucksache 8/2811, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/3480. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3514 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3521 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2811 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/3480 – Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 8/3514 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/3521 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr da Cunha.
Philipp da Cunha SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit der hier vorliegenden Novelle des E-Government-Gesetzes wollen wir das Gesetz an aktuelle Vorgaben anpassen und die Rahmenbedingungen hin zu breiter angelegten digitalen Angeboten der Verwaltung erweitern. Mit dem ersten Teil der Novelle wollen wir einerseits dort, wo es nötig ist, rechtssichere Identifikationsnachweise ermöglichen sowie den Bürgerinnen und Bürgern auch das Abrufen ihrer Bescheide ermöglichen beziehungsweise, wenn man den Bauantrag ja eh schon online gestellt hat, dann auch die Möglichkeit geben, diesen Bauantrag, die Baugenehmigung dann digital empfangen zu können. Und da die Verwaltungsdigitalisierung unser Ziel ist, wollen wir nicht zuletzt auch die bisher von dem Gesetz ausgenommenen Landesbehörden und Institutionen reduzieren. Im zweiten Teil der Novelle wollen wir innerhalb der Landesbauordnung Erleichterungen vornehmen und damit Aufwand reduzieren, unter anderem die Anpassung an die Musterbauordnung und die Erweiterung der Regelungen zu Antennen im Außenbereich. Ich freue mich, dass die in diesem Gesetz vorgeschlagenen Änderungen auch innerhalb der Ausschussanhörung auf viel Zustimmung gestoßen sind. Meine Damen und Herren, viele der vorgenommenen Anpassungen sind Folgeanpassungen im Rahmen der Novelle des Onlinezugangsgesetzes. Es geht vor allem auch um die Vereinheitlichung von Vorgaben zwischen Bund und Land. Im Rahmen der Ausschussdiskussion ist auch noch mal die Frage aufgebracht worden, wo wir als Bundesland im Rahmen der Digitalisierung eigentlich stehen. Und als Ergebnis kann man feststellen, dass wir in den letzten Jahren ordentlich was geschafft haben, auch wenn für uns als eines der kleinsten Bundesländer da sicherlich noch Luft nach oben ist. Beim Glasfaserausbau haben wir es in den letzten Jahren ins obere Drittel des Bundes geschafft. In nur drei Bundesländern gibt es prozentual mehr Glasfaseranschlüsse. Wir müssen also gar nicht mehr darüber streiten, ob Digitalisierung hier überhaupt möglich ist, sondern wir können über das Wie sprechen. Beim OZG-Vergleich sind wir ebenfalls im oberen Drittel und haben es mit dem von uns federführend mitentwickelten digitalen Bauantrag geschafft, dass fast alle Bundesländer an einer Nachnutzung interessiert sind. Und da es am Anfang dieses Prozesses die Befürchtung gab, dass wir uns als eines der kleinsten Bundesländer gerade hier verheben, wenn wir mit dem Thema Bauen kommen und damit eines der komplexesten übernehmen, dann kann man nur feststellen, dass wir sogar zu den Ersten gehörten, die OZG-Leistungen zur Nachnutzung anbieten konnten. Unsere Kraft sollten wir jetzt weiterhin darin investieren, dass wir die in den anderen Bundesländern entwickelten OZG-Leistungen auch hier bei uns flächendeckend implementieren können. Und das macht auch Sinn, denn indem wir darauf setzen, dass nicht jeder seine eigenen Prozesse und digitalen Verwaltungsabläufe neu entwickelt, sondern wir es gemeinsam machen und es im Nachgang von anderen mitnutzen, können wir Ressourcen bündeln. Und deswegen bitte ich um die Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – Philipp da Cunha hat es angesprochen – bilden wir in zwei Bereichen die Entwicklung aufgrund der Digitalisierung ab. Zum einen aktualisieren wir das E-Government-Gesetz des Landes. Damit greifen wir vor allen Dingen bundesrechtliche Änderungen auf, vor allem aber die Erfordernisse – war auch angeklungen – für eine praktikable Weiterentwicklung der digitalen Verwaltungsprozesse. Und auch, wenn es sehr deutsch klingt, das weiß ich, jeder Verwaltungsakt, der in Deutschland verschickt wird, den eine Behörde also ausstellt, braucht am Ende eine Unterschrift. Es muss klar sein, wer den Bescheid abgesendet hat, und dafür reicht es auch nicht, dass ich einen Bescheid künftig per E-Mail versende und eine eingescannte Unterschrift druntertue. Das klingt zwar auf den ersten Blick extrem pragmatisch, ist aber rechtlich hochgradig unsicher und würde damit Fälschungen Tür und Tor öffnen. Die dafür nach Bundesgesetzen möglichen digitalen Signaturen für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter im öffentlichen Dienst anzuschaffen, das wiederum würde organisatorisch und auch finanziell jeden Rahmen bei den Kommunen und auch bei den Landesbehörden sprengen. Deshalb führen wir mit diesem Gesetz das digitale Behördensiegel ein. Bei digitalen Verwaltungsakten, das ist die Idee dahinter, kann also mit einem rechtssicheren Verfahren die Behörde als Ganze, also die Bürgermeisterin oder der Landrat für die Stadt oder den Landkreis, einheitlich durch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses beziehungsweise des Landratsamtes mit einer einzigen immer gleichen digitalen Signatur die Bescheide versehen. Um den Vertreter des Landkreistages aus der Anhörung im Innenausschuss zumindest inhaltlich wiederzugeben, das ist ein echter Mehrwert, so hat er sich geäußert, und hilft, von den personalisierten, also auf jede einzelne Mitarbeiterin, jeden einzelnen Mitarbeiter bezogenen Signaturen Abstand nehmen zu können, die deshalb schwierig seien, weil angesichts erheblicher Fluktuation das für die Kommunen sehr herausfordernd sei. Er hat im Übrigen auch betont, dass die kommunale Familie schon gemeinsam mit unserem landeseigenen DVZ – dem Datenverarbeitungszentrum – an den entsprechenden Applikationen arbeitet, um das umzusetzen. Und der Vertreter des kommunalen Dienstleisters aus Westmecklenburg hat diese sehr zentrale Plattform für Fernsignaturen ebenfalls positiv hervorgehoben. Der zweite Änderungsblock betrifft die Landesbauordnung in diesem Änderungsgesetz. In der Landesbauordnung werden Erleichterungen geschaffen, um – und auch da ist es wieder die Digitalisierung – den digitalen Bauantrag endlich mit dem Gesetz umsetzen zu können, ohne dass wir dafür ständig Ausnahmen von der Landesbauordnung machen müssen. Das Schriftformerfordernis, um auch das ins Deutsche zu übersetzen, die eigenhändige Unterschrift unter jedem Bauantrag, soll mit dieser Novellierung endgültig entfallen. Damit ist der hier im Bundesland in Mecklenburg-Vorpommern für den bundesweiten Einsatz entwickelte digitale Bauantrag künftig, ohne Ausnahmen machen zu müssen, gesetzeskonform nach unserer Landesbauordnung umsetzbar. Außerdem soll mit diesem Gesetzentwurf – auch ein Teil der Digitalisierung – für Mobilfunkantennen Erleichterung geschaffen werden, aber, und das ist wichtig, im Rahmen dessen, was bundesweit zwischen den Bauministerien vereinbart wurde. Wir nennen das die Musterbauordnung. Diese Neuerung der Musterbauordnung setzen wir, das ist mir wichtig, eins zu eins um. Dass die Wünsche der Mobilfunkunternehmen in der Anhörung immer dann auch noch höher, schneller, weiter ausfallen, ist unbenommen und deren gutes Recht und Aufgabe. Wir plädieren gleichwohl dafür, den gemeinsamen bundesweiten Kurs einzuhalten, wie er in der Musterbauordnung gemeinsam vereinbart wurde. Das hilft nämlich am Ende Bauunternehmen, Planungsbüros und auch den Mobilfunkunternehmen selbst. Wenn alle Länder den gleichen Korridor haben in den Regelungen, dann heißt das eben auch, dass ich in jedem Bundesland nach den gleichen Grundsätzen planen, bauen und umsetzen kann. Dann gelten nämlich in allen Bundesländern gleiche baurechtliche Regeln, und das spart am Ende für alle Beteiligten Zeit und Kosten. Und ja – werden wir mit Sicherheit gleich noch hören –, der Wünschekanon in der Anhörung im Innenausschuss war da natürlich noch deutlich länger und umfänglicher. Das übersieht aber, um auf die Landesbauordnung zu schauen, ähnlich – nach meiner Einschätzung – wie der Änderungsantrag der FDP-Fraktion von heute, dass im Baurecht viele Regelungen eben nicht nur Staat und Mobilfunkunternehmen betreffen, sondern in der Regel im Baurecht ein Nachbarinteresse mitberührt ist, also in der Regel ein Dreieck gestaltet wird: Staat, Mobilfunkunternehmen und irgendein Nachbar ist immer, manchmal eben auch mehrere. Alles, was wir an Freiheit und fehlenden Vorgaben dem einen ermöglichen, das werden wir beim anderen – meistens dem Dritten, dem Nachbarn – an Abwehr und Schutzmöglichkeiten runterfahren. Und diese kommunizierenden Röhren im Baurecht bedürfen eines fein austarierten Gleichgewichts. Und selbstverständlich sind auch die Wünsche im Bereich der Digitalisierung vielfältig. Auch da haben wir in der Anhörung eine Vielzahl von Hinweisen bekommen. In vielfältige Sprachbilder gefasst wird vor allen Dingen eines immer wieder deutlich erhofft: mehr Geld vom Land für die kommunale Digitalisierung. Dabei gehört dann auch dazu, das Land engagiert sich schon erheblich finanziell, aber es bleibt selbstverständlich auch eine finanzielle Eigenverantwortungaufgabe der kommunalen Beteiligten. Ein anderer Punkt gilt der Aufnahme ins ZDMV. Lassen Sie uns erst mal die wirklich anspruchsvolle Aufgabe ZDMV für alle Landesbehörden umsetzen und dann schauen wir auch gerne, wie man die kommunale Familie integriert. Aber zurzeit ist für alle Landesbehörden ZDMV umsetzen, eine zentrale Computereinheit, schon herausfordernd genug. Auch die vielfältigen Hinweise, die sich vor allen Dingen auch an den Bundesgesetzgeber gewendet haben, hören wir gern, können wir aber hier im Landtag nicht umsetzen, weder können wir die Bund-ID noch die ID auf EU-Ebene diesseits umsetzen. Open Data, Smart City, Fragen, wozu man überhaupt einen entsprechend qualifizierten Zugang benötigt als Bürger, all das sind bundesgesetzliche Regelungen, die wir hier nicht anfassen können. Soweit wiederholt eine digitale Strategie des Landes als Wunsch geäußert wurde, haben wir immer klar genau diese kommuniziert. Und ich werbe auch erneut dafür: Erstens. In diesem Land ist Strategie, wir wollen einfache ort- und zeitunabhängige Zugänge für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf die digitalen Verwaltungsleistungen. Zweitens. Wir sichern Qualitätsniveau und Modernität der IT für die gesamte Landesverwaltung. Drittens. Wir wollen Homogenisierung, Standardisierung und Zentralisierung vorantreiben. Das ZDMV ist genau ein zentraler Baustein dafür. (Zuruf von René Domke, FDP) Viertens. Wir wollen für unsere Beschäftigten digitale Arbeitsprozesse und damit vor allem Homeoffice und mobiles Arbeiten. Diese Strategieziele setzen wir beispielsweise mit dem OZG-Management um. Wir prüfen also jede von anderen Bundesländern hergestellte Einer-für-Alle-Lösung gemeinsam mit den Kommunen und überführen dann möglichst viele dieser EfA-Leistungen hier im Land. Der Wunsch aus der Anhörung, häufiger landeseigene Sonderwege zu wählen und sich gegen bundesweit geschaffene EfA-Leistungen zu entscheiden, ist deshalb ausdrücklich nicht Teil der Landesstrategie. Langfristig spart es nämlich Kosten und Aufwand, wenn nicht jeder sein Wagenrad selbst erfindet und dann viele Jahre selbst hegen und pflegen muss, sondern wenn bundesweit möglichst viele gemeinsam ein Produkt entwickeln, gemeinsam pflegen und fortsetzen. Den Erfolg dieses Vorgehens hat übrigens dankenswerterweise auch der Vertreter des Landkreistages betont. Er verwies richtigerweise auf Platz 5 für Mecklenburg-Vorpommern im Dashboard des Bundesdigitalisierungsministeriums. Dieses Dashboard erhebt die Anzahl flächendeckend eingeführter OZG-Leistungen, zu gut Deutsch, wie viele Leistungen kann ich in einem Bundesland schon flächendeckend im Computer beantragen. Und damit sind wir Platz 5 von 16 – noch mal: 5 von 16! Ein Platz im vorderen Drittel für eines der finanzschwächsten Bundesländer spricht für die Richtigkeit unseres Weges und unserer Strategie, (René Domke, FDP: Ja, oder dass die anderen noch langsamer sind.) auch wenn ich weiß, dass mancher sich mehr Hochglanzbroschüre wünscht. Der Einwand, ich kann mit den Kolleginnen und Kollegen, die knapp sind, entweder machen oder Hochglanz produzieren, wir haben uns fürs Machen entschieden. Und dann wiederhole ich gerne, Platz 5 ist Zeichen dafür, dass offenbar das Machen, das Einfach-Tun innerhalb dieser Strategie richtig und klug war. Ich empfehle dann im Übrigen auch, die in der Anhörung zuweilen zitierten Bundesländer, die wunderbare Hochglanzstrategien haben, im Dashboard einmal anzuschauen. Nahezu jedes dieser Länder steht hinter unserem Platz 5, von daher ein Hinweis darauf, dass auch die nur Hochglanz oder Machen können. (Zuruf von René Domke, FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich zitiere zum Abschluss mit Erlaubnis der Präsidentin Vertreter des Landkreistages in der Innenausschussanhörung: „Wir müssen nicht jahrelang Strategien schreiben, sondern einmal anfangen.“ Genau das haben wir getan. Das bleibt auch hier die oberste Überschrift. Ich weiß, dass wir mit dieser E-Government-Gesetzanpassung schon wissen, dass die nächste kommt, weil der Bund erneut auch an seinen Regelungen wiederum schraubt. Gleichwohl, die jetzt brauchen wir, sie macht einiges leichter, sie ermöglicht neue Dinge, und die nächste kommt dann, aber erst dann, wenn der Bund vorgelegt hat. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich wünsche erfolgreiche Diskussion. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schneider.
Jens-Holger Schneider AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe Mecklenburger und Vorpommern! Ja, die ganzen formalen Änderungen, die der Minister angesprochen hat, brauche ich jetzt nicht zu wiederholen. Meine Aufgabe als Opposition ist es, als in der Opposition tätiger Abgeordneter ist es meine Aufgabe, das mal auf die Wirklichkeit zurückzuführen und eben ein bisschen Wasser in den Wein zu gießen, um eben die Kritikpunkte, die der Landkreistag ja zu Recht angeführt hat, mal in Erinnerung zu rufen. Sie werden sicherlich als interessierte Abgeordnete alle die Stellungnahme gelesen haben unter der Drucksache 8/3480, und ich nehme mir die Seite 6 vor und zitiere: „Den Landkreisen fehle eine grundsätzliche Digitalisierungsstrategie des Landes, die eine Koordination und Priorisierung aller Maßnahmen sicherstelle, für Standards im Bereich der Digitalisierung sorge, Innovationen in der Verwaltung vorantreibe und an der sich alle beteiligten Akteure orientierten. Es sei aktuell nicht nachvollziehbar, ob die Digitalisierung ein priorisiertes Thema für das Land“ M-V „sei. In der aktuellen Wahrnehmung würden durch das Ministerium … nur pflichtige Aufgaben, wie das OZG und die Registermodernisierung, mit einer sehr dünnen Personaldecke vorangetrieben.“ Das deckt sich jetzt nicht ganz mit dem, was Sie gesagt haben, was alles positiv ist. Das will ich gar nicht leugnen, das ist in der Tat so, allerdings höre ich aus der, ich sage mal, aus der Lebenswirklichkeit, beispielsweise von meinem Amtsgericht in Wismar, dass sich dort die Mitarbeiter darüber beklagen, dass es eben in der Lebenswirklichkeit nicht so funktioniert, auch mit dieser elektronischen Aktenführung nicht so funktioniert, wie Sie sich das wünschen. Dann höre ich, dass auch die elektronische Rechnungslegung über dieses X-System nicht so funktioniert, wie sich das die Leute, wie das gewünscht ist, weil nämlich beispielsweise bis zu einem bestimmten Betrage … Die Stadtverwaltung in Wismar hat sich mittlerweile dazu entschlossen, alles bis 1.000 Euro nach dem bisherigen System zu machen, weil die Handwerker gesagt haben, mit dem X-System kommen die nicht klar, das machen sie nicht, weil dann würden sie verzichten auf diese Aufträge. Nun sagt die Hansestadt Wismar, die Sachen müssen aber erledigt sein. Also das sind alles die Dinge, in denen die Realität mit den gut gemeinten Vorstellungen scheitert. Dann haben wir das Problem, dass auch noch mal gesagt wurde, ich zitiere: „Die alleinige Fokussierung auf Breitbandausbau und OZG-Programm sei bei der komplexen Herausforderung der Digitalisierung nicht ausreichend. In“ M-V „fehle es sowohl an einer Strategie als auch an einem mit Maßnahmen untersetzten Fahrplan. Die Digitale Agenda des Landes Mecklenburg-Vorpommern ende im Jahr 2021.“ Das sind für mich schon erhebliche Kritikpunkte, die das so ein bisschen konterkarieren. Und der Platz 5 ist gut, da sind wir auf dem richtigen Wege, allerdings auch wieder Lebenswirklichkeit, ich brauche immer nur, ich weiß ganz genau, wenn ich von Schwerin nach Wismar fahre, an welcher Stelle meine Mobilfunkverbindung immer noch abbricht, (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) immer noch, im Jahre 2024 kann ich voraussagen, da geht es gerade nicht mehr. (Nikolaus Kramer, AfD: Fahr mal nach Greifswald!) Genau, das sind, das sind weniger geworden, das sind nicht mehr sechs Stellen, das sind jetzt nur noch vier Stellen. Das ist trotzdem lästig und das ist ein Armutszeugnis für das Land M-V. Und da, an der Stelle, ich sage mal, die ganzen formalen Sachen, die wir nachvollziehen müssen im Rahmen der Anpassung an Bundesgesetz, alles gut und schön, aber ich sage nur OZG 2.0. Was haben wir gemacht? Weil wir es nicht geschafft haben, die bisherige Frist einzuhalten, haben wir gesagt, okay, weil wir wissen, dass wir es nicht geschafft haben, vollziehen wir die Fristsetzung später nach. Jetzt soll alles bis zum Jahr 2028 passieren. Das ist nicht die alleinige Schuld von Mecklenburg-Vorpommern, das will ich damit nicht sagen, aber alle gut gemeinten gesetzlichen Überlegungen bringen uns an der Stelle insofern nicht voran, wenn sie permanent an der Lebenswirklichkeit scheitern und wenn eben diejenigen, die sich damit auskennen, diejenigen, die das auch vor Ort nachvollziehen sollen, immer wieder ähnliche Kritikpunkte äußern und immer wieder dann tatsächlich an der Wirklichkeit scheitern. Und mein großes Vorbild an dieser Stelle ist tatsächlich Estland. 99 Prozent aller Verwaltungsdienstleistungen sind dort online möglich und auch trotzdem sind für diejenigen, die das immer noch nicht nachvollziehen können aus den verschiedensten Gründen, die Behörden besetzt. Die haben allerdings in der Regel bei ihren Öffnungszeiten andere Sachen zu tun. Das habe ich live schon erleben dürfen. Und vor dem Hintergrund wird sich unsere Fraktion bei dem vorgelegten Gesetzentwurf enthalten. Zum Änderungsantrag der FDP an der Stelle könnten wir sagen, dem würden wir zustimmen. Aber ich habe ja nun schon aus den Worten des Ministers gehört, dass der nicht viel Chancen hat durchzugehen. Vor dem Hintergrund, bei der Gesamtabstimmung werden wir uns enthalten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.
Ann Christin von Allwörden CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben viele Baustellen im Bereich der Digitalisierung, und das E-Government-Gesetz und die Verwaltungsdigitalisierung, über die wir hier reden, gehören zu den größten davon. Dass diese Baustellen nicht von jetzt auf gleich mit einem Fingerschnippen zur Zufriedenheit aller Beteiligten fertiggestellt werden können, ist verständlich. Und es wäre auch unredlich meines Erachtens, das so zu fordern. Was ich allerdings erwarte, sind insbesondere von Minister Pegel ernsthafte Anstrengungen und hundertprozentiger Einsatz für sein Ressort. Mir scheint das in den vergangenen Jahren viel zu kurz gekommen zu sein. Sie sind zuständig für Inneres, Bau und Digitalisierung und alle Bereiche verdienen gleichermaßen hohe Priorität. Und ich habe manchmal das Gefühl, dass Digitalisierung so das unnötige Salatblatt am Rande des guten Schnitzels ist, was keiner braucht. Das ist es aber nicht. Es ist durchaus eines der wichtigsten Themen, die uns begleiten. Meine Damen und Herren, ich habe aber das Gefühl, dass die Probleme oftmals auch nur halbherzig angepackt werden. In jeder der vergangenen Anhörungen im Ausschuss haben wir deutliche, und ich würde sagen, überdeutliche Kritik an der Digitalpolitik gehört. Das schließt übrigens die Cyberkriminalität/Cybersicherheit mit ein, möchte ich an dieser Stelle noch betonen. Und auch in der Anhörung zum E-Government-Gesetz wurden wieder die gleichen Probleme angesprochen, weil das Ministerium diese zum großen Teil zu ignorieren scheint. Neben der fehlenden Digitalstrategie ist die Rede von Mutlosigkeit und Innovationslosigkeit gewesen und dass sich Landkreise und Kommunen eine viel engere Zusammenarbeit mit der Landesebene wünschen. Mittlerweile habe ich den Eindruck, dass eine, ja, gewisse Verzweiflung bei vielen Akteuren bereits vorherrscht, weil sie mit ihren Ideen und Bedenken im Ministerium auf taube Ohren stoßen. Herr Minister, ich appelliere an Sie, nehmen Sie bitte die Hinweise der Landkreise, Kommunen und Unternehmen ernst! Die wollen Ihnen nichts Böses, sondern gemeinsam gute Lösungen für die Menschen in unserem Bundesland schaffen. Unser Nachbar Schleswig-Holstein hat vorgemacht, wie eine gute Lösung aussehen könnte, und erst kürzlich eine ressortübergreifende Digitalstrategie verabschiedet. Damit wird eine Zielrichtung für die digitale Transformation vorgegeben, die ich mir auch für Mecklenburg-Vorpommern wünsche. Durch die Gründung des Zentrums für Digitalisierung ist zwar grob erkennbar, in welche Richtung Sie steuern, aber das ZDMV kommt aus den negativen Schlagzeilen einfach nicht heraus (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) und wird erst in einigen Jahren effektiv arbeiten können. Die Zeit bis dahin dürfen Sie aber nicht vergeuden, und von daher halte ich eine Strategie für durchaus sinnvoll. Meine Damen und Herren, auch im vorliegenden Gesetzentwurf hat das Ministerium offenbar auch auf Durchzug geschaltet und die Hinweise des Landkreistages, des Bauernverbandes und des Landesjagdverbandes zu den Wildschadensausgleichskassen nicht berücksichtigt. Die geplante Umsetzung des E-Government-Gesetzes durch die ehrenamtlich geführten Kassen sei überhaupt nicht leistbar und dieser Schritt sei bedenklich und nicht sinnvoll, heißt es in den Stellungnahmen. Das sind nicht meine Worte. Dieser Einschätzung schließt sich meine Fraktion allerdings an, weswegen wir einen Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf vorgelegt haben und damit die Wildschadensausgleichskassen mit den Jagdgenossenschaften gleichstellen und von der gesetzlichen Pflicht zur Einführung eines elektronischen Systems befreien möchten. Sollten Sie sich entscheiden, dem Änderungsantrag zuzustimmen, wird meine Fraktion auch dem Artikel 1 des Gesetzentwurfes der Änderung des E-Government-Gesetzes zustimmen. Zu Artikel 2, 3 und 4 wird sich meine Fraktion enthalten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Änderung, … Ich habe Probleme mit der Digitalisierung. … mit der Änderung des E-Government-Gesetzes kommen wir quasi zu einem Dauerbrennerthema hier im Landtag. Der vorliegende Gesetzentwurf ist jedenfalls für mein Dafürhalten ein nächster wie notwendiger Schritt, Verwaltungshandeln weiter auf digitale Füße zu stellen. Das kann und wird selbstverständlich nicht der Schlusspunkt für eine Daueraufgabe sein, die nahezu alle Lebensbereiche umfasst und sich ohnehin stetig fortentwickelt. Wie viele hier im Hause, Bürgerinnen und Bürger sowie Verantwortliche an den Schnittstellen würden sich wohl viele wünschen, an einigen Dingen weiter zu sein und größere Schritte zu machen, aber wir müssen Digitalisierung ganzheitlich denken. Komplexe Zusammenhänge und die notwendige Einhaltung rechtssicherer Verfahren nehmen mitunter mehr Zeit in Anspruch, als man hofft. Häufig, wie auch im vorliegenden Fall, müssen schlicht bundes- und europarechtliche Vorgaben beachtet werden. So bringt die Harmonisierung von Regelungen und Prozessen im digitalen Zeitalter zwar Fortschritt mit sich, sie ist aber auch kein Selbstläufer, sondern bindet Zeit und Ressourcen. Nicht selten wirkt es hierdurch geradezu paradox, wenn der Weg zur digitalen Autobahn dabei über holprige Straßen im stockenden Verkehr führt. Fest steht, die Digitalisierungsprozesse werden uns als Daueraufgabe erhalten bleiben. Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern steht in diesem Prozess nicht so schlecht da, wie es in der Anhörung teilweise anklang oder wie es einzelne Fraktionen hier thematisiert haben. Bei der Anzahl der online verfügbaren Behördengänge belegt M-V im Bundesvergleich einen der vorderen Plätze, je nachdem Platz 4 oder 5. Das ändert sich manchmal wöchentlich, wer eben von den anderen Bundesländern schneller ist und weitere Behördengänge dazufügt. Wenn wir das noch ins Verhältnis zur Finanzstärke der einzelnen Bundesländer setzen, kann sich das mehr als sehen lassen. Ich hatte in der Debatte um das E-Government-Gesetz an der einen oder anderen Stelle das Gefühl, dass wir den Rahmen des eigentlichen Beratungsgegenstandes verlassen haben. Dort wie auch hier bisher in der Debatte ging es oft weniger um das Gesetz als mehr um eine Generaldebatte beziehungsweise Generalkritik zur Digitalisierung. Wenn wir aber mal die oft sehr allgemeinen Anmerkungen zum Stand der Digitalisierung an sich etwas leiser drehen, waren zustimmende Worte zum Gesetzentwurf selbst doch deutlich zu hören. So ist es definitiv ein Schritt in die richtige Richtung, wie die Anzuhörenden feststellten. Meine Damen und Herren, die Baustellen auf dem Weg zur digitalen Autobahn werden gefühlt nicht weniger und es kommen stetig neue hinzu. Aber sie werden angepackt und in einer gemeinsamen Kraftanstrengung abgearbeitet. Das Ziel ist dabei klar, die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen und sich dort etablieren. Eine digitale Verwaltung sorgt schlussendlich auch für eine Entlastung in den Behörden selbst. Vielleicht noch kurz zu den Änderungsanträgen. Zum Änderungsantrag der FDP: Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz hat eine Änderung der Musterbauordnung bereits beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass die Musterbauordnung entsprechend geändert wird. Wir als Mecklenburg-Vorpommern passen unsere Landesbauordnung den Regelungen in der Musterbauordnung regelmäßig an, um einen Beitrag zur Harmonisierung des Bauordnungsrechts in Deutschland zu leisten. Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen in Bezug auf Antennen und Masten auf die Höhen entsprechen bereits den neuen Vorgaben, jeweils eine Erhöhung um fünf Meter als genehmigungsfreie Bauvorhaben. Darüber hinausgehende Forderungen sind im Sinne der Harmonisierung abzulehnen. Und zur CDU und der Wildschadenskasse möchte ich kurz erwidern, dass die Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit kein geeignetes Argument gegen die Vorgaben der Digitalisierung ist. Zum einen arbeitet die Wildschadenskasse behördenähnlich, also mit Anträgen und Bescheiden, die gerichtlicher Überprüfung zugänglich sein müssen, zum anderen gibt es auch in anderen Bereichen ehrenamtlich tätige Gremien, die sich an Digitalisierungsvorgaben halten müssen. Ich denke da zum Beispiel an die Anwaltsgerichtsbarkeit, die ebenso ehrenamtlich tätig ist, Recht spricht und an die Digitalisierungsanforderungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit gebunden ist. Und Sie können doch nicht auf der einen Seite den Stand der Digitalisierung laut beklagen und gleichzeitig auf die Bremse drücken. Das ist inkonsistent und widersprüchlich und hilft nicht wirklich. Also was bleibt, ist, dieser Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich bitte deshalb um Zustimmung für das Gesetz und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Der Text des Gesetzentwurfes, den wir heute hier beraten, passt auf vier Seiten, wenn man die verheißungsvolle Einleitung und die formale Begründung des Gesetzes außer Acht lässt. Wenn man sich diesen Gesetzentwurf durchliest, auch die eingegangenen Stellungnahmen, dann, so der erste Eindruck, kann man am Vorhaben wenig aussetzen. Das wurde ja auch schon ausgeführt. Angepasste Regelungen zur Antennenhöhe in der Landesbauordnung, klare Regeln für die elektronische Kommunikation mit Behörden, Streichung des De-Mail-Zugangsweges, all das ist richtig, wenn auch nicht unbedingt weltbewegend. Und eher amüsant mutet da auch der Versuch des Bauernverbandes an, im Rahmen des E-Government-Gesetzes doch gleich auch noch neue Ausnahmeregelungen für die Legehennen- und Masthähnchenhaltung zu erreichen. Bei solchen Stellungnahmen kann schnell der Fokus verloren gehen. Viel wichtiger als die Bewertung der einzelnen Vorhaben ist daher das Umfeld, in dem dieser Gesetzentwurf diskutiert wird. Und wenn man die Stellungnahmen zu dem Gesetz vor diesem Hintergrund anschaut, dann wird es spannend. Ich zitiere wörtlich aus der schriftlichen Stellungnahme des Landkreistages: „Den Landkreisen fehlt eine grundsätzliche Digitalisierungsstrategie des Landes, die eine Koordination und Priorisierung aller Maßnahmen sicherstellt, für Standards im Bereich der Digitalisierung sorgt, Innovationen in der Verwaltung vorantreibt und an der sich alle beteiligten Akteure orientieren. Es ist aktuell nicht nachvollziehbar, ob die Digitalisierung ein priorisiertes Thema für unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist.“ Viel vernichtender kann eine Kritik in nur zwei Sätzen eigentlich nicht ausfallen: keine Strategie, keine Standards, keine Innovation. Wenn man sich ein bisschen im Land umhört, dann steht die Kritik des Landkreistages ja auch nicht alleine. Von den Mitarbeiter/-innen in den Behörden, die ins Zentrum für Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern versetzt werden sollen, hören wir, dass sie sich reihenweise versetzen lassen, um mit diesem Projekt bloß nichts zu tun haben zu müssen. Beim Datenverarbeitungszentrum M-V, haben wir auch gehört, dem zentralen Akteur für die Digitalisierung der Landesverwaltung, herrscht Unsicherheit angesichts fehlender Ansprechpartner und unklarer Zukunftsperspektiven. Hier werden die Fachleute vergrault, die wir für die Umsetzung der Digitalisierung so dringend benötigen. Und drittens, von den Kommunen hören wir, dass selbst Maßnahmen aus dem Onlinezugangsgesetz, die laut Landesregierung als abgeschlossen gelten, so schlecht umgesetzt sind, dass sie Unmengen an manueller Nacharbeit erfordern, und dass die Landesregierung sich gleichzeitig weigert, diese Probleme auch anzugehen oder auch nur anzuerkennen. Wo man auch hinschaut, man findet niemanden, der behauptet, die Landesregierung würde im Bereich Digitalisierung planvoll handeln und wissen, was sie tut. Die Einzige, die solche Aussagen gebetsmühlenartig wiederholt, haben wir heute gehört, ist die Landesregierung selbst. Und daher kann man festhalten, so richtig, wie es ist, wenn man mit dem Gesetzentwurf alte Zöpfe wie den De-Mail-Zugangsweg abschneidet, so wichtig ist es aufzupassen, dass man danach nicht einfach nur mit blanker Glatze dasteht. Doch genau danach sieht es heute leider aus. Mein Hinweis an Sie daher, Machen ist wie Wollen, nur krasser. Wir brauchen keine Feststellung, dass Ziel der Digitalisierung ist, durch eine Beschleunigung der Prozesse und Vereinfachung der internen und externen Kommunikation insgesamt die Qualität und Effizienz des öffentlichen Verwaltungshandelns zu erhöhen. Nein, was wir brauchen, ist, dass die Landesregierung endlich ins Tun kommt, weshalb wir im Übrigen dem CDU-Änderungsantrag nicht zustimmen, die Digitalisierung der Wildschadenskasse weiter zu verschleppen. Dem Änderungsantrag der FDP stimmen wir allerdings zu. Also es geht darum, wie auch beim Klimaschutz nicht nur gewichtige Ziele zu setzen, sondern endlich zu handeln. Dafür braucht es eine Fokussierung auf wesentliche Projekte, klare Zukunftsperspektiven für die IT-Mitarbeiter/-innen in der Landesverwaltung und im DVZ und eine erkennbare Strategie bei der Verwaltungsdigitalisierung, die von Land und Kommunen gemeinsam getragen wird. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Waren an der Müritz. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion der FDP den Abgeordneten Herrn Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zweite Lesung E-Government-Gesetz, wir haben ja auch im Ausschuss ganz intensiv darüber beraten. Gerade eben haben wir noch im Hintergrund intensiv über die Ausnahme für die Wildschadensausgleichskasse debattiert. Aber stellen wir uns doch einfach mal eine digitale Welt vor, in der wir gar nicht jedes Mal im politischen Raum über Digitalisierung reden würden, sondern einfach, weil das gut funktioniert. Stellen wir uns mal vor, wir hätten uns vielleicht vor 20 Jahren schon auf den Weg gemacht, um dann eine vollständig durchdigitalisierte Verwaltung entsprechend auch für die Wirtschaft und unsere Bürgerinnen und Bürger hier im Lande zu haben, weil das ist doch das – und jetzt wird ja Estland immer so sehr hervorgehoben und wir waren ja auch schon auf mehrfachen Delegationsreisen, ich durfte ja auch einmal mit sein –, da kommen wir zu dem Punkt, die haben Anfang der 90er angefangen mit der Digitalisierung. (Beifall René Domke, FDP: Genau!) Anfang der 90er! Und die haben damit angefangen, weil sie ein ziemlich kleines, ziemlich kleines Land sind, ziemlich vergleichbar auch mit Mecklenburg-Vorpommern, und gesagt haben, na ja, ich habe gar nicht so viele Leute, die in der Verwaltung sitzen können, sondern ich brauche die Leute draußen in der Wirtschaft, und deswegen müssen wir digitale Verfahren so auf den Weg bekommen, dass wir schlanke Verwaltung mit effektiven Prozessen hinbekommen. Und die haben das nicht innerhalb weniger Jahre hinbekommen, sondern Jahrzehnte. Wir schreiben das Jahr 2024. Und wie gesagt, die haben Anfang der 90er damit angefangen, nach dem Zerfall der Sowjetunion. Das dauert ewig mit den Sachen, mit denen wir uns hier beschäftigen. Und wenn wir jetzt überlegen, heute, im Jahr 2024 – Halbzeitbilanz der aktuellen rot-roten Landesregierung und ein kurzer Abriss von einer sogenannten Strategie für die Digitalisierung, die nichts weiter ist als eine Planung und Hoffen, dass mal was kommt –, was ist wichtig im Bereich Digitalisierung, was ist wichtig, um bei dem Thema ernsthaft mal voranzukommen: Infrastruktur, klar, wir brauchen Leitungen im Boden und wir brauchen Mobilfunkmasten auf dem Land, damit wir auch überall erreichbar sind. Bleiben wir bei dem Beispiel Estland. Muss das am Ende irgendwie immer ein Glasfaserkabel sein? Nein, die haben auch überall nur Kupfer rumliegen. Aber ich habe auch schon, als damals das erste Förderprogramm aufgelegt wurde für den Breitbandausbau, da war die Aufgriffsschwelle zu sagen, wir fördern alles, was irgendwie unter 20 Megabit pro Sekunde ist – versuchen Sie, sich das heute noch mal vorzustellen! –, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) und ich habe, ich habe auch zu Beginn dieses Programms immer gesagt, Zukunft wird in Gigabit gemessen, und das bewahrheitet sich heute mal wieder. Das Programm wurde so oft über den Haufen geworfen, so oft nachgebessert und wir sind immer noch nicht fertig und immer noch an keinem Stand, der irgendwie zufriedenstellend ist. Und beim Thema Mobilfunk hängen wir wieder hinterher, und deswegen haben wir auch den Änderungsantrag zur Landesbauordnung hier gestellt, wo wir gesagt haben, mit den Änderungen versuchen wir einfach, noch mal mehr Tempo in die ganze Geschichte reinzukriegen, ohne dass die Verwaltung an irgendeiner Stelle bremst, sondern wir müssen vorwärtskommen. Dann haben wir das Thema Hardware, die muss natürlich auch überall stimmen. Erst gab es den MV-PC, jetzt heißt das Ganze ZENTRA-PC, und am Ende sind das auch alles nur Konzepte, wo auch in der Landesregierung nichts weiter ernsthaft vorangeht. Und beim Thema Software macht auch jeder, was er selbst will. Und die Digitalstrategie der Landesregierung, die hier immer kommuniziert wurde, war, ja, wir machen halt das EfA-Prinzip, also wir warten, bis alle anderen fertig sind, und dann hoffen wir, dass wir irgendwas davon übernehmen können. Das ist das Prinzip Hoffnung und keine Strategie, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und dann brauchen wir natürlich noch das Thema „Prozesse in der Digitalisierung“. Nur, weil ich irgendwas digital mache, heißt das nicht, dass es am Ende besser wird. Digitalisierung braucht schlanke Prozesse, denn nur schlanke Prozesse sind gute Prozesse und nur dann kann Digitalisierung erfolgreich sein. Und wenn wir diese Voraussetzungen alle geschaffen haben, dann heißt das immer noch nicht, dass Digitalisierung erfolgreich wird, weil dann haben wir immer noch das sogenannte Layer-8-Problem, also das, was vor dem Bildschirm sitzt, der Mensch. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP) Und das kriegen wir nur hin durch Üben, Üben, Üben. Die Prozesse, die wir neu digital aufgesetzt haben, müssen wir entsprechend auf den Weg bringen und die müssen wir einschleifen. Machen wir uns doch alle nichts vor, das geht doch uns nicht anders als allen anderen Menschen hier im Land. Das, was ich ewig und drei Tage in meinem Prozess und meinem Üben und täglichem Tun drin hatte, das kriege ich von heute auf morgen nicht raus. Das heißt also, ich muss diese Prozesse aktiv begleiten und dann immer wieder nachbessern, immer wieder nachschärfen. Das sind Punkte, die in einer Digitalstrategie vielleicht mit drin sein könnten. Und was ich auch bei der Aufzählung von Minister Pegel vorhin völlig vergessen habe, was bringt uns das, wenn wir in zehn Jahren unsere Landesregierung irgendwie auf dem Stand mit einer Vereinheitlichung und Standardisierung auf den Weg bekommen haben und mit den Kommunen gar nicht gesprochen haben. Ich mache mal eine grobe Schätzung, 95 Prozent aller Verwaltungsvorgänge, die die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben, sind im Kontakt bei den Kommunen. So, und das E-Government-Gesetz, also die bisherige Digitalisierung mit dem Onlinezugangsgesetz, war im Wesentlichen, wir machen eine Onlinezugangsfläche. Da wurde gesagt, na ja, dann machen wir halt ein PDF, was online abrufbar ist, und das ist dann unsere Digitalisierung. Das ist der Standard von vor 20 Jahren und teilweise heute noch nicht mal ausfüllbar. Das heißt also, nur, weil wir uns irgendwie an dieser Liste abarbeiten und dann irgendwie auf Platz 5 nach dem alten OZG sind, heißt das nur, super, wir haben unsere PDFs online. Das ist keine Digitalisierung, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Das heißt, wir müssen eine Digitalstrategie so auf den Weg bekommen, wo dann die Prozesse nicht nur irgend- wie im Interface mit Online-PDF sind, sondern wo auch der komplette Prozess von vorne bis hinten so durchdigitalisiert wird. Und das geht nur mit den Kommunen. Das heißt, eine echte Digitalstrategie des Landes geht nur mit den Kommunen, und deswegen kritisieren Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag auch bei jeder Anhörung das völlig zu Recht. Und wenn wir dann gucken, was ist das Ergebnis E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern – ich finde das ehrlich gesagt enttäuschend. Ich finde das absolut enttäuschend und ich sehe gar keinen Impuls, da ernsthaft voranzugehen. Wir lehnen das nicht ab – fairerweise, gerade das Thema „digitale Unterschrift“ ist ein wichtiger Punkt und den wollen wir natürlich auch haben –, aber eine zukunftsgerichtete Strategie, einen Punkt, wo wir endlich mal aufholen können, einen Punkt, wo wir als Mecklenburg-Vorpommern endlich mal nach vorne gehen können, sehe ich an dieser Stelle leider gar nicht. Und deswegen werden wir uns einfach enthalten und weiter kritisieren, was zu kritisieren ist an der Stelle. Und die letzten 30 Sekunden vielleicht nur einen kurzen Vermerk noch auf den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Thema Wildschadensausgleichskasse. Wie gesagt, auch intensiv darüber debattiert. Ich persönlich halte es für falsch, immer wieder Ausnahmen zu schaffen. Ich persönlich halte das für falsch, auch zu sagen, na ja, die können das nicht anders. Ich glaube, auch ältere Menschen, auch Menschen im Ehrenamt sind in der Lage, mit moderner Technik umzugehen, mit Technik, die sie bedienen können. Und vor allen Dingen mag das vielleicht auch mit entsprechenden Schulungen einhergehen. Und vor allen Dingen mag das dann vielleicht auch jüngere Leute noch dazu motivieren, zu sagen, he, wir haben auch moderne Ansätze, in diesem Ehrenamt tätig zu werden. Und deswegen ist das meine Meinung und die Fraktion teilt das nicht gänzlich, deswegen werden wir an dem Punkt etwas unterschiedlich abstimmen, aber ich halte mehr Ausnahmen für weniger gut. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Vorschriften auf Drucksache 8/2811. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3480, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2811 entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3480. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3521 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3521 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einiger Stimmen der Fraktion der FDP, Zustimmung durch die Fraktion der CDU, der AfD, Teilen der Fraktion der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung aus der Fraktion der FDP abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3480 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3480 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 2 die Nummern 1 und 2 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3480. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 2 die Nummern 1 und 2 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3480 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf in Artikel 2 die Nummer 3 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3480. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3514 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3514 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Zustimmung durch die Fraktionen der FDP, der AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und fraktionslose Abgeordnete und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU abgelehnt. Wer Artikel 2 Nummer 3 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 2 Nummer 3 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3480 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 2 die Nummern 4 und 5 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3480. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 2 die Nummern 4 und 5 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3480 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf die Artikel 3 und 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3480. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 3 und 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3480 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3480 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2811 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3480 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, Drucksache 8/3387, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 8/3492. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3513 sowie Änderungsanträge der Fraktion der CDU auf den Drucksachen 8/3515 und 8/3516 sowie Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 8/3517 und 8/3518 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPlG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/3387 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit (5. Ausschuss) – Drucksache 8/3492 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/3513 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/3515 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/3516 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3517 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3518 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Herr Schmidt.
Martin Schmidt AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes“ auf seiner 72. Sitzung am 24. Januar 2024 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Agrarausschuss überwiesen. Auf Drucksache 8/3492 liegt Ihnen nun die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu dem vorliegenden Gesetzentwurf mit meinem schriftlichen Bericht vor. Der mitberatende Agrarausschuss hat hierzu auf der Grundlage seiner fachlichen Zuständigkeit dem Wirtschaftsausschuss seine mitberatende Stellungnahme zugeleitet und mehrheitlich die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen. Zu dem Gesetzentwurf hat der Wirtschaftsausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der 14 Experten teilgenommen haben, und Expertinnen natürlich. In der Anhörung wurde von einem Großteil der Sachverständigen die landesgesetzliche Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes begrüßt. Jedoch haben mehrere Anzuhörende vor allem darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf die Teilflächenziele zur Ausweisung der notwendigen Flächen für Windenergie nicht nur als Mindest-, sondern auch als Höchstwerte ausgestalte, obwohl der Bundesgesetzgeber die Planungspflichten der Länder im Windenergieflächenbedarfsgesetz als Mindestpflichten ausgestaltet hat. Somit würden die für die Ausweisung der Flächen zuständigen Regionalen Planungsverbände zu einer Punktlandung gezwungen. Es wurde daher empfohlen, die Flächenziele eindeutig als Mindestvorgabe zu regeln. Daneben haben einige Anzuhörende auch angeregt, die Ausweisung der Flächen in einem Schritt umzusetzen, da dies mehr Rechts- und Planungssicherheit für alle Betroffenen biete. Zudem wurde angemerkt, dass hinsichtlich der Mehrfachnutzung von Windenergie und Photovoltaik der Vorrang der Windenergie unklar formuliert sei. Die Regelung, dass der Vorrang der Windenergie schon dann sichergestellt ist, wenn eine andere Nutzung den Vorrang nicht erheblich beeinträchtigt, ist nach Ansicht einiger Experten recht unbestimmt. Es wurde daher eine Angleichung an die bundesgesetzliche Regelung des Raumordnungsgesetzes vorgeschlagen. Weiterhin wurde von einzelnen Anzuhörenden angeregt, den ländlichen Raum stärker in den Planungsverbänden zu beteiligen. Dem wurde entgegengehalten, dass dann riesige und kostenintensivere Verbandsversammlungen entstünden, wenn dort auch alle Grundzentren vertreten sein sollen. Dies sind einige Themen, die in der Anhörung zur Sprache gekommen sind. Die Ausführungen und Stellungnahmen der einzelnen Anzuhörenden können Sie in meinem schriftlichen Bericht nachlesen. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des Wirtschaftsausschusses noch einmal ganz herzlich bei allen Anzuhörenden für ihre schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen bedanken. Der Wirtschaftsausschuss hat zu dem Gesetzentwurf ausführliche Beratungen durchgeführt, in denen die Stellungnahmen und Empfehlungen der Sachverständigen aufgegriffen wurden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat fünf Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf gestellt, die mehrheitlich abgelehnt worden sind. Die Fraktionen der SPD und DIE LINKE haben einen Änderungsantrag gestellt, mit dem zum einen sichergestellt werden soll, dass die vom Bund vorgegebenen Flächenziele in Höhe von 1,4 Prozent bis Ende 2027 und 2,1 Prozent bis Ende 2032 rechtssicher erreicht werden, um den sogenannten Wildwuchs zu verhindern. (Rainer Albrecht, SPD: Ja, richtig.) Zum anderen soll mit einer Anpassung an den bundesrechtlich geprägten Begriff des Vorranggebietes Rechtssicherheit erreicht werden, sodass auch bei Mehrfachnutzung von Flächen eine Anrechnung auf den Flächenbeitragswert erfolgen kann. Der Wirtschaftsausschuss hat diesen Änderungsantrag mehrheitlich angenommen. Darüber hinaus habe ich als Ausschussvorsitzender nach Hinweisen meines wohl löblichen Ausschusssekretariats redaktionelle und rechtsförmliche Änderungen vorgeschlagen. Diesen Änderungsvorschlag hat sich der Wirtschaftsausschuss zu eigen gemacht und ihn angenommen. Schließlich hat der Wirtschaftsausschuss den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen der AfD und CDU, bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Abwesenheit seitens der Fraktion der FDP mehrheitlich angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Namen des Wirtschaftsausschusses bitte ich Sie daher um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. – Vielen Dank!
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Albrecht.
Rainer Albrecht SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Zunächst einmal möchte auch ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Wirtschaftsausschuss bedanken. Gemeinsam haben wir in einem zügigen, aber trotzdem umfassenden und ausführlichen Verfahren zum Landesplanungsgesetz im Wirtschaftsausschuss nicht nur 14 Sachverständige angehört und deren über 200 Seiten schriftliche Stellungnahmen durchgearbeitet, wir haben auch in einer anschließenden vierstündigen aufschlussreichen Sitzung vor allem der Opposition die Gelegenheit geboten, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Nachfragen, Anmerkungen und eigene Änderungsvorschläge einzubringen und zu unseren Änderungsanträgen Nachfragen zu stellen. Diese Möglichkeit hatte die Opposition in der abschließenden Beratung auch ausgiebig genutzt. Das gemeinsame Anliegen aus den vielfältigen vorliegenden Stellungnahmen war dabei eine rechtssichere und praktisch umsetzbare Rahmengesetzgebung des Landes für die Regionalen Planungsverbände bei deren Umsetzung der Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes. Meine Damen und Herren, in der MV-Koalition haben wir diese Vorschläge sehr ernst genommen, eingehend beraten und sind dabei unabhängig von der Opposition teilweise zu sehr ähnlichen Schlüssen gekommen. (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an zwei Stellen nachgeschärft, um die bereits erwähnte Umsetzbarkeit der Flächenziele auf Planungsverbandsebene sicherzustellen und auch da bei wünschenswerter Mehrfachnutzung von ausgewiesenen Windvorranggebieten die Rechtssicherheit der ausgewiesenen Flächen nicht zu gefährden. Meine Damen und Herren Abgeordnete, die langfristige Vorgabe von 2,1 Prozent der Teilfläche eines jeden Planungsverbandes stellt alle vier Verbände vor große, aber lösbare Herausforderungen bis Ende 2032. Eine zusätzliche Ausweisung über das vorgegebene Flächenziel hinaus ist vor diesem Hintergrund unrealistisch und für meine Fraktion auch nicht erstrebenswert. Unsere vorgeschlagenen Änderungen erkennen diese Problemlage an und schaffen den Planungsverbänden gleichzeitig genug Beinfreiheit, um ihre Zielvorgaben auch praktisch zum vorgesehenen Stichtag zu erreichen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, wie denn?) Außerdem ermöglicht der Entwurf zusätzliche Verhandlungs- und Kompensationsspielräume zwischen den Planungsverbänden, um vom landesweit einheitlichen Flächenziel von 2,1 Prozent abweichen zu können, ohne dabei das Gesamtflächenziel M-V zu gefährden. Schlussendlich liegt Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, mit der hieraus entstandenen Drucksache nicht nur ein Gesetzentwurf vor, der sicherstellt, dass die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschriebenen Flächenziele für Windvorranggebiete im Land von allen Regionalen Planungsverbänden zuverlässig und planbar umgesetzt werden können. Gleichzeitig sichert dieser Entwurf auch die für uns so wichtigen Mindestabstände zu Siedlungen von tausend Metern und mehr in ganz M-V. Auch beim Repowering bestehen wir auf die tausend Meter Abstandsfläche. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Er schafft damit für die Planungsverbände klare Vorgaben und setzt eindeutige Fristen, um diese Vorgaben rechtssicher umzusetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verhindert die MV-Koalition einen Wildwuchs von Windkraftanlagen, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wie es beim Verfehlen der ersten Teilflächenziele in 2028 eintreten würde, und schafft Hand in Hand mit der Landesregierung die Voraussetzungen für eine langfristig planbare Energiewende gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort statt gegen sie, denn ein gemeinsames Ziel verbindet, denke ich, alle demokratischen Fraktionen in diesem Haus. Wir müssen und werden die privilegierte Zuverlässigkeit von Windenergievorhaben nach Paragraf 249 Absatz 7 des Baugesetzbuches im gesamten Außenbereich verhindern. Der von der MV-Koalition vorliegende Gesetzentwurf setzt diese dringlichste an uns als Landesgesetzgeber gestellte Aufgabe um, ohne die Planungshoheit der Regionen und Kommunen vor Ort zu beschneiden. Anders als Vorschläge der Opposition zu einem Flächenzielkorridor oder Einführung eines komplett neuen Gebietstypus der Multifunktionsgebiete schafft der von uns ausgearbeitete Gesetzentwurf einen rechtssicheren Rahmen, der unabsehbare Risiken durch Experimente, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) also einen Rückfall auf die oben beschriebene privilegierte Zulässigkeit, im gesamten Außenbereich verhindert. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie daher vor dem Hintergrund Ihrer Verantwortung als Mitglieder dieses Hohen Hauses, mit uns für den vorliegenden Gesetzentwurf zu stimmen und damit die Energiewende gemeinsam im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes rechtssicher und für die Kommunen planbar umzusetzen, um den befürchteten Wildwuchs von Windkraftanlagen zu verhindern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung und in Vertretung des Wirtschaftsministers offensichtlich Herr Pegel. Bei mir steht noch Herr Dr. Geue, aber es wird dann der Innenminister Herr Pegel sein. Ich muss immer das vortragen, was mir gemeldet wurde. Aber bitte schön, Herr Pegel, Sie haben das Wort!
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, weil wir verschiedene Vertretungen haben, haben wir versucht, ein bisschen gerecht zu verteilen. Ich möchte zunächst aber herzliche Grüße des Wirtschaftsministerkollegen Reinhard Meyer ausrichten, der sich aus gesundheitlichen Gründen für heute entschuldigen lässt. Ich wünsche ihm von hier aus schnelle und vor allen Dingen gute Besserung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine sehr geehrten Damen Herren, die Landesregierung verfolgt mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes im Wesentlichen zwei Ziele. Zum einen geht es darum, die mit dem Bundeswindenergieflächenbedarfsgesetz den Ländern vorgegebenen Flächenziele, die im Bundesgesetz sogenannten Flächenbeitragswerte für Windenergie an Land, durch ein Landesgesetz verbindlich umzusetzen und damit eine wesentliche Voraussetzung für die zukünftige rechtssichere planerische Steuerung des Windenergieausbaus in unserem Land zu schaffen, wie der Kollege Rainer Albrecht eben schon vorgetragen hat. Mecklenburg-Vorpommern ist gegenüber dem Bund verpflichtet, bis zum 31. Mai dieses Jahres das Inkrafttreten eines solchen Landesgesetzes nachzuweisen. Zum anderen nutzen wir die Novellierung des Landesplanungsgesetzes, um notwendige Anpassungen an das durch den Bundesgesetzgeber mehrfach geänderte Raumordnungsgesetz vorzunehmen und damit einhergehende Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung und Digitalisierung landesrechtlich nachzuvollziehen. Mit der Novellierung des Landesplanungsgesetzes wird auch der im Koalitionsvertrag verankerte Ansatz des Bürokratieabbaus und der Deregulierung in den Planungsverfahren verfolgt. Durch die Einführung von Fristenregelungen, die mit einer Zustimmungsfunktion verbunden werden, werden Verwaltungsabläufe verschlankt. Außerdem wird überall dort, wo eine Bundesregelung alles Erforderliche erschöpfend regelt, auf eine gleiche beziehungsweise ähnlich lautende Landesregelung verzichtet. Auf einige wesentliche Inhalte aus den Stellungnahmen möchte ich an dieser Stelle in Vertretung für den Kollegen gern kurz eingehen. Insgesamt wurde der gewählte Regelungsansatz zur Übertragung der Flächenbeitragswerte auf die Regionalen Planungsverbände durch das Landesplanungsgesetz von den angehörten Sachverständigen als bundesrechtskonform, sachgerecht, transparent und rechtssicher bewertet. Mit den im neuen Paragrafen 9a Landesplanungsgesetz in einem Paragrafen gebündelten Festlegungen wird in diesem Landesgesetz verankert, dass die vom Bund festgelegten Flächenziele erreicht werden müssen. Zum Erreichen der Flächenbeitragswerte werden verbindliche regionale Teilflächenziele für die vier im Land vorhandenen Regionalen Planungsverbände festgelegt. Die Bundesmaßgaben sehen vor, dass 1,54 Prozent der Fläche unseres Bundeslandes bis 2027 und 2,1 Prozent der Fläche bis 2032 ausgewiesen werden müssen.
Beate Schlupp
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Damm?
Christian Pegel
Da ich mich in fünf Minuten mit dem Wirtschaftsministerredebeitrag engagieren soll und er mir schon jetzt relativ lang scheint, leider nicht. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die Vorgaben des Bundes für 2027 und 2032 in allen vier Planungsregionen bezogen auf die jeweilige Regionsfläche gleichermaßen umgesetzt werden müssen. Dieser Weg wurde von den Sachverständigen als zulässige Vorgehensweise angesehen. Positiv bewertet wurde die klare gesetzliche Regelung, dass Windenergiegebiete als Vorranggebiete festzulegen sind, um die Anrechnung auf das Flächenziel nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz sicherzustellen. Das Gleiche gilt für die mit dem Gesetzentwurf vorgenommene Klarstellung zur Zulässigkeit paralleler Nutzungen, beispielsweise zusätzlich mit Photovoltaik, in Windenergievorranggebieten, wobei sich einige Sachverständige noch eine deutlichere Ausprägung des Ansatzes multifunktionaler Gebiete wünschen. Dieser Gedanke ist aus Sicht der Landesregierung durchaus interessant, bedarf für eine rechtssichere Regelung aber noch vertiefter Prüfung. Begrüßt wurde einhellig sowohl von den Experten als auch von den betroffenen Regionalen Planungsverbänden der Flexibilitätsmechanismus in Paragraf 9a im Absatz 3 des vorgeschlagenen Landesplanungsgesetzes. Dieser ermöglicht es den Regionalen Planungsverbänden, vertragliche Vereinbarungen untereinander abzuschließen. Mit diesen kann sich eine Planungsregion gegenüber einer anderen verpflichten, mehr Fläche als die erforderlichen 2,1 Prozent auszuweisen, und dieser Flächenüberhang kann dann für die Zielerreichung der anderen Regionen angerechnet werden. Dies kann insbesondere für die Planungsregion, beispielsweise Rostock, zum Tragen kommen, die aufgrund luftverkehrsrechtlicher, aber auch artenschutzrechtlicher Beschränkungen über ein vergleichsweise geringes Flächenpotenzial verfügt. Generell für sinnvoll erachtet wurde im Ergebnis der Expertenanhörung auch die Verankerung eines Selbsteintrittsrechtes der obersten Landesplanungsbehörde zur Absicherung der fristgerechten Umsetzung der Flächenziele zu den gesetzlichen Stichtagen. Diese Möglichkeit wollen die Kolleginnen und Kollegen des zuständigen Raumordnungsministeriums aber wirklich nur als Ultima Ratio verstanden wissen, sofern sich nämlich abzeichnet, dass ein Regionaler Planungsverband die Erfüllung der Flächenbeitragswerte nicht rechtzeitig schafft. Von einigen Teilnehmern der Anhörung wurde gefordert, dass im Landesgesetz eine frühere Erfüllung der Flächenziele als bundesgesetzlich vorgegeben festgelegt werden solle. Hiervon wurde bewusst abgesehen, da wir es aus Effizienzgründen für sinnvoll halten, die Planung der Windenergiegebiete von vornherein auf das im Windenergieflächenbedarfsgesetz vorgesehene Gesamtziel von 2,1 Prozent auszurichten. Dennoch soll den Regionalen Planungsverbänden ausreichend Spielraum gelassen werden, in den laufenden Planungsprozessen auf Entwicklungen vor Ort reagieren zu können, wie beispielsweise auf zusätzliche Bedarfe aus kommunalen Werbeplanungen, Versorgung von Gewerbe- und Industrieanlagen mit Strom oder Wärme und für das Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit ihrem vom federführenden Wirtschaftsausschuss in seiner abschließenden Beratung beschlossenen Änderungsantrag, der zwei wesentliche Änderungen aus der Expertenanhörung aufgreift, bringen die Regierungskoalitionsfraktionen zwei wichtige Klarstellungen ein, die sicherstellen sollen, dass das Flächenziel von 2,1 Prozent rechtssicher erreichbar ist. Mit dem ersten Teil des Änderungsantrages, der sich auf Paragraf 9a Absatz 2 bezieht, wird die Regelung des Flächenziels so gefasst, dass die 2,1 Prozent nicht als starres Prozentziel formuliert werden, sondern den Regionalen Planungsverbänden etwas Spielraum eingeräumt wird, damit das Flächenziel von 2,1 Prozent am Ende tatsächlich erreicht wird. Andernfalls wären die Regionalen Planungsverbände zu einer Punktlandung gezwungen gewesen. Unterschreiten sie den Wert, würden sie nicht nur rechtswidrig handeln, sondern dies hätte auch zur Folge, dass in der jeweiligen Planungsregion Windenergie überall privilegiert zulässig wäre. Überschreiten sie den Wert, würden sie ebenfalls rechtswidrig handeln. Folglich wäre ein Plan mit einem gewissen Puffer nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht möglich. Einen solchen Puffer benötigen die Regionalen Planungsverbände aber, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo steht der denn?) um am Ende 2,1 Prozent rechtssicher zu erreichen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das steht nirgendwo da drin.) Weitere, darüber hinausgehende Planungen von Windenergiegebieten durch die Gemeinden sind nach einer sogenannten Gemeindeöffnungsklausel des Baugesetzbuches möglich, sofern die Gemeinden sich dafür entscheiden. Derartige Planungen sollen aber auch bereits in der Regionalplanung berücksichtigt werden. Der zweite Teil des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen nimmt den Absatz 4 des Paragrafen 9 in Bezug, der die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie und die Zulässigkeit paralleler Nutzungen, beispielsweise Photovoltaik, regelt. Durch eine geringfügige Anpassung der Formulierung an den bundesrechtlich im Raumordnungsgesetz geprägten Begriff des Vorranggebietes wird sichergestellt, dass auch bei Mehrfachnutzung von Flächen eine Anrechnung auf den Flächenbeitragswert erfolgt. Die Änderung dient damit auch hier der Rechtssicherheit. Auch auf den zweiten Schwerpunkt der Novellierung, die Anpassung an das Raumordnungsgesetz, möchte ich für den Kollegen etwas detaillierter eingehen. Insbesondere die jüngste Raumordnungsgesetznovelle enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungsverfahren, die fast vollständig übernommen werden. Dies betrifft insbesondere Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen, in unserem Fall sowohl geltend für das Raumentwicklungsprogramm des Landes als auch für die vier Regionalen Raumentwicklungsprogramme. Das geänderte Raumordnungsgesetz, das mit der Novellierung in diesem Punkt durch eine Verweisung vollständig übernommen wird, enthält mögliche Verfahrenserleichterungen durch verkürzte Auslegung und Beteiligungszeiträume und sieht eine priorisierte digitale Auslegung der Beteiligungsunterlagen vor. Der Beschleunigung dient auch die bessere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren, unter anderem zum Beispiel auch, indem die Raumverträglichkeitsprüfung des Paragrafen 15 des Raumordnungsgesetzes nunmehr als Raumordnungsverfahren normiert wird. Eine doppelte Umweltverträglichkeitsprüfung soll vermieden werden. Einer Erhöhung der Planungssicherheit dienen erweiterte Regelungen zur Planerhaltung. Kritik wurde im Rahmen der Expertenanhörung an der Ausgestaltung der Norm zu Zielabweichungsverfahren geäußert. Hier gehen wir in Mecklenburg-Vorpommern bewusst einen eigenständigen Weg. Der Bundesgesetzgeber hat nämlich aus einer Kann- eine Sollregelung gemacht bei der Frage, ob ein Zielabweichungsverfahren durchkommt. Diese Änderung wird seitens der Landesregierung kritisch gesehen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes wird nunmehr zwar Bundesrecht im notwendigen Maße umgesetzt, aber gleichzeitig weitestmöglich eingegrenzt, indem nämlich deutlich gemacht wird, dass trotz eingeschränkten Ermessensspielraums auch weiterhin ein Zielabweichungsverfahren abschlägig beschieden werden kann, sofern dies nach raumordnerischen Gesichtspunkten mit übergeordneten Bundes- und Landesinteressen nicht vereinbar wäre. Hervorheben darf ich für den Kollegen darüber hinaus, dass mit der Novellierung des Landesplanungsgesetzes bei den Zielabweichungsverfahren eine gesetzliche Monatsfrist mit Zustimmungsfiktion für das Einvernehmen der zu beteiligenden Fachministerien eingeführt wird und damit sehr klar eine Beschleunigung eintreten wird. Ich darf Sie in Vertretung des Wirtschafts- und Raumordnungsministerkollegen herzlich um Ihre Zustimmung bitten und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Herr Minister, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Damm!
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Pegel! Am Ende haben Sie dann doch noch darauf Bezug genommen, deswegen kann ich anknüpfen. Sie haben hier an den Bundesvorgaben oder den bundeseinheitlichen Verfahrensanstrebungen zum Zielabweichungsverfahren noch mal geschraubt, und zwar, dass Zielabweichungsverfahren abschlägig beschieden werden können, wenn – das ist jetzt ein sehr unbestimmter Rechtsbegriff – also irgendwelche übergeordneten Landesinteressen dagegenstehen. Und unsere Vermutung, die wir auch in der Anhörung so am Ende, vor allem im Agrarausschuss, noch mal bestätigt bekommen haben, ist, dass man damit abwehren können soll in Zukunft, was bisher nicht möglich ist, Zielabweichungsverfahren gerade bei Freiflächenphotovoltaik, die ansonsten aus allen anderen Gesichtspunkten genehmigungsfähig sind, dass man dann sagt, okay, wir haben hier ein Landesinteresse, was wir höher wichten. Das ist insofern spannend, dass Sie auch gesagt haben, es gibt die Genehmigungsfiktion, das heißt eine Verfahrensbeschleunigungsfiktion bei den beteiligten Behörden nach einem Monat. Wir haben aber tatsächlich 8.000 Hektar im Verfahren aktuell, Sie wollen gerne einen Deckel bei 5.000 Hektar und haben jetzt Verfahren, die da seit Jahren, also über einem Jahr und noch länger, drinsitzen, und da schwenkt sich sozusagen die Vermutung auf, dass Sie jetzt hier Recht schaffen wollen für laufende Verfahren, die man dann ablehnen kann, die man vorher nicht ablehnen konnte. Und ich möchte Sie fragen, ist es das Ziel der Landesregierung, diese jetzt angestoßenen vorliegenden Verfahren so lange offen zu lassen, bis man mit der neuen Gesetzesnorm dann hier auch die Zielabweichungsverfahren, was man vorher nicht konnte, die das 5.000-Hektar-Ziel der noch alten Regierung überschreiten, in Zukunft quasi ablehnen kann, dass man also quasi im Verfahren kein Vertrauen haben kann als Bürger, wenn man vorher beantragt hat, dass man ein im Verfahren bestehendes Zielabweichungsverfahren nachträglich noch abgelehnt bekommen kann.
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten, Herr Minister?
Christian Pegel
Gewiss. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zunächst, vielleicht habe ich sehr schnell gelesen, ich will es gern noch einmal wiederholen: Wir setzen damit eine bundesrechtliche Maßgabe um, die aus einer Kannvorschrift bei Zielabweichungsverfahrensentscheidungen eine Sollvorschrift gemacht hat. Es gibt also keinen – wie von Ihnen suggeriert – im Lande liegenden Grund, sondern es gibt eine bundesgesetzgeberische Änderung, die wir ins Landesrecht übernehmen. Das hat also nichts damit zu tun, dass wir sagen, wir sind seit mehreren Jahren dabei. Erstens. Zweitens. Das, was das Land sich gleichwohl vornimmt, ist zu sagen, Planungsgrundsätze sollen eingehalten werden. Auch bei einer Sollvorschrift sind die zu prüfen. Und diese Grundsätze werden im Übrigen nicht nur vom Land vorgegeben, sondern auch von den vier Regionalen Raumordnungsplänen der entsprechenden Planungsverbände. Auch die sind also zu berücksichtigen. Drittens. Ihre Sorge, dass Zeitläufe eine Rolle spielen, werden ja von diesem Gesetz gerade gegenteilig beantwortet. Wir haben eher – und das kann ich aus einigen wenigen Zielabweichungsverfahren der Vergangenheit, an denen ich mitwirken durfte, mich erinnern, wir haben oft viele Monate gewartet auf die Reaktion der Kolleginnen und Kollegen. Gerade hiermit, mit der Ein-Monats-Fiktion, werden ja alle Beteiligten, die angehört werden, also die anderen Ministerien außerhalb des Raumordnungsministeriums, sogar deutlich gezwungen, zügiger zu sein als bisher. Also wir beschleunigen, und zweitens, wir setzen Bundesrecht um. Von daher finde ich wenig Raum für Ihre suggerierte Nachricht. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um fünf Minuten überschritten. Ich rufe auf für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Federau.
Petra Federau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor mein Kollege anschließend noch unseren wichtigen Änderungsantrag einbringt, möchte ich es gleich vorwegnehmen: Die AfD stimmt einer weiteren Natur- und Umweltzerstörung unseres Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen nicht zu. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und spätestens mit dem Bericht des Bundesrechnungshofes zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung, welcher vor wenigen Tagen, und zwar am 07.03., erschien und ein absoluter Schlag ins Kontor der Regierung ist, dürfte niemand mehr aktuell einem weiteren Zubau von Windenergieanlagen zustimmen. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Ich zitiere aus dem Bericht: „… Photovoltaik und Windenergieanlagen können keine bzw. nur geringe gesicherte Leistung bereitstellen, da sie tages- und jahreszeitlichen sowie wetterabhängigen Schwankungen unterliegen. Stromspeicher können längere Schwankungen der Erzeugung und Last, z. B. bei einer Dunkelflaute, nicht ausgleichen.“ Weiter geht es: „Der Bundesrechnungshof bewertet die Annahmen im Monitoring zur Versorgungssicherheit als wirklichkeitsfremd. … Das BMWK hat es hingenommen, dass Gefahren für die Versorgungssicherheit nicht rechtzeitig sichtbar und Handlungsbedarfe zu spät erkannt werden. Damit wird der Zweck des Monitorings als Frühwarnsystem zur Identifizierung solcher Handlungsbedarfe derzeit faktisch ausgehebelt.“ Und weiter geht es: „Bereits heute steht die Bezahlbarkeit der Stromversorgung in Frage. Die Preise für Strom … zählen zu den höchsten in der Europäischen Union …“ Und zu den Umweltbelangen sagt der Bundesrechnungshof: „Die Energiewende hat allerdings erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter, die das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung enthält: – Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, – Tiere, Pflanzen und Biodiversität, – Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, – kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie – die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.“ Zitatende. Werte Landesregierung, gleich unter Punkt „A“ Ihres Gesetzentwurfs unter der Rubrik „Problem und Ziel“ steht es ja sehr treffend, und ich zitiere: „Mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20. Juli 2022“ hat dies „auch Auswirkungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern.“ Zitatende. Welche Auswirkungen ergeben sich durch das Gesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern? Positive absolut keine, außer natürlich die Gewinnmaximierung für die Windenergielobby. Besonders deutlich wird es in Paragraf 9a Absatz 4 Satz 2, Zitat, „dass Windenergieanlagen mit anderen Funktionen und Nutzungen … im Sinne einer parallelen oder Mehrfachnutzung von Flächen kombinierbar sind, sofern der Vorrang der Windenergienutzung sichergestellt wird“. Hier wird deutlich, meine Damen und Herren, dass nach dem Willen der Regierung der Windenergienutzung nichts entgegenstehen soll und darf. Dass das Gesetz aber völlig die Unzuverlässigkeit der Windenergie ausblendet und keine Versorgungssicherheit gewährleistet, interessiert hier scheinbar nicht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Dass unverantwortliche Politiker ein Land und seine herrliche Landschaft in eine unökonomische Industriebrache verwandeln wollen, (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ist schon erstaunlich. (Rainer Albrecht, SPD: Lächerlich!) Aber Geld regiert nun mal die Welt und eine grüne Ideologie trägt ihr Übriges dazu bei. (Rainer Albrecht, SPD: Wie wollen Sie denn das verhindern ohne Gesetz?) Das Besondere aber ist, dass der massive Ausbau der Windkraftindustrie bewusst, also sträflich, ohne Folgenabschätzung stattfindet und dieses bei Nichtnachweisbarkeit des Erreichens des angeblichen oder eigentlichen Ziels, nämlich einer relevanten CO -Reduzierung. Diesen Nach-2 weis erbringen Sie nicht, natürlich nicht. Wie auch?! Dafür finden wir aber schon heute deutlich nachweisbare und sichtbare Natur- und Umweltschädigungen auf die geistige und körperliche Gesundheit von Menschen und Tieren, wertvollen Naturlandschaften, den Wasserhaushalt, die Reinluftgebiete, Wildnisgebiete und die Biodiversität. (Der Abgeordnete Rainer Albrecht bittet um das Wort für eine Anfrage.)
Beate Schlupp
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Petra Federau AfD
Ich habe nur ganz kurz, gerne hinterher. Die Schädigungen sind schwer rückgängig zu machen und führen mittelfristig zum Kollaps wertvoller Ökosysteme. Damit gefährdet der weitere Ausbau industrieller Windkraftanlagen zunehmend die Lebensgrundlagen vieler Organismen. Die schädlichen Nebeneffekte des Windkraftausbaus werden bewusst vollständig ausgeblendet. Und zu den weiteren schädlichen Nebenwirkungen gehören nämlich Schwefelhexafluorid, kurz SF6-Gas, ein unfassbarer Ressourcenverbrauch, Bodenversiegelung, überregionale Erwärmung im Lee, Recyclingproblematik und andere. Genau zu der Problematik SF6-Gas, also Schwefelhexafluorid, erschienen im August 2022 mehrere Beiträge in der „Tagesschau“, (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) beim MDR und in der Sendung „Plusminus“. Unter den Überschriften „Klimakiller in Windkraftanlagen“, bei „Plusminus“ hieß es (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, auf einmal gibt es doch einen Klimawandel bei Ihnen?!) „Die schlummernde Gefahr in Windrädern“, (Heiterkeit und Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) heißt es, ich zitiere: „SF6 ist wohl das stärkste und somit gefährlichste Treibhausgas, das es gibt.“ (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das gibt es doch gar nicht! Das gibt es doch bei Ihnen nicht!) Ausgerechnet dieses Gas findet sich fast in jedem Windrad wieder, obwohl dieses doch zur Rettung unseres Klimas beitragen soll. (Rainer Albrecht, SPD: Ab 2025 verboten.) Ich zitiere weiter: „Schwefelhexafluorid hat faszinierende Eigenschaften. Vor allem: Das Gas ist ein perfekter Isolator.“ (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) „Gasisolierte Schaltanlagen sind vor allem dort praktisch, wo wenig Platz ist. Deshalb werden solche Schalter beispielsweise in Windrädern verbaut. Doch der Stoff hat auch eine fatale Eigenschaft: Schwefelhexafluorid – kurz: SF6 – hat von allen bekannten Substanzen die stärkste Treibhauswirkung.“ (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin) „Es wirkt rund 22.800 Mal so stark wie die identische Menge Kohlendioxid.“ (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich denke, es gibt keine klimatischen Auswirkungen?) „Und: Wenn es einmal in die Atmosphäre gelangt ist, dauert es mehr als 3000 Jahre, bis SF6 sich wieder zersetzt und unwirksam wird. … Das ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus hat deswegen bei den wichtigsten Herstellern von Windkraftanlagen nachgefragt. Von Nordex und Vestas gab es die Rückmeldung, dass es derzeit noch keine Alternative gebe. Und … eine ordnungsgemäße Entsorgung am Ende der Lebensdauer von Windrädern sei gesichert. Allerdings sind die Hersteller dafür gar nicht selbst verantwortlich. Jeder Besitzer eines Windrades, das demontiert werden soll, muss sich selbst um das aufwendige Recycling kümmern. Und da ist es im Zweifelsfall einfacher, den Stoff in die Umwelt entweichen zu lassen.“ Denn: „Eine Kontrolle findet nicht statt.“ Zitatende. Lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen! Dieses Gas wirkt 22.800-mal so stark wie CO , was ja angeb-2 lich (Heiterkeit und Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) so verteufelt wird von Ihnen und worauf all diese Dinge mit der Energiewende beruhen. Aber jetzt, wo quasi der Bundesrechnungshof als Kronzeuge mit seinem Bericht kommt und Ihnen die vorsätzlich ausgeblendeten Problemfelder aufzeigt, spätestens jetzt müssen diese geplanten Gesetzesänderungen auf Eis gelegt werden oder gleich ganz begraben werden. Meine Damen und Herren, ein Mehr an Windenergieanlagen wird es mit der AfD nicht geben. Unser Land ist jetzt schon bereits mehr als voll von diesen unsäglichen Vogelschreddern. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Rainer Albrecht, SPD: Oh!) Zum Schutz der Menschen, Tiere, der Natur, zum Schutz unserer Kulturlandschaft und natürlich des Wirtschaftsstandortes Deutschland kann man Ihnen nur anraten, vollziehen Sie schnellstens eine Wende in der fatalen Energiewende. Der Entwurf der Landesregierung ist abzulehnen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Frau Abgeordnete, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Albrecht!
Rainer Albrecht SPD
Ja, vielen Dank! Frau Federau, Sie haben davon gesprochen, Sie lehnen das Gesetz ab, dabei wissen Sie, dass dann das Baugesetz gilt, Paragraf 249, dann auch die Abstände nach BImSchG, also 600 Meter oder auch weniger. Wie wollen Sie dann den Wildwuchs im Land verhindern? Und eine Anmerkung noch zu Ihrem Schreddern der Vögel: Also das ist kein Propeller, ein Windrad, sondern das dreht sich langsam und schreddert nicht wie ein Propeller, ne?! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten, Frau Abgeordnete?
Petra Federau AfD
Ich möchte sehr gerne darauf antworten. Wir werden bald in der Regierung sein und dann werden wir diese Gesetze, die hier auf den Weg gebracht werden, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) nämlich rückgängig machen. Und damit hat sich dieser Irrsinn hier erledigt und es kommt endlich wieder Vernunft in dieses Land. – Herzlichen Dank! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Julian Barlen, SPD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller.
Wolfgang Waldmüller CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben öfter schon darüber gesprochen und es dürfte auch bekannt sein, dass die CDU das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes ablehnt. Das haben wir auch begründet, warum. Es gibt andere Methoden, zum gleichen Ergebnis zu kommen, was nicht so belastend für unsere Bevölkerung ist. Nichtsdestotrotz haben wir heute Änderungsanträge eingereicht zum Landesplanungsgesetz, weil wir ja unmittelbar umsetzen müssen von der Gesetzgebung aus, vom Bund aus. Aber wir wollen natürlich, wenn dann wir ein Landesplanungsgesetz hier schon beschließen müssen, dann wollen wir natürlich den Schaden so gering wie möglich halten. Das unterscheidet uns auch von der AfD, die sich mit dem Landesplanungsgesetz als solches nicht befasst haben. Meine Damen und Herren, die Fraktion, unsere Fraktion hat den Eindruck, dass Ihnen, den regierungstragenden Fraktionen und der Landesregierung, bei dem vorliegenden Gesetzentwurf die Tragweite und die Auswirkungen nicht bewusst sind. Viel schlimmer noch, Sie meinen scheinbar, die Verantwortung einfach weitergeben zu können, ohne sich auch nur ein bisschen der Verantwortung zu stellen, denn, so heißt es: „Länder, in denen die Windenergiegebiete – wie in Mecklenburg-Vorpommern … – auf der Ebene der Regionalplanung ausgewiesen werden, müssen ihren Flächenbeitragswert auf die zuständige (regionale) Planungsebene herunterbrechen und die landesspezifischen Ziele in verbindlicher Form an die nachfolgende Planungsebene weitergeben.“ Das soll, übersetzt heißt das nichts anderes als, wir sind nicht schuld, wir sind nur der Überbringer der schlechten Nachrichten. Und was für Nachrichten, das will ich Ihnen mal kurz am Beispiel der Planungsregion Westmecklenburg schildern. 73 neue Vorranggebiete für Windkraftanlagen mit insgesamt etwa 1.500 neuen Anlagen nach aktuellem Planungsstand, nur dort, und davon 48 neue Gebiete in meinem Landkreis Ludwigslust-Parchim, das entspricht einem Anteil von 77 Prozent des in dieser Planungsregion nach diesem Gesetzentwurf zu erbringenden Teilflächenziels von 2,1 Prozent der Regionsfläche. Eine gerechte Verteilung, das haben wir ja schon angesprochen, eine gerechte Verteilung der Vorranggebiete innerhalb der Planungsregionen (Rainer Albrecht, SPD: Es gibt keine gerechte Verteilung, Wolfgang, das weißt du doch!) ist damit weit gefehlt. Und damit nicht genug, das größte geplante Gebiet umfasst 710 Hektar. Da passen circa 60 Anlagen mit einer Höhe von 250 Metern drauf. Wir reden hier über eine massive Bedrängung unserer Dörfer und Bürger, über die Zerschneidung unserer wunderschönen Naturlandschaften ohne einen bis heute zu erkennenden bedeutenden, tatsächlichen wirtschaftlichen und finanziellen Mehrwert, der das rechtfertigen könnte. Und da fällt Ihnen, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) und da fällt Ihnen nichts anderes ein, als das Ganze so schnell wie möglich mit diesem Gesetzentwurf als sogenannte Lösung des Problems durchzuwinken. Über das Verfahren haben wir schon gesprochen. Mit unserem ersten Änderungsantrag wollen wir den Weg freimachen für eine gerechtere Lösung innerhalb der Planungsregionen. Wir haben einen Änderungsantrag eingereicht. In jeder Planungsregion nach Paragraf 12 Absatz 1 sind spätestens bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Regionalfläche, maximal 1,6 der Regionalfläche, spätestens bis 31. Dezember 2032 mindestens 2,1 und maximal 2,2 der Regionalfläche als Windeignungsgebiet auszuweisen. Und dabei, und das ist es, dabei ist unter Voraussetzung der entsprechenden Verfügbarkeit von Flächen für den Ausbau von Windrädern auch für die regionalen Teilgebiete einer Planungsregion, das sind also Landkreise und kreisfreie Städte, jeweils nicht von den Teilflächenzielen abzuweichen. Das führt zu einer gerechten Verteilung und nicht zu einer Konzentration. Nach dem Bundesgesetzgeber können und sollen alle Länder ihre Flächenanteile erbringen, und zwar nahezu gleichermaßen. Er geht dabei von einer entsprechenden Verfügbarkeit von Flächen für mögliche Vorranggebiete aus und hat in seiner Begründung zum Windflächenbedarfsgesetz Folgendes dazu gesehen: Dies entspricht einer potenzialbasierten Verteilung. Um extreme Unterschiede im Hinblick auf die Lastenverteilung zwischen den Ländern zu vermeiden, wurden eine Untergrenze von mindestens 1,8 beziehungsweise eine Obergrenze von maximal 2,2 Prozent als Ziel für den Ablauf des Jahres 2032 gesetzt. Und darüber hinaus wurde eine Sonderregelung für die Stadtstaaten getroffen, um der dort stark eingeschränkten Flächenverfügbarkeit für den Ausbau der Windenergie an Land Rechnung zu tragen. Warum soll das also, wenn das für den Bund gilt, warum soll das dann nicht auch für die Planungsregionen, für die Teilregionen gelten? Haben Sie sich die Mühe gemacht und eine entsprechende Potenzialflächenanalyse für Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen? Nein, haben Sie nicht. Allerdings wissen wir, dass unseren Regionalen Planungsverbänden und damit auch Ihnen sehr wohl belastbare Erkenntnisse über die Verfügbarkeit von Potenzialflächen vorliegen. Und es ist ebenso möglich, eine gerechte Flächenverteilung vorzunehmen und alle weiteren Abwägungen hintenanzustellen. Es gibt in diesen neuen Planverfahren überhaupt keinen Grund, eine solche gerechte Flächenverteilung durch weitere, eigene auferlegte Kriterien innerhalb einer Planungsregion – Westmecklenburg nennt sie auch Werkzeugkoffer, so auf der letzten Veranstaltung –, also einzuschränken oder sogar unmöglich zu machen. Anstatt mit Sorgfalt in die neu vorgelegte Planungsmethodik einzuarbeiten, agiert man hier in vorauseilendem Gehorsam nach alten Spielregeln, wahrscheinlich, weil man es ja auch gar nicht anders weiß. Dabei heißt der neue Auftrag gerade, weg von einer Ausschlussplanung hin zu einer Angebotsplanung. Das ist die Maxime. Und ein solches Angebot zur Flächenzielerreichung kann ich auch machen, wenn die Gebiete kleiner als 60 oder 35 Hektar sind. Das macht man in anderen Bundesländern nämlich auch so. Und wir müssen an solchen falschen Stellen immer dick auftragen, gerade da, wo es uns überhaupt nichts nützt. Oder glauben Sie allen Ernstes, dass Sie dafür eine Medaille der Bundesregierung bekommen, wenn Sie unser Land, unsere Planungsregionen so schnell wie möglich, so viel wie möglich ausrollen, ganz egal, was das mit den Menschen hier macht? So sollten wir uns im vorliegenden Gesetzentwurf darauf konzentrieren, weiteren Schaden abzuwenden. Und dazu gehört auch ein maßvoller Ausbau, getragen vom Bürgerwillen. Dazu müssen vorrangig bereits beantragte und genehmigte Windenergieanlagen, Anzeigen von Gemeinden bei der unteren Landesplanungsbehörde über eine beabsichtigte Aufstellung eines Bauleitplanes zur Errichtung von Windenergieanlagen, bestehende Altanlagen oder Gebiete und rechtskräftige Bauleitplanungen für Windenergiegebiete, aber auch Altgebiete, die den vorgegebenen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1.000 und 800 zu Splittersiedlungen nicht einhalten, für die jedoch ein Repowering gesetzlich möglich ist, bei der Ausweisung einbezogen werden, wie es jetzt unser erster Änderungsantrag vorsieht. Der Bundesgesetzgeber hat nicht ohne Grund ein zweistufiges Planungsverfahren beschlossen. Bezogen auf den Netzausbau ist es ohnehin technisch nicht realisierbar, alle Anlagen bis 2032 mit ihrer Leistung ans Netz zu bringen. Das sagen die Netzbetreiber. Die mehrstufige Planung ermöglicht es, konfliktträchtige Potenzialflächen längerfristig zu betrachten und zu planen, gegebenenfalls nachzusteuern, und auch mit Blick auf Gemeinden, die Windkraft auf so einem Gemeindegebiet realisieren und von der Umsetzung ganz maßgeblich partizipieren wollen. Übereiltes Planen in den Verbänden bringt derzeit hauptsächlich Vorteile für Investoren und für Flächeneigentümer. Wertschöpfung muss da passieren, wo die Anlagen stehen, und für diejenigen, die dadurch in besonderem Maße belastet werden. (Rainer Albrecht, SPD: Da sind wir uns einig.) Alles andere ist dem Bürger gegenüber nicht zu vertreten. Und dazu braucht es gleichzeitig eine gerechte Lösung für die Verteilung von von erneuerbaren Energien bedingten Netzkosten. Bislang ist das aber nur ein Vorschlag. Vorschnelles Handeln und Planen hier in den Planungsverbänden wie in Westmecklenburg nimmt weiter den Druck auf die Entscheidungsträger, hier eine gerechte und langfristig tragbare Lösung herbeizuführen. Andere würden sagen, die Letzten werden die Ersten sein, und nicht umgekehrt. Und an dieser Stelle möchte ich auf unseren Änderungsantrag zur Zusammensetzung der Regionalen Planungsverbände kommen. Es wird ja beklagt, dass gerade bei der Fortschreibung der ländliche Raum unterrepräsentiert ist. Unsere CDU-Fraktion sieht eine Lösung, wie in unserem zweiten Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf formuliert, eine Reduzierung der zusätzlichen Vertreter der kreisangehörigen Städte auf null, stattdessen eine Zusammensetzung der Verbandsvertreter neben den ausschließlich aus den Kreistagen nach Einwohnerschlüssel 1 : 10.000 heraus. In den für die Zusammensetzung der Kreistage festgelegten Wahlbereichen sind nämlich bereits die Mittelzentren und die großen kreisangehörigen Städte einwohnermäßig enthalten, und das spiegelt sich entsprechend ihrer einwohnermäßigen Größe in der Zusammensetzung der Kreistage wider, die dann wiederum ihre Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden. Mit anderen Worten, die aktuelle Regelung führt quasi zu einer Doppelprivilegierung der Städte, und genau das wollen wir eben nicht. Und es soll auch und muss künftig genügen, (Rainer Albrecht, SPD: Der Planungsverband hat aber noch mehr Sachverhalte herauszuarbeiten.) dass die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) der Mittelzentren eine zusätzliche Stimme in der Verbandsversammlung haben. Das haben sie dann auch, ganz klar. Und nur so wird uns dort eine Ergebnisfindung gelingen, die den Interessen unserer Bürger, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) sowohl in den Städten als auch auf dem Land wieder gerechter wird und schließlich die mittlerweile verloren gegangene Akzeptanz wieder mehr fördert. Meine Damen und Herren der Landesregierung, der Fraktionen DIE LINKE und der SPD, mit diesem Gesetzentwurf tragen Sie aktuell den bereits im Planungsverband Westmecklenburg inszenierten Ausbauwahnsinn abseits des tatsächlichen Willens der betroffenen Bürger so mit. Und da sage ich Ihnen, das geht nicht so, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wir halten uns an Gesetze.) nicht für unser Land, nicht für unsere Planungsregion und nicht für die Menschen, die hier leben. Schauen Sie nicht weg, sondern schauen Sie hin! Kehren Sie um! Übernehmen Sie endlich Verantwortung für unser Land und für unsere Menschen! – (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD: Das machen wir.) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus der Region Vorpommern-Greifswald. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Herrn Seiffert.
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir fristgerecht die Grundlagen zum Erreichen der Bundesvorgaben für den Ausbau der Windenergie an Land. Die Ausweisung der Vorranggebiete verbleibt weiterhin – wie gewünscht – bei der Regionalebene. In allen vier Planungsregionen sind identische Flächenbeitragswerte zu erbringen. Die Möglichkeit besteht, sich bei den Vorrangflächen untereinander auszuhelfen. Im Rahmen der Anhörung wurde insbesondere die faktisch auf eine Punktlandung hinausgehende Formulierung der Flächenziele im Gesetzentwurf moniert. So dürfte ein exaktes Erreichen von 1,400000 Prozent beziehungsweise 2,100000 Prozent Landesfläche als Vorrangflächen in der Praxis schwer umsetzbar sein. Mehrere Sachverständige warnten vor der Folge, die eintrete, wenn die Flächenziele nicht erreicht würden. Dann laufen wir Gefahr, dass statt der gewollten raumordnerischen Steuerung ein ungesteuerter Ausbau erfolgen wird, umgangssprachlich „Wildwuchs“ genannt. Das fiel ja heute schon mehrfach. Denn das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes sieht vor, dass bei Nichterreichung der Flächenziele bis Fristablauf die Außenbereichsprivilegierung greift. Dann können überall Anträge zum Bau von Windenergieanlagen gestellt und genehmigt werden, soweit Immissions-, Natur- und Arten- sowie Denkmalschutz nicht entgegenstehen. Mit zwei Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen haben wir das korrigiert. Einer davon stellt mit einer verschärfenden Formulierung noch deutlicher klar, dass andere, grundsätzlich verträgliche Nutzungen innerhalb von Windeignungsgebieten zulässig seien. Diese müssen jedoch mit dem Vorrang vereinbar sein, auch bei Repowering oder Umbau des Windparks. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Anrechnung auf das Flächenziel auch bei einer Mehrfachnutzung, etwa zugleich durch Freiflächenphotovoltaik, erfolgt. Die Intention unseres zweiten Änderungsantrages, die im Ursprungsentwurf erzwungene Punktlandung bei den Flächenzielen aufzulösen, führte zu einer sehr langen und hitzigen Debatte im Ausschuss. Insbesondere der Kollege Hannes Damm von den GRÜNEN machte keinen Hehl daraus, möglichst alle verfügbaren Potenziale für Windkraft ausnutzen zu wollen. Akzeptanz in der Bevölkerung, Konflikte mit konkurrierenden Nutzungen oder Freiflächenschutz spielen bei ihm offenbar keine so große Rolle. (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich stelle hiermit noch einmal für die Linksfraktion klar, unser Anliegen ist es … Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu. Unser Anliegen ist es, gesichert die Flächenvorgaben des Bundes zu erreichen. Eine Außenbereichsprivilegierung, also Wildwuchs, muss ausgeschlossen werden. Wir wollen dabei jedoch nicht über das Ziel hinausschießen. Die Regionalen Planungsverbände sollen mit Beinfreiheit und flexibel agieren können. Im Übrigen machten die Geschäftsstellenleiter der beiden eingeladenen Regionalen Planungsverbände Mecklenburgische Seenplatte und Westmecklenburg deutlich, dass für weit mehr Windenergieflächen als vorgegeben ohnehin keine politischen Mehrheiten bestünden. Insofern dürfte die von Herrn Damm immer wieder befeuerte Szenerie allenfalls theoretischer Natur sein. Wie nicht anders zu erwarten, nutzten die Ausschussmitglieder der CDU die Einschätzung des Kollegen Damm aus, um wieder einmal die rot-rote Regierung in Misskredit bringen zu wollen. So beklagt Herr Peters angeblich vorhandene erschreckende handwerkliche Mängel des Gesetzentwurfes. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Reden Sie mal zum Gesetz!) Ich bin doch dabei. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Zu Ihrem unsäglichen Verhalten im Ausschuss!) Diese Deutung steht im krassen Gegensatz zu der sehr sachlich geführten Anhörung zum Gesetzentwurf, bei der etliche Sachverständige zu Wort kamen. Es bezieht sich ja auch auf die PM, die aus der Feder von Herrn Peters stammte. Namens der Linksfraktion weise ich derartige Unterstellungen und Diffamierungen aufs Schärfste zurück, zumal die CDU gänzlich andere Ziele verfolgt als die Bündnisgrünen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das wird auch in den Änderungsanträgen deutlich, denn während die GRÜNEN in einem ihrer Änderungsanträge zum Beispiel die Planungsverbände verpflichten wollen, schon 2027 das 2,1-Ziel zu erreichen, will die CDU mit ihrem Korridor festlegen, dass eben diese bis 2027 1,4 bis maximal 1,6 Prozent und dann bis 2032 2,1 bis 2,2 Prozent festlegen sollen. Wir haben aber deutlich gemacht, dass wir diese Aufgabe, die ja die Planungsverbände übernommen haben, dass sie dafür Spielräume brauchen, dass wir diese ihnen auch lassen wollen, dass wir sie nicht zu sehr festlegen wollen und dass eben dann die Planungsverbände das auch entscheiden müssen. Man könnte sich auch leicht ein Szenario überlegen und ausdenken, dass natürlich, es macht ja Sinn, sich erst mal die ganze Fläche anzugucken und erst mal das Ziel 2,1 bis 2027 anzupeilen. Das macht absolut Sinn aufgrund der Abläufe, wie man so eine Flächenbetrachtung vornimmt. Aber man muss ja auch gucken, viele Flächen werden natürlich auch konfliktbelastet sein. Und wenn dann zum Beispiel ein Planungsverband für sich festlegt, na ja, also wir müssen 1,4 erreichen, wir kommen aber an die 2,1 Prozent nicht, aber 1,8 hätten wir schon, so, dann würden Sie als CDU mit Ihrem Antrag diese Möglichkeit schon mal wieder einschränken. Insofern lassen wir das offen. Die Planungsverbände haben diese Möglichkeit. Dann möchte ich noch mal insbesondere auf den Aspekt eingehen, den ja immer wieder die CDU, aber gelegentlich auch der Kollege Wulff von der A…, FDP vorbringt, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD) von der FDP vorbringt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf aus dem Plenum: He!) Und zwar geht es ja darum, was ist denn gerechte Verteilung. Wir haben ja schon im Land festgelegt, dass die, (Glocke der Vizepräsidentin) dass die Planungsverbände jeweils 2,1 Prozent machen, festlegen wollen. Das haben wir ja schon mal festgelegt, dass wir da nicht genau jetzt gucken, nee, der eine Planungsverband hat viel mehr Potenzial, dann soll er auch mehr bringen, sondern wir haben ja festgelegt, 2,1 Prozent. Jetzt möchten Sie das gern weiter runter auf die Kreise machen. Das würde überhaupt ja wesentlich zwei Planungsregionen treffen. Natürlich, wie Sie ja vorgebracht haben, Ihr eigenes Beispiel Westmecklenburg, ich kenne die ganze Diskussion aus meinem Planungsverband, aus Vorpommern, genauso, wo ja insbesondere der Landkreis Vorpommern-Greifswald sich ja total ungerecht behandelt fühlt, dass bei ihm irgendwie mehr Windeignungsgebiete herausgekommen sind bei den bisherigen Verfahren, dabei aber völlig immer wieder aus den Augen gelassen wird, dass man natürlich auch eine unterschiedliche naturräumliche Ausstattung hat, dass natürlich auch, sage ich mal, was Schutzgebiete angeht, die Kreise zum Teil ganz unterschiedlich aufgestellt sind. Also wenn zum Beispiel Vorpommern-Rügen zwei Nationalparke und ein Biosphärenreservat hat, Vorpommern-Greifswald aber nicht, dann hat das am Ende auch Auswirkungen auf die Flächenverfügbarkeit. Und der Punkt, der ja beim Wind-an-Land-Gesetz überhaupt keine Rolle spielt, das ist ja immer auch die Offshoreleistung. Und wenn ich mir da angucke, wo der Großteil der Offshorewindräder steht, und zwar vor der Küste Vorpommern-Rügens, könnte man auch fragen, ist das gerecht. Am Ende muss man solche Dinge durchdenken. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also ich bringe hier, ich bringe hier ein Beispiel aus der Ostsee und von unserem Land. Also man könnte jetzt auch das mal ins Auge fassen. Und ich bin ja auch nicht dagegen, ich will das bloß ins Verhältnis setzen, was denn gerecht ist. Denn wenn man diesen Gedanken weiterspielt, das habe ich ja schon beim letzten Mal gebracht: Wie gerecht wollen wir es machen? Muss jede Gemeinde 2,1 Prozent bringen? Muss jedes Dorf das eigene Windrad haben? Oder wollen wir ein Raster übers Land ziehen, im Abstand von fünf Kilometern steht ein Windrad? Natürlich nicht, das ist Quatsch, ja?! So funktioniert auch Raumordnung nicht. Am Ende wollen wir ja – und das ist ja auch wieder so ein Punkt, (allgemeine Unruhe) wie wollen Sie das, wie wollen Sie das gerecht verteilen –, der Punkt der Raumordnung ist Konzentration und das Auseinanderdividieren von Flächenkonkurrenzen. Dafür machen wir Raumordnung und Landesplanung. Muss man natürlich verstanden haben, wie das funktioniert. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU: Ja, eben.) Und dann auch noch mal, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und dann muss man ja – ich will das jetzt, weil Sie ja das Beispiel mit Westmecklenburg gebracht haben –, ich frage mich, weil Sie ja explizit auch die kreisfreien Städte, da haben wir ja nur zwei von, Rostock und Schwerin, wie soll denn Schwerin die 2,1 Prozent bringen. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Offshore.) Wollen Sie, dass die das in den Schweriner See stellen? Ja, das frage ich mich auch. Also insofern, ich finde Ihren Vorschlag sehr undurchdacht (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU) und würde Ihnen deshalb auf jeden Fall unbedingt davon abraten, dem zu folgen. Also meinen Ausführungen konnten Sie sicherlich entnehmen, wir lehnen die Änderungsanträge der Opposition ab und stimmen dem Gesetzentwurf, so, wie er im Wirtschaftsausschuss beschlossen wurde, (Torsten Renz, CDU: Sie haben doch gar nichts verstanden.) zu. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sandy van Baal, FDP) Ja, vielleicht noch ganz kurz, fällt mir wieder ein, ich habe mir auch eine Notiz gemacht zu Frau Federau. Frau Federau hat ja natürlich überhaupt nicht so richtig zu diesem Gesetz geantwortet, sondern hat sozusagen ihre üblichen Reden recycelt. Das ist ja nichts Neues, hat mich auch nicht überrascht. Aber was ich interessant finde, dass sie hier von Nebenwirkungen der Energieerzeugung aus der Windkraft redet. Und sie ist ja so eine, die gerne immer die Atomkraft bringt. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Und dabei interessieren Sie die Nebenwirkungen ja irgendwie überhaupt nicht, die ganzen Nebenfolgen und, und, und. Die bringen Sie jedenfalls nicht vor. Das kann man machen, das kann man selektiv so machen. Wir haben natürlich auch vor Augen, dass auch jede Energieerzeugung, natürlich auch die Windkraft, Folgen hat. Aber im Vergleich zu den Alternativen, sei das Atom, sei das Fossil, sind diese deutlich geringer und deutlich besser für die Umwelt. Insofern fand ich Ihre Argumentation wieder einmal absolut nicht schlüssig und mehr möchte ich dazu auch gar nicht sagen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Und auch wenn ich Ihnen die Frage nicht stellen konnte, sollte das ja eine Zwischenfrage werden. Von daher würde ich in dieser Kurzintervention auch die Kurzintervention als Zwischenfrage zulassen wollen.
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich schaue mal, ob ich das brauche. Aber zunächst zu Herrn Seiffert: Ich finde es schon unterirdisch, sich hier vorn hinzustellen mit solchen Behauptungen. Und da muss ich mal was wiederholen, was ich schon mal gemacht habe, Sie hier der Lüge zu bezichtigen. Sie lügen einfach, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh, oh, oh!) wenn Sie hier darstellen, dass ich, dass es mir hier darum gehen würde, dass ich hier maximale Forderungen aufstelle und die Akzeptanz ignoriere. Sie waren, wir saßen hier vier Stunden in diesem Sitzungssaal, …
Daniel Seiffert Die Linke
Ja, vier Stunden.
Hannes Damm GRÜNE
... vier Stunden saßen wir hier und ich habe versucht herauszufinden, wie man möglichst abwenden kann, dass diese Öffnung passiert. (Torsten Renz, CDU: Aha! Aha! – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und das, da waren Sie dabei, und das ignorieren Sie, und Sie stellen mich hier vor laufender Kamera im Parlament so hin, als wäre mir das verdammt egal. So, und jetzt zu meiner Frage, die ich mir gestellt habe. Sie haben gesagt, mit Ihrem Änderungsantrag würden Sie das verhindern. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Mit ...
Beate Schlupp
Einen Moment! Einen Moment! Bitte mal stoppen! Also, meine sehr geehrten Damen und Herren – insbesondere die Herren, Damen habe ich hier gar nicht gehört –, wir sind in einer Kurzintervention, das heißt, zwei Protagonisten und jeweils einer davon redet. Und das ist in diesem Fall Herr Damm mit seiner Kurzintervention. Alle anderen bitte ich um Ruhe. So, jetzt können Sie fortfahren, Herr Damm!
Hannes Damm GRÜNE
Mit Ihrem Änderungsantrag fügen Sie ein „insbesondere“ ein, und zwar, insbesondere können die Regionalen Planungsverbände die 2,1 Prozent überschreiten, wenn sie andere Planungsverbände finden, die denen diesen Überhang wieder abnehmen. Das ist alles, was Sie ändern. Ich sehe überhaupt nicht, wo es hier möglich wird, darüber hinaus noch irgendwie Rechtssicherheit zu schaffen, dass man einen Puffer aufbaut. Das würde ich doch gerne mal von Ihnen hier erklärt bekommen. Das hat auch noch niemand anderes der Regierung oder aus der Koalition hier erklärt, wie soll das funktionieren, hier einen Puffer durch diese Änderung einzuführen.
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten?
Daniel Seiffert Die Linke
Ja, das möchte ich sehr gerne. Ich war ja in dieser betreffenden Ausschusssitzung dabei, die ganzen vier Stunden, ja, von denen Sie gefühlt drei Stunden selbst mit Ihren Fragen eingenommen haben, und irgendwann am Ende der vier Stunden habe ich mir dann mal gegönnt, mal zur Seite zu schauen und mir die Augen auszuruhen. Aber okay, kann man machen. Ich habe ja trotzdem zugehört, ich habe das sehr wohl mitbekommen. Und dann zu Ihrem ... (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ja, ja, auch Ihre Einwände. Sie fanden das ja sehr unhöflich. Ich habe mir das trotzdem herausgenommen, weil man nach vier Stunden durchaus mal ein bisschen Pause machen kann. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Auf jeden Fall möchte ich noch mal auf den Punkt, (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Andere arbeiten acht Stunden am Tag. – Glocke der Vizepräsidentin) dann möchte ich noch mal auf den Punkt eingehen, Sie haben mich ja der Lüge quasi bezichtigt. Ich habe noch mal zum Ausdruck gebracht, dass ich den Eindruck habe, dass Ihnen diese Punkte weitgehend egal sind. Ich habe jetzt gar nicht das Beispiel gebracht. Sie haben die ganze Zeit von drei Prozent geredet. Drei Prozent haben Sie in dieser Ausschusssitzung ständig hervorgeholt. Gehen dann drei Prozent, drei Prozent hier, drei Prozent dort, haben Sie ständig gebracht. (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Nein, Sie haben ständig, man könnte doch drei Prozent hier und könnte man nicht drei Prozent da, haben Sie ständig genannt. Und da kann einem natürlich die Frage kommen, wie ist Ihnen denn, wie groß ist Ihnen das Anliegen denn, Akzeptanz zu erreichen, wenn Sie die ganze Zeit, im Ausschuss, okay, aber immerhin von drei Prozent geredet haben. (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Sie haben das Beispiel gebracht. Reden Sie, reden Sie doch nicht an! So, und zum Thema des „insbesondere“, da haben wir ja festgestellt, dass Sie eine persönliche Rechtsauffassung haben in dieser Frage. (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Na ja, das haben Sie ja auch immer wieder nach Ihrer Rechtsauffassung, und wir verfolgen einfach eine andere Rechtsauffassung, sind da unterschiedlicher Ansicht, und die Zukunft wird zeigen, ob wir recht haben oder nicht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Ich kann es ehrlich gesagt kaum fassen, dass Sie als Koalition diesen Entwurf heute so verabschieden wollen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh!) Der gesamte Prozess rund um das Gesetz, der Ablauf der Beratungen, der Umgang mit von Expert/-innen dringend angemahnten Änderungen und das Ignorieren offensichtlicher handwerklicher Schwächen des Gesetzes, (Rainer Albrecht, SPD: Das ist doch nicht wahr!) von denen Sie selbst nicht mal wissen, wozu sie führen, ja, dann kommt so was wie „vor Gericht klären“, ja, all das zusammen, das ist wirklich nichts anderes als Arbeitsverweigerung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich bitte noch mal skizzieren, was sich hier seit der Ersten Lesung abgespielt hat. Wir erinnern uns, der Bund hat das Wind-an-Land-Gesetz beschlossen, damit der Ausbau der Windenergie endlich wieder Fahrt aufnimmt. Auch hier glänzt Mecklenburg-Vorpommern wirklich überhaupt nicht. Mit dem bisherigen Ausbautempo, in M-V dieses Jahr seit Anfang Januar bis März ein einziges neues Windrad, damit erreicht man keine Klimaziele. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das kann nicht wahr sein!) Die Lösung des Bundes: Die Bundesländer weisen bis 2032 mindestens die vorgegebenen Flächenbeitragswerte für Windenergie aus. In Mecklenburg-Vorpommern sind es 2,1 Prozent. Und wer selbst dafür zu stur ist, der verspielt sein Mitspracherecht bei der räumlichen Planung der Windenergie. Dann würde es nämlich zum Wildwuchs kommen, da dann die Rechtsfolgen des Baugesetzbuches greifen und keine raumordnerische Planung der Windkraft mehr möglich ist. Zum Beispiel würden dann Windenergieanlagen deutlich näher an Siedlungen heranrücken. Das würde in etwa eine Halbierung der ursprünglich im Land vorgesehenen Abstände dann auf 400 bis 600 Meter bedeuten. Außerdem wären Natura-2000-Gebiete für Windkraftanlagen nicht mehr ausgeschlossen, die Umgebung von Denkmälern überragender Bedeutung ebenso wenig. Man sollte meinen, schon abgesehen von den Chancen des Windkraftausbaus, Wertschöpfung vor Ort und der Stärkung des Wirtschaftsstandortes sollte das ausreichende Motivation sein, um einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die bundesrechtlichen Verpflichtungen angemessen umsetzt. (Rainer Albrecht, SPD: Haben wir doch.) Leider falsch gedacht, denn im Ausschuss wurde deutlich, das Landesgesetz steht auf sehr wackeligem Fundament, denn man hat sich dazu entschlossen, die Mindestvorgaben, die das Land an die vier Planungsregionen in M-V weiterreicht, gleichzeitig als Maximalvorgaben auszugestalten. Damit werden die Planungsregionen gezwungen, bis 2032 eine Punktlandung hinzulegen. Die Gefahr dabei: der Spielraum der Planungsverbände ist viel zu klein, um rechtssichere Ziele zu erreichen. Sie müssen bis auf den Hektar genau planen. Ein Sicherheitspuffer ist unmöglich, und zwar auch mit der von Ihnen vorgetragenen Änderung. Insofern die Ziele dann erreicht werden, bleibt den Planungsregionen nur, zu hoffen, dass kein einziger Hektar ihrer Pläne erfolgreich beklagt wird und damit herausfällt. Dann würde die Region automatisch unter das Mindestziel des Bundes fallen, mit allen Konsequenzen, Wegfall von Mindestabständen, von Denkmal- und Naturschutz. Bei all dem pokert die Landesregierung – wir haben es gerade noch mal gehört – darauf, dass ihr vor Gericht im Zweifel recht gegeben wird, Schonfristen eingeräumt werden bei der Zielerreichung. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Und an dieser Stelle möchte ich auch noch mal allen Abgeordneten empfehlen, sich die vielsagende Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses anzusehen. Zum Umgang mit dem Zwang zur Punktlandung in der Praxis ist als Antwort vom Wirtschaftsministerium zu lesen, ich zitiere: „Der gegenwärtige Wortlaut gehe davon aus, dass man hinsichtlich des Flächenziels von 2,1 Prozent eine Punktlandung hinlege. Die Umsetzung dessen werde sich in der Praxis zeigen.“ Entschuldigung, die Umsetzung dessen werde sich in der Praxis zeigen, werte Abgeordnete?! Entlarvender kann man sich doch eigentlich gar nicht ausdrücken. Sie wissen überhaupt nicht, was genau all das, was Sie hier beschließen wollen, für eine Konsequenz hat. Sie hoffen, dass es schon irgendwie gutgeht, und laufen sehenden Auges enormen Risiken entgegen, trotz aller Warnungen der Expert/-innen. Nicht nur, dass die Gefahr des Wildwuchses auf Kosten der Akzeptanz besteht, dadurch, dass Sie ein Gesetz verabschieden, von dem nicht mal Sie selbst wissen, was genau es bedeuten soll, damit liefern Sie den Planungsverbänden nichts als Unsicherheit. Wenn die Planungsverbände diese zentralen Fragen erst vor dem Oberverwaltungsgericht klären müssen, was das Wirtschaftsministerium im Ausschuss explizit so eingestanden hat, dann verzögert das den gesamten Prozess. Und auch die Bürger/-innen im Land werden noch länger im Unklaren gelassen. Übrigens verzögert sich damit auch die Planung des Netzausbaus, der damit immer teurer wird. Da kann die Ministerpräsidentin noch so oft in Bund-Länder-Runden über zu hohe Netzentgelte klagen, am Ende ist es Ihre Politik, die dazu beiträgt, dass die Kosten des Netzausbaus und damit die Netzentgelte in die Höhe getrieben werden. Die Absurdität des Ganzen wird dann nur noch dadurch überboten, dass die Punktlandung ursprünglich gar nicht vorgesehen war und erst nachträglich auf Wunsch des Klimaschutzministers Herrn Backhaus aufgenommen wurde. Ja, herzlichen Glückwunsch! In der jetzigen Fassung ist das Gesetz jedenfalls nicht beschlussreif. Das hatten SPD und LINKE auch zunächst in der Anhörung erkannt, und zwar nicht wegen meiner Rechtsauffassung, sondern auf Grundlage der Empfehlung der Expert/-innen. Dann hatten Sie vollmundig den Wegfall des Deckels versprochen. Inzwischen wurden die Fraktionen aber von der Regierung zurückgepfiffen. Die Änderungen sind nur noch kosmetischer Natur. Der Deckel bleibt auch unter dem eingebrachten Änderungsantrag von SPD und LINKEN, der ja sagt, insbesondere zum Tausch untereinander kann man jetzt einmal überschreiten, woanders muss dann aber unterschritten werden. Andere Regelbeispiele gibt es nicht. Es gibt auch in der Anhörung die klare Aussage, alles, was hier überschreitet, das werden wir dann einkassieren und an die Planungsregionen herantragen, dass sie das noch mal neu zu machen haben. (Rainer Albrecht, SPD: Nein, so wurde das nicht gemacht.) Was für ein obskures Verständnis der Gewaltenteilung, dass der Landtag zurückgepfiffen wird von der Regierung! (Torsten Renz, CDU: So ist es, wenn sie zu lange an der Macht sind.) Wir haben daher mehrere Änderungsanträge eingereicht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir beantragen, die im Gesetz vorgesehene Deckelung aufzuheben und eine Ausweisung der gesamten Windenergiegebiete verbindlich in einem Schritt bis 2027 vorzunehmen, um Planungs- und Rechtssicherheit zu erhöhen. Und falls Ihnen das zu weit geht, haben wir einen zweiten Änderungsantrag auf Empfehlung eines Experten und als Kompromiss vorgelegt, mit dem nämlich Windenergiegebiete aus einem eigens angelegten Sicherheitspuffer größer 2,1 Prozent genau dann gültig werden, und nur dann, wenn bereits beschlossene Flächen – zum Beispiel durch einen Rechtsstreit – entfallen. Dann bleibt man auch bei 2,1 Prozent, wenn Sie das schon wollen, aber eben rechtssicher. Außerdem wollen wir den Kommunen dauerhaft die Möglichkeit geben, eigenständig und regulär eigene Windenergieflächen auf den Weg bringen zu können, auch wenn die 2,1 Prozent im Land erst einmal erreicht sind. Das geht mit Ihrem vorgelegten Entwurf nämlich auch nicht. Gerade solche Projekte sind ein wichtiger Faktor für Unternehmensansiedlungen, die zu grüner Wertschöpfung im Land führen und damit auch zu erhöhten Steuereinnahmen für Kommunen. Warum sollten wir das als Land verhindern, wenn die Akzeptanz in den Kommunen vorhanden ist, ja, die Chancen erkannt werden? Ich verstehe es einfach nicht. Gut. Aber zuletzt möchte ich noch einmal eine für mich wichtige Aussage aus der Anhörung unterstreichen. Es wurde noch einmal betont, dass nichts die Akzeptanz besser schafft als einfache, unbürokratische wirtschaftliche Beteiligung der Standortgemeinden an den Erneuerbaren, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau das.) etwa durch eine verpflichtende Zahlung von 0,2 Cent je Kilowattstunde oder zwei Prozent des Umsatzes. Das wurde zum Beispiel selbst von Herrn Quast, Stadtpräsident von Altentreptow – das ist Ihnen ein Begriff, denke ich –, ausdrücklich für gut befunden. Er sagte, wenn eine solche Beteiligung für alle Anlagen gegeben wäre, dann säße er gar nicht in dieser Anhörung und müsste vehement für Akzeptanzsteigerung kämpfen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Stimmen Sie für unsere Änderung, dann stimmen wir auch gern Ihrem Gesetz zu. Und damit Sie sich das noch mal überlegen können – offensichtlich hat ja keine Auseinandersetzung stattgefunden, auch mit diesem Mindestpuffer, den man nur, (Enrico Schult, AfD: Dann werde ich noch mal Unterbrechung beantragen.) den man nur zur Rechtssicherheit einführt –, beantragen wir noch mal (Enrico Schult, AfD: Beratung.) eine Dritte Lesung im April. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, auch zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Seiffert!
Hannes Damm GRÜNE
Na, da bin ich ja gespannt.
Daniel Seiffert Die Linke
Sie haben mich ja vorhin in meiner Rede der Lüge bezichtigt, als ich meine Einschätzung Ihres Verhaltens so wiedergegeben habe, dass ich den Eindruck habe, dass Sie eben, was Akzeptanz angeht, dass Sie das nicht so interessiert. Was Sie aber auch in der Rede gemacht haben, das war, mir im Nachgang plötzlich Worte in den Mund zu legen, die ich so in dieser vorher stattgefundenen Rede gar nicht gesagt habe. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das finde ich problematisch und habe auch den Eindruck, dass Sie, also auch aus dem Ausschuss haben Sie dann auch Sachen wiedergegeben, die so nicht gesagt wurden. Ich finde das problematisch, ich möchte das an dieser Stelle mal deutlich machen. Wenn Sie hier gerne Leute der Lüge bezichtigen, sollten Sie sich ernsthaft überlegen, was Sie anderen Leuten in den Mund legen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten, Herr Damm?
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Beate Schlupp
Bitte schön!
Hannes Damm GRÜNE
Herr Seiffert, ich hätte ja gern drauf geantwortet. Leider haben Sie nicht ausgeführt, was ich hier falsch dargestellt hätte. Deswegen ist es mir schlicht unmöglich. Im Gegensatz zu Ihnen habe ich meine Rede nicht darauf aufgebaut, Herrn Seiffert in drei Akten hier als spinnefeind und mit verdrehtem Rechtsverständnis darzustellen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Decken anstarren.) Ich bin darauf eingegangen, was Sie in Ihrer Rede gesagt haben, ja, das stimmt. Ich bin auch auf die einhellige Expert/-innenmeinung eingegangen. Das können Sie ja auch im Bericht aus dem Ausschuss nachlesen. Das ist das Einzige, was ich hier zitiert habe. Insofern würde ich Ihnen das Gespräch wie immer auch anbieten außerhalb dieses Saals, dass wir uns da austauschen, wer was wie wahrgenommen hat. Aber da Sie es nicht ausgeführt haben, kann ich leider nicht drauf eingehen, auch wenn ich es – und das wissen Sie – immer gerne tue. Das ist das erste Mal, dass ich nicht inhaltlich auf eine Kurzintervention antworten kann. Tut mir leid!
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Musst dich aber beeilen, er ist schon vier Stunden im Dienst, er muss schlafen.)
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, das ganze Thema kann man vielleicht auch ein bisschen abkürzen. Wir müssen jetzt hier nicht noch mal vier Stunden über ein Thema reden, worüber wir im letzten Jahr gefühlt in jeder Landtagssitzung am Ende beraten haben. Worum geht es hier denn im Wesentlichen? Es geht hier um die Umsetzung eines Bundesgesetzes. Punkt! Das müssen wir auf den Weg bringen. So, das hätte man ganz einfach verwaltungstechnisch sauber lösen können mit einem vernünftigen Gesetzentwurf und wir wären aus der Sache sauber herausgekommen. Was wir hier vorgelegt bekommen haben von der Landesregierung, ist leider etwas, was doch am Ende wieder Diskussionen aufruft, weil der Prozess für dieses Gesetz, der war ja von Minister Meyer ja tatsächlich ganz gut angestoßen worden. Der hat ja auch relativ lange gedauert. Es wurden viele Verbände, also die Planungsverbände, aber auch viele Betroffene entsprechend miteinbezogen, die Branche wurde möglichst miteinbezogen und man hat versucht, sich der Lösung zu nähern. Und das, was hier am Ende aber tatsächlich vorgelegt wurde, hat am Ende mit dem, was Herr Meyer auch in den ganzen Vorgesprächen, auch im Landesplanungsbeirat vorgestellt hat, am Ende relativ wenig zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und das ist für mich genau die Stelle, wo sich doch die ganze Diskussion hier entspinnt. Ich weiß ja nicht, wer die Regierung oder die Landesregierung hier am Ende tatsächlich führt. Das ist ja bei der SPD auf vielen Ebenen manchmal die Frage. Aber wenn denn ein Minister mit guten Ansätzen vorangeht und dann die Kabinettsabstimmung am Ende ein anderes Ergebnis ergibt, dann wirft das bei mir absolute Fragezeichen auf und bei der Führung dieser Regierung hier auf. Denn das, was hier vorgeschlagen wurde, ist ja, wir stellen eine Dartscheibe hin und alle sind jetzt genötigt, exakt ins Bullseye, genau in die Mitte immer zu treffen, und zwar mit allen drei Pfeilen, und wehe, es geht einer daneben. Weiche ich nach unten ab, verstoße ich gegen Bundesrecht, weiche ich nach oben ab, verstoße ich gegen das Landesgesetz. Mit Verlaub, wer soll das bitte am Ende hinbekommen? Und der Versuch von Rot-Rot, hier noch mal ein bisschen nachzubessern, ist eher so, na, man muss nicht genau in die Mitte treffen, sondern man darf auch den Ring außen rum noch irgendwie erreichen. Also auch wieder mit allen drei Pfeilen muss man genau so treffen. Und das halte ich für nach wie vor extrem schwierig. Das heißt also, das Gesetz, so, wie es hier ist, wird in der praktischen Umsetzung wieder mal ein Todbringer für die Energiewende sein, wieder mal etwas, was hier handwerklich so schlecht auf den Weg gebracht wurde. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und mir tut es ja manchmal sogar ein bisschen weh, da bei den GRÜNEN zu sein, ist ja nicht immer ganz so leicht. (Enrico Schult, AfD: Das würde mir auch wehtun.) Aber beim Thema Akzeptanz, das ist doch der zentrale Punkt: (Torsten Renz, CDU: Da reicht die Redezeit dann nicht.) Wir versuchen hier, eine Energiewende auf den Weg zu bringen. Wir versuchen hier, eine klimaneutrale Energiewende hinzubekommen. Wir versuchen, Akzeptanz zu erzeugen. Und das versuchen wir natürlich auch, indem wir nicht nur halbherzig bei dem ganzen Thema vorangehen. Die Halbherzigkeit bei der Energiewende hat uns doch auch schon das Genick gebrochen beim Thema Solar. Deutschland war Weltmarktführer, wir waren megaweit vorne, und bei der ganzen Halbherzigkeit, wie das Ganze von der Politik begleitet wurde, ist das alles im Wesentlichen nach China abgewandert, (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) und erst jetzt versuchen wir, da wieder voranzukommen. Wir haben mit Nordex eines der wenigen DAX- oder börsennotierten Unternehmen, erfolgreichen börsennotierten Unternehmen, hier in Mecklenburg-Vorpommern in Rostock sitzen. Auch die haben gesagt, ja, bei der Nachfrage, was sollen wir denn hier machen? Das wird von der Politik hier so halbherzig begleitet. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das war Schwarz-Gelb.) Ja, auch da ist man sich nicht mit jedem Koalitionspartner einig. Aber auch da haben wir eine politische Begleitung von Marktbedingungen, von Rahmenbedingungen, die am Ende dazu führt, dass wir nichts auf die Straße bekommen. Und das gleiche System verfolgt auch genau dieses Gesetz wieder. Das Gesetz sagt, wir versuchen was zu machen, aber wir gestalten das so aus, dass am Ende nichts auf den Weg gebracht wird. So, und wenn wir jetzt aber versuchen, das noch mal ein bisschen hinzubekommen und auch mit den Änderungsanträgen, die hier vorliegen, glaube ich auch, dass wir uns einfach gerade nicht einig sind. Ich glaube, die CDU hat mit ihrem Änderungsantrag gar keinen so schlechten Ansatz, zu sagen, wir versuchen mal, so einen Korridor zu schaffen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Aber ich glaube, der Korridor ist auch wieder so klein gewählt, dass wir am Ende auch gar nicht das Ziel erreichen, wo wir eigentlich hinkommen wollen. Die SPD und LINKE, also die rot-rote Koalition versucht sich hier als großer Vorreiter für die erneuerbaren Energien und die Energiewende zu inszenieren, (Rainer Albrecht, SPD: Das machen wir doch.) scheitert dann am Ende aber ich weiß nicht an wem in der Landesregierung. Das müssen Sie unter sich ausmachen. Und die AfD möchte natürlich das ganze Thema „Klimawandel/Energiewende“ et cetera komplett vom Tisch streichen. Und in der Argumentation hat es doch dieses Mal, auch wenn es manchmal anstrengend ist, Hannes Damm am besten getroffen. Er hat es doch am besten getroffen, (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) indem er sagt, na, was ist denn das, wenn wir zum Beispiel Landräte haben, die die Chance erkannt haben, wenn wir Landräte haben, die sagen, wir haben eine große Chance, vielleicht auch mit einer wirtschaftlich benachteiligten Region, mit dem Ausbau erneuerbarer Energien an dem Erfolg dieser Energiewende zu partizipieren, nicht nur finanziell, und zwar mit einer direkten Beteiligung der Kommunen, sondern halt auch mit einer wirtschaftlichen Entwicklung beim ganzen Thema Wasserstoff, was wir auch an anderer Stelle diese Woche wieder diskutieren werden. Und dann mag das vielleicht sein, dass meinetwegen ein fiktiver Landrat im Landkreis Ludwigslust-Parchim sagt, super, Vorpommern-Greifswald, ihr dürft alles haben und wir geben euch unsere Flächen ab und wir kriegen das mit dem Tausch hin. In der Theorie! Machen wir mal das Gedankenspiel! Aber was ist, wenn plötzlich alle Landräte auf einmal auf die Idee kommen (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) und sagen, na ja, aber wir hätten auch ganz gerne was von dem Kuchen ab, der sich vielleicht noch irgendwo entwickelt?! Dann kommen wir doch wieder dahin und verstoßen gegen das Landesgesetz, was hier auf den Weg gebracht wird. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das mag jetzt heute vielleicht noch wie eine Fantasiewelt klingen, aber die Ministerpräsidentin läuft doch auch rauf und runter und verspricht, dass beim Thema Netzentgelte endlich was passiert. Die Ministerpräsidentin läuft doch rauf und runter und sagt, als Bundesratspräsidentin wird sie dafür sorgen, dass die Gemeinden was davon haben. Sie wird dafür sorgen, ganz höchstpersönlich, dass die Bürgerinnen und Bürger, die ein Windrad im Garten haben, am Ende davon profitieren, und nicht nur Wind. (René Domke, FDP: Heiße Luft!) Und jetzt ist die Frage, so, wie die Landesregierung hier agiert, so, wie Rot-Rot hier agiert, ist das heiße Luft von der Ministerpräsidentin oder steht da tatsächlich was dahinter. Und diese Frage stelle ich mir ernsthaft. Und am Ende kann ich auch meiner Fraktion nur empfehlen – und so werden wir uns auch verhalten –, sowohl bei dem Gesetzesentwurf als auch bei den Änderungsanträgen, wir können uns da nur enthalten, weil bei dem einen ist uns der Korridor zu klein, beim Nächsten kommen wir eigentlich vielleicht ganz gut hin, aber dann kommen noch ganz viele andere Sachen immer mit hinterher, und Rot-Rot weiß am Ende selber nicht, was sie am Ende wollen, ob sie … (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und so lässt sich doch keine Politik hier in dem Lande machen. Und bei dieser wichtigen Aufgabe, bei dieser enorm wichtigen Aufgabe wäre doch ein überfraktioneller Konsens im demokratischen Spektrum hier angebracht, und am Ende würden wir so zu einem Ergebnis kommen. Aber so, meine Damen und Herren, wird das nichts mit einer Möchtegern-MV-Koalition! – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Sandy van Baal, FDP: Wollen sie ja auch nicht. Ist ja auch egal.)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Bürger! Ich möchte natürlich auch noch mal unseren Änderungsantrag vorstellen, den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, einen sehr wichtigen Änderungsantrag. Meine Kollegin sprach es an, die sogenannte Energiewende ist quasi vom Bundesrechnungshof auch abgestraft worden. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 6,5 Milliarden allein Netzentgelte pro Jahr müssten wir aufbringen, um diesen Strom abzuführen, den wir ja noch erst produzieren wollen. Und glauben Sie mir, die Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss hat, auch wenn Herr Seiffert zwischenzeitlich mal die Decke angeschaut hat, aber die Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss hat gezeigt – und das hat der Geschäftsführer des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte gesagt –, die Akzeptanz der Windkraft ist auf dem Tiefpunkt, so wurde das wortwörtlich dort in dieser Runde gesagt. Und es ist auch nachvollziehbar. Wir haben es mit einer Vervierfachung der Fläche zu tun für Windkrafteignungsgebiete, die die Regionalen Planungsverbände jetzt umsetzen müssen, durch – und das wurde richtig angesprochen –, durch Bundesgesetzgebung. Aber wir können eben diese Regionalen Planungsverbände – und das ist Ziel unseres Änderungsantrages – anders aufstellen, indem wir die Repräsentationslücke schließen, indem wir dem ländlichen Raum dort wieder mehr Mitspracherecht verschaffen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und das hat die AfD-Fraktion entgegen der Aussage von Herrn Waldmüller schon im letzten Jahr gefordert. In einer Änderung des Landesplanungsgesetzes haben wir gefordert, die Regionalen Planungsverbände durch Vertreter der Grundzentren, werte Kollegen, Vertreter der Grundzentren zu erweitern. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Wir haben derzeit in allen vier Regionalen Planungsverbänden, Herr Albrecht, 150 Verbandsvertreter, 75 Bürgermeister der Grundzentren kämen dazu. Und dann hätten wir eventuell auch die Möglichkeit, die Akzeptanz, insbesondere des ländlichen Raums, dort zu gewinnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Denn ich weiß nicht, ob Sie mit Scheuklappen durch die Welt laufen, werte Kollegen, Sie sehen es doch, Sie sehen es doch, Einwohnerversammlungen, die Gemeinden müssen jetzt Stellungnahmen schreiben, Sie sehen Demonstrationen, wir haben hier auch vorm Schweriner Schloss schon eine Mahnwache gesehen, dass die Bürger das einfach nicht hinnehmen wollen, weil sie das überfordert. Und es kostet nicht nur viel, viel Geld, sondern es ist auch ein Verlust der Lebensqualität, denn wenn Sie sich im ländlichen Raum niedergelassen haben – und ich komme aus einem kleinen Dorf – als Arzt, als Lehrer oder als sonstige Fachkraft oder einfach nur, um Ihren Ruhestand zu genießen, und dann kommt jetzt die Landesregierung oder die Bundesregierung und pflastert mir einen 65 Hektar großen Windpark direkt vor die Nase – nein, das funktioniert nicht und da werden Sie die Akzeptanz der Bürger auch nicht mit gewinnen, werte Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich möchte jetzt zu unserem Änderungsantrag noch kurz – die Zeit läuft mir davon, deshalb muss ich das etwas schneller machen –, wir haben vorgeschlagen als AfD-Fraktion, im Übrigen schon im Mai 2023 und auch noch mal im Juli 2022, die Grundzentren sozusagen in den Regionalen Planungsverbänden zu verankern. (Torsten Renz, CDU: Den Part können Sie jetzt ja auch weglassen.) Herr Waldmüller, da waren Sie wieder mal zu spät, wie beim Gender-Antrag waren Sie zu spät, Erhalt der Förderschulen. Ich weiß gar nicht, was Sie machen würden, wenn es die AfD nicht gäbe! Also bitte überlegen Sie vorher, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Stephan J. Reuken, AfD: Mitregieren.) überlegen Sie vorher Ihre Anträge und schreiben Sie nicht dreimal innerhalb eines Jahres einen AfD-Antrag eins zu eins ab! Also das ist mittlerweile lächerlich. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Da müssen Sie selber lachen.) Es ist mittlerweile lächerlich, Frau von Allwörden, das können Sie gerne alles nachgucken im Plenarprotokoll. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Es ist wirklich zum Lachen mittlerweile. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Sie sagen ja oder die Expertenanhörung hat ergeben, und es waren zwei Bürgermeister auch von Grundzentren zugegen, die haben gesagt, natürlich wollen wir mit im Regionalen Planungsverband vertreten sein. Es war der Bürgermeister der Stadt Penzlin und es war der Stadtpräsident der Stadt Altentreptow, und die sind über die Maßen belastet durch diese Windkrafteignungsgebiete. Natürlich wollen sie ihre Meinung dort mit einbringen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) natürlich wollen sie sozusagen ihre Perspektive dort miteinbringen. Die Geschäftsführer der Regionalen Planungsverbände haben das abschlägig beschieden und gemeint, nee, das können wir gar nicht leisten. Aber ich bin selber Mitglied im Regionalen Planungsverband. Für meinen Planungsverband wären es – Moment, ich habe es mir aufgeschrieben –, wären es 14 Verbandsvertreter mehr. Also das ist durchaus machbar. Diese Planungsverbände tagen ohnehin in den großen Räumen des Kreistages. Und glauben Sie mir, das ist keine Bürokratie, die da zusätzlich auf die Planungsverbände zukommt. Da ist einfach der politische Wille nicht gegeben. Und es ist in der Tat so, dass derzeit die Oberzentren und die Mittelzentren dort dominieren. Sie haben diese Stimmenmehrheit in den Planungsverbänden, und sie werden diese Windkrafteignungsgebiete dort ausweisen, eben nicht vor ihrer eigenen Haustür, weil sie gar kein Interesse daran haben. Daher noch mal der eindringliche Appell: Bitte stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, den wir im letzten Jahr schon gestellt haben! Damals haben Sie es noch nicht mal für nötig erachtet, Herr Waldmüller, …
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, …
Enrico Schult AfD
… in den Ausschuss zu überweisen.
Beate Schlupp
… Ihre Redezeit ist abgelaufen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Der Abgeordnete Enrico Schult wendet sich an das Präsidium.) Ja, Sie haben auch noch Redezeit dazubekommen, da es einen Antrag auf Kurzintervention gibt seitens der Fraktion der SPD. (Der Abgeordnete Enrico Schult wendet sich an das Präsidium.) Wenn man den Satz sehr, sehr lang macht, dann ist es unüblich. Also ich könnte auch einen Satz machen, der fünf Minuten dauert. Also von daher ist es nicht die Frage des Satzes, sondern eine Frage der Länge des Satzes. So, und jetzt gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der SPD. Bitte schön!
Christian Winter SPD
Ja, danke schön! Ich wollte noch mal ein paar Dinge hier ordnen. Zum einen, Sie haben ja eben auch in Ihrem Redebeitrag die Anhörung durcheinandergebracht und die lange Sitzung, die wir dann an einem Dienstag hier hatten, um das noch mal zu sortieren. In beiden Sitzungen wurde ja auch klargestellt, dass dieses Modell, was Sie dort favorisieren, dass das zu wirklich einer unhandhabbaren Größe von Planungsverbänden führen würde. Und wir haben es in allen möglichen Gremien so, dass, sage ich mal, anteilig die Bevölkerung vertreten ist und nicht die Fläche, das wurde auch noch mal dargestellt. Wir würden hier ein grundsätzliches Prinzip auch der Repräsentation in Gremien, die wir nun mal in unserer Demokratie haben, aushebeln. Und das wäre völlig unhandhabbar, das dann zu machen. Ich bin aber vor allem aufgesprungen, weil ein anderer Punkt mich hier wirklich aufgeregt hat, weil er einfach falsch ist, weil Sie so oft, Ihre Fraktion hier falsche Dinge darstellt, wenn Sie sagen, die Akzeptanz der Windenergie ist auf einem Tiefpunkt. Es gibt dazu Umfragen, die immer wieder und regelmäßig erhoben werden und die zeigen, dass die Akzeptanz sehr hoch ist, dass sie bei 80 Prozent liegt und dass sie teilweise in den letzten Jahren noch gestiegen ist, was ja auch logisch … (Jens-Holger Schneider, AfD: 80 Prozent?) Na, das sind natürlich Umfragen, die überall erhoben werden. (Stephan J. Reuken, AfD: Die Sie in Auftrag gegeben haben.) Aber es gibt auch Umfragen, wie es denn im direkten Wohnumfeld aussieht. Und auch da haben wir eine kontinuierlich hohe Akzeptanz, sogar noch leichte Steigerungen in den letzten Jahren gehabt, weil sich natürlich die Menschen auch aufgrund der öffentlichen Diskussionen die Frage gestellt haben, wo kommt denn der Strom der Zukunft her, wo kommt die Energie der Zukunft her, (Stephan J. Reuken, AfD: Aus der Steckdose, das wissen wir doch!) weil ja einige fossile Abhängigkeiten unzuverlässig sind, teurer sind, schon immer hohe Energiepreisschwankungen hatten und, ja, auch auslaufen mit der Zeit, weil die Ressourcen dort sind endlich im Gegensatz zu Wind und Sonne.
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten, Herr Abgeordneter?
Enrico Schult AfD
Ja, sehr gerne.
Beate Schlupp
Bitte schön!
Enrico Schult AfD
Ja, vielen Dank, Herr Winter, für Ihre Frage! Das gibt mir die Möglichkeit, das noch mal, ja, darauf einzugehen. Zum einen Akzeptanz. Da habe ich den Geschäftsführer des Regionalen Planungsverbandes, Herrn von Kaufmann, zitiert. Und glauben Sie mir, der weiß, was die Stunde geschlagen hat, der muss diese Windkrafteignungsgebiete ausweisen, der muss sich auf Einwohnerversammlungen diesen Fragen stellen. Also woher Sie Ihre Zahlen haben, erschließt sich mir da nicht. Es ist auch mein Gefühl, dass die Akzeptanz – und wir müssen wirklich von einer Vervierfachung der Flächen ausgehen –, dass die Akzeptanz da auf dem Tiefpunkt ist. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gehen Sie vielleicht mal raus aus dem Schloss, gehen Sie mal in den ländlichen Raum, vielleicht treffen Sie dort Leute, und fragen Sie sie, ob sie so einen Windpark direkt vor ihrer Nase haben wollen! Das wollen sie nicht. Und jetzt noch mal auf Ihren Hinweis hin, dass der ländliche Raum ja schon in den Regionalen Planungsverbänden vertreten ist, in der Tat, damals war die Zusammensetzung der Planungsverbände, hatte aber andere Aufgaben, zum Beispiel Aussagen zur Siedlungsstruktur, zum Verkehr, zur regionalen Wirtschaft. (Rainer Albrecht, SPD: Die Aufgaben sind gleich geblieben.) Die Ausweisung der Windkraftanlagen ist ja erst in den letzten Jahren dazugekommen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und daher sehe ich oder sieht meine Fraktion die Repräsentationslücke. Und was Sie ansprachen, dass die gar nicht mehr handlungsfähig wären, diese Gremien, ist absurd. Ich sprach es an, Mecklenburgische Seenplatte – derzeit 25 Verbandsvertreter, es wären 39 – tagt in einem riesigen Raum, wo auch der Kreistag tagt, und da sozusagen wäre ausreichend Platz vorhanden. Und ich kann Ihnen auch gern mal am Beispiel der Mecklenburgischen Seenplatte die Zusammensetzung des Planungsverbandes nennen, weil Sie sagten, über die Kreistagsmitglieder sind die Grundzentren ja quasi schon mit im Planungsverband entsandt. Ja, allerdings in der Seenplatte nur 10 und aus den großen Städten kommen 15 Vertreter alleine schon aus Neubrandenburg, Waren, Neustrelitz und Demmin. Und da sehen Sie doch diese unterschiedliche Gewichtung, dass diese kleinen Kreistagsvertreter dort gar keine Stimmenmehrheit haben. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und daher sagen wir als AfD-Fraktion: breiter aufstellen, mehr Demokratie wagen. Das ist doch, was Sie immer fordern. Oder vertrauen Sie den Bürgermeistern in den Grundzentren nicht? In dieser Anhörung wurde deutlich, dass viele Abgeordnete sehr dankbar waren für die Berichte aus der Praxis. Aber jetzt im Regionalen Planungsverband wollen Sie die Stimme offenbar nicht hören. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller.
Wolfgang Waldmüller CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin vergessen, zu unserem Änderungsantrag auf der Drucksache 8/3515 eine Einzelabstimmung der einzelnen Punkte zu beantragen. Und das gibt mir jetzt noch mal Gelegenheit, kurz auf Herrn Schult noch mal einzugehen, weil Sie ja hier die Märchen erzählen, dass Sie ja dreimal hier einen Änderungsantrag, und wir hätten da nichts dazu gesagt. Wir haben jedes Mal erklärt, warum wir den ablehnen. Das muss rechtlich sicher sein, das muss die Spiegelbildlichkeit sein. (Stephan J. Reuken, AfD: Brandmauer, ganz wichtig.) Und Ihr Plädoyer jetzt hier, was Sie jetzt hier gehalten haben, ist ja genau der Grund, warum Sie unserem Änderungsantrag eigentlich zustimmen müssen, weil der eben wesentlich besser ist. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ihr Kreistag, im Kreistag hat Vertreter aller … (Enrico Schult, AfD: Aber Abschreiben wird hier nicht honoriert.) Da ist doch nichts abgeschrieben, ist komplett anders als Ihrer. (Enrico Schult, AfD: Mussten Sie doch.) Ich sage Ihnen das jetzt mal, im Kreistag sind die Vertreter aller Wahlberechtigten, beispielsweise bei mir sechs Gebiete mit 1.800 Hektar, kein einziges Grundzentrum drin, aber 13 betroffene Gemeinden. Oder anders gesagt, es gibt 73 neue Gebiete. Darin sind 5 Städte, 19 Grundzentren und 134 Gemeinden, und daher die … Aber wir, beispielsweise in diesen Gebieten sind bei uns acht Kreistagsmitglieder in diesen Gemeinden wohnhaft. Also ist diese Argumentation, die ich hier anführe, ist genau das Richtige. Und Ihr Argument, die Städte sind zu doll vertreten, das ist ja genau das, wo wir sagen, diese Doppel…,
Beate Schlupp
Herr Waldmüller, …
Wolfgang Waldmüller CDU
… diese Doppelprivilegierung der Fläche soll aufhören.
Beate Schlupp
… auch Ihre Redezeit ist abge...
Wolfgang Waldmüller CDU
Also stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu …
Beate Schlupp
Herr Waldmüller, auch Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Wolfgang Waldmüller CDU
Ich bin fertig. – Danke! (Enrico Schult, AfD: Hätten Sie ihn eher gestellt, Herr Waldmüller, hätte ich das getan.)
Beate Schlupp
Ums Wort gebeten hat jetzt noch einmal für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Seiffert.
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das ist ja wieder eine hitzige Debatte, bei dem Thema auch nicht verwunderlich. Ich möchte noch mal auf einen Punkt eingehen, den ja auch Herr Schult wieder hervorgebracht hat. Was mich interessiert, warum Sie das dann immer nur auf die Grundzentren beziehen. Vielleicht denken Sie sich auch, na ja, immerhin etwas irgendwie, man könnte, wenn man diesen Gedanken weiterdenkt, so, wie ich das vorhin gemacht habe, natürlich auch denken, man könnte jede Gemeinde, jeder Bürgermeister und so weiter. Das wäre Ihnen dann vielleicht doch zu offensichtlich, denn das, was ich immer wieder raushöre bei Ihrer Argumentation, ist immer, ach, da sind so viele Eignungsgebiete, und wenn man die Grundzentren, und man muss die ja reinlassen. Ich höre da immer raus, Sie haben die Hoffnung, dass dadurch die Planungsverbände nicht mehr handlungsfähig sind beziehungsweise das nicht mehr machen. Aber dann sind wir wieder an genau dem Punkt, den schon Frau Federau nicht beantworten konnte oder nicht richtig beantworten konnte, außer vielleicht mit einer Machtergreifung oder so. Aber jedenfalls der Punkt, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Michael Meister, AfD: Langsam ist es mal gut!) den Sie hier angebracht haben, der Punkt, den Sie hier angebracht haben, ja, der geht da überhaupt nicht drauf ein. Dass Sie dann am Ende dann vor der Wahl stehen, entweder wir machen jetzt eine ordentliche Raumplanung oder die Dinger ploppen überall auf, so, darauf gehen Sie ja nicht ein! So, und das ist das Grundproblem, und deshalb machen wir das. Wir wollen eine geordnete Raumordnung, damit am Ende eine schöne Planungssicherheit existiert. Ja, das ist unser Ziel, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) und das lehnen Sie ab und versuchen, das mit Ihren Änderungen zu torpedieren. Und, sehr geehrter Herr Waldmüller, an dieser Stelle möchte ich Ihnen beistehen. (Petra Federau, AfD: Sie schaffen Probleme!) Natürlich ist Ihr Antrag auf jeden Fall ganz anders geartet als der von der AfD. Aber ich habe manchmal auch den Eindruck, die Intention ist durchaus ähnlich. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und dann vielleicht noch einen Punkt. Natürlich müssen wir, was …
Beate Schlupp
Einen Moment, Herr Abgeordneter! Der Punkt wird auch nichts mehr, weil Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Daniel Seiffert Die Linke
Oh!
Beate Schlupp
Aber Sie kriegen Redezeit dazu, weil es einen Antrag auf Kurzintervention seitens von Herrn Schult gibt, der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schult!
Enrico Schult AfD
Ja, vielen Dank, Herr Seiffert! Das ist natürlich eine Argumentation, wo man sagt, okay, jetzt sollten die Ämter dann auch noch vertreten sein. Gerne, wenn Sie das möchten, dann können wir die Planungsverbände eben auch so aufstellen, dass der ländliche Raum eben entsprechend repräsentiert ist im Planungsverband, denn das ist derzeit, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) das ist derzeit nicht der Fall. Und ich sage es noch mal, ich habe es eben am Mikro gesagt, es ist einfach so, dass durch diese Windkrafteignungsgebiete der ländliche Raum hier überproportional betroffen ist. Daher gehören die Vertreter dort auch in diese Planungsverbände. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Wir haben damals nach dem Gesetzentwurf im letzten Jahr, und da war dieses Flächenziel, stand im Raum, haben wir gesagt, okay, wir schreiben die Bürgermeister der Grundzentren an, haben positive Rückmeldungen bekommen von diesen, denn die wollen sozusagen mitentscheiden können. Und es ist mitnichten so, dass sie sagen, wir wollen das Gremium lahmlegen und jetzt arbeitsunfähig machen. Keineswegs! (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Wir wollen einfach die Demokratie leben – vielen Dank, hat mein Kollege gerade dazwischengerufen –, wir wollen einfach die Demokratie leben, die Sie ja immer hier wie eine Monstranz vor sich hertragen. Aber wenn es um die Regionalen Planungsverbände geht, dann ist die Demokratie wahrscheinlich jetzt nicht mehr Ihrs. Dann wollen Sie sozusagen im stillen, im kleinen Kämmerlein, und die Bürgermeister der Grundzentren, die dürfen ja noch nicht mal mitreden im Planungsverband, die sitzen hinten in den Zuschauerreihen, die dürfen nicht klatschen, die dürfen keine Äußerungen geben. Und das kann es doch nicht sein, Herr Seiffert! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Einen Moment, Herr Abgeordneter! Bevor ich Sie frage, ob Sie antworten wollen, möchte ich Sie darüber informieren, dass es noch eine zweite Kurzintervention geben wird seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Sie können entscheiden, ob Sie gleich antworten oder die zweite Kurzintervention zulassen wollen.
Daniel Seiffert Die Linke
Ich würde gerne gleich antworten.
Beate Schlupp
Bitte schön!
Daniel Seiffert Die Linke
Sie haben sich ja gerade selbst widersprochen. Auf der einen Seite erzählen Sie vom stillen Kämmerlein, auf der anderen Seite erzählen Sie, die sitzen dort in den Zuschauerreihen. Also das ist öffentlich, die Versammlungen der Planungsversammlung, die sind öffentlich. Ja, da kann jeder dran teilnehmen und das verfolgen. Insofern, Ihr stilles Kämmerlein und irgendwelche Hinterzimmer ist einfach nicht wahr, ja?! Punkt! Punkt! Das ist nicht wahr! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das ist, ja, einfach nicht richtig. Und ich möchte an dieser Stelle auch noch mal sagen, also wir reden ja jetzt gerade sehr intensiv über die Windkraft, weil das ein Thema ist, das uns sehr beschäftigt. Und die Planungsregionen haben die letzten Jahre auch sehr viel Zeit damit, ich will nicht sagen verschwendet, aber sehr viel Zeit aufgebracht. Dabei haben die noch viele, viele andere Aufgaben. (Rainer Albrecht, SPD: Richtig!) Ja, die Regionalen Planungs…, Raumordnungspläne, die müssen ja auch aufgestellt werden. Das ist ja bloß ein Teilaspekt. So, und Sie kommen hier immer wieder mit Windkraft, Windkraft, Windkraft und lassen all die anderen Aspekte auseinander. (Petra Federau, AfD: Ja, weil das das Thema ist. – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Ja, weil es Thema ist, aber das ist ja auch Ihr einziges Argument. Und das ist auch nur das Einzige, was Sie in den Blick nehmen. Und das halte ich für falsch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)
Beate Schlupp
Jetzt bitte ich Herrn Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die zweite Kurzintervention zu halten.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! Herr Seiffert, ich versuche Sie ja immer gerne noch mal auf die Sachebene runterzuholen. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Ja, Lügner!) Deswegen zu Paragraf, (Michael Noetzel, DIE LINKE: Lügner!) zum neuen Paragrafen 9a: (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Sie haben jetzt eben auch noch mal in Ihrer Rede ausgeführt, Ihnen geht es darum, hier eine Rechtssicherheit herzustellen, und das werden Sie auch mit dem Gesetz ...
Daniel Seiffert Die Linke
Planungssicherheit!
Hannes Damm GRÜNE
Planungssicherheit. Das werden Sie mit dem Gesetzentwurf tun, auch insbesondere mit der Änderung, die ja witzigerweise „insbesondere“ lautet, und zwar: In Paragraf 9a Absatz 2 wird erst im ersten Satz ausgeführt, dass in jedem Planungsverband spätestens bis zum dann 31. Dezember diese 2,1 Prozent Regionalfläche als Windenergieeignungsgebiete auszuweisen sind. Und der letzte Satz von diesem Absatz heißt: „Nach Maßgabe des Absatzes 3 sind die regionalen Planungsverbände berechtigt, die Teilflächenziele zu überschreiten.“ Der Absatz 3 regelt dann, dass sie tauschen müssen, wenn sie überschreiten wollen. Und die Neuerung, die Sie einfügen, ist ein „insbesondere“ nach Maßgabe des Absatzes 3 sind die Regionalverbände berechtigt, die Flächenziele zu überschreiten. Jetzt frage ich Sie: Wenn das nur ein Beispiel ist, ein Beispiel, sie müssen tauschen dafür, wie schaffen Sie durch dieses „insbesondere“ Rechtssicherheit? Nennen Sie mir bitte ein einziges Beispiel, wie eine Überschreitung dieser Teilflächenziele mit dem Gesetzentwurf, mit dem „insbesondere“ möglich ist, was keinen Tausch bedeutet – nur ein Beispiel!
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten?
Daniel Seiffert Die Linke
Ja, das möchte ich sehr gerne.
Beate Schlupp
Bitte!
Daniel Seiffert Die Linke
Im Ausschuss haben Sie gefühlt drei Stunden lang dieselbe Frage gestellt. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Sie haben sie ja nicht beantwortet.) Sie wurde jedes Mal wieder beantwortet. Die Antwort hat Ihnen irgendwie nicht gepasst. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Ich weiß nicht, wie ich sie Ihnen jetzt noch mal beantworten soll, weil ich genau weiß, dass sie Ihnen am Ende doch nicht passt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich habe Ihnen doch gesagt, offensichtlich haben Sie ja da unterschiedliche Auffassungen, was Recht angeht, Herr Damm, ja?! (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Es bringt nichts, (Andreas Butzki, SPD: Nee.) tut mir leid! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich möchte aber den Zwischenruf von Herrn Noetzel zum Anlass nehmen. Also es ist schon recht heftig, jemanden der Lüge zu bezichtigen. Und das nächste, (Michael Noetzel, DIE LINKE: Ich habe ihn zitiert.) und das nächste Mal werde ich, wenn so ein Vorwurf auf den Tisch kommt, auch verlangen, dass der Nachweis erbracht wird, (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass hier tatsächlich eine Lüge stattgefunden hat, weil ansonsten müsste ich eine Ordnungsmaßnahme erteilen. Ich kann den Beweis nicht immer nachvollziehen, aber jemanden hier ohne Beweis der Lüge zu bezichtigen, das halte ich für unparlamentarisch. (Beifall Michael Noetzel, DIE LINKE: Das halte ich auch.) Um das jetzt noch einmal festzuhalten: (Beifall Torsten Koplin, DIE LINKE) Es haben beide gesagt. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Ich habe ihn zitiert.) Wir müssen jetzt ... (Julian Barlen, SPD: Und Herr de Jesus Fernandes heute früh übrigens auch. – Zurufe von Philipp da Cunha, SPD, und Michael Noetzel, DIE LINKE) So, jetzt ist es ... (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Philipp da Cunha, SPD) Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt bitte ich um Ruhe, sonst müsste ich die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorne rufen. Ich habe jetzt lediglich angemeldet und angemerkt, dass ein Bezichtigen der Lüge auch immer eines Beweises bedarf. (Julian Barlen, SPD: Ja, richtig!) Wir haben hier Indemnität, und wenn der Beweis nicht erbracht werden kann, wird es in Zukunft einen Ordnungsruf geben. Das zur Klarstellung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das hier zu so gegenseitiger Aufregung führen müsste, weil jeder von Ihnen ja überzeugt ist, dass er zu Recht behauptet, was er behauptet. So! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Michael Noetzel, DIE LINKE: Ich habe nur zitiert, ich habe nichts behauptet. – Andreas Butzki, SPD: Genau!) Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen … (Der Abgeordnete Nikolaus Kramer tritt ans Präsidium heran.) Seitens der Fraktion der AfD gibt es einen Antrag auf Auszeit und Sondersitzung des Ältestenrates. Zehn Minuten reichen? Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten. Unterbrechung: 14:04 Uhr __________ Wiederbeginn: 14:22 Uhr
Beate Schlupp
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir die unterbrochene Sitzung fortsetzen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Aussprache hatte ich ja schon geschlossen, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes auf Drucksache 8/3387. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Braucht die Fraktion der AfD noch Zeit zur Beratung? Ich habe gesagt, ich würde den Protokollauszug ziehen und noch mal eine Prüfung zusagen. So, also ich hatte gerade, ich weiß nicht, ob ... (Unruhe bei Nikolaus Kramer, AfD, und Thore Stein, AfD) Kann ich? Wir können jetzt, ja? Also wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes auf Drucksache 8/3387. Im Rahmen der Debatte ist gemäß Paragraf 50 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/3387 die Überweisung in die Ausschüsse und die Durchführung einer Dritten Lesung beantragt worden. Ich gehe davon aus, dass die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss federführend und in den Agrarausschuss mitberatend erfolgen soll? – Das ist der Fall. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer also der Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/3387 zur federführenden Beratung in den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung in den Agrarausschuss sowie der Durchführung einer Dritten Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes und die Durchführung einer Dritten Lesung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und CDU, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3492, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/3387 in der Fassung seiner Beschlussempfehlung anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3492. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3492 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, der CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3518 vor, soweit dieser die Nummer 2 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3518, soweit dieser die Nummer 2 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 2 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3492. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3492 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3518 vor, soweit dieser die Nummer 4 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3518, soweit dieser die Nummer 4 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 4 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 4 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3518 vor, soweit dieser die Nummer 5 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3518, soweit dieser die Nummer 5 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer Artikel 1 Nummer 5 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 5 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 6 bis 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3492. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 6 bis 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3492 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 10 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Zu dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3515 ist eine Einzelabstimmung zu den Nummern 1 und 2 beantragt worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wer der Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3515 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3515 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer der Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3515 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3515 mit den … Ich bitte doch um ein bisschen Ruhe! Die Abstimmung ist nicht so wirklich einfach hier und es gab auch schon einige Fehlabstimmungen. (Harry Glawe, CDU: Ja, genau. – Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) Damit ist die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3515 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, der AfD, der fraktionslosen Abgeordneten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3... (Unruhe im Präsidium) Also hier gibt es einiges Durcheinander aufgrund der vielen Änderungen, aber ich denke, ich habe es angesagt. Also wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3517 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3517 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3518, soweit dieser die Nummer 10 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3518, soweit dieser die Nummer 10 betrifft, bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 10 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 10 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Stimmenthaltung durch die Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 11 und 12 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3492. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 11 und 12 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3492 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 13 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3513, soweit er die Nummer 13 betrifft, vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3513, soweit dieser die Nummer 13 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 13 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 13 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Stimmenthaltung durch die Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 14 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3513, soweit dieser die Nummer 14 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3513, soweit dieser die Nummer 14 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3516 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3516 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, der AfD, der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung durch die Fraktion der FDP abgelehnt worden. Wer dem Artikel 1 Nummer ... (Stephan J. Reuken, AfD: Wir haben uns enthalten. Enthalten!) Und Enthaltung, also Stimmenthaltung durch die Fraktionen der FDP und AfD. Also ich weiß nicht, ob da wirklich alle sich enthalten haben, aber ... (Thore Stein, AfD: Doch, wir haben uns alle enthalten.) Na gut, ich will da nicht streiten. Und es spielt auch für das Abstimmungsergebnis keine Rolle, von daher mit Enthaltung der Fraktionen der FDP und AfD und dann sicherlich auch der fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3516 abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 14 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 14 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Stimmenthaltung durch die Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt worden – angenommen worden, angenommen worden. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 15 bis 21 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3492. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 15 bis 21 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3492 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3492. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3492 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3492 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/3387 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3492 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Jugend… Nee, hier fehlt mir auch noch wieder einer. (Sandy van Baal, FDP: Jetzt bitte die Jagd!) Ja, die Jagd fehlt. (Schriftführer Christian Brade: Also ich habe nichts gemacht.) Nee, ich hier auch nicht. (Unruhe im Präsidium) So, Sie haben gesehen, was für ein Paket die Hände gewechselt hat. Sie wissen also, welche Abstimmungen auf uns zukommen. Von daher bitte ich weiterhin um so viel Disziplin. Und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Landesjagdrechts, Drucksache 8/2594, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 8/3491. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge auf den Drucksachen 8/3508 bis 8/3511, 8/3520 sowie ein Antrag auf Drucksache 8/3507 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Landesjagdrechts (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2594 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/3491 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP – Drucksache 8/3507 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP – Drucksache 8/3508 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP – Drucksache 8/3509 – Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und CDU – Drucksache 8/3510 – Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und CDU – Drucksache 8/3511 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3520 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Agrarausschusses Frau Dr. Rahm-Präger. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.)
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Jagd ist seit dem Beginn der Menschwerdung eine der wesentlichen Grundlagen für die Ernährung gewesen. Erst nachdem der Mensch sesshaft geworden ist, hat der systematische Ackerbau die Ernährung der Menschheit entscheidend verändert. Wildfleisch war früher unverzichtbar und ist in der heutigen Zeit ein beliebtes und gesundes Nahrungsmittel als Ergänzung zum alltäglichen Speiseplan. Weil das so ist, ist die Jagd stets reglementiert worden, im Laufe ihrer Geschichte vom allgemeinen Aneignungsrecht über feudale Sonderrechte bis hin zur geregelten Hege und Pflege des Wildes in der offenen Landschaft so- wie im Wald. Heute ist die Jagd auch untrennbar mit dem ökologischen Wandel und der Klimaveränderung verknüpft. Trockenheit und Hitzestress und damit auch einhergehende Gefahren für Waldbrände machen es notwendig, die Wälder in den kommenden Jahrzehnten zu klimastabileren Mischwäldern umzubauen. Dieser Umbau unserer Wälder erfordert einen Wandel ihrer Bewirtschaftung, aber auch ein Umdenken hinsichtlich der Größenordnung gesunder Wildbestände und damit einen Wandel der Jagd. Zudem stellt unsere Gesellschaft insbesondere mit Blick auf Erholungs- und Gesundheitsfunktionen weitere und veränderte Bedürfnisse an unsere Wälder. Festzustellen ist, dass sich die Schalenwildbestände in den vergangenen Dekaden bei uns im Land seit Anfang der 1970er-Jahre mehr als vervierfacht haben. Dies belegen die gemeldeten Jagdstrecken, aber auch in einigen Teilen unseres Landes die Verbiss-, Schal- und Fegeschäden in den Wäldern. Insoweit war und ist die Waldwirtschaft in der Vergangenheit in einigen Bereichen mit kostenintensiven Zäunungen zum Schutz von jungen Bäumen sowie beim Umbau von Monokulturen zu Mischwald verbunden. Hier soll es künftig möglich sein, die Schalenwildbestände den Anforderungen des Waldes anzupassen. Im Ergebnis gibt es also sehr viele widerstreitende Ansprüche und Interessen an den Wald und das Wild, meine Damen und Herren. Das hat unter anderem auch das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Landesjagdrechts deutlich gezeigt. Nach einer langen Vorbereitungszeit durch das Fachressort, bei der eine Vielzahl von Interessenvertretern einbezogen worden war, hatte der Agrarausschuss seine Beratungen zur Novelle des Landesjagdrechts im Oktober des vergangenen Jahres aufgenommen. Es war beeindruckend, mit welcher Vehemenz die unterschiedlichen Ansprüche und Meinungen bei diesem Gesetzgebungsverfahren vertreten wurden, sowohl seitens der Umweltverbände als auch der Landwirte und natürlich seitens der Jägerschaft, aber auch von Bürgermeistern und anderen Ehrenamtlern ging uns eine Vielzahl unaufgeforderter Stellungnahmen zu. Am Morgen unserer öffentlichen Anhörung hatte eine Demonstration hier auf dem Alten Garten in Schwerin stattgefunden, auf der Vertreter der Jägerschaft noch einmal ihre Interessen bekundet haben. Meine Damen und Herren, um es gleich vorwegzunehmen, im Ergebnis seiner Beratungen hat sich der Agrarausschuss neben der Präzisierung von jagdrechtlichen Vorschriften mehrheitlich für neue Regelungen zum Mindestabschuss für Rot- und Damwild, zum Wildwirkungsmonitoring, zur Stärkung der Verantwortung der Jagdausübungsberechtigten und Hegegemeinschaften, zur schrittweisen Reduzierung des Bleigehaltes in der Munition, zum Schutz des Niederwildes und zur kostenfreien Nutzung des Jagdkatasters ausgesprochen, denn im Vordergrund der Jagdrechtsnovelle steht ein ausgeglichenes Management der Nutzungsansprüche von Wild-, Forst- und Landwirtschaft. Meine Damen und Herren, im Fachausschuss haben wir um die besten Lösungen gerungen. Dies zeigen auch die vielen Änderungsanträge, die im Berichtsteil der Beschlussempfehlung aufgeführt sind. Diese möchte ich an dieser Stelle aus Zeitgründen aber nicht detailliert darstellen. Ich denke, dass es sich die Fraktionen nicht nehmen lassen werden, in der nachfolgenden Aussprache darauf einzugehen. Wesentliche Diskussions- und Antragspunkte im Ausschuss bezogen sich auf die Mindestpachtzeit von Jagdbezirken, die im Paragrafen 21 verankerten Abschussregelungen für das Schalenwild, die Jagd mit Fallen sowie die Aufnahme des Wolfes und anderer Wildtierarten in das Landesjagdrecht im Paragrafen 26. Gerade in Bezug auf den Wolf hatte es im Verfahren eine intensive Diskussion gegeben, wie man die Entnahme von auffälligen Tieren aus einem Rudel oder von Einzelgängern rechtlich sauber absichern kann, denn der Wolf unterliegt dem internationalen Artenschutzrecht sowie dem europäischen und Bundesrecht. Meine Damen und Herren, in Anlehnung an das Bundesjagdrecht empfiehlt der Ausschuss nunmehr eine Pachtdauer von neun Jahren. Mit Blick auf die Abschussregelungen hat sich der Ausschuss auf eine 3-jährige Abschussplanung für Rot- und Damwild der Altersklassen 2 bis 4 sowie für Muffelwild aller Altersklassen ausgesprochen, (Thore Stein, AfD: Gibt ja keins mehr.) wobei für die Altersklassen 0 und 1 ein Mindestabschussplan zu erstellen ist. Dieser Plan kann jedoch auf der Grundlage der Ergebnisse des Wildwirkungsmonitorings überschritten werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Landesregierung die Ergebnisse des Monitorings dem Landtag spätestens am 31. Dezember 2031 als Bericht vorlegen muss, um das novellierte Gesetz gegebenenfalls bedarfsgerecht anzupassen. Die Jagd mit Lebendfallen bleibt weiterhin erlaubt, wobei der Einsatz von Totschlagfallen zum Bodenbrüterschutz als Ausnahme bei der zuständigen Jagdbehörde beantragt werden muss. Mit der Aufnahme des Wolfes in das Landdesjagdrecht ist der Ausschuss wesentlichen Forderungen der Fachverbände sowie der öffentlichen Diskussion gefolgt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ergebnis seiner Beratungen ist der Agrarausschuss wesentlichen Argumenten der Koalitionsfraktionen und des Fachressorts, aber auch Forderungen der Verbände gefolgt und empfiehlt, dem Gesetzentwurf mit den redaktionellen Änderungsempfehlungen entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass alle Fraktionen der Beschlussempfehlung zumindest einvernehmlich zustimmen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ausschussvorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Till Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Erarbeitung des Landesjagdgesetzes geht auf das Jahr 2019 zurück. Ich glaube, daran kann man erkennen, dass wir als Haus und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die Verbände, nämlich insgesamt 34 Verbände und Institutionen, an diesem Prozess beteiligt waren. Und ich bin ausdrücklich dem Agrarausschuss sehr, sehr dankbar für die Zusammenarbeit mit unserem Haus, und ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Verbänden insgesamt für diese Art der Zusammenarbeit, auch wenn es an der einen oder anderen Stelle doch zu Auseinandersetzungen gekommen ist, die ich mir hätte gerne ersparen wollen, aber unterm Strich zählt im Leben das Ergebnis. ´ Und ich will an dieser Stelle sagen, die 15... (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, die 15.456 Jägerinnen und Jäger im Land Mecklenburg-Vorpommern leisten wirklich eine hervorragende Arbeit zum Schutz des Wildes, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) zum Schutz der Natur und natürlich auch für einen gesunden Lebensraum. Es gibt auch ernst zu nehmende Leute in ganz Deutschland, die im Übrigen auch zur Jagd gehen, und wenn sie nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, sagen, wir haben doch hier fast paradiesische Verhältnisse. Und deswegen will ich an dieser Stelle ausdrücklich auch betonen, natürlich ist die Jagd eine der ältesten Zünfte, die im Übrigen auch und immer für den Lebenserhalt der Menschheit, aber eben auch für einen gesunden, artenreichen Wild- und Waldbestand und für eine möglichst geringe Schadenssituation in der offenen Landschaft zu sorgen hat. Und deswegen, glaube ich, ist es auch so, dass, wenn man sich die Bundesländer anschaut, ich hoffe, Sie wissen das, in fünf Bundesländern hat es Novellen oder gibt es Novellen zu den Landesjagdgesetzen. Ich nehme zur Kenntnis, in Brandenburg gescheitert, in Rheinland-Pfalz (Thore Stein, AfD: Das ging ziemlich schief.) so gut wie gescheitert. Und ich nehme zur Kenntnis, dass wir auch gerade in Mecklenburg-Vorpommern eine Diskussionskultur gepflegt haben, auch wenn es auf der Zielgeraden an der einen oder anderen Stelle noch mal Auseinandersetzungen gegeben hat, aber unterm Strich kann ich feststellen, dieses Gesetz ist ein modernes, Frau Rahm-Präger hat das gerade angedeutet. Es geht darum, einen gesunden, artenreichen Wildbestand, (Thore Stein, AfD: Wald!) im Übrigen auch einen artenreichen und gesunden Waldbestand und die Schäden in der offenen Landschaft auch in den Blick zu nehmen und dafür zu sorgen, dass auch die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, aber auch das Wild eine gute Perspektive haben. Und im Übrigen will ich an dieser Stelle auch noch mal festhalten, ich bin sehr stolz und dankbar, im Übrigen noch mal der Jägerschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es gibt drei Regionen Europas, die die ASP, die Afrikanische Schweinepest, besiegt haben. Wer ist das eigentlich? Das ist im Übrigen Belgien, das ist Tschechien und es ist das Land Mecklenburg-Vorpommern. Ohne die Jägerschaft wäre das nicht gelungen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und allen Unkenrufen zum Trotz, der Zaun im Übrigen vorne an der polnischen Grenze, der Wildschutzzaun, oder auch die Maßnahmen, die wir sofort eingeleitet haben, als die Einträge passiert sind, sind belächelt worden, sie sind zum Teil beschimpft worden. Aber unterm Strich nehme ich zur Kenntnis, wir haben damit große Schäden für das Land Mecklenburg-Vorpommern abgewendet. Schauen Sie sich das mal in Brandenburg an, die Kosten alleine in Brandenburg sind mittlerweile bei mehr als 120 Millionen Euro gelandet. Wir liegen bei knapp 20 Millionen, und das war gut angelegtes Geld, im Übrigen auch im Sinne des gesunden und artenreichen Wild- und Waldbestandes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und dafür meinen allerherzlichsten Dank! Und wenn Sie bedenken – auch das will ich noch mal herausgearbeitet sehen –, dass, wenn wir im Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern, im Durchschnitt der letzten Jahre, 125.000 Stück Schalenwild durch unsere Jägerschaft erlegen, dann sind das immerhin auch 3.700 Tonnen hochwertigstes Lebensmittel und im Übrigen damit auch ein regionales Produkt. Nicht umsonst haben wir „Wild aus M-V“ zu einer Marke gemeinsam mit dem Landesjagdverband gemacht. Und ich will an dieser Stelle auch natürlich unterstreichen, dass unsere Jagdgenossenschaften, das sind ja die Eigentümerversammlungen, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern 1.423 Jagdgenossenschaften, dass wir sie jetzt im Übrigen auch von den Katasterkosten befreien, habe ich versprochen. Also auch in dieser Frage haben wir abgeliefert, auch da meinen herzlichen Dank an die Regierungskoalition. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ja, die Klimaveränderungen sind uns allen bewusst. Gerade in den letzten Tagen kommt ja der Hinweis gerade für Europa noch mal zum Tragen, dass wir uns weiter insbesondere auf diese Klimaveränderungen einstellen müssen. Und deswegen ist es so wichtig, dass wir auch Wald und Wild und offene Landschaft zusammendenken und hier keine, ich sage mal, unnötigen Spannungen und Konfrontationen aufbauen. Bei uns gilt der Grundsatz, Wald und Wild und offene Landschaft gehören zusammen, und das ist die Erlebbarkeit dieser einzigartigen Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und deswegen möchte ich natürlich mit der Jägerschaft, aber auch mit den Eigentümern der Wälder oder der offenen Landschaften alles daransetzen, dass wir die Vielfältigkeit, die Gemischtheit, aber auch die Standortbezogenheit unserer Wälder unterstützen und diese dann auch zur klimastabileren Entwicklung hinführen. Die neuen Regelungen zur Abschussplanung sind bereits genannt worden. Da hat es viele Auseinandersetzungen gegeben, aber unterm Strich, der Mindestabschuss kommt. Und insbesondere bei Kälbern und der Altersklasse 1, der 1-Jährigen, wird dieses umgesetzt, und ich appelliere an unsere Jägerschaft, davon Gebrauch zu machen, um damit zu gewährleisten, dass wir die Schäden innerhalb der Wälder und auch der offenen Landschaft möglichst zurückdrängen und damit genau das, was hier angedeutet worden ist, auch den Wald ohne Zäunung – was kostet die Zäunung heute im Wald pro Hektar? 6.000 Euro –, dass wir möglichst ohne Zäunung diese stabilen Wälder auf den Weg bringen. Ich bin mir sicher, dass der überwiegende Teil der Jägerschaft auch dieses Projekt nicht nur unterstützt, sondern ich höre es auch von draußen, dass der Kompromiss, den wir jetzt erarbeitet haben – hier noch mal der Dank an die Regierungskoalition –, sehr wohl ein Kompromiss ist, mit dem man sehr gut außen auch leben kann. Und deswegen ist es für mich so wichtig, dass wir einen möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens bekommen. Da bin ich dann auch bei den Konfliktfeldern, die wir nach wie vor leider auf Bundesebene haben, ob die Bleifreiheit – das Bundesjagdgesetz scheint nicht zu kommen, in Klammern: Schularbeiten nicht gemacht, ich würde sagen „Fünf, setzen!“ auf Bundesebene – (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) oder das Bundeswaldgesetz, sollte längst da sein, wird wohl auch nicht mehr kommen. Deswegen haben wir im Übrigen auch die Bleiminimierung in unser Gesetz hineingeschrieben, und nicht umsonst haben wir im Übrigen auch und insbesondere die Erfahrung, die wir mit unserer Bewirtschaftungsrichtlinie gesammelt haben, in dieses Gesetz hineingeschrieben. Und deswegen ist es mir noch mal so wichtig, auch in Anwesenheit der Landesjägerschaft hier deutlich zu machen, die Hegegemeinschaften, die Hegegemeinschaften, die 56, die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben, sind ein Garant für eine ausgewogene Entwicklung. Wir brauchen diese und wir wollen sie auch weiterhin unterstützen, gerade auch mit der Abschussplanung werden wir damit Lösungen entwickeln, und im Übrigen auch die Idee der Landesjägerschaft, eine landesweite Wolfshegegemeinschaft zu etablieren. Ich kann Ihnen heute sagen, ich habe gerade die Presseerklärung herausgegeben, dass mein Projekt, das ich angeschoben habe zum Thema Wolf, nämlich eine länderübergreifende Vereinbarung zu bekommen, heute abgeschlossen ist und wir damit im Übrigen auch, was den Wolf anbetrifft, jetzt zu einer Gesamtentwicklung kommen wollen und müssen, dass der Landtag, wenn er das Gesetz beschließt, dass er den Wolf ins Jagdrecht aufnimmt, dann wissen wir gemeinsam, es sind Doppelgänger. Das werden wir im Übrigen auch innerhalb unseres Hauses anpassen. Ich darf hier heute sagen, auch noch mal an Herrn Tielking, an Dr. Bugiel und natürlich auch an Herrn Rackwitz, dass wir die Weichen auch in dieser Frage gestellt haben, sodass wir sehr schnell auch zu einer Umsetzung in dieser Frage kommen wollen. Das bedeutet, noch mal, die Hegegemeinschaften sind ein Garant für ein gutes Miteinander der Jägerschaft untereinander, aber auch der Waldeigentümer und der verschiedenen Besitzarten, und deswegen ist es für mich so wichtig, dass wir hier auch gut miteinander umgehen. Die Pachtdauer ist angesprochen. Wir hatten ja im Entwurf die sechs Jahre mindestens. Wenn man sich gut verträgt – „Vertrag“ kommt von „vertragen“ –, dann können wir da auch die neun Jahre ohne Weiteres gut damit umgehen. Und wenn man sich gut verträgt, kann man die auch bis auf zwölf Jahre ausdehnen. Das bedeutet unterm Strich, ich glaube, hier sind die Interessenlagen ausgewogen worden. Und ich will auch da deutlich machen, wir werden auch im Interesse der Jagdgenossenschaften einen Musterpachtvertrag bereitstellen, um mehr Sicherheit auch für die Boden- und Waldeigentümer insgesamt zur Verfügung zu haben. Die Jagdabgabe war auch ein Thema, selbstverständlich. Für mich ist klar – auch noch mal meine Bitte ausdrücklich an die Landesjägerschaft, auch hier zu kooperieren –, ich glaube, wir können festhalten, die Jagdabgabe ist eine Sondersteuer, die auch zum Wohle des Wildes und der Jägerschaft eingesetzt werden soll und muss. Und insofern, glaube ich, können wir aus Gründen der Gleichbehandlung auch dieses umsetzen. Und meine dringende Bitte ist, dass wir auch dafür werben, dass wir hier sehr kooperativ miteinander umgehen. Und neu wird sein, dass die Eigenjagdbesitzer, die nicht ihren Jagdschein in Mecklenburg-Vorpommern gelöst haben, auch mit in die Verantwortung genommen werden. Ich halte das im Übrigen auch für sehr richtig. Und insofern, glaube ich, haben wir hier auch im Sinne der Jägerschaft positive Aspekte mit auf den Weg gebracht. Ich habe mir natürlich auch abschließend die Anträge noch mal angesehen, die von den verschiedenen Fraktionen auf den Weg gebracht worden sind. Für mich ist inhaltlich vollkommen klar, lassen Sie uns diesen Kompromiss jetzt umsetzen. Ich garantiere Ihnen, dass am 28. März des Jahres 2024 dieses Gesetz, wenn es denn heute beschlossen wird, dann im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wird und damit zum 1. April, das ist jetzt kein Scherz, sondern klar, dass dann dieses Gesetz in Kraft treten wird. Und wir werden zu dem Thema Wolf dann auch sehr zügig die entsprechenden Grundlagen bereitstellen. Abschließend, ich wünsche natürlich der Jägerschaft auch für das Jagdjahr 2024/2025 ein kräftiges Waidmannsheil. Ich will an dieser Stelle auch Anna-Konstanze Schröder gratulieren zum erfolgreichen Ablegen der Jagdprüfung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Sandy van Baal, FDP) Grünes Abitur – hervorragend! Hervorragend! Und ich möchte an dieser Stelle wirklich den Dank an die Jägerschaft noch mal richten für das, was sie in den letzten Jahren geleistet haben. Und glauben Sie mir, den 10. Januar vergesse ich so schnell nicht – aber ich bin ja nicht nachtragend, dafür bin ich bekannt –, aber ich vergesse auch nicht, und ich will, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und Sandy van Baal, FDP) will ganz zum Abschluss ausdrücklich noch mal sagen, auch wenn, Herr Tielking sitzt ja hier auch unter uns, Herr Tielking hat auch das eine oder andere in diesem Prozess ertragen müssen, aber die Wunden sind so gut wie verheilt. Sehr geehrter Herr Tielking, herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Herr Dr. Bugiel, Herr Dr. Bugiel hat das juristisch begleitet und Herr Rackwitz ist, glaube ich, als der profunde Kenner der Materie im Lande bekannt. Er schafft Lösungen und Kompromisse, und das wird er jetzt auch bei dem Doppelgänger machen müssen. Insofern, sollte es da Hinweise/Fragen geben, ist Herr Rackwitz für den Doppelgänger Wolf zuständig. Und lassen Sie uns im Sinne dieser wunderbaren Zunft, der Passion der Jägerschaft miteinander kooperieren. Und insofern bin ich doch ein bisschen erleichtert, auch wenn ich zurzeit suboptimal gesund bin, aber ich bin erleichtert, dass wir dieses Gesetz heute verabschieden werden, und ich bitte um Zustimmung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Landwirtschaftsminister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um drei Minuten überschritten. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thore Stein.
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ich möchte mit meinen einleitenden Worten aus der Ersten Lesung zu dieser Novelle noch mal beginnen. Jagd, werte Kollegen, ist nicht nur die Pflege von Tradition und Brauchtum, sondern immer auch ein dynamischer Prozess in Form des Managements von Wildtierbeständen. Und so ist es nur folgerichtig, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen fortlaufend auf ihre Aktualität und Sinnhaftigkeit geprüft werden und im Bedarfsfall natürlich auch angepasst werden. Und so ist es natürlich auch mit dieser Novelle. Das ist nicht überraschend. Was wir aber in den zurückliegenden Wochen und Monaten im Zusammenhang mit dieser Novellierung erlebt haben, ist viel mehr als nur die Anpassung eines bestehenden Gesetzes an sich verändernde Rahmenbedingungen. Wir haben es mit einem weitreichenden Eingriff in ein über Jahrzehnte bewährtes System des Jagd- und Wildtiermanagements zu tun, mit einem Frontalangriff auf das jagdliche Brauchtum in unserem Land. Und diese Novellierung atmet, wie so viele Erlasse und Gesetzesentwürfe des neuerdings als Klimaschutzministerium agierenden Landwirtschaftsministeriums, den Geist der grünen Transformation aller Lebensbereiche. Und da wundert es wenig, dass die gesamte, fast die gesamte Landesjägerschaft weitestgehend geschlossen Sturm läuft gegen dieses Machwerk. Eine beeindruckende Demonstration am 10. Januar der Grünröcke – zugegebenermaßen mittlerweile mehr in Orange unterwegs – vor dem Schweriner Landtag verdeutlichte, wie ernst es der Jägerschaft war und nach wie vor ist, denn über allen vorgenommenen Änderungen dieses Gesetzes steht zuallererst die Quasireligion des menschengemachten Klimawandels, dessen Folgen Ihrer Ansicht nach nunmehr mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bewältigen sind. Die Realität jedoch ist, dass nun unter dem Deckmantel dieser Klimaerzählung Forderungen einer seit jeher wildfeindlichen Lobby durchgedrückt werden, denn lange, bevor das Schreckgespenst einer Klimakatastrophe Einzug in die gesellschaftspolitischen Debatten unserer Zeit hielt, gab es bereits die Rufe nach „Wald vor Wild“. Und diese Kreise haben es nun ganz deutlich geschafft, ihre Handschrift in dieser Gesetzesnovelle zu hinterlassen. Sehr geehrte Damen und Herren, dem neuen Präsidenten des Landesjagdverbandes und seinen zahlreichen engagierten Mitstreitern ist hier Lob und Anerkennung für ihren Widerstand zu zollen, der immerhin dazu führte, dass es noch einige Entschärfungen in der nunmehr endgültigen Fassung des Gesetzes geben wird. Und ich will nur noch einmal einige Punkte ansprechen, die Bestandteil der Diskussion waren, in einigen Teilen aber auch zu Änderungen geführt haben oder aber unserer Ansicht nach nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden sind. Punkt eins, Mindestpachtdauer für Reviere: Hier ist entgegen dem Entwurf eine Erhöhung von sechs auf neun Jahre vorgenommen worden. Immerhin, auch wenn wir hier die bisher üblichen zwölf Jahre befürwortet haben, denn – das hatte ich auch schon in der Ersten Lesung ausgeführt – die Pacht eines Revieres ist immer mit großen Investitionen, ist aber auch immer mit viel Arbeit verbunden. Und der Anreiz für solche Investitionen, für ein solches Engagement ist eben auch die zeitliche Bindung an das Revier. Und ganz entscheidend ist eben, dass die Hege in einem Revier immer eine langfristige Angelegenheit ist. Aber dann muss man natürlich auch die Hege als Ziel haben und nicht nur die größtmögliche Reduzierung der Wildbestände, denn das war ja die Beabsichtigung der Reduzierung auf eben sechs Jahre. Denn die ursprünglich angesetzten sechs Jahre hätten dazu geführt, dass Reviere quasi ständig den Pächter wechseln würden, diese wohl wenig Interesse an langfristig aufzubauenden und gesunden Wildbeständen hätten, sondern nur auf das schnelle Leerschießen der Reviere aus wären. Jetzt mag man natürlich denken, das kann doch niemand wollen, aber genau das beabsichtigen Sie mit dieser Novelle. Das Wild soll aus Ihren sogenannten Klimawäldern verschwinden. Punkt zwei, Stichwort „Mindestabschussplan“: Trotz der Herausnahme der Altersklassen 2 bis 4 bei männlichem Rot- und Damwild öffnen Sie mit dieser Novellierung Tür und Tor für ungesunde Wildbestände, weil Sie bei den männlichen Stücken in den unteren Altersklassen und bei den weiblichen Stücken insgesamt, also ohne Blick auf das Geschlechterverhältnis, in die Bestände eingreifen können. Gesund kann ein Wildbestand nur sein, wenn er nach Altersklassen und Geschlecht möglichst naturnah gegliedert ist und genügend Tiere vorhanden sind, um ein natürliches Sozialleben zu ermöglichen. Die Erkenntnisse aus Brandenburg, wo man seit fünf Jahren diesem Modell folgt, sprechen da eigentlich Bände und zeigen, dass wir diesen Fehler nicht machen sollten. Und durch die Erhöhung der Abschusszahlen wird eben diesem biologischen Fakt jedoch keine Rechnung mehr getragen und im Einzelfall ist die Reduzierung lokal erhöhter Wildbestände sicherlich zu begrüßen. Allerdings ist es nicht akzeptabel, wenn die Art und Weise der Reduktion eben durch ein willkürliches Überschießen – und dazu wird es kommen – zu derart gestörten Bestandsstrukturen führt, wie ich sie eben in Brandenburg erläutert habe. Punkt drei: Das im Gesetz nach wie vor formulierte weitestgehende Verbot bleihaltiger Munition birgt die realistische Gefahr, eine waidgerechte Jagd in Teilen nicht mehr zu ermöglichen. Zwar stellt sich die Industrie seit einigen Jahren im Bereich auch der Büchsenmunition nach und nach auf bleifreie Geschosse um, und dennoch ist es eben nicht so, dass man einfach ein bleihaltiges Geschoss gegen ein bleifreies Geschoss ersetzen kann bei gleichzeitiger Beibehaltung der ballistischen Eigenschaften als auch der gleichen Tötungswirkung. Da ist sehr viel Experimentierfreude mit der eigenen Büchse erforderlich, um da wirklich auch einen adäquaten Ersatz zu finden. Hier klaffen einfach Anspruch und Wirklichkeit auseinander. Punkt vier ist eben von Herrn Minister Backhaus schon angesprochen worden, die Aufnahme des Wolfes in die Liste des jagdbaren Wildes: Dieser Umstand dürfte wohl Ergebnis eines immer größer werdenden Druckes sein, der auf die Politik allerorten ausgeübt wird, insbesondere im ländlichen Raum. Und dass das eine logische Konsequenz der Verdrängungshaltung der letzten Jahre ist, dürfte auch jedem klar sein, denn die Zuwachsraten der Wolfspopulation waren seit jeher bekannt und es war jedem, der nicht vollkommen realitätsfern durch dieses Leben geistert, klar, dass es früher oder später zu einem aktiven Bestandsmanagement des Wolfes kommen muss. Und auch wenn der Wolf vorerst noch einer ganzjährigen Schonzeit unterliegen wird, werden wir die Bejagung dieses Raubtieres schon bald erleben, da bin ich mir relativ sicher, denn da können auch Sie sich nicht vor verschließen. Der letzte Punkt, die Regelungen zur Anwendung der Totschlagfallen: Die sind immerhin dahin gehend angepasst worden, dass ein generelles Verbot durch eine Ausnahmegenehmigung zum Schutz von Bodenbrütern ersetzt wurde. Dass dies natürlich, wenn wir mal ganz ehrlich sind, so wie im Gesetz formuliert, zu einem enormen bürokratischen Aufwand führen muss, dürfte wohl auch klar sein und wundert wohl niemanden, der öfter in den Genuss bundesdeutscher Bürokratiefantasie kommt, denn eines ist doch ganz klar: Wie wollen Sie denn nachweisen, dass ohne eine Totschlagfalle Ihre Bodenbrüter nicht ausreichend geschützt werden? Das ist ja überhaupt nicht nachweisbar, und somit wird es hier auch kaum zu Ausnahmegenehmigungen kommen, denn niemand hat die Zeit, das überhaupt sinnvoll nachweisen zu können. Und zu guter Letzt noch einige Worte zu dem völlig überzogenen, zu dem übergeordneten Ziel dieser Novelle, ich hatte es eben angesprochen, der Durchsetzung eines sogenannten klimaresilienten Dauerwaldes. Das wurde auch in den Anhörungen hier sehr deutlich von den Experten herausgearbeitet. Wenn dort, wo heute nur ein Reinbestand an Baumarten vorhanden ist – und das ist nun mal in vielen Wäldern nach wie vor der Fall aus wirtschaftlichen Aspekten, denn Bauen mit Holz wollen wir auch ganz viel plötzlich, da braucht man eben auch Wirtschaftswälder und nicht nur Dauerwälder und Nationalparks –, wenn nun also in so einem Reinbestand eine Durchmischung stattfinden soll, so ist das auch eben mit den neuen Instrumenten des Landesjagdgesetzes überhaupt nicht möglich, denn dafür müsste das Gebiet ja quasi wildfrei sein. Es wurde hier mehrfach ausgeführt. Das Wild findet auch das letzte Stückchen Laubbaumsetzling in einem Reinbestand. Und somit kommen Sie auch in Zukunft nicht drum herum, wenn Sie einen Reinbestand umbauen wollen, dass Sie zäunen müssen. Das ist die bittere Wahrheit. Und da muss man auch nicht so tun, als würde man das mit leicht erhöhten Abschusszahlen irgendwie in den Griff kriegen können. Und auch hier hat das Gesetz noch eine weitere Schwäche, denn die Anzahl der Kirrungen, ein – der Praktiker weiß das sicherlich – durchaus bewährtes Mittel der Wildlenkung innerhalb eines Revieres, soll auch um ein Minimum reduziert werden, ich glaube, nur noch eine Kirrung je 75 Hektar. Auch das ist natürlich Quatsch, wenn ich irgendwo eine Wildlenkung erreichen will, muss ich hier also deutlich mehr machen können. Abschließend bleibt also festzuhalten, dass ein in weiten Teilen wildfeindliches Gesetz, welches die tradierte Form der Jagd und Hege aus klimaideologischen Wunschvorstellungen heraus gezielt infrage stellt, durch den breiten Protest der Jägerschaft in diesem Land zumindest in einigen Punkten entschärft werden konnte. Diesen Erfolg dürfen sich unsere Waidmänner ans Revers heften. Und ansonsten bleibt mir nur noch festzustellen, dass auch die Jägerschaft 2026 genau überlegen kann, wo sie ihr Kreuz macht. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sehr richtig!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums Stralsund. Seien Sie uns herzlich willkommen! Ich rufe auf für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Dr. Anna-Konstanze Schröder.
Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Jagdgesetznovelle ist im Endspurt, heute wird sie beschlossen. Die Landesregierung hat vorgelegt. Das Verfahren wurde von Jägern und Waldbesitzern, Landesforst und Tierschützern und vielen mehr laut und leise begleitet. Ein Kompromissvorschlag wurde in Absprache mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren erarbeitet und bereits im Agrarausschuss beschlossen. Für diesen Kompromissvorschlag werbe ich. Kompromiss ist kein Konsens, Kompromiss finden nicht alle gut und nicht alles am Kompromiss ist für alle gutzufinden. Hätte schlimmer kommen können! Für viele ist das, glaube ich, das, was am Ende zählt. Aber wir haben einen Kompromiss gefunden, es gibt eine Einigung unter den Entscheidungsträgern, (Wolfgang Waldmüller, CDU: Hätte schlimmer kommen können! Was ist das für eine Aussage?) unter denen, die die Mehrheit haben. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Die Forderungen im Koalitionsvertrag wurden umgesetzt. Die Daten für das Jagdkataster der Jagdgenossenschaften werden kostenlos zur Verfügung gestellt, die Minimierung von Blei in der Munition wurde festgelegt, das Wildwirkungsmonitoring wird auf alle Wälder ausgeweitet. Versprochen, gehalten! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Darüber hinaus steckt noch mehr im Jagdgesetz. (Thore Stein, AfD: Aha!) Ein Paukenschlag ist sicherlich, dass nun auch in Mecklenburg-Vorpommern der Wolf in die Liste der jagdbaren Tiere aufgenommen wird, auch wenn er weiterhin streng geschützt ist, das wurde ja schon erzählt. Eine Lösung zum Erlegen von solchen Wölfen, die Nutztiere jagen, ist derzeit auf Bundesebene in Arbeit und, wie wir gerade gehört haben, fertig ausgearbeitet. Das hat übrigens bereits Staatssekretärin Müller von den GRÜNEN aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft letzten Sommer bei der Tagung der Berufsjäger in Linstow angekündigt. Und ich erinnere mich noch gut, wie Till Backhaus und ich uns mit großen Augen angeguckt haben und dachten, (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Mensch, das kommt aus dieser Richtung, offensichtlich ist es jetzt dran. Denn hoffentlich wird damit auch diese Formel ad absurdum gelegt, wer den Wolf schützen will, ist gegen die Menschen auf den Dörfern. Das finde ich persönlich eine Beleidigung, denn ich wohne auch auf dem Dorf. Das verkürzt auch die wichtigen Themen zur Entwicklung der ländlichen Räume auf ein allzu leichtes „wir gegen die“ und auf ein einzelnes Thema. Ländliche Räume sind doch mehr als „Wolf ja oder nein“. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Der Wolf hat inzwischen eine Populationsgröße erreicht, dass man neu über ihn nachdenken muss. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Er hat das Lieblingspony von der CDU-EU-Kandidatin von der Leyen gerissen. Seitdem ist es auf EU-Ebene etwas locker und offensichtlich wird jetzt auch im Bund etwas anders darüber nachgedacht. (Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Auf einige Kompromisse könnte man noch weiter eingehen. Es wurde schon gesprochen über Bleigeschosse. Das gilt natürlich nicht nur für Büchsen, das gilt auch für Flinten, gerade Federwild und am Wasser – das ist unser Thema, das Wasser wollen wir schützen. Und das ist der erste Schritt sicherlich in eine Richtung, dass in Zukunft alle Geschosse bleifrei werden, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) auch zum Schutz der Natur, damit dieses Gift aus dem Naturraum entfällt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Auch auf die Fallenjagd wurde bereits eingegangen. Natürlich kann man Raubwild auch mit Lebendfallen bejagen. Im Gesetz ist nun explizit erwähnt, dass die Jagdabgaben auch für die Ertüchtigung von Lebendfallen eingesetzt werden sollen, denn man kann sie besendern und kann dann dort nachsehen, ob ein Wild in die Falle gegangen ist, sodass man nicht mehrmals täglich nachsehen muss, denn da gilt doch der Tierschutz und das Ziel ist sicherlich, Totschlagfallen gänzlich zu verbieten. Besonders umstritten war der Mindestabschuss. Angesichts vielfach nicht erreichbarer Abschusspläne scheint mir eine solche Regelung nicht notwendig und gleichzeitig angesichts steigender Streckenzahlen, Wildunfälle und vielfach berichteter Verbissschäden scheint insbesondere den Verfechtern eines sich natürlich verjüngenden selbstumbauenden Waldes eine solche Regelung unbedingt notwendig. Was tun wir? Wir haben einen Kompromiss gefunden. Als Kompromiss sind Rot- und Damwild der Altersklassen 0 und 1 nur mit Mindestabschuss, Rehwild ist ganz aus der Planung gefallen. 2031 wird das von der Regierung evaluiert. Ich denke, ausrotten wird man diese Wildarten so nicht. Ob damit die Hege dieser Wildarten massiv gestört wird, werden wir dann in der Evaluation sehen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Wie es sich auf den Wald auswirkt, das wird das Wildwirkungsmonitoring auch zeigen, das jetzt regelmäßig durchgeführt wird. Aber man muss doch auch wissen, Waldbau ist eine Generationenaufgabe. In hundert Jahren wissen wir mehr. Spannend finde ich in den Gesprächen mit Jägerinnen und Jägern aus verschiedenen Bereichen, aus dem Waldbündnis und aus dem Landesjagdverband, wenn man sich mit ihnen unterhält, kriegt man ganz spannende Vorurteile gegen die, jetzt haben sich ja fast schon Fraktionen gebildet. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Den einen wird vorgeworfen, sie würden sich nur Trophäen züchten, den anderen wird vorgeworfen, sie betrachten Wild als Schädlinge, die man vernichten muss. Den einen wird vorgeworfen, sie würden unter dem Deckmantel des Dorfjägers letztlich die Hobbyreviere von Wessi-Pächtern fördern, die sich überhaupt nicht kümmern. Den anderen wird vorgeworfen, sie würden das Wild ausrotten wollen, um ihren Fichtenmonokulturen möglichst viel Profit zu ermöglichen. Gegenseitig wirft man sich vor, man jage doch nur aus Lust am Rumballern und fördere insgeheim diese Trophäenzüchter der Eigenjagdbezirke der Großgrundbesitzer. Also Sie merken, da wird auch verbal hart geschossen im Gespräch übereinander, aber leider nicht miteinander. Miteinander tut not, Vorurteile gibt es viele. Am Ende gelten für alle Jägerinnen und Jäger die Grundsätze der deutschen Waidgerechtigkeit. Ich glaube, die GRÜNEN wollten das mit der Waidgerechtigkeit raushaben aus unserem Landesjagdgesetz. Dem haben wir nicht zugestimmt. (Zuruf von Sandy van Baal, FDP) Das steht in Paragraf 1 Absatz 2 des Bundesjagdgesetzes und es scheint eigentlich sonst unstrittig: „Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen ... Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.“ Zitatende. Bundesjagdgesetz Paragraf 1 Absatz 3 spricht von der Waidgerechtigkeit. Sie umfasst alle geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze, die im Jagdhandwerk vorkommen, also die sich vor allem auf Tierschutz, Umweltschutz und mitmenschliche Aspekte beziehen. Hauptaussage, warum das da drin ist, es ist keineswegs alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Es gehört zum Beispiel dazu, dem Wild eine Chance zur Flucht zu geben. Darum haben wir eben keine Drohnenjagd bei uns im Gesetz, (Beifall Sandy van Baal, FDP) darum auch keine Jagd mit fest installierten Nachtsichtgeräten mit eigenem Absehen. Wenn man nachts nicht gut gucken kann und nicht weiß, was man schießt, dann „Hahn in Ruh“ und ab nach Hause. Das lernt man in der Jagdschule, bei der ich war. Gute Jagdschule! (Heiterkeit bei Beatrix Hegenkötter, SPD, Thomas Diener, CDU, und Sandy van Baal, FDP) An diese Waidgerechtigkeit, vor allem bei den Aspekten der Mitmenschlichkeit, möchte ich auch hier appellieren, denn ein Gesetz kann nur einen Rahmen bieten, es muss gelebt werden. Und Jagd funktioniert auch nur, wenn die Reviernachbarn sich gut miteinander verständigen, denn Wild bewegt sich. Reden Sie miteinander, gehen Sie aufeinander zu, finden Sie Kompromisse, betonen Sie das Gemeinsame – das rufe ich den Bürgerinnen und Bürgern von hier aus zu. Nehmen Sie sich gegenseitig in die Pflicht, wenn es um mehr oder weniger Abschuss geht, oder auch, wenn es um die bessere Pflege des Wildes geht, oder auch, wenn es mal darum geht, dass einer füttert statt ankirrt. Denn alle scheinen sich einig zu sein, wir wollen gesunde Wälder und einen gesunden Wildbestand. Dabei ist Politik nicht nur logisches Abwägen und logische Argumente für die Lösung eines Problems. Es gibt eben Interessengruppen, die verschiedene Lösungen anbieten. Wir haben hier einen Kompromiss gefunden, dem man zustimmen kann. Ich komme zum Schluss. Ein wenig Heimatkunde aus meinem Wahlkreis, ich kann es mir nicht verkneifen: In Plötz wohnt Familie von Heyden. Wilhelm von Heyden-Cadow war mal Landwirtschaftsminister beim ollen Kaiser Wilhelm 1890. 1894 geriet er mit ihm in Konflikt, denn er hat den Rotwildbestand des Kaisers im Staatsforst in der Rominter Heide reduzieren wollen, damit da noch Wald wächst. Das brachte den ollen Kaiser auf die Palme, auch wenn Palmen wahrscheinlich hier erst angesichts der Klimaerhitzung in einigen Jahren bei uns wachsen werden. Was gehen den Minister meine Hirsche an, soll er gesagt haben. Das führte zum Rücktritt vom Landwirtschaftsminister Heyden. Heute wird vielleicht kein Landesbediensteter mehr entlassen (Thore Stein, AfD: Na, na, na!) oder zumindest umversetzt, (Zuruf von Horst Förster, AfD – Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) wenn er in Jagdfragen nicht ganz auf Linie ist. (Heiterkeit bei Torsten Koplin, DIE LINKE) Und heute haben wir auch keinen Kaiser mehr, wir wollen auch keinen Kaiser mehr und wir wollen auch keinen Großgrundbesitzer mehr, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Harry Glawe, CDU) dem der Wald im Zweifelsfall egal ist. Eigentum verpflichtet, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und Wald mit seiner Schutz- und Erholungsfunktion verpflichtet insbesondere. (Thore Stein, AfD: Das letzte Mal haben wir den Großgrundbesitz 1945 abgeschafft.) Das novellierte Jagdgesetz trägt dazu bei, es ist ein Kompromiss. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Es könnte schlechter sein. Ich werbe um Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Thomas Diener. (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus – Heiterkeit bei Thomas Diener, CDU)
Thomas Diener CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst gestatten Sie mir erst mal, die herzlichsten Geburtstags- und Genesungswünsche an unseren Jagdminister zu übermitteln, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, FDP und Sebastian Ehlers, CDU) wäre ja nicht jeder quasi mit Krücken hierhergekommen. Ja, und das war ja ebenfalls eine Steilvorlage, hätte auch schlechter kommen können oder noch viel schlechter kommen können. Wenn das der allgemeine Maßstab sein soll, muss man sagen, gut, da haben wir uns gerade über das ganz Schlechte ja schon mal weggerettet, (Heiterkeit und Zuruf von Andreas Butzki, SPD) denn der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) im Hinblick auf das Landesjagdrecht hätte für erhebliche Unruhe gesorgt, also nicht bloß im ländlichen Raum und insbesondere auch bei den Jägerinnen und Jägern. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Während also nach der Anhörung oder in der Anhörung hier zum Landesjagdgesetz also keine Veränderungen des Gesetzentwurfes erfolgten, gab es doch erheblichen Widerstand. Ich erinnere in dem Zusammenhang durchaus mal an den, ich nenne es mal, unterfristigen Wechsel im Vorstand des Landesjagdverbandes. Da gab es ja doch die eine oder andere Irritation mit Nachbesetzungen. Und ich erinnere auch mal an die Demonstration hier vorm Schloss. Das waren also Minusgrade, wo auch eine ganze Menge an Jägerinnen und Jägern doch ihren Unmut geäußert haben zum vorliegenden Entwurf. (Patrick Dahlemann, SPD: Das ist ihr gutes Recht.) Und so muss man natürlich auch sagen, es klang hier eben auch schon ein bisschen an, die Zielsetzung des Landesjagdgesetzes ist ja eine andere geworden. Man hätte ja auch drüberschreiben können „Landeswaldgesetz“ oder „Landesklimaschutzgesetz“ oder andere Dinge. Das heißt, die Intention ist eine andere geworden. Von daher kann man also an Spannungen auch gar nicht vorbeigehen. Die Frage ist, ob das in diesem Kompromiss so richtig war, denn es soll an der Marke immer das draufstehen, was drin ist, (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) und ob das mit „Landesjagdgesetz“ richtig betitelt ist, das versehen wir mal mit einem Fragezeichen. Schon während der Anhörung im Agrarausschuss wurden die unterschiedlichen Ansichten ja klar, auf der einen Seite Waldeigentümer und ökologischer Jagdverband – ich glaube, der hat 50 Mitglieder hier im Land – und Landesforst und auf der anderen Seite Jägerschaft, das sind, glaube ich, 10.000 Jägerinnen und Jäger, die im Landesjagdverband organisiert sind. Das ist aber auch eine Zahl, die man mal sehen muss. Leider wurde das Ganze in Teilen auch durchaus auf einer persönlichen Ebene ausgetragen, die also auch in Teilen vielleicht ein bisschen unter Flur war. Es gab auch viele, viele Veranstaltungen regionaler Jagdverbände oder ehemaliger Kreisjagdverbände, die durchaus andere Meinungen zum Tragen brachten. Insbesondere die Abschussplanung, ich sage mal, nach oben offene Richterskala, die Regelungen zur Fallenjagd und die Gestaltung der Jagdbezirke wurden kontrovers diskutiert. Und ich glaube, einige von uns, die also an dem Länderabend auf der Grünen Woche an dem Freitag mit dabei waren, die also nicht nur essen, sondern auch Brause trinken konnten dort, (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU) haben an sich dort mitgenommen, dass nach dem Genuss einiger hochgeistiger Getränke ein Einigungskorridor auf der einen Seite zwischen dem Waldbesitzerverband, dem Landesjagdverband und dem Ministerium gegeben war. Das schien also an dem Abend, ich sage mal, relativ klar. Im Nachhinein, ich möchte fast sagen, verwässerte sich das wieder und es war dann doch nicht mehr so klar, wie es an dem Abend vielleicht so abgesprochen war. Auf alle Fälle muss man sagen, aufgrund der Aktivitäten des Landesjagdverbandes, da hat sich der zuständige Minister beziehungsweise auch das Ministerium zum Einlenken genötigt, um weiteren Schaden hier abzulenken, sonst wäre es uns vielleicht gegangen wie in anderen Bundesländern auch, wo also kein Jagdgesetz, die durchaus auch kritisch gesehen wurden, zustande gekommen wäre. Deswegen haben auch wahrscheinlich die Koalitionsfraktionen dann einige Änderungen im Gesetzentwurf vorgeschlagen im Agrarausschuss. Dazu haben wir Anpassungen gehabt zum Beispiel im Bereich der Mindestpachtdauer, der Aufnahme des Wolfes in die Liste der bejagbaren Arten – dazu komme ich später noch extra –, die Abschussplanung für Rotwild und die Möglichkeit der Zulassung von Totschlagfallen zum Schutz des Niederwildes. Am meisten habe ich mich gewundert, muss ich sagen, dass der Wolf auf quasi Eigeninitiative der Fraktionen auf die Liste des jagdbaren Wildes aufgenommen werden soll. Wir hatten ja dazu doch Diskussionen im Agrarausschuss. Frau Staatssekretärin Aßmann war dabei. Ich habe gefragt, was hat sich denn in der Sache und rechtlich geändert. Da sagte Frau Aßmann, ja, gar nichts. Also sie wäre nach wie vor gegen die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Da habe ich zweitens gefragt, was hat sich denn bei der SPD-Fraktion geändert. (Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Na, siehst du!) Ja, die Antwort war, es hat einer auf den Tisch geschlagen. Manchmal hilft das dann ja auch (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) über tatsächliche sachliche Fragen hinweg. Offenbar ist der, ich sage mal, durchaus Druck aus dem ländlichen Raum zu groß geworden. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich darf mich hier also ganz besonders und persönlich bedanken bei der Bürgermeisterin von Feldberg, Frau Constance von Buchwaldt, ehemals Lindheimer, und dem Bürgermeister von Woldegk, Dr. Jürgen Lode, die also hier wohl die richtige Ansprache der jeweiligen Landtagsabgeordneten gemacht haben, denn alle Anträge der Opposition der letzten zehn Jahre, die gleichlautend waren und identischen Inhalt hatten letzten Endes, wurden hier und im Agrarausschuss regelmäßig abgelehnt. Insofern darf ich trotzdem recht herzlichen Dank sagen an die Fraktion der SPD, dass hier sozusagen gegen den ursprünglichen jahrelangen, man könnte fast sagen, jahrzehntelangen Widerstand hier trotzdem am Ende was Vernünftiges rauskommen wird. Der Doppelrechtler wurde vorhin angesprochen. Offenbar ist das heute aktuell kein Problem, diese rechtliche Lage zu ändern. Vor vier Wochen war es noch eins und vor 14 Tagen war es auch noch ein Problem. Insofern, muss man sagen, hat vielleicht gewirkt, was immer auch dazu beigetragen hat. Wir hatten – kann ich ja sagen, ich habe ja in meinem Büro ein Wolfskostüm hängen – (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Andreas Butzki, SPD: Ach, ach, ach! – Marcel Falk, SPD: Jetzt ist es raus!) an sich ein neues Video im Plan. Und das mussten wir jetzt auch ein bisschen umschreiben die nächsten Tage, (Zuruf von Falko Beitz, SPD – Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) sodass wir uns da den Plot an der Stelle ein bisschen aktualisieren können. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Das ist aber in vier Wochen erst wieder dran, nee, jetzt in drei Wochen. (Zuruf von Marcel Falk, SPD – Heiterkeit und Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern noch mal recht herzlichen Dank! Das hat uns inhaltlich etwas von der originären Bahn abgebracht, aber auch damit kommen wir klar, denn jetzt können wir Rotkäppchen auch wieder rauslassen, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) es muss jetzt keine Angst mehr haben. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Ja, wie auch zu erwarten war, trägt das Ganze natürlich auch, dieser Gesetzentwurf, ein Stück weit ökologische Handschrift. Eigentumsrechte hier der Grundstückseigentümer, deren Eigentumsrecht auch immer das Jagdrecht ist, werden eingeschränkt im Interesse eines gesunden Wildbestandes und einer gesunden Wild- oder Waldentwicklung. Deshalb haben wir auch, um das etwas noch mal zu verdeutlichen, zusammen mit der FDP einige Änderungsanträge gestellt hier auch noch mal zu dem vorliegenden Gesetzesvorhaben. Ich will sie kurz ansprechen, die liegen Ihnen ja letzten Endes vor und werden auch einzeln abgestimmt werden. Zum einen ist es die Anwendung der Amtssprache im Gesetzentwurf, um die Verständlichkeit und den Gebrauch des Gesetzes zu erleichtern, also Amtsdeutsch verwenden, zweitens, habe ich schon angesprochen, die Jagd mit sogenannten Totschlagfallen flächendeckend ermöglichen, um so das Niederwild und die Vogelwelt zu schützen, und zwar nicht nur in, ich sage mal, Naturschutz- und besonderen Gebieten, sondern wenn, dann überall. Stichwort „Prädatoren“: Wir haben darüber hinaus in unserem Antrag ja auch, zumindest im CDU-Antrag, über den Wolf hinaus die Aufnahme des Bibers und des Kormorans in das Jagdrecht oder in die Liste des jagdbaren Wildes beantragt, weil auch der Kormoran zu viel ist und der gute Erhaltungszustand des Bibers inzwischen auch anzunehmen ist. Insofern sind hier auch Bestandsreduzierungen zu ermöglichen. Wir haben auch in einer der letzten Sitzungen schon über den Kormoran umfangreich gesprochen. Wichtig ist aber auch, dass die Jagdgenossenschaften die Daten nicht nur kostenlos erhalten, sondern in einem Format, das sie auch sozusagen EDV-mäßig in ihre eigenen Programme reinlesen können, dass wir also medienbruchfrei das Ganze auch gestalten können – wir haben heute über das Onlinezugangsgesetz unter anderem gehört, auf der kleinen Ebene soll es schon mal nicht gehen, es ist auf der großen Ebene auch schon schwierig – und darüber hinaus das Mitspracherecht der Landesjägerschaft bei der Verwendung der Jagdabgabe stärken. Auch das war ja durchaus ein kritischer Punkt, wo man sagte, Mensch, wir müssen mal gucken, ob die 50 Prozent der Jäger, die mindestens im Landesjagdverband sein müssen, um die Vertretungsbefugnis, um die Vertretungsbefugnis hier darlegen zu können, ob das auch so ist. Insofern haben Sie heute noch mal die Chance, liebe Mitglieder der Koalitionsfraktionen, dieses Gesetzesvorhaben vom Kopf auf die Füße zu stellen und noch mal zu verbessern. Nur mittelschlecht reicht an der Stelle nicht. Es könnte deutlich besser werden. Und die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen sind sozusagen auch zwar ein erster Teil der Lösung, aber mit unseren weitergehenden Änderungsanträgen können Sie dieses Gesetz verbessern. Wenn Sie dem folgen, dann brauchen wir unser Videokonzept auch nicht mehr zu ändern. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy van Baal, FDP) Ich darf Ihnen recht herzlich für die Aufmerksamkeit danken. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bruhn. (Andreas Butzki, SPD: Thomas, stimmst du nun zu oder nicht? – Marcel Falk, SPD: Klar! – Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD und Thomas Diener, CDU – Zuruf von Sandy van Baal, FDP)
Dirk Bruhn Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung des Landesjagdgesetzes aus dem Jahr 2000 zuzüglich sechs Änderungen stand in den vergangenen Monaten an. Sie wird heute ihren positiven Abschluss finden. Der Gesetzesentwurf, mit viel Arbeit und Engagement aller Beteiligten über Monate entwickelt, soll auf Veränderungen reagieren. Die hauptsächlichen Änderungen beinhalten die Forderungen der Forstleute nach Selbstheilung des Waldes. Der durch die Klimaänderung und andere Einflüsse betroffene Wald soll und muss umgebaut werden. Das Spektrum der Baumarten wird sich ändern. Die Anpassung ist ein hoher finanzieller Aufwand. Die Selbstheilung und Verjüngung durch Aufforstung ohne hohe Schutzmaßnahmen vor Verbiss können die Beträge notwendigen Geldes verringern. In vielen Waldgebieten des Landes steht dem ein zu hoher Wildbestand entgegen. An dieser Stelle soll und wird das neue Landesjagdgesetz Abhilfe schaffen. Dass es auf diesem Weg verschiedene Ansichten und Möglichkeiten gibt, steht außer Frage. Die intensive Diskussion zwischen dem Ministerium, mit dem Minister Dr. Backhaus, den beteiligten Verbänden und den involvierten Abgeordneten der Regierungsfraktionen führte zu Veränderungen am Entwurf. Der jetzt vorliegende Text ist ausgleichender zwischen den unterschiedlichen Interessen, um es kurz zu sagen, Wald und Wild. Die abschätzigen Bemerkungen der CDU-Fraktion, dass hier einer den anderen tanzen lässt, sind einfach unangebracht. Für mich war und ist es eine fruchtbringende Arbeit. Gestatten Sie mir noch ein paar Ausführungen zu wildbiologischen Aspekten. Diese waren für mich ausschlaggebend für Änderungen am Text. Die Populationsgröße des Rot- und Damwildes ist nicht die einzige Einflussgröße auf Verbissschäden. Im Gegenteil, falsch bewirtschaftete Kleinbestände können größere Schäden hinterlassen als große Bestände. Biologie folgt oft nicht der Logik „wenig Tiere – kleine Schäden, große Bestände – große Schäden“. Rot- und Damwild, das sind Tierarten mit einer sehr gut abgestimmten Sozialstruktur. Bei der Bejagung ist es wichtig, diese nicht zu zerstören, das heißt konkret, die Altersstruktur nicht zu zerstören, das Verhältnis der Geschlechter zu wahren. Alte Tiere haben die Erfahrung, wo sie wann hinziehen können. Werden Strukturen zerstört, werden die Tiere weniger vorhersehbar. Alte Leittiere bestimmen den Zug der Gruppe. Sie kennen aus Erfahrung die Orte, um Nahrung aufzunehmen oder wo sie Ruhe finden. Wird dieser Prozess gestört, nehmen Tiere die am leichtesten verfügbare Nahrung auf. Sie verlassen den Wald nicht mehr. Der beste Verbissschutz ist die Vermeidung. Ich bin mir sicher, die Jäger werden dem gerecht. Zu anderen Aspekten des Gesetzes. Die Regelungen zur bleihaltigen Munition sind bitte als eine Ausstiegsoption zu sehen. Die Katasterunterlagen können von den Jagdgenossenschaften kostenfrei eingesehen werden. Ein wirksames Wildwirkungsmonitoring wird aufgebaut. Die Standorte werden verdichtet. Die Aufgaben und die Verantwortung der Hegeringe wird steigen. Zum Schluss zum Wolf: Irgendwie scheint diese Art gerade Landtagsabgeordnete besonders zu verfolgen. (Sandy van Baal, FDP: Ja, das stimmt.) Die Aufnahme ins Jagdgesetz ist ziemlich strittig, weil allein dieser Fakt nichts, aber auch gar nichts ändert. Wir haben dem Kompromiss zugestimmt, weil unser Koalitionspartner zugestimmt hat, die Entnahme verhaltensauffälliger Wölfe stark zu vereinfachen. Das wurde heute ja auch schon in den Vordergrund gestellt. Das heißt, Wölfe, die eine Weidetierherde angegriffen haben, können sofort entnommen oder auch vergrämt werden. Im Übrigen gibt es auch beim Wolf biologische Zusammenhänge, die einen behutsamen jagdlichen Umgang fordern. Ich hoffe, M-V kann auch diesen Weg zu einem besonnenen Umgang mit dem Wolf weiter beschreiten. Ich möchte mich bei allen Beteiligten bedanken, beim Ministerium, bei Herrn Dr. Backhaus und Frau Aßmann und ihren Mitarbeitern, bei den Gesprächspartnern der Verbände. Ganz besonderer Dank geht an Frau Dr. Rahm-Präger und Frau Dr. Schmidt. Anna, alles Gute zum Grünen Abitur! Jetzt ein paar Anmerkungen zu dem bisher Gesagten von der AfD. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit der Realität zu tun, was Sie vorgebracht haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thore Stein, AfD: Aha!) Sie haben große Worte gefunden: Frontalangriff, Sturm laufen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wald vor Wild. (Thore Stein, AfD: Ja.) In einem Jahr, vor einem Jahr haben Sie schon mal versucht, Herr Stein, die Populationsentwicklung des Wolfes zu schätzen, und Sie lagen völlig daneben. (Thore Stein, AfD: Nach einem Jahr wollen Sie das feststellen, wenn wir über einen Zeitraum von 15 Jahren gesprochen haben.) Ihre Berechnungsweise ist auch völlig unwissenschaftlich, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da müssen Sie selber lachen! – Zuruf von Thore Stein, AfD) einfach einen Durchschnitt zu machen. Die letzten zwei Jahre hat die Erhöhung der Wolfsbestände stagniert beziehungsweise ist sogar gefallen. (Thore Stein, AfD: Erklären Sie mir mal, wie man eine Populationsrate berechnet, wenn man keinen Durchschnitt nimmt!) Ist egal. Sie müssen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach, ist doch egal!) Sie müssen eine Funktion daraus finden und nicht einfach den Durchschnitt berechnen. Das ist völliger Unsinn. Zu Herrn Diener: Was für ein Klamauk! Alkohol auf der Grünen Woche hat das Jagdgesetz geändert?! Das hat für mich überhaupt keine Rolle gespielt, ich trinke seit sechs oder acht Jahren keinen Alkohol mehr durch die Medikamente. (Zuruf von Thomas Diener, CDU) Und das ist das Wesen eines Entwurfes, dass der Entwurf nicht durchkommt, sondern verändert werden kann. (Zuruf von Sandy van Baal, FDP) Vielleicht zu den einzelnen Anfragen oder Anträgen der Oppositionsparteien CDU und FDP: Katasterunterlagen, da soll das Wort „Abgabe“ eingefügt werden. Das ist aus verfahrensrechtlichen Gründen und gesetzlichen Gründen nicht möglich. Aber wichtig ist, dass die Jagdgenossenschaften die Daten verwenden können und damit ihre Aufgaben erfüllen können. Wolf, Kormoran und Biber: Nach meiner Auffassung hat der Biber eigentlich im Land mit den Wasser- und Bodenverbänden für gute Sachverhalte gesorgt, dass es nicht so dringend ist, den Biber zu jagen, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Oh Gott!) mit Ausnahme beim Hochwasserschutz. Und das Land hat auch viel getan, weil die Biberschäden entschädigt werden und Leute ausgebildet worden sind, da einzugreifen. Und wenn man den Kormoran, wir haben in der Vergangenheit öfter versucht, des Kormorans Herr zu werden, aber immer mit dem falschen Ansatz, weil dieser Vogel mit einer erhöhten Reproduktionsleistung reagiert. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ah, da wissen Sie wieder Bescheid!) Dann zum Antrag der CDU/FDP: sachliche Verbote. Da sollte der Bleibezug rausgenommen werden. Wie gesagt, es ist, Blei wird entnommen, es ist eine Ausstiegsoption, um der Jägerschaft die Zeit zu bieten, ihre Waffen neu einzukaufen, keine Fehler dabei zu machen. Aber insgesamt wird Blei irgendwann rausgehen. (Sandy van Baal, FDP: Das stimmt.) Zu den GRÜNEN: Da fehlt mir eigentlich immer so ein bisschen, das mir vorzustellen, ob das eine Person geschrieben hat oder ob das mehrere waren. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich nicht verstanden.) Es fällt mir schwer, darauf zu kommen, ob das mehrere Personen geschrieben haben oder ob das eine Person war, weil wie gesagt der Gegensatz vielleicht so hoch ist, dass ich mir das nicht erklären kann. Die Mindestgröße für Eigenjagdbezirke beträgt 50 Hektar, die jetzige Regelung – 75 Hektar ist schon eigentlich relativ wenig, gerade, wenn man Rotwild und Damwild betrachtet –, das ist eine Fläche von 700 mal 700 Meter, da kann man nichts drauf lösen. Dann wollen Sie auf dem einen Antrag die Schutzgebiete, wo nicht gejagt werden soll, strikt erhöhen. Das würde fast 50 Prozent der Landesfläche treffen. Auf der anderen Seite möchten Sie aber die Jagd rund um die Uhr zulassen. Sie möchten dafür Drohnen einsetzen können, Nachtsichtgeräte, alles, was mit meinem Verständnis von Jagd und Ethik sich nicht vereinbaren lässt. Vielleicht so weit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenige Gesetzesvorlagen wurden in den letzten Monaten so intensiv diskutiert – man kann sagen, nicht Monate, sondern Jahre – wie die Novelle des Landesjagdgesetzes. Was wurde nicht alles gesagt und geschrieben! Das Gesetz würde dazu führen, dass Wildarten aussterben, und ähnliche Untergangsszenarien. Als Vertreter einer politischen Kraft, die sich seit Jahrzehnten für den Erhalt der biologischen Vielfalt einsetzt, haben wir uns darüber sehr gewundert. Da streiten etliche Jägerinnen und Jäger im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf leidenschaftlich für den faktisch ungefährdeten Rothirsch. Doch die gleiche Leidenschaft der Jägerschaft vermissen wir, wenn es um das tatsächliche Aussterben ganzer Waldökosysteme geht. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thore Stein, AfD: Wo denn? Wo denn? Wo denn?) Im Ende 2023 veröffentlichten Natura-2000-Bericht unseres Bundeslandes sehen Sie es schwarz auf weiß, dass sich der Erhaltungszustand zahlreicher Waldlebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren massiv verschlechtert hat.
Elke-Annette Schmidt
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Fraktionsvorsitzender?
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Nein. (Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ich sage das, um den zahlreichen verzerrten Darstellungen bestimmter Akteure über das angebliche Aussterben von Rehen und Wildschweinen entgegenzutreten. Die Wildbestände in Mecklenburg-Vorpommern sind auch mit dem überarbeiteten Landesjagdgesetz in keiner Weise gefährdet. Die Bestände haben sich in den letzten Jahrzehnten – das sagen uns die Experten des Thünen-Instituts – nahezu vervierfacht. Das gilt es – um mit den Worten von Minister Backhaus zu reden –, das gilt es endlich mal zur Kenntnis zu nehmen. Übrigens auch von dieser Stelle herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Wenn wir nun heute über die Gesetzesnovelle abschließend abstimmen, dann tun wir das nach einem intensiven Diskussionsprozess. Er hat allerdings nicht dazu geführt, dass die aus unserer Sicht dringend notwendigen Verbesserungen des Gesetzentwurfes von der Regierungskoalition wenigstens teilweise aufgenommen wurden, und das nach den ausführlichen Diskussionen in der Anhörung, wo man eigentlich annehmen konnte, dass es da mehr Kompromissbereitschaft gibt. Es ist schon sehr ernüchternd und steht für die Arbeit in vielen unserer Ausschüsse, dass rundweg alles abgelehnt wird. Das hat uns dazu veranlasst, uns heute – wir wissen ja, dass die Ausschussarbeit auch ohne Öffentlichkeit stattfindet –, und deswegen haben wir unsere Vorstellungen und Änderungen aus der Ausschussarbeit noch mal mitgebracht und in einem kompakten Antrag vorgelegt. Wir fordern eben weitergehend, konsequent auf den Einsatz bleihaltiger Munition zu verzichten, und führen als Beispiel an, dass es Bundesländer gibt, die das wie beispielsweise Schleswig-Holstein und NRW – CDU-geführt – lange eingeführt haben. (allgemeine Unruhe)
Elke-Annette Schmidt
Herr Fraktionsvorsitzender, einen kleinen Moment! (Glocke der Vizepräsidentin) Ich muss mal die Klingel bedienen. Die Hintergrundgeräusche sind wirklich sehr stark im Moment. Ich bitte Sie doch, die Gespräche jetzt einzustellen oder nach draußen zu gehen. Das ist wirklich sehr störend. Vielen Dank! Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender!
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Dann haben wir in unseren Änderungsanträgen die Abschaffung der sogenannten Notzeit aufgenommen. Es gibt eben diese klirrend kalten Winter in Mecklenburg-Vorpommern nicht, die ja ursprünglich auch ein Grund waren, solche Notzeiten einzuführen. Also ist das Ankirren und das Anfüttern des Wildes für verzichtbar zu halten. Dann fordern wir die Möglichkeit für eine effektive Nachtjagd auf alle Schalenwildarten. Es ist ja schon gesagt worden, dass das Wild sich nicht nur bei Rot- und Damhirsch vervielfacht oder vervierfacht hat, sondern dass es auf alle Schalenwildarten zutrifft. Und warum sollten nur das Rot- und Damwild nachts bejagt werden dürfen? Wir wollen auch, dass die verschiedenen Schutzgebietskategorien des Waldes angemessen im Jagdgesetz abgebildet werden. Es müssen zum Beispiel – und darauf ist ja auch schon der Redner von den LINKEN eingegangen – in den ausgewiesenen Wildgebieten dann natürliche Prozesse sich fortsetzen und komplett auf die Jagd verzichtet werden können. Die Kategorisierung von Rabenvögeln wie Elstern, Nebelkrähe und Rabenkrähe als jagdbare Arten im Landesjagdgesetz lehnen wir ab. Wir wollen zudem die Landesjägerschaft entlasten, indem sie nicht mehr für Wildschäden aufkommen muss, die in den riesigen Schlägen von Energiepflanzen – in der Regel in Maisschlägen – entstehen. Diese riesigen Maisdschungel lassen sich quasi jagdlich nicht kontrollieren. Insofern betrachten wir es daher als unfair, wenn hier erwartet wird, dass die Jägerinnen und Jäger diese Schläge wildfrei halten. Ebenso wollen wir die Kleinstwaldbesitzerinnen und -besitzer von einer forstlichen Fachkraft vertreten lassen und sie damit bei der Bewirtschaftungsplanung unterstützen. Damit könnte der Umbau des Waldes im Sinne einer notwendigen Klimaresilienz auch für die Kleinstwaldbesitzer ermöglicht werden. Immerhin besitzen sie etwa 36.000 Hektar Wald, ein Fünftel des gesamten Privatwaldes in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen die Regelungen für die Jagd auf freilebende Hunde und Katzen verschärfen. Es muss weitgehend ausgeschlossen werden, dass Hunde- und Katzenhalter/- innen ihre Tiere verlieren, weil der örtliche Jäger/die örtliche Jägerin bestimmte Verbrämungsmethoden für die Haustiere nicht anwendet und recht schnell die Waffe einsetzt. Und nicht zuletzt wollen wir die Regelungen für die Arbeit mit Hunden in jagdlicher Ausbildung vereinfachen. Alles in allem, das sind eine Reihe von Änderungsanträgen zugegebenermaßen, aber alles in allem sind das, wie wir finden, durch die Bank sinnvolle Vorschläge, die die Gesetzesnovelle weiter verbessern würden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns den Wald im Einklang mit einem effizienten Wildtiermanagement zukunftsfähig machen! Wir brauchen den Wald, er leistet für uns so Wertvolles. Er bietet Lebensraum, puffert die Erderhitzung, speichert Kohlenstoff, schafft gute Luft, gesunde, nachhaltige Baustoffe und Arbeitsplätze. Lassen Sie uns endlich mit der Novelle inklusive unserer Änderungsvorschläge den überfälligen Schritt gehen und ein modernes Landesjagdrecht schaffen, dem andere Bundesländer folgen würden oder wo andere auch schon vorausgegangen sind! Wir bitten um Zustimmung für unsere Änderungsanträge. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Einen Moment bitte, Herr Fraktionsvorsitzender! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention. Herr Stein, bitte!
Thore Stein AfD
Danke schön, Frau Präsidentin! Ja, Herr Kollege, Sie haben in Ihrem Eingangsstatement gesagt, dass durch die erhöhten Wildbestände beziehungsweise ein Nichteingreifen ganze Waldökosysteme aussterben. Vielleicht können Sie das noch mal erläutern, wo wir denn konkret Beispiele gerade in Mecklenburg-Vorpommern haben, wo ganze Waldökosysteme aussterben. Und dann möchte ich Ihnen noch drei Sachen mit auf den Weg geben aus einer Zusammenfassung aus der Bundeswaldinventur. Also das habe ich nicht selbst erfunden, wie Herr Bruhn mir eben unterstellt hat, sondern es ist tatsächlich ein amtliches Dokument. Drei Fakten zum Wald in Mecklenburg-Vorpommern: Erstens – 2016 übrigens, also weit, bevor dieses Gesetz auf den Weg kam –, mit Waldbäumen bewachsene Fläche nimmt zu. Zweitens, Laubbäume sind auf dem Vormarsch. Und drittens, Wälder werden in ihrem Aufbau vielfältiger. Daher noch mal die Frage: Wo sehen Sie denn das Aussterben ganzer Waldökosysteme in Mecklenburg-Vorpommern?
Elke-Annette Schmidt
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Dr. Harald Terpe GRÜNE
Ja, ich reagiere kurz darauf. Also ich hatte Ihnen ja auch eine Quelle genannt. Es gibt diesen Natura-2000-Bericht. Da können Sie nachsehen, wie sich der Waldzustand verschiedentlich verschlechtert hat. Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass es auch Fortschritte gibt bei der Waldbewirtschaftung. Sie haben es ja eben gesagt. Das muss daran liegen, dass es Verantwortliche, auch Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer gibt, die genau dafür eintreten und sich eine Unterstützung auch durch die Novellierung des Jagdrechtes in noch stärkerer Form gewünscht hätten. – Vielen Dank!
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Sandy van Baal.
Sandy van Baal FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Waidgenossen und Waidgenossinnen! Ich habe mir ja aufgeschrieben, nach der Begrüßung Positives zuerst. (Thomas Krüger, SPD: Na dann mal los!) Ich habe was Positives: Ich habe es hier in der Form noch nicht erlebt – zweieinhalb Jahre bin ich jetzt hier –, dass ein Gesetzentwurf wirklich so noch mal verändert wird. Und wem haben wir das zu verdanken? (David Wulff, FDP: Der FDP.) Nein, der Landesjägerschaft, den heißen und hitzigen Debatten, die mir manchmal im Ton ein bisschen zu heftig waren, aber sie haben Erfolg gebracht, und das ist gut. Und das macht mir ein bisschen Mut für zukünftige Gesetzesentwürfe. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Es ist gut, dass daran was verändert wurde, aber es reicht meiner Fraktion und mir persönlich bei Weitem nicht aus. Wir werden das ablehnen im Gesamtpaket, freuen uns aber über die kleinen Änderungen. Neun Jahre statt sechs Jahre – ich glaube, da ist von Anfang an was verkehrt gegangen irgendwie in der Kommunikation. Der Wolf ist endlich im Jagdgesetz. Ich freue mich auf die Wolfs-AG. Das müssen wir weiterverfolgen, Herr Minister, da sind wir ja letztendlich beide eins. Doch, wir werden beide eins, glaube ich. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Was wir aber auf keinen Fall mittragen können, ist der Mindestabschuss, deswegen noch mal der Änderungsantrag mit den Kollegen von der CDU zusammen. (Thore Stein, AfD: Hätten Sie uns ja auch fragen können. Wir hätten mitgezeichnet.) So die Regelung ist wirklich ein Kompromiss an der untersten Grenze. Frau Schröder hat das gut erwähnt. Kompromisse müssen nicht immer schlecht sein, aber für uns ist er an der untersten Grenze. Unser Änderungsantrag wird das einen Haufen besser machen in der Praxis. Er wurde ja im Vorfeld auch schon mal vorgeschlagen. „Standortgerechte Baumarten“, da tue ich mich noch immer schwer, das habe ich etliche Male hinterfragt. Und kein einziger Experte, egal welcher Couleur, gab sich in der Anhörung mit dem Begriff letztendlich zufrieden. Man konnte es nicht richtig definieren. Das stört mich. Kormoran und Biber gehören auch ins Jagdgesetz. Totschlagfallen hat Kollege Diener zu ausgeführt. Und was ein ganz großer Grund ist für meine Fraktion und für mich, diesen Entwurf abzulehnen, ist nach starken und einigen öfteren Beratungen mit unseren Juristen, die sehen den Gesetzentwurf, ich habe es mir notiert, als handwerklichen Albtraum. Das muss hier einmal noch mal gesagt werden, das hatten wir im Vorfeld schon mal gesagt. Und ich muss leider feststellen, gerade beim Kollegen Bruhn kam das zum Vorschein, nicht das Wild hat hier gewonnen, der Wald hat hier doch noch gewonnen, auch wenn das Wild ein klein bisschen Bedeutung wiedergefunden hat. Und, Herr Terpe, sorry, es geht hier um das Landesjagdgesetz, ne?! Wir sind noch nicht beim Klimaschutzgesetz und auch nicht beim Waldgesetz. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht hier um das Landesjagdgesetz. Und Ihre ganzen Änderungsanträge, sorry, ich musste sie im Ausschuss schon ablehnen. Sie haben einfach keine Ahnung – nehmen Sie es mir nicht böse –, Sie haben keine Ahnung von Waidgerechtigkeit. Wirklich, das spielt im Jagdgesetz eine große Rolle. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Herr Backhaus, Sie sagten vorhin noch, im Vorfeld mussten so einige Etliches ertragen. Auch wir Abgeordneten, egal welcher Fraktion, mussten im Vorfeld Einiges ertragen, weil die Fronten so stark verhärtet waren und man uns belehren wollte und uns in eine Ecke drängen wollte in unserer Meinungsbildung. Deswegen bin ich wirklich froh, dass sich das noch so entwickelt hat, dass man normal miteinander kommunizieren konnte, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) dass man normal debattieren konnte, heiß und hitzig. Und das hat mir Freude gebracht. Und so wünsche ich mir das für die Zukunft auch, dass hier mal alle Meinungen mitgenommen werden. Und es ging nicht nur Ihnen so und Ihren Mitarbeitern so, es ging auch vielen Kolleg/- innen so, es ging vielen Experten so, es ging vielen Jägerinnen und Jägern so, aber, aber, aber (Marcel Falk, SPD: Ich stimme dir zu.) das ist alles die Vergangenheit und ich bin wie Sie nicht nachtragend. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall David Wulff, FDP – Ann Christin von Allwörden, CDU: Aber vergessen tust du es trotzdem nicht.) Und vergessen tue ich es trotzdem nicht, aber wir sind nicht nachtragend. Ich möchte die Gelegenheit hier auch einmal nutzen, um mich zu bedanken, und zwar einen besonderen Dank möchte ich aussprechen an Martin Rackwitz, der im Ministerium seit Jahren, seit vielen, vielen Jahren, mit Passion, mit Qualität, mit Vision, mit Fachwissen das Ressort Jagdwesen hier begleitet. Und wir als Mecklenburg-Vorpommern können stolz sein, so jemanden bei uns im Ministerium zu haben! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, FDP und Wolfgang Waldmüller, CDU) Und ich hoffe auch, dass wir in verschiedenen Bereichen vielleicht noch zum Wolf zusammen weiterarbeiten können. Und ich hoffe auch, dass das Jagdwesen einen gleichgestellten Rang hat zukünftig im Ministerium mit dem Forstwesen. Deswegen war ich ja so irritiert, warum jetzt das Jagdwesen gestrichen wurde im Gesetzentwurf. Mir wurde ja dann gesagt, das Jagdwesen fällt dann unter Forstwesen. Das ist eine neuere Rubrik. Herr Backhaus, es war hart und herzlich. Liebe Jägerinnen und Jäger, das Jagdgesetz ist jetzt so in der Form da, so wird es auch kommen – wir werden wahrscheinlich die knappe Mehrheit nicht bekommen für unsere Änderungsanträge –, wir müssen damit auskommen. Ich freue mich, dass es besser geworden ist, und freue mich auch 2031 auf die Evaluierung. Und wir werden sehen, dass es nicht zu diesem Erfolg führt, was sich ideologisch hier vielleicht versprochen wurde. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Wolfgang Waldmüller, CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die SPD hat das Wort die Abgeordnete Dr. Sylva Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich an erster Stelle für die 16 umfänglichen schriftlichen Stellungnahmen aller Experten, die wir zu unserer öffentlichen Anhörung im Agrarausschuss eingeladen haben, bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich möchte mich aber auch bei all denjenigen bedanken, die uns unaufgefordert geschrieben haben und uns sachlich und fachlich fundiert ihre Meinung und Einschätzung mitgeteilt haben. Auch diese Stellungnahmen haben zur Meinungsbildung beigetragen. Und wir sind – und ich spreche jetzt für unsere Fraktion – seit Oktober letzten Jahres mit den Vertretern der Jägerschaft, der Waldbesitzer, der Umweltverbände, dem Fachressort in einem stetigen und konstruktiven, aber zum Teil auch hoch emotionalen Austausch gewesen. Unser Wild und sein Lebensraum, und dazu gehört der Wald, haben in den letzten Monaten viel Raum eingenommen, und das zu Recht. Die letzten Jahre haben uns gezeigt, dass unser Ökosystem bald durch Trockenheit und langanhaltende Sommerhitze, vor allem auf den leichteren Böden, sehr unter Stress leidet. Der Klimawandel geht an unseren Wäldern nicht spurlos vorbei. Und es ist wichtig, jetzt zu reagieren. Herr Joost Bärwald von der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft schrieb dazu, und ich zitiere: „Zukünftig werden mehrere standortflexible Baumarten als Grundlage eines resilienten Waldes notwendig sein. ... Die Umsetzung dieser Mischung ist am besten im Dauerwald möglich ...“ Und dazu gehört die Naturverjüngung. Herr Peter Rabe von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ergänzt dazu: „Ökologisch und ökonomisch nachteilig und daher ... eher ergänzend ist der Waldumbau durch Pflanzung“ zu beurteilen. „Ein naturnaher resilienter Lebensraum sichert die Nutzungsansprüche für die Menschen und ist zugleich stabiler Lebensraum für eine vielfältige“ Fauna und unsere „einheimischen Wildarten …“, Zitatende. Nahezu alle Verbände haben sich umfänglich zu dem wichtigen Thema Waldumbau geäußert, und es ist Konsens, dass die Wildbestände in ihrer Größenordnung zu ihrem Lebensraum passen müssen. Und es war ebenfalls Konsens, dass der Wald einem hohen Nutzungsdruck ausgesetzt ist. Es ist ja nicht nur die forstliche Nutzung und die Nutzung durch das Wild, es ist auch die touristische und Erholungsnutzung des Waldes. Und ganz davon abgesehen ist er unsere Lunge. Ohne Wälder, ohne gesunde Wälder wird es schwierig für uns auf unserer Erde und damit auch für unsere Wildtiere. Aber unsere Wildtiere – und hier geht es vorrangig um Rehwild, Rotwild und Damwild – haben einen Einfluss auf die Regeneration und Verjüngung unserer Wälder. Die Stiftung Wald und Wild in Mecklenburg-Vorpommern hat herausgearbeitet, dass nach Feststellung des Wildwirkungsmonitorings 78 Prozent der Monitoringfläche des Landes unauffällig sind. Ähnliche Zahlen hat Professor Moog von der TU München in der Anhörung gesagt. Er sagte auch, ungefähr 20 Prozent im Bundesland Bayern haben Probleme, alle anderen Waldflächen sind in Ordnung. Diese Ergebnisse zeigen, dass wir in unserem Bundesland sehr punktuell Probleme mit zu hohen Wildbeständen haben. Für den größten Teil unseres Landes können wir feststellen, dass die Hegegemeinschaften und Eigenjagdbesitzer ihrer jagdlichen Verantwortung gerecht werden und die Wildbestände ihrem Lebensraum entsprechend angepasst halten. Meine Damen und Herren, ich glaube, dass es ganz wichtig ist, an dieser Stelle den Jägerinnen und Jägern in unseren Dörfern und Kleinstädten Danke zu sagen für ihre umsichtige Arbeit in unserem Wald und mit unserem Wild. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich kann nachvollziehen, dass ein Waldbesitzer genau wie ein Landwirt total frustriert ist, wenn er feststellt, dass sein Nachbar nur ein geringes Interesse hat, die Wildbestände zu regulieren, und die Rudel im eigenen Raps oder im eigenen Wald stehen und die Bemühungen der letzten Jahre zunichtemachen. Das ist der Unterschied in der Landnutzung. Die landwirtschaftliche Kultur wird für ein Jahr geschädigt und der Ertrag für ein Jahr ist geschädigt und der Schaden wird geregelt über die Wildausgleichskasse. Der Waldumbau wird auf Jahre verzögert und der Schaden ist schwer messbar. Aus diesem Grund haben wir im Paragrafen 21 für die Altersklassen 0 und 1 bei Rot- und Damwild den Mindestabschuss eingefügt. Hier besteht die Möglichkeit, regulierend einzugreifen, wenn es nötig ist. Für die anderen Altersklassen werden dreijährige Abschusspläne erstellt, die auch mehr Spielraum bieten. Die Altersklasse 2 weiblich haben wir nach eingehender Beratung mit der Jägerschaft und den Vertretern der Waldbesitzer aus dem ursprünglich geplanten Mindestabschuss in die dreijährige Abschussplanung zurückgenommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Paragraf 21 in der ursprünglichen Fassung hat zu großen Diskussionen über Jagdethik geführt, und ich bin sehr froh über die Einigung und die jetzige Fassung im Gesetz. An dieser Stelle gilt mein Dank den Mitarbeitern des Fachressorts – ich möchte sie hier auch noch mal nennen, das ist Herr Rackwitz, Herr Dr. Bugiel und Herr Tielking – und auch den Vorsitzenden des Landesjagdverbandes, die uns auch gut beraten haben. Es ist der Vorgängervorsitzende – oder der Vorsitzende a. D. – Herr Thomas Nießen und der jetzige Vorsitzende Herr Dr. Asche. Auch dort war eine gute und sachliche Diskussion zum Schluss zielführend. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Vielleicht an dieser Stelle noch ein Wort zur Jagdethik. Da sind die Meinungen in den 16 Stellungnahmen unserer Experten doch sehr auseinandergegangen. Während der BUND und der Ökologische Jagdverband die Aufhebung des Nachtjagdverbotes auf Rehwild und Rotwild fordern und den Einsatz von Drohnen, Wärmebildtechnik und Nachtzieltechnik bei der Jagd auf Reh- und Rotwild legitimieren wollen, lehnen dies alle anderen Verbände weitestgehend ab. Im Gegenteil, Herr Schwill vom NABU und Herr Erkel von der Uni-Forst Greifswald fordern eher Wildnisbereiche und Ruhezonen, um die Verbissschäden im Wald so gering wie möglich zu halten. Sie legen den Schwerpunkt auf spätherbstliche und winterliche Drückjagden. Auch Herr Dr. Ahrendt vom Waldbesitzerverband Mecklenburg-Vorpommern sieht eher Probleme in der nächtlichen Ruhestörung und beim permanenten Jagddruck, gerade bei Rotwild. Allein diese Beispiele zeigen, wie unterschiedlich selbst Naturschutzverbände in diesem Spannungsfeld agieren. Ich würde jetzt ganz kurz noch auf die Änderungsanträge eingehen, mit wenigen Worten. Vielleicht, wir haben das schon besprochen, Totschlagfallen und Lebendfallen: Niedersachsen hat es vorgemacht, in Niedersachsen sind Totschlagfallen verboten. Es werden nur noch Lebendfallen eingesetzt, besenderte Lebendfallen, sodass der Jäger auch das Signal erhält. Über die Jagdabgabe soll es geregelt werden, dass diese Lebendfallen auch bei uns im Land angeschafft werden können und wir dadurch irgendwann eventuell die Totschlagfallen gänzlich aus dem Verkehr ziehen können. Im Moment sind sie nur zugelassen in den, ich sage mal, vorgelagerten, schwer erreichbaren, auch Inselbereichen, wo keine tägliche Kontrolle der Falle ermöglicht ist. Biber und Kormoran im Jagdgesetz: Die Diskussion mit dem Wolf hat sehr lange gedauert. Beim Kormoran ist es das Problem, dass wir als einziges Bundesland wirklich eine sehr große Population haben und alle anderen Bundesländer im Prinzip bei dieser Tierart überhaupt nicht mitziehen würden. Insofern glaube ich, dass wir das ausschließen können. Und beim Biber, muss ich ganz ehrlich sagen, ist es genau dann sicherlich notwendig, ein Tier zu entnehmen, wenn der Hochwasserschutz gefährdet ist. Aber ich glaube, das ist gesetzlich auch gut möglich. Altersklasse 0 und 1 mit einem Mindestabschuss zu versehen, genau dann kommen wir genau wieder dorthin, wenn wir nur diesen Reduktionsabschuss vorsehen, dann kommen wir genau wieder dorthin, dass genau die geschädigten Bereiche in unseren Wäldern oder die mit den geschädigten Bereichen nicht die Möglichkeit haben, regulierend einzugreifen. Das ist genau der Punkt. Wir haben die Wildbewirtschaftungsrichtlinie, das Geschlechterverhältnis ist angelehnt an die Wildbewirtschaftungsrichtlinie, und ich gehe davon aus, dass wir die Verantwortung tatsächlich in den Hegegemeinschaften belassen und dass sie dieser Verantwortung auch gerecht werden, dass wir keine Sorge haben müssen, dass uns zu viel Wild weggeschossen wird. Vielleicht noch ein Wort zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Also Ankirren und Notzeit sind zwei völlig verschiedene Dinge. Das muss ich hier vielleicht auch noch mal sagen. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, das war jetzt einfach dann nur verbal zusammengeworfen. Aber die Notzeit, die wird amtlich festgelegt. Also ich glaube, damit ist ja auch kein Schindluder zu treiben. Und insofern sollten wir sie belassen, weil das hat auch was mit Ethik zu tun, dass wir unseren Tieren gerecht werden, wenn es ihnen dann wirklich im Winter bei vielleicht 1,5 Meter Schnee – das hatten wir, ich glaube, 2012 das letzte Mal, dass sie wirklich weggefroren sind –, dass wir dann auch helfen können. Zur bleihaltigen Munition vielleicht auch noch mal ein Wort. Wir haben – im Prinzip gehe ich davon aus, dass, wenn das Gesetz 2031 evaluiert wird, dann die bleihaltige Munition verboten ist und dann auch die Jäger sich alle umgestellt haben, was ihre Jagdwaffen betrifft und was auch die Munitionsbeschaffung betrifft, ich glaube, davon können wir alle ausgehen –, aber wir haben einen Großteil älterer Jägerschaft, die ihre Waffen nicht einfach mehr austauschen können. Das ist auch eine Kostenfrage. Munition ist auch noch eine Kostenfrage. Und denen wollten wir gerecht werden mit dieser Übergangslösung. Und ich denke, damit können wir, glaube ich, auch ganz gut leben, also wir zumindest. Ja, dann noch ein Wort zur Nachtjagd. Wie gesagt, ich bin darauf schon kurz eingegangen. Es geht darum, Ruhezonen zu schaffen. Dirk Bruhn hat es ganz kurz erwähnt, und das fand ich sehr wichtig. Also auch ein kleiner Bestand kann schlecht bewirtschaftet werden, kann zu viel Jagddruck bekommen und führt dann zu höheren Schäden. Also insofern, glaube ich, ist es genau richtig, dass wir den Tieren möglichst diese Ruhe einräumen, die sie, gerade Rotwild, in der Nachtzeit benötigen, damit sie dort nicht die Zeit nutzen, um noch mehr Schäden im Wald, um sich zu verkriechen im Wald, sage ich mal auf gut Deutsch, und dann noch mehr Schäden zu verursachen. Ich würde, ich bin der Überzeugung, dass wir dem Gesetz in der jetzigen Fassung zustimmen können, dass es ein gutes Gesetz ist, was wir auf den Weg gebracht haben, der bestmögliche Kompromiss, den wir erzielen konnten. Und ich glaube, dass wir alle froh sein können, dass wir dieses Gesetz jetzt überhaupt auf den Weg bringen. Und ich würde für die Zustimmung werben. Und wir lehnen die Änderungsanträge ab. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Stein.
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Herr Bruhn, Sie haben mich doch gereizt, noch mal nach vorne zu treten ans Rednerpult mit Ihren nicht ganz freundlichen Bemerkungen, das, was ich hier erzählen würde, würde jeglicher Realität entbehren. Das ... (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Recht hat er!) Ja, mag ja sein, dass er recht haben soll. Ich beziehe oder bezog mich seinerzeit, Herr Bruhn, auf Zahlen, die das Ministerium von Herrn Backhaus herausgegeben hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage. Können Sie gerne nachlesen, 8/1181. Lesen Sie es gerne nach! Diese Zahl habe ich zugrunde gelegt, um daraus eine Zuwachsrate abzuleiten. Diese Zuwachsrate deckt sich zufällig mit den Zuwachsraten, die man auch in der Fachliteratur findet, und zwar für Wolfspopulationen, die in einen unbesiedelten Lebensraum vordringen, was wir in Deutschland nun mal haben. Und da ist es natürlich vollkommen logisch, dass diese Wolfspopulation sich in den ersten Jahren und auch Jahrzehnten mit diesem angenommenen Faktor ausbreiten wird, da die ausbreitungsbegrenzenden Faktoren eben – wie eine Einschränkung des Lebensraums oder eine Erhöhung der Mortalitätsrate durch eben zum Beispiel Seuchen oder eben auch eine Bejagung – nicht gegeben sind. Das heißt, wir werden in den nächsten 10 bis 20 Jahren diesen Zuwachsfaktor in diesem Land noch sehen, bis wir einen Wendepunkt haben, der dann langsam in einer Abflachung hin zu einer Kapazitätsgrenze führen wird. Nichts anderes habe ich gesagt. Und ich habe gesagt, wir reden über die nächsten zehn Jahre. Also unterstellen Sie mir hier bitte nicht, dass ich fachlich unversiert hier auftrete! Das lehne ich entschieden ab. Und vielleicht kommen Sie nach vorne und erklären mir mal, wie Sie auf das Gegenteil kommen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Mir liegt ein Antrag auf Kurzintervention durch den Herrn Bruhn vor. Bitte, Herr Bruhn!
Dirk Bruhn Die Linke
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Bioökonomie und Statistik im Landwirtschaftsstudium. Man beschreibt eine Populationsdynamik nicht mit Durchschnittssätzen. Man wählt eine Schätzgleichung mithilfe 2 eines Statistikprogrammes. Und wenn r kleiner als 0,95 ist, lässt man die Daten zu Hause liegen, weil sie nicht stimmen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Herr Bruhn! Da Sie die Kurzintervention gewählt haben, geben Sie bitte Herrn Stein die Möglichkeit, wenn er denn möchte, auf diese auch zu erwidern. Bitte, Herr Stein!
Thore Stein AfD
Ja, danke schön, genau, Frau Präsidentin, ich würde ganz gern … Da kann man sicherlich drüber streiten, ja, aber noch mal, ich habe diese Zahlen ja nicht frei erfunden, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) sondern ich habe diese Zahlen der Antwort Ihres Ministeriums entnommen und habe auf Grundlage dieser Zahlen die Zuwachsrate abgeleitet, die sich eben zufällig deckt mit all dem, was ganz viele Experten sagen. Jetzt sind Sie vielleicht viel schlauer als alle Experten, das mag durchaus sein, aber trotzdem noch mal, wir reden über einen Zuwachsfaktor von 1,3 bei einer gesunden Wolfspopulation. Da können Sie sich auf den Kopf stellen, ist so. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Und ich bitte jetzt alle um sehr viel Disziplin, weil jetzt ein Abstimmungsmarathon stattfinden wird. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Landesjagdrechtes auf Drucksache 8/2594. Der Agrarausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2594 in der Fassung seiner Beschlussempfehlung anzunehmen. Jetzt geht es los! Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520 abstimmen, soweit dieser die Nummer 5 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 5 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520 abstimmen, soweit dieser die Nummer 7 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 7 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe in Artikel 1 die Nummern 8 und 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind in Artikel 1 die Nummern 8 und 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 10 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Ich lasse zunächst über die hierzu vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3508 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! (Unruhe im Präsidium) Ich würde gerne die Abstimmung noch mal wiederholen, weil wir uns nicht ganz einig waren über das Abstimmungsergebnis. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da war ziffernweise Abstimmung irgendwie. Aber da habe ich mich geirrt, oder was?!) Wir sind jetzt bei der nummernweisen Abstimmung. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja. (Zurufe von Philipp da Cunha, SPD, Sebastian Ehlers, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Okay. Also nach meinem Kenntnisstand ist die nummernweise, also artikel- oder nummernweise Abstimmung beantragt worden. So ist es auch vorbereitet. Ich würde trotzdem gerne diesen Abstimmungspunkt noch einmal wiederholen, weil mir das Abstimmungsergebnis nicht eindeutig vorliegt. Also wir stimmen jetzt noch mal ab über Artikel 1 Nummer 10 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491, hierzu zunächst der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3508. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Jetzt ist es eindeutig. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3508 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, FDP, Enthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 10 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 10 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 11 bis 17 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind in Artikel 1 die Nummern 11 bis 17 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Gegenstimmen angenommen. An dieser Stelle lasse ich über die Nummer 5 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Nummer 5 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 18 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520 vor, soweit er die Nummer 18 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 18 betrifft, bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 18 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist Artikel 1 Nummer 18 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 19 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist Artikel 1 Nummer 19 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 20 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 20 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 20 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 20 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 20 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 21 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Ich lasse zunächst über die hierzu vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 21 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 21 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und CDU auf Drucksache 8/3510 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und CDU auf Drucksache 8/3510 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, FDP, AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 21 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 21 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 22 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Ich lasse zunächst über die hierzu vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 22 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 22 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3509 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen, Entschuldigung, Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3509 bei Zustimmung durch die Fraktionen CDU, FDP, AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 22 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 22 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 mit Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 23 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 23 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 23 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 23 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist Artikel 1 Nummer 23 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 24 und 25 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind in Artikel 1 die Nummern 24 und 25 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 26 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Ich lasse zunächst über die hierzu vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 26 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 26 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. (Unruhe im Präsidium) Ich würde jetzt bei den nächsten Abstimmungen die Drucksachennummer weglassen, damit es ein bisschen schneller geht und die Stimme … (Nikolaus Kramer, AfD: Dann wissen wir aber gar nicht, worüber wir abstimmen müssen.) Das ist immer die gleiche Drucksache. (Heiterkeit und Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP … Das sind doch unterschiedliche Drucksachen, ich muss sie doch nennen! (allgemeine Heiterkeit – Nikolaus Kramer, AfD: Aha!) Ja. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3511 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, FDP, AfD, der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 26 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 26 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 27 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 27 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 28 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 28 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 28 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 28 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 28 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 29 bis 33 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind in Artikel 1 die Nummern 29 bis 33 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 34 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 34 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 34 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 34 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 34 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 mit Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 35 bis 37 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind in Artikel 1 die Nummern 35 bis 37 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 38 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 38 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3520, soweit dieser die Nummer 38 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 Nummer 38 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 Nummer 38 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei gleichem Stimmver…, nein, bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Stimmenthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 39 bis 42 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind in Artikel 1 die Nummern 39 bis 42 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2594 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3491 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen durch die Fraktionen CDU, FDP, AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei aller Freude, eine Abstimmung kommt noch. (allgemeine Heiterkeit) An dieser Stelle lasse ich über den Antrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3507 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU ... (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind noch in der Abstimmung und ich verkünde das Abstimmungsergebnis. Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3507 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, FDP, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Das war es. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : a) Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie zur Änderung anderer Gesetze, Drucksache 8/2714, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 8/3484, in Verbindung mit b) Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Evaluation der Kinder- und Jugendbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/3465, in Verbindung mit c) Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Integrationsförderung und Migrationsbegrenzung für Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/3466. Zum Tagesordnungspunkt 6a liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 8/3519 und 8/3522 so- wie ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3525 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie zur Änderung anderer Gesetze (Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz – JVG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2714 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/3484 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3519 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3522 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/3525 – Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Evaluation der Kinder- und Jugendbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern (Kinder- und Jugendbeteiligungsevaluationsgesetz – KiJuBEG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 8/3465 – Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Integrationsförderung und Migrationsbegrenzung für Mecklenburg-Vorpommern (Integrationsförderungs- und Migrationsbegrenzungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern – IntMigG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 8/3466 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Katy Hoffmeister.
Katy Hoffmeister CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihnen auf der Drucksache 8/3484 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses genauso wie meinen abschließenden Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie zur Änderung anderer Gesetze – übermittelt. Zuvor hatte der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner 66. Sitzung am 8. November letzten Jahres beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport und Mitberatung an den Ausschuss für Inneres, Bau und Digitalisierung, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit und den Ausschuss für Bildung und Kindertagesförderung überwiesen. Im Sozialausschuss wurde dieser Gesetzentwurf in vier Sitzungen beraten. In einer dieser Sitzungen haben wir eine öffentliche Anhörung durchgeführt, und für die mündlichen Ausführungen der angehörten Sachverständigen sowie die schriftlich eingereichten Stellungnahmen möchte ich mich hier stellvertretend im Namen aller Kollegen aus dem Sozialausschuss herzlich bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Sebastian Ehlers, CDU) Vielen Dank! Das ist der Applaus an unsere Anzuhörenden. Sehr geehrte Damen und Herren! Meine sehr geehrten und lieben Kollegen! Die Landesregierung hat dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Beratung übermittelt, der folgende Themenfelder bearbeitete: Hier zu nennen ist zum einen grundsätzlich erst mal die Schaffung eines Integration- und Teilhabegesetzes für unser Bundesland. Es soll mehr Mitsprache und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen durch dieses Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz ermöglicht werden. Und des Weiteren geht es um die Etablierung verbindlicher Beteiligungsmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren, für Menschen mit Behinderung und für Migrantinnen und Migranten. In Artikel 2 des Entwurfes findet sich auch die Umsetzung des in Paragraf 9a SGB VIII formulierten gesetzlichen Auftrags zum Auf- und Ausbau ombudschaftlicher Beratungsstrukturen wieder. Und in diesem Zusammenhang sei auf die schriftliche Stellungnahme der Hochschule Neubrandenburg zu diesen Regelungen hingewiesen, die deutlich macht, dass die Förderung dieser Beratungsstrukturen eine gesetzliche Verpflichtung darstellt und entsprechend nicht in Abhängigkeit von der Haushaltslage zu verstehen ist. Grundsätzlich wurde in den Anhörungen betont, dass man die Regelungen zu Integration und Teilhabe ausdrücklich begrüße. Ausgeführt wurde aber zum Beispiel durch die Integrationsbeauftragte der Stadt Schwerin auch, dass der Gesetzentwurf nur wenige – sie nannte es harte Vorgaben – Regelungen oder Neuerungen enthalte und dass man dem Gesetzentwurf anmerke, dass vorrangig versucht wurde, bereits bestehende Strukturen gesetzlich zu verankern und zu stärken. Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern hat unter anderem dargestellt, dass man sich verbindlichere Regelungen im Gesetzentwurf gewünscht hätte. Insbesondere gelte dies für Paragraf 20 und die kommunalen Integrationsbeauftragten. Im Hinblick auf den Bereich der Jugendbeteiligung hat das Deutsche Kinderhilfswerk herausgestellt, dass die UN-Kinderrechtskonvention schon seit 30 Jahren geltendes Bundesrecht in Deutschland darstelle und es in diesem Bereich trotzdem immer noch großen Handlungsbedarf gebe. Immer wieder wurde in den Anhörungen angemerkt, dass man sich eine stärkere Verbindlichkeit im Gesetzentwurf gewünscht hätte. Beispielhaft möchte ich den Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern anführen, der ausführt, dass in dem Gesetzentwurf fast immer die Kommunen angesprochen, also Adressat seien und es zudem auffalle, dass das Manko dieses Gesetzentwurfes, wenn man denn entsprechende verbindliche Strukturen wolle, auch eine Verbindlichkeit herstellen müsse. Dies gelte, liebe Kolleginnen und Kollegen, und das verwundert Sie sicherlich nicht, vor allem für die Finanzierung der Kommunen in diesem Handlungsfeld. Vielmehr brauche es ein Förderbudget vom Land oder alternativ klare finanzielle Ansprüche der Kommunen, die sich bei der entsprechenden Aufgabenerfüllung eben aus deren Sicht ergeben müsse. Dem Ausschuss wurden von der Fraktion der AfD weitreichende Änderungsanträge hinsichtlich Artikel 1 und 2 vorgelegt, die uns heute ebenso im Plenum als eigenständige Gesetzentwürfe vorgelegt worden sind. Insofern werden wir dazu ja sicher heute noch einiges hören. Diese beiden Anträge sind mehrheitlich vom Ausschuss abgelehnt worden. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ärgerlich!) Ebenso hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Artikel 1 und 2 jeweils Änderungsanträge vorgelegt, die ebenfalls vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt worden sind. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte zum Artikel 1 des Gesetzentwurfes dargestellt, dass es hinsichtlich Paragraf 18 gelte, für Landkreise und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 10.000 eine verbindliche Regelung statt einer Sollregelung für die Einrichtung kommunaler Beiräte für Integration und Migration vorzusehen. Zum Artikel 2 des Gesetzentwurfes wurde von der Fraktion erklärt, dass es als zentrales Ziel gelte, die Herstellung von Verbindlichkeit bei den Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten junger Menschen sicherzustellen. Der Ausschuss hat auf Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE mehrheitlich Änderungen für den Artikel 1 als auch für den Artikel 2 beschlossen. Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE führten bezüglich der Änderungen zum Artikel 1 aus, dass diese formalrechtliche Ergänzungen darstellen. Des Weiteren wolle man dem Wunsch der migrantischen Gesellschaft entsprechen und alle Menschen mit oder ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die eine Einwanderungsgeschichte hätten, ansprechen. Hinsichtlich des Artikel 2 solle durch die Änderungen, so die Antragsteller, eine Eingrenzung der Interessen der Jugendlichen vermieden werden. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, CDU und FDP sowie bei Enthaltung seitens der Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 8/2714 in der von ihm geänderten Fassung und im Übrigen unverändert anzunehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie dann im Namen des Sozialausschusses um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf bitten und bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Stipendiatinnen und Stipendiaten – ich hoffe, es ist richtig – aus Hamburg sowie Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gingst. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier im Landtag sind! Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3465 hat für die Fraktion der AfD Frau Federau.
Petra Federau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere AfD-Fraktion stellt Ihnen heute einen eigenen Gesetzentwurf vor, der Licht in den bisherigen Kinder- und Jugendbeteiligungsdschungel in Mecklenburg-Vorpommern bringen soll. Während die Landesregierung versucht, uns mit einem undurchsichtigen Gewirr von neuen bürokratischen Maßnahmen zu blenden, wollen wir mit diesem Gesetzentwurf die realen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen anerkannt wissen. Werte Damen und Herren, es ist längst überfällig, die zahlreichen bereits bestehenden Beteiligungsformate auf den Prüfstand zu stellen. Dass eine Evaluation seit Jahren aber nicht gewollt ist, sollte jeden aufhorchen lassen. Während sich aufgrund der finanziellen Förderung in den vergangenen Jahren die Beteiligungsnetzwerke immer mehr vergrößert haben, gibt es bis zum heutigen Tage keine messbaren Erfolge hinsichtlich des positiven Wirkens auf die Gesellschaft und speziell auf die Belange der Kinder und Jugendlichen. Ganz im Gegenteil, es gibt seit Jahren immer mehr Probleme. Während die Regierung vorgibt, sich für die jungen Menschen einzusetzen, haben Sie offensichtlich doch aber nur ein Ziel vor Augen: Die Schaffung von weiteren steuerfinanzierten Stellen und die Sicherung der eigenen Machtbasis auf Kosten unserer Kinder und Jugendlichen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Unser Gesetzentwurf fordert eine konsequente Überprüfung der vorhandenen Beteiligungsstrukturen und eine klare, transparente Evaluation hinsichtlich der Wirksamkeit. Kein Versteckspiel mehr, keine Verschleierungstaktik! Wir wollen Fakten und Zahlen sehen, die zeigen, ob die bestehenden Programme tatsächlich den Bedürfnissen unserer Kinder und Jugendlichen entsprechen oder eben nur den Stelleninhabern. Und, meine Damen und Herren, die bestehenden Beteiligungsformate sind tatsächlich in Mecklenburg-Vorpommern bereits sehr vielfältig und vor allem bereits in großer Zahl vorhanden. Laut des Beteiligungsnetzwerks M-V des Landesjugendrings existieren allein in unserem Bundesland 131 Beteiligungsangebote, darunter Jugendorganisationen von Parteien, Jugendorganisationen der Hilfswerke, religiöse Jugendorganisationen, Kinder- und Jugendräte und, und, und. Daher ist ein zentraler Punkt unseres Gesetzentwurfs die Forderung nach einem regelmäßigen Entwicklungsbericht dieser Kinder- und Jugendbeteiligungsformate. Dieser Bericht soll nicht nur die vorhandenen Beteiligungsmöglichkeiten aufzeigen, sondern auch die tatsächliche Nutzung durch die Kinder und Jugendlichen, einschließlich ihrer Hintergründe und Motivation. Diese sollen transparent gemacht werden. Wir wollen klare Antworten und Maßnahmen, die tatsächlich etwas bewirken. Der von uns geforderte Entwicklungsbericht soll alle zwei Jahre erstellt werden und eine breite Palette von Daten und Informationen umfassen. Dazu gehören unter anderem Informationen über die tatsächlich vorhandenen Beteiligungsmöglichkeiten in allen Kommunen des Landes, die tatsächliche Nutzung dieser Angebote durch die Kinder und Jugendlichen, statistische Daten und Fakten zu den beteiligten Kindern und Jugendlichen einschließlich ihres Bildungs- beziehungsweise schulischen Hintergrunds, eines möglichen Migrationshintergrunds und ihrer Verteilung in städtische und ländliche Gegenden, die Kanäle, über die Kinder und Jugendliche von Beteiligungsformaten erfahren, der Zeitaufwand seitens der Kinder und Jugendlichen für die Beteiligung, Gründe für die Teilnahme oder eben Nichtteilnahme an Beteiligungsprozessen, die Wirkung der Beteiligung auf Entscheidungsprozesse in den jeweiligen Bereichen, der reale Einfluss der Beteiligung auf politische Entscheidungen oder eben Maßnahmen. Durch die Erstellung dieses Entwicklungsberichts schaffen wir endlich eine solide Datengrundlage für die Evaluation der Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetzgebung und ermöglichen eine gezielte Korrektur oder auch Weiterentwicklung der Beteiligungsstrukturen und -angebote. Denn auch in der Enquetekommission „Jung sein in M-V“ hier im Landtag musste festgestellt werden, dass Mecklenburg-Vorpommern auf keine qualifizierte Datengrundlage zurückgreifen kann, weil es diese schlichtweg nicht gibt. Selbst Gutachter konnten nur auf Daten aus westlichen Bundesländern zurückgreifen, die für M-V aber keinerlei Relevanz hatten und es deshalb ein teures Gutachten für den Papierkorb ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Unser im Gesetzentwurf geforderter Bericht soll öffentlich zugänglich gemacht und den relevanten Akteuren in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Öffentlichkeit natürlich zur Verfügung gestellt werden. Meine Damen und Herren, es ist wichtig anzumerken, dass die AfD-Fraktion einer Kinder- und Jugendbeteiligung absolut nicht im Wege steht. Allerdings betonen wir auch, dass Kinder Kinder und Jugendliche Jugendliche sind. (Thomas Krüger, SPD: Wow! Das ist eine Erkenntnis!) Sie sollten kein Spielball der Politik werden, und die Freiwilligkeit dieser Beteiligung stellt die Essenz einer Beteiligung dar. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: So ist das.) Kinder sollten möglichst Spaß in ihrer Freizeit haben und keine unnatürlichen Zwänge auferlegt bekommen, sich schon politisch beteiligen zu müssen. Wir alle wissen, dass die Kinder und Jugendlichen die Zukunft eines jeden Landes sind. Ihre Bedürfnisse müssen bei allen entsprechenden politischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Und wer wäre dafür besser geeignet als die Eltern? Aber genau diese kommen im Gesetzentwurf der Landesregierung wie oft vor? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Null!) Genau, nullmal. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Dabei sind die Eltern nicht nur die gesetzlichen Vertreter ihrer Kinder, sondern sie sind naturgemäß die Behüter, Unterstützer und Interessenvertreter der Kinder. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und, meine Damen und Herren, Gemeinde- und Stadtvertreter oder Landtags- und Bundestagsabgeordnete sind meistens auch Eltern und vertreten doch die Interessen von Kindern. Eltern kennen wie kein anderer die Bedürfnisse und Interessen, aber auch die Sorgen und Nöte ihrer Kinder. Aber eben diese Eltern, wie gesagt, klammern Sie, werte Landesregierung, bei Ihrem Gesetzentwurf mal wieder vollkommen aus. Wenn man Sie so hört, muss man glauben, dass Kinder ab dem Tag der Geburt quasi auf sich allein gestellt sind und es nur und ausschließlich die staatlich geförderten Jugendbeteiligungsnetzwerke sind, die sich um die Kinder kümmern und deshalb ohne Wenn und Aber finanziert werden müssen. Jedem Kind am besten seinen eigenen Sozialarbeiter (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) und noch eine überbezahlte Beteiligungsmoderatorin mit dazu, das wäre vermutlich der Traum vieler LINKER und Sozialdemokraten, um so den kleinen Menschen von Anfang an (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zu formen.) in die Ihrer Meinung nach richtige Richtung zu formen. (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Daniel Seiffert, DIE LINKE) Natürlich streitet niemand ab, dass es den einen oder anderen Jugendlichen gibt, der sich aus eigenem Interesse heraus schon früh für politische Belange interessiert. Dabei handelt es sich aber um absolute Ausnahmen. Die meisten Kinder und Jugendlichen haben völlig andere Interessen, und das ist absolut normal. Und für die wenigen politisch interessierten Kinder und Jugendlichen gibt es, wie zuvor schon aufgezählt, ein mehr als breites Beteiligungsnetzwerk. Apropos „wenigen“: Ich bringe immer wieder gerne ein Beispiel, weil dieses die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt. In der Landeshauptstadt Schwerin musste vor wenigen Jahren – und das war vor Corona – durch die Stadtvertretung die Satzung des Kinder- und Jugendrates geändert werden, und zwar dahin gehend, dass die Mindestanzahl der Vorstandsmitglieder reduziert wird. Grund war, dass sich nicht genügend Interessenten für diese Arbeit fanden und man ohne eine Reduzierung der Vorstandsgröße nicht handlungsfähig gewesen wäre. Und fragen Sie doch mal die Kinder und Jugendlichen unterwegs in der Stadt oder auf dem Fußballplatz, ob sie den Kinder- und Jugendrat kennen, der doch die Interessen der Kinder und Jugendlichen vertreten soll! Kennen die nicht! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Woher auch?!) Werte Damen und Herren, es ist doch immer dasselbe: Sie suchen sich angeblich Zukurzgekommene, um sie für Ihre eigenen politischen Zwecke und Ihre finanziellen Interessen vorzuschieben (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und sich so dauerhaft steuerfinanzierte Stellen zu schaffen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf aus dem Plenum: Sie schließen schon wieder von sich auf andere!) Sogenannte Berufsjugendliche, wie zum Beispiel Frau Dr. Bösefeldt vom Landesjugendring, stehen exemplarisch für die aufgeblähten Strukturen, die nicht hinterfragt werden sollen. (Thomas Krüger, SPD: Kommen Sie mal zu „Jugend im Landtag“!) Meine Damen und Herren, um sicherzustellen, dass die Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetzgebung effektiv ist, müssen wir auch die verschiedenen Bedürfnisse und Herausforderungen in städtischen und ländlichen Gebieten berücksichtigen. Während in urbanen Zentren möglicherweise mehr Beteiligungsmöglichkeiten vorhanden sind, stehen ländliche Regionen natürlich vor anderen Herausforderungen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Unterschiede müssen in der Evaluation berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Beteiligungsformate sinnvoll, zielführend und vor allem effektiv genutzt werden. Es bringt nichts, immer nur weitere steuerfinanzierte Formate zu schaffen und Steuergelder zu verschwenden, wenn der Nutzen dieser Formate nicht nachgewiesen werden kann, aber unendlich viel Steuergeld verschlingt. Hier muss endlich Transparenz geschaffen werden! Abschließend möchte ich betonen, dass die Evaluation der Kinder- und Jugendbeteiligung nicht nur ein administrativer Prozess ist, sondern eine Verpflichtung gegenüber den jungen Menschen in unserem Land, aber vor allem auch dem Steuerzahler gegenüber. Indem wir, so, wie wir es wollen, endlich die Familien als Ganzes sehen und stärken, geben wir den Kindern und Jugendlichen eine Stimme. In starke Familien und in die beste Bildung zu investieren, bedeutet nicht nur in die Zukunft der Kinder und Jugendlichen zu investieren, sondern auch in die Zukunft unseres Landes. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Frau Federau, ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Redezeit abgelaufen ist. Ich habe Ihnen jetzt schon ein paar Sekunden zugestanden. Vielen Dank!
Petra Federau AfD
Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Im Übrigen gestatten Sie mir zu dieser Einbringung folgenden Hinweis: Ich bitte davon abzusehen, abwertende Äußerungen gegenüber Personen zu tätigen, insbesondere, wenn diese auch nicht anwesend sind, aber generell davon Abstand zu nehmen. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD für die Einbringung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3466 der Abgeordnete Herr Tadsen.
Jan-Phillip Tadsen AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger dieses Landes! Vielleicht einleitend kurz ein Wort zu der Rede von meiner Kollegin Frau Federau: Da fiel doch eins auf, die angesprochene Ministerin Frau Drese war doch wenigstens zu 80/90 Prozent der gesamten Redezeit vielleicht eher damit beschäftigt, wie sie es jetzt ja auch gerade tut, in ihr Handy zu schauen oder das Tablet zu benutzen.
Birgit Hesse
Herr Tadsen, es steht Ihnen nicht zu, zu kommentieren, was die Ministerin hier macht. (Horst Förster, AfD: Er stellt fest, sonst gar nichts!)
Jan-Phillip Tadsen AfD
Das ist …
Birgit Hesse
Es steht Ihnen nicht zu. Sie sind jetzt in der Einbringung. Insofern würde ich Sie bitten, sich jetzt darauf zu konzentrieren. Danke schön! (Enrico Schult, AfD: Das zeigt aber den Stellenwert.)
Jan-Phillip Tadsen AfD
Mir ging es jetzt nur darum, die parlamentarische Debatte einmal einleitend in einer kulturellen Grundsätzlichkeit festzustellen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Horst Förster, AfD) Nichts anderes war jetzt hier der Anspruch. Aber ich komme gerne zur Einbringung meines Gesetzentwurfes. Wir streiten ja heute über eine gute Integrationspolitik, eine immens wichtige Fragestellung dafür, wie der gesellschaftliche Zusammenhalt in diesem Land in Zukunft überhaupt noch aussehen soll. Fragen Sie die Menschen nach ihren Alltagserfahrungen, die wir hier heute nicht haben, weil wir hier schön und entspannt sitzen! (Christine Klingohr, SPD: Genau.) Aber diese Alltagserfahrungen der Menschen sind genau die Fragestellungen, die wir bei jeder Integrationsdebatte brauchen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Christine Klingohr, SPD) Und das heute abschließend zu behandelnde Integrationsgesetz der Landesregierung ist ein vor diesem Hintergrund wohl nur als Durchmarsch der Migrationslobby zu bezeichnendes Gesetz. Anstatt offensichtliche Probleme in der Integrationspolitik anzusprechen, wird vollkommen naiv ein „Habt euch alle lieb“ als Parole angestimmt. Wer eine solche Politik betreibt, der leistet sich ein Aufbauprogramm für Parallelgesellschaften, und das wollen wir nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Hörigkeit gegenüber einer Lobby und diese sich entwickelnden Parallelwelten haben uns dazu gebracht, einen eigenen Gesetzentwurf zu formulieren. Wir sehen es eben nicht als zielführend an, in Ihrem Gesetz nur kleine Stellschräubchen zu drehen. Die AfD-Fraktion will nicht Placebos verabreichen. Wir wollen Migrationspolitik überhaupt erst wieder integrationsfähig machen, deshalb unser Entwurf. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und, meine Damen und Herren, leider müssen wir aber auch in M-V das Scheitern der Integration immer öfter feststellen. Zuletzt wurde das im Stralsunder Stadtteil Grünhufe sehr deutlich. Helfer an der Basis, also Menschen, die tagtäglich in der Integrationsarbeit tätig sind, die an der Front stehen, könnte man sagen, sprachen jüngst davon, dass mittlerweile eine sehr traditionelle muslimische Szene dort dominieren würde und ein Wille zur Nichtintegration, zur Nichtanerkennung unserer Werte im Stadtteil zu beobachten sei. Ist das eine Politik im Interesse unseres Landes? Nein, das ist eine mitten in Vorpommern zu sehende Fragmentierung unserer Gesellschaft, die zukünftig wohl noch weitere Beispiele findet oder bei Ihrer Politik auch garantiert finden wird. Genau diese Entwicklung muss heute offen angesprochen werden. Ich bin sehr gespannt auf diese Debatte. Im Ausschuss haben wir davon praktisch nichts hören können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das Integrationsgesetz der Landesregierung scheitert schon an einer konkreten Problembeschreibung. Sie formulieren da etwas von Teilhabelücke, von Zugangshemmnissen und fehlenden Entfaltungsmöglichkeiten. All das sind aber doch nur zahnlose Appelle, die einfach nichts verbessern werden. Ihr Verhalten wird dem Ernst der Lage – der Blick nach Grünhufe beweist es, es gibt weitere Beispiele – einfach nicht einmal mehr ansatzweise gerecht. Und, meine Damen und Herren, der Ernst der Lage wird auch an den bundesweiten Ergebnissen der Integrationskurse deutlich. Laut der „Welt“ haben im Jahr 2022 500.000 Menschen einen solchen Kurs begonnen. Die gesetzlichen Ziele beim Sprachtest erreichten jedoch nur 78.000 Menschen. 64.000 Personen wurde ein Kursaustritt aufgrund von Inaktivität attestiert oder besser gesagt, es wurde registriert. Angesichts dieser Zahlen sind jetzt ernsthafte Antworten notwendig. Die Zeit der Appelle ist vorbei, wir brauchen strukturelle Lösungen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber was machen die rot-rote Landesregierung und die sie tragenden Parteien? LINKEN-Chef Peter Ritter, der ja hier nicht mehr sitzt, aber sich doch gerne politisch zu Wort meldet, kritisiert jetzt jüngst die Ministerpräsidentin Schwesig dafür, dass sie es auch nur gewagt hat, einmal von irregulärer Migration überhaupt zu sprechen. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Das ehemalige Mitglied des Innenausschusses Peter Ritter versteigt sich tatsächlich zu der Aussage, dass es unerlaubte Einreisen gar nicht geben würde. Man kann Herrn Ritter nur zurufen hier aus Schwerin heute: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Vielleicht sollte er auch mal die Bundespolizei besuchen. Die werden ihm dann garantiert aufklärend zur Seite stehen. Und wenn schon LINKE, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und wenn schon LINKE und SPD sich nicht einmal mehr über Grundbegriffe des geltenden Rechts einig sind, dann muss man sich ja auch nicht mehr wundern, dass keine wirkliche, in die Tiefe gehende Integrationsdebatte in M-V stattfindet. So ist es wenig überraschend, dass solche Gesetze von der Regierung hier vorgelegt werden. Frau Schwesig täuschte an. Was macht DIE LINKE? Sie schießt den Ball sofort wieder ins Aus. Das ist bezeichnend und das ist keine Zukunft einer Regierung. Unsere Politik wird das ändern – schon bald, wenn Sie uns lassen, liebe Bürger! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und weil das alles so ist, bringen wir heute einen Gesetzentwurf ein, mit dem wir der Konzeptlosigkeit der Sozialministerin eine Politik der aktiven Integrationsförderung, Herr Barlen, und auch der Remigration und Zuwanderungsbegrenzung entgegensetzen. Es sind konkrete Maßnahmen, die wir hier voranbringen. (Julian Barlen, SPD: Sie bringen gar nichts voran!) Und ich bitte Sie auch herzlich, hier noch ans Pult zu kommen, Herr Barlen, und sich auch dazu zu positionieren. (Julian Barlen, SPD: Sie bringen gar nichts voran!) Mit unserem Gesetz stehen wir klar erkennbar in Abgrenzung zum Entwurf der Regierung. Folgende Eckpunkte sind zentral: Während die Regierung nur als bereichernd die Zuwanderung beschreiben kann und Probleme aktiv ausblendet, fordern wir als AfD-Fraktion, dass jede Migrationspolitik den Interessen unserer Bürger dienen muss. Und genau deshalb braucht es auch eine kritische Bestandsaufnahme hierfür, über einen jährlichen Migrationsbericht, der gesetzlich festgeschrieben wird und dementsprechend auch für Aufklärung sorgt. Fakten statt Parolen, das ist unser Ansatz! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit und Zuruf von Julian Barlen, SPD) Kommen wir gerne auch zu einer faktischen Auseinandersetzung, Herr Barlen. Sie können ja hier gerne einfach drüber hinweglachen. Ich glaube nicht, dass die Wähler und Bürger Ihnen das weiter goutieren. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das ist doch eher ein Lachen der Verzweiflung, was man hier bei Ihnen beobachten kann. Sie schauen ja auch schon wieder nach unten. Während die Regierung aber naiv von Vielfalt redet, fordert die AfD-Fraktion, dass das Staatsvolk seine Integrationsfähigkeit bewahren muss. Deswegen sagen wir, ausländische Personen sollen sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen – eigentlich eine Selbstverständlichkeit, bei diesem Gesetzentwurf der Regierung aber wieder notwendig zu betonen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Während die Regierung dann weiterhin bezeichnenderweise das Bewusstsein für die Mitwirkungsbereitschaft der Bürger erst einmal fordern und fördern will, sagen wir Nein. Wir sind die demokratische Kraft, die sagt, die örtliche Akzeptanz muss von unten wachsen, die Willensbildung muss aus der Gesellschaft herauskommen. Das ist eine kritische Willensbildung, die die Demokratie stärkt, und keine Bevormundung von oben, sondern Willensbildung von unten. Das ist die Politik der AfD, Herr Barlen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Während die Regierung Migrantenorganisationen in ihrem Gesetz verstärkt fördern möchte, setzen wir als AfD-Fraktion auf die Integrationsbereitschaft der einzelnen Personen. Wir betrachten den Menschen selbst und unterstützen ihn bei der Integration, wenn es angezeigt ist. Während die rot-rote Regierung dann faktisch eine Beschäftigtenquote von Migranten forciert, setzt die AfD-Fraktion auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen als alleinige Einstellungskriterien. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wir sind weder für positive noch negative Diskriminierung bei einem Migrationshintergrund zu haben. Auch das sollten Sie sich einmal auf die Fahne schreiben! Ja, meine Damen und Herren, während die Landesregierung dann zu guter Letzt die Einwandererlobby durch Beauftragte und Beiräte noch weiter privilegieren muss, fordern wir die Einführung eines Remigrationsbeauftragten. Dieser wird ganz deutlich Vollzugsdefizite abbauen, neue Ansätze zur Beendigung der Migrationskrise bearbeiten und damit geltendes Recht endlich zu effektiven Ergebnissen führen. Das ist eine Politik, die die Bürger längst wünschen, nur Sie äußern sich dazu nicht. Das ist jetzt vorbei! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Unsere Antwort bleibt: Kontrolle statt Container! Meine Damen und Herren, zusammenfassend sei abschließend zur Einbringung gesagt, während Sie ideologisch aufgeladen das Thema verfehlen, haben wir dagegen keine Angst vor den Interessen unserer Bürger. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Nein, ganz im Gegenteil, wir stellen diese Interessen in den Mittelpunkt unserer politischen Arbeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Unser Ansatz dient elementar einer erfolgreichen Integrationspolitik. Unser Gesetz steht für eine aktivierende Politik, die endlich konsequente Ergebnisse einfordert und die mit den Ressourcen, den wirklichen Bedarfen und dem Willen unserer Gesellschaft auch vereinbar ist. Alle Umfragen sprechen ja in diese Richtung. Eine Politik, die zu uns kommende Menschen auffordert, über Spracherwerb und Einfindung in die Lebensverhältnisse gemeinsam mit uns allen eine bessere Zukunft gestalten zu können, diese Integrationspolitik der AfD-Fraktion ist realistisch, die der rot-roten Koalition wirkt verblendet und sie ist am Ende nur noch erzieherisch. Das muss ein Ende haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine verbundene Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Klingohr. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)
Christine Klingohr SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte die Rede heute für meine Kollegin Mandy Pfeifer. Ihr wünsche ich von dieser Stelle aus gute Genesung (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) und beginne jetzt. Heute bringen wir unser Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg und setzen damit ein weiteres Vorhaben unseres Koalitionsvertrages um. Zu dem Gesetzentwurf liegen drei Änderungsanträge vor, ein Antrag der SPD- und DIE-LINKE-Fraktion und zwei Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zusätzlich besprechen – und wir haben es gerade gehört – wir zwei Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion. Ich werde zu dem Jugendbeteiligungsgesetz Artikel 2 ausführen, meine Kollegin Dagmar Kaselitz zu dem Integrations- und Teilhabegesetz Artikel 1. Kernanliegen des Gesetzentwurfes ist die Schaffung von Beteiligungsmöglichkeiten von Jugendlichen. Wir möchten, dass junge Menschen bereits früh die Möglichkeit erhalten und bereits früh lernen, sich einzubringen, sich zu engagieren und Verantwortung für ihre Gemeinde, ihre Belange und unsere Gesellschaft zu übernehmen. Doch was bedeutet Jugendbeteiligung? Was bedeutet es, jungen Menschen mehr Mitwirkung und mehr Mitsprache zu ermöglichen? Jugendbeteiligung ist in Mecklenburg-Vorpommern bereits heute täglich gelebte Realität. Auf dem Onlineportal „MVmituns.de“ finden sich landesweit über 130 Jugendinitiativen, Jugendorganisationen und Jugendverbände, bei denen sich junge Menschen in den Bereichen Sport, Kultur und Politik einbringen können. Mit unserem Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz ermöglichen wir zusätzlich mehr Mitsprache für junge Menschen sowohl auf Landesebene und auf der Ebene der Gemeinden, denn wir möchten, dass es in Mecklenburg-Vorpommern zur Selbstverständlichkeit wird, junge Menschen an politischen Prozessen zu beteiligen, damit sie auf Augenhöhe mitwirken können. Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, sich in den für sie relevanten Fragen zu äußern und ihre Vorstellungen einzubringen. Wir als MV-Koalition haben dafür gesorgt, dass die Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr durch ihre Stimmabgabe bei Landtagswahlen ihren Einfluss geltend machen können. (Enrico Schult, AfD: Den werden Sie noch zu sehen bekommen.) Zusätzlich möchten wir aber die vielen Möglichkeiten aufzeigen, sich vor Ort in den Gemeinden ganz praktisch für die Themen einzusetzen, die junge Menschen beschäftigen. Daher sollen die Gemeinden Beiräte oder vergleichbare Beteiligungsgremien für Kinder und Jugendliche einrichten. Das wichtigste Fundament unserer Demokratie sind freie und allgemeine Wahlen. Aber Demokratie bedeutet so viel mehr, als allein an politischen Abstimmungen teilzunehmen. Wer sich einbringen möchte und seine Gemeinde, sein direktes Lebensumfeld mitgestalten will, der sollte dazu die Möglichkeit erhalten. Demokratische Teilhabe sollte möglichst früh als selbstverständlich betrachtet und auch geschult und kultiviert werden. Dafür gehen wir heute einen großen Schritt. (Torsten Renz, CDU: Genau.) Das Jugendbeteiligungsgesetz hält daher fest, dass Landkreise und Gemeinden Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener und geeigneter Weise beteiligen sollen. Gleiches gilt bei Vorhaben des Landes. Das Land wird hierfür eine eigens einzurichtende Geschäftsstelle fördern, damit Voraussetzungen und Formate für Jugendbeteiligung geschaffen werden können. Unser Änderungsantrag zielt darauf ab, mehr Planungssicherheit für den zukünftigen Träger und die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle herzustellen und Kinder- und Jugendbeteiligung auf Landesebene langfristig zu ermöglichen. Zweitens zielt unser Änderungsantrag darauf, den Beteiligungsprozess für die beteiligten Kinder und Jugendlichen so transparent und nachvollziehbar wie möglich zu machen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass für Kinder und Jugendliche, die im Einzelfall beteiligt wurden, sichtbar gemacht wird, welche Auswirkungen ihre geäußerten Interessen auf das konkrete Vorhaben hatten und inwiefern eine Auseinandersetzung mit ihren Belangen erfolgte. Mit dem Jugendbeteiligungsgesetz legen wir nun eine ambitionierte und landesweit einheitliche Regelung für Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene vor und schaffen neue Möglichkeiten für Jugendbeteiligung auf Landesebene. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im direkten Gegensatz dazu steht der von der AfD Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf. Hier werden Kinder in erster Linie, wir haben es eben auch noch mal in den Ausführungen gehört, als Anhängsel ihrer Eltern betrachtet, die im Wesentlichen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die im Wesentlichen den Empfehlungen der Erwachsenen folgen sollen. (Thomas Krüger, SPD: Ja, scheint so. – Zuruf von Petra Federau, AfD) Diese ablehnende Haltung zu demokratischer Partizipation ist bedauernswert. Wir wollen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gucken Sie mal in die Verfassung, was da steht über Eltern und deren Rechte!) wir wollen eine Ausweitung und Verstärkung der Kinder- und Jugendarbeit. Sie verneinen das. Bezüglich des Änderungsantrags der Bündnisgrünen-Fraktion sei gesagt, dass wir bereits im Sozialausschuss Stellung zu den vielen Änderungsvorschlägen genommen haben. Wir verstehen die gut gemeinte Intention, halten aber einige der Vorschläge für nicht praktikabel umsetzbar. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass es durchaus Überschneidungen mit unserem Änderungsantrag gibt, und kann Sie nur einladen, diesem zuzustimmen. (Marc Reinhardt, CDU: Siehste!) Wir stärken mit dem vorliegenden Gesetzentwurf all jene Prinzipien, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die uns als offene und vielfältige Gesellschaft ausmachen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das glauben Sie.) Wir möchten, dass sich Jugendliche einbringen, so, wie sie das vielerorts bereits im Verein oder in Jugendorganisationen tun. Wir möchten, dass Jugendliche mitbestimmen, so, wie sie das bei Landtagswahlen tun werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das gibt es schon.) Und wir möchten, dass Jugendliche Verantwortung übernehmen, so, wie sie das zum Beispiel im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Ehrenamt tun. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gibt es auch schon, brauchen wir keine Gesetzeslage.) Damit stärken wir unsere demokratische Gesellschaft und stärken die Werte, die für diese Gesellschaft fundamental wichtig sind. Dass bestimmte Parteien und Organisationen an diesem Vorhaben so starken Anstoß nehmen, spricht für sich. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ich lade alle demokratischen Fraktionen dazu ein, dem vorliegenden Gesetzentwurf im Sinne der Abgeordneten …
Beate Schlupp
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Damm? Ich wollte noch die Zwischenfrage erreichen.
Christine Klingohr SPD
Ich habe mein letztes Wort gesprochen, aber, Herr Damm, sehr gerne. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: Erst mal immer der Reihe nach!)
Beate Schlupp
Bitte schön, Herr Damm!
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Nachfrage bezieht sich auf Ihre Äußerung zu den Änderungsanträgen – ich habe den ja gesehen von Ihnen auch –, welche konkreten Punkte Sie an unseren Änderungsanträgen für nicht umsetzbar halten. Das haben Sie ja gesagt, vielleicht können Sie das noch mal ausführen.
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten?
Christine Klingohr SPD
Ja, das tue ich gern. Wir haben im Sozialausschuss sehr deutlich und sehr lange darüber gesprochen. Wir machen uns mit diesem Gesetz auf den Weg. Das heißt nicht, dass das für unendlich geschrieben ist, sondern wir setzen uns mit Ihren Vorschlägen weiter auseinander und haben auch sicherlich Gelegenheit, nach einiger Zeit zu schauen, was kann geändert werden, was bringen wir weiter auf den Weg, und daran lassen Sie uns gemeinsam arbeiten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Sozialministerin Frau Drese. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist ungewöhnlich, dass die Landesregierung bei der Schlussabstimmung über ein Gesetz noch mal das Wort ergreift, aber erstens handelt es sich mit dem Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz um ein bedeutsames, um ein wichtiges Gesetzesanliegen und zweitens will die Landesregierung die in verbundener Aussprache behandelten sogenannten Gesetzentwürfe der AfD nicht unkommentiert stehen lassen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind Gesetzentwürfe! Das ist unparlamentarisch, Frau Drese! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Um den Landtag nicht über Gebühr zeitlich zu strapazieren, konzentriere ich mich weitgehend auf das Thema Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) während mein geschätzter Kollege Innenminister Christian Pegel zum Themenbereich „Integration und Migration” ausführen wird. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem neuen Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz wird es gelingen, mehr Mitsprache und Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen im Land an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen und damit die jugendpolitischen Zielsetzungen der Koalitionsvereinbarung zu verwirklichen. Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden auf kommunaler Ebene und überregional gestärkt. So ist es unter anderem gelungen, verfestigte Beteiligungsrechte und spezifische Regelungen zur Etablierung und zu den Rechten von Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien auf kommunaler Ebene im Gesetzentwurf zu etablieren sowie darüber hinaus gesetzliche Grundlagen für die Verstetigung und den Ausbau von Angeboten und Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Schon vor seinem Inkrafttreten hat der Gesetzentwurf all diejenigen ermutigt, die sich für mehr Kinder- und Jugendbeteiligung im Land einsetzen. Sie können sich für ihr Anliegen in Zukunft auf den Text dieses Gesetzes berufen. Das ist gut so und das wird in der Diskussion auch vor Ort stärken. Gerade in einer politisch so bewegten Zeit wie der jetzigen setzen wir ein richtiges und wichtiges Signal für demokratische Teilhabe. Dabei haben wir bei der Erarbeitung des Gesetzes die Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung des Bundesfamilienministeriums und des Bundesjugendrings zugrunde gelegt. Nennen möchte ich hier insbesondere konkrete Regelungen zur Etablierung und zu den Rechten von Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien. Diese stehen nun in kommunalen Vertretungsorganen und Ausschüssen und es steht ihnen ein Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht zu, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) die Stärkung von Strukturen, Netzwerken und Projekten im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie die Sicherstellung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Vorhaben und Planungen der Landesregierung durch eine Geschäftsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung. Mit dieser betritt Mecklenburg-Vorpommern partizipatives Neuland und setzt damit bundesweit neue Maßstäbe. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, schon vor Inkrafttreten des Gesetzes haben wir mit dem Initiativfonds Kinder- und Jugendbeteiligung einen wichtigen Impuls zur Umsetzung des Gesetzes gegeben. Ich bin optimistisch, dass dies bereits in diesem Jahr einen Schub für mehr Kinder- und Jugendbeteiligung möglich macht. Was für ein Kontrast zum vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion! Dieser stellt einen kompletten Gegenentwurf zu unserem Denkansatz dar, (Horst Förster, AfD: Richtig!) denn der AfD geht es gerade nicht darum, Kinder und Jugendliche zu ermutigen und sie zu selbstständigen Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ihr Gesetzentwurf atmet den miefigen Geist der 50er-Jahre: Die Eltern haben das Sagen. Sie werden, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie werden als Vertreter Ihrer Kinder in den Vordergrund gestellt, (Zuruf von Petra Federau, AfD) und das ist ein Ansatz, der gerade nicht dazu führt, dass wir uns die spezifischen Anliegen der Kinder und Jugendlichen, ihre Sicht auf die Dinge erschließen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ihr Ansatz bleibt stecken in einem rückwärtsgewandten und längst überholten Rollenverständnis zwischen Eltern und Kindern. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Gerade diejenigen ... (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Thomas Krüger, SPD: Moment mal, „Ihr Politaffen”, was sind das für Bezeichnungen, Herr Förster?! – Zuruf von Horst Förster, AfD)
Beate Schlupp
Einen Moment! Ich werde jetzt erst mal gucken, ob das protokolliert wurde. – Nein, es wurde nicht protokolliert. Ich habe es selber nicht gehört. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Es ist jetzt gut! Also ich … (allgemeine Unruhe) Das war jetzt keine Aufforderung zur allgemeinen Debatte. Es gab hier einen Vorwurf. Wir haben geklärt, dass es nicht im Protokoll steht, und damit ist die Debatte darüber auch beendet, und ich bitte jetzt die Ministerin, ihre Rede fortzusetzen.
Stefanie Drese
Vielen Dank! Gerade diejenigen, die in den Sitzungen der Enquete-Kommission engagierte Kinder und Jugendliche gesehen haben, können doch nicht ernsthaft auf den Gedanken kommen, diese Kinder und Jugendlichen können ihr Recht auf eigenständige Artikulation und Anliegen nicht allein wahrnehmen, und es ihnen absprechen! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir brauchen Ihr Gesetz nicht, das haben Sie gut erkannt.) Jedenfalls ist für mich nicht vorstellbar, dass immer erst Mutti und Vati gefragt werden sollen, wenn man sich auf der kommunalen Ebene für einen neuen Jugendtreff, eine bessere Verkehrsanbindung für Schülerinnen und Schüler oder schlicht eine bessere Kommunikation zwischen Alt und Jung einsetzt. Und hören Sie auf, von einem Zwang zur gesellschaftlichen Mitwirkung zu fabulieren! Diese Unterstellung verkennt das grundlegende Verständnis von Beteiligung, welche ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch ganz kurz auf das Integrations- und Teilhabegesetz in Artikel 1 eingehen. Damit wird nunmehr eine verbindliche rechtliche Grundlage für die Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte geschaffen und damit ein Rahmen für ein friedliches, von Akzeptanz getragenes gesellschaftliches Zusammenleben aller Menschen, ob mit oder ohne Einwanderungsgeschichte. Dass Sie das nicht wollen von der AfD, versteht sich von selbst. Sie wollen nicht verbinden.
Beate Schlupp
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Tadsen?
Stefanie Drese
Auch, wenn ich mit der Zeit schon drüber bin, ja.
Beate Schlupp
Bitte schön, Herr Tadsen!
Jan-Phillip Tadsen AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin, vielen Dank für die Möglichkeit einer Zwischenfrage! Sie haben jetzt hier doch noch mal das Thema Integrationsgesetz angesprochen. Da war ich ja schon in Sorge, dass das eventuell nur Herr Pegel machen soll. Mich würde jetzt interessieren, wenn man in den Wortlaut Ihrer letzten Rede zur Ersten Lesung reinschaut, Sie sprechen da ja von Interessen und Bedürfnissen aller Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte. Und nach den jetzt aber hier geäußerten Dingen, auch in der Debatte im Sozialausschuss, frage ich Sie einmal ganz direkt: Welche Interessen haben denn Menschen ohne Einwanderungsgeschichte und wie assistieren Sie diese mit Ihrer Politik?
Beate Schlupp
Das waren jetzt eigentlich zwei Fragen und das obliegt der Ministerin zu entscheiden, welche der beiden oder ob sie beide beantworten will. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wahrscheinlich gar keine.)
Stefanie Drese
Ja, in diesem Gesetz geht es um die Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Alle anderen beteiligen sich so, wie man das hier sieht, ja auch deutlich auf politischer Ebene. Von daher ist da keine extragesetzliche Regelung drin. Aber wenn Sie das Gesetz sich noch mal genau angucken, auch da geht es um die Beteiligung von Senioren, von Menschen mit Einschränkung. Da ist also die gesamte Gesellschaft mit betroffen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat die angemeldete Redezeit um …
Stefanie Drese
Eigentlich ist meine Rede noch nicht fertig. Wenn ich noch fortführen darf?
Beate Schlupp
Ach, noch nicht fertig?! Ja, dann werde ich noch warten und dann die aktuelle Überziehung bekanntgeben. (allgemeine Heiterkeit)
Stefanie Drese
Genau. Wir sind das erste ostdeutsche Flächenland, das ein solches Gesetz beschließt, und folgen damit sechs Bundesländern, die ein solches Gesetz bereits haben. Ich danke ausdrücklich an dieser Stelle all denjenigen, die an dem Gesetz und dem begleitenden Dialogprozess mitgewirkt haben, die sich dort eingebracht haben, insbesondere den vielen Aktiven aus der Integrationsarbeit, aus den kommunalen Ebenen und den Migrantenselbstorganisationen. Auch die Expertinnen und Experten in der Anhörung im Sozialausschuss haben gerade diesen Dialogprozess besonders hervorgehoben und als beispielhaft bezeichnet. Sie haben dieses Gesetz in großer Mehrheit begrüßt, auch wenn sie natürlich an manchen Stellen sich noch Änderungen oder mehr Verbindlichkeit gewünscht hätten. In einer Zeit, in der so viel Trennendes ist und so viel über Ausgrenzung gesprochen wird, Menschen Diskriminierung und Rassismus befürchten und erleiden müssen, ist das JVG ein wichtiges Signal, wie es auch anders geht mit mehr Toleranz, mit Vielfalt und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen, (Horst Förster, AfD: Staatsversagen!) für Kinder und Jugendliche, für Senioren und Senioren, für Menschen mit Einwanderungsgeschichte und für Menschen mit Einschränkungen. Dieses Gesetz kommt daher mit seinen Regelungen und Aussagen genau zur richtigen Zeit. Mecklenburg-Vorpommern hat seit dem 1. Juli für ein Jahr den Vorsitz der Integrationsministerkonferenz inne. In der nächsten Woche werde ich in Rostock die diesjährige Hauptkonferenz abhalten und dort die 15 Ministerien begrüßen und mit Freude und Stolz auch über dieses Gesetz berichten. Es passt genau zu unserem Motto für die diesjährige Integrationsministerkonferenz „Miteinander wachsen“. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ministerin! Damit haben wir eine Überschreitung der angemeldeten Redezeit von dreieinhalb Minuten. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Geht ja noch!) Und ich rufe auf für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister.
Katy Hoffmeister CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich vertrete in der Sache heute meinen Kollegen Glawe. Die Ausführungen werden sich in meinem Teil auf den Gesetzentwurf der Landesregierung und den Gesetzentwurf der AfD zu Evaluation der Kinder- und Jugendbeteiligung beziehen. Meine Kollegin Frau von Allwörden wird später Bezug zum anderen Gesetzentwurf der AfD nehmen. Die Anhörung im Sozialausschuss hat sehr gut verdeutlicht, dass sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gar keine tatsächlichen Veränderungen ergeben werden. (Marc Reinhardt, CDU: Ja, das ist so.) Das hängt insbesondere natürlich damit zusammen, dass weder eine Verpflichtung noch zusätzliche Mittel mit dem Gesetz einhergehen werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das kommt noch.) Es wird sehr deutlich, dass bloß keine Konnexität erzeugt werden sollte, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Marc Reinhardt, CDU) und es scheint so, dass es dem Sozialministerium wohl nicht gelungen ist, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) im Finanzministerium ausreichend Mittel zu besorgen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Somit handelt es sich bei dem jetzt vorliegenden Gesetz um reine Symbolpolitik. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP – Torsten Renz, CDU: Sehr richtig!) Wir alle kennen die tatsächlichen Wirkungen von Kann- und von Sollbestimmungen. Ehrlicherweise hätte man sich dieses Gesetz in dieser Form ersparen können. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Jawohl!) Ohnehin erachten wir es als grundsätzlich sinnvoller, nicht von Landesebene irgendwelche Verpflichtungen für Beteiligungsformate vorzugeben, sondern sich die Gegebenheiten vor Ort individuell anzuschauen. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) In der Anhörung ist sehr deutlich gemacht worden, dass bereits jetzt auf kommunaler Ebene, zum Beispiel über die Hauptsatzung, Kinder- und Jugendbeteiligung ermöglicht wird. Es ist jedoch wenig sinnvoll, wenn es zwar eine, wie hat die Koalition es genannt, verpflichtende Sollpflicht für die Kommunen gibt, aber keine entsprechenden Initiativen vor Ort durch Kinder oder Jugendliche. Und wir alle wissen doch auch, dass dies in einem Flächenland mit dieser Bevölkerungsstruktur nicht in jeder Kommune möglich sein wird. (Marc Reinhardt, CDU: Richtig!) Der Städte- und Gemeindetag hat in der Anhörung sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass sich keine Kommune vor Kinder- und Jugendbeteiligung drücken wird, wenn es denn die entsprechenden Initiativen vor Ort gibt, und das ist nun mal die entscheidende und grundlegende Voraussetzung. (Beifall Horst Förster, AfD) Wir erachten es daher als zielführender, wenn nicht das Land pauschal entscheidet, sondern dass die kommunale Ebene entsprechend der Gegebenheiten vor Ort individuell entscheiden kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun kurz zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, der zumindest teilweise den Anschein erweckt, ein wenig aus der Zeit gefallen zu sein. Unserer Ansicht nach können Kinder und Jugendliche sehr wohl ihre eigenen Interessen äußern und in Eigenverantwortung dafür eintreten. Dafür braucht es nicht immer zwingend die Eltern an der Hand, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) wobei es natürlich auch hier zu Recht rechtliche Grenzen gibt und die Rolle der Eltern klar geregelt sein soll. Wir erachten es grundsätzlich als sinnvoll, dass die Kinder- und Jugendbeteiligung gefördert wird, wo es entsprechende Initiativen gibt. (Enrico Schult, AfD: Wir auch, wir auch.) Und wir begrüßen es auch, wenn Kinder und Jugendliche sich frühzeitig mit demokratischen Prozessen vertraut machen, (Enrico Schult, AfD: Wir auch.) vorausgesetzt, sie möchten sich beteiligen. (Petra Federau, AfD: Genau. – Enrico Schult, AfD: Richtig!) Anders, als Sie suggerieren, wird kein Kind und kein Jugendlicher jemals an der Teilnahme von Beteiligungsformaten verpflichtet werden. Und Sie fordern ja eine Evaluation der Kinder- und Jugendbeteiligung. Hierzu ist zu sagen, dass es zum einen bereits eine geforderte Übersicht gibt, zum Beispiel die Beteiligungskarte des Landesjugendrings Mecklenburg-Vorpommern, und zum anderen erschließt sich meinen Kollegen gerade bei der Auflistung der Unterpunkte die Sinnhaftigkeit dieser Erhebungen nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden die beiden angesprochenen Gesetzentwürfe aus unterschiedlichen Gründen ablehnen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Albrecht.
Christian Albrecht Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir haben eine Zweiteilung. Ich werde zu dem Bereich „Kinder und Jugend“ sprechen, meine Kollegin Frau Pulz-Debler dann zum Vielfaltspart. Ja, die fachliche Debatte zum Gesetzentwurf hatten wir in den Ausschüssen, dazu hatte ja Frau Hoffmeister berichtet. Das möchte ich jetzt gar nicht alles reproduzieren, sondern noch mal einige wenige Punkte hervornehmen, die ich besonders erwähnenswert finde. Und ich möchte einsteigen mit der Feststellung, dass dieser Gesetzentwurf gerade in Verbindung mit dem Wahlalter 16 doch ein ganz erheblicher Schritt nach vorne ist und eine deutliche Verbesserung für die Rechte von Kindern und Jugendlichen in diesem Land darstellt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und dieser Seitenhieb sei mir an dieser Stelle dann einmal erlaubt: Ich glaube, das ist auch deutlich mehr, als jemals mit einer Regierungsbeteiligung der CDU an dieser Stelle möglich gewesen wäre. (Marc Reinhardt, CDU: Weniger.) Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Und an der Stelle möchte ich dann auch noch mal unterstreichen, dass es eben nicht egal ist, wer hier miteinander regiert. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und auch wenn es jetzt Kritik gibt an diversen Ausführungen, dass es etwa Haushaltsvorbehalte gibt oder da Soll- statt Mussregelung drinsteht, können Sie uns nicht absprechen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass das unterm Strich eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo darstellt. Als regierungstragende Fraktion müssen wir aber das politisch Gewünschte und das haushälterisch Machbare irgendwie versuchen, miteinander kongruent zu bekommen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und natürlich wird da an der einen oder anderen Stelle abgeschichtet, und ich glaube, mit der Bemerkung ist dann auch schon ein Großteil der Änderungsanträge der GRÜNEN adressiert. Das Thema Jugendbeteiligung ist aber mit dem hoffentlich heute positiven Beschluss nicht abgehakt. Wir werden weiter am Thema arbeiten, uns weiter für die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen und versuchen, Verbesserungen zu erzielen, um dann in der Perspektive Dinge zu ermöglichen, die Stand heute mit unseren heutigen Möglichkeiten noch nicht umsetzbar sind. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) So, und zu unserem Änderungsantrag haben wir ja auch schon im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens einige Punkte aufgenommen, die zum Positiven verbessert werden. Meine Kollegin Frau Klingohr hatte ausgeführt. In jedem Fall schaffen wir aber eine Grundlage, schlagen Pflöcke ein und dieses Gesetz entfaltet sogar jetzt schon konkrete Wirkungen, obwohl es noch nicht mal beschlossen ist. Was meine ich damit? Ich kann auf das Beispiel Rostock verweisen, denn da hatten wir irgendwann mal vor 15 Jahren einen Kinder- und Jugendbeirat beschlossen mit einem Rede- und Antragsrecht. Und die Rechtsauffassung der Verwaltung war immer, ist nicht vorgesehen, geht nicht, gibt die Kommunalverfassung nicht her. Jetzt kann man das sicherlich unterschiedlich interpretieren, ist aber Fakt, hat nicht stattgefunden. Und immer, wenn dieses Thema wieder angefasst werden sollte, wurde das dann rausgekramt und gesagt, geht nicht, können wir auf Grundlage der Kommunalverfassung zumindest in dieser Form nicht machen. (Torsten Renz, CDU: Wer war da OB?) Weiß ich nicht mehr. Ich glaube, Herr Methling müsste das gewesen sein. (Torsten Renz, CDU: Okay! – Zuruf von Horst Förster, AfD)
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Damm?
Christian Albrecht Die Linke
Mit Blick auf die Uhr leider nicht, dann lieber am Ende noch mal. Dieses Gesetzgebungsverfahren, in dem wir uns gerade befinden, hat aber einen Impuls für einen neuerlichen Beschluss gegeben. Den haben wir dann auch gefasst. Und gerade heute findet auch eine Kinder- und Jugendkonferenz in Rostock statt, die auch genau diesen Gesetzentwurf als wesentliche Arbeitsgrundlage nimmt, wie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gestaltet werden kann. Es ist also mitnichten so, dass hier gar nichts passiert, sondern durchaus, obwohl es noch nicht mal beschlossen ist, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) ist das eine Grundlage und ein wichtiger Beitrag, und ich hoffe, dass das an anderer Stelle ebenso sein wird. Jetzt komme ich noch einmal zum Entwurf der AfD. Das ist jetzt hier auch schon mehrfach rausgekommen. Was Sie wollen, ist das Gegenteil von Kinder- und Jugendbeteiligung. Sie wollen Beteiligung verhindern, und das entspricht auch Ihrem autoritären Politikansatz. Und natürlich spielen Eltern in diesem Gesetzentwurf keine Rolle. Warum sollten sie auch? Es geht um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und nicht um die Beteiligung von Eltern, denn die haben ja alle Möglichkeiten, sich politisch zu beteiligen. Der zentrale Satz, den Sie da haben, ist, Eltern wüssten am besten, was für ihre Kinder eben am besten sei. Und ich sage mal, selbst in einer idealen Welt, in der das uneingeschränkt immer gelten würde, hätte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen immer noch diverse positive Effekte. Dazu haben wir uns tausendmal ausgetauscht, unter anderem in der Enquete, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) da gibt es eine ausreichende Studienlage. Das ist dann so, und Sie tun weiterhin so, als würden Jugendliche hier zur Beteiligung gezwungen werden. Auch das ist Quatsch, (Beifall Dirk Bruhn, DIE LINKE) auch das wurde hier mehrfach schon erwähnt. Es geht immer darum, Angebote zu schaffen. Und das sieht man ja auch in der Beteiligungslandschaft, dass Angebote entstehen. Also es gibt dann irgendwelche Beteiligungsformate, die schlafen irgendwann dann eben auch wieder ein, weil dann zum Beispiel mit dem Wechsel von Kindern und Jugendlichen eine Alterskohorte dran ist, die sagt, nö, wir wollen nicht mehr, und dann ist das so, dann verschwindet das wieder. Es gibt also mitnichten einen Zwang. Sie bemängeln weiterhin, dass es hauptamtliche Stellen im Land gibt, die die Beteiligung organisieren. Auch hier muss ich Sie fragen: Haben Sie in der Enquete geschlafen? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Denn jeder Experte und jede Expertin sagt eindeutig, die Beteiligung und auch die Betreuung und Begleitung durch das Hauptamt ist ein wesentlicher Gelingensfaktor für die Jugendbegleitung. Und Ihre abwertenden Bemerkungen gegenüber Frau Bösefeldt, die Sie ja einmal stellvertretend herausgepickt haben für die vielen Jugendarbeiter im Land, finde ich einfach nur schäbig. Das weise ich auch zurück! Ich kann auch sagen, dass diese Menschen, die in der Jugendarbeit hier unterwegs sind, einen ganz wesentlichen Beitrag leisten und auch wichtige Bezugspersonen für Kinder und Jugendliche sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Katy Hoffmeister, CDU, und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Also das, fand ich, war unter aller Kanone. Auch wichtig, Sie können nicht erwarten, dass Kinder und Jugendliche, die Sie in der kompletten Unmündigkeit halten wollen, dann auf einmal mit dem 18. Geburtstag auf magische Weise aus ihrem metaphorischen Kokon schlüpfen und dann Demokraten sind, die alles können, die sich schon komplett selber artikulieren und ihren Rechten auch Nachdruck verleihen, für ihre Interessen eintreten können, sondern das ist etwas, das muss über die Zeit geübt werden, und damit sollte man möglichst frühzeitig und eben altersgerecht anfangen. Ja, ich könnte jetzt noch viele andere Sachen sagen zu den Vorteilen von Kinder- und Jugendbeteiligung. Ich glaube, das ist schon in den anderen Redebeiträgen auch deutlich geworden. Ich sage nur, haben Sie mehr Zutrauen in die jungen Menschen! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Geben Sie ihnen mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung in die Hand, denn die besten Expert/-innen in eigener Sache sind die Kinder und Jugendlichen immer noch selbst. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag liegt mir ein Antrag auf Kurzintervention vor seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Damm!
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! So richtig kann ich Sie aber nicht davonkommen lassen mit der Aussage, na ja, hat halt dann nicht gereicht oder so. Sie sagen ja so gerne, steht im Koalitionsvertrag, versprochen, geliefert. An dieser Stelle hätte man natürlich einfach für die Sachen, die Geld kosten, auch Geld einstellen müssen, wenn man es denn im Koalitionsvertrag verspricht. So ist es halt nicht geliefert. Und an einer Stelle, wo wir uns eingebracht haben, das war die Haushaltsdebatte, da haben wir ja entsprechende Änderungsanträge. Das haben Sie also nicht zur Priorität erklärt. Das kann man politisch so machen, ist halt nicht unsere Position. Wonach ich Sie konkret fragen möchte in meiner Frage, war, Sie haben gesagt, man kann bei den GRÜNEN quasi die Änderungsanträge alle ablehnen mit einem Blick auf diese Haushaltsrelevanz. Sie haben beim Vielfaltsgesetz eine Evaluation drin des Gesetzes. Die haben wir im Änderungsantrag, also auch im Sozialausschuss, aber jetzt hier auch heute noch mal beantragt. Und aus unserer Sicht kostet das kein Geld. Deswegen wäre meine Frage: Warum geht es bei dem einen Gesetz, bei dem anderen machen wir es nicht?
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten, Herr Abgeordneter?
Christian Albrecht Die Linke
Ja, natürlich. Also was jetzt den konkreten Punkt zum Vielfaltsgesetz in der Evaluation angeht, weiß ich jetzt nicht. Das müsste dann wahrscheinlich Frau Pulz-Debler beantworten, die auch im Ausschuss bei der Debatte da war. Ein Punkt, der noch dabei war bei diesen Änderungsanträgen, das habe ich aufgrund der Zeit nicht mehr geschafft, war ja auch diese Änderung mit jungen Menschen und Kindern und Jugendlichen, wo es dann um unterschiedliche Altersgruppen geht. Ich meine, vielleicht kann ich dazu noch mal ausführen, wenn das gewünscht ist. (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Aber was dann grundsätzlich das Geld angeht, ist natürlich immer schwer. Wir haben eine schwierige Haushaltssituation. Das hat auch nicht immer was mit Prioritäten zu tun. Andere Themen sind auch prioritär. Sie haben ja auch noch einen großen Wünschesack, was wir alles prioritär behandeln sollten. Und am Ende ist das dann eben rausgekommen. Wir machen erst mal eine Grundlage, wir richten die Möglichkeiten ein. Wie man zum Beispiel in Rostock sieht, hat das ja auch schon einen konkreten Effekt. Und dann müssen wir später noch mal gucken, wo wir nachsteuern können. Das ist eben das, was im Rahmen der Haushaltsverhandlungen jetzt drin war. Ich weiß, das muss Sie als Opposition an der Stelle nicht interessieren. Das sind dann so die Sorgen und Nöte, die eine regierungstragende Fraktion hat. Aber ich habe natürlich schon den Anspruch hier auch sehr deutlich formuliert, dass wir in Zukunft natürlich gucken und immer versuchen, sukzessive das, was geht, was wir abbilden können, dann auch möglich zu machen. Das ist dann Politik an der Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – René Domke, FDP: Ach?!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat jetzt für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst lag noch ein blauer Kugelschreiber seit vier oder fünf Rednerinnen und Rednern hier. Falls jemand ihn vermisst, der ist jetzt in die Richtung gegangen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oha! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das mag Ihrer sein. Okay! Das nur als Kontext. Ich entschuldige mich zum Zweiten, dass ich ans Rednerpult trete. Eigentlich durchbreche ich ein bisschen den Grundtenor dieses Tagesordnungspunktes. Ich bitte gleichwohl um Nachsicht, weil die AfD einen Antrag gestellt hat, einen Gesetzentwurf vorgestellt hat, der einen größeren Rahmen schlägt. Dieser Rahmen geht ein bisschen raus aus dem eigentlichen Kontext – nach meinem Empfinden – dessen, was mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung intendiert war und auch diskutiert worden ist. Erlauben Sie mir trotzdem, dass ich sozusagen den migrationspolitischen Teil, der sich in dem Alternativgesetzentwurf wiederfindet, aufgreife. Sie hatten vorhin gesagt, Sie würden uns allen an die Hand geben: Fakten statt Parolen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich dachte, es geht um Integration und nicht um Migration.) Ich habe ein bisschen gezögert und gedacht, ja, das klingt so nach hemdsärmeligen Parolen statt Grundgesetz, denn wenn Sie in den Gesetzentwurf hineinschauen, dann schüttelt sozusagen das ganze Grundgesetz sich einmal durch, diesen Gesetzentwurf durch. Ziel des Gesetzes, so sagt die AfD, soll sein, Ein- und Auswanderung in Mecklenburg-Vorpommern ein Stück weit zu sortieren. Und bei Ein- und Auswanderung hatte ich das Gefühl, die Vokabeln habe ich schon mal gesehen, und mit ein bisschen Überlegen fiel mir das Grundgesetz ein. Artikel 73 Absatz 1 Nummer 3 Grundgesetz ist die Bestimmung über die sogenannte ausschließliche – ausschließliche – Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes, die Ein- und Auswanderung von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes, dachte ich, oh, kenne ich schon die Formulierung „Ein- und Auswanderung“. Paragraf 2 will bestimmen, „Ausländer im Sinne dieses Gesetzes sind Personen …“. Wir haben auch da eine bundesweite Regelung im Aufenthaltsgesetz, wie wir ausländische Personen definieren. Ich finde das persönlich auch nicht falsch, dass man in einer föderal, zugegebenen föderal verfassten Bundesrepublik Deutschland gleichwohl gewisse Begrifflichkeiten bundesweit einheitlich hat, also in Hamburg nicht jemand anders Ausländer ist als in Mecklenburg-Vorpommern. Und das könnten wir jetzt für 14 andere Bundesländer fortsetzen. Auch da finden wir entweder mit Artikel 73, vielleicht auch – können wir drüber streiten, wo die Abgrenzung genau ist – mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 4 des Grundgesetzes eine dann immerhin konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländerinnen und Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt also auch an der Stelle eine klare Niederlegung im Grundgesetz. Und man wird wohl behaupten können, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Aufenthaltsgesetz eine relativ abschließende und vollumfängliche Regelung vorgenommen hat. Sie haben dann in Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 2 sozialrechtliche Bestimmungen im Blick, nämlich die Frage, ob jemand sich zunächst, bevor er Sozialleistungen empfängt, selbstständig bemühen muss, für seinen Lebensunterhalt einzustehen. Das scheint mir im Übrigen jetzt losgelöst davon, welche Nationalität jemand innehat. Auch da gibt es mit den Sozialgesetzbüchern abschließende Regelungen, zugegebenermaßen im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes. In dem gleichen Paragrafen die Ziffern 3 und 4 betreffen Fragen von Ausreise, Rückkehr und Abschiebung. Auch da sind wir wohl tief in der ausschließlichen Zuständigkeit, zumindest in der konkurrierenden, auch hier Aufenthaltsgesetz des Bundes – umfassende, vermutlich abschließende Regelung, zumindest scheint das bisher in 16 Bundesländern so angenommen worden zu sein, es gibt keine spezifischen Regelungen an anderer Stelle. Soweit Sie dann in der Ziffer 6 etwas zu der Unterkunfts- oder Unterbringungsvariante in Mecklenburg-Vorpommern in den Blick nehmen, weise ich darauf hin, es gibt schon ein Landesgesetz, landesrechtliche Bestimmungen, die bei der Frage, wie die Unterverteilung unterhalb des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern von Menschen, die auf der Flucht zu uns gelangen – der Bund regelt, wie er auf die Bundesländer verteilt, die Bundesländer jeweils, wie sie auf die kommunale Familie verteilen –, also es gibt bereits ein konkurrierendes Landesgesetz, das man dann ein Stück weit mit in den Blick nehmen müsste. Es gibt dazu zumindest landesrechtlich bereits Regelungen. Und wenn Sie in den Paragrafen 4 hineinschauen, ist die deutsche Sprache angesprochen. Auch da finden Sie Regelungen im Aufenthaltsgesetz. Es gibt die Integrationskurse, die der Bundesgesetzgeber für sich im Aufenthaltsgesetz regelt, finanziert im Übrigen auch, und dann umsetzt. Und soweit sie darin dann auch noch für EU-Mitgliedstaaten oder Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaaten die Freizügigkeit daran binden wollen, nach wie viel Jahren die Deutsch sprechen müssen, sind wir dann sozusagen auch noch tief im EU-Recht, das dann außerhalb sogar der Grundgesetzkompetenzen, geht darüber hinaus. Die Rückkehrberatung, Paragraf 6 – ebenfalls Aufenthaltsgesetz, wenigstens konkurrierende Gesetzgebung –, dürfte, soweit ich das bisher wahrnehme, abschließend durch den Bundesgesetzgeber geregelt sein. Und soweit Sie in Paragraf 10 die Aufgaben der Kommunen definieren wollen und sagen, die sollen doch bitte mitfinanzieren im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und Möglichkeiten, will ich auch da darauf hinweisen, auch da haben wir ein Landesgesetz, auch da haben wir uns hier im Land bisher anders entschieden. Das Landesgesetz scheint mir an der Stelle abschließend zu sein, und sagt, bei den Kosten, die mit Unterbringung von Flüchtlingen und Asylberechtigten und Asylbegehrenden entstehen, tragen wir die Kosten als Land für Unterbringung, Verpflegung und soziale Betreuung, und zwar zu 100 Prozent als Fixkostenabrechnung/Spitzabrechnung. Ich glaube, auch diese Regelung hat sich bewährt im Verhältnis. Wir zumindest wollen, anders als dieser Gesetzentwurf, auf Regierungsseite diese Zusage an die Kommunen nicht einschränken. Unser Versprechen bleibt, wir werden weiterhin per Spitzabrechnung zu 100 Prozent finanzieren, wollen da also nicht wie Paragraf 10 ran. Mein Gefühl, meine Damen und Herren, wir sind hart am Wind beim Grundgesetz. Eigentlich bräuchten wir einen Artikel 1, der sagt, die Landesregierung möge bitte eine Verfassungsänderung in Bundestag und Bundesrat anregen, wenn man das verfolgen wollte. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mich überzeugte auch das nicht. Ich glaube, dass es Regelungen gibt, die bundesweit gemeinschaftlich gleich geregelt sein sollten. Von daher scheint mir das Grundgesetz mit seinen Vorgaben sehr überzeugend. – Ich danke ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Ich habe es noch nicht verstanden, alle reden über Evaluation, also von den Regierungsvertreter/-innen, aber der Antrag mit diesem Zweck wird wahrscheinlich abgelehnt. Vielleicht ändert sich das gleich noch in der Debatte, aber bis jetzt habe ich es nicht verstanden. Wozu sprechen wir? Also heute soll es beschlossen werden, das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz. Dazu spreche ich jetzt. Und was liegt da hinter uns? 1,5 Jahre intensive landespolitische Arbeit zum Thema „Beteiligung und Mitwirkung junger Menschen“ im Ministerium, in der Enquete-Kommission, im Sozialausschuss. Was liegt jetzt vor? Ein Gesetz, in dem leider reihenweise fachliche Unzulänglichkeiten noch enthalten sind, kein einziges der zentralen Kriterien für ein fachlich gutes Beteiligungsgesetz wird erfüllt – kein einziges. Erstens, die fehlende Verbindlichkeit. Sollregelungen, wie sie nun in Ihrem Gesetz stehen, sind für eine angemessene Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention nicht geeignet. Sie führen eben nicht dazu, dass junge Menschen flächendeckend beteiligt werden. Dass es dafür eine Mussregelung bräuchte, wurde Ihnen vom Landesjugendring, vom Deutschen Kinderhilfswerk, vom Städte- und Gemeindetag, von der Sportjugend, vom Landkreistag, vom Beteiligungsnetzwerk, von vielen anderen Expert/-innen in der Anhörung mehrfach deutlich erklärt. Um genau zu sein, es gab null Expert/-innen, die das Gegenteil gesagt haben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es.) Lassen Sie uns doch von unseren Nachbarländern lernen! In Schleswig-Holstein hat man eine Sollregelung gehabt und hat sie vor einiger Zeit durch eine Mussregelung ersetzt. Warum? Weil die Sollregelung das Ziel eben nicht erreicht hat, zu einer flächendeckenden Beteiligung junger Menschen zu kommen. Auch das wurde in unserer Anhörung festgestellt. Zweitens, keine dauerhaft verlässliche Finanzierung. Durch Formulierungen wie „im Rahmen ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit“ wird eine dauerhafte, verlässliche Finanzierung nicht sichergestellt. Es wird also nichts anderes als Kinder- und Jugendbeteiligung nach Kassenlage, und das wissen Sie auch. Rot-Rot betrachtet das Recht auf Beteiligung also als Nice-to-have und nicht als verbindliches Recht junger Menschen. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auch das finden wir nicht richtig, vor allem widerspricht es der UN-Kinderrechtskonvention, die Sie ja selbst auch zitiert haben. Drittens, immer noch keine seriösen Datengrundlagen. Seit Jahren ist ein regelmäßiger Kinder- und Jugendbericht beziehungsweise Lebenslagenbericht junger Menschen überfällig. Fast alle Bundesländer und der Bund greifen auf dieses bewährte Mittel zurück. Im vorliegenden Gesetz fehlt ein entsprechender Passus erneut. Es fehlt weiterhin eine zentrale Datenbasis für seriöse, faktenbasierte Politik für junge Menschen, und das stellen Sie selbst auch in der Enquete-Kommission doch immer wieder fest. Viertens. Keine Evaluation des Gesetzes, sagte ich bereits. Da es bisher kein regelmäßiges Berichtswesen und keine ausreichende Datengrundlage im Bereich Kinder- und Jugendpolitik für unser Land gibt, wäre es umso wichtiger, zumindest das vorliegende Gesetz und seine Wirkung regelmäßig wissenschaftlich zu evaluieren. Und selbst das wird leider versäumt, auch wenn Sie am Rednerpult bisher – so habe ich es verstanden – anderes versprochen haben. Obwohl eine Evaluierung im ersten Entwurf des Ministeriums noch enthalten war und obwohl SPD und LINKE so viel von Evaluation reden und obwohl es im Integrations- und Teilhabegesetz auch einen Evaluationsparagrafen gibt – warum hier nicht? Fünftens, junge Erwachsene werden komplett vergessen. Dass 18- bis 26-Jährige, also junge Erwachsene, im Gesetz nicht vorkommen, ist ein weiterer großer Mangel aus unserer Sicht. Im Sozialgesetzbuch, auf europäischer Ebene, in der Praxis der Arbeit der Kinder- und Jugendverbände, überall wird darauf geachtet, junge Erwachsene ab 18 einzubinden. Im Gesetz der rot-roten Koalition spielen junge Erwachsene hingegen keine Rolle. Sechstens, kommunale Beauftragte für junge Menschen fehlen. Dass es um eine effektive politische Beteiligung junger Menschen, in denen auch Verwaltung hauptamtliche Unterstützung braucht, geht, ist unbestritten. Auch das müsste verbindlich durch das Gesetz gewährleistet und nicht nur als Option vorgesehen werden. Sie haben es ja selbst als Gelingensbedingung auch genannt. Ich fasse zusammen: Das Ministerium hat Kinder und Jugendliche bei der Erarbeitung des Gesetzes trotz gegenteiliger Versprechungen nicht beteiligt. Die Erkenntnisse aus der Enquete-Kommission wurden entgegen anderslautender Bekundungen nicht einbezogen. Die komplett einstimmige Auffassung der Sachverständigen in der Anhörung des Sozialausschusses findet sich im Gesetz so nicht wieder. Alle zentralen Bausteine für ein gelungenes Gesetz fehlen. Mit Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen haben Sie doch heute die Möglichkeit, erstens, doch noch Verbindlichkeiten ins Gesetz zu bringen, zweitens, kommunale Beteiligungsarbeit dauerhaft gesetzlich zu verankern, drittens, mit einem regelmäßigen Bericht über die Lebenslagen junger Menschen eine verlässliche Datenbasis zu schaffen, viertens, auch junge Erwachsene ab 18 Jahren mit einzubeziehen, fünftens, die Transparenz in der Beteiligung zu erhöhen, sechstens, kommunale Beauftragte für die Beteiligung zu schaffen, und siebtens, eine regelmäßige Evaluation zu gewährleisten. Lassen Sie uns diese Chance für junge Menschen im Land nutzen! Ich bitte um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich werde mich in meinen Ausführungen auf die Kinder- und Jugendbeteiligung beziehen, und mein Kollege, Fraktionsvorsitzender René Domke, wird dann noch weitere Ausführungen hier beitragen. Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Kinder- und Jugendbeteiligung haben wir ja bereits im November letzten Jahres hier im Plenum diskutiert. In der Zwischenzeit haben wir weitere Erkenntnisse im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Sozialausschusses erhalten und hatten genügend Zeit, die Zielsetzung des Gesetzentwurfes mit Verbänden und weiteren Beteiligten zu besprechen. Ergänzend hat die AfD noch einen eigenen Gesetzentwurf für ein sogenanntes Kinder- und Jugendbeteiligungsevaluationsgesetz vorgelegt. Ich mache es kurz: Beiden Gesetzentwürfen wird unsere Fraktion nicht zustimmen. Beginnen wir mit den Ideen der Landesregierung. Wie bereits nach der öffentlichen Anhörung deutlich wurde, ist dieser Gesetzentwurf nicht ausgegoren und kann eher als Symbolpolitik verstanden werden. Das ist schade. Es fehlt an der Konnexität, es fehlt an verbindlichen Vorgaben und es wird unnötigerweise in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen. Wir sagen immer, Kommunen brauchen keine Belehrung über Kinder- und Jugendbeteiligung oder die Einrichtung von Migrationsbeiräten und -beauftragten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Das soll Sache der Kommunen bleiben, die eigenverantwortlich über ihre Strukturen und Gremien entscheiden. Da scheint mal wieder das Misstrauen der Landesregierung in die Arbeit der eigenen Kommunen durch. Und wenn Sie schon Gremien die Einrichtung vorschreiben, dann bitte auch die nötigen Gelder und Beratungsangebote dafür bereitstellen! Das wurde in der Anhörung von den Verbänden sehr deutlich gemacht. Wir haben aber auch im November bereits bei der Ersten Lesung des Gesetzes gesagt, Kinder- und Jugendbeteiligung ist eine sinnvolle Sache, die unser demokratisches Gemeinwesen stärkt. Je früher Kinder und Jugendliche sich mit den Strukturen unseres Landes vertraut machen, desto eher lernen sie, wie aktive Meinungsbildungsprozesse in einer Demokratie funktionieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie später als Erwachsene eine tragende Rolle bei der Ausgestaltung des Gemeinwesens einnehmen. Daher, frühe Beteiligung macht Sinn! Aber, und das haben wir beim letzten Mal ebenfalls angemerkt, es reicht nicht, fleißig in ein Gesetz zu schreiben, dass die Kommunen bitte die Beteiligung sicherzustellen haben, wenn die Realität in unserem dünn besiedelten Flächenland mitunter doch durchaus ernüchternd aussieht: Da kommt kein ÖPNV, da gibt es kein Netz und die nächste Räumlichkeit zum Treffen mit Gleichgesinnten ist mehr als 30 Kilometer entfernt. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Da muss es ran an die Infrastruktur, und es kostet richtig Geld. Die Praktiker unter uns in der Anhörung haben allerdings deutlich zu verstehen gegeben, dass es so wie vorgetragen einfach nicht funktionieren wird. Und noch ein paar Worte zum Gesetzentwurf der AfD: Zum einen sehen wir hier doch ein zweifelhaftes Verständnis der Rolle von Eltern in der Kinder- und Jugendbeteiligung. Hier fehlt wohl eindeutig das nötige Vertrauen in die eigenen Sprösslinge und die kommunalen Strukturen, sodass permanent die Eltern als letzte Kontrollinstanz mit im Boot sein müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das brauchen unsere Kinder und Jugendlichen nicht. Sie manifestieren geradezu, dass die Eltern ihre eigene Weltsicht sicher an den Nachwuchs übertragen. Und auch hier empfehlen wir Liberalen mehr Vertrauen, gerade in die eigenen Kinder. Sie werden sich ihre eigene Meinung bilden, (Beifall David Wulff, FDP) und das ist auch gut so! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Zu den beiden Vorschlägen und Gesetzentwürfen: Die Regierungskoalition ist leider – wie gewohnt – praxisfern, bürokratisch unterwegs und negiert die Folgekosten für die Kommunen. Die AfD – Sie verheddern sich in einem Gemisch aus rückwärtsgewandtem Familienbild und fehlendem Vertrauen in die demokratischen Strukturen. Beides in unseren Augen unbefriedigend, daher zweimal Ablehnung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Federau.
Petra Federau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gleich einmal noch auf die Ministerin Drese eingehen, die, ich nehme jetzt mal, vergleiche es mit Herrn Pegel, sein Auftreten hier, und vergleiche das Auftreten von Frau Drese. Und es nicht das … (Ministerin Stefanie Drese: Haltungsnoten, oder was?) Es ist nicht das erste Mal, dass Frau Drese wirklich die parlamentarische Demokratie hier missachtet. (Ministerin Stefanie Drese: A-Note und B-Note!) Wenn Sie, (allgemeine Unruhe – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) wenn Sie als Ministerin bei der Einbringung von Gesetzentwürfen die Opposition oder bei der, von der Opposition von „sogenannten Gesetzentwürfen“ reden, dann ist das unredlich und diskreditiert die Arbeit der Fraktion. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und weiterhin, bei der Rolle der Eltern und bei Familie von miefigen 50er-Jahren zu reden, dann frage ich mich, wo leben Sie! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: In der Gegenwart.) In der Gegenwart. Wir sehen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wir sehen die Gegenwart, wir sehen die Probleme allerorts. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und deswegen kann doch das Ziel eigentlich nur sein, wieder starke Familienverbünde zu haben, dass dort eben Liebe, Zusammenhalt, all diese Dinge, die dort von … (Zuruf von Michel-Friedrich Schiefler, SPD) Selbstverständlich. (allgemeine Unruhe) Und niemand, niemand von uns – das finden Sie weder im Gesetzentwurf noch in der Rede – hat gesagt, ausschließlich die Eltern haben hier über irgendjemanden zu bestimmen, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) oder eine, wie war, wie sagte jetzt eben Frau Becker-Hornickel, „als letztes Kontrollorgan“. Das haben wir nicht gesagt, das habe ich nicht gesagt, es ist nirgends aufgeschrieben. Ganz im Gegenteil, wir haben geschrieben und gesagt, die Kinder und Jugendlichen, die sich einbringen wollen, finden bereits jetzt ein riesiges Beteiligungsnetzwerk vor, welches da ist. Wer zu … (René Domke, FDP: Na, wo denn?) Das steht überall zur Verfügung. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da gibt es diverse Anlaufstellen. (René Domke, FDP: Fahren Sie mal raus, nicht in Schwerin, fahren Sie mal vor die Tore von Schwerin!) Selbstverständlich. Und da muss dann eben natürlich evaluiert werden, weil es Unterschiede gibt in Großstädten, in Städten und auf dem Lande. Das ist richtig. (René Domke, FDP: Da kommen die Kinder gar nicht hin.) Und dieses gibt unser Antrag, unser Gesetzentwurf her. Deswegen soll hier eben wirklich geprüft werden, wo kann man wirklich nachsteuern, wo kann aber auch vielleicht eben, ja, geschaut werden, wo es Doppel- und Dreifachstrukturen gibt. Also, wie gesagt, diese Unterstellung, diese Missachtung von Frau Drese für die Arbeit, die hier in den Fraktionen geleistet wird, es ist nicht das erste Mal und wir verbitten uns das auch wirklich. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und ich sage es noch einmal, die Familien, ein starker Familienverbund bewirkt viel mehr als tausend Sozialarbeiter. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Es ist gut, dass sich die Koalition auf den Weg gemacht hat, ein Integrations- und Teilhabegesetz für unser Land zu erarbeiten. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aus Sicht meiner Fraktion gibt es aber noch Nachbesserungsbedarf an dem Gesetzentwurf. Die großen Chancen, die in einem Integrations- und Teilhabegesetz liegen, können und müssen noch umfassender genutzt werden. Dafür hat meine Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt. Drei Aspekte sind hier besonders wichtig: Zum einen werben wir dafür, dass es in Kommunen ab 10.000 Einwohner/-innen eine verpflichtende Einrichtung von Beiräten für Menschen mit Migrationsgeschichte gibt. Zumindest in diesen größeren Kommunen muss dauerhaft gewährleistet sein, dass es ein Vertretungsgremium für Menschen mit Migrationsgeschichte gibt. Zum anderen fordern wir, dass die Bestellung der Landesintegrationsbeauftragten dauerhaft verbindlich gewährleistet wird. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die bisherige Regelung im Gesetz ist zu schwach und macht es damit möglich, dass eine künftige Landesregierung gar keine Integrationsbeauftragte bestellt. Aber nur eine dauerhafte Besetzung kann sicherstellen, dass der oder die Beauftragte als elementarer Bestandteil der Verwaltung ihrer Arbeit effektiv nachkommen kann. Die Interessen und Perspektiven von Menschen mit Migrationsgeschichte verdienen überall dauerhafte Sichtbarkeit und Vertretung, auch in der Verwaltung. Volle gleichberechtigte Teilhabe gibt es nach unserer Rechtsordnung erst mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Wir wollen die Landesregierung daher nach dem Beispiel Hessens durch eine Regelung im Integrations- und Teilhabegesetz mit der Förderung von Einbürgerungen beauftragen. Sehr geehrte Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen, lassen Sie uns gemeinsam noch etwas mehr aus dem uns vorliegenden Gesetzentwurf herausholen! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Kaselitz.
Dagmar Kaselitz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Allen ist klar, unsere Gesellschaft braucht Regeln, braucht Gesetze. Sie sichern das friedliche Zusammenleben vieler Menschen. Im 75. Jahr seines Bestehens ist unser Grundgesetz ein gutes Beispiel dafür. Aber auch unsere Landesverfassung, die im Herbst dieses Jahres vor 30 Jahren endgültig in Kraft trat, steht dafür. Ich bin froh, dass wir in diesem Geist heute unser Gesetz zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte – unser Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz – verabschieden können. Gleichzeitig liegt uns ein Text der AfD zu einem Integrationsförderungs- und Migrationsbegrenzungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern vor, den wir ablehnen werden. Unser Integrations- und Teilhabegesetz umfasst alle Bereiche des Zusammenlebens der Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte in unserem Bundesland und ist in einem ausführlichen und breiten Beteiligungsprozess entstanden. Schon hier wird im Vergleich zum Entwurf der AfD unsere unterschiedliche Auffassung zum Thema „Integration und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen“ besonders deutlich. Gleichzeitig ist festzustellen – und der Innenminister ist ausführlich darauf eingegangen –, zu Fragen der Einwanderung liegt die Gesetzgebungskompetenz grundsätzlich beim Bund. Dem kompakten Text der AfD ist eine sehr ausführliche Abhandlung beigefügt, die zum großen Teil Angaben aus dem Siebten Bericht zum Integrationsmonitoring der Länder für die Jahre 2019 bis 2021 und zahlreiche Statistiken beinhaltet. Einzeln herausgestellte Zahlen und durchaus bewusst gewählte Worte, die geeignet sind, zu diffamieren, (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) zu provozieren, Angst und Ablehnung zu schüren, werden für die Begründung und im gesamten Gesetzentwurf und auch heute in der Einbringung herangezogen, zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe lassen Raum für ideologisch einseitige Auslegungen. Diese politische Konfrontation auf vielen Ebenen ist nicht unser Stil. (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage.)
Elke-Annette Schmidt
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete?
Dagmar Kaselitz SPD
Nein, die gestatte ich nicht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fakt ist, durch verstärkte Zuwanderung in den letzten Jahren ist die ausländische Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern angewachsen. Über 115.000 ausländische Personen lebten im Dezember 2022 bei uns. Bei einer Gesamteinwohner/-innenzahl von rund 1,6 Millionen ist das ein Ausländeranteil von 7,1 Prozent. 1990 lebten in Mecklenburg-Vorpommern noch 1,9 Millionen Menschen. Mecklenburg-Vorpommern hat also seit der Wiedervereinigung 300.000 Menschen verloren. Ich bin mir aber sicher, 1,5 Millionen deutsche Einwohnerinnen und Einwohner in unserem Bundesland – jetzt und in Zukunft – werden gemeinsam mit den Menschen, die als Zugewanderte bei uns leben, auf Dauer oder für eine begrenzte Zeit wirtschaftlich, politisch und kulturell das Land voranbringen. Bieten wir als Mehrheitsgesellschaft den Menschen mit Einwanderungsgeschichte ausreichende Sozialkontakte, entwickeln wir Konzepte zur Vermeidung von Segregation, schaffen wir ausreichend Möglichkeiten zum Spracherwerb und zur Arbeitsaufnahme entsprechend individueller Voraussetzungen und neuen gesetzlichen Möglichkeiten! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Erkennen wir zum Beispiel das Potenzial der Personen mit Migrationsgeschichte, die laut Integrationsmonitoring eine Hochschulreife besitzen! (Zuruf von René Domke, FDP) Der höhere Anteil besonders unter den Frauen ist auch in Mecklenburg-Vorpommern feststellbar. Eine Migrationsgeschichte darf einfach kein Hinderungsgrund für eine Einstellung oder eine Beförderung sein. Dabei geht es nicht um Bevorzugung, sondern um Vermeidung von Benachteiligung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Setzen wir uns für eine solidarische Aufnahme von Geflüchteten und einheitliche Standards bei den Asylverfahren in Europa ein unter Berücksichtigung europarechtlicher und völkerrechtlicher Regelungen! Unterstützen wir die bereits vorhandenen Rückkehrberatungsstellen! Machen wir keinen Unterschied im Umgang miteinander und berücksichtigen wir die Interessen und Erfahrungen aller Menschen, die mit uns leben, gleichermaßen! Wir bleiben dabei, die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und anderer Bereiche voranzubringen, auch wenn sich laut „Integrationsmonitor“ – bemerkenswert – 69 Prozent der Menschen mit Migrationsgeschichte wegen ihrer Herkunft gar nicht benachteiligt fühlen (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das müssen Sie auch mal respektieren.) und 13 sich eher wenig benachteiligt fühlen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Die 17 Prozent, die sich aber eher stark benachteiligt fühlen, fehlen in den Ausführungen der AfD. Dabei trifft diese Erfahrung Ausländerinnen und Ausländer fast doppelt so häufig wie Deutsche mit Migrationsgeschichte. Mit 27 Prozent ist hier der Anteil in Mecklenburg-Vorpommern sogar deutschlandweit am höchsten und allein in 2022 um 8 Prozent gestiegen, ebenso wie in Berlin. So lange Menschen mit einer Einwanderungsgeschichte Benachteiligung, Diskriminierung und Alltagsrassismus erfahren, sind spezielle Gesetze und Regelungen, sind Förderung und Unterstützung notwendig, um dem entgegenzuwirken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zum Integrations- und Teilhabegesetz macht noch mal deutlich, dass Integration eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und jeder einzelnen Kommune ist. Auf kommunaler Ebene beweist sich das im tagtäglichen Leben, und dort erleben wir alle oft hautnah, wie viele Anstrengungen notwendig sind, um den Herausforderungen bei der Integration gerecht zu werden. Dabei gibt es sehr viele gute Beispiele für die Schaffung und Begleitung von Strukturen als Reaktion auf die erkannten Notwendigkeiten, auch ohne dass eine Ausfinanzierung durch das Land voll abgesichert ist. Dies ist auch aktuell nicht möglich. Wir bleiben dabei, Deutschland ist ein Einwanderungsland, in dem Integrationspolitik eine Daueraufgabe ist. Den veränderten Bedingungen begegnen wir mit notwendigen neuen gesetzlichen Regelungen, die unseren Anspruch an eine offene Gesellschaft widerspiegeln, ihre mögliche Weiterentwicklung und Ausgestaltung behalten wir dabei im Auge. „Der Wandel ist das Gesetz des Lebens und wer nur auf die Vergangenheit zurückblickt, verpasst mit Sicherheit die Zukunft“, sagt John F. Kennedy. Stellen wir uns dem Wandel unserer Zeit, übernehmen wir gemeinsam Verantwortung für unsere Zukunft – jeder und jede –, auch im ganz persönlichen Handeln! Ich bin mir sicher, viele hier im Saal sind dazu bereit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Tadsen, bitte!
Jan-Phillip Tadsen AfD
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Drese, …
Dagmar Kaselitz SPD
Nee.
Jan-Phillip Tadsen AfD
… wo wir uns ja einig sind – nicht Frau Drese, entschuldigen Sie, Frau Kaselitz! –, (Heiterkeit bei Ministerin Stefanie Drese: Die Größe stimmt.) wo wir uns ja einig sind, ist, dass Integration eine Daueraufgabe in jedem Fall ist. Sie fangen dann aber die Debatte jetzt dahin gehend dann doch zu verzerren an, indem Sie uns hier konkret, in meinem Redebeitrag wohl auch und vielleicht auch mit dem Gesetzestext, den Sie ja teilweise versucht haben anzusprechen, Diffamierung vorwerfen. Ich würde Ihnen jetzt hier auch gerne im Rahmen dieser Kurzintervention noch einmal Gelegenheit geben, das einmal konkret zu belegen, welche Form der Diffamierung hier in dieser Debatte erfolgt ist, oder an diesem Gesetzesentwurf von uns konkret dargestellt worden ist, welche Zahl Sie hier als missbräuchlich dargestellt wissen wollen. Arbeiten Sie sich doch gerne daran ab! Wir haben nicht umsonst da einige Recherche hineingesetzt. Und am Ende muss man natürlich auch immer sagen, Integration ist doch eine quantifizierbare Fragestellung in einer gewissen Hinsicht. Und warum äußern Sie sich denn hier als integrationspolitisch erfahrene Persönlichkeit nicht dazu, einmal die Probleme der anderen Seite, der aufnehmenden Gesellschaft auch nur irgendwie zu adressieren? Das ist immer wieder auffällig in jeder Debatte zu diesem Thema: Sie nehmen immer nur die Stellung ein, dass die Gesellschaft selber eine Art Integrationspflicht irgendwie herstellen muss, aber gleichzeitig von der anderen Seite keine Probleme gesehen werden. Dazu will ich Ihnen gerne Gelegenheit geben.
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Frau Abgeordnete?
Dagmar Kaselitz SPD
Ja, das werde ich. Ich habe mir das fast gedacht, dass Sie solche Fragen stellen, und habe mich auch darüber mal, darauf ein bisschen vorbereitet. Allein in Ihrer Präambel sind Worte gefallen wie, die Anzahl ist gestiegen, weiter von Steigerung auszugehen, spontane, nee, „sogenannte Schutzsuchende“ – (Zuruf von Petra Federau, AfD) um auf das Wort „sogenannte“ noch mal hinzuweisen –, „unkontrolliertes Migrationsgeschehen“, „deutlicher Anstieg“ der Ausländer, (Zuruf von Horst Förster, AfD) „des Ausländeranteils“ in Zukunft, Ausländer „unterschiedlich“, „Risiken“ und „Probleme“ der Integration, (Jens-Holger Schneider, AfD: Gibts alles nicht, oder was?!) „Mittel begrenzt“ für Unterbringung und Versorgung, (Zuruf von Horst Förster, AfD) „Konkurrenzverhältnisse“, „Verteilungskonflikte“, (Petra Federau, AfD: Ja. – Horst Förster, AfD: Gibts die nicht bei Ihnen?) Ungelöste, „ungeregelte Einwanderung“, „Gefahr … wachsender Parallelgesellschaften“, „Integrationsfähigkeit … herausgefordert“, „Instrumentalisierung durch ausländische … Akteure“, „Einfluss“ durch die Politik, „Gefahr“ von Integration, „hochproblematische Identitätskonflikte“, „Nachteile“ für Deutschland, „unverdiente Vorteile“, „Ablehnung“. Das alles sind Worte, die durchaus geeignet sind zu provozieren (Horst Förster, AfD: Frau Kaselitz, das ist die Realität.) und Leute zu diffamieren, und … (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ja. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Petra Federau, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) In unserer … (Horst Förster, AfD: Gehen Sie doch mal nach Köln, nach Berlin, sonst wohin! – Glocke der Vizepräsidentin) Ganz genau! (Horst Förster, AfD: Wo leben Sie denn?! – Julian Barlen, SPD: Können Sie ja mal in den Landtag einziehen dann! – Glocke der Vizepräsidentin) Ich habe ein anderes Verständnis davon, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) und das wird hier, glaube ich, deutlich. Und, ich glaube, an anderer Stelle diskutieren wir über das, was die andere Seite dazu noch leisten kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden.
Ann Christin von Allwörden CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen uns ja wirklich mit allen Anträgen und Gesetzentwürfen inhaltlich auseinander, die hier im Landtag eingebracht werden, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) auch mit denen der AfD. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das gehört sich auch so.) Ja, deswegen machen wir es ja auch, ne! (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Deswegen. – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Aber wir können es hier kurz machen, und da wir in verbundener Aussprache sind, habe ich ohnehin nicht so viel Zeit. Dieser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Welcher jetzt?) von Ihnen zur Migration ist ein Paradebeispiel dafür, warum die AfD niemals in der Lage sein wird und auch nicht sein darf, ein Land zu regieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katy Hoffmeister, CDU – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das wollen wir erst mal sehen! – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Dieser Gesetzentwurf soll zu einer Ein- und Auswanderung in Mecklenburg-Vorpommern beitragen, die den Interessen der Deutschen ausschließlich in Mecklenburg-Vorpommern entspricht. Und das Land Mecklenburg-Vorpommern soll verpflichtet werden, auf Bundes- und Europaebene im Sinne des Ziels dieser Gesetze zu wirken, dieses Gesetzes zu wirken. Die AfD stellt sich vor, dass so der Anstieg der Ausländer und die Verschärfung der Probleme reduziert werden und die Integrationsfähigkeit des Landes gestärkt wird. Dass Ihr Gesetz latent rassistische Untertöne hat, ist auch nicht weiter erwähnenswert, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Zum Beispiel?) die AfD bleibt sich an dieser Stelle schlicht treu. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Was ist da Rassistisches? Sagen Sie das mal! Können Sie das mal konkret belegen, Frau von Allwörden?) Dass der Gesetzentwurf vermutlich verfassungswidrig, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ich habe keinen Rassismus gehört. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) zumindest rechtswidrig ist, auch darauf will ich nicht weiter eingehen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ich möchte Ihr Ansinnen nicht juristisch bewerten, sondern politisch, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) und politisch stellt sich die Sache wie folgt dar. Jetzt zuhören! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, Sie wollten ja, dass ich es erkläre. Jetzt müssen Sie auch zuhören, na ja! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na, fangen Sie mal an! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Sie brüllen die ganze Zeit immer nur rein und hören mir einfach auch gar nicht zu. Das ist der Sache nicht dienlich. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nun erzählen Sie doch mal!) Die AfD schreibt mit ihrem Gesetzentwurf nämlich genau den Fehler fort, der überhaupt erst zu der Situation geführt hat, in der wir uns jetzt befinden. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das deutsche Asylrecht ist überhaupt nicht dafür da, Einwanderungen zu organisieren. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das deutsche Asylrecht ist auch nicht dazu da, unseren Fachkräftebedarf zu decken. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Das deutsche Asylrecht ist auch nicht dazu da, unsere Rentenkassen zu stabilisieren. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wer kommt, der bleibt. Das wissen Sie doch selber. – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Herr Barlen hatte heute Morgen diese Idee, (Julian Barlen, SPD: Welche?) dass das, dass das Asylrecht die Rentenkassen stabilisieren soll. Das Asylrecht ist dazu da, (Julian Barlen, SPD: Nee, das Fachkräftezuwanderungsgesetz, habe ich gesagt.) das Asylrecht ist dazu da, Menschen vorübergehend Schutz zu gewähren, die schutzbedürftig sind. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Machen sie auch nicht.) Durch eine schleichende rechtliche Entwicklung wurde das Asylrecht mehr und mehr ausgehöhlt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: CDU-Politik! – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Genau das ist der Fehler, genau das hat dazu geführt, dass das BAMF seit Jahrzehnten einen immer härteren Kampf gegen kundige Anwälte und politische Aktivisten führt. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Wer hat denn jahrzehntelang regiert?) Das Asylrecht muss wieder ein Asylrecht werden, kein De-facto-Einwanderungsrecht. Und genau dieser Entwicklung leistet die AfD mit ihrem Antrag Vorschub. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die CDU ist dafür, das Asylrecht im Wesentlichen in sicheren Drittstaaten zu prüfen und zu gewähren. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Da sind wir uns doch einig.) Im Rahmen von Kontingentlösungen soll dann besonders Schutzbedürftigen in Europa Asyl gewährt werden. Gleichzeitig brauchen wir ein Einwanderungsrecht, das darauf abzielt, besonders qualifizierte Menschen für unseren Arbeitsmarkt zu gewinnen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und an der Stelle sei dazugesagt, ob diese Menschen Deutsche werden wollen, ob sie Christen sind, ob sie eine weiße, schwarze oder braune Hautfarbe haben, ist mir dabei völlig egal. Wer nach unseren Gesetzen leben will und wer nachweisen kann, dass er in Deutschland von seiner eigenen Hände Arbeit leben will, sollte herzlich willkommen sein. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Können Sie den Rassismus noch mal belegen?) Das erwarte ich von einem Einwanderungsrecht, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) und es sollte streng vom Asylrecht getrennt werden. Die AfD vermischt, was nicht zusammengehört, und deshalb lehnen wir das Gesetz unter anderem ab. – Vielen Dank (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage.) für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Herr Tadsen, Sie waren ein bisschen zu spät. Das ist jetzt schon leider zu spät, da muss man früher reagieren, aber die AfD hat doch, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) die AfD hat doch noch einen Redebeitrag. Bei mir steht jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen.
Jan-Phillip Tadsen AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Noch kurz ein paar Einwürfe zu dem hier Gesagten in Bezug auf unsere Initiativen, gerade im Bereich Migrations- und Integrationspolitik. Also jetzt noch mal hier ganz deutlich vorne formuliert zur Rede meiner Vorrednerin Frau von Allwörden: Sie jonglieren hier schon mit Antifasprech, mit Rassismusvorwürfen und so weiter und schaffen es nicht ein einziges Mal, einen echten rassistischen Beleg da irgendwie hinzusetzen. Und das ist doch wirklich sehr bezeichnend, (Christian Albrecht, DIE LINKE: Das machen Sie doch selber andauernd.) in wohlfeiler Art und Weise versuchen Sie hier, von links irgendwie doch so ein bisschen kopfnickendes … (Ann Christin von Allwörden, CDU: Genau, ich bin auch bekannt dafür, mit der Antifa zu marschieren!) Ich … (Ann Christin von Allwörden, CDU: Da bin ich total bekannt dafür!) Na, die Sprache, es geht um die Art, wie Sie das hier ausdrücken. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das ist mir egal, wenn Sie das jetzt meinen. Genauso stellen Sie das jetzt dar.) Und ich stelle das jetzt so dar, weil das der typische Sprech ist, der mir zum Beispiel mit meinen Positionen … (Ann Christin von Allwörden, CDU: Nee, das ist überhaupt nicht wahr! Nee!) Na, dann belegen Sie doch gern! Machen Sie doch jetzt hier eine Frage oder eine Kurzintervention (Ann Christin von Allwörden, CDU: Was soll ich Sie denn jetzt fragen?) und belegen Sie mir doch noch mal … (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und dann kommen Sie noch mal nach vorne, wenn Sie Redezeit haben, und belegen Sie doch bitte einmal diese Aussage mit dem Rassismus! (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Meine Damen und Herren, grundsätzlich soll man hier vielleicht in die Debatte auch noch mal einwerfen, dass natürlich eine ganz entscheidende politische Fragestellung, die wir hier adressiert haben, ist, dass Integration von seiner Begrifflichkeit und von seiner Erfolgswahrscheinlichkeit immer eine quantitative Fragestellung hat. Und diese quantitative Fragestellung wird hier nicht adressiert. Herr Pegel geht nur auf die juristische Ebene, durchaus respektabel, Frau Drese war ja wirklich extrem, mit kurzer Ausführung überhaupt nur zu Ihrem eigenen Gesetzentwurf im Bereich der Integration. Und die Redner hier von der SPD, insbesondere Frau Kaselitz, die ja mit ihren angeblich diffamierenden Belegen aus unserem Gesetzesentwurf sich doch wirklich sehr stark hier noch mal hinstellt und eigentlich genau das belegt, was wir Ihnen immer vorwerfen, nämlich, dass Sie die kritische Seite, die Problemlage nicht adressieren. Und wer es tut, ist diffamierender Mensch, und das ist ein Riesenproblem in der Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und zu Frau Oehlrich: Sie wollen ja jetzt hier noch Einbürgerungen noch weiter erleichtern, es soll noch proaktiv gefördert werden. Das kann man natürlich sehr schnell damit zusammenfassen, dass Sie das Öl ins Feuer noch weiter gießen wollen. Das lehnen wir natürlich vollkommen ab. Grundsätzlich bleibt es dabei, eine jede Strahlkraft, eine jede Attraktivität einer Gesellschaft muss ja auch erst einmal da sein, damit Integration erfolgreich stattfinden kann. Dazu gehört ein Selbstbewusstsein. Dazu gehört auch eine quantitative Fragestellung, die wir hier noch mal deutlich gemacht haben. Es darf nicht nur die Bringschuld der aufnehmenden Gesellschaft sein, sondern es muss immer auch der Anspruch an den hier zu uns kommenden Menschen sein. Das haben wir mit unserem Gesetz sehr deutlich adressiert. Das war ein wichtiger Punkt in der Debatte. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort die Abgeordnete Steffi Pulz-Debler.
Steffi Pulz-Debler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleg/-innen Abgeordnete! Menschen mit unterschiedlichen ethnischen Hintergründen, Religionen und Weltanschauungen, mit und ohne Behinderung, junge und ältere Menschen, Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung – sie alle leben in Deutschland und natürlich auch hier in Mecklenburg-Vorpommern. Vielfalt ist das Gesicht unserer Gesellschaft, Vielfalt bereichert, bietet Chancen und birgt Potenziale für unsere Gesellschaft. Vielfalt ist das, wofür wir stehen. Und ich freue mich zum Abschluss dieser Debatte, gerade auch nach meinem Vorgänger, noch mal Vielfalt hier positiv besetzen zu dürfen. Mecklenburg-Vorpommern war schon immer ein Einwanderungsland. Migration und Vielfalt sind Teil unserer Lebenswirklichkeit. Aktuell beträgt der Anteil aller Menschen mit Einwanderungsgeschichte bei uns 7,4 Prozent. Das sollte sichtbar sein. Menschen mit Einwanderungsgeschichte müssen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Integration kann nur gemeinsam gelingen. Integration braucht eine starke Zivilgesellschaft, die sich mit Offenheit und einer klaren Haltung einbringt. Integration braucht Zeit und Mitgefühl. Integration braucht eine Politik und Verwaltungen, die Rahmenbedingungen schaffen, Verantwortung übernehmen und sich für ein diskriminierungsfreies Miteinander und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit aussprechen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Integration darf nicht mit Assimilation verwechselt werden. Mit dem uns vorliegenden Gesetz positioniert sich die Landesregierung in der gesellschaftlichen Diskussion um Integration und Teilhabe, erkennt und benennt den gesamtgesellschaftlichen Prozess, zeigt auch eigene Verantwortung und gestaltet Rahmenbedingungen. Erstmals gesetzlich verankert werden Regelungen zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung und die Stärkung der interkulturellen Kompetenz von Beschäftigten. Festgeschrieben werden Grundlagen für die Einrichtung von Integrationsbeiräten und Integrationsbeauftragten, sowohl auf Ebene des Landes als auch auf Ebene der Kommunen. Diese Verankerung stärkt die Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und die in diesem Zusammenhang notwendige Kommunikation mit und gegenüber Politik. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich für meine Fraktion die Gelegenheit nutzen und mich bei unserer Landesintegrationsbeauftragten Jana Michael für ihre engagierte Arbeit bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jana zeigt uns nicht immer einfache Themen und Handlungsfelder auf und auch die Lösungswege sind oft schwierig, aber ehrlich gesagt, genau diesen kritischen Blick, den brauchen wir. Zurück zum Gesetz. Zur Einschätzung der Teilhabe und Integration der Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte wird die Landesregierung verpflichtet, regelmäßig einen Bericht vorzulegen. Das begrüßen wir, denn nur so können Maßnahmen kritisch hinterfragt werden und Handlungsbedarfe dann auch aufgezeigt werden. Für meine Fraktion ist dieses Gesetz grundsätzlich ein erster, ein wichtiger Schritt, der natürlich nicht der letzte sein wird. Wir werden die Umsetzung auf Landesebene und in den Kommunen im Blick behalten, gegebenenfalls dann auch natürlich Veränderungen vornehmen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleg/-innen Abgeordnete! Zum Abschluss ganz kurz zum Gesetzentwurf der ARD, AfD. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: AfD! Ja, ist was anderes!) Wir sind inmitten der Internationalen Wochen gegen Rassismus, zu denen bundesweit aufgerufen wird, unter dem Motto „Menschenrechte für alle“ sich zu beteiligen, bunte Veranstaltungen zu organisieren und Rassismus, egal in welcher Form, entgegenzuwirken, sich für Vielfalt, für eine offene Gesellschaft und gegen Abwertung, gegen Ausgrenzung und Benachteiligung von Menschen einzusetzen. Ausgerechnet in diesen Internationalen Wochen gegen Rassismus platziert die AfD ihre menschenverachtenden Ideen, ihre Ablehnung von Vielfalt und ihren Geist von Potsdam hier im Parlament. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Einfalt lehnen wir ab. Deshalb lehnen wir Sie ab!) Ihr Gesetz widerspricht dem Bundes-, Europa-, Völkerrecht und hat hier im Parlament nichts zu suchen. Herr Tadsen, Sie nennen es einen „Durchmarsch“ der Integrationslobby, Sie nennen es ein „Habt-euch-alle-lieb“- Programm, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ist es nicht so? Ist es nicht so?) Sie nennen es ideologisch – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist es auch!) wir nennen es menschlich, wir nennen es demokratisch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.
René Domke FDP
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nun ging es doch ziemlich durcheinander in der ganzen Debatte. Das lag aber auch daran, dass hier meines Erachtens auch Gesetzesentwürfe miteinander verknüpft wurden, die nicht so wirklich zueinander passten. Ich möchte jetzt eigentlich nur noch zu dem Gesetzentwurf sprechen – Gesetz zur Integrationsförderung und Migrationsbegrenzung –, der wurde immer mal wieder angeschnitten, aber irgendwie hat das ja mit der Beteiligung relativ wenig zu tun. Natürlich, die Integrationsbemühungen muss man schon hervorheben und auch das, was wir uns als Gesellschaft vorstellen. Aber der Innenminister hat mir vieles vorweggenommen, was die rechtliche Einordnung dieses Gesetzentwurfes betrifft, insofern muss ich darauf nicht noch mal verweisen. Mir ist nur aufgefallen, Sie wollen eine Stelle schaffen, eines Remigrationsbeauftragten, diese Stelle untersetzen Sie selber aber überhaupt nicht haushalterisch, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das können wir nachholen.) und dann stelle ich mir einfach die Frage, was, was soll uns das überhaupt sagen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist quasi selbstfinanziert.) Wie … Ja, genau, das habe ich nämlich befürchtet. Sie wollen wahrscheinlich, dass der ehrenamtlich arbeitet, (Zuruf von Petra Federau, AfD) oder Sie wollen, dass er aus seinem eigenen Erfolg finanziert wird. Was wollen Sie? Wollen Sie eine Kopfprämie, dass ein Remigrationsbeauftragter eine Prämie dafür bekommt, dass er die Remigration anstrengt? Was soll das für ein rechtliches Verfahren sein? Das müssen Sie doch selber merken, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) das müssen Sie doch selber merken, dass das nicht funktionieren kann, dass das mit unseren Gesetzen, mit unseren Werten überhaupt gar nicht vereinbar ist. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Denen geht es doch gar nicht um Recht und Gesetz.) Das ist unseriöse Haushaltspolitik, deswegen ist er absolut untauglich. Ich will ja gar nicht, ich will ja gar nicht davon ablenken, dass es Probleme gibt. Wir haben immer wieder – auch als Fraktion – Dinge angesprochen, nicht in einem Gesetzentwurf, sondern wir haben einzelne Punkte immer wieder hervorgehoben. Wir wurden nicht müde, zu fragen, wie steuern wir auch die Fachkräftezuwanderung. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Frau Kaselitz hat es selber ja gesagt, wir wissen teilweise gar nicht, welche Abschlüsse die Menschen mitbringen, wir wissen das gar nicht, welche Fähigkeiten sie mitbringen – doch, das haben Sie eben ausgeführt –, und genau das ist eines der Kernprobleme. Ich hatte jüngst eine Kleine Anfrage gestellt, was ist eigentlich mit den Geflüchteten aus 2015/2016, was ist daraus geworden. Wir haben so gut wie keinen Überblick darüber, wo sie sind, ob sie in Arbeit sind, wie sie sich integriert haben. Und genau darüber müssen wir mal offen reden, wie wir das in den Griff bekommen. Ich war begeistert, als es einen Durchbruch gab bei der Ministerpräsidentenkonferenz. Ich habe gedacht, jetzt kommen wir hier mit Meilenstiefeln voran. Und jetzt habe ich aber eher so den Eindruck, dass wir Stiefel haben, die irgendwie in dem Modder der Bequemlichkeit steckengeblieben sind. Ich merke nicht, ich merke nicht, dass von diesem Kompromiss der Ministerpräsidentenkonferenz irgendetwas bis jetzt umgesetzt wurde. Dafür braucht es aber Ihren Gesetzentwurf nicht, sondern wir müssen darüber reden, wie integrieren wir die Menschen, die da sind, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Reden reicht nicht mehr, Herr Domke!) wie integrieren wir die Menschen, die auch als Fachkräfte zu uns kommen. Wir haben heute früh darüber gesprochen, dass wir sie brauchen. Wir brauchen auch eine Stabilisierung unseres Rentensystems. Dafür brauchen wir die Fachkräfte. Und wir müssen natürlich auch zusehen, wir müssen natürlich auch zusehen, dass wir die Menschen schneller in Arbeit bringen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Auch dort liegen Vorschläge auf dem Tisch. Ich denke, Sie kommen mit Ihren Initiativen viel zu spät. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Da tut sich einiges. Aber ich muss auch sagen, das Tempo muss jetzt auch wirklich ein bisschen angegangen werden. Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, sorgen Sie dafür, dass es nicht nur bei Beschlüssen bleibt, sondern sorgen Sie dafür, dass es auch in die Umsetzung kommt! Ich denke, es sind sehr, sehr viele vernünftige Vorschläge auf dem Tisch, wir müssen sie nur angehen. Insofern können wir dies nur ablehnen, was Sie vorgetragen haben und vorgelegt haben. Und Frau Becker-Hornickel hat ja schon begründet, warum wir in diesen ganzen Beteiligungsgesetzentwürfen auch nicht zustimmen können, weil im Grunde nur die Dinge verlagert werden, ohne …
Elke-Annette Schmidt
Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Domke!
René Domke FDP
… ohne, dass Sie auch nur einmal über die Konnexität wirklich intensiv nachgedacht haben. Ja. Gut. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die AfD hat noch mal ums Wort gebeten der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen.
Jan-Phillip Tadsen AfD
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nur zwei ganz kurze Anmerkungen noch zum Ende der Debatte. Einmal, Frau Pulz-Debler, auch Sie in Ihrer Parolenhaftigkeit, wie Sie hier wieder auftreten, mit „Rassismuswochen“ und et cetera, und dann unsere Schlagwörter, die natürlich ja auch zuspitzend formuliert sind, dann gegenüberstellen. Das ist ja irgendwo auch am Ende eines Diskurses. Wir haben es ja immer wieder versucht, durch Fragestellungen irgendwie anzustoßen, dass wir hier auch mal ganz faktenorientiert zu den Dingen in solch einem, doch, ja, auch die Gesellschaft sehr berührenden Thema irgendwie anzufangen, aber mit diesen Wortbeiträgen verweigern Sie sich ja doch wirklich sehr ernsthaft dem demokratischen Diskurs über ganz konkrete Faktenlagen, ja. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und, Herr Domke, nur ganz kurz: Also, wenn Sie vielleicht an die Haushaltsdebatte zurückdenken, da haben wir ja einen eigenen Antrag sogar gestellt, wo wir einen Remigrationsbeauftragten untersetzt hatten, haushälterisch. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Also uns hier vorzuwerfen, dass wir das finanzpolitisch nicht denken könnten oder nicht entsprechend auch ausgestattet wüssten, (René Domke, FDP: Ja, Sie legen jetzt den Gesetzentwurf vor.) das ist dann doch irgendwie ein bisschen kurz gedacht. Und natürlich könnte man im Zweifel auch sich an einem Integrationsbeauftragten orientieren. Da gibt es viele Möglichkeiten, von daher kann ich diese Kritik an der Stelle nur zurückweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie zur Änderung anderer Gesetze auf Drucksache 8/2714. Der Sozialausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3484, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2714 entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3484. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3522 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3522 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3484 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich dann nicht. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Enthaltung!) Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3484 … (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Enthaltung!) Enthaltung? (Unruhe im Präsidium) Okay, dann habe ich das anders gesehen. Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3484 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3484. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3519 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3519 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist wirklich störend, wenn während der Abstimmung so laut gesprochen wird. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3525 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich da nicht, genau. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3525 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Wer dem Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3484 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3484 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf die Artikel 3 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3484. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 3 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3484 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3484 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2714 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3484 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. (Beifall Rainer Albrecht, SPD) Wir kommen zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3465. Der Ältestenrat schlägt vor, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) schlägt vor, diesen zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen bitte! – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten in der Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Wir kommen zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3466. Der Ältestenrat schlägt vor, diesen zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, bei Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Meine Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 8/3534 zum Thema „Abschiebungen in den Iran weiter aussetzen“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 8 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung, auf Drucksache 8/2803. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2803 – In der 70. Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschuss abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete der AfD Petra Federau.
Petra Federau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nunmehr befinden wir uns bereits mitten in der Diskussion um die Änderung der Kommunalverfassung, sodass auch die Zweite Lesung dieses Gesetzentwurfs gut in den gesetzgeberischen Kontext passt. Der Anlass, weshalb wir den Gesetzentwurf seinerzeit vor die Klammer gezogen haben, begründet die Initiative wie schon zuvor. Über das in der Stadt Sassnitz eingereichte Bürgerbegehren ist inzwischen vier Monate nach dessen Einreichen entschieden worden. Es lässt sich nicht konkret feststellen, ob die Entscheidung ohne den zusätzlich aufgebauten Druck – auch der Bürgerbeauftragte hatte sich eingeschaltet, und die Vertreter des Bürgerbegehrens hatten vor dem Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt – womöglich sonst noch weiter verzögert worden wäre. So oder so hat sich gezeigt, dass die bisherige Regelung des Paragrafen 20 Absatz 5 Satz 4 Kommunalverfassung M-V, nach der über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens bloß unverzüglich zu entscheiden ist, dem wichtigen Anliegen, Bürger an der Entscheidung über sie unmittelbar betreffende Angelegenheiten zu beteiligen, nicht gerecht wird. Generell besteht die Gefahr – und hier ist es offenbar genauso geschehen –, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hinausgezögert wird und die zwischenzeitlich gefassten Entscheidungen und Ereignisse über das Bürgerbegehren hinwegsehen. In Sassnitz ist mehr als zwei Monate nach Einreichen des Bürgerbegehrens, aber vor Entscheidung über dessen Zulässigkeit zwischen der Fährhafen Sassnitz GmbH und der Deutschen ReGas Immobilien GmbH ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen, der den Zweck hat, ein Energieterminal am Liegeplatz 12 des Mukran Ports zu errichten und zu betreiben. Auf diese Weise sollte dem Bürgerbegehren der Boden entzogen werden. Um künftig dieses Aushebeln direktdemokratischer Beteiligung unwahrscheinlicher zu machen, soll die zur Verfügung stehende Zeit für die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens begrenzt werden. Die Frist von einem Monat entspricht der bewährten Regelung der bayerischen Gemeindeordnung und ist ein guter Ausgleich zwischen den demokratischen Interessen der Initiatoren eines Bürgerbegehrens und der ausreichenden Zeit für die Gemeindeverwaltung, das Begehren zu prüfen und eine Beschlussvorlage unter Beteiligung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zu erstellen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der zweite Teil des Gesetzentwurfs verfolgt das Anliegen, dass, nachdem über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entschieden worden ist, von der Gemeindevertretung kein Beschluss mehr gefasst werden kann, der dem Bürgerbegehren entgegensteht. Auch hier dient die bayerische Gemeindeordnung als Vorbild. Meine Damen und Herren, wenn Sie der Auffassung sind, dass direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung nicht nur alibihaft in der Kommunalverfassung stehen sollen, sondern die Bürger sich aktiv an der Mitgestaltung ihrer Gemeinden beteiligen können, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Martina Tegtmeier.
Martina Tegtmeier SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie auch beim letzten Mal hat die Abgeordnete der AfD-Fraktion einen ärgerlichen Vorgang zum Anlass genommen, hier grundsätzliche Veränderungen an unserer Kommunalverfassung vorzuschlagen, die bei genauerer Betrachtung handwerklich ziemlich schlampig ausgeführt worden sind, weil, wenn man sich Ihre Begründung oder allein den Problemaufriss anschaut, (Petra Federau, AfD: Was ist schlampig ausgeführt?) in dem Sie schreiben, und ich gehe jetzt mal nicht auf die ganzen ablenkenden Sachverhalte, die Sie hier immer so schön eingeführt haben, ein, sondern auf das, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf stehen haben, dann muss man sich doch fragen, ob Sie unsere Kommunalverfassung so gut kennen, wie Sie hier vorgeben. Sie schreiben nämlich, dass ein weiteres Problem darin besteht, dass zwischen einer Zulässigkeitsentscheidung und der Durchführung des Bürgerentscheids ein Zeitraum liegt, innerhalb dessen die Gemeindevertretung – das haben Sie eben auch noch mal gesagt – Entscheidungen treffen kann, die dem Bürgerbegehren zuwiderlaufen und die diesem so den Boden entziehen. Das ist so nicht richtig, Frau Federau. Den Boden entziehen einem Bürgerentscheid, kann nur eine Entscheidung der Gemeindevertretung, die diesem Anliegen gerecht wird, (Petra Federau, AfD: Dann haben Sie nicht zugehört!) weil, wenn Sie in Paragraf 20 Absatz 4 schauen, können Sie darin nämlich lesen, wie es möglich ist oder in welcher Frist genau gegen Entscheidungen der Gemeindevertretung Bürgerinnen und Bürger ein Bürgerbegehren auch anregen können. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben es ja überhaupt nicht verstanden, Frau Tegtmeier! – Zuruf von Petra Federau, AfD) Also das widerspricht dem ja ganz ausdrücklich. Und da fragen Sie doch mal! Das ist eine tolle, sehr interessante juristische Auffassung, die Sie in diesem Zusammenhang hier haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Mir kommt das eher so vor, als wenn Sie insgesamt eigentlich eher so ein bisschen wieder gegen die repräsentative Demokratie sticheln wollen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Das ist doch lächerlich, was Sie hier erzählen.) indem Sie hier so tun, als wenn Gemeindevertreter mal eben hingehen, und wenn sie merken, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Entscheidungen nicht zufrieden sind oder mit dem, was sie wollen, schnell noch Entschlüsse fassen, und die Bürgerinnen und Bürger können denn da unsere plebiszitären Elemente nicht mehr nutzen, um sich dagegen zu wehren. Also wir haben da einen ganz anderen Ansatz, und das sehen Sie ja auch im Gesetzentwurf, der Ihnen jetzt vorliegt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Also haben Sie es doch verstanden, Sie wollten es nur falsch verstehen.) zur Novellierung der Kommunalverfassung, weil wir sogar so weit gehen zu sagen, wenn ein Bürgerentscheid, der angestrebt wurde, nicht die erforderliche Mehrheit erhält, sogar dann, und ich zitiere wörtlich aus dem Gesetzentwurf: „Ist die nach Satz 3“ geforderte „Mehrheit nicht erreicht …, sollen die Gemeindevertretung und … der Bürgermeister eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts in einem vertraulichen und strukturierten Verfahren anstreben und hierfür die Unterstützung einer“ Moderatorin oder eines Moderators „in Anspruch nehmen.“ Also das nenne ich vernünftige Politik auf kommunaler Ebene. Wir wollen, dass die Menschen gut zusammenarbeiten und dass die Gemeindevertretungen natürlich auf ihre Einwohnerinnen und Einwohner eingehen und mit ihnen reden und keine Konflikte aufbauen, die nicht nötig sind, sondern sogar dann, wenn so ein Entscheid scheitern sollte, trotz alledem noch immer im Gespräch bleiben. Das ist unser Ansatz. Wir wollen ein gutes Zusammenarbeiten und Zusammenleben in den Gemeinden unseres Landes, und wir lehnen Ihren Gesetzentwurf nach wie vor ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ich muss hier kurz mal gucken. Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.
Marc Reinhardt CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es ja gerade gehört, die AfD beabsichtigt mit ihrem Gesetzentwurf die Verkürzung, sage ich mal, der Beantragung und Bearbeitung von Bürgerbegehren. Die Argumente zur Ersten Lesung sind ja auch nicht andere geworden, warum wir das ablehnen, aber ich will vielleicht noch mal eins, Frau Federau – Sie haben es ja selber gesagt in Ihrer Einbringung oder in Ihrer Rede eben –, wir haben gerade die große Novelle der Kommunalverfassung, sie ist ja gerade im Innenausschuss und wird ja da behandelt. Aus dieser Sicht spielte das ja sicherlich auch in der Ersten Lesung schon eine Rolle. Da gehört für mich jetzt auch diese Debatte hin. Man kann trefflich immer über Fristen streiten, ob nun die vier Wochen, die Sie hier sagen, ob die nun auch bei Fristen und auch bei Ladungszeiten, die so Gemeinde- und Stadtvertretungen haben, auch gerade dann in der Sommerpause, ob das jetzt das richtige Momentum ist, wage ich zu bezweifeln. Aber nichtsdestotrotz würde ich doch sehr dafür plädieren, dass Sie diese Debatte mit uns im Innenausschuss und dann nachher hier auch im Parlament führen. Da wird es ja viele sicherlich Änderungsanträge auch zur Kommunalverfassung geben, zumindest von unserer Seite wird das so sein. Und da hoffe ich ja dann auch sehr, dass gerade die Kolleginnen und Kollegen von SPD und LINKEN da auch auf ihr hochgelobtes demokratisches Miteinander setzen und gute Vorschläge auch annehmen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach! – Zuruf von Petra Federau, AfD) Ich hoffe es, allein der Glaube wird mir ein wenig fehlen, aber manchmal geschehen ja noch Zeichen und Wunder. Und deshalb lade ich Sie herzlich ein, dort die Debatte zu führen. Heute hier halte ich das für überflüssig. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bruhn.
Dirk Bruhn Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe überlegt, ob ich für diesen Gesetzentwurf überhaupt ein zweites Mal ans Rednerpult trete. Ich habe in der Ersten Lesungen im Landtag alles gesagt, was man zu diesem Pamphlet sagen muss. Dieses Papier ist Ausdruck der unanständigen Haltung der AfD-Fraktion. Kern des Anliegens bleibt die Verächtlichmachung demokratischer Gremien und staatlicher Strukturen. (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Michael Meister, AfD) Die AfD versucht weiter, Misstrauen in der Gesellschaft zu sähen und mit ihrer plumpen Wir-gegen-die-Rhetorik zu polarisieren und zu spalten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Verwaltungsmitarbeiter und Gremienmitglieder sind keine fremdgesteuerten Erfüllungsgehilfen von wem auch immer, wie es die AfD suggeriert. Sie kommen aus der Mitte der Gesellschaft und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung unseres demokratischen Grundwesens. Meine Damen und Herren, ich möchte diese Debatte vielmehr dazu nutzen, um allen ehrenamtlich Engagierten in den Kommunen zu danken. Sie bringen ihre Freizeit auf, um vor Ort mitzuentscheiden und mitzugestalten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Der Dank richtet sich gleichermaßen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Ihre tägliche Arbeit sorgt dafür, dass politische Entscheidungen umgesetzt werden und das Uhrenwerk mehr oder weniger geräuschlos im Hintergrund läuft. Vielen Dank für diese Arbeit, ob ehrenamtlich oder hauptberuflich! Meine Damen und Herren, als ehrenamtlicher Bürgermeister ist es mir eine Herzensangelegenheit, möglichst viele Menschen für die demokratische Mitarbeit in den Kommunen zu ermutigen und zu begeistern. Das Ergebnis der anstehenden Kommunalwahl im Juni wird die Weichen für die nächsten Jahre stellen. Da wir als Koalition um die Bedeutung demokratischer Gremien wissen, wollen wir das Ehrenamt attraktiver gestalten. Pünktlich zur Wahl werden wir hierzu die Kommunalverfassung modernisieren und so Teilhabe und Chancengleichheit vor Ort stärken. Im Gegensatz zum AfD-Pamphlet, das ein grundlegendes Misstrauen gegenüber demokratische Strukturen zum Ausdruck bringt, wurde unser Entwurf im Einklang mit der kommunalen Familie erarbeitet. Ich möchte dafür werben, dass wir uns weiter mit dem Entwurf der Landesregierung beschäftigen, anstatt diesem kruden Staatsverhältnis der AfD weiter Raum zu geben. Den vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir selbstverständlich ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Bloß, weil die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf der letzten Bündnisgrünen-Landtagsfraktion aus der 6. Legislaturperiode teilweise wortgleich übernimmt, werden wir diesem noch lange nicht zustimmen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Das hat zum einen inhaltliche Gründe. Der Gesetzentwurf der letzten Bündnisgrünen-Landtagsfraktion sah nach den Vorbildern von Niedersachsen und Hamburg eine verbindliche Vorprüfung der Zulässigkeit des Bürger/- innenbegehrens in Kombination mit der Gewährleistung gerichtlichen Rechtsschutzes vor. Dieses nicht unwichtige Element fehlt in dem Gesetzentwurf der AfD jedoch. (Stephan J. Reuken, AfD: Doch nicht abgeschrieben?!) Zudem geht es hier – das habe ich auch schon so in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs gesagt – um ein ganz grundlegendes Problem: Die AfD will die direkte Demokratie nicht ausbauen, um die Bürger/-innen zu beteiligen, (Enrico Schult, AfD: Na doch! Doch, doch, doch!) sie begreift die direkte Demokratie vielmehr als ein Mittel, um den vermeintlich einheitlichen Volkswillen gegen „die da oben“ zu inszenieren, um zunächst die staatlichen Organe und sodann die Demokratie insgesamt zu schwächen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist eine steile These! – Enrico Schult, AfD: Steile These!) Um mich nicht zu wiederholen, fasse ich mich kurz: Die AfD ist in Sachen demokratischer Beteiligung keine Partnerin, sondern eine Gegnerin. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was ich selber mach und tu, das traue ich auch anderen zu.)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ein Wiedergänger der AfD ohne neue Erkenntnisse, ohne tatsächliche Änderung an einem Sachverhalt oder sonstigen Erkenntnisgewinn – ich denke, das können wir relativ kurz machen an dieser Stelle. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie war denn die Anhörung dazu?) Die Anhörung war genau so, wie ich das in der Ersten Lesung bereits beschrieben hatte: Im Wesentlichen wurde sich von den meisten Anwesenden gewünscht, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee, es gab keine, oder?!) wenn man sich mal (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wegen der demokratischen Vorgänge hier im Haus.) mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern beschäftigt hatte, man möchte natürlich mehr direkte Demokratie von der AfD irgendwie fordern. Dass das Ganze ein Feigenblatt ist, das hat die Kollegin Oehlrich gerade schon ausgeführt. Was wir allerdings mit dem Entwurf der AfD hier vorliegen haben, ist auch eine Form der Rechtsunsicherheit, die da geschaffen werden kann, im Wesentlichen sogar dem Anliegen, was hier formuliert wurde, konträr laufen kann. Das hatte ich in der Ersten Lesung alles schon einmal ausgeführt. Von daher glaube ich auch nicht, dass wir hier an der Stelle noch irgendwie weiterkommen. Und wenn wir ja eh gerade beim Thema Kommunalverfassung sind, dort sind wir ja noch mitten im Prozess. Den Änderungsantrag können Sie da ja jederzeit auch immer noch mal miteinbringen, dann können wir das auch mit ähnlicher Begründung am Ende wieder ablehnen, weil das, so, wie Sie hier vorschlagen, inhaltlich einfach keinen Sinn macht. Und an der Stelle glaube ich, können wir das auch kurzhalten, und ich bin durch damit, wir werden das ablehnen. – Danke! (Beifall Sabine Enseleit, FDP – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Also die FDP ist auch gegen direkte Demokratie?!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die AfD hat noch mal das Wort die Abgeordnete Petra Federau. (David Wulff, FDP: So, wie es da drinsteht, funktioniert es ja nicht. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und deswegen steht es auch in der bayerischen Verfassung?!)
Petra Federau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Das war ja wieder spannend, aber zu erwarten. Frau Tegtmeier, hier von „schlampig“ zu reden, sollte man nicht sagen, wenn man tatsächlich jetzt keine Ahnung hat von dem, was man gerade erzählt hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Denn dass dem Bürgerbegehren der Boden entzogen werden kann, das haben wir doch erlebt. Wenn ein Bürgerbegehren im September in Sassnitz eingereicht wurde, welches zum Inhalt hatte, dass die Fährhafen Sassnitz Gesellschaft nicht irgendwelche Erbbaurechtsverträge, Verträge und so weiter abschließen kann, die ein LNG-Terminal irgendwo begünstigen oder wo sie errichtet werden können, und im November, also bevor überhaupt über das Begehren abgestimmt wurde, Tatsachen klammheimlich geschaffen werden, also ein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen wurde, so ist diesem Bürgerbegehren, was eingereicht war, der Boden entzogen worden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Und genau aus diesem Grund haben wir damals diesen Gesetzentwurf eingebracht. Und erzählen Sie also nicht solche Märchen, wo wir es direkt hier in M-V erlebt haben! So, und nun komme ich noch einmal kurz zu Herrn Reinhardt. Wir werden in jedem Fall natürlich das als Änderungsantrag einbringen – gar keine Frage – im Innenausschuss. Und wir ahnen natürlich schon, worauf es hier hinausläuft. Selbst die Opposition sagt, Sie können es einbringen, wir lehnen es ab. Ich meine, was ist denn das für ein Trauerspiel, ganz ehrlich?! (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Zu Herrn Bruhn: Also Sie haben ganz schnell gelernt in der LINKEN-Fraktion, was Hass und Hetze gegen die Opposition ist. Großartig! Also man muss sagen, was Sie hier gesprochen haben, das war „absolut Thema verfehlt“. Und Sie meinen also tatsächlich, dass die Bayern die direkte Demokratie missachten und verachten, weil sie dort diese wortgleichen Zeitmaße haben, also einen Monat?! Also ganz ehrlich, da fällt mir überhaupt nichts mehr zu ein. Und das reicht auch, jetzt mache ich Feierabend. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Für die SPD hat noch mal das Wort die Abgeordnete Martina Tegtmeier. (allgemeine Unruhe)
Martina Tegtmeier SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nun mal so ziemlich genau, was in unserer Kommunalverfassung steht. Und, Frau Federau, Sie haben vielleicht nicht ganz von Anfang an zugehört. Ich habe darauf hingewiesen oder wollte mit meinen Worten eigentlich ausdrücken, dass Sie einen Präzedenzfall oder einen unglücklichen Fall, der hier tatsächlich stattgefunden hat, (Petra Federau, AfD: Das war nicht unglücklich, das war gewollt. Das ist passiert.) zur Regel erheben wollen, indem Sie hier aufgrund einer Problemlage die Kommunalverfassung für alle, für allgemeine Dinge verändern wollen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ist ja logisch.) Und wenn man jedes Mal, wenn irgendwo etwas schiefgeht, gleich das Gesetz verallgemeinernd verändern will, also ich glaube, dann würden wir, dann kämen wir ja gar nicht mehr hier raus aus den Gesetzesänderungen und neuen Gesetzen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Stephan J. Reuken, AfD: Es ist Ihnen nicht wichtig genug, oder?!) Und auch Sie wollen ja lieber gesetzliche Regelungen abbauen. Aber das ist jetzt ein anderes Thema. Also glauben Sie mir, ich weiß genau, was in der Kommunalverfassung steht. Ich habe auf die Schwäche in Ihrem Gesetzentwurf hingewiesen, weil schwarz auf weiß da etwas steht, was so nicht stimmt. Und wenn das trotz alledem mal einen Fall gegeben hat, in dem es schiefgelaufen ist, kann man das trotzdem nicht verallgemeinern. (Die Abgeordnete Petra Federau bittet um das Wort für eine Anfrage.) Und so, wie es in Ihrem Gesetzentwurf steht, ist es eben nicht richtig.
Elke-Annette Schmidt
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Tegtmeier?
Martina Tegtmeier SPD
Ja, gerne.
Petra Federau AfD
Bitte, sehr geehrte Frau Tegtmeier, sagen Sie mir doch noch einmal, was schwarz auf weiß geschrieben steht, was nicht stimmt!
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf antworten?
Martina Tegtmeier SPD
Ja, darauf möchte ich …
Elke-Annette Schmidt
Bitte schön!
Martina Tegtmeier SPD
… gerne antworten. In Ihrer Begründung vorne auf der ersten Seite unten in der letzten Zeile, da steht drin, verallgemeinernd, also ist nicht bezogen auf das LNG-Terminal, sondern es ist allgemein genannt, dass durch einen Gemeindevertretungsbeschluss einem Bürgerbegehren der Boden entzogen wird. Und das ist so nicht richtig. Und da können Sie noch tausendmal vortragen, dass es in dem einen Fall so gewesen ist, aber verallgemeinernd ist das eben nicht richtig, (Stephan J. Reuken, AfD: Das kann auch nicht wieder passieren.) weil man gegen die Entscheidung, gegen einen Beschluss einer Gemeindevertretung eben ein Bürgerbegehren starten kann innerhalb einer bestimmten Frist. Und im Gesetz steht ganz klar drin, der Boden ist dem entzogen, wenn der Beschluss der Gemeindevertretung eben im Sinne dieses Bürgerbegehrens geschlossen wird oder beschlossen wird. So steht es im Gesetz drin. Wenn man sich dann an den Gesetzestext hält, kann man zu keiner anderen Auffassung kommen. Und wenn es einmal ein Beispiel gibt, in dem es anders gelaufen ist, kann man das nicht verallgemeinern. (Patrick Dahlemann, SPD: Richtig!) Das ist eine Verfälschung der Sachlage. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und das können Sie zehnmal noch behaupten. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort hat noch mal gebeten für die FDP-Fraktion der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte noch mal einen Punkt klarstellen, Frau Federau: Das, was Sie gerade in Ihrem Schlussstatement noch mal dargelegt haben, das war doch jetzt genau das, worum es der AfD hier schon wieder geht. Wir haben hier einen Einzelfall, der sicherlich bedauerlich ist und sicherlich diskussionswürdig. Wir werden an anderer Stelle zum Thema LNG-Terminal auf jeden Fall ja noch mal diese Woche reden. Das haben Sie ja noch mal beantragt. Aber das, was die AfD hier macht, ist doch nichts anderes, als eine Lage aufzugreifen und Lösungen zu versprechen, die nicht einzuhalten sind. Sie versuchen, das jetzt … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Und warum geht das in Bayern? – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hä?) Nein, Sie versuchen, das jetzt über das Thema Bürgerbegehren zu machen. Sie versuchen, jetzt hier einen Einzelfall zu konstruieren, wie Frau Tegtmeier das gerade gesagt hatte. Aber im Wesentlichen, (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) im Wesentlichen suggerieren Sie den Menschen da draußen, dass Sie mit dieser Lösung tatsächlich ein Problem lösen können. Und das funktioniert aber nicht, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja, das sagen Sie.) denn es gibt auch übergeordnete Interessen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das sagen Sie.) Sie versuchen jetzt, einer Gemeinde aufzudrücken, mit einem Bürgerbegehren seid ihr in der Lage, alles zu verhindern, was bei euch in der Gemeinde passiert. Und das ist schlichtweg falsch! (Petra Federau, AfD: Wer sagt das?) Es gibt übergeordnetes Recht, (Petra Federau, AfD: Das sagt doch keiner. Das steht nirgendwo geschrieben.) es gibt übergeordnete Interessen. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und gerade das LNG-Terminal auf Rügen, (Petra Federau, AfD: Ja.) gerade dieses LNG-Terminal, was ein Wasserstoff-Terminal wird sein sollen – wie gesagt, an anderer Stelle gehen wir tiefer drauf ein –, (Petra Federau, AfD: Sein soll!) gerade das ist doch ein nationales, wenn nicht sogar europäisches Interesse. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ah!) Und wahrscheinlich hätte sich jeder dagegen gewehrt, der irgendwie einen interessanten oder relevanten Standort dafür gehabt hätte. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ah!) Und jetzt sagen Sie, na ja, wenn wir die Kommunalverfassung geändert hätten, dann hätte das Bürgerbegehren einen Erfolg gehabt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und dann hättet ihr, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein!) liebe Gemeinde in Sassnitz, die Möglichkeit gehabt, beziehungsweise die Sassnitzer wollen das ja sogar, die Binzer wollen das ja nicht, ne?! Das ist ja noch mal das Ganze, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ging daneben.) das Ganze daneben an der Geschichte. Das heißt also, Sie versuchen hier etwas zu suggerieren, den Bürgern, was nie im Leben einzuhalten ist, mit vermeintlich einfachen Lösungen. Und das ist genau die Taktik der AfD, und genau das muss an dieser Stelle, glaube ich, noch mal so deutlich gesagt werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist Ihr Denkmuster, Herr Wulff.) Nein, das ist genau das, was Sie in jedem einzelnen Antrag hier vorlegen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein!) exakt das gleiche Muster – überall. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist Ihr Denkmuster, Herr Wulff.) Und deswegen fallen wir nicht auf das rein mit Ihrer Möchtegern-direkten-Demokratiebeteiligung. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Sie versuchen einfach nur, Stimmung zu machen hier in diesem Land, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oi!) und deswegen ist das umso mehr abzulehnen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) was Sie hier machen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Sebastian Ehlers, CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Enrico Schult, AfD: Nicht mal die eigenen Leute klatschen.) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung auf Drucksache 8/2803. Und es wäre schön, wenn wir uns jetzt mal wieder ein bisschen beruhigen, damit hier ein bisschen Ruhe einkehrt. Danke schön! Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltung sehe ich nicht. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2803 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2803 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, auf Drucksache 8/2813. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2813 – In der 71. Sitzung des Landtages am 15. Dezember 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschuss abgelehnt worden. (Marc Reinhardt, CDU: Was?!) Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Andreas Butzki. (Andreas Butzki, SPD: Wolltest du nicht einbringen? – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU – Andreas Butzki, SPD: Er wollte einbringen. – Torsten Renz, CDU: Mir passt das auch nicht. – Andreas Butzki, SPD: Du wolltest einbringen, deswegen wundere ich mich. – Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und Torsten Renz, CDU – Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)
Andreas Butzki SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Erste Lesung zu diesem Vorschlag der CDU für eine Schulgesetzänderung haben wir im Dezember letzten Jahres durchgeführt. Nun stimmen wir abschließend in der Zweiten Lesung darüber erneut ab, kurz vor der großen oder größeren Schulgesetznovelle. SPD und LINKE stehen kurz davor, diese Schulgesetzänderung einzubringen, und dann haben alle Fraktionen die Möglichkeit, Änderungen vorzuschlagen, auch zur Inklusion. Für die Regierungskoalition von SPD und LINKE stellt sich nach wie vor ernsthaft die Frage, was soll eine erneute Verschiebung auf 2030 bringen, was soll 2030 anders sein als 2027? (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Eine Verschiebung auf 2030 wäre aber eine gravierende Veränderung mit zahlreichen Folgeschritten. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und ich hatte das alles im Dezember schon mal erläutert, deswegen will ich das auch nur ganz kurz halten: Was würde für die Verantwortlichen das vor Ort bedeuten? Aktuell arbeiten die Landkreise nach diesen Vorgaben an ihren Schulentwicklungsplänen. Sie brauchen dafür Rechtssicherheit und damit Verbindlichkeit. Schulbau- und Schulumbaumaßnahmen brauchen rechtzeitige Entscheidungen. Die Diskussion über eine Verschiebung aber erzeugt erneut Verunsicherung. Und viele im Land fordern auch das im ganzen Gegenteil. Ich will das jetzt auch alles jetzt nicht wiederholen. (Marc Reinhardt, CDU: Doch, mach mal! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir sollten die neue Schulgesetznovelle nutzen, um über das Wie zu beraten und nicht über das Ob. Gegebenenfalls müssen wir nachschärfen, inhaltlich und/oder auch vielleicht finanziell. Ich freue mich auf Anregungen, Verbesserungsvorschläge dann über das Wie. SPD und LINKE haben derzeit keine anderen Änderungsvorschläge. Deshalb haben wir Sie auch für ein weiteres … (Marc Reinhardt, CDU: Wat’n nu?) Sollte es Vorschläge über ein besseres Wie geben und für einen anderen Fahrplan, dann stehen wir als SPD und LINKE natürlich gern für Beratungen und so weiter zur Verfügung. Den Gesetzentwurf zum Schulgesetz lehnen wir heute erneut ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde mich nicht so kurzfassen können wie Herr Butzki, weil es, Herr Butzki, ein sehr wichtiges Thema ist. Meine Fraktion hat einen Schulgesetzänderungsantrag oder einen Antrag zur Änderung des Schulgesetzes in puncto Inklusion schon im letzten Jahr eingebracht, weil wir gesehen haben, dass die Notwendigkeit gegeben ist. Im gesamten Land, ja, sind die Eltern verunsichert. Ich habe schon viele Förderschulen besucht, und die Förderschulen sind alles andere als glücklich, dass 2019 zusammen die SPD und die CDU sozusagen damals die Inklusionsstrategie des Landes beschlossen haben und das Aus der Förderschulen mit Stimmen der CDU damals besiegelt wurde. (Andreas Butzki, SPD: Das stimmt doch gar nicht.) 06.09.2023, Gesetzentwurf der AfD. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Da ging es auch darum, die Förderschulen zu erhalten. Derzeit ist es so, dass 37 Schulen – Förderschulen Lernen, nicht alle Förderschulen werden geschlossen –, nur Förderschulen Lernen werden zum 31.07. geschlossen, und 4.000 Schüler werden dann, so hört man, auf die Regionalschulen verteilt. Es muss nicht sein, hier und da wird nur das Schild abgeschraubt, dann bleibt Förderschule quasi in den Räumen erhalten, und dann steht bloß halt ein anderes Schild vorne dran. Aber allein diese Argumentation, die auch das Bildungsministerium bei der Ersten Lesung schon vorgebracht hat, zeigt ja, wie hanebüchen einfach das ist. Dann kann ich doch alles so lassen, wie es ist, bevor ich jetzt irgendwelche Schilder abschraube, weil, liebe Kollegen, es liegt auf der Hand, die Inklusion können Sie an den Förderschulen oder die Beschulung können Sie an den Förderschulen am besten umsetzen. Und das wissen die Lehrer, das wissen die Schulleiter und das wissen auch die Eltern. Und deshalb ist ja dieser Widerstand im Land so groß. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir als AfD haben das frühzeitig schon aufgegriffen, damals mit einem Antrag „Inklusion kritisch revidieren ...“, dann noch mal ein Schulgesetzänderungsantrag im September 2023, Zweite Lesung im November 2023. Uns ging es darum, die Förderschulen dauerhaft zu erhalten. Die CDU war auch damals wieder im parlamentarischen Tiefschlaf und hat das sozusagen gar nicht in den Ausschuss überweisen wollen. Jetzt kommen Sie wieder, so wie eben auch bei den Planungsverbänden. Ich schaue mal: 08.11. Zweite Lesung, 29.11. ein eigener CDU-Antrag. Da sieht man mal wieder, ja, liebe CDU, wir geben gerne Ideen, wir geben Ihnen gerne Anregungen, aber verfolgen Sie bitte die Debatte da draußen! Fahren Sie mal nach Wolgast zur Janusz-Korczak-Förderschule! Reden Sie mit den Eltern – ich war freitagnachmittags da, 17:00 Uhr, wahrscheinlich waren Sie da schon alle im Wochenende –, und dann werden Sie auch sehen, was die Stunde geschlagen hat und dass eine große Verunsicherung auch herrscht hier im Land, was die Schließung der Förderschulen angeht. Wir hatten ja auch schon mal eine Mahnwache hier vor dem Schloss. Ich möchte noch drei/vier Punkte anmerken, warum es so wichtig ist, die Förderschulen zu erhalten und zu sagen, dass die Beschulung besser ist in den Förderschulen als an der Regionalschule. Wir haben kleine Klassen in den Förderschulen, wir haben Sonderpädagogen, speziell ausgebildete Pädagogen, und wir haben Förderschulen, die gezielt – ich sagte es bereits, ich habe mir einige Förderschulen angeschaut – auf Berufsorientierung ausgerichtet sind. Da wird quasi das vermittelt, was man später auch braucht. Und wenn Sie jetzt wirklich daherkommen und sagen, jetzt schicken wir diese Förderschüler noch in die Regionalschulen, wo ja ohnehin schon bis zu 30 Kinder in einer Klasse sitzen, wo ja ohnehin schon eklatanter Lehrermangel herrscht, wo ja ohnehin schon viel Stundenausfall sozusagen zu verzeichnen ist, und dann legen Sie die Axt an eine Sache, wertes Bildungsministerium, an eine Sache, die funktioniert. Und ich sage es ja, wir haben ja so viele bildungspolitische Baustellen hier in diesem Land, und das, was funktioniert, das, was sich über viele Jahre bewährt hat, die Förderschulen, Förderschulen Lernen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) die lassen Sie jetzt oder die heben Sie jetzt auf und wollen die quasi schließen (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) aufgrund dieses Beschlusses von damals, von SPD und CDU. Das versteht dort draußen kein Mensch mehr! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Und ja, ich will es noch mal ganz kurz, ein weiterer Kritikpunkt auch, der damit einhergeht, ist natürlich die Änderung der Schulträgerschaft. Wir haben die Förderschulen, da ist der Landkreis oder die Landkreise sind Schulträger dieser Förderschulen. Jetzt kommen Sie und sagen, okay, jetzt werden die in die Schulträgerschaft der Kommunen überführt. Aber die Kommunen sagen sich natürlich auch, wie sollen wir diese Förderschulen erhalten, wie sollen wir die bauliche Substanz sozusagen sanieren, wie sollen wir die instand halten. Und das ist ein großes Thema, was natürlich auch immer wieder in der Schulentwicklungsplanung angeregt wurde von den Schulen und auch von den Kommunalvertretern. Ich zitiere aus einem Antrag – ich zitiere nicht, ich erinnere an einen Antrag im Kreistag Vorpommern-Greifswald –, da wurde das auch noch mal gefordert, dass man sozusagen das strecken möge, weil die räumlichen und personellen Kapazitäten nicht gegeben sind, um diese Inklusionsstrategie jetzt umzusetzen. Also man sieht, die Kommunen sehen das durchaus kritisch, auch – Herr Renz schaut schon wieder so –, auch auf Anregung der AfD, Herr Renz. In der Tat, da haben wir sozusagen im Hintergrund trotz der ganzen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) trotz der ganzen Brandmauern, die Sie und Ihre Parteivorsitzenden ja hochziehen, haben wir im Hintergrund sozusagen auch unseren Beitrag dazu geleistet, dass das so durchgegangen ist. Aber da sieht man doch, dass die Notwendigkeit da ist, (Torsten Renz, CDU: Ihr habt doch noch gar nicht zugestimmt.) dass man sich mit diesem Thema auseinandersetzen muss. (Torsten Renz, CDU: Herr Schult!) Und, lieber Herr Butzki, nicht erst zur nächsten Schulgesetznovelle, (Torsten Renz, CDU: Ihr habt doch noch gar nicht zugestimmt.) sondern jetzt liegt das Thema auf dem Tisch (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und jetzt brauchen diese Schulen Planungssicherheit, (Andreas Butzki, SPD: Die Planungssicherheit haben die.) denn ich gebe noch mal zu bedenken, es ist doch auch wichtig, liebe Kollegen, es ist doch auch wichtig, unsere Schüler an den Regionalschulen entsprechend zu beschulen. Es bringt doch nichts, da jetzt sieben oder acht Förderschüler auch noch in diese Klasse zu setzen. Ja, was meinen Sie denn, was da für ein Durcheinander dann stattfindet?! (Zuruf von Christian Brade, SPD) Das, was sozusagen der politische Wille oder was man sich darunter vorstellt, ist doch in der Realität gar nicht umsetzbar. Daher ganz klar das Plädoyer der AfD: Erhalten Sie die Förderschulen! Die haben sich bewährt über viele Jahre, und das sehen zum einen Eltern so, Lehrer und auch Schulleiter. Und von daher stimmen wir – komme ich zum Abschluss –, stimmen wir diesem Antrag der CDU, (Zuruf von Christian Brade, SPD) Gesetzentwurf, zu, weil er ja, wie gesagt, stark an den der AfD angelehnt ist und ja quasi eigentlich nur kopiert wurde. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir stimmen unserem eigenen Antrag zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz.
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU legt hier den Gesetzentwurf vor, der vorsieht, im Bereich der Inklusion, im Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Sache um drei Jahre zu strecken. Das ist also etwas grundsätzlich anderes als das, was mein Vorredner hier ausgeführt hat. Er wollte die nämlich abschaffen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Insofern ist es ein inhaltlich ganz anderer Punkt. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, das geht genau in den Kontext „Inklusion mit Augenmaß“, wofür die CDU immer gestanden hat, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und insofern wundert mich schon das, was Herr Butzki hier ausführt – alles nicht machbar et cetera. Ich habe noch mal in Erinnerung für mich, und auch für Sie möchte ich das gerne in Erinnerung rufen, eine sogenannte Entschleunigung in diesem Bereich, Herr Butzki, haben wir zusammen mit Ihnen und der SPD-Führung, (Andreas Butzki, SPD: Bis 2027.) zusammen mit der Opposition gemacht. Jetzt ist mir auch im Nachgang klar, wer den Laden sozusagen da zusammengehalten hat, wer nämlich Politik mit Augenmaß gemacht hat. Und da haben wir das sehr wohl schon einmal gestreckt. Und es spricht eigentlich überhaupt nichts dagegen, es jetzt an dieser Stelle noch mal so zu tätigen. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Aber ich muss feststellen, Sie haben als Koalition Rot-Rot kein Interesse, insbesondere kein Interesse, auch mit der Opposition hier gemeinsam dieses gesellschaftliche Thema anzugehen. Sie ignorieren das, und deswegen will ich noch mal kurz in Erinnerung rufen, dass sich die Ausgangslage geändert hat, Stichwort „Ukraine“, „Lehrerbelastung“ et cetera. Das sind Punkte, die zusammenfassend dafür stehen, dass die Rahmenbedingungen sich geändert haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann haben Sie aber Scheuklappen auf, Herr Renz.) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn dann ein Kreistag Vorpommern-Greifswald fraktionsübergreifend – und ich sage es noch mal: das ist ein Hilferuf der kommunalen Ebene –, fraktionsübergreifend mit Stimmen der SPD, mit Stimmen der LINKEN Beschlüsse fasst, dass nämlich die sächlichen und finanziellen Voraussetzungen nicht gegeben sind und dass man dringlichst bittet, die Zeitschiene zu berücksichtigen, wenn Sie das ignorieren, das spricht für Ihre Politik. (Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!) In diesem Zusammenhang, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch noch mal zum Thema „Scheinheiligkeit AfD“. Entweder weiß Herr Schult es nicht besser oder er tut nur so. Die AfD-Vertreter haben sich diesem interfraktionellen Anliegen, dem Hilferuf der kommunalen Ebene gar nicht angeschlossen, sondern Ihr Fraktionsvorsitzender – das haben wir schon beim letzten Mal geklärt, dass man als Kreistagsmitglied da eventuell anders agiert – hat dort diese Initiative abgelehnt. Und, Herr Schult, eigentlich sind Sie ja stimmtechnisch mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden auf Augenhöhe. Insofern sollten Sie das mal abstimmen, dass Sie vor Ort und hier mit einer und möglichst mit derselben Sprache dann auch sprechen. (Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss feststellen, das, was wir wollen, ist mit Rot-Rot nicht zu machen. Ich muss feststellen, ich muss akzeptieren, dass der Inklusionsfrieden durch Sie aufgekündigt wird. Das muss ich akzeptieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ich nicht akzeptiere, ist, dass Sie auf die kommunale Ebene, auf die Fachleute vor Ort nicht hören. Das nehme ich einfach nur zur Kenntnis und kann es nicht akzeptieren. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
Birgit Hesse
Nein, deswegen stutzte ich gerade, das ist ein weiterer Redebeitrag von Herrn Schult. (Der Abgeordnete Torsten Renz wendet sich an das Präsidium.) Tut mir leid! Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler. (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
Jeannine Rösler Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde viele Dinge hier heute noch mal wiederholen müssen, weil wieder erneut hanebüchener Unsinn von der AfD hier erzählt wird. Unbestritten gibt es zur Umsetzung der Inklusionsstrategie Diskussionen, (Enrico Schult, AfD: Sie können auch „Probleme“ sagen.) die im Übrigen niemand, niemand von uns hier ausblendet. Ausblenden dürfen wir aber ebenfalls nicht, dass inklusive Bildung eben kein Luxus ist, sondern ein grundlegendes Menschenrecht, in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verankert. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und seit der Ratifizierung 2009 gilt es, sich dieser Aufgabe auch wirklich zu stellen. Was dies betrifft, sind wir in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern noch ein ganzes Ende weg von gelebter Inklusion in allen Bereichen und auf allen Ebenen. Und da müssen wir uns, glaube ich, auch alle an die eigene Nase fassen. Der Vorschlag der CDU, wir haben ihn ja in der Ersten Lesung hier schon ausführlich diskutiert, birgt deshalb auch schon die Gefahr, ein System zu verewigen, das seit Langem (allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin) dafür kritisiert wird, dass es eben Barrieren für das Lernen und die Inklusion von Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf schafft. Und ja, es gibt aber auch einige Vorteile, Herr Renz, beim verzögerten Einführen von Inklusion. Das muss man so anerkennen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich will das auch kurz noch mal nennen: Die Schulen und Lehrkräfte können sich natürlich dann besser auf individuelle Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einstellen. Ein weiteres Hinausschieben würde den Schulen unter Umständen auch erlauben, weitere Erfahrungen auszutauschen und bewährte Praktiken zu teilen. Ein langsamerer Übergang ermöglicht unter Umständen auch eine effizientere Nutzung von Ressourcen. Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte werden allmählich mit dem inklusiven Ansatz vertraut gemacht, und das trägt dann möglicherweise auch zu mehr Akzeptanz und Sensibilisierung bei. (Torsten Renz, CDU: Stimmen Sie da zu, Frau Rösler?) Daher wurde und wird ja bereits mit einer entschleunigten Zeitschiene für die Inklusion gearbeitet, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) ohne eben die grundlegenden Rechte der Schülerinnen und Schüler zu verletzen. Und diese Zeitschiene beruht auf einer Vereinbarung mit den verschiedenen Partnerinnen und Partnern, denn schließlich geht es darum, dass alle Beteiligten auch angemessen vorbereitet sind. Ich will vielleicht noch mal dazu kommen, was wurde und was wird getan: Seit 2019 wurden Familienklassenzimmer und kleine Schulwerkstätten an Grundschulen sowie an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen eingerichtet, um eben Kindern mit Auffälligkeiten im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung ganz individuelle Unterstützung zu bieten. Inklusive Lerngruppen Sprache an ausgewählten Grundschulstandorten ermöglichen eben dann auch allen Schülerinnen und Schülern eine gemeinsame Lernumgebung. Die Einführung der „Berufsschule Dual“ an ausgewählten allgemeinbildenden weiterführenden Schulen will ich hier noch nennen. Die erleichtert den Übergang in den Beruf. Auch die Digitalisierung an Schulen und die Durchführung von Schulversuchen der Inklusion ermöglichen moderne Bildungspraktiken. Das Freiwillige 10. Schuljahr wurde an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen integriert, ein ganz, ganz wichtiger Schritt meiner Ansicht nach. Und für das Schuljahr 2024/2025 planen wir die flächendeckende Einführung von Diagnoseförderlerngruppen für Kinder mit besonders starken Entwicklungsverzögerungen als Weiterentwicklung der Diagnoseförderklassen. All das können wir hier nicht ausblenden, sondern das gehört dazu zu den Maßnahmen, die wir in Richtung Inklusion schon gegangen sind oder wo wir uns noch auf dem Weg befinden. Und hier vielleicht auch noch mal zu dem, was Herr Schult hier völlig falsch darstellt. Die nächsten Schritte, die in Richtung „Umsetzung Inklusion“ gegangen werden, sind natürlich planmäßig. Die Einrichtung von Lerngruppen Lernen für die Jahrgangsstufen 3 und 4 an ausgewählten Grundschulen sowie für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 an ausgewählten allgemeinbildenden weiterführenden Schulen stellt eben sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ganz angemessen unterstützt werden, in einem inklusiven Umfeld auch lernen können. Und dabei wird die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, um es einfach noch mal zu sagen, organisatorisch zum Schuljahr 2027/2028 aufgehoben. Die neue Bezeichnung lautet „Lerngruppe Lernen“, und diese wird an eine Regionale Schule oder Gesamtschule angegliedert. Für das Kind ändert sich dabei nichts, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) denn lediglich die Organisationsstruktur wird neu gestaltet. Auch das ist hier schon öfter genau ausgeführt worden und irgendwann sollten Sie es vielleicht auch begreifen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Durch diese Neuerung ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten. Die Kinder können sich auf den anerkannten Schulabschluss der Berufsreife vorbereiten, den sie beispielsweise im Freiwilligen 10. Schuljahr an der Regionalen Schule oder der Gesamtschule erwerben können. Und dies bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 ab dem Schuljahr 2027/2028 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe beenden werden, ohne in andere Klassen aufgeteilt zu werden. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, alle diese Schritte zu unterstützen und gemeinsam daran zu arbeiten, eine gerechte und inklusive Gesellschaft aufzubauen. Inklusion ist keine Option, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir alle gemeinsam angehen müssen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Debatten über das Thema Inklusion suggerieren immer wieder, dass wir hier über eine moderne Idee der Reformpädagogik reden, die man gut oder auch schlecht finden kann, jetzt oder übermorgen einführen kann oder es vielleicht auch lassen kann. All das entspricht nicht der Lage. Fakt ist, Inklusion ist geltendes Recht. Deutschland hat bereits vor 15 Jahren – Frau Rösler hat es eben angesprochen – die UN-Behindertenkonvention ratifiziert. Und Artikel 24 ist eindeutig, die Kinder sollen zusammen zur Schule gehen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) gemeinsam Unterricht haben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Anstatt sie weiterhin in Förderschulen zu separieren und zu exkludieren, (Horst Förster, AfD: Zu fördern! Deswegen heißt das Förderschule. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) sollten sie ganz normaler Teil der schulischen Gemeinschaft sein, genauso, wie später Erwachsene mit Behinderung Teil unserer Gesellschaft sind. Der Hauptgrund, warum Eltern in Teilen nach wie vor die Förderschule wählen, liegt doch darin, dass unsere Regelschulen nicht ausreichend darauf vorbereitet sind, diese Kinder aufzunehmen. Die Gebäude sind nicht entsprechend ausgestattet, es fehlt an Personal und, wie man auch heute wieder sieht, an politischem Willen. Ich möchte Ihnen aber mal vor Augen führen, was das für ein Kind bedeutet: Viele Grundschüler in Förderschulen sind nicht dort, weil sie von Geburt an eine Beeinträchtigung haben. Sie sind verhaltensauffällig geworden, können sich nur schwer konzentrieren, den Stift nicht halten und das Erfassen von Mengen fällt ihnen schwer. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Die Gründe für dieses Aussortieren sind vielfältig. Förderschule, wird den Eltern geraten, und viele denken, sie tun ihren Kindern damit etwas Gutes. Sie kalkulieren nicht mit ein, dass ihr Kind mit großer Wahrscheinlichkeit nie einen berufsqualifizierenden Schulabschluss machen wird, (Horst Förster, AfD: Und das ändert sich nachher, ja?!) dass es große Schwierigkeiten auf dem regulären Arbeitsmarkt haben wird, dass sie mit dieser Entscheidung im besten Fall eine exkludierende Werkstatt, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) im schlechtesten Fall die Langzeitarbeitslosigkeit ihrem Sprössling in die Wiege legen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Meine Damen und Herren, Inklusion beginnt in der Kita. Dass wir hier für die Förderung selbst von Kindern ohne Behinderung schlecht aufgestellt sind, werden wir in dieser Woche ja noch besprechen. Von Kindern mit Behinderung will ich gar nicht reden. Viele Kinder, die heute in Förderschulen lernen, könnten genauso gut allgemeine Grundschulen besuchen, würde man sie frühzeitig erreichen und ihnen die individuelle Förderung bieten, die auch jedes andere Kind braucht. Die Landesregierung nun mit ihrem Gesetzentwurf erneut aus der Verantwortung zu ziehen und eine weitere Vertagung der Inklusion voranzutreiben, halte ich für eine schlechte Idee, Herr Renz. Menschen, die bereits in der Schule Kontakt mit Menschen zum Beispiel mit Sehbehinderung gemacht haben, stellen diese auch später in Personalverantwortung eher ein. Die im Rollstuhl sitzen und Abitur machen, werden andere Städte und Häuser planen als jene, denen diese Erfahrung fehlt. Die Schule kann natürlich nicht richten, was die Gesellschaft nicht schafft, aber wir können hier die Weichen stellen für die nachfolgenden Generationen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eigenständige flexible Lerngruppen und zumindest in einigen Fächern inklusiver Unterricht sind ein minimaler Anfang. Ich meine, wir sprechen hier doch noch nicht von flächendeckendem Zugang zu inklusiver Bildung in ganz M-V. Nein, hier geht es zunächst nur um ausgewählte Schulstandorte, die langsam anfangen, die Inklusion zu erproben. Das sollten wir nicht weiter auf die lange Bank schieben. Wir müssen spätestens 2027/2028 anfangen und endlich Ernst machen. Wir brauchen erste öffentliche inklusive Schulen im Förderschwerpunkt Lernen, die als Vorbild für andere gelten und zeigen, wie es geht und dass es gut für alle Kinder in diesen Schulen ist. Das, was hier geplant ist, ist nur der erste Schritt. Aber irgendwann muss dieser auch mal gegangen werden und nicht das Vorhaben immer weiter nach hinten geschoben werden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir lehnen deshalb Ihren Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank!
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Enseleit.
Sabine Enseleit FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gerne hätten wir zum Stand der Inklusionsstrategie die Stimmen der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, der Lehrkräfte, der Sonderpädagogen und anderer Experten gehört. Doch eine Überweisung des Antrages haben SPD, LINKE und GRÜNE abgelehnt. Es ist bedauerlich, dass Sie die Sorgen und Ängste der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler hier nicht ernst nehmen. Die von Wirtschaftsminister Meyer in Auftrag gegebene Prognos-Studie zu den Arbeits- und Fachkräftebedarfen in Mecklenburg-Vorpommern geht davon aus, dass bis 2030 zusätzlich 2.500 Erzieherinnen und Erzieher in der Kinderbetreuung nötig werden. Im gleichen Zeitraum benötigen wir 7.000 Lehrerinnen und Lehrer, allein um die Lehrkräfte zu ersetzen, die in Pension gehen. Zusätzliche Lehrkräfte, um kleinere Klassen zu ermöglichen oder die Wochenstunden zu senken, sind da noch gar nicht eingerechnet. Dazu kommt der steigende Unterrichtsausfall durch immer mehr Krankmeldungen von Lehrerinnen und Lehrern. Dazu kommen die hohen Abbruchzahlen unter den Lehramtsstudierenden. Und dann bleibt abzuwarten, ob die Seiten- und Quereinsteiger auch tatsächlich im Lehrerberuf Fuß fassen. Diese Menschen müssen sich ja überhaupt erst einmal die pädagogischen Fertigkeiten aneignen. Wie wollen sie sich denn gleichzeitig auch noch auf die Inklusion vorbereiten? Möglicherweise steigen hier die Abbrecherzahlen noch. Wir werden dem Antrag der CDU auch heute zustimmen, und zwar nicht, weil wir gegen Inklusion sind. Wir stehen für eine vielfältige Bildungslandschaft und ein Schulsystem, in dem alle Kinder bestmöglich und individuell gefördert werden. (Beifall René Domke, FDP) Wir stimmen für den Antrag, weil Sie, die Landesregierung, mit den aktuellen Herausforderungen im Bereich Bildung und Kinderbetreuung ohnehin schon überfordert sind und wir nicht sehen, dass Sie die Herausforderungen der Inklusion bis 2027 meistern. Die Umsetzung der Inklusion ist eine der größten Herausforderungen in unserem Schulsystem. Mit reinem Schönreden werden wir hier nichts erreichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Beate Schlupp, CDU, und René Domke, FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es sind ja einige Fragen noch aufgetaucht hinsichtlich des Stimmverhaltens der AfD. Und da will ich noch mal für Aufklärung sorgen. Werte Kollegen, es ist so, dass wir, im Kreistag wurde das Thema angesprochen, in der Tat, wenn die AfD nicht auf dieser Mahnwache gewesen wäre, Herr Renz, dann wäre das gar nicht bei Ihnen im Kreistag gelandet, weil nämlich Ihre Kollegen waren nicht vor Ort. Ein Kollege der FDP war vor Ort. Kreistagsfraktion, Herr Beitz, hat sich da auch nicht blicken lassen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Der hatte offensichtlich die Hose voll die ganze Zeit. Aber die Eltern wollten sozusagen einen Ansprechpartner haben. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Falko Beitz, SPD: Herr Schult, wir mussten uns schon mal unterhalten. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das haben wir dann auch sozusagen dann in den Kreistag gebracht und dann haben Ihre Kollegen das aufgegriffen. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Und es ist überhaupt kein Widerspruch, denn wie unser erster Antrag, unser Gesetzentwurf ja verdeutlicht, sind wir natürlich für den dauerhaften Erhalt der Förderschulen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber wie sagte Bismarck einst, Politik ist die Kunst des Machbaren und nicht des Wünschenswerten. Insofern stimmen wir Ihrem Antrag zu, weil wir uns damit Zeit erkaufen. Und 2019, Beschluss der Inklusionsstrategie, haben Sie ja auch sozusagen darauf gedrängt, dass man sich Zeit erkauft, weil vieles noch nicht klar war und vieles noch als viel zu ambitioniert galt. Das sozusagen zum Hintergrund. Es ist überhaupt kein Widerspruch, wie wir abstimmen. Wir stehen ganz klar dafür, die Förderschulen zu erhalten! Und um auf Frau Rösler noch mal zu sprechen zu kommen, weil Sie ja sagten, für das Kind ändert sich nichts. Ich habe es an dieser Stelle schon gesagt, ja, warum macht man das Ganze denn?! Warum macht man das, wenn sich für das Kind nichts ändert, es bleibt alles beim Alten? Sie sagen, Sie wollen inklusive Bildung, das ist ein Menschenrecht. Wir haben inklusive Bildung, wir haben Bildung an den Förderschulen, und da wollen die Kinder bleiben, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) weil sie sich da gut aufgehoben fühlen. Und, Frau Wegner, es wird da auch niemand separiert. Im Gegenteil, dort findet ein sehr guter Unterricht in kleinen Klassen statt, (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Berufsorientierung, Sonderpädagogen. Die wollen einfach dort bleiben. Aber wenn Sie diese Inklusionsstrategie umsetzen und zum 31.07.2027 die Förderschulen dichtmachen, dann haben sie dieses Wahlrecht ja gar nicht mehr. Dann haben sie die Option ja nicht mehr. Jetzt ist es schon möglich, auf die Regionalschulen zu wechseln. Aber wir plädieren dafür, die Förderschulen dauerhaft zu erhalten, um das Wahlrecht der Eltern – und die werden es ja natürlich wissen – auch sozusagen dort auch sicherzustellen. Frau Enseleit hat mich jetzt völlig irritiert, Ihre Argumentation von wegen, wir haben die Schüler nicht gehört, wir haben die Schulleiter nicht gehört, wir haben die Eltern nicht gehört. Sie haben der Überweisung in den Ausschuss damals auch nicht zugestimmt, (Zuruf von Sabine Enseleit, FDP) als wir das als Gesetzentwurf hier eingebracht haben. Da hätten Sie durchaus auch sozusagen die Schulleiter hören können, denn da gehört es nämlich hin. Es ist ja, liegt ja auf der Hand, da gehört es hin. Wir müssen mit den Praktikern sprechen, denn die sagen uns ja unisono, das geht so nicht weiter! Ob das die Kommunalvertreter sind, aber eben auch die Schulleiter und die Lehrer an den Förderschulen. Sie sind hier ja einem Irrtum aufgesessen, Sie sind aber zu stolz, sozusagen da die Reißleine zu ziehen. Ein bisschen ist die Bildungsministerin ja auch schon eingeknickt und hat gesagt, okay, wir lassen alles so und die Förderschulen, da wird nur das Schild abgeschraubt. Aber das ist dann irgendwie auch nicht schlüssig, warum man das dann überhaupt macht. Letzter, letzter Satz von mir: Die Förderschulen sind der ideale Ort, um unsere Kinder dort zu beschulen, denn ... (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Warum schicken Sie denn Ihre eigenen nicht dahin?) Wie bitte? (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Warum schicken Sie denn Ihre eigenen nicht dahin?) Herr Seiffert, das ist natürlich eine Frage. Das muss natürlich jedes Elternteil oder jeder Elternteil für sich selber entscheiden. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Aha!) Ich würde meine Kinder durchaus an die Förderschule schicken. Und glauben Sie mir, ich habe mit ganz vielen Eltern gesprochen. Die wünschen sich nichts sehnlicher, als dass sie dieses Wahlrecht noch behalten. Wenn Sie die Förderschulen aber schließen, dann haben sie dieses Wahlrecht nicht mehr. Und es ist ja auch ein offenes Geheimnis, dass ganz oft die Eltern auch schon an der Förderschule waren, Förderschule Lernen, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Aha!) so, und die Kinder dann auch wieder an der Förderschule Lernen sind. Und dann muss man mit den Eltern natürlich auch, da werden dann Kaffee- und Kuchennachmittage gemacht. Da können Sie nicht eine Elternversammlung anberaumen mit 50 Eltern, wo dann der Rechtsanwalt und der Arzt dann aufsteht und sagt, was er von der Politik der Schule hält oder was er da sozusagen für Anregungen hat, dann meldet sich von den Eltern der Förderschüler nämlich gar keiner mehr, weil die sozusagen ja eingeschüchtert sind. Das ist ein ganz sensibles Umfeld, was Sie da haben. Aber ich kann Ihnen empfehlen, sprechen Sie mal mit Schulleitern, sprechen Sie mal mit Lehrern, und dann werden Sie uns auch zustimmen, dass wir die Förderschulen in diesem Bestand so erhalten mögen. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das ist sozusagen die Forderung, die wir als AfD schon damals gestellt haben, gerne durch die CDU jetzt noch mal aufgegriffen, wenn es denn hilft, liebe CDU. Wir sehen auf jeden Fall die Notwendigkeit, dass dieses Thema „Förderschulerhalt/Förderschulen Lernen“ nicht in Vergessenheit geraten darf, und gerne, Herr Butzki, auch bei der nächsten Schulgesetznovelle, aber dann haben wir wieder viel zu viel Zeit verloren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der SPD Herr Butzki.
Andreas Butzki SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte eigentlich nicht ein zweites Mal reden, aber ich muss noch was richtigstellen. (Torsten Renz, CDU: So ist es.) Also, die SPD und DIE LINKE kündigen keinen Inklusionsfrieden! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das müssen wir ganz deutlich sagen. Wir stehen vor der nächsten größeren Schulgesetznovelle. (Marc Reinhardt, CDU: Wann waren wir das letzte Mal eingeladen?) Wenn wir, (Marc Reinhardt, CDU: Wir haben uns vor zwei Monaten getroffen.) wenn wir jetzt eine Veränderung machen, was sollen denn die Lehrer, Schüler, Schulträger, Eltern und so weiter denken? (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Als wenn wir nichts anderes zu tun haben, als nur unser Schulgesetz dementsprechend zu ändern! (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wir können gerne bei der größeren Schulgesetznovelle über alle Dinge, die das Schulgesetz betreffen, diskutieren. (Enrico Schult, AfD: He, das ist ja mal ein Angebot!) Wir können über Änderungssachen sprechen, und ich denke, das ist eigentlich der vernünftige Weg. Und ich könnte genauso andere Zitate bringen, wo Leute jetzt sagen, es dauert viel zu lange mit der Umsetzung der Inklusion und, und, und. Wir waren mit dem Verband der Privatschulen unterwegs, die sagen das genauso, das funktioniert hervorragend. Man kann sich natürlich immer schlechte Beispiele raussuchen und immer auf der Inklusion rumhacken. Man kann sich aber auch gute Beispiele, Frau Wegner hat es ja vorhin auch schon gesagt, es funktioniert. Und ich kenne auch Schulleiter vor Ort, die das wollen und die das auch möglichst zügig jetzt umsetzen wollen und die Unterstützung der Schulträger und kreislichen Schulentwicklungspläne brauchen. (Beifall Marcel Falk, SPD) Und, Herr Schult, Sie können mir glauben, ich habe Kontakt ohne Ende zu Schülern, zu Schulen, zum Schulträger von Kreis und Stadt, zu Eltern und so weiter und so fort. Und ich bin ständig im Gespräch. (Enrico Schult, AfD: Förderschulen auch?) Auch zu Förderschulen. Und mit der Förderschulleiterin aus Neustrelitz, mit der bin ich beispielsweise auch zusammen zur Schule gegangen, die ist immer noch da vor Ort. Auch da habe ich genug Kontakte, bestimmt mehr als Sie. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Und Ihre Veranstaltung da in Wolgast, die haben Sie bestimmt schon zehnmal verbraten im Ausschuss und hier, und die werden wir noch mal fünf- oder zehnmal hören, wo Sie mal zufälligerweise eine Veranstaltung oder bewusst gesehen haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Zu Frau Enseleit: Wir haben eine Anhörung zur nächsten Schulgesetznovelle. Da können Sie einladen, wen Sie als Fraktion wollen, und dann werden wir auch (Marc Reinhardt, CDU: Einen!) über diese Themen diskutieren. (Torsten Renz, CDU: Einen! Den Königsausschuss Bildung habt ihr so massakriert. Einen!) Und wir haben auch, wir haben auch beim KiföG, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) wir haben beim KiföG vergrößert die Anzuhörenden. (Marc Reinhardt, CDU: Einen! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir sind auf 13 gegangen. Wir haben automatisch den Städte- und Gemeindetag da und den Landkreistag, und wenn man immer auch dann dementsprechend immer diskutiert und wie schlimm es denen geht, die können doch da ihre Meinung sagen. (Torsten Renz, CDU: Donnerwetter!) Und ich denke auch, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) beide großen kommunalen Spitzenverbände werden ihre Meinung sagen (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und dazu noch dementsprechend was sagen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Gut, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) also noch mal zusammengefasst, ich will das jetzt nicht alles noch mal wiederholen, (Marc Reinhardt, CDU, und Torsten Renz, CDU: Doch!) es ist aus unserer Sicht zeitlich total ungünstig, wenn wir eine lang angekündigte Schulgesetznovelle haben, kurz vorher über solche Sachen zu diskutieren. Und gern, Herr Renz, stellen Sie dort Ihren Änderungsantrag! (Zuruf von Torsten Renz, CDU – Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU) Wir stehen immer gern zu Gesprächen zur Verfügung! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der CDU Herr Renz.
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was die Redner hier abliefern von Rot-Rot, ist einfach nur ein Armutszeugnis bei diesem Thema, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Marc Reinhardt, CDU: Jawohl!) Herr Butzki stellt sich jetzt tatsächlich hin und sagt, es hat keine Kündigung stattgefunden! Nein, schriftlich per Postboten haben Sie uns tatsächlich nichts zugestellt, aber formell haben Sie doch die Zusammenarbeit beim Inklusionsfrieden aufgekündigt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Andreas Butzki, SPD: Das war doch abgesprochen.) Das heißt, Sie laden zu keinen Gesprächen ein, Sie setzen es nicht auf die Tagesordnung im Ausschuss. (Marc Reinhardt, CDU: Aha!) Ich habe Sie mehrmals gebeten, auf die Kollegen der Opposition – zum Beispiel auch FDP, bei den GRÜNEN weiß ich es jetzt nicht ganz genau – drauf zuzugehen. Das findet nicht statt. Die CDU hat in den letzten zweieinhalb Jahren es auf die Tagesordnung gesetzt. Wir haben darum gebeten, mal eine Gesprächsrunde zu machen. Von Ihnen kommen keine Initiativen. Ich habe hier mehrmals, mehrmals angekündigt, dass wir gemeinsam dieses Thema angehen wollen. Sie ignorieren das, kommen mit vorgefertigten Reden und verweisen auf sonst was innerhalb von zwei Minuten. Das ist Ihre Arbeit beim Thema Inklusion?! Das ist einfach nur peinlich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Ich habe hier angekündigt, dass wir mit Gesetzentwürfen kommen. Von Ihnen keine Reaktion, keine Gesprächsangebote! Ich habe dann den Gesetzentwurf in Erster Lesung eingebracht. Von Ihnen wird alles ignoriert, wird abgelehnt. Dann sind wieder jetzt fast drei Monate vergangen. Keine Reaktion von Rot-Rot bei diesem Thema, hier gesellschaftlich einen Konsens auf den Weg zu bringen. Und heute Zweite Lesung, und dann kommen Sie und sagen, wir haben nicht gekündigt. Also, Herr Butzki, an Peinlichkeit, muss ich sagen, nicht zu überbieten! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Andreas Butzki, SPD: Na, na! Na, na!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe ja eigentlich auf Sparflamme versucht, das Thema hier noch mal zu erörtern, aber das, was Frau Rösler, das ist also der nächste Vertreter von Rot-Rot, hier dann an den Tag, ... (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Oder Vertreterin. ... an den Tag legt, vor dem Hintergrund, dass Sie, Frau Rösler, mit wahrscheinlich federführend, Sie werden ja nicht so unbedeutend sein in der Kreistagsfraktion Vorpommern-Greifswald, einen Beschluss fassen, und deswegen kann ich Ihnen das einfach nicht ersparen aufgrund Ihres Redebeitrages, Ihnen noch mal in Erinnerung zu rufen, was Sie dort beschlossen haben: Kreistag Landkreis Vorpommern-Greifswald beschließt den Schulentwicklungsplan mit folgender Ergänzung, ich zitiere, „dass der Landkreis Vorpommern-Greifswald die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen so lange weiter betreibt, bis die räumlichen und personellen Voraussetzungen an den aufnehmenden Schulen geschaffen sind“. Punkt! Deutlicher geht es ja nun gar nicht. Und wenn Sie das vergessen haben, dann will ich auch Punkt 2 noch mal aufrufen, der dann auch durch Sie beschlossen wurde. Da steht nämlich: „Die Förderschulen Lernen werden deshalb“ – das wird extra betont, also deutlicher geht es nicht –, werden deshalb „nicht zum Schuljahr 2027 geschlossen, sondern der Landkreis Vorpommern-Greifswald als Träger der Förderschulen Lernen betreibt diese solange“ weiter, „bis die räumlichen Voraussetzungen durch den Schulträger“ – und so weiter – „geschaffen“ sind. Also, Frau Rösler, ich bitte Sie! Sie haben doch auch Interesse so wie ich, dass die Politikverdrossenheit nicht durch die Decke schießt. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Dann können Sie doch nicht im Kreistag so agieren und dann auch fraktionsübergreifend – ich weiß, jetzt nach dem Abstimmungsergebnis ist es ja so, das will ich noch mal festhalten, es waren sieben Stimmen dagegen, das waren nach meinem Kenntnisstand die sieben Stimmen der AfD, die AfD hat das also, auch noch mal, um das festzustellen, abgelehnt –, (Enrico Schult, AfD: Das habe ich doch gerade ausgeführt.) das heißt, alle anderen Fraktionen, bis auf eine Person, die sich enthalten haben, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) haben diesem Antrag zugestimmt. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und dann wurde die Sache noch gekrönt durch einen SPD-Antrag. Herr Schult, auch für Sie noch mal eine Erinnerung: Die SPD hat dann dort vor Ort beantragt, (Enrico Schult, AfD: Das weiß ich. Das weiß ich.) ein Modellprojekt für eine bestimmte Schule auf den Weg zu bringen. (Enrico Schult, AfD: Ja, genau so.) Abstimmungsverhalten AfD: Ablehnung. Auch dieser SPD-Antrag wurde dann mit großer Mehrheit beschlossen. Und dann stellen Sie sich hier hin und ... (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Also ich frage mich, ich frage mich ernsthaft, was hat dazwischen stattgefunden? (Falko Beitz, SPD: Das ist doch Ihr Antrag.) Ist dann der Beschluss im Ministerium eingegangen und dann kam wirklich der Postbote zu Ihnen und hat gesagt, Frau Rösler, was haben Sie eigentlich vor Ort da veranstaltet? Gehen Sie noch mal in sich! Und dann gehen Sie hier im Landtag nach vorne und tragen Sie staatstragend vor, das, was im Koalitionsvertrag steht. Nämlich, dass Oppositionsanträge abgelehnt werden, dass man auf die kommunale Ebene nicht hört, das ist dann Ihre Position. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Was ist das denn für ein Schwachsinn?) Ich sage Ihnen, damit erzeugen Sie Politikverdrossenheit, und das ist mit uns nicht zu machen! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Marc Reinhardt, CDU: Jawohl!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der CDU eingebrachten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes auf Drucksache 8/2813. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (Marc Reinhardt, CDU: Oh, oh, Hammelsprung! – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2813 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, FDP, AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2813 abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt Ihnen auf Drucksache 8/3534 ein Antrag zum Thema „Abschiebungen in den Iran weiter aussetzen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Ich sehe, das ist der Fall. Bitte, Frau Oehlrich! Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 7. Oktober 2022 die schweren Verstöße gegen Frauen- und Menschenrechte im Iran, die brutalen Repressionen gegen Demonstrierende und die willkürliche Inhaftierung von Menschen, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen, verurteilt. Und der Landtag hat die Landesregierung dazu aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung für ein bundesweites Aussetzen von Abschiebungen in den Iran einzusetzen. Angesichts der katastrophalen Menschenrechtssituation im Iran hatte sich die Innenministerkonferenz auf ihrer 218. Sitzung am 2. Dezember 2022 in München darauf verständigt, dass bis auf Weiteres keine Abschiebungen in den Iran durchgeführt werden. Im Rahmen eines Umlaufbeschlusses hat sich die IMK sodann im Sommer 2023 darauf verständigt, dass bis zum 31. Dezember 2023 keine Abschiebungen in den Iran durchgeführt werden und sich die IMK im Rahmen ihrer Herbstsitzung 2023 erneut mit der Lage im Iran befasst. Letzteres ist jedoch nicht passiert. Der Abschiebestopp für den Iran ist daher zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Nach Ablauf der Antragsfrist für diese Landtagssitzung haben meine Fraktion konkrete Hinweise darauf erreicht, dass erste Abschiebungen aus Mecklenburg-Vorpommern in den Iran geplant werden. Daher bitte ich darum, die Dringlichkeit des Antrages „Abschiebungen in den Iran weiter aussetzen“ zu bejahen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ich habe gesehen, dass das Wort zur Gegenrede gewünscht wird. Bitte sehr! (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich dachte, das ist eine Pro-Rede jetzt eigentlich. – Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD) Philipp da Cunha , SPD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Dringlichkeit sehen wir in dem vorliegenden Fall nicht als gegeben an. Der bundesweite Abschiebestopp ist – wie bereits gesagt – Ende 2023 ausgelaufen, sodass die heutige Situation schon bereits vor der heutigen und auch der letzten Landtagssitzung aktuelle Rechtslage war. Wir als Koalition, und hier insbesondere Steffi Pulz-Debler und auch die Kollegin Martina Tegtmeier, sind im letzten Monat bei diesem Thema aber auch schon aktiv geworden und haben mit dem Innenminister gesprochen und ihn gebeten, die Möglichkeiten auszuloten, die wir trotz des auslaufenden bundesweiten Abschiebestopps der betroffenen Menschen haben, um diese zu schützen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Der Innenminister hat daher schon ein Zustimmungserfordernis verfügt, und die zuständigen Behörden sind sensibilisiert. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Wir haben ihn weiterhin gebeten, noch vor der nächsten IMK einen Brief an die Bundesministerin und die anderen Länderkolleg/-innen zu schicken, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) um sich für eine Verlängerung auszusprechen, und daher ist die Dringlichkeit abzulehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung durch die Fraktion DIE GRÜNEN und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : a) Beratung des Antrages der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Betreuungsschlüssel für Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern senken, Drucksache 8/2776, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses, Drucksache 8/3487, in Verbindung mit b) Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Für Chancengleichheit und Bildungserfolg – Entwicklung einer Kita-Qualitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/3459. Zum Tagesordnungspunkt 9 a) liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3512 vor. Antrag der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Betreuungsschlüssel für Kindertageseinrichtungen in M-V senken“ – Drucksache 8/2776 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Kindertagesförderung (7. Ausschuss) – Drucksache 8/3487 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP – Drucksache 8/3512 – Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für Chancengleichheit und Bildungserfolg – Entwicklung einer Kita-Qualitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/3459 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Bildungsausschusses Herr Butzki.
Andreas Butzki SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auf Drucksache 8/3487 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zum Antrag der Volksinitiative „Betreuungsschlüssel für Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern senken“ mit meinem schriftlichen Bericht vor. Eine Volksinitiative, meine Damen und Herren, ist immer etwas Besonderes. Als Instrument direkter Demokratie ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, den Landtag mit Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen. Insgesamt haben im Fall der vorliegenden Volksinitiative rund 16.000 Personen den Antrag unterzeichnet. Ziel der Volksinitiative ist, wie deren Bezeichnung schon sagt, den Betreuungsschlüssel zu senken. Konkret soll eine Fachkraft durchschnittlich 4 Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, 10 Kinder ab vollendetem dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule oder 17 Kinder im Hort fördern. Meine Damen und Herren, der Bildungsausschuss hat den Antrag der Volksinitiative ausführlich, unter anderem im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am 11. Januar 2024, beraten. Nach Artikel 59 unserer Landesverfassung haben die Initiatoren von Volksinitiativen das Recht, angehört zu werden. Wir haben dementsprechend allen Initiatoren diese Gelegenheit eingeräumt. Ein Initiator hat hiervon Gebrauch gemacht. Darüber hinaus hat der Bildungsausschuss sechs weitere Sachverständige angehört, was nach Paragraf 9 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes möglich ist. Ich möchte mich daher an dieser Stelle im Namen des gesamten Bildungsausschusses bei den Vertreterinnen und Vertretern der Volksinitiative sowie den Anzuhörenden für ihre Stellungnahmen bedanken. Der Initiator der Volksinitiative hat in der öffentlichen Anhörung erklärt, dass im Kern der Volksinitiative die Senkung des Betreuungsschlüssels stehe, weil sich die Fachkräfte eine Entlastung bei der täglichen Arbeit wünschten, um ihrem gesetzlichen Bildungsauftrag nachkommen zu können. Er hat zugleich eingeräumt, dass er wisse, dass es unrealistisch sei, die Forderung zeitnah umzusetzen, und er hat sich einen Stufenplan gewünscht, der einen klaren Zeitrahmen definiere. Alle Fraktionen und Sachverständigen haben der Volksinitiative Respekt gezollt und Verständnis für die Forderungen gezeigt. Gleichzeitig haben sämtliche Anzuhörenden die Ansicht geäußert, dass es nicht möglich sei, die Ziele der Volksinitiative ad hoc umzusetzen. Insbesondere die kommunalen Spitzenverbände haben vor einer sofortigen Umsetzung der Forderungen der Volksinitiative gewarnt, weil dadurch Standards geschaffen würden, die nicht erfüllt werden können, weil dafür weder das notwendige Personal noch dafür erforderliche finanzielle Mittel vorhanden sind. Auch hätte die Umsetzung der Forderungen einen räumlichen Mehrbedarf zur Folge. All das würde dazu führen – so viele Anzuhörende –, dass aktuell vorhandene Standards wie die flächendeckende Versorgung mit Kitaplätzen nicht mehr gewährleistet werden könnten. Hinsichtlich der Einzelheiten der Anhörung verweise ich insofern auf meinen schriftlichen Bericht. Der Bildungsausschuss hat die öffentliche Anhörung in einer weiteren Sitzung gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung ausgewertet. Das Bildungsministerium hat geschätzt, dass die Umsetzung der Forderungen der Volksinitiative zu Mehrkosten von insgesamt etwa 260 Millionen Euro jährlich sowie einem Mehrbedarf an Fachkräften von über 5.000 Personen führen würde, was unter anderem aufgrund derzeit bestehenden Fachkräftemangels weder kurz- noch mittelfristig umsetzbar sei. Das Anliegen der Volksinitiative werde deshalb Stück für Stück umgesetzt. Im Ergebnis seiner Beratungen empfiehlt der Bildungsausschuss daher einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE bei Enthaltung seitens der Fraktionen der AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, den Antrag der Volksinitiative abzulehnen. Diese Ablehnung ist im Zusammenhang mit der ebenfalls beschlossenen Entschließung zu sehen. Um den Erzieherinnen und Erziehern eine Perspektive zu geben, haben viele Anzuhörende und – wie bereits erwähnt – auch der Initiator der Volksinitiative einen Stufenplan gefordert. In der abschließenden Beratung im Bildungsausschuss sind deshalb sowohl von den Fraktionen DIE LINKE und der SPD als auch von den Fraktionen der CDU und FDP Entschließungsanträge eingegangen, die diese Forderung aufgreifen. Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen besteht da aus insgesamt zehn Punkten, wovon ich an dieser Stelle nur einige wenige nennen möchte. Da es, so die Entschließung, für geboten gehalten werde, Perspektiven für eine langfristige und kontinuierliche Verbesserung in der Qualität in den Kindertageseinrichtungen aufzuzeigen, wird die Landesregierung mit dem Entschließungsantrag gebeten, einen langfristigen Perspektivplan zu entwickeln und den Landtag darüber bis Ende dieses Jahres zu unterrichten. Des Weiteren wird die Landesregierung gebeten, zu prüfen, inwieweit über die Maßnahmen in der aktuellen Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes hinaus weitere Qualitätssteigerungen in der aktuellen Legislaturperiode eingeleitet werden können. Auch der im Ausschuss eingebrachte Entschließungsantrag von CDU und FDP setzt sich aus mehreren Punkten zusammen, von denen ich auf den Stufenplan bezogen darstelle. So wird die Landesregierung mit jenem Entschließungsantrag aufgefordert, bis zum 14.06.2024 ein Konzept für die Absenkung des Fachkraft-Kind-Schlüssels in der Krippe, der Kindertagesstätte und im Hort im Rahmen eines Stufenmodells zu prüfen, das dem Landtag zur Juli-Sitzung zuzuleiten ist. Dabei sind laut Entschließungsantrag im Rahmen eines Runden Tisches die maßgeblichen Akteure, unter anderem die Vertreterinnen und Vertreter von Trägern, Gewerkschaften und der Volksinitiative sowie die im Landtag vertretenen Fraktionen zu beteiligen. Meine Damen und Herren, beide Entschließungsanträge verhalten sich zu dem gewünschten Stufenplan. Sie wurden in der abschließenden Beratung des Bildungsausschusses intensiv diskutiert. Die Oppositionsfraktionen haben unter anderem kritisiert, dass der Koalitionsantrag kein Format wie einen Runden Tisch vorsehe. Demgegenüber wurde vonseiten der Koalitionsfraktionen unter anderem der im Entschließungsantrag von CDU und FDP vorgesehene Zeitraum als unrealistisch angesehen. Im Ergebnis der ausführlichen Diskussionen hierzu hat sich die Ausschussmehrheit für den Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und der SPD und gegen den Entschließungsantrag von CDU und FDP ausgesprochen. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie nun im Namen des Bildungsausschusses bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen und den Antrag der Volksinitiative abzulehnen sowie der Entschließung der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Das Wort zur Begründung des Antrages auf Drucksache 8/3459 hat die Abgeordnete Frau Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die letzten Wochen lassen mich sehr nachdenklich zurück. Wir stehen hier als Demokrat/-innen und hören die Sorgen zahlreicher Menschen, die die Volksinitiative unterschrieben haben. Wir hören die Pädagog/-innen und Sachverständigen an, die uns berichten, wie entscheidend wichtig gute Bindung gerade in der frühkindlichen Entwicklung ist und wie wichtig gerade bei einer so hohen Zahl von Kindern, die schon früh unsere Kindertagesstätten besuchen, ein guter Personalschlüssel ist. Wir sehen Gewerkschaften, die für ihre Mitglieder, sprich unsere Erzieher/-innen, sprechen, geradestehen und händeringend für einen Mindestpersonalschlüssel und bessere Arbeitsbedingungen kämpfen. Und was ist die Antwort der Landesregierung? Die Antwort ist: Seht ihr nicht, was wir schon alles machen? Aber wir haben kein Personal. Aber wir haben kein Geld. Aber wir arbeiten dran. Irgendwie, irgendwo, irgendwann. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wann? Die Antwort lautet auch: Die Kinder sind doch fröhlich in unseren Kitas, die Erzieher/-innen auch. Das ist, was wir sehen wollen. Den Schmerz des Kindes, das mit seinem Anliegen wieder nicht beachtet werden kann, weil der Streit zwischen anderen Kindern geschlichtet werden muss, gleitet an uns vorbei. Die Erschöpfung der Erzieherin, die dennoch im Interesse der ihr anvertrauten Kinder weitermacht, sehen wir nicht. Was wir sehen, erscheint okay, weil wir nicht genau hingucken. (Julian Barlen, SPD: Was ist denn das für eine bizarre Rede?! Das ist doch nicht die Wirklichkeit!) Es ist doch super, dass wir so viele Betreuungsplätze in unserem Land anbieten können, super für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ja, denn was ist die Antwort der Wirtschaft? Kinder hin oder her, wir brauchen alle Erwachsenen auf dem Arbeitsmarkt. Die Demografie drückt. Wir haben uns als Gesellschaft optimiert, alle funktionieren irgendwie. Das muss dann auch für die Kinder gelten. Sie lernen, dass sie funktionieren müssen. Mütter, die unterschiedliche Rollenbilder leben, weil sie es wollen, werfen sich gegenseitig vor, keine guten Mütter zu sein in Ansehung des jeweils anderen Rollenbildes. Väter zerreiben sich zwischen den Anforderungen ihres Berufs und ihrem Wunsch nach mehr Zeit für die Familie. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: Und jetzt kommt die Lösung für das Thema, oder was?!) Einerlei, denn oft müssen beide Eltern Vollzeit arbeiten, damit die Familie über die Runden kommt. Aber wenn wir diese Entscheidung treffen, wollen wir doch alle das Beste für unser Kind. Wir wollen, dass in den Einrichtungen Voraussetzungen sind, die eine bestmögliche Entwicklung für unsere Kinder bieten, die Bindungen ermöglichen, weil diese so wichtig sind und die weitere Entwicklung jedes Kindes prägen. Und Bindung braucht Zeit. Sie braucht auch Kraft und Engagement der Erzieher/-innen, die das auch geben wollen. Hochachtung vor jeder und jedem und Dank an jede Erzieherin im Land! Wir wissen doch alle, wie herausfordernd schon ein Kind sein kann. Machen wir uns deshalb wirklich klar und überlegen, was es bedeutet, wenn eine Erzieherin bei uns im Land im Durchschnitt 14 Kinder – eher mehr – betreut! (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Der Ruf nach mehr Qualität wird dann doch irgendwann laut. Die Bildungsstudien werden immer schlechter, die Kinder immer verhaltensauffälliger, das Personal immer erschöpfter. Der Ruf nach Qualität kommt auch aus der Wirtschaft. Die Auszubildenden sind nicht mehr das, was sie mal waren. Mit den Studierenden muss man erst mal Grundkurse in Mathematik wiederholen, weil sie im Abi nicht genügend vorbereitet werden. Da müssen wir was tun, sagt die Bildungspolitik. In der Kita fängt die Bildungsbiografie an und verfestigt sich, sagen die Professoren. Die Kosten für die Förderbedarfe älterer Kinder und der Familienhilfen explodieren, sagen die kommunalen Sachverständigen. Die Reparaturkosten wachsen und wachsen. Also müssen wir doch reagieren. Je früher wir in ein Kind investieren, umso kostengünstiger, müsste eigentlich der Finanzminister sagen. Okay, na gut, mehr Dokumentation, mehr Berichte, mehr Sprachförderung, mehr Elterngespräche in den Kitas, sagt die Politik, und das ist alles richtig. Mehr Arbeit für das ohnehin schon überlastete Personal, hört die Erzieherin. Aber das, was diese tatsächlich bräuchte, wäre Zeit und mehr Kolleg/-innen. Meine Damen und Herren, Zeit ist heute das höchste Gut. Zeit ist das, was rar ist. Michael Ende und seine Geschichte von „Momo“ lässt grüßen. Wir sind ein reiches Land, Geld ist genug da. Es müsste anders verteilt werden, anders priorisiert. Aber Zeit, Zeit wird nicht gegeben, nicht für die Eltern, die sich selbst um ihren Nachwuchs kümmern wollen, nicht für die Erzieherin, die den Kindern die Aufmerksamkeit und Förderung bieten möchte, die sie brauchen, nicht für die Kinder, die einen anstrengenden Morgen hatten und getröstet, bespielt oder beachtet werden wollen. Wir sind eine gestresste Gesellschaft. Und Sie sind auch gestresst, meine Damen und Herren, sonst würden Sie besser hinhören. Sie sind gestresst, weil Sie nicht wissen, wo Sie das Geld hernehmen sollen, weil Ihnen der Mut für große Reformen und Veränderungen fehlt, weil Sie sich in Ihrem Stress treiben lassen, hin- und herwerfen und in Ihrer Not immer wieder die alten Argumente herausholen von wenig Zeit und wenig Personal und wenig Geld. Sie verschließen die Ohren und die Augen, meine Damen und Herren. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Was ist denn Ihre Antwort auf das Thema Personal?) Aber immerhin haben SPD und LINKE angefangen zu blinzeln, was zumindest dazu führt, dass wir ja irgendwie, irgendwo, irgendwann eine Perspektive finden müssen. Aber ich sage Ihnen ganz deutlich, stopp, das reicht nicht. Nehmen Sie die Debatten der letzten Wochen und Monate ernst! Öffnen Sie die Augen ganz! Hören Sie auf, der Spielball zu sein! Entscheiden Sie selbst! Selbstbestimmung ist die DNA meiner Partei, und eines sage ich Ihnen: Ich werde nicht aufgeben, dafür zu kämpfen. (Julian Barlen, SPD: Ja, wir auch nicht. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir auch nicht. – Zuruf von René Domke, FDP) Wir müssen uns gemeinsam entschließen als Gesellschaft, endlich ein kinderfreundliches Land zu werden. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Dafür müssen wir die besten öffentlichen Kindertageseinrichtungen anbieten, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD – Glocke der Vizepräsidentin) die möglich sind, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) die attraktive Arbeitsbedingungen vorhalten, deren Personal wir beginnend mit der Ausbildung gut bezahlen und wertschätzen, in denen Kinder aus allen Elternhäusern beachtet und gehört werden und echte Bildungschancen erhalten, in denen wir als verantwortliche Erwachsene die Weichen stellen, die unsere Kinder für ihr Leben brauchen. Wo ein politischer Wille, da ist ein Weg. Aber dafür müssen wir uns ein Ziel setzen, eine finale Deadline. Das Ziel meiner Fraktion ist ganz klar 2035, gern früher. 10 bis 15 Jahre sind realistisch, so die Aussage der Sachverständigen, um die Forderungen der Volksinitiative zu erreichen. Wir wissen, es ist noch lange hin. Zwei Generationen Kitakinder, möglicherweise die Kindergartenzeit meiner und Ihrer Enkel. Aber bis dahin müssen wir es spätestens ermöglichen, einen Betreuungsschlüssel zu erreichen, der heute in weiten Teilen Deutschlands längst Standard ist. Es muss uns gelingen, den Druck aus den Familien zu nehmen, den Druck aus den Kitas. Diese Aufgabe ist nicht leicht. Wir müssen uns alle zusammensetzen, über die Parteigrenzen hinweg, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und an einem gemeinsamen, verbindlichen Lösungsweg arbeiten, der auch Legislaturen überdauert. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) „Machen ist wie Wollen, nur krasser“, Hannes Damm hat es vorhin auch schon einmal zitiert und wir haben es von Ihnen, Herr Pegel, übernommen. Wir müssen die Ausbildung attraktiver gestalten und endlich wieder direkt in die Menschen investieren. Vergessen Sie nicht, Politik ist nicht Selbstbeschäftigung, Politik dient den Menschen. Öffnen Sie die Augen, sehen Sie über den Tellerrand, geben Sie den Initiatoren der Volksinitiative eine verbindliche Perspektive und konkrete, legislaturperiodenübergreifende Maßnahmen! Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine verbundene Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Bildungsministerin Frau Oldenburg.
Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir brauchen mehr – so kann die Diskussion der vergangenen Monate im Bereich der Kindertagesförderung auf den Punkt gebracht werden. Es ist vollkommen richtig, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) notwendig und natürlich auch unstrittig, dass ein Mehr an Qualität eine bessere individuelle Förderung, Bildung und Betreuung ermöglicht, und auf dieses Mehr hat die Volksinitiative erfolgreich aufmerksam gemacht, nicht nur durch die über 15.000 Unterschriften, sondern auch durch die Möglichkeit für die verschiedenen Interessenvertreter, ihre Positionen zu den Forderungen der Initiative in der Anhörung darzustellen, denn jedes Mehr hat natürlich auch Folgen, und zwar für jeden Interessenvertreter andere. So hat zum Beispiel das Mehr für unser Land nicht nur sehr große Auswirkungen auf die Ausbildungsplatzkapazitäten, sondern auf die damit verbundenen Kosten, denn ein Mehr an Qualität bedeutet auch immer ein Mehr an Personal und damit ein Mehr an Kosten. Das war auch bei allen bisherigen Qualitätssteigerungen so, ob bei der Einführung eines neuen Ausbildungsganges, ob bei der schrittweisen Absenkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses oder bei der Einführung der berufsbegleitenden Ausbildung oder, oder, oder. Sehr geehrte Damen und Herren, alle Landesregierungen der vergangenen Jahre haben mit jedem Koalitionsvertrag ein Bekenntnis für die Kinder abgegeben, ein Bekenntnis, die Bildungs- und Arbeitsbedingungen im Bereich der Kindertagesförderung zu verbessern. Dazu gehört auch die Einführung der Beitragsfreiheit, denn diese Beitragsfreiheit ist ein Bekenntnis für die Mädchen und für die Jungen, weil die Abschaffung der Elternbeiträge allen Kindern einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und zur Förderung ermöglicht, vollkommen unabhängig von der jeweiligen familiären Situation. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und das kann und darf auch nicht als Klacks abgetan werden oder sogar als ein Hindernis. Die Beitragsfreiheit ist ein riesengroßer Qualitätssprung, denn wenn alle Kinder das gleiche Recht auf die gleiche kostenfreie Bildung haben, dann ist das ein ganz hohes Maß an sozialer Qualität, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) genauso, wie die Fortführung der gezielten Förderung der Kinder in den Sprach-Kitas eine enorme Qualitätssteigerung ist. Und unser Land ist es, Frau Wegner, das als eines der wenigen Länder die hochwertige Sprachförderung fortführt. Hier ist das Land sofort mit 5 Millionen Euro in die Bresche gesprungen, nachdem der Bund – und hier Frau Paus – seine eigene Koalitionsvereinbarung über Bord geworfen hat (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und dadurch gravierende Standardabsenkungen in der Kindertagesförderung billigend in Kauf genommen hat. Um die Qualität weiter schrittweise zu steigern, arbeitet die rot-rote Landesregierung an einem Perspektivplan, der die weitere Entwicklung in der Kindertagesförderung für die nächsten Jahre skizziert und dabei auch die Entwicklung der Ausbildungsplatzkapazitäten, die Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels und die Gesamtzahl der Azubis in Mecklenburg-Vorpommern im Blick hat, denn es sind nur insgesamt circa 10.000 Jugendliche, die jährlich eine Ausbildung beginnen und dabei zwischen 400 oder fast 400 Berufen wählen können. Das bedeutet, dass nicht 10.000 Jugendliche jährlich die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher beginnen, sondern dass es insgesamt 10.000 Jugendliche gibt, die im ersten Ausbildungsjahr dann anfangen, eine Lehre zu beginnen. Und wir erarbeiten einen Perspektivplan, der auch genau diese Zahlen der Jugendlichen, die jährlich eine Ausbildung beginnen können, berücksichtigt. Auch müssen die Anforderungen, die an die Träger gestellt werden, genauso bedacht werden wie die entstehenden Kosten und die Verantwortung des Bundes, der sich nicht nochmals einen schlanken Fuß machen darf, sondern zu seinen Zusagen stehen muss. Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen mehr – so lassen sich auch die Forderungen der Volksinitiative übersetzen: mehr Erzieherinnen und Erzieher, mehr Zeit, mehr Gruppen, mehr Räume, mehr Auszubildende, mehr Kapazitäten, mehr Förderung. Aber wie viel mehr an Plätzen, an Menschen, wie viel mehr an zusätzlichem Geld wäre für die Umsetzung dieser Forderungen notwendig? – Die Absenkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses in der Krippe auf 1 : 4 würde allein in diesem Jahr 100 Millionen Euro zusätzlich kosten und 1.800 Erzieherinnen und Erzieher würden zusätzlich benötigt. – Für die Reduzierung in der Kita auf die geforderten 1 : 10 bräuchte das Land zusätzliche 124 Millionen Euro und weitere 2.300 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher. – Für die Absenkung im Hortbereich auf 1 : 17 schlagen zusätzliche 41 Millionen Euro und 800 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher zu Buche. Insgesamt benötigen wir also mehr als 5.000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher und zusätzliche 264 Millionen Euro jährlich. Wenn jetzt der Personalschlüssel gemäß dem Schlichterentwurf zum Landesrahmenvertrag dem noch zugrunde gelegt wird, steigen die Ausgaben um jährlich weitere 30 Millionen Euro und weitere 700 pädagogische Fachkräfte. Der von der GEW gerade geforderte Mindestpersonalschlüssel würde weitere zusätzliche 3.700 Personen und circa 200 Millionen Euro jährlich zusätzlich notwendig machen. Das Mehr sämtlicher Forderungen der letzten Wochen lässt sich also auf circa 9.000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher und auf eine zusätzliche halbe Milliarde Euro jährlich beziffern. 500 Millionen Euro jährlich zusätzlich! Das ist in etwa die Hälfte der gesamten jährlichen Personalausgaben der Schulen, der Schulämter und des Bildungsministeriums. 500 Millionen Euro ist ungefähr ein Zehntel der hier im Land gezahlten und dem Land verbleibenden Steuern. 500 Millionen Euro zusätzlich zu der fast 1 Milliarde Euro jährlich, die bereits jetzt vom Land und den Kommunen für die Kindertagesförderung aufgebracht wird. Und auch der von ver.di und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft erarbeitete Stufenplan, nach dem man für die Umsetzung dieser Vorhaben genau fünf Jahre Zeit hat, ändert weder etwas an den Ausgaben noch an dem benötigten Personal. Sehr geehrte Damen und Herren, wie sehen die Anzuhörenden der Volksinitiative nun diese Forderungen? Ich zitiere Herrn Deiters vom Städte- und Gemeindetag: „Mich selbst ärgert das immer, wenn ich die Bertelsmann Stiftung lese und wir da sozusagen an den Pranger gestellt werden. Weil, was die Bertelsmann Stiftung häufig vergisst, ist, dass, wenn man sich die Situation in anderen Bundesländern anguckt, wenn man dort die Eltern fragt, dann möchten die dort eine verlässliche Kindertagesbetreuung, auch wenn sie hören, dass es hier 50 Wochenstunden möglich ist, dann fallen die um, was sich hier Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich leisten kann.“ Ende des Zitats.
Beate Schlupp
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Renz?
Simone Oldenburg
Nein. Herr Békési vom Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger Berlin schlägt einen Bogen zum Bundes-Kitaqualitätsentwicklungsgesetz, ich zitiere: „Dieses hat für Sie alle miteinander auch die Chance, zu gucken: Was passiert da gerade? Was hat das Land Mecklenburg-Vorpommern dort eingebracht? Und vor allen Dingen, was will es mit dem Geld tatsächlich vor Ort hier im Landtag beschließend dann machen, um die Qualität zu verbessern, um auch dann zu sorgen, dass die Kinder tatsächlich nicht allein gelassen werden. Weil, wenn wir 96 Prozent“ – er meint damit die Betreuungsquote – „hören, ist das eine Bewahrung und Aufbewahrungsstätte, aber hat nichts, rein gar nichts mit Bildung mehr zu tun.“ Ende des Zitats. Herr Wille vom Landkreis Vorpommern-Greifswald weist auf den Mangel an Personen im Alter von 10 bis 25 Jahren hin und auf die Lücke von insgesamt 150.000 Menschen. Er macht also darauf aufmerksam, dass die jungen Menschen schlicht fehlen, die man benötigte, um die geforderten zusätzlichen Erzieherinnen und Erzieher auszubilden. Herr Wille macht weiterhin folgenden Vorschlag, ich zitiere: „Eine denkbare Variante wäre, ... man schraubt ... den gesetzlichen Anspruch zurück und setzt diese Finanzmittel ein für diesen anderen Bereich. Das wäre aus meiner Sicht eine Prioritätensetzung, die langfristig richtig, aber kurzfristig natürlich sehr schmerzhaft wäre ...“ Ende des Zitats. Damit meint Herr Wille die Rücknahme der Beitragsfreiheit. Weiter führt er aus: „Achtung, Achtung! Passt bitte auf bei allem, was ihr tut, es darf nicht im Moment noch weitere Standarderhöhungen geben, weil wir sind da schon am Limit.“ Ende des Zitats. Frau Thiele, die an der privaten Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Schwerin tätig ist, betont, dass die Schülerinnen und Schüler immer noch Ausbildungsvergütung an freien Schulen bezahlen, vier Jahre lang, um dann nach Auffassung von Frau Thiele in einem Berufsfeld zu arbeiten, das dermaßen miserable Bedingungen hat und wo die Beschäftigten auch nicht genügend entlohnt werden. Dieses große Durcheinander von nicht erkannten Zuständigkeiten lasse ich mal halbwegs unkommentiert stehen, denn jeder von uns weiß selbstverständlich, dass das Land weder für die zu zahlende Ausbildungsvergütung an freien Schulen noch für die Entlohnung der Erzieherinnen und Erzieher zuständig ist. Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem gesamten Mehr an Erzieherinnen und Erziehern, an Geld, an Räumlichkeiten, an Kapazitäten kommt ein Mehr an Sichtweisen hinzu. Auch deshalb braucht es mehr Zeit und vor allem mehr Augenmaß, denn mit kleineren Schritten kommen wir ganz gewiss weiter, als wenn uns die übermäßige Macht der personellen und finanziellen Forderungen zu Fall bringt. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Frau Ministerin, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Renz!
Torsten Renz CDU
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bisher war es im Landtag bei diesem Thema immer so, dass die SPD als einzige Fraktion argumentativ die Beitragsfreiheit als Qualitätsmerkmal dargestellt hat. Insofern für mich sehr erstaunlich, dass die Ministerin heute ausdrücklich betont hat, dass Beitragsfreiheit ein Qualitätsmerkmal ist. (Julian Barlen, SPD: Interessante Beobachtung.) Da stellt sich für mich die Frage, nachdem es das Gute-KiTa-Gesetz im Bund gab und es evaluiert wurde und die Ampel aufgrund der Evaluation festgestellt hat, dass Beitragsfreiheit eben kein Qualitätsmerkmal ist, und aus diesem Grunde das neue, nämlich das KiTa-Qualitätsgesetz, Abstand davon genommen hat, natürlich aufgrund von Bestandsschutz die Beitragsfreiheit noch berücksichtigt, aber das Gutachten aus unserer Sicht eindeutig gesagt hat, Beitragsfreiheit ist kein Qualitätsmerkmal, insofern bin ich sehr erstaunt über die Ausführungen, die ich eben gehört habe. Es kann natürlich sein, dass ich das akustisch nicht richtig wahrgenommen habe. Insofern würde ich dann um Klarstellung bitten.
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten, Frau Ministerin?
Simone Oldenburg
Sehr gerne.
Beate Schlupp
Bitte schön!
Simone Oldenburg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Renz, Beitragsfreiheit ist ein Qualitätssprung, ein ganz sozialer Qualitätssprung. Den können Sie vielleicht nicht in Geld messen, den können Sie nicht messen an einer bestimmten Förderung. Aber ist es nicht Qualität, wenn alle Kinder gleichermaßen, unabhängig ihrer sozialen Herkunft, an der kostenlosen Bildung teilhaben können? Das ist Gemeinschaft, das ist soziale Gerechtigkeit und das ist Teilhabe. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir beraten heute über die Volksinitiative „Betreuungsschlüssel in den Kitas senken“, und natürlich auch seitens der AfD-Fraktion möchte ich meinen Dank aussprechen an die Initiatoren dieser Volksinitiative. Manchmal muss die Politik zum Jagen getragen werden. Das haben die Damen und Herren hier geschafft. Es sind nämlich 16.182 Unterschriften zustande gekommen, um diese Volksinitiative hier in den Landtag zu bringen. Und, werte Kollegen, da gehört sie auch hin, und das zeigt uns doch, dass wirklich auch da einiges im Argen ist und dass die Notwendigkeit besteht, sich mit dieser Sache auseinanderzusetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich möchte kurz ausführen, was die Initiatoren gerne möchten. Wir haben derzeit einen Betreuungsschlüssel von 1 : 6 in der Krippe. Sie streben einen Betreuungsschlüssel von 1 : 3 an, also ein Erzieher betreut drei Kinder, in der Kita 1 : 10, derzeit sind es 1 : 15, soll durch das KiföG jetzt auf 1 : 14 gesenkt werden. Und im Hort möchte man einen Betreuungsschlüssel von 1 : 17, derzeit haben wir einen Betreuungsschlüssel von 1 : 22. Es ist, glaube ich, keine einfache Aufgabe, so viele Unterschriften zusammenzutragen. Das zeigt, dass sich die Eltern auch, wie gesagt, dort wünschen, dass es dort Veränderungen gibt. Ich kann nur hoffen – und es sieht ja so aus, dass der Landtag diese Volksinitiative hier heute ablehnt –, dass sich ein Volksbegehren anschließt. 100.000 Unterschriften sind dann notwendig und dann kommt es zum Volksentscheid. Und dann entscheidet, wenn dann das Volksbegehren auch wieder abgelehnt wird, dann entscheidet quasi der Bürger, der Souverän da draußen, ob er mehr Erzieher in den Kitas haben möchte. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Wir hörten es gerade, Kosten ist ein Faktor, 260 Millionen Euro würde die Initiative, (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) die Umsetzung dieser Initiative oder dieser Forderung das Land kosten und wir bräuchten bis zu 5.000 Erzieher mehr. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Das ist in der Tat ein sehr ambitioniertes Ziel, was die Volksinitiative hier fordert. Aber machen wir uns doch mal ehrlich, womit hängt es denn zusammen, dass wir jetzt gerade vor diesem Dilemma stehen. 2020, das wurde eben gerade angesprochen, waren im gesamten Land am 1. Januar Plakate aufgestellt, unsere Ministerpräsidentin war da zu sehen: Gutes neues Jahr – Die Kita ist jetzt kostenfrei. Im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern – ich weiß gar nicht, warum die CDU da nicht mit drauf war, vielleicht passten die nicht mehr mit rauf, die haben das sozusagen ja auch mitgetragen –, im gesamten Land hat man die Plakate aufgestellt für Frau Schwesig, und die hat versucht natürlich, da jetzt noch politisch Kapital draus zu schlagen. Finanziert wurde das über das Gute-KiTa-Gesetz. Mecklenburg-Vorpommern war das einzige Bundesland, das sämtliche Mittel, 106 Millionen, aus dem Gute-KiTa-Gesetz ausschließlich, werte Kollegen, für die Beitragsfreiheit ausgegeben hat. Gut, mit der Beitragsfreiheit lässt sich gut werben, mit mehr Erziehern in den Kitas oder Ausbildung der Kitaleitungen lässt sich wahrscheinlich nicht gut werben. Insofern wurde das gesamte Geld damals für die Beitragsfreiheit eingesetzt. (Thomas Krüger, SPD: Die Menschen fanden es gut.) Und das hat auch der Städte- und Gemeindetag, Herr Krüger, in unserer Anhörung klargestellt. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Ich zitiere, als das Gesetz zur Beitragsfreiheit beraten wurde, hatte der Städte- und Gemeindetag gefordert, die Qualitätsverbesserung „im Blick“ zu behalten. Das war schon damals so, der Städte- und Gemeindetag fand kein Gehör. Es wurde ausschließlich in die Beitragsfreiheit investiert. Und jetzt kann ich Ihnen einmal darlegen, wofür andere Bundesländer das Geld so ausgegeben haben. Also es gibt elf Handlungsfelder im Gute-KiTa-Gesetz, da sind eine Menge dabei, und das Land Brandenburg hat zum Beispiel mit dem Geld – hören Sie gut zu – einen guten Betreuungsschlüssel finanziert, qualifizierte Fachkräfte, vielfältige pädagogische Arbeit und ganz zum Schluss erst weniger Gebühren. Und da sehen wir doch, wo die Ursachen liegen, dass die Prioritätensetzungen damals eben so gelegt wurden hier in Mecklenburg-Vorpommern, um eine SPD-(Patrick Dahlemann, SPD: Die Eltern zu entlasten.) oder Schwesig-Werbekampagne zu fahren, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) denn die großen Plakate im gesamten Land lassen eben darauf schließen, dass das ja Kalkül hatte. Und das jetzt, Frau Oldenburg, noch darzulegen, als wenn die Beitragsfreiheit ein Qualitätssprung oder ein Qualitätsmerkmal ist, (Patrick Dahlemann, SPD: Betreuungsquote!) ist insofern absurd, weil ja auch damals bei der Beitragsfreiheit nur wenige Eltern bezahlt haben. 30 bis 50 Prozent der Eltern haben damals Kitabeiträge bezahlt, die anderen brauchten damals auch schon keine Kitabeiträge zu zahlen. Das heißt, die waren auch in der Kita und es wurde natürlich auch vom Staat finanziert, die Kitabeiträge. Also sozusagen sozial Benachteiligte waren auch damals in der Kita und sind durch diese Beitragsfreiheit jetzt nicht sozusagen entlastet worden. Wer entlastet worden ist – und deshalb möchte ich das von dieser Stelle auch noch mal sagen, das begrüßt meine Fraktion –, das sind die beitragszahlenden Eltern gewesen, die Steuerzahler, die jeden Morgen zur Arbeit fahren und eben auch das Geld sozusagen in dieses System schaffen und Steuern abgeben. Warum sollen die denn nicht auch mal davon profitieren? Und warum sollen die nicht auch von der Beitragsfreiheit sozusagen oder entlastet werden? Und das ist ja das, was ich der SPD vorwerfe und natürlich auch der CDU, die damals mit im Regierungsbett lag, (Torsten Renz, CDU: Anwesend! Anwesend!) dass das Geld ausschließlich, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Aber eben fanden Sie es doch noch gut!) ausschließlich für die Beitragsfreiheit ausgegeben wurde, nicht zum Beispiel wie dann Brandenburg, die schon in den Betreuungsschlüssel investiert haben und eben auch in Fachkräfte. Und jetzt stehen wir vor diesem Dilemma, dass die falsche Prioritätensetzung damals uns dazu führt, dass eine Volksinitiative uns den Spiegel vor Augen führt und sagt, hört mal zu, Leute, ihr müsst da etwas machen, denn in den Kitas geht es nicht mehr so weiter. Ich sagte es, zwei Punkte, die dem, ja, die es schwierig machen: Zum einen sind es die finanziellen Mittel, 260 Millionen müsste das Land aufbringen pro Jahr, und eben die Erzieher. Ich sage zu dem Geld, ich habe mal nachgeschaut, Haushaltsberatungen 2023, was die AfD dort an Mindereinnahmen gefordert hat, 320 Millionen alleine schon in den Haushaltsberatungen 2023. Also das Geld, werte Kollegen, ist da. Ich kann Ihnen sagen, wir hätten es bei der Asyl- und Flüchtlingsangelegenheit, 123 Millionen, Transformation und Energiewende 106 Millionen, Verwaltungsmodernisierung 20 Millionen. Es ist da, das Geld, liebe Kollegen, Sie wollen es halt für andere Dinge einsetzen. Wir würden es – und deshalb sage ich es auch an dieser Stelle, wir werden diese Volksinitiative unterstützen –, (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) wir würden es hier für diese Sache ausgeben, weil der Bedarf eindeutig da ist. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Gleichwohl ist es uns wichtig – das wird ja auch noch mal eine Anhörung zum KiföG oder hat es zutage gefördert –, dass die Prüfrechte der Kommunen eben gestärkt werden, dass die Kommunen eben auch sehen, wofür das Geld eingesetzt wird seitens der Kitaträger. Ein zweiter Punkt, der auch immer so als Ausschlusskriterium hier durch den Raum wandert, ist sozusagen das Erzieherproblem. Aber nun haben wir ja diese Debatte, die Henne-Ei-Debatte sozusagen, warum haben wir denn zu wenig Erzieher. Ja, weil der Erzieherberuf derzeit unattraktiv ist. Und der ist unattraktiv, weil sich die Erzieher eben um so viele Kinder kümmern müssen. Und deshalb, das muss man ja auch mal, wenn man sich die Absolventenzahlen anschaut, in Mecklenburg-Vorpommern ist es so, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das ist endlich besser geworden.) dass die Hälfte der Berufsschüler das Land, also ausgebildete Erzieher, die Hälfte der Berufsschüler verlassen das Land wieder. Warum? Weil es ein unattraktiver Beruf derzeit ist. Zu viele Kinder in den Betreuungseinrichtungen, zu viel Bürokratie, Dokumentationspflichten, wir haben einen hohen Krankenstand, der dann auch wieder natürlich von den anderen Kollegen aufgefangen werden muss. Und das ist ein Teufelskreis, und aus diesem Teufelskreis müssen wir endlich einmal ausbrechen. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Die Erzieher übernehmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, sage ich mal. Wir als AfD haben ja da auch eine ganz eigene, nicht eine eigene, aber wir haben da auch schon so eine Selbstverantwortung auch bezüglich der Familien, bezüglich der Elternhäuser, wo wir sagen, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Eine sehr spezielle Vorstellung von Familie, jaja.) da muss eben vieles auch in den Elternhäusern vorgelebt werden. Der Staat kann nicht alles übernehmen. Aber leider ist es so, dass eben diese Kitas sozusagen viele Defizite auffangen müssen, Frau Oldenburg sprach es an, gerade die Notwendigkeit der Sprach-Kitas, wo viel Geld investiert wird, aber das ist eben, wir stehen vor diesem Status quo. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und daher werden wir auch diesem Antrag der Volksinitiative zustimmen, weil, und das hat die Expertenanhörung zutage gebracht, zutage gefördert, dass einfach, ja, es war ein Hilfeschrei aus dem Land, wir brauchen mehr Erzieher und wir brauchen nicht diese Lippenbekenntnisse, wir brauchen auch nicht diese Entschließungsanträge, die wir ständig uns vorhalten und sagen, guck mal, jetzt haben wir diesen Entschließungsantrag und diesen. Lassen Sie uns diese Volksinitiative absegnen! Es wäre ein wichtiger, eine wichtige Botschaft nach außen und es wäre sozusagen, man würde endlich einmal handeln. Ich habe es ausgeführt, dass es seitens der Erzieher möglich ist. Dazu wäre es natürlich wichtig, auch die Ausbildungskapazitäten deutlich zu erhöhen. Wir haben gesehen, dass es beispielsweise bei der ENZ-Ausbildung, dass die Nachfrage deutlich angestiegen ist, vergütete Ausbildung der Kitaerzieher. Das müssen wir weiter fördern, mehr Kitaerzieher natürlich ausbilden, auch vergütete Ausbildung letztendlich schon. Dann wäre es möglich, diese Dinge umzusetzen der Volksinitiative. Ich denke, wir sollten das hier nicht so einfach vom Tisch wischen, und daher wird meine Fraktion, wir haben da auch intensiv darüber debattiert in der Fraktion, aber aufgrund der Geldmittel, die ich ja Ihnen gerade dargelegt habe und aufgrund auch der Erzieher, die man nach und nach natürlich ausbilden muss, wäre es durchaus möglich, hier dieser Volksinitiative zuzustimmen, und das wird meine Fraktion tun, werte Kollegen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Winter!
Christian Winter SPD
Ja, herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Genau, ich will jetzt vor allem noch mal auf den Mittelteil Ihrer Rede eingehen, der hat mich ja doch ein bisschen aufhorchen lassen zu dem Thema, dass die Mittel da vom Bund vor allem in die Kostenfreiheit oder rein in die Kostenfreiheit investiert wurden. Ihnen ist wahrscheinlich auch bekannt, dass die gesetzlichen Regelungen, mit denen die Kostenfreiheit umgesetzt wurde, dazu geführt haben, dass insbesondere im Osten des Landes die Erzieherinnen und Erzieher massiv besser vergütet wurden, (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) weil das einfach in dem Umsetzungsmechanismus – das können Sie sich mal genau anschauen, wie das funktioniert hat – dazu geführt hat. Das kann man jetzt natürlich nicht direkt auf die Betreuungsquote umrechnen, aber das ist natürlich eine enorme Qualitätsverbesserung für die Beschäftigten, die diese sehr wertvolle Arbeit machen. (Horst Förster, AfD: Aber auf Kosten des Schlüssels.) Und das gilt es ja absolut wertzuschätzen. Und ich möchte auch noch mal eine Sache ganz klar sagen: Diese Kostenfreiheit, die wird ja in Mecklenburg-Vorpommern oder wurde und wird immer noch in keinem anderen Bundesland so konsequent umgesetzt wie in Mecklenburg-Vorpommern. Und das so klar zu sagen, das ist keine Werbekampagne für Frau Schwesig, sondern es ist eine Werbekampagne für unser Land. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ich finde, da kann man sich mal gerademachen und das positiv anführen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und ich glaube, Sie haben mit der Kostenfreiheit ein ganz anderes Problem, weil Ihr Problem ist einfach, dass das ein Paradebeispiel für gelungene und gute Politik ist. (Jens-Holger Schneider, AfD: Oh Gott!) Das, was vor der Wahl versprochen wurde, sogar noch übertroffen, Spielräume genutzt, versprochen, gehalten, gut umgesetzt, das ist natürlich kein Wasser auf Ihre Mühlen, sondern zeigt – und das hat auch das Ergebnis, glaube ich, 2021 gezeigt –, dass das von den Menschen honoriert wird, als einfach nur den Keil zwischen die Menschen zu treiben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Horst Förster, AfD: Das war eine populistische Maßnahme.)
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten, Herr Abgeordneter?
Enrico Schult AfD
Ja, sehr, sehr gerne möchte ich darauf antworten, Frau Präsidentin. Ja, wenn man natürlich derart am Thema vorbeiredet, Herr Winter, dann freue ich mich sogar, dass ich noch darauf antworten kann. Sie sagen, Keile eintreiben in die Gesellschaft. Ich sage, wir sind Oppositionspartei. Sie sind diejenigen, die hier regieren. Sie können sich sozusagen Ihre gebrochenen Wahlversprechen auflisten lassen bei der Kita. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Es war in der Tat, es war in der Tat ein Wahlversprechen, (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Patrick Dahlemann, SPD) was Sie dort abgegeben haben. Und ... (Zuruf von Bernd Lange, SPD) Es war ein Wahlversprechen, was Sie dort abgegeben haben. Sie zeigen es ja, dass es einzig dazu diente sozusagen, um Frau Schwesig ein bisschen zu halten, um die Landtagswahl 2021 sozusagen, (Thomas Krüger, SPD: Ach so!) die Landtagswahl 2021 da zu gewinnen oder gut abzuschneiden. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Aber vor welchen Problemen wir jetzt hier stehen, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) sonst hätten wir doch nicht 16.182 Unterschriften, wir haben ein massives Problem in unseren Kitas, ansonsten würden uns doch die Eltern jetzt nicht diese Volksinitiative auf den Tisch legen. Daher sage ich, die Prioritätensetzung war damals falsch. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und natürlich hat diese Beitragsfreiheit dazu geführt, dass viele Erzieher jetzt zu Tariflöhnen bezahlt wurden oder nach Tariflöhnen bezahlt werden. Das ist auch in Ordnung. Aber zur Wahrheit gehört auch dazu, Herr Winter, dass viele dadurch eben auch in die Teilzeit abgewandert sind, weil sie gesagt haben, nee, reicht mir jetzt erst mal, ich mache nur noch mal Teilzeit. Und das ist ja das Dilemma, vor dem wir hier stehen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Andreas Butzki, SPD: Das ist eine Begründung!) Insofern bleiben Sie da bitte, bleiben Sie da bitte ehrlich, Sie brauchen diese Beitragsfreiheit – was ich ja an dieser Stelle gar nicht kritisiert habe, wir haben kritisiert, dass es ausschließlich dafür ausgegeben wurde –, aber bleiben Sie dabei, diese Beitragsfreiheit war ein Wahlkampfcoup auf Kosten der Erzieher, auf Kosten unserer Kinder heute in den Kitas. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Genau! Ganz klar.) Ansonsten hätten wir diese Volksinitiative heute nicht auf dem Tisch liegen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Durch die Finanzumstellung steigen die Löhne der Erzieherinnen und Erzieher. Ich glaube, das wissen Sie. – Zuruf von Philipp da Cunha, SPD)
Beate Schlupp
Ich glaube, Herr Schult hat seine Erwiderung auf die Kurzintervention jetzt beendet. Gehe ich da richtig? Ja, mehr ist nicht. Aber ich möchte an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, ich möchte an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, dass bei der Kurzintervention ein Mitglied der Fraktion ein Statement abgibt, auf das der Redner dann antwortet. Also wenn man jetzt noch sehr viele andere Dinge in den Raum wirft, dann ist es nachher keine Kurzintervention mehr. (Marc Reinhardt, CDU: Da brauchen wir ein Rechtsgutachten. – Heiterkeit auf der Regierungsbank – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Sehr schön, dass ihr das alle auslegt hier. Wunderbar! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Aber es ist ja schon relativ spät, von daher übernehme ich jetzt hier auch nicht irgendwie noch die Aufgabe, Sie alle darauf hinzuweisen, dass Kommentare durch mich zu erfolgen haben, wenn denn welche notwendig sind. Und ich rufe jetzt auf für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Herrn Renz. (Torsten Renz, CDU: Vor den ganzen …? – Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Die Reihenfolge, Herr Renz, ist eigentlich immer die gleiche. (Torsten Renz, CDU: Das heißt, SPD und LINKE kommen alle noch dran. – Zuruf von Marcel Falk, SPD – Torsten Renz, CDU: Zweite Lesung bei der Volksinitiative, haben wir ja schon alles gehabt. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! (Horst Förster, AfD: Sie können ja Bezug nehmen.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will dann meinem Redebeitrag mal etwas voranstellen. Das, was heute nämlich die GEW gesagt hat zu dieser Problematik unter anderem, will ich mal zitieren: „Die Wahrheit ist doch, dass das Land sich mit der kompletten Elternbeitragsfreiheit auf Jahre hinaus den notwendigen Spielraum für Verbesserungen der Qualität genommen hat!“ (Horst Förster, AfD: Sehen Sie!) „Die kostenlosen Krippen-, Kita- und Hortplätze, die die Landesregierung bei jeder nur möglichen Gelegenheit als Erfolg feiert, sind ein teuer auf dem Rücken der Kinder erkaufter Erfolg“, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ich stehe nun wahrlich nicht im Verdacht, hier der Pressesprecher der GEW zu sein, (Nikolaus Kramer, AfD: Na, na, na, na, na!) aber man muss doch von einem Fachverband mal akzeptieren, dass so etwas in den Raum gestellt wird. Und vielleicht können sich nachher die Redner von SPD und LINKE damit ja auch noch auseinandersetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin schon etwas irritiert, wie die Debatte hier abläuft. Zwischendurch wusste ich gar nicht mehr, ob wir noch über die Volksinitiative sprechen, nämlich das eigentliche Anliegen hier im Krippenbereich auf 1 : 4, im Kindergartenbereich auf 1 : 10 und im Hortbereich auf 1 : 17, auf diese konkreten Forderungen, die die Volksinitiative sozusagen in den Raum gestellt hat, da wurde kaum noch diskutiert, meine sehr geehrten Damen und Herren. Was mich – und das will ich an dieser Stelle auch noch mal sagen – besonders irritiert, ist, dass die GRÜNEN dann parallel sozusagen zu dieser Debatte, zu diesen konkreten Forderungen mehr oder weniger ihr Grundsatzprogramm beim Thema „kindliche Bildung“ vortragen. Ich glaube, das ist der Sache nicht angemessen. Die Ministerin macht hier eine stundenlange Auswertung der Anhörung. Aber welches Signal senden wir denn gegenüber der Volksinitiative, meine sehr geehrten Damen und Herren? Dann schließe ich mich dem Reigen aller an, indem ich sage, innerhalb kürzester Zeit 15.000 Unterschriften zu sammeln, das ist wirklich ein Erfolg und das zeigt, dass das Thema vor Ort verankert ist und dass wir uns damit auseinandersetzen sollen. Und was machen wir? Wir debattieren hier sozusagen – legen Sie mir das nicht falsch aus – über den Weltfrieden und nicht über das, was die Volksinitiative will. Und deswegen will ich noch mal, vor allem für die Kollegen, die heute auch alle abstimmungsberechtigt sind, sagen, was ganz klar gelaufen ist in der Anhörung, nämlich alle, alle Anzuhörenden waren sich einig und haben gesagt, jawoll, wir brauchen einen Zukunftsplan, einen Plan für die Zukunft, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Richtig!) einen Perspektivplan für die Erzieherinnen und Eltern, wir brauchen ein Signal. Auch die Vertreter der Volksinitiative haben nicht mehr darauf beharrt und haben gesagt, ja, wir müssen das jetzt heute/morgen eins zu eins umsetzen. Nein, sie wollen eine Perspektive, wie sich Qualität, sprich, ganz konkret die Erzieher-Kind-Relation, in unserem Land verbessern soll. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Und da viele, viele Vorschläge auf dem Tisch lagen und im Prinzip, also viele unterschiedliche Vorschläge, aber alle sich einig waren über die Legislaturperiode hinaus, das ist nämlich wesentlich, abgekoppelt von politischen Spielchen, nämlich fraktionsübergreifend mit den Experten die Sache zu erörtern und einen Weg zu finden, einen Stufenplan, das war das Anliegen in der Anhörung. Und das haben wir aufgenommen, CDU und FDP, haben das konkret im Entschließungsantrag formuliert, ohne entsprechende Vorgaben, weil auch wir wissen – und das habe ich mehrmals an allen Stellen gesagt –, dass ein Umschalten, von heute auf morgen 5.000 Erzieher mehr, und die Summen kennen Sie auch, über 260 Millionen, dass das nicht leistbar ist. Das hat, habe ich jetzt festgestellt, die AfD, nachdem Sie sich enthalten haben im Ausschuss, noch mal intensivst diskutiert in der Fraktion und verkünden heute hier der Weltöffentlichkeit, Sie werden der Volksinitiative zustimmen, weil Sie (Horst Förster, AfD: Genau diese Signalwirkung haben wollen.) jetzt einen Geldtopf sozusagen gefunden haben. Das kann man ja argumentativ bei Ihnen noch nachvollziehen. Aber die Frage, die wir alle beantworten müssen und auch Sie, wenn Sie redlich sein wollen von der AfD, wo bekommen wir von heute auf morgen 5.000 Erzieher her, dieser Antwort weichen Sie aus. Und ich werfe Ihnen da ganz klar vor, dass Sie hier populistisch dann unterwegs sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Es ist traurig, dass wir nicht die Kraft haben, als Landtag sozusagen hier fraktionsübergreifend so einen Beschluss parallel zur Volksinitiative als Entschließung auf den Weg zu bringen. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. Leider wird man dem nicht folgen. Aus unserer Sicht verwehren Sie ein Signal des Aufbruches in diesem Bereich, was Qualitätsentwicklung betrifft. Und immer wieder dann hier darzustellen die Beitragsfreiheit oder der Verkaufsschlager, das ist Vergangenheit. Wir müssen uns der Gegenwart stellen, und da geht es um Qualitätsverbesserung. Und wenn die Ministerin dann ausführt – mehr oder weniger übersetze ich das mal –, die Evaluierung beim Gute-KiTa-Gesetz, die ignoriere ich und ich gehe einfach in den Kanon und sage, Beitragsfreiheit ist die Qualitätsverbesserung, dann muss man sich doch die Frage stellen, warum das neue Kita-Gesetz jetzt explizit das zurückfährt und die Maßnahmen, die wir finanzieren in diesem Lande, dann über dieses Gesetz auf den Weg gebracht werden. Und dann kommen wir – und das macht mich besonders ... erbost ist vielleicht jetzt der richtige Ausdruck – zur Entschließung der SPD und der LINKEN. Was Sie machen mit der Volksinitiative, was Sie ihnen hier vorlegen, einen 10-Punkte-Plan, in dem Sie in Punkt 1 bis 6 sozusagen Ihre eigene Politik noch mal bejubeln, (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Heiterkeit bei René Domke, FDP) wo nichts Neues, nichts Konkretes drinsteht, außer dass Sie noch mal wieder aufführen, dass Sie ja die Alltagshilfen finanzieren, da sage ich Ihnen, gucken Sie in den Vertrag des Landes Mecklenburg-Vorpommerns mit dem Bund. Wer finanziert denn die Alltagshilfen? Der Bund finanziert das! Sie bejubeln sich weiter, dass Sie für die ENZ-Ausbildung jetzt die Kosten als Land alleine tragen. Ich sage Ihnen: Wer finanziert das? Das finanziert der Bund! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und deswegen will ich Ihnen das nicht ersparen. Im Jahre 2024 – und das können Sie alles eins zu eins überprüfen –, die Haushaltsansätze, die wir im Doppelhaushalt haben, die finden Sie in diesem Vertragswerk, die sind als Einnahme und Ausgabe sozusagen im Landeshaushalt gebucht. Da gibt es elf Maßnahmen, insgesamt 37/38 Millionen Euro, zum Beispiel 5,6 Millionen im Jahre 2024 für das Fachkraft-Kind-Verhältnis, für die Verbesserung auf 1 : 14. 5,6 Millionen gibt der Bund dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Wir, Sie lassen sich dafür feiern. Für die Absicherung, die Einführung des landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssels gibt der Bund 4,49 Millionen Euro, finden Sie im Landeshaushalt wieder. Für das Förderprogramm Alltagshilfen 3 Millionen Euro im Jahre 2024, finden Sie als Förderung durch den Bund wieder. Die Fachkräfteoffensive mit der ENZ-Ausbildung 5,6 Millionen, die Sprachförderung 4,7 Millionen, die vollständige Elternbeitragsfreiheit 11 Millionen. In der Summe – ich höre jetzt an diesem Punkt auf, die elf Maßnahmen können Sie selbst nachlesen – ist das alles Geld des Bundes aus dem KiTa-Qualitätsgesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und sich dafür ständig feiern zu lassen, dann sollten Sie doch mal öffentlich erklären, welchen Anteil Sie überhaupt leisten! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Sie feiern, wie gesagt, seit Beginn dieser Legislaturperiode die 1 : 14. Da machen Sie jetzt eine Kannregelung in der Novellierung des KiföG, und es tritt auch noch nicht in Kraft, und am Ende wird es auch noch durch den Bund finanziert. Kommen Sie endlich zur Seriosität und bringen Sie Maßnahmen, die was mit Qualitätsverbesserung zu tun haben, auf den Weg! (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Langer Rede kurzer Sinn, Sie haben eine große Chance verpasst, mit Fachleuten/Experten hier dieses Thema anzugehen. Ich sage es nicht umsonst, sondern ausdrücklich noch mal mit Blick über die Legislaturperiode hinaus und fraktionsübergreifend, unser Angebot stand, das wäre ein Zukunftsplan für Qualitätsoffensive, für Qualitätsverbesserung gewesen. Sie verweigern sich dieser Diskussion mit den Fachleuten. Das stimmt mich nachdenklich. Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben! Ich gehe davon aus, dass die Beschlussempfehlung in I und II getrennt abgestimmt wird, wenn nicht, habe ich es hiermit beantragt. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter Renz, es gibt einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bevor ich Herrn Dr. Terpe das Wort erteile, möchte ich aber noch mal klarstellen, dass die verbundene Aussprache von Beschlussempfehlung zur Volksinitiative und Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einvernehmlich so im Ältestenrat beschlossen wurde. Und das ist üblich, wenn sich das inhaltlich ergänzt oder ergibt. Und von daher kann ich nicht erkennen, dass man damit dem Antrag der Volksinitiative – das hatten Sie ja angedeutet, Herr Renz – dann irgendwo nicht gerecht wird. Das möchte ich hier noch mal klarstellen, weil es, wie gesagt, ein einstimmiger Beschluss des Ältestenrates ist. (Der Abgeordnete Torsten Renz wendet sich an das Präsidium.) Nein, es ist auch kein politisches Statement, es ist eine Erklärung, dass es einvernehmlich im Ältestenrat so beschlossen wurde. (Andreas Butzki, SPD: Das weißt du auch.) Und dieses Einvernehmen gab es dann von allen Fraktionen, ...
Torsten Renz CDU
Sie hat es nicht verstanden.
Beate Schlupp
... sonst wäre es nicht so gewesen. So, und jetzt erteile ich Herrn Dr. Terpe das Wort.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Ja, Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Kollege Renz, ich habe unseren Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch mal intensiv studiert. Das haben Sie ja sicher auch gemacht. Da habe ich nicht so sehr viel im Vordergrund gesehen, dass wir unser Parteiprogramm hätten abgeschrieben, sondern es war vielmehr ein Angebot sozusagen, interfraktionell zusammenzuarbeiten. Und soweit ich weiß, ist Ihr Entschließungsantrag zeitlich auch später entstanden. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir da sozusagen ein Gesprächsangebot gehört haben, und frage, nee, ich frage nicht, sondern stelle einfach fest, es wäre die Möglichkeit, interfraktionell darauf aufzubauen.
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten, Herr Renz?
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Ich darf ja nichts fragen.
Beate Schlupp
Das ist so.
Torsten Renz CDU
Sehr gerne, Frau Präsidentin, obwohl ich natürlich jetzt in einem gewissen Zwiespalt bin. Herr Terpe weiß genau, um was es geht, weil wir das schon im Ausschuss debattiert haben. Und da gehe ich auch keinen Millimeter von ab, dass es ein politisches Unding ist, dass das auch der Volksinitiative nicht gerecht wird, dass man jetzt diese Anträge, auch wenn der Ältestenrat dem zugestimmt hat, parallel so bespricht. Ich habe bis zum letzten Moment immer noch gedacht, dass die GRÜNEN ihren Antrag zurückziehen, weil, auch das unterstelle ich jetzt einfach mal, die GRÜNEN – Harald, nimm es mir nicht übel – verfahrenstechnisch auf dem Holzweg waren. Nämlich ich bin davon immer ausgegangen, und ich glaube, das wäre der richtige Weg gewesen, dass auch ihr eine Entschließung zu diesem Tagesordnungspunkt erarbeitet hättet und dann in der Gesamtheit das alles die Punkte sind, die den Fokus eindeutig bei der Volksinitiative lassen. Und insofern, das, was dann alles in diesem Antrag niedergeschrieben ist, geht weit über das hinaus. Außerdem schreibt es mehr oder weniger auch schon fest das Ergebnis, nämlich die Forderung der Volksinitiative. Und ich glaube, unser Schritt, den wir gemeinsam mit der FDP vorschlagen, nämlich mit den Fachleuten – ich sage es noch mal, weil es unzählige Vorschläge über den Stufenplan gibt –, mit den Fachleuten sich zusammenzusetzen, und das war Konsens bei der Anhörung, gemeinsam einen Vorschlag, eine Lösung zu erarbeiten, das wäre, glaube ich, der richtige Weg gewesen. Ansonsten möchte ich über die Verfahrenstechnik jetzt nicht weiter debattieren, weil das der Sache nicht gerecht wird, sondern hier geht es einzig und allein um das Anliegen, die Fachkraft-Kind-Relation abzusenken und damit eine richtige, wahre, spürbare Qualitätsverbesserung für die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Dr. Wölk.
Dr. Monique Wölk SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich übernehme heute in der Debatte zum Antrag der Volksinitiative für meine Kollegin Mandy Pfeifer die Aussprache. Mandy Pfeifer kann aus Krankheitsgründen heute leider nicht im Landtag sein, und ich möchte ihr an dieser Stelle zunächst einmal herzliche Genesungswünsche übermitteln, denn ich weiß, sie würde gerne selber hier stehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und ja, sie engagiert sich so sehr für die weitere Stärkung der Betreuungsqualität und für die Personalsituation in den Kitas, dass sie jetzt sicherlich am Livestream sitzt und diese Debatte verfolgt. Ich möchte meiner Rede auch den Dank an die Volksinitiative voranstellen, die sich sehr engagiert hat, die 16.000 Unterschriften gesammelt hat und sich hier in der öffentlichen Anhörung noch einmal für ihr Anliegen starkgemacht hat. Und natürlich möchte ich auch den Anzuhörenden danken, die mit ihren Stellungnahmen die Debatte noch einmal unterstützt haben und eben auch qualitativ noch mal aufgewertet haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Bevor ich auf die einzelnen Beiträge der Kollegen eingehe, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass Herr Rust in der öffentlichen Anhörung noch einmal ausgeführt hat, was eigentlich hinter der Volksinitiative steht. 16.000 Menschen in unserem Land wünschen sich eine Absenkung des Betreuungsschlüssels und viele pädagogische Fachkräfte wünschen sich eine merkbare Entlastung in ihrer täglichen Arbeit, um nämlich ihrem gesetzlichen Bildungsauftrag nachkommen zu können. Zugleich betonte er aber – und das ist hier auch schon mehrfach betont worden –, dass die Volksinitiative sehr bewusst mit ihren Forderungen in die Öffentlichkeit gegangen ist und dass ihnen genauso bewusst war, dass es absolut unrealistisch in der zeitnahen Umsetzung ist, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! Deswegen kann man der Sache auch zustimmen.) diese Forderungen umzusetzen. Aber – und damit komme ich auf den zentralen Punkt in dieser Debatte zurück – Herr Rust hat auch gesagt, super fände er es, wenn es einen klaren Zeitrahmen gäbe, der eine Zielstellung formuliert, in der wir Verbesserungen für die Erzieher-Kind-Relation auf den Weg bringen wollen. Und an dieser Stelle kann ich für die Koalition von SPD und DIE LINKE sagen, wir haben Sie gehört. Und genau dies steht im Entschließungsantrag, im Beschlussvorschlag des Bildungsausschusses auch drin. Unter Punkt II.7. wird nämlich vorgeschlagen, „Perspektiven für eine langfristige und kontinuierliche Verbesserung in der Qualität in den Kindertageseinrichtungen aufzuzeigen“ und hierfür eben „einen langfristigen“, und das meint aber dann eben auch verlässlichen „Perspektivplan zu entwickeln“. (René Domke, FDP: Aber unkonkreter geht es auch nicht.) Und mit dieser Beschlussempfehlung wird die Landesregierung aufgefordert, bis zum Ende des Jahres darüber zu berichten, wie ein solcher Perspektivplan aussehen könnte. Und das ist genau der Punkt, über den wir hier debattieren. Und tatsächlich wundere ich mich ein wenig, dass wir abseits dieses Punktes (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) über alle möglichen anderen Dinge, unter anderem über die Beitragsfreiheit, gesprochen haben, die im Moment nicht zur Debatte steht. So. (René Domke, FDP: Aber den Plan kennen wir noch nicht, den Sie haben.) In den Beiträgen meiner Vorredner/-innen ist zum einen dargestellt worden, wie fürchterlich die Situation an manchen Stellen in den Kitas aussehe. Frau Wegner, Sie haben hier tatsächlich aus meiner Sicht doch sehr eindrücklich ein sehr schwarzgemaltes Bild aufgezeigt. Es geht nicht darum, jetzt zu sagen, dieses Mehr, was durch die Volksinitiative gefordert wird, über das wir hier und im Ausschuss auch immer wieder diskutieren, wenn es um die Fachkraft-Kind-Relation geht, wenn es um den Betreuungsschlüssel geht, dass dieses Mehr ungerechtfertigt ist. Deswegen stehen wir hier, deswegen gibt es den Entschließungsantrag. Die Frage ist, wie kann man denn dieses Mehr organisieren? Und, Frau Wegner, es tut mir leid, Sie haben sehr viel schwarzgemalt. Aber gerade in Ihrer Schwarzmalerei ist mir aufgefallen, es gibt eben nicht genau diesen einen Punkt, an dem wir jetzt ansetzen können, und dann ändert sich alles zum Besten. Herr Renz – seinen Beitrag habe ich eben ähnlich wahrgenommen – hat genau das Gleiche gesagt. (Torsten Renz, CDU: Hä?) Und ich frage mich, wie können wir denn jetzt genau dort hinkommen. (Torsten Renz, CDU: Was habe ich konkret schwarzgemalt?) Sie haben nicht schwarzgemalt, Sie haben unterstrichen, dass es nicht den einen Punkt gibt, an dem wir jetzt den Hebel umlegen können, und die Situation verändert sich von heute auf morgen. Wir brauchen Zeit (Julian Barlen, SPD: Völlig schlechte Wiedergabe, weil Sie vorher nicht zugehören haben.) und wir müssen tatsächlich schauen, (Sebastian Ehlers, CDU: Das war aber keine Schwarzmalerei. – Zuruf von Torsten Renz, CDU) wie wir denn nun die Forderungen der Volksinitiative umsetzen können. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Der Punkt ist, in der Anhörung waren sich alle Experten einig, dass wir Zeit brauchen, 10 bis 15 Jahre. Auch das ist unstrittig. Die Frage ist, wie können wir die Finanzierung absichern und wie können wir ausreichend Fachkräfte in unserem Land finden, um eben die Verbesserung der Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen auch vorzunehmen. Und hier – ich zitiere auch hier noch einmal aus der öffentlichen Anhörung – wurde gesagt, es ist wichtig, dass „die Sachen, die später im Gesetz stehen oder in anderen Regelungen wie im Landesrahmenvertrag“, tatsächlich auch erfüllt werden können. Und ich glaube, das ist etwas, was wir hier als Landtag uns tatsächlich vornehmen müssen. Und da reicht es nicht, wenn man sich als Oppositionspartei hinstellt – Herr Schult hat es eben gemacht – und sagt, die Volksinitiative hat einen berechtigten Vorschlag gemacht, wir sollten zustimmen, einfach um ein Zeichen zu setzen. Herr Schult, liebe AfD-Fraktion, so funktioniert keine seriöse Politik. So kommen wir keinen Schritt weiter. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Der Punkt ist, dass wir die eingeforderte Verlässlichkeit, die von der Volksinitiative in der öffentlichen Anhörung selber eingefordert wurde, dass wir die auch tatsächlich umsetzen können.
Beate Schlupp
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schult?
Dr. Monique Wölk SPD
Nein. Entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses gibt es weitere Maßnahmen der Landesregierung und der kommunalen Familie, wie wir die Ausbildungskapazitäten für pädagogische Fachkräfte bedarfsgerecht ausbauen können und wie wir sie flexibilisieren können. Die Fachkräfteoffensive der Landesregierung fängt an, Wirkung zu zeigen. Und ich glaube, auch das sollten wir nicht außer Acht lassen. (Torsten Renz, CDU: Das sind doch Ihre Jubelmeldungen 1 bis 6, habe ich doch schon gesagt, oder 2 bis 6.) Auch das ist im Antrag des Bildungsausschusses noch einmal dargelegt. Wichtig ist, dass wir uns Gedanken über die finanziellen Rahmenbedingungen machen, die nötig sind, um tatsächlich ausreichend Fachkräfte für eine Qualitätsverbesserung für unsere Kinder zu erreichen. Die Absenkung von 1 : 14, die diskutieren wir bereits in der vierten Novelle des KiföG. (Torsten Renz, CDU: Na die steht ja schon fest, weil das im Koalitionsvertrag steht. Das brauchen wir ja nicht mehr zu diskutieren.) Darüber werden wir hier an dieser Stelle im April abstimmen. Entscheidend ist aber, dass wir dafür die Finanzplanung bereits in den Doppelhaushalt 2024/2025 eingestellt haben. Dieses Geld ist also bereits hinterlegt und damit können wir verlässlich planen (Torsten Renz, CDU: Vom Bund.) und einen Teil eben auch umsetzen. Die Planungen der Landesregierung zur weiteren Absenkung des Betreuungsschlüssels in den anderen Förderarten dauern im Moment noch an. Klar ist, dass aber auch hier für jede weitere Absenkung die finanziellen Mittel zunächst einmal vorhanden sein müssen. (Torsten Renz, CDU: Na, die holen Sie sich doch vom Bund beim nächsten Mal.) Und um dies abzusichern, Herr Renz, ganz genau, (Torsten Renz, CDU: Ja.) um dies abzusichern, setzen wir, wie aber auch die anderen Bundesländer, weiterhin auf die Unterstützung des Bundes. (Torsten Renz, CDU: Ja, genau.) Und noch in dieser Legislaturperiode ist die Verabschiedung des Bundesqualitätsentwicklungsgesetzes geplant, und damit ist eine Verbesserung der Betreuungsrelation verbunden neben einer Sprachförderung und der Unterstützung für ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot. Und diese Verhandlungen laufen derzeit. Und an dieser Stelle muss ich dann auch noch einmal sagen, ich wundere mich, dass wir jetzt schon wieder über das Thema Beitragsfreiheit diskutieren. Dieses gegenseitige Ausspielen bringt uns nichts. Ich will jetzt nicht noch einmal wiederholen, dass auch die Beitragsfreiheit ein Qualitätsmerkmal ist, (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) dass die Betreuungsquote, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass auch die Betreuungsquote, die wir hier in Mecklenburg-Vorpommern in unseren Kitas aufweisen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass auch das ein Qualitätsmerkmal ist, (Christine Klingohr, SPD: Jaja, genau, ist alles schlecht.) auf das sich vor allem die Eltern in unserem Land verlassen können. (Christine Klingohr, SPD: Alles schlecht. – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und damit möchte ich diese Debatte dann aber auch abschließen. Wir werden in M-V weiter an dieser Beitragsfreiheit festhalten, und darauf können sich Eltern, Erzieher, Träger und Landkreise verlassen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: So ist es.) Zusammenfassend möchte ich noch einmal betonen, für die SPD-Fraktion steht weiterhin an erster Stelle, dass wir die Qualität und die Arbeitsbedingungen verbessern und dass wir gleichzeitig jedem Kind in diesem Land ermöglichen, eine Krippe und eine Kita zu besuchen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja ganz was Neues.) Und es muss mit Augenmaß darauf geachtet werden, welche Veränderungen in diesem Gefüge tatsächlich realistisch sind und verlässlich möglich sind, um das Ziel einer dauerhaften Qualitätsverbesserung tatsächlich zu erreichen. Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang, den Antrag der Volksinitiative abzulehnen, so, wie wir es im Ausschuss auch miteinander diskutiert haben, (Torsten Renz, CDU: Nein! Auf keinen Fall!) und stattdessen der Beschlussempfehlung des Ausschusses zuzustimmen. (Torsten Renz, CDU: Weil wir kein Signal senden.) Ich möchte an dieser Stelle, Herr Renz, (Torsten Renz, CDU: Ein Licht am Horizont. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) das Signal senden – ist genau der Punkt, (Torsten Renz, CDU: Ja.) auf den ich noch einmal eingehen wollte. (Torsten Renz, CDU: Sehr gut!) Der Knackpunkt ist die Entwicklung eines Perspektivplans. Um ehrlich zu sein, in dem Änderungsantrag, den Sie gemeinsam mit der FDP-Fraktion vorgelegt haben, sehe ich nicht, dass sich genau dieser Punkt, dieser eine Dreh- und Angelpunkt, wirklich von dem Antrag des Bildungsausschusses unterscheidet. (Torsten Renz, CDU: Von Ihrem.) Genau. (Marc Reinhardt, CDU: Dann brauchen Sie eine neue Brille. – Torsten Renz, CDU: Von welchem Punkt sprechen Sie, von 7 bis 9?) Der Punkt ist, diesen Perspektivplan soll die Landesregierung, soll das Bildungsministerium bis zum Ende dieses Jahres dem Landtag vorlegen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Sie wissen selber, dass der in Ihrem Antrag geforderte Zeitpunkt im Sommer dieses Jahres definitiv zu früh ist, um hier eine verlässliche Aussage treffen zu können. (Torsten Renz, CDU: Welche Fakten sind denn nicht bekannt?) Wenn Sie tatsächlich wollen, dass wir am Ende einen Fahrplan haben, über den wir weiter diskutieren können, dann braucht es Zeit, um zu überlegen, wie wir denn die Ausbildungskapazitäten hinbekommen, wie wir die Fachkräfte bekommen und woher wir das Geld nehmen. Und dazu brauchen wir mehr als zwei oder drei Monate.
Beate Schlupp
Ich gehe davon aus, das soll jetzt eine Zwischenfrage werden. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Renz?
Dr. Monique Wölk SPD
Ich bin gleich fertig, Sie können eine Kurzintervention machen. Danke! Ich möchte noch ein Wort zum Thema Mindestpersonalschlüssel sagen. Die Fraktionen von SPD und LINKE setzen hier auf den Landesrahmenvertrag, der jetzt nach Jahren endlich in greifbarer Nähe ist. Der Landesrahmenvertrag stellt die Verbindung zwischen den landesgesetzlichen Vorschriften und den Einzelvereinbarungen mit jeder Kindertageseinrichtung vor Ort her, und er wirkt stark abweichenden Einzelvereinbarungen entgegen. Das Ziel des Landesrahmenvertrages ist es, landesweit einheitliche Rahmenbedingungen festzulegen und darüber die Qualität in den Kindertagesstätten und Horten weiter zu steigern, unter anderem auch durch verbesserte Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte. Sobald dieser Rahmenvertrag zwischen der kommunalen Familie und den Leistungsträgern geeint ist, kann eine Verbesserung der Personalschlüssel auch in den Kitas des Landes gelingen und wir können über genau diese Punkte der Qualitätsverbesserung weiter miteinander sprechen. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Auch das ist ein Grund, warum wir glauben, dass bis zum Ende des Jahres ausreichend Zeit ist, um die verschiedenen Dinge, die im Moment in der Diskussion sind, auch gut miteinander zu diskutieren und zusammenzubringen, und nicht innerhalb von zwei oder drei Monaten eine Diskussion oder einen Beschluss über das Knie zu brechen, auf den am Ende im allerschlimmsten Fall kein Verlass ist, den wir wieder ändern müssen. Und das ist keine seriöse Politik, die wir hier umsetzen möchten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Wir haben zwar keine Karte gesehen für die Kurzintervention, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) aber ich gehe jetzt davon aus, dass der Abgeordnete Herr Renz eine Kurzintervention beantragen möchte. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich gebe dem statt. Bitte schön! (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin! Sie können davon ausgehen, wenn Sie nicht die Fachpolitikerin sind, dass es mir fernliegt, Sie irgendwie aufs Glatteis zu führen. Davon können Sie ausgehen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD) dass ich so etwas niemals in dem Sinne vorhätte. (Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh! – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Ich will Sie ganz konkret, bedanke mich für die zustimmende Erkenntnis auch bei dem Fachpolitiker Butzki, (Heiterkeit bei Bernd Lange, SPD) ich gebe Ihnen in einem Punkt recht, dass sich unsere Anträge unterscheiden, was das Datum betrifft. Aber Sie haben aus meiner Sicht jetzt dargestellt, dass es ansonsten substanziell keine Unterschiede gibt. Und deswegen will ich Sie auch aufgrund meiner Rede und aufgrund des Antrages von CDU und FDP noch mal ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass wir an einem Runden Tisch die maßgeblichen Akteure der Landesregierung, Vertreter von Trägern, kommunaler Ebene, Gewerkschaften, der Volksinitiative sowie der Fraktionen in den Prozess einbinden wollen und im Gegensatz, das ist zumindest meine Auffassung, wenn Sie unter Punkt 7 schreiben, Sie beauftragen mehr oder weniger die Landesregierung. Und insofern frage ich Sie ganz einfach, ob das für Sie substanziell tatsächlich das Gleiche ist oder ob Sie meine Auffassung teilen, dass das ein wesentlicher Unterschied ist. (Julian Barlen, SPD: Das nennt man Zwischenfrage. – Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Nach Geschäftsordnung dürfen wir, wenn wir eine Zwischenfrage vorher hatten, (Julian Barlen, SPD: Aber Sie wissen, dass Frau Dr. Wölk für die krankheitsbedingt verhinderte Frau Pfeifer spricht?) zum Schluss in der Kurzintervention eine Zwischenfrage stellen. (Zuruf von Julian Barlen, SPD)
Elke-Annette Schmidt
Herr Renz, wir sind jetzt in einer Kurzintervention, und ich frage jetzt Frau Wölk, ob sie darauf reagieren möchte. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)
Dr. Monique Wölk SPD
Ich habe mir Ihren Antrag angeschaut und tatsächlich bleibe ich dabei, an diesem Punkt ist Ihr Antrag nicht wirklich weitergehend. Wir haben in unserem eigenen Antrag unter Punkt 7 einmal den Perspektivplan stehen. Wir haben außerdem – ich gucke jetzt gerade, wo ich es hingeschrieben habe, dass wir prüfen wollen, inwiefern weitere Qualitätssteigerungen in der aktuellen Legislaturperiode hinaus eingeleitet werden können. Auch das sind Dinge, über die die Landesregierung beziehungsweise das Bildungsministerium am Ende des Jahres hier im Landtag informieren und berichten wird. Und ich denke, wir sind beide sicher, dass dies eine weitere Debatte nach sich ziehen wird. Wir haben den Runden Tisch zum Thema Ganztag, wo ebenfalls viele Punkte, die wir hier in dieser Debatte angesprochen haben, miteinander diskutiert werden, und zwar mit den Fraktionen, und zwar mit externen Experten. Ich sehe also nicht, dass Ihr Anspruch, wir würden hier nicht miteinander diskutieren und die Landesregierung oder das Bildungsministerium solle aus dem hohlen Bauch heraus eigenständig einen Perspektivplan entwickeln und vorlegen, der dann einfach nur noch beschlossen wird, das sehe ich an dieser Stelle nicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Sabine Enseleit.
Sabine Enseleit FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Dezember, als der Antrag der Volksinitiative eingebracht wurde, haben sich alle Fraktionen und besonders die Koalitionäre für die Initiative bedankt, heute ja auch. Die LINKEN und die SPD haben sich in ihren Danksagungen an Erzieherinnen und Erzieher und den Beteuerungen, wie wichtig es ist, den Betreuungsschlüssel zu senken, überboten. Gleichzeitig hat Frau Pfeifer, die jetzt heute leider nicht da ist, wehmütig auf die Zeiten zurückgeschaut, als ihre Kinder die Kita besucht haben, und festgestellt, dass trotz damaligem Betreuungsschlüssel von 1 : 19 die Kinder und die Erzieher/-innen einfach nur glücklich waren. Ob sie das damals wirklich waren, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass sie es heute gar nicht sind. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Die Volksinitiative macht das deutlich, (Unruhe bei Torsten Koplin, DIE LINKE) und die Landesregierung tut sich schwer, das anzuerkennen und mit den Beteiligten in ein Gespräch auf Augenhöhe zu kommen. Der Entschließungsantrag der LINKEN und der SPD bringt das deutlich ans Licht. In den ersten sechs der zehn Punkte des Entschließungsantrages loben Sie sich erst mal selbst. Der Landtag wird aufgefordert, all das zu unterstützen, was die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Unter den aufgeführten Maßnahmen zur Steigerung der Qualität ist auch eine weitere Werbekampagne des Bildungsministeriums. Wie dies mit der Qualität der Arbeitsbedingungen unserer Erzieherinnen und Erzieher zusammenhängt, weiß hoffentlich die Ministerin, denn evaluiert und hinterfragt werden die Kampagnen ja in der Regel eher nicht. Bei der Definition von Qualität scheint es große Unterschiede im Verständnis der FDP und dem Bildungsministerium zu geben. Schauen wir uns dazu die einzelnen Punkte noch mal genauer an, Punkt 2 beispielsweise, Alltagshilfen. Der Einsatz von Alltagshilfen kann beispielsweise bei der Essensausgabe eine wichtige Unterstützung sein. Der Einsatz von Alltagshilfen ist aber keine Steigerung der Qualität mit Blick auf die pädagogischen Fachkräfte. Bei der Arbeit am Kind dürfen ausschließlich pädagogische Fachkräfte zum Einsatz kommen. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Die werden aber entlastet.) Wir wissen auch bis heute nicht, wer diese Alltagshilfen genau sind. Das ist aber gerade bei der Arbeit in einem so sensiblen Bereich wie der Krippe und der Kita von großer Bedeutung. Punkt 3: Betreuungsschlüssel von 15 auf 14 : 1 senken. Hierbei geht es Ihnen nicht um echte Qualitätsverbesserung. Warum? Erstens. Bei einem ernsten Willen zur Verbesserung würden Sie den landesweit verbindlichen Mindestpersonalschlüssel einführen. Das wäre der erste sinnvolle Schritt der Qualitätssicherung, wie es auch andere Bundesländer machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Den Willen dazu hat die Landesregierung aber offenbar nicht. Zweitens. Wenn es Ihnen wirklich ernst wäre mit einer Qualitätsverbesserung, würden Sie mit Krippe oder Hort anfangen, wo die Situation noch drastischer ist. Kita verkauft sich aber vielleicht medial besser. Und schließlich drittens. Bei einem ernsthaften Interesse an einer Verbesserung würden Sie nicht in die Novelle des KiföG reinschreiben, die Träger können, aber müssen es nicht bis Ende 2025 umsetzen. Aber kommen wir nun zu dem entscheidenden Punkt in Ihrem Antrag und auch dem Antrag der GRÜNEN, der Finanzierung. Beide Anträge verschweigen das Wort „Finanzierung“ konsequent. Wir haben den Mut zu sagen, es ist nicht realistisch, die Qualitätsstandards, die die Volksinitiative vorschlägt, schnell und mit den Gegebenheiten hier im Land umzusetzen. Das meiste Geld, das dafür vom Bund bis dato kam, hat die Regierung nicht in die Qualität investiert, sondern als Wahlgeschenk in die Beitragsfreiheit. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Marc Reinhardt, CDU) Das Hauptargument dabei war und ist immer noch, jedes Kind, unabhängig vom Einkommen der Eltern, kann jetzt eine Kita besuchen, haben wir heute auch noch mal gehört. In Wahrheit ist die Situation ganz anders. Wir haben finanziell unterschiedlich ausgestattete Kommunen. In einigen haben wir dadurch einen guten Betreuungsschlüssel, in einigen einen schlechteren. Damit ist die Kindertagesförderung weiterhin abhängig vom Geldbeutel, zwar nicht dem Geldbeutel der Eltern, aber dem der Kommunen. (Beifall René Domke, FDP) Dabei ist die Finanzierung zusammen mit der Frage der Fachkräfte für die Umsetzung der Volksinitiative entscheidend, auch wenn Frau Pfeifer – tut mir leid, dass Sie jetzt heute nicht da sind – von der SPD in dem Zusammenhang meint, ich würde eine Scheindebatte führen, wenn ich auf die Notwendigkeit der Finanzierung der 280 Millionen Euro hinweise. Da bleibe ich dabei, es ist eine Debatte, die wir führen müssen, denn ohne Geldscheine wird keine der notwendigen vorgeschlagenen Maßnahmen stattfinden können. Ob Herr Minister Geue die Frage nach mindestens 280 Millionen Euro in dem nächsten Haushalt als Scheindebatte bezeichnen würde?! Ich glaube nicht. (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Deshalb werden wir auch dem Antrag der GRÜNEN nicht zustimmen. Wir bestehen, wie in unserem Entschließungsantrag zusammen mit der CDU dargelegt, auf der gemeinsamen Erarbeitung eines Stufenplans auf Basis eines Runden Tisches, an dem die maßgeblichen Akteure der Landesregierung, Vertreter von Trägern kommunaler Ebene, Gewerkschaften, der Volksinitiative sowie der im Landtag vertretenen Fraktionen zu beteiligen sind. Zentrales Thema ist dabei die Finanzierung. Das ist eine seriöse Antwort auf die Volksinitiative. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort die Abgeordnete Jeannine Rösler – und Fraktionsvorsitzende, so viel Zeit muss sein.
Jeannine Rösler Die Linke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Anliegen der Volksinitiative setzen wir uns hier im Parlament intensiv und ernsthaft auseinander, und das ist richtig so. Und es ist wichtig, geht es doch um ein sehr berechtigtes Anliegen. Das haben wir immer wieder betont. Wir wissen, dass die frühkindliche Bildung einen ganz maßgeblichen Grundstein für die Entwicklung der Kinder darlegt. Deshalb ist es nur zu begrüßen, dass aus der Gesellschaft heraus solche Initiativen wie diese Volksinitiative entstehen und die Themen „Kinderbetreuung“ und „frühkindliche Bildung“ noch stärker in den Fokus rücken. Die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher ist von unschätzbarem Wert. Und das sehen wir auch an den vielen, vielen glücklichen Kindern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ihre Arbeit, die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher, ist nicht nur für die frühkindliche Bildung unerlässlich, sondern auch für das Gleichgewicht zwischen Familien- und Erwerbsarbeit vieler Eltern. Ohne sie wäre es für viele Eltern gar nicht möglich, beides überhaupt zu vereinbaren. Erzieherinnen und Erzieher sind wichtige Bezugspersonen für die Kleinen, begleiten sie liebevoll und machen sie stark für die Herausforderungen des Lebens. Uns allen liegt es am Herzen, dass alle Kinder vor allem gut betreut und gefördert werden und sich die Bedingungen für alle auch stetig verbessern. Und in diese Verantwortung schließe ich auch die Kommunen und die Träger mit ein. Mecklenburg-Vorpommern verfügt derzeit über eine hohe Versorgungsdichte mit Kinderbetreuungsplätzen, aber nach Ansicht der GRÜNEN gibt es qualitative Unterschiede zwischen Einrichtungen aufgrund des fehlenden Mindestpersonalschlüssels. So geht es auch aus Ihrem Antrag hervor. Ja, der Schlüssel ist ein sehr, sehr wichtiges Kriterium, da sind wir uns einig, aber ich glaube, es ist nicht das einzige Kriterium, wie die Praxis zeigt. (Zuruf aus dem Plenum: Das hat niemand behauptet.) Und der GRÜNEN-Antrag unterstreicht auch – und darin sind wir uns auch einig –, dass eine gute Qualität der frühkindlichen Bildung sehr dazu beiträgt, um Kindern echte Chancengleichheit zu bieten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Dafür brauchen sie aber erst einmal die Möglichkeit, überhaupt einen Kitaplatz zu haben. Und das ist in vielen westdeutschen Ländern, wenn wir uns das anschauen, längst nicht für alle möglich, die es sich wünschen. In westdeutschen Ländern fehlen insgesamt nach der Studie fast 400.000 Plätze heute. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist enorm. Und da haben wir eben das Problem langer Wartelisten oder eben auch Betreuungszeiten, die eben nicht ausreichend sind für die Eltern, dass sie ganztags arbeiten können. Meine Damen und Herren, dass wir schrittweise die Qualität verbessern, ich denke, auch darüber gibt es einen ganz breiten Konsens. Ich will aber dennoch begründen, warum wir den Antrag der GRÜNEN ablehnen und um die Zustimmung zur Entschließung der Koalition in der Beschlussempfehlung werben. Nach der Darstellung des Finanzausschusses würde die mit dem Antrag geforderte Absenkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses in der Krippe, im Kindergarten und im Hort in der Summe zu Mehrkosten für den Landeshaushalt in Höhe von circa 264 Millionen Euro führen. Die Ministerin hat genau diese Zahl hier genannt, wohlgemerkt jährlich. Jährlich zusätzlich 264 Millionen Euro! (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Zusätzlich, auch diese Zahl wurde genannt, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) würden weitere 5.000 vollzeitbeschäftigte Fachkräfte benötigt. Derzeit besteht laut Stellungnahme des Finanzausschusses eben keine Möglichkeit, einen solchen hohen finanziellen Betrag zusätzlich im Haushalt abzubilden. Meine Damen und Herren, Herr Renz, ich komme jetzt zum Abfeiern, so, wie Sie es nennen, (Torsten Renz, CDU: Ja. – Heiterkeit bei Torsten Koplin, DIE LINKE) und das tue ich auch sehr gern, weil es eben um Qualität und um Entlastung geht. Und es geht um ein Gesamtpaket. Wir müssen immer das Gesamtpaket betrachten, das im Übrigen den Einrichtungen, (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) den Trägern, den Erzieherinnen und Erziehern, den Kindern zugutekommt. Genannt wurde schon das Programm zur Finanzierung von Alltagshilfen in den Kitas. Dieses Programm, Frau Enseleit, wird im Übrigen sehr gut angenommen. Es wird im Übrigen auch von Erzieher/-innen genutzt, die im Ruhestand sind, aber noch immer gern etwas für ihre Einrichtung tun möchten, nur mit weniger Verantwortung und weniger Stunden. Ihnen macht der Beruf einfach Spaß und so haben Sie die Möglichkeit, die Verbindung zu Ihrer Einrichtung und zu den Kindern noch eine Weile zu halten und sich auch einzubringen. Ein weiterer Schritt – ist hier auch schon genannt – ist die Nichtanrechnung der ENZ-Auszubildenden auf den Personalschlüssel. Diese Kosten werden allein vom Land getragen und belaufen sich von 2023 bis 2025 auf über 15 Millionen Euro. Hierdurch können bis Ende 2025 insgesamt mindestens 260 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher eingestellt werden. Meine Damen und Herren, konkret werden im Kindergarten dann künftig kleinere Gruppen betreut. Das ist auch hier genannt worden durch meine Kollegin. Das Fachkraft-Kind-Verhältnis wird von 1 : 15 auf 1 : 14 gesenkt. Auch wenn wir uns natürlich mehr wünschen, aber das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Und genau das wurde so auch von den Anzuhörenden bewertet. Und schon allein dieser bedeutet einen Mehraufwand für das Land in Höhe von 11,8 Millionen Euro pro Jahr. Und dies, meine Damen und Herren, sind alleine schon insgesamt fast 27 Millionen Euro, die wir zusätzlich in das Kitasystem geben. Aber für gute Qualität in Kitas sorgt nicht allein ausreichend Personal, sondern auch dessen Qualifikation. Und Mecklenburg-Vorpommern – und ich betone das hier gerne noch einmal – hat bundesweit einen der höchsten Anteile an pädagogischem Personal mit einem fachlich einschlägigen Fachschulabschluss bei den Erzieherinnen und Erziehern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Es sind 85 Prozent, und da stehen wir im Übrigen den Brandenburgern auch in nichts nach. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Auf dem vorletzten Platz, oder wie?!) Der westdeutsche Durchschnitt ist deutlich geringer (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) und liegt hier nur bei 65 Prozent. Die Fachkräfteoffensive der Landesregierung, es ist gesagt worden, zeigt ebenfalls nachhaltige Wirkung. Und allein die ENZ-Ausbildung, wenn wir uns allein die ENZ-Ausbildung anschauen, haben wir da schon eine Steigerung von über 80 Prozent. Das sind ermutigende Zeichen für die Zukunft der frühkindlichen Bildung und Betreuung in unserem Bundesland. Gleichzeitig wissen wir sehr wohl, woran noch zu arbeiten ist, Schritt für Schritt. Meine Damen und Herren, unbeschadet aktuell freier Ausbildungskapazitäten für pädagogisches Personal von über 100 Plätzen bei uns im Land begrüßen wir alle Maßnahmen der Landesregierung und der kommunalen Familie, die Ausbildungskapazitäten für pädagogische Fachkräfte weiter auszubauen und zu flexibilisieren. So wird eine weitere Modularisierung der sozialpädagogischen Bildungsgänge eingeführt, um den Wechsel zwischen den Ausbildungsmodellen zu ermöglichen. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim beispielsweise wird die ENZ-Ausbildung angeboten, im Landkreis Vorpommern-Rügen zum Schuljahr 2024/2025 der Bildungsgang „Staatlich geprüfte/r Sozialassistentin/Sozialassistent“. All dies sind so, so wichtige Impulse. Und ja, es ist auch entscheidend, die Verhandlungsergebnisse mit dem Bund über einen dauerhaften Einstieg in die Finanzierung qualitativer Verbesserungen in der Kindertagesförderung für die Zeit ab 2025 abzuwarten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und ebenfalls relevant ist die geplante Verabschiedung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes hinsichtlich Betreuungsrelationen, Sprachförderung (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist alles Bestandteil des Gute-KiTa-Gesetzes gewesen.) oder bedarfsgerechtem Ganztagsangebot. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Der Bund, und das sage ich auch ganz klar, der Bund steht hier in herausgehobener Verantwortung. Und selbstverständlich geht es darum, die Bundesmittel klug einzusetzen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Genau dafür sind sie auch da. Um die Qualität in der Kindertagesförderung kontinuierlich zu steigern, wird die Landesregierung einen Perspektivplan entwickeln. Und diesen benötigen wir, um einen realistischen Ausblick zu geben, wohin die Reise geht und in welchen machbaren Schritten, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) in welchen machbaren Schritten weiter sehr verantwortungsvoll an der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung gearbeitet wird. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die AfD hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Der Redebeitrag der CDU und auch der SPD, die haben mich dazu gebracht, hier noch mal an das Pult zu gehen. Einmal, Frau Dr. Wölk, sei Ihnen gesagt, dass uns das also natürlich sehr bewusst ist, und das hat Herr Schult auch mit keinem Wort behauptet, dass dieser Antrag sofort umgesetzt werden muss. Und so steht es ja auch nicht in dem Antrag dieser Volksinitiative drin. Und Herr Renz stellt sich hier hin, von der CDU-Fraktion, wirft der AfD-Fraktion Unredlichkeit vor, weil wir im Ausschuss uns enthalten hätten (Torsten Renz, CDU: So ist es. Genauso ist es.) und jetzt hier ankündigen, (Torsten Renz, CDU: Genauso ist es.) dass wir dem Antrag zustimmen. Wissen Sie, Kollege Renz, das ist gelebte Demokratie, (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Richtig!) das ist Meinungspluralismus. Der findet in der AfD-Fraktion nämlich noch statt, da tauscht man sich aus, unterhält sich dann auch nach dieser Anhörung, der Expertenanhörung. Und ich habe auch sehr viel Hauptaugenmerk auf die Anhörung zum Beispiel von Herrn Dietger Wille gelegt, einem Kollegen aus dem Kreistag Vorpommern-Greifswald, den ich sehr schätze. Und er hat ja auch nicht Unrecht mit dem, was er sagt. Aber auch hier noch mal, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) die Bürgerinitiative fordert ja nicht die sofortige Umsetzung. Auch das ist uns klar, und insofern ist, dass wir dieser Volksinitiative zustimmen, überhaupt nichts Unredliches. Unredlich, Kollege Renz, ist Ihr Redebeitrag, indem Sie sich hier hinstellen (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und sagen, wir sollten alle an einen Tisch und fraktionsübergreifende Anträge ... (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wo war denn die CDU-Fraktion? An meine Tür hat niemand geklopft, es hat auch niemand von Ihnen an die Tür meiner Fraktion geklopft (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) und gesagt, lasst uns mal über das Kitagesetz reden. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und ganz ehrlich, meine Damen und Herren, wenn Ihnen doch dieser Antrag, dieses Anliegen der Bürgerinitiative doch so wichtig ist, meine Damen und Herren, warum ist das denn in der Tagesordnung hier am Ende des Tages eingereiht? Keine Medien mehr vor Ort. So wichtig scheint Ihnen doch, meine Damen und Herren, dieses Thema dann doch nicht zu sein. Oder Sie scheuen sich vor der Öffentlichkeit dieser Debatte, weil hier keine Medienvertreter da sind, erstens. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das haben wir ja im Ältestenrat geklärt.) Und zweitens, muss ich auch ganz ehrlich sagen, meine Damen und Herren, gehört zur Wahrheit auch dazu, dass sich die Landesregierung, namentlich hier die SPD, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ältestenrat.) doch an ihrem Wahlversprechen der kostenlosen Kita einfach definitiv verschluckt hat. Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Andreas Butzki, SPD: Das war eine Rede!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch mal das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Volksinitiative hat einen Stein ins Rollen gebracht – und das hat diese Debatte heute gezeigt –, der nicht mehr aufzuhalten ist. Und dafür bin ich ihr sehr, sehr dankbar. Unser Antrag, den wir heute in gemeinsamer, verbundener Aussprache einbringen, soll das in keiner Weise schmälern, Herr Renz, sondern es ging uns darum, und deshalb sind wir ja mit unserem Antrag auch sehr früh auf alle demokratischen Fraktionen zugegangen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie waren doch gar nicht bei uns.) um diesen Antrag gemeinsam einzubringen, um gemeinsam als Reaktion auf die Volksinitiative (Zuruf von Enrico Schult, AfD) eine Perspektive zu zeigen, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) wie wir ihr Anliegen umsetzen können. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich erkenne an, heute in dieser Debatte, dass alle demokratischen Parteien sich auf den Weg machen wollen (Thore Stein, AfD: Machen Sie mal! Toi, toi, toi!) für eine Verbesserung der Betreuung in unseren Kindertagesstätten. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Wir haben unterschiedliche Wege, die meisten – übrigens auch unserer – sind von einer Revolution weit entfernt. Wir wissen, dass wir eine Lösung nicht in wenigen Wochen oder Monaten schaffen werden. Uns unterscheidet, dass unser Antrag ein konkretes Ziel, nämlich 2035, enthält. Und dieses Ziel wollten wir der Volksinitiative gemeinsam mit Ihnen zeigen, um zu zeigen, wie wir das umsetzen können. Es ist kein unrealistisches Ziel. In den Anhörungen ist von den Sachverständigen vielfach darauf hingewiesen worden, dass das die Perspektive ist, die möglich ist. Wir haben von Ihnen aus der Landesregierung gehört, also unter 20 Jahren, eher mehr, geht gar nicht. Was ich heute gehört habe, ist ja schon einen Schritt weiter. 2035 ist übrigens den Vertreter/-innen der Volksinitiative viel zu spät. Und ich kann sie verstehen. Gerade gestern ist veröffentlicht worden der DAK-Psychreport 2024, und der ist alarmierend. Ich zitiere: „Ein Teufelskreis aus Überlastung, Erkrankung, Fluktuation und einer immer dünner werdenden Personaldecke führt zu einem neuen Höchststand an psychisch bedingten Fehltagen.“ Die Arbeitsfelder Kita und Sozialarbeit führen die traurige Statistik an, 534 Fehltage auf 100 Versicherte. Das muss uns doch zu denken geben! Und es ist eben nicht so, dass alle glücklich sind mit dieser Situation. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Der Perspektivplan der Regierungskoalition, der in Ihrem Entschließungsantrag enthalten ist, ist doch ein guter Ansatz. Füllen Sie ihn mit konkreten Jahreszahlen aus und zeigen Sie damit Ihre Perspektiven! Ohne ist er nur ein Lippenbekenntnis und deshalb für uns keine Lösung. Auch im Änderungsantrag von CDU und FDP finden sich Passagen, die wir unterstützen. Auch Sie wollen eine Initiative, die den großen politischen Schulterschluss sucht. Den am Runden Tisch zu finden, können wir nur unterstützen. Aber ansonsten bleibt auch Ihr Antrag vage. Geben Sie Butter bei die Fische, dann sind wir doch sofort bei Ihnen! Bei allen Vorschlägen fehlt aber die Verbindlichkeit. Und ja, ich sehe auch die Frage der Finanzierung. Das ist viel Geld und ich weiß, dass Mecklenburg-Vorpommern dieses Geld im Landeshaushalt nicht hat. Sie verweisen auf den Bund, der seine Verantwortung übernehmen muss. Kita ist aber auch Landesaufgabe. Und die Kommunen sind auch mit im Boot. Das ist also eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir müssen alle gemeinsam eine Lösung finden. Wir müssen aber auch endlich beginnen, Bildung als Investition zu verstehen, und sie auch entsprechend finanzieren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Diskussion, die wir zur Finanzierung von Bildung führen, würden wir bei anderen Investitionen, wie zum Beispiel 100 Millionen für einen Zeitgewinn von wenigen Minuten im Straßenverkehr, niemals führen. Who cares?! „Stuttgart 21“ als teuerstes Großbauprojekt der Bahn, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) das die Verkehrsbedürfnisse nicht decken wird. So what! Ich könnte fortsetzen mit BER, Elphi und so weiter. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Migrationskosten 50 Milliarden.) Vorschläge liegen auf dem Tisch: Neujustierung der Schuldenbremse für Zukunftsinvestitionen. Welche Investition wird uns mehr volkswirtschaftlichen Nutzen bringen als die Investitionen in Bildung? (allgemeine Unruhe) Aufnahme eines Sondervermögens wurde bereits von der CDU, der SPD und der LINKEN ins Spiel gebracht. Lassen Sie uns doch einmal unsere Infrastruktur angucken, wohin uns die Schuldenbremse geführt hat! Lassen Sie uns gucken, wie wir das finanzieren können, und lassen Sie uns uns gemeinsam auf den Weg machen! Ich werbe deshalb erneut um Unterstützung für unseren Antrag und für die Volksinitiative. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der CDU hat noch mal ums Wort gebeten der Abgeordnete Torsten Renz.
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Rösler, ich habe gesagt, Sie feiern sich ab. Und damit ist insbesondere das gemeint, was Sie ja auch noch mal deutlich wiederholen. In Ihrem Punkt 2, also da schreiben Sie extra noch mal das, was ich schon vorgetragen habe: die Alltagshilfen, die ENZ-Ausbildung. Ich habe Ihnen die Zitate gebracht, die Summen aus dem entsprechenden Vertrag Mecklenburg-Vorpommern/Bundesrepublik Deutschland, wo nämlich genau drinsteht, dass 5 Millionen Euro für Alltagshilfen in 2023/2024 durch den Bund zur Verfügung gestellt werden und dass eben für die ENZ-Thematik 8,2 Millionen Euro Bundesgeld zur Verfügung gestellt sind. Und wenn Sie dann Ihren eigenen Punkt lesen und dann auch noch schreiben: „Die Kosten trägt allein das Land“, dann sage ich, das ist und bleibt für mich Abfeiern. Wir können das auch als Schulterklopfen bezeichnen und auf die eigenen Schultern. Das bringt uns gar nicht weiter. Das ist das, was ich kritisiere. Ich kritisiere nicht, dass wir Alltagshelfer finanzieren, die sind notwendig, aber ich kritisiere, dass Sie Qualitätsverbesserungen tagtäglich über zweieinhalb Jahre feiern, a) den wesentlichen Teil sogar vom Bund finanzieren lassen (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) und ständig eine Ankündigungspolitik über zweieinhalb Jahre hier auf den Weg bringen. Das kritisiere ich, Frau Rösler! Und, sehr geehrte Frau Wölk, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ich nehme das Angebot ja an, dass Sie sagen im Prinzip unter Punkt 7 bis 9, das werden Ergebnisse sein, die werden nicht feststehen und wir werden debattieren, aber im Gegensatz zu Ihnen habe ich eine andere Wahrnehmung, wie die letzten zweieinhalb Jahre in diesem Land abgelaufen sind. Sie werden sich doch gut erinnern können, dass ich Frau Pfeifer hier im Parlament gefragt habe, inwieweit wir denn über 1 : 14 noch mal diskutieren können. Wenn alle Fachleute sagen – und das wiederholt auch bei diesen Anhörungsprozessen, die wir jetzt haben im Zusammenhang mit der Volksinitiative und auch mit dem KiföG –, alle Anzuhörenden sagen, im Kindergartenbereich habt ihr schon sehr viel geschafft die letzten Jahre, indem wir uns jetzt auf 1 : 15 bewegt haben, aber im Hortbereich ist die Vielfalt, die Heterogenität so groß, da müsst ihr was machen bei 1 : 22 oder im Krippenbereich bei 1 : 6. Und das sagen alle Anzuhörenden. Und was war die Antwort von Frau Pfeifer in diesem Zusammenhang? Das steht halt im Koalitionsvertrag und das wird umgesetzt. Und da sage ich Ihnen, diese Anhörung können wir uns im Landtag zu diesem Gesetzgebungsverfahren sparen. Das ist eine Veralberung derer, die sich für Qualität einsetzen wollen. Dann sagen Sie denen das auf den Kopf zu! Und in diesem konkreten Fall, Frau Wölk, können wir ja eines Tages dann sicherlich diskutieren. Das Problem ist nur, wenn es das gleiche Verfahren ist wie das, was ich eben beschrieben habe, dann sind wir wieder außen vor. Und wenn ich dann den Änderungsvertrag genau zu diesem Gesetz, nämlich für das KiTa-Qualitätsgesetz für 2023/2024 vor mir habe, und das ist unterschrieben worden im August 2023, dann ist das unterschrieben worden von der Landesregierung, bevor die Novellierung des KiföG, das wir jetzt diskutieren, im Landtag thematisiert wird. Und hier steht drin, dass wir eben das Geld, diese 5,6 Millionen, für 2024 für 1 : 14 bekommen und nichts anderes. Das heißt, das, was wir hier machen, was Sie hier machen, ist nichts anderes als Schaupolitik, das Ergebnis steht fest. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist deren Vorstellung von Demokratie, Herr Renz. Früher haben Sie bei so etwas mitgemacht.) Und ich prognostiziere Ihnen jetzt mal Folgendes, ich prognostiziere jetzt mal Folgendes: Es ist ja Ihr Punkt 9, wo Sie schon immer sagen, warten Sie mal ab, wir müssen mit dem Bund verhandeln. Und dann steht ja bei 9. drin die Verabschiedung des Qualitätsentwicklungsgesetzes. Das ist also Stufe drei. Gute-KiTa-Gesetz – hat das Land Mecklenburg-Vorpommern das gesamte Geld eingesetzt für Beitragsfreiheit. Dann beim KiTa-Qualitätsgesetz für 2023/2024 hat die Ampel – nicht die Ampel, sondern die GRÜNEN – explizit die SPD ausgebremst, dass nicht mehr das gesamte Geld für Beitragsfreiheit eingesetzt werden kann. Und warum? Weil man das evaluiert hatte und festgestellt hatte – das waren Wissenschaftsfachleute, das waren nicht wir –, dass das eben kein Qualitätsmerkmal in dem Sinne ist und dass der Gesetzgeber in Berlin sagt, nein, das können wir uns nicht mehr erlauben, dass Mecklenburg-Vorpommern die gesamten 36 Millionen dafür einsetzt. Und dann gab es eben diesen Kompromiss, dass es jetzt diese circa 11 Millionen sind, die in diesem Gesetz wieder zur Verfügung stehen für Beitragsfreiheit. Und in diesem Gesetz bei der Zuteilung der einzelnen Werte hat die Landesregierung sich im Vorfeld festgelegt. Und jetzt prognostiziere ich mal Folgendes: Die Ampel wird ja dann für 2025/2026 das Qualitätsentwicklungsgesetz auf den Weg bringen, dann wird es möglicherweise wieder circa 38 Millionen Euro geben für Mecklenburg-Vorpommern für Qualitätsentwicklung – das kann ich nur begrüßen –, dann wird die Landesregierung möglicherweise mit dem Arbeitskreis der SPD im Vorfeld sich zusammensetzen und sagen, passt mal auf, wir machen jetzt Folgendes: Von den 38 Millionen nehmen wir 14 Millionen für die Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation im Bereich der Krippe von 1 : 6 auf 1 : 5,5. Das ist eine neue Qualitätsmaßnahme. Die wird dann gesetzlich verankert, natürlich noch vor der Novellierung des nächsten KiföGs, wo Sie das dann wieder über diesen Zeitraum von den nächsten zwei Jahren ankündigen, ankündigen, ankündigen und abfeiern. Und wenn das dann alles ist, was Sie machen, dass Sie dieses zusätzliche Geld des Bundes wieder dafür einsetzen, dann bin ich schon gespannt, ob das der Perspektivplan ist, zu dem Sie uns, die Opposition, einladen. Übrigens, unser Antrag sieht nicht vor, von CDU und FDP, dass irgendeine Fraktion nicht eingeladen wird, sondern ausdrücklich steht, alle Fraktionen des Landtages sind eingeladen und auch die Fachleute, die Sie nicht einbeziehen wollen. Da bin ich schon gespannt, wie dieser Plan dann aussieht. – Herzlichen Dank, dass ich das noch mal loswerden durfte! Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sabine Enseleit, FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/3487 zu dem Antrag der Volksinitiative auf Drucksache 8/2776. Der Bildungsausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3487, den Antrag der Volksinitiative auf Drucksache 8/2776 abzulehnen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3487 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, bei Gegenstimmen der Fraktion AfD, der fraktionslosen Abgeordneten und Enthaltung der übrigen Fraktionen angenommen. In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/3512 abstimmen, der eine Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3512 bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3487 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/3487 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und SPD, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3459. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/3459 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Meine Damen und Herren, entsprechend unserer Vereinbarung, nach 21:00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen, beende ich an dieser Stelle die Landtagssitzung. Die Tagesordnungspunkte … (allgemeine Unruhe) Einen Moment bitte! Die Tagesordnungspunkte 10 bis 14 werden morgen nach dem Tagesordnungspunkt 15 „Befragung der Landesregierung“ aufgerufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 14. März 2024, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:41 Uhr
